Für die einen undenkbar, für die anderen die perfekte Zeit um eine Familie zu gründen – das Studium. Was alles für den Nachwuchs während des Studiums spricht und wo es Hilfe & Unterstützung gibt, zeigen wir in diesem Artikel.
Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Das bedeutet, du kannst die Schutzfristen vor und nach der Geburt im Studium in Anspruch nehmen. Weiterhin darfst du darüber entscheiden, ob und wann du der Hochschule deine Schwangerschaft mitteilst. Je nach Studiengang/Fachrichtung ist es sinnvoll, dies frühzeitig zu tun. Du profitierst von weiteren Vorteilen und umgehst es, mit Gefahrstoffen zu hantieren.
Individuelle Regelungen der Hochschulen für schwangere Studierende
Welche Regelungen für dein Studium gelten, findest du am besten im „Servicebüro für Studierende mit Kind“ an deiner Hochschule heraus. Gibt es dieses nicht, ist die Frauenbeauftragte oder das Gleichstellungsbüro der Uni Ansprechpartner.
Eine mögliche Änderung betrifft deine Anwesenheitspflicht. Diese heben Unis bei einer Schwangerschaft teilweise auf. Oft gelten auch alternative Prüfungsleistungen, wie eine schriftliche Ausarbeitung anstelle eines Referates in einem Seminar. Die Abmeldung von Prüfungen ist oftmals flexibler geregelt. Wertvolle Tipps und Informationen erteilt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) oder der Studierendenrat (StuRa).
10 Vorteile der Familiengründung im Studium
Eine Schwangerschaft und Kindererziehung mit der Herausforderung eines Studiums zu vereinbaren, ist nicht leicht. Es erfordert Durchhaltevermögen und Organisationstalent um Kinderbetreuung, Schreibtischarbeit, den Haushalt und möglicherweise eine zusätzliche Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bekommen.
Das wird sicherlich nicht einfach, doch wirf einmal einen Blick auf die Vorteile:
- Du bestimmst selbst, wann du arbeitest (Stundenplangestaltung)
- Du bestimmst selbst, wie lange du arbeitest (Anzahl der Kurse/Semester/Studiendauer)
- Du bestimmst selbst, wo du arbeitest (bei Krankheit des Kindes Skript zu Hause bearbeiten)
- Du bestimmst selbst, mit wem du arbeitest (Teams für Gruppenarbeit)
- Kein Chef, du bist nicht kündbar, solange du Prüfungen bestehst
- Mehr BAföG (Kinderbetreuungszuschlag)
- Länger BAföG (Ausnahmeregelung durch Schwangerschaft/Kinderbetreuung)
- Kaum KiTa-Gebühren – teilweise haben Unis eine eigene KiTa
- Mit Studentenrabatten sind Familienausflüge erschwinglich
- Bist du mit dem Studium fertig, sind die Kinder aus dem gröbsten raus, seltener krank etc.
Du bringst mehrere Jahre Erfahrung in der Vereinbarkeit von Familie und Studium/Arbeit mit. Damit lässt sich ein potenzieller Arbeitgeber sicher überzeugen, dass du der Doppelbelastung standhältst und diese Situation nicht neu ist.
Diese Hilfen & Förderungen stehen dir zu
Schwangerenkonfliktberatung / Beratungsstellen für Schwangere
Bei einer Schwangerenberatungsstelle erhältst du Informationen über familienfördernde Leistungen und Hilfen. Sie informieren dich weiterhin über besondere Rechte im Arbeitsleben und medizinische und rechtliche Themen.
Finanzielle Unterstützung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung je nach deiner persönlichen Situation. Wichtig zu wissen ist, dass du nicht alleingelassen wirst. Traue dich nach Hilfen zu fragen.
BAföG
Erhältst du bisher BAföG und möchtest dein Studium nicht lange unterbrechen (max. 3 Monate), kannst du weiterhin BAföG erhalten. Bekommst du zusätzlich Elterngeld, erfolgt eine Anrechnung erst, wenn du mehr als das Mindestelterngeld bekommst (Anrechnung nur übersteigender Betrag). Nach einer Unterbrechung besteht für dich die Möglichkeit den Antrag auf BAföG erneut zu stellen.
Höherer Freibetrag für Hinzuverdienst mit Kind beim BAföG
Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder variiert dieser Betrag. Das BAföG-Amt gibt gezielt zu deiner Situation Auskunft darüber.
Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG
Diesen Zuschlag gibt es für einen Elternteil, der BAföG-Empfänger ist. Bist sowohl du als auch der andere Elternteil BAföG-Empfänger, bekommt nur einer von euch diesen Zuschlag. Der andere gibt eine Erklärung ab, dass er bzw. sie damit einverstanden ist, dass der andere Elternteil den Zuschlag erhält. Wichtig zu wissen: du brauchst nicht nachzuweisen, dass überhaupt Betreuungskosten anfallen. Den Zuschlag gibt es auch dann, wenn dir keine Betreuungskosten entstehen. Die Höhe des Zuschlages beträgt 160 Euro (seit dem Wintersemester 2022/2023).
Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II)
Besteht kein Anspruch auf BAföG, kannst du versuchen Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) zu erhalten. Hier findest du mehr zu den Voraussetzungen. Bekommst du Bürgergeld, gibt es weiterhin einen Mehrbedarf für Schwangere. Von diesem Geld finanzierst du Schwangerschaftsbekleidung oder besonders verordnete Ernährung. Ohne den Vater des Kindes bekommst du nach der Geburt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Diese Stiftung hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Anträge kannst du über eine Schwangerschaftsberatungsstelle in deinem Wohnort stellen. Mehr dazu hier.
Mutterschaftsgeld
Wenn du als Studentin gesetzlich krankenversichert und erwerbstätig bist, bekommst du in den Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeld. Es beträgt 13 Euro pro Tag. Liegt dein durchschnittliches kalendertägliches Arbeitsentgelt vor den Schutzfristen über 13 Euro netto pro Tag, erhältst du zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Damit kommst du insgesamt auf dein bisheriges Nettogehalt in den Schutzfristen. Weitere Konstellationen findest du hier.
Elterngeld
Unabhängig davon, ob du einen Job neben deinem Studium ausübst, besteht Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe ist abhängig von deinem Einkommen. Ohne Nebenjob gibt es das Mindestelterngeld. Beim Basiselterngeld gibt es 300 Euro für 12 Monate und beim Elterngeld Plus 150 Euro für bis zu 24 Monate. Nähere Informationen zur Höhe findest du hier.
Kindergeld
Für dein eigenes Kind besteht Anspruch auf Kindergeld. Dieses bekommst du jedoch nicht automatisch. Es ist ein Antrag bei der Familienkasse erforderlich. Weitere Informationen zum Kindergeld enthältst du hier.
Wenn du dich in deinem Erststudium befindest und jünger als 25 bist, dann besteht die Möglichkeit, dass du selbst noch Kindergeld bekommst. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen kannst du in diesem Artikel nachlesen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung des Bundes und beträgt pro Kind bis zu 292 Euro (Stand: 2024) monatlich. Die Auszahlung erfolgt mit dem Kindergeld. Es ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, falls dein Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt deines Kindes ausreichend zu sichern.
Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss
Als Alleinerziehende bist du oftmals auf den Unterhalt des anderen Elternteils angewiesen. Wenn dieser nicht zahlt, kann es schnell zu einem finanziellen Engpass kommen. Diese besondere Lebenssituation erleichtert dir der Staat mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Einen ausführlichen Artikel zum Unterhaltsvorschuss findest du hier dazu.
Hildegardis-Verein
Der Hildegardis-Verein ist ein Verein für die Förderung von Frauen im Studium. Du kannst ein zinsloses Darlehen bekommen, wenn dir eine andere Finanzierungsquelle nicht (mehr) zur Verfügung steht. Um ein Darlehen zu bekommen, ist eine Bewerbung erforderlich, zu der ein Seelsorge- sowie ein Hochschulgutachten gehören. Ein Auswahlbeirat entscheidet dann mit dem Vorstand des Vereins darüber, ob du eine Einladung für ein Bewerbungsgespräch erhältst. Weitere Hinweise findest du hier.
Fernstudium als Alternative für Schwangere
Wenn dir der Alltag an der Uni trotz der Sonderregelungen für Schwangere dennoch zu stressig erscheint, kannst du dich auch für eine andere Lösung entscheiden und ein Fernstudium absolvieren. Das bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich und ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Kind einmal da ist. Wenn dein Nachwuchs auf der Welt ist, kommen plötzlich viele neue Aufgaben wie die Kinderbetreuung auf dich zu. Für viele Mütter ist es geradezu erleichternd, wenn sie nicht persönlich im Hörsaal erscheinen müssen und die Schlaf-/Wachphasen des Kindes flexibel nutzen können zum Studieren.
