Das Basiselterngeld ist sozusagen die Grundform vom Elterngeld. Bis zu 12 Monate unterstützt dich der Staat als Elternteil mit dieser Leistung. Doch was sind die Voraussetzungen dafür? Wie hoch ist dein Elterngeld überhaupt? Und ist das Basiselterngeld das Richtige für dich? Mehr dazu in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Basiselterngeld gibt es für 12 Monate.
- Du bekommst ohne Hinzuverdienst mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
- Basiselterngeld ist nicht ideal, wenn du etwas hinzuverdienen möchtest.
- Ein Wechsel deiner Bezugsform ist auch nach Antrag (oder Bescheid) möglich.
- Die Partnermonate werden oft in Form von Basiselterngeld genommen.
- Längstens kannst du das Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat beziehen (Ausnahme: bei Frühchen).
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025
Wer bekommt Basiselterngeld?
Damit du Elterngeld beantragen kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- du betreust dein Kind nach der Geburt selbst
- du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
- du arbeitest entweder nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- du lebst in Deutschland
Außerdem darfst du nicht zu viel verdienen. Es gibt eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Elterngeld gibt es bei Elternpaaren und Alleinerziehenden nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt. Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze noch einmal auf 175.000 Euro.
Auch für nicht leibliche Kinder kannst du Basiselterngeld bekommen. Zum Beispiel für das Kind deines Lebensgefährten oder angenommene Kinder (Adoptionspflege). Der Anspruch besteht ab der Aufnahme in deinen Haushalt. Wird das Kind nach seinem 8. Geburtstag aufgenommen, besteht kein Anspruch mehr.
Der Elterngeldanspruch besteht bis zu einer Verwandtschaft dritten Grades. Wenn die Kindseltern schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind, könnten beispielsweise Großeltern das Elterngeld bekommen.
Einfach so gibt es das Elterngeld leider nicht. Dafür musst du einen Antrag auf Elterngeld ausfüllen. Zum Elterngeldantrag für dein Bundesland.
Wie lange gibt es Basiselterngeld?
Du bekommst das Basiselterngeld für 12 Lebensmonate ab der Geburt. Mehr Monate mit Elterngeld sind für dich als Elternteil nur möglich, wenn du alleinerziehend bist (im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes). Längstens gibt es das Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Ausnahme: Kommt dein Kind wesentlich zu früh auf die Welt, gibt es die sogenannten Frühchenmonate. Mehr dazu in der Infobox unten.
Achtung: Beziehst du als Frau Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Dann verbrauchst du damit bereits Monate mit Basiselterngeld.
Gleiches gilt, wenn du deine Bezüge als Beamtin, Soldatin und Richterin nach der Geburt weiterhin bekommst. Die Elterngeldstelle behandelt diese wie Basiselterngeld. Beachte das unbedingt für deine Elterngeldplanung. Ein Wechsel beispielsweise ins Elterngeld Plus ist erst ab dem darauffolgenden Lebensmonat möglich.
Wie viel Basiselterngeld gibt es?
Die Höhe deines Elterngeldes hängt immer von deinem Einkommen ab. Je nachdem wie hoch es im Bemessungszeitraum ist, bekommst du mindestens den Mindestbetrag von 300 Euro. Maximal gibt es 1.800 Euro je Lebensmonat.
Vereinfacht kannst du mit 65% von deinem Nettoeinkommen rechnen. Die Elterngeldstelle geht immer von deinem Bruttoverdienst aus. Davon zieht sie individuell Steuern anhand deiner Steuerklasse ab und zusätzlich noch pauschale Beiträge für die Sozialversicherungen. Wie das Elterngeld genau berechnet wird, erklären wir dir im Artikel über das Elterngeld-Netto. Wenn du dein Elterngeld berechnen möchtest, nutze gern unseren einfachen Elterngeldrechner.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Lebt ein Geschwisterkind im Haushalt, bekommst du unter möglicherweise einen Bonus zu deinem Elterngeld in Höhe von 10%. Besonders wenn das Geschwisterkind schon etwas älter ist, kann es sich lohnen, diese Monate mit Basiselterngeld zu nehmen. Dann holst du das meiste aus dem Geschwisterbonus heraus.
Bei Mehrlingen gibt es leider nicht mehrfach Elterngeld, sondern nur einen Zuschlag für jeden weiteren Mehrling. Mehr erfährst du in unserem Beitrag zum Mehrlingszuschlag.
Partnermonate nutzen und mehr Monate Elterngeld erhalten
Wenn Eltern sich die Sorgearbeit aufteilen, besteht Anspruch auf zwei weitere Monate mit Basiselterngeld – die Partnermonate. Natürlich sind diese auch in Form von Elterngeld Plus möglich. Um sie zu erhalten, muss mindestens ein Elternteil in zwei Monaten nach der Geburt ein geringeres Einkommen haben. Das Schöne: es gibt sie nicht nur für Paareltern. Alleinerziehende dürfen sie auch beantragen. Die Voraussetzungen gelten dann für einen Elternteil allein.
