Du hast bereits vor dem Absenden des Bescheides den Elterngeldrechner bemüht, damit du ungefähr weißt, was dir zusteht. Nun kommt der Bescheid und in diesem sind deutlich geringere Beträge vermerkt. Was kannst du nun tun? Du hast die Möglichkeit, gegen den Elterngeldbescheid Widerspruch einzulegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfe deinen Elterngeldbescheid umgehend nach Erhalt.
- Ein Widerspruch ist nur einen Monat möglich.
- Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
- Formuliere deinen Widerspruch sachlich und lege erneut Kopien als Nachweis bei.
- Kann deinem Widerspruch nicht abgeholfen werden, bleibt nur eine Klage.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Die Widerspruchsfristen für den Elterngeldbescheid
Bereits in dem Moment, in dem du den Bescheid erhältst und für dich feststellst, dass dieser möglicherweise fehlerhaft ist, kannst du Widerspruch einlegen. Du hast aber auch die Möglichkeit, dich erst einmal in aller Ruhe mit dem Bescheid zu beschäftigen und diesen vielleicht von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ab Erhalt des Bescheides hast du einen Monat Zeit, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Zu jedem Bescheid gehört auch ein Hinweis auf die Widerspruchsfristen. Du kannst hier nach dem genauen Datum schauen. Richte den Widerspruch an deine Elterngeldstelle. Die Adresse der Elterngeldstelle findest du auf dem Bescheid.
Prüfung der Bescheide – schau auf häufige Fehler
Die Elterngeldstellen in Deutschland müssen innerhalb bestimmter Fristen eine Vielzahl an Anträgen bearbeiten. Es ist nicht selten, dass es da zu Fehlern bei der Berechnung kommt, die bei der Erstellung nicht auffallen. Du solltest den Bescheid daher auch dann prüfen, wenn er auf den ersten Blick erst einmal in Ordnung zu sein scheint.
Ein besonders häufiger Fehler liegt darin, dass nicht alle Unterlagen, die du eingereicht hast, bei der Berechnung auch berücksichtigt worden sind. Dabei kann es zu Fehlern in Bezug auf die Einkommensberechnung kommen. Nimm dir daher alle von dir eingereichten Unterlagen noch einmal vor und rechne selbst nach.
Die Form des Widerspruches
Damit dein Widerspruch anerkannt wird, ist es empfehlenswert, diesem eine Form zu geben. Grundsätzlich kannst du einfach ein formloses Schreiben aufsetzen. Für die Sachbearbeiter ist es jedoch leichter, wenn dein Widerspruch einen Betreff hat, in dem bereits die Thematik aufgegriffen wird. Benenne hier, dass es sich um einen Widerspruch handelt und gib dein Aktenzeichen an. Das spart schon einmal Zeit, die sonst für die Zuordnung verloren geht.
Vergiss nicht, das Datum auf den Bescheid zu vermerken. Wichtig ist zwar der Poststempel, dennoch ist es nicht verkehrt, das Datum auf dem Schreiben zu vermerken. Begründe deinen Widerspruch dann deutlich. Es hilft nur wenig, wenn du einen Widerspruch ohne Begründung einlegst. Dann muss zwar auch noch einmal kontrolliert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bescheid in diesem Fall überarbeitet wird, ist jedoch geringer.
Schließe den Widerspruch mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung und deiner Unterschrift ab. Versende den Brief im Idealfall als Einschreiben. So hast du etwas in der Hand, wenn du keine Rückmeldung erhältst oder es heißt, dass der Widerspruch nicht rechtzeitig eingegangen ist.
Die Wartezeit nach dem Widerspruch
Häufig hast du schon eine recht lange Wartezeit hinter dir, bis du überhaupt den Elterngeldbescheid in der Hand hältst. Musst du nun noch einen Widerspruch einlegen, kommen weitere Wartezeiten auf dich zu. Der Widerspruch geht nun an die Elterngeldstelle und wird dort intern zu einer Überprüfung übergeben. Hierfür gibt es normalerweise eine separate Abteilung in der Elterngeldstelle. Dadurch ist es möglich, dass die Bearbeitung weniger Zeit in Anspruch nimmt. Du erhältst dann eine Antwort oder einen korrigierten Bescheid.
