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Elterngeld für Alleinerziehende

Elterngeld für Alleinerziehende

Auch als Alleinerziehende hast du Anspruch auf Elterngeld. Dennoch gibt es für dich ein paar Besonderheiten. Welche das sind, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Anspruch auf Elterngeld für Alleinerziehende

Auch wenn du alleinerziehend bist, kannst du Elterngeld bekommen. Ebenso wie bei Elternpaaren ist es auch hier wichtig, dass du die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllst.
Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch als Alleinerziehende sind, dass du:

  • mit deinem Kind in einem Haushalt lebst,
  • dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst,
  • deinen Wohnsitz in Deutschland hast,
  • gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig bist.

Außerdem darf dein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht über 250.000 Euro liegen.

Achtung: Änderungen bei der Einkommensgrenze für Geburten ab 1. April 2024
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine geänderte Einkommensgrenze. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 150.000 Euro nicht überschreitet, besteht Anspruch auf Elterngeld.

Welches Elterngeld können Alleinerziehende wählen?

Du kannst auch als alleinerziehender Elternteil zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus wählen. Weitere Informationen zu den Bezugsformen findest du hier:

Wie lange gibt es Elterngeld für Alleinerziehende?

Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, kannst du es für 12 Lebensmonate bekommen. Beim Elterngeld Plus sind es bis zu 24 Lebensmonate. Für Frühchen gibt es mehr Monate mit Elterngeld.

Besonderheit, wenn du dein Kind allein erziehst

Zusätzlich kannst du die Elterngeldmonate erhalten, die sonst nur Elternpaaren vorbehalten sind. Zum einen die Partnermonate, sprich 2 Monate extra mit Basiselterngeld. Zum anderen den Partnerschaftsbonus mit bis zu weiteren 4 Monaten mit Elterngeld Plus.

Damit du diese Monate beanspruchen darfst, musst du unter anderem auch steuerrechtlich alleinerziehend sein. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, findest du im nächsten Absatz.

Wer gilt als alleinerziehend beim Elterngeld?

Zum einen darf der andere Elternteil weder mit dir, noch mit deinem Kind zusammen wohnen. Dann musst du steuerrechtlich als alleinerziehend gelten. Dies ist der Fall, wenn du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen kannst.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, dass du nicht mit einer anderen über 18 Jahre alten Person zusammen wohnst. Ausnahme: wenn es sich hierbei um dein leibliches Kind handelt, für welches du noch Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hast oder Kindergeld beziehst. Dann kannst du den Entlastungsbetrag dennoch erhalten.

Thema Wohngemeinschaften mit sonstigen Personen:
Lebst du mit deinem Kind und (mindestens) einer anderen Person in einer Wohngemeinschaft? Dann geht die Elterngeldstelle davon aus, dass du dein Kind nicht allein erziehst. Du kannst widersprechen, wenn ihr nicht gemeinschaftlich wirtschaftet. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mitbewohner mit im Haushalt gemeldet ist oder nicht (vlg. BMF-Schreiben vom 23.11.2022 Anwendungsschreiben zu § 24b EStG).

Wie hoch ist das Elterngeld für Alleinerziehende?

Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von deinem Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum ab. Das ist für alle Eltern so, hier gibt es also keine spezielle Regelung für Alleinerziehende.

Du bekommst ungefähr 65% deines Nettoeinkommens als Elterngeld. Maximal 1.800 Euro beim Basiselterngeld bzw. 900 Euro beim Elterngeld Plus. Ohne Einkommen gibt es nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.

Verdienst du etwas in Teilzeit dazu, führt es zu einer Anrechnung bei deinem Elterngeld. Ob es auch zu einer Kürzung deines Elterngeldes kommt, hängt davon ab, wie viel du hinzuverdienst. Verglichen wird dabei das Einkommen vor und nach der Geburt. Tipp: Wenn du arbeitest und noch Elterngeld beziehst, wähle das Elterngeld Plus. Zwei Beispiele zur Anrechnung eines Hinzuverdienstes findest du in unserem Artikel zum Elterngeld Plus.

Was müssen Alleinerziehende beim Antrag auf Elterngeld beachten?

Der Elterngeldantrag für Alleinerziehende ist der gleiche wie für Elternpaare. Wichtigster Unterschied: Normalerweise müssen beide Elternteile am Ende unterschreiben. Bist du alleinerziehend, reicht deine Unterschrift auf dem Antrag.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo! Ich lebe bei meiner Mutter im Haus zur Untermiete. Das Finanzamt hat bei mir den Entlastungsbeitrag abgelehnt. Ich habe die alleinige Sorge, Vater ist nicht eingetragen.
    Habe ich trotzdem die Möglichkeit der Elterngeldstelle nachzuweisen, dass ich tatsächlich alleinerziehend bin, denn das ist der Nachteil der Fall. Und noch eine Frage, kann meine Mutter die 2 Monate Elternzeit nehmen, da sie ja der Grund ist, warum ich nicht als alleinerziehend gelte? Alles etwas absurd

    • Hallo Tanja,

      sofern das Finanzamt den Entlastungsbetrag abgelehnt hat, sind die Vorteile beim Elterngeld für Alleinerziehende leider auch nicht möglich.
      Elternzeit für Ihre Mutter ist nur möglich, wenn Sie ggf. noch minderjährig sind oder Sie sich in einer Ausbildung befinden, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde und somit „voll“ arbeiten müssen.

