Der Urlaub… Viele Mütter oder Väter werden jetzt vielleicht schmunzeln und sagen: „Welcher Urlaub?“. Denn mit Kind hast du in der Regel einen 24-Stunden-Job. Wenn du in Elternzeit gehst, ergeben sich einige Besonderheiten in Bezug auf den vertraglichen Urlaubsanspruch. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Auch in der Elternzeit erwirbst du Urlaubsanspruch.
- Nur für volle Kalendermonate mit Abwesenheit in Elternzeit kann der Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen.
- Als Teilzeitkraft hast du auch Anspruch auf Urlaub.
- Eine geringere Arbeitszeit wirkt sich nur negativ auf deine Urlaubstage aus, wenn du weniger Wochentage als vorher arbeitest.
- Rechtsstand: Dezember 2025
Was ist Erholungsurlaub?
Erholungsurlaub sind Tage, an denen du arbeitsfähig bist, aber nicht arbeiten musst. Er steht dir zu, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Wie viel du mindestens freihast, regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Mehr kannst du individuell vertraglich vereinbaren. Während du freihast, zahlt dir der Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Es ist bezahlter Urlaub.
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt dein Anspruch auf Erholungsurlaub
- bei einer 5-Tage-Woche = 20 Tage
- bei einer 6-Tage-Woche = 24 Tage
In Arbeits- und / oder Tarifverträgen können abweichende Regelungen getroffen werden. Diese individuellen Vereinbarungen dürfen nicht schlechter sein als die gesetzliche Vorgabe.
Arbeitest du in Teilzeit, ist der Anspruch anhand deiner tatsächlichen Wochenarbeitstage umzurechnen. Allerdings nur, wenn du weniger als beschrieben arbeitest.
Wird Urlaubsanspruch durch Elternzeit gekürzt?
Grundsätzlich erwirbst du auch in der Elternzeit deinen Urlaubsanspruch. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt, wie der Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch kürzen darf.
Wann darf der Arbeitgeber Urlaub kürzen?
Der Arbeitgeber kann deinen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, in dem du aufgrund deiner Elternzeit abwesend bist (§ 17 BEEG). Fehlst du nur einen Teil des Kalendermonats, bleibt dein Urlaubsanspruch für diesen Monat bestehen.
Es ist eine „Kann“-Vorschrift. Der Arbeitgeber kann dir also auch den gesamten Urlaub nachträglich gewähren. In der Praxis kommt es selten vor. Möchte er von seinem Kürzungsrecht Gebrauch machen, muss er es dir mitteilen. Leider ist dies auch noch nach Ende der Elternzeit möglich. Oftmals wird dir diese Urlaubskürzung bereits im Schreiben über die Bestätigung deiner Elternzeit mitgeteilt. Daraus ergeben sich für dich jedoch viele Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit, um deine freien Tage zu retten.
Beispiele für Urlaubsanspruch nach der Elternzeit
Beispiel 1:
Eine Mutter hat Anspruch auf 28 Tage Urlaub. Ab 6. März geht sie in Elternzeit bis zum 17. Juli.
In diesem Zeitraum ist sie in drei vollen Kalendermonaten abwesend. Im April, Mai und Juni. Im März und Juli ist sie nur teilweise in Elternzeit. Der Urlaubsanspruch verringert sich um 3/12, d.h. 7 auf nunmehr 21 Tage.
Beispiel 2:
Wie Beispiel 1, jedoch nimmt die Mutter Elternzeit vom 01.03. bis 30.06.
Sie hat nur volle Kalendermonate für ihre Abwesenheit gewählt. Ihr Urlaubsanspruch verringert sich um 4/12 (März, April, Mai, Juni). Somit werden 9 Tage gekürzt und es bleiben 19 Tage für Erholungsurlaub übrig.
Beispiel 3:
Ein Vater nimmt die beiden Partnermonate im 13. und 14. Lebensmonat seines Kindes. Er ist vom 2.5. bis 1.7. in Elternzeit.
Sein Jahresurlaub wird um 1/12 gekürzt (Juni = voller Kalendermonat).
Beispiel 4:
Ein Vater beansprucht im 3. Lebensmonat und im 13. Lebensmonat seine Partnermonate. Der erste Zeitraum ist vom 14.03. bis 13.04. und der zweite Abschnitt vom 14.01. bis 13.02. des Folgejahres.
Nimmt er sonst keine Elternzeitmonate, kommt es in keinem der beiden Jahre zu einer Kürzung seines Urlaubsanspruchs. Er war jeweils keinen vollen Kalendermonat abwesend. Und: Die Aufteilung der Partnermonate ist innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich.
Besonderheit bei Feiertagen am 1. eines Monats:
Wenn du deine Elternzeit am 2. eines Kalendermonats beginnst und der erste Tag des Kalendermonats ist ein arbeitsfreier Tag (z.B. Samstag, Sonntag) oder sogar ein Feiertag (z.B. der 1. Mai, Tag der Arbeit, wie im Beispiel 3), darf der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Mehr Urlaub vor der Elternzeit verbraucht – was nun?
Möglicherweise hast du VOR deiner Elternzeit mehr freigenommen, als dir nach der Kürzung zusteht. In so einem Fall würde dein verbleibender Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt. Reicht der Anspruch im aktuellen Urlaubsjahr nicht aus, darf diese Kürzung auch beim Urlaubsanspruch im nächsten Jahr erfolgen.