Erhältst du eine Ablehnung deines Widerspruches, musst du auch diese nicht hinnehmen. Du kannst nun noch den Weg über das Gericht gehen.
Möchtest du den gerichtlichen Weg gehen, solltest du den Bescheid vorher von einem Fachanwalt für Sozialrecht kontrollieren lassen. So kannst du dich noch einmal rückversichern, ob deine Kritik berechtigt ist, bevor du einen teuren Rechtsstreit gehst und diesen möglicherweise verlierst.
Hast du weitere Fragen zum Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid? Dann stell uns deine Frage in den Kommentaren!
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Ich hätte eine Frage ich habe eine Tochter 2 ,2Jahre und mein Sohn 2 Monate ich habe nun den Elterngeld Bescheid für Elterngeldplus bekommen habe jetzt aber darin gelesen das ich 75 Euro mehr im Monat bekomme wenn ich Basis Elterngeld beantragt hätte. Bin jetzt noch in der wieder rufrecht kann ich es noch ändern lassen auf Basis Elterngeld das die 75 Euro nicht verfallen,
Vielen Dank
Hallo Michaela,
es geht hier um den Geschwisterbonus. Bis deine Tochter 3 Jahre alt ist, gibt es den Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. derzeit bekommst du 37,50 Euro beim Elterngeld Plus. Der Bezug in Form von Basiselterngeld ist in der kurzen Zeit höher bis zum 3. Geburtstag des Geschwisterkindes. Sollten keine anderen Gründe gegen das Basiselterngeld sprechen (z.B. Hinzuverdienst), kannst du es rückwirkend noch ändern lassen.
Hallo.Wann wird das Formular für elterngeld eingereicht,vor oder nach der Geburt?
Hallo Dejan,
du reichst den Antrag auf Elterngeld nach der Geburt ein. Erst dann hast du alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde) zusammen.
Hallo,
Hallo ich habe meinen Bescheid vor kurzem erhalten. Da steht, da meine Arbeitsvertrag bereits bis zum 31.05.2020 befristet war, sodass die Voraussetzung für eine Verschiebung des Bemessungszeitraums aufgrund Einkommensminderung wegen Covid1- nicht gegeben ist.
Meine Tochter ist am 28.10.2020 geboren und ich war eingestellt bis zum 31.05.2020. Aufgrund der Pandemie hatte mein Arbeitgeber im April und Mai 2020 Kurzarbeit eingeführt. Mein Arbeitsvertrag wurde in Folge der Pandemie auch nicht verlängert können und ich hatte somit geringeres Einkommen für die Monate April, Mai, Juni, Juli, August und September erzielt.
Ich habe eine Bescheinigung von Kurzarbeit sowie auch eine Email mein Arbeitgeber beigefügt. Es wird betont, dass aufgrund der Pandemie und der wirtschaftlichen Lage, eine Verlängerung meines Arbeitsvertrags nicht möglich gewesen ist.
Meine Frage, ich finde die Begründung des Elterngeldstelle ungenügend. Habe ich hier doch das Recht die Bemessungszeitraum wegen Covid-19 zu verschieben?
Vielen Dank!
Analia
Hallo Analía,
die Monate mit Kurzarbeit und der Arbeitslosigkeit sollten ausgeklammert werden können. Hattest du das beantragt? Automatisch erfolgt keine Ausklammerung. Du solltest unbedingt sofort schriftlich Widerspruch einlegen! Lasse dich ggf. von einem Anwalt zusätzlich unterstützen.
Hallo,
Ich habe meinen Bescheid vor kurzem bekommen. Dachte eigentlich, dass sich der Bemessungszeitraum ändert, da ich vor der jetzigen Geburt Elterngeld für Zwillinge ,bis sie 20 Monate waren, bekommen habe. Scheinbar zählen Zwillinge, aber auch nur als ein Kind, so dass diese auch nur bei Elterngeldzahlung bis zum 14. Lebensmonat berücksichtigt werden. Stimmt das oder kann ich Widerspruch einlegen?
Hallo Anika,
für Mehrlinge gibt es nur einmal Elterngeld und für jeden weiteren Mehrling einen Mehrlingszuschlag. Der Ausklammerungstatbestand „Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind“ gilt längstens bis zum 14. LM. Daher ist dein Bescheid korrekt.
Hallöchen, wenn man die Widerspruchsfrist verpasst hat – gibt es da noch eine Möglichkeit etwas am Elterngeld zu ändern? Es geht um ein Mischeinkommen und die gesetztesänderung für Geburten nach dem 01.09.21. Ich habe versäumt einen Antrag zu stellen, dass nur mein angestelltenverhältnis und nicht die Selbstständigkeit anerkannt werden. Leider wurde ich auf diese Neuerung nicht hingewiesen.
Hallo Helene,
diese Änderung greift nur für Eltern von Kindern, die nach dem 01.09.2021 geboren wurden. In den neuen Formularen (für Geburten ab dem 01.09.2021) ist diese Möglichkeit aufgeführt. Einen extra Hinweis muss es von der Elterngeldstelle dazu nicht geben. Je nachdem wie dicht dein Geburtstermin an dem Stichtag für die Änderung lag, kannst du einen Widerspruch einfach versuchen. Vor allem, wenn du die Voraussetzungen erfüllst in Bezug auf den Gewinn und du dir sicher bist, dass du dadurch die Berücksichtigung des Arbeitnehmerzeitraumes mehr Elterngeld erhalten wirst. Beispielsweise wenn der Stichtag 25.08.2021 war und du dich nicht mit den Änderungen befasst hast und nun das Kind eben später kam. Ob es Aussicht auf Erfolg hat, glaube ich nicht, du hast jedoch auch nichts zu verlieren. Bedenke jedoch, dass für den Bezugszeitraum deine Selbstständigkeit trotzdem berücksichtigt wird.
Hallo,
wenn ich erfolglos Widerspruch einlege, fallen dann Gebühren an?
In welcher Höhe?
Hallo Tommy,
erst wenn es zu einem Klageverfahren kommt, können Gebühren entstehen. Ein einfaches Widerspruchsverfahren zieht keine Kosten nach sich.
Hallo Yvonne,
benötige ich einen Rechtsbeistand, wenn ich Widerspruch einlege? Vielleicht nur falls es zur Klage kommt?
Ich möchte Widerspruch gegen die Ablehnung des Partnerschaftsbonus einlegen. In einem Monat fehlen mir 50min. Ich habe Urteile gelesen, die eine marginale Abweichung zulassen und möchte es einfach probieren. Aber falls wir einen Rechtsbeistand brauchen, wo finde ich den?
Hallo Steffi,
für das reguläre Widerspruchsverfahren benötigst du keinen Rechtsbeistand. Erst wenn dem Widerspruch nicht durch „eine Bescheidänderung abgeholfen“, es also zu einer Ablehnung kommt, benötigst du für die Klage einen Anwalt.
Wenn die Partnerschaftsbonusmonate im Zeitraum von 1. März 2020 bis 23. September 2022 lagen, dann gibt es aufgrund von Corona eine Erleichterung. Konntet ihr aufgrund der COVID-19-Pandemie die Voraussetzungen nicht einhalten, gelten die Angaben zur Arbeitszeit, die ihr bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus glaubhaft gemacht habt (27 Abs. § BEEG).
Leider gibt es, zumindest für die Regelung vor Corona, eher Urteile, die auch bei geringer Abweichung zu Ungunsten der Eltern entschieden wurden. Hier empfiehlt sich definitiv vor einer Klage, dann die Einschätzung eines Experten einzuholen. Lass uns gern wissen, wie es ausgegangen ist.
Eine Frage habe ich noch: Trotz Widerspruch zahlen wir den zurückgeforderten Betrag vorerst zurück oder?