      Alles Gute für Sie,
      Ihr elterngeld.de-Team

    • Hallo.
      Mein Sohn kam am 17.12.2018 zur Welt.
      Ich würde gerne 2 jahre zuhause bleiben, da Ich alleinerziehend bin…
      Was Kreuze ich im Elterngeld Antrag ein sodass ich auch 28 monate das gesplittete Geld bekomme?

      MfG Carina

      • Hallo Carina,
        wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hast, dann kannst du 28 Monate Elterngeld Plus erhalten, wenn du auch steuerlich als Alleinerziehend giltst und die Partnerschaftsmonate auch allein erhältst. Anderenfalls musst du die Monate mit Mutterschaftsgeld abziehen, da diese als Basiselterngeld gesehen werden und die restlichen Monate kannst du dann in Form von Elterngeld Plus erhalten.

  • Hallo

    Ich würde gern wissen wollen, ob der Bezug des Elterngeldes für Alleinerziehende nicht auch individuell auf die Lebenssituation anzupassen geht. Ich frage das, weil ich bald in einer Situation bin, in der ich mich nirgends wieder finden kann. Ich erwarte mein erstes Baby Anfang Dezember 2018. Da sich hier, wo ich lebe, wenige Kindergärten befinden, habe ich sofort, nachdem ich erfahren habe schwanger zu sein, einen Platz reserviert. Welcher erst im August 2020 verfügbar ist. Ich bin alleinerziehend und darf nur 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Wenn ich beispielsweise davon ausgehe, ab Januar 2019 Elterngeld zu beziehen, heißt das, das ich ab März 2020 wieder in Arbeit gehen soll.
    Und genau hier hab ich jetzt ein Problem. Ich lebe hier fernab meiner Familie und kann ja mein Kind schlecht allein und unbeaufsichtigt von März bis August zu Hause sich selbst überlassen. Und ich kann es auch nicht mit auf meine Arbeitsstelle mit nehmen. Was also habe ich für Möglichkeiten? Muss ich wohlmöglich meine Anstellung kündigen, um das halbe Jahr zu überbrücken? Oder, was auch passieren kann ist, das mein reservierter Platz einem Geschwisterkind oder Flüchtlingskind weichen muss, was habe ich dann für Rechte und Alternativen?
    Ich hoffe sehr, das Sie mich bzgl. dieser quälenden Ungewissheit aufklären können.

    Gruß Mandy

    • Hallo Mandy,

      das ist in der Tat ein Problem, das nicht selten in der Praxis auftritt. Dir stehen leider definitiv nur 14 Monate Basiselterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus zu. Du kannst danach weiter in Elternzeit bleiben, bekommst aber keine weiteren Förderungen. Du musst dann also vom Ersparten leben. Wir haben vor kurzem einen umfassenden Artikel mit allen Förderungen für Alleinerziehende erstellt. Schau mal ob du da etwas finden kannst, das du noch nicht in Anspruch nimmst: https://www.elterngeld.de/finanz-tipps-fuer-alleinerziehende/

      • Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mich mal darüber belesen.

        PS: vom Ersparten leben… ist schon schwierig zu sparen, wenn es so schon eine Herausforderung wird, das Leben zu finanzieren. Da müsste echt politisch gesehen etwas vereinfacht und unkompliziert an Hilfe geschehen, damit so ein Schicksal nicht das schöne Ereigniss so überschattet, wie es nun in meinem Fall eintritt… Und wie ihr schreibt, ist es ja kein Einzelfall, sondern für Alleinerziehende fast die Regel … 🙁
        Danke trotzdem sehr für eure Antwort.

  • Hallo!
    Ich bin im 9. Monat schwanger und mein Freund hat sich vor 1,5 Wochen von mir getrennt. Mein Baby kommt Ende November 2018 zur Welt und ich werde dann auf mich alleine gestellt sein. Da ich die Miete der noch gemeinsam bewohnten Wohnung alleine nicht finanzieren kann und es hier, wo ich lebe, sehr schwierig ist, schnell eine finanzierbare Wohnung zu finden, werde ich wahrscheinlich und hoffentlich bei einem Freund zur Untermiete vorübergehend wohnen können. Er (40) ist selbst allein-erziehend, sein Sohn ist nun 5 Jahre alt. Was muss ich aufgrund der Wohngemeinschaft bezüglich des Elterngeldanspruchs beachten?
    Wie mache ich am besten glaubhaft, dass keine sogenannte „Haushaltsgemeinschaft“, wie oben beschrieben, vorliegt und dass es sich um keine enge Gemeinschaft handelt?
    Muss ich eine solche Erklärung gleich bei der Antragsstellung auf Elterngeld schriftlich miteinreichen?

    Ich hoffe sehr, dass Sie mir in dieser Angelegenheit gut beraten können; Für mich ist es dringend notwendig, dass ich Elterngeld erhalte, auch wenn ich bei einem Freund vorübergehend wohnen kann.

    Beste Grüße,
    Paula

    • Hallo Petra,
      Elterngeld bekommst du auf jeden Fall. Ob du die zusätzlichen Partnermonate und auch den Partnerschaftsbonus bekommst hängt davon ab, ob du steuerlich gem. § 24b Einkommensteuergesetz als alleinerziehend eingestuft wirst