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Elterngeld & Krankenversicherung: Das musst du wissen

Krankenversicherung in der Elternzeit

Die Krankenversicherung während der Elterngeld-Bezugszeit ist für dich ein wichtiges Thema. Ganz so einfach lässt sich die Frage, wie du krankenversichert sein wirst, nicht beantworten. Dies hängt damit zusammen, dass es verschiedene Ausgangssituationen gibt, die zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestand vor der Geburt eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt diese auch im Elterngeldbezug beitragsfrei bestehen
  • Die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur, wenn es im Elterngeldbezug keinen Hinzuverdienst gibt
  • Bei freiwilliger Krankenversicherung ist der Beitrag, je nach Einkommenshöhe, monatlich im Elterngeldbezug selbst zu tragen (Wechsel in die Familienversicherung prüfen!)
  • Bei privater Krankenversicherung trägst du im Elterngeldbezug (ohne Teilzeitarbeit) den kompletten Beitrag allein, auch den Teil, den der Arbeitgeber sonst übernommen hat
  • Sind beide Eltern gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert, ist es das Baby auch
  • Möchtest du dein Kind privat versichern, muss mindestens ein Elternteil auch in der privaten Krankenversicherung sein

Der Klassiker – die Pflichtversicherung vor der Geburt

Besonders häufig besteht die Ausgangslage einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis standest oder Sozialleistungen bezogen hast. Dieser Versicherungsschutz bleibt auch nach der Geburt und während des Elterngeldbezuges bestehen. In diesem Fall werden die Kosten für die Krankenversicherung jedoch nicht von deinem Elterngeld abgezogen. Stattdessen wirst du für den Zeitraum beitragsfrei gestellt.

Die Beitragsfreiheit gilt nur dann, wenn du in dem Zeitraum, wo du Anspruch auf Elterngeld hast, keine weiteren Einkommen vorweisen kannst. Gehst du in deiner Elternzeit einem Teilzeit-Job nach, muss dein Einkommen gemeldet werden und du zahlst darauf Krankenversicherungsbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du beantragen, dass du von diesen Beiträgen befreit wirst. Bitte lass dich zu diesem Thema von deiner Krankenkasse beraten.

Auch Schüler und Studenten sind pflichtversichert. Bist du noch Schüler, so läuft die Versicherung als Familienversicherung über deine Eltern und bleibt auch hier erst einmal bestehen. Bist du Student und hast dich bereits selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so musst du die Kosten weiter tragen, wenn du im Bezugszeitraum weiterhin immatrikuliert bist. Hast du ein oder mehrere Urlaubssemester, wirst du beitragsfrei gestellt.

Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Bist du selbstständig oder überschreitet dein Einkommen aus der Festanstellung einen bestimmten Betrag, so hast du die Möglichkeit, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. In diesem Fall musst du auch dann den Beitrag weiter bezahlen, wenn du Elterngeld beziehst. Arbeitest du während der Elternzeit nicht und stellt Elterngeld dein einziges Einkommen dar, solltest du dies an die Krankenkasse melden. Die monatlichen Zahlungen werden dann auf den Mindestbetrag gesenkt. Solltest du jedoch weiterhin zusätzlich Geld verdienen, ist eine korrigierte Meldung der Einkünfte an die Krankenkasse ebenfalls hilfreich. So können die monatlichen Zahlungen angepasst werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, für den Elterngeld-Bezug aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung in die Familienversicherung zu wechseln. Dafür muss dein Partner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein und du darfst keine weiteren Einkünfte haben. Ob diese Variante in deinem Fall durchführbar ist, kann eine Nachfrage bei der Krankenkasse deines Partners klären. Warst du bereits vor der Geburt in der Familienversicherung beitragsfrei versichert, so bleibt dies auch nach der Geburt des Kindes weiterhin bestehen.

Die Versicherung in der privaten Krankenversicherung

Hast du dich für eine private Krankenversicherung entschieden, wird es ein wenig komplizierter mit der Absicherung während des Bezugszeitraums für Elterngeld. Grundsätzlich treten keine Änderungen ein. Du zahlst weiter die Versicherungsbeträge wie vor der Geburt, jedoch auch den Teil, den bisher dein Arbeitgeber gezahlt hat. In den meisten Fällen bedeutet dies jedoch für viele Eltern einen finanziellen Einschnitt. Fällst du durch Elterngeld und vielleicht auch den Umstieg auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit unter die Versicherungspflichtgrenze, dann kannst du die Möglichkeit in Anspruch nehmen und einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen. Dafür ist es notwendig, sich an die gesetzliche Krankenversicherung zu wenden, in die du sonst wechseln müsstest.

Vielleicht denkst du auch in diesem Fall über eine Familienversicherung nach. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung ist jedoch nicht ganz einfach. Hier müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Es kann schon ausreichen, dass du nach der Geburt deines Kindes gar kein Einkommen mehr hast. Möchtest du weiterhin arbeiten gehen und liegst nun mit deinem Einkommen unter der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze, ist eine Aufnahme in der Familienversicherung ebenfalls möglich, sofern der Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Eine weitere Möglichkeit ist eine Hochzeit. Findet diese vor der Geburt statt, kommt es zu einem Wechsel des Familienstandes. Du kannst nun, abhängig von deinem Einkommen, in die Familienversicherung wechseln.

Denkst du schon länger über einen Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nach, kannst du die Elternzeit hier als Chance sehen, diesen durchzuführen.

Krankenversicherung im Beamtenstatus

Bist du verbeamtet, dann bist du möglicherweise auch unsicher, was deine Versicherung während der Elternzeit betrifft. Grundsätzlich kannst du dich an den Vorgaben für privatversicherte Eltern orientieren. Allerdings kannst du zusätzlich dazu noch auf die Möglichkeit zurückgreifen, Beihilfe in Anspruch zu nehmen.

