Die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist der Bemessungszeitraum. Welcher Zeitraum die Basis für deine Elterngeldberechnung bildet, hängt davon ab, wie du dein Geld verdienst. Was die Unterschiede sind und wie du das für dich nutzen kannst, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt verschiedene Bemessungszeiträume beim Elterngeld.
- Der Bemessungszeitraum ist abhängig davon, ob du selbstständig oder angestellt bist.
- Für Personen mit Mischeinkünften gibt es innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen ein Wahlrecht.
- Eine Verschiebung des Bemessungszeitraums ist möglich, wenn bestimmte Sachverhalte erfüllt sind.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025.
Was ist der Bemessungszeitraum beim Elterngeld?
Es gibt im Prinzip zwei Bemessungszeiträume beim Elterngeld. Einen für Arbeitnehmer und einen für Selbstständige. Wenn du Mischeinkünfte (angestellt und selbstständig) hast, kannst du bei geringen Einkünften wählen.
Der Bemessungszeitraum umfasst immer 12 Monate und er liegt immer vor der Geburt.
Dabei ist es egal, ob du dich für das Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus entscheidest. Für die Höhe des Elterngeldes ist dein durchschnittliches Erwerbseinkommen in diesem Zeitraum wichtig. Außerdem die Steuerklasse, die überwiegend in dieser Zeit gültig war.
Nachfolgend erklären wir die verschiedenen Bemessungszeiträume im Einzelnen.
Der Bemessungszeitraum für Arbeitnehmer
Der grundlegende Zeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt. Jeder Elternteil ist für sich zu betrachten:
Bemessungszeitraum für Mütter (nicht Beamtin!):
Bei den Müttern sind es die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Was bedeutet das genau? Es zählen nur die vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Beispiel:
Dein Mutterschutz beginnt am 25. März. Der letzte vollständig abgerechnete Kalendermonat ist der Februar. Dein Bemessungszeitraum beginnt im März des Vorjahres bis zum Februar des Geburtsjahres deines Kindes.
Bemessungszeitraum für Väter und Beamtinnen:
Für Väter und Beamtinnen zählen die 12 Monate vor der Geburt. Als Beamtin bekommst du deine Bezüge in den Schutzfristen weiterhin. Daher gilt für dich ein anderer Zeitraum als für andere Mütter.
Beispiel:
Dein Kind kommt am 02. April auf die Welt. Als Vater geht dein Bemessungszeitraum vom April des Vorjahres bis zum März im Geburtsjahr deines Kindes.
Der Bemessungszeitraum für Selbstständige
Wenn du dein Einkommen aus
- selbstständiger Tätigkeit
- Gewerbebetrieb oder
- Land- und Forstwirtschaft
beziehst, gilt ein anderer Bemessungszeitraum als bei reinen Arbeitnehmern. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt.
Beispiel 1: Geschäftsjahr = Kalenderjahr
Du bist selbstständig und hast ein normales Geschäftsjahr.
Nehmen wir an, dein Kind kommt im April 2023 zur Welt. Dann ist dein Bemessungszeitraum das Kalenderjahr 2022.
Beispiel 2: abweichendes Wirtschaftsjahr
Du bist selbstständig und dein Gewerbe hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.10. bis 30.09. Der Bemessungszeitraum bleibt das Kalenderjahr vor der Geburt.
Angenommen, dein Kind kommt im Juli 2023 zur Welt. Für das Elterngeld relevant ist das Wirtschaftsjahr 2021/2022 (vom 01.10.2021 bis 30.09.2022). Denn das fließt in den Einkommensteuerbescheid 2022 ein und bildet die Grundlage für deine Elterngeldberechnung.
Der Bemessungszeitraum für Mischeinkünfte
Bist du angestellt und nebenberuflich selbstständig bzw. betreibst ein Gewerbe, hast du Mischeinkünfte. Grundsätzlich giltst du dann auch als selbstständig beim Elterngeld. Dein Bemessungszeitraum ist also auch das Kalenderjahr vor der Geburt. Sind deine Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit nur gering? Dann kannst du ein Wahlrecht ausüben und so den Bemessungszeitraum als Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
Der Bemessungszeitraum bei einer Frühgeburt
Der Bemessungszeitraum umfasst auch bei einer Frühgeburt 12 Monate.