Partnermonate und Partnerschaftsbonus-Monate klingen ähnlich, sind aber völlig verschieden. Die Partnermonate kannst du sowohl in Basiselterngeld als auch in Elterngeld Plus nehmen. Den Partnerschaftsbonus gibt es nicht in Form vom Basiselterngeld.
Neuregelung für Geburten ab dem 1. April 2024:
Für Geburten seit dem 1. April 2024 können Eltern in den ersten 12 Lebensmonaten nur noch in einem Monat gemeinsam das Basiselterngeld beziehen. Wichtig: Beide Elternteile können zeitgleich in Elternzeit sein! Die Einschränkung bezieht sich nur auf den gleichzeitigen Elterngeldbezug. Sollen also beide Partnermonate mit Basiselterngeld genommen werden, muss der andere Elternteil seinen Bezug in dem Lebensmonat pausieren oder in das Elterngeld Plus wechseln. Aber Vorsicht: Lebensmonate mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer Monate mit Basiselterngeld. Der Wechsel in das Elterngeld Plus oder auch eine Bezugspause ist in dieser bestimmten Zeit nicht möglich.
Ausnahme: Diese Neuregelung bei den Partnermonaten gilt NICHT für Mehrlings- oder Frühgeburten. Ebenfalls nicht betroffen sind Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung oder Geschwisterkinder mit Behinderung, für die es einen Geschwisterbonus gibt. Hier gilt weiterhin die Regelung, die bis 31. März 2024 noch für alle gegolten hat.
Hinzuverdienst im Basiselterngeld – keine gute Idee!
Beziehst du Basiselterngeld und möchtest in Teilzeit arbeiten? Ein Hinzuverdienst durch Teilzeitarbeit wirkt sich bei dieser Bezugsform ziemlich negativ aus. Es kommt zur Anrechnung deines Gehalts und in der Folge zu einer Kürzung deines Elterngeldes. Ungefähr 2/3 deines Basiselterngeldes verlierst du dadurch. Als Hinzuverdienst gilt übrigens auch, wenn du einen Dienstwagen während deiner Elternzeit weiterhin nutzen darfst!
Wenn du im Bezugszeitraum etwas hinzuverdienen möchtest, wechselst du am besten in das Elterngeld Plus. Hier kommt es möglicherweise gar nicht zu einer Kürzung. Allerdings hängt es davon ab, wie hoch dein Einkommen im Bezugszeitraum im Vergleich zu vor der Geburt ist. Du kannst bis zu 32 Wochenstunden im Lebensmonatsdurchschnitt arbeiten. Einen Wechsel kannst du – für zukünftige Monate – einfach mit einem Brief bei der Elterngeldstelle beantragen, auch wenn dir dein Elterngeldbescheid bereits vorliegt.
Basiselterngeld Beispiele
Nachfolgend findest du ein paar Beispiele, für deinen Bezugszeitraum ausschließlich mit Basiselterngeld. Natürlich können die verschiedenen Bezugsformen wie Basiselterngeld und Elterngeld Plus auch miteinander kombiniert werden.
Der Klassiker „12+2-Modell“
Viele Paare entschließen sich zu diesem Modell: Elternteil 1 bezieht 12 Monate Basiselterngeld und Elternteil 2 im Anschluss 2 Monate.
Unterstützer-Modell 1
In diesem Beispiel splittet Elternteil 2 seine Partnermonate auf den 1. und 13. Lebensmonat des Kindes auf.
Unterstützer-Modell 2
In Beispiel 3 nimmt Elternteil 2 die beiden Partnermonate direkt zu Beginn nach der Geburt parallel zu Elternteil 1 (nur für Geburten vor dem 1. April 2024 möglich sowie für die Ausnahmefälle (siehe oben).
Was passiert nach dem Basiselterngeld?
Wenn du nicht in Sachsen oder Bayern wohnst, endet der Elterngeldbezug nach den 12 Monaten. Natürlich kannst du länger Elterngeld beziehen, wenn du rechtzeitig in das Elterngeld Plus wechselst.
In Sachsen gibt es nach dem Elterngeld noch zusätzlich das Landeserziehungsgeld. In Bayern gibt es im Anschluss an das Elterngeld das Familiengeld.
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- BMFSFJ.de: Fragen und Antworten zur Neuregelung beim Elterngeld ab dem 1. April 2024
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588 (abgerufen am 27. März 2024) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 4.11.2024) - Familienportal.de: Elterngeld
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 4.11.2024) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 27. Auflage (Dezember 2023)
- Gesetze im Internet: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ (abgerufen am 4.11.2024) - Bild © domoskanonos, Adobe Stock