Die Vorteile eines Fernstudiums im Überblick
Für ein Fernstudium musst du nicht in der Nähe einer Universität wohnen. Du kannst also auch etwas weiter rausziehen, wo die Mieten günstiger sind und du und deine kleine Familie mehr Platz haben. Dort ist es vielleicht auch einfacher, einen Platz in der Kita zu bekommen. Du kannst auch in die Nähe der Eltern oder Schwiegereltern ziehen, sodass diese bei der Kinderbetreuung helfen können.
Bei einem Fernstudium sind die Studiengangpläne oft flexibler und lassen sich dadurch besser an dein Leben anpassen. Außerdem ist es meist kein Problem, das Studium ohne Mehrkosten zu verlängern, wenn du das Gefühl hast, dass du es nicht in der geplanten Zeit schaffen wirst. An manchen Fernhochschulen können Sie Ihre Studienzeit sogar kostenfrei verlängern.
Vorlesungen und Seminare finden in der Regel online statt. Du sparst Fahrtwege, was deinen ohnehin schon stressigen Alltag als Mutter und Studierende ein wenig entspannt.
Disziplin ist das A und O
Das bedeutet natürlich nicht, dass du ein Fernstudium einfach nebenbei erledigen kannst. Es handelt sich immerhin um einen akademischen Abschluss. Die notwendige Disziplin musst du dennoch aufbringen. Das Vorbereiten und Nachbereiten von Studieninhalten und das Lernen für Prüfungen gehört zu deinen Aufgaben als Fernstudentin. Deswegen ist es besonders wichtig, dass du dich gut organisierst und den Tag genau durchplanst.
Auch für berufstätige Mütter in der Elternzeit geeignet
Du hast bereits deine erste Berufsausbildung hinter dir und hast bis zum Ende deiner Schwangerschaft gearbeitet? Auch dann könnte ein Fernstudium etwas für dich sein. Zum Beispiel kannst du die Elternzeit dafür nutzen, um dich weiterzubilden. Das erhöht deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn du wieder in den Beruf einsteigen willst und gibt dir zugleich die Möglichkeit, dich neu zu orientieren.
Welche Studiengänge werden in einer Fernuni angeboten?
An einer Fernuni kannst du sowohl einen Bachelor als auch einen Master machen. Welche Studiengänge aus der Ferne studiert werden können, hängt natürlich von der jeweiligen Hochschule ab. Das Angebot ist aber breit gefächert und reicht von BWL und Businessmanagement über Onlinemarketing bis hin zu Pflege oder Gesundheitsmanagement.
Wie sehen die Zukunftsperspektiven aus?
Mütter, die ein Fernstudium durchziehen, müssen sich nicht hinter Absolventinnen verstecken, die ganz normal an einer Uni mit Präsenz vor Ort studiert haben. Denn viele Arbeitgeber beurteilen das Fernstudium sehr positiv. Denn damit hast du gezeigt, dass du folgende Eigenschaften besitzt:
- Ehrgeiz
- Disziplin
- Leistungsbereitschaft
- Gute Selbstorganisation
Außerdem beweist du deinen potenziellen Arbeitgebern, dass du in der Lage bist, Kind und Karriere unter einen Hut zu bekommen.
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- Familienportal.de: Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich geringfügig beschäftigt bin (zum Beispiel Minijob)?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaftsgeld-wenn-ich-geringfuegig-beschaeftigt-bin-zum-beispiel-minijob–125026 (abgerufen am 15.01.2020) - Arbeitsagentur.de: Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba016190.pdf (abgerufen am 15.01.2020) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Unterhaltsvorschuss
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558 (abgerufen am 15.01.2020) - studierenplus.de: Schwanger im Studium: Ein guter Zeitpunkt?
https://www.studierenplus.de/schwanger-im-studium/ (abgerufen am 15.01.2020) - Profemina.org: Schwanger im Studium
https://www.profemina.org/info-abtreibung/finanzielle-hilfen-fuer-schwangere/schwanger-im-studium (abgerufen am 15.01.2020) - Studis-online.de: Studieren mit Kind
https://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php (abgerufen am 15.01.2020) - Bild: Young pregnant woman reading book while standing in aisle in library Photobac / Shutterstock.com