Für Selbstständige bleibt es beim Kalenderjahr vor der Geburt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Bemessungszeitraum ausnahmsweise gleich, da bei einer Frühgeburt das Kind weit vor Beginn der Mutterschutzfrist auf die Welt kommt: Deshalb sind es die 12 Monate vor dem Monat der Geburt.
Bemessungszeitraum verschieben: Das sind die Gründe
Es gibt fest definierte Sachverhalte, wann du deinen Bemessungszeitraum verschieben kannst. Diese sind:
- Bezug von Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind, längstens bis zum 14. Lebensmonat (Ausnahme Frühchenregelung), tatsächlicher Bezug ist entscheidend
- Zeiten mit Mutterschutzfristen
- Bezug von Mutterschaftsgeld für ältere oder gerade geborene Kinder
- Für Geburten ab Mai 2025: Bezug von Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen für privat versicherte Selbstständige
- Schwangerschaftsbedingte Erkrankung, also Zeiten, in denen du deswegen gar kein oder weniger Einkommen erzielst (ohne Überprüfung für Geburten ab Mai 2025)
- Geringeres Einkommen aufgrund von Corona in der Zeit vom 01. März 2020 bis 23. September 2022 (z.B. durch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit)
Gibt es einen oder mehrere dieser sogenannten Ausklammerungstatbestände in deinem Bemessungszeitraum, kommt es zu einer Verschiebung. Der 1. Punkt ist oft für den Bemessungszeitraum des zweiten Kindes relevant.
Arbeitnehmer
Bist du angestellt, werden betroffene Monate ausgeklammert (Punkte 1 bis 3) und ältere Monate herangezogen. Punkt 4 musst du gesondert beantragen. Diese Zeiträume kannst du überspringen, musst es aber nicht.
Beispiel:
Eine Mutter ist Arbeitnehmerin und hat schon ein älteres Kind (geboren 5. Februar 2022). Sie bezog Elterngeld für das ältere Geschwisterkind von Februar 2022 bis März 2023 (14 Lebensmonate). Geburt des zweiten Kindes: 15. November 2023
Bemessungszeitraum für das zweite Kind sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes: Oktober 2022 bis September 2023. Darin enthalten ist der Elterngeldbezug für ein älteres Kind: Oktober 2022 bis März 2023. Diese 6 Monate werden übersprungen.
➞ Bemessungszeitraum nach Ausklammerung: Juni 2021 bis November 2021 (6 Monate aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft!) und April 2023 bis September 2023.
Selbstständige und Mischeinkünfte
Bist du selbstständig oder hast Mischeinkünfte, kannst du die betroffenen Jahre ausklammern. Im Unterschied zu Arbeitnehmern hast du die Wahl. Du kannst ausklammern lassen, musst es aber nicht.
Beispiel:
Ein Selbstständiger ist im Jahr 2022 Papa geworden. Bemessungszeitraum für sein Elterngeld ist das Kalenderjahr 2021. In diesem Jahr (2021) hat er viel weniger Gewinn gemacht als sonst. Es gab Schwierigkeiten in der Produktion, da ein Zulieferer aus Asien aufgrund von Corona nicht immer rechtzeitig liefern konnte.
➞ Er stellt den Antrag das Jahr 2020, als Bemessungszeitraum zu wählen. Begründung ist, dass er aufgrund der Pandemie weniger Gewinn gemacht hat.
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zum-elterngeld-und-zur-elternzeit-73806 (abgerufen am 20.07.2025) - Familienportal.de: Wie wird mein bisheriges Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes bestimmt?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-mein-bisheriges-einkommen-fuer-die-berechnung-des-elterngelds-bestimmt–124604 (abgerufen am 20.07.2025) - Familienportal.de: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen–124728 (abgerufen am 20.07.2025)