Du kannst die Erstattung eines Teils der Kosten für die Krankenversicherung beantragen, wenn dein Einkommen bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschritten wird.

Beziehst du noch ein Anwärtergehalt oder befindest du dich in der Besoldungsgruppe A8 oder tiefer, dann kannst du auch die komplette Erstattung der Beiträge beantragen.

Wo wird dein Baby versichert?

Nicht nur deine Krankenversicherung, auch die Versicherung für dein Baby ist natürlich ein Thema. Befinden sich beide Elternteile in einer gesetzlichen Pflichtversicherung, wird ihr Baby hier ebenfalls aufgenommen. Es ist dann ein Teil der Familienversicherung. Dies ist auch dann möglich, wenn eine freiwillige gesetzliche Versicherung vorliegt. Eine gesetzliche Versicherung ist nicht möglich, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Hier ist zwar eine freiwillige Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, dies bringt aber hohe Kosten mit sich.

Möchtest du dein Kind privat versichern, muss wenigstens ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung sein. Bei unverheirateten Elternpaaren wird dein Baby automatisch in die Krankenversicherung der Mutter aufgenommen.

Wie du dein Kind genau versichern musst, erfährst du in diesem Artikel.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo
    Bin etwas überfordert was ich machen kann und mir zusteht.
    Bisher war ich immer alleinerziehend, habe 2 Kinder 11 und 8 Jahre und beziehe alg 2 und UVG, Kindergeld für die beiden.
    Nun kam mein/unser 3. Kind (undgeplant/kurzer Beziehungszeit), allerdings schon im April hinzu.
    Jetzt haben mein Partner (geschieden) also der Vater des 3. Kindes und ich uns entschieden zusammen zu ziehen. Er hat ein Nettoeinkommen von ca 2200 € (+Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld wovon kaum was aufs Konto geht bei Steuerklasse 1) abzüglich 600 € Unterhalt seiner 2 Kinder + 340 € ehelichen Schulden sowie ca 250 € Vers./Tel./GEZ/Auto etc
    Alg2 wird bei mir wegfallen, weil sein Gehalt mit angerechnet wird, 1 Jahr auf Probe geht nicht wegen gem. Kind. Das ist mir schon etwas unangenehm, da er mich und zum Teil meine Kinder aus 1. Ehe mit finanzieren muss laut Amt, da das Amt seine Umkosten ja nicht voll berüksichtigt.
    Habe allerdings auch Fixkosten und Ausgaben wie Wohnkosten, Vers, Turnverein, Schule, Rückzahlungen,Kinderfreizeit etc
    Nun meine Fragen:
    Wie kann ich mich und die großen Kinder Krankenversichern? Für freiwillig Vers. reicht das Geld nicht aus.
    Kann ich nun noch Elterngeld beantragen und wenn für wie lange? Am besten dann sogar gesplittet damit soviele Monate wie möglich etwas Geld hinzu kommt falls es geht.
    Und/oder bestehen noch weitere Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu bekommen?
    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen?

    • Hallo Jey,
      sofern du noch kein Elterngeld für dein im April geborenes Kind beantragt hast, solltest du das ganz schnell nachholen. Allerdings wird es dir nur für 3 Monate rückwirkend noch gezahlt.
      Ob dir noch weitere Unterstützung zusteht kann ich dir nicht sagen. Wende dich am besten einmal an dein Jobcenter und mache einen Beratungstermin aus.
      In Bezug auf die Krankenkasse kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Hierfür kontaktiere am besten einen Makler oder eine Krankenkasse direkt, die können dir sicher weiterhelfen.

  • Hallo und zwar würde ich gerne wissen wie es mit der Krankenversicherung läuft ich erhalte nur Elterngeld und Kindergeld mein Partner ist allein Verdiener und ich kann nicht in seine Krankenversicherung rein bin ich in der Elterngeld Zeit über die Elterngeld kasse versichert ?

    • Hallo Samantha,
      bist du in einem Arbeitsverhältnis und aktuell in Elternzeit? Dann läuft deine Krankenversicherung beitragsfrei weiter.
      Hast kein ruhendes Arbeitsverhältnis und keine Elternzeit , dann bist du entweder über die Ehepartner familienversichert oder musst dich selbst versichern. Eine Versicherung über die Elterngeldkasse in dem Sinne gibt es nicht.

  • Hallo,ich bin seit Januar 2020 Beamtin auf Probe und nun freiwillig versichert. Vorher war ich normal gesetzlich versichert. Warum werden mir im Elterngeldantrag 9% KV u. 10% RV Beiträge abgezogen?

    • Hallo Ivonne,
      es kommt darauf an, welches Versicherungsmerkmal im Bemessungszeitraum überwiegt. Wenn es die gesetzliche Versicherung ist dann sind die Abzüge korrekt. Wenn die ganze Zeit über einen freiwillige Versicherung vorlag, unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau ist im Moment Beamtin auf Widerruf und privat versichert. Ihr Beamtenverhältnis endet voraussichtlich nach der Entbindung während des Mutterschutzes und wir wissen noch nicht, ob sie während des Mutterschutzes und der dann anschließenden Elternzeit eine Anstellung (nicht als Beamtin) findet. Wäre das der Fall, wäre sie sicher über die GKV kostenfrei pflichtversichert, auch wenn sie kein Einkommen hat und vorher nicht pflichtversichert war, richtig?

    Wie sieht es im Falle einer Arbeitslosigkeit aus? Kann meine Frau dann über meine bestehende GKV familienversichert werden? Muss sie sich selbst versichern? Ihr Elterngeld übersteigt auf jeden Fall die Grenze von 455€.

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