Beispiel:
Eine Mutter hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. In der Zeit von Januar bis Mai nimmt sie bereits ihren vollständigen Jahresurlaub. Von September bis Dezember geht sie in Elternzeit.
Der Jahresurlaub wird um 4/12 verringert, d. h., 10 Tage wurden zu viel in Anspruch genommen. Dies berechtigt den Arbeitgeber, ihren Urlaub im nachfolgenden Kalenderjahr um 10 Tage zu verringern.
Wann verfällt Urlaub durch Elternzeit?
Wenn du in einem Kalenderjahr deinen vertraglich (oder gesetzlich) gewährten Urlaub nicht vollständig verbrauchst, entsteht Resturlaub. Normalerweise musst du die restlichen freien Tage bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres nehmen, damit sie nicht verfallen.
Bist du in Elternzeit, muss dir dein Arbeitgeber diese „alten“ Tage nach deiner Elternzeit noch gewähren. Zusätzlich zu deinem aktuellen Urlaubsanspruch. Dein Anspruch bleibt im laufenden Kalenderjahr nach deiner Elternzeit und im darauffolgenden Jahr bestehen. Beanspruchst du den Urlaub in dieser Zeit nicht, verfällt er.
Weiterer Nachwuchs in der Elternzeit
Kommt in deiner Elternzeit noch weiterer Nachwuchs, bleibt der Resturlaubsanspruch aus der ersten Elternzeit trotzdem erhalten. Dies gilt auch, wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest, zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz. So kannst du deinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder aufleben lassen.
Arbeitsvertrag endet während der Elternzeit
Wenn dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit zulässig endet, muss dir der Arbeitgeber den verbleibenden Urlaub abgelten. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen befristeten Vertrag handelt oder du selbst gekündigt hast.
Der Arbeitgeber darf im Falle einer Beendigung keine nachträgliche Kürzung durch die Elternzeit erklären (vgl. Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 – 9AZR 725/13). Der Urlaubsanspruch wandelt sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung um.
Beispiel:
Eine Mutter hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endet zulässig während ihrer Elternzeit. Sie konnte durch die Elternzeit 12 Tage nicht nehmen.
Mit der letzten Gehaltsabrechnung muss der Arbeitgeber diesen Urlaubsabgeltungsanspruch auszahlen.
Arbeitgeber muss darauf hinweisen, wenn Urlaubstage verfallen
Dein Arbeitgeber hat grundsätzlich eine sogenannte Initiativlast. Das bedeutet, er muss dich als Arbeitnehmer im laufenden Jahr auffordern, deinen Erholungsurlaub zu nehmen. Das schließt auch Resturlaub aus vergangenen Jahren ein. Weiterhin muss er dir die Verfallsfristen mitteilen (BAG 19.02.2019, AZ: 9 AZR 541/15).
Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit in Elternzeit
Auch als Arbeitnehmer in Teilzeit hast du grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Bleibt die Zahl der Wochenarbeitstage gleich und du arbeitest nur weniger Stunden, bleibt dein Urlaub unverändert bestehen.
Wenn du allerdings an weniger Wochentagen arbeitest, verringern sich deine Urlaubstage entsprechend. Nachfolgend findest du die Formel für die Umrechnung und ein paar Beispiele.
Berechnung (bei regelmäßigen Arbeitstagen):
Urlaubstage pro Jahr: Arbeitstage, die in deinem Betrieb üblich sind x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit
Beispiel 1:
Eine Mutter hat 25 vertraglich vereinbarte Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen in der Woche (übliche Arbeitstage in dem Betrieb). Während der Elternzeit arbeitet sie in Teilzeit immer an den gleichen 4 Wochentagen, jedoch nur insgesamt 20 Stunden pro Woche.
25 Urlaubstage: 5-Tage-Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage = 20 Tage Urlaub
Beispiel 2:
Wie Beispiel 1, jedoch arbeitet die Mutter 20 Stunden an 5 Tagen in der Woche.
Es bleibt bei den 25 Tagen, wie vor ihrer Elternzeit. Es sind zwar weniger Stunden als vorher (Vollzeitarbeit), aber sie arbeitet an gleich vielen Tagen. Daher bleibt der volle Anspruch erhalten.
Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit (aufgrund von Elternzeit)
Die Ermittlung deines Urlaubsanspruchs muss für Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit bei deinem Arbeitgeber getrennt erfolgen. Urlaub aus der Zeit, in der du Vollzeit gearbeitet hast, darf also nicht (nachträglich) reduziert werden.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin hat 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit. Zum 1.7. geht sie in Teilzeit und arbeitet nur noch an zwei Tagen in der Woche.
- Urlaubsanspruch aus Vollzeit: 30 Tage : 12 Monate x 6 Monate (01.01.-30.06.) = 15 Tage
- Urlaubsanspruch aus Teilzeit: 15 Tage : 5 Tage x 2 Tage (pro Woche) = 6 Tage
- Insgesamt also 21 Tage Urlaub.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich hier, wenn sie die Tage aus der Vollzeittätigkeit erst in der Teilzeitphase nimmt. Der Arbeitgeber muss den Urlaub dann voll vergüten, also mit dem Vollzeitgehalt.
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- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternzeit https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832 (abgerufen am 16.12.2025)
- Familienportal.de: Elternzeit https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit (abgerufen am 16.12.2025)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 28. Auflage (Oktober 2025)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 16.12.2025)
- Anwalt.de: Kürzung Urlaub bei Elternzeit
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuerzung-urlaub-bei-elternzeit_163031.html (abgerufen am 16.12.2025)










