Auch als Alleinerziehende hast du Anspruch auf Elterngeld. Dennoch gibt es für dich ein paar Besonderheiten. Welche das sind, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld.
- Partnermonate und Partnerschaftsbonus können auch allein bezogen werden (Voraussetzungen prüfen!).
- Als Alleinerziehende kannst du den Elterngeldantrag auch allein unterschreiben.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025
Anspruch auf Elterngeld für Alleinerziehende
Auch wenn du alleinerziehend bist, kannst du Elterngeld bekommen. Ebenso wie bei Elternpaaren ist es auch hier wichtig, dass du die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllst.
Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch als Alleinerziehende sind, dass du:
- mit deinem Kind in einem Haushalt lebst,
- dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst,
- deinen Wohnsitz in Deutschland hast,
- gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig bist.
Außerdem darf dein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht über 200.000 Euro liegen. Zum 1. April 2025 sinkt diese Grenze noch einmal auf 175.000 Euro.
Welches Elterngeld können Alleinerziehende wählen?
Du kannst auch als alleinerziehender Elternteil zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus wählen. Weitere Informationen zu den Bezugsformen findest du hier:
- Alles zum Elterngeld im Überblick
- Elterngeld Plus oder Basiselterngeld
- Elterngeld Partnerschaftsbonus (auch für Alleinerziehende möglich)
Wie lange gibt es Elterngeld für Alleinerziehende?
Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, kannst du es für 12 Lebensmonate bekommen. Beim Elterngeld Plus sind es bis zu 24 Lebensmonate. Für Frühchen gibt es mehr Monate mit Elterngeld.
Besonderheit, wenn du dein Kind allein erziehst
Zusätzlich kannst du die Elterngeldmonate erhalten, die sonst nur Elternpaaren vorbehalten sind. Zum einen die Partnermonate, sprich 2 Monate extra mit Basiselterngeld. Zum anderen den Partnerschaftsbonus mit bis zu weiteren 4 Monaten mit Elterngeld Plus.
Damit du diese Monate beanspruchen darfst, musst du unter anderem auch steuerrechtlich alleinerziehend sein. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, findest du im nächsten Absatz.
Wer gilt als alleinerziehend beim Elterngeld?
Zum einen darf der andere Elternteil weder mit dir, noch mit deinem Kind zusammen wohnen. Dann musst du steuerrechtlich als alleinerziehend gelten. Dies ist der Fall, wenn du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen kannst.
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, dass du nicht mit einer anderen über 18 Jahre alten Person zusammen wohnst. Ausnahme: wenn es sich hierbei um dein leibliches Kind handelt, für welches du noch Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hast oder Kindergeld beziehst. Dann kannst du den Entlastungsbetrag dennoch erhalten.
Wie hoch ist das Elterngeld für Alleinerziehende?
Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von deinem Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum ab. Das ist für alle Eltern so, hier gibt es also keine spezielle Regelung für Alleinerziehende.
Du bekommst ungefähr 65% deines Nettoeinkommens als Elterngeld. Maximal 1.800 Euro beim Basiselterngeld bzw. 900 Euro beim Elterngeld Plus. Ohne Einkommen gibt es nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.
Verdienst du etwas in Teilzeit dazu, führt es zu einer Anrechnung bei deinem Elterngeld. Ob es auch zu einer Kürzung deines Elterngeldes kommt, hängt davon ab, wie viel du hinzuverdienst. Verglichen wird dabei das Einkommen vor und nach der Geburt. Tipp: Wenn du arbeitest und noch Elterngeld beziehst, wähle das Elterngeld Plus. Zwei Beispiele zur Anrechnung eines Hinzuverdienstes findest du in unserem Artikel zum Elterngeld Plus.
Was müssen Alleinerziehende beim Antrag auf Elterngeld beachten?
Der Elterngeldantrag für Alleinerziehende ist der gleiche wie für Elternpaare. Wichtigster Unterschied: Normalerweise müssen beide Elternteile am Ende unterschreiben. Bist du alleinerziehend, reicht deine Unterschrift auf dem Antrag.
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- bmfsfj.de: Fragen und Antworten zur Neuregelung beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588 (abgerufen am 27. März 2024) - bmfsfj.de: Elterngeld
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752 (abgerufen 03.01.2024) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 25. November 2022)
- Familienportal.de: Elterngeld
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 28. November 2022) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 25. Auflage (April 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 28. November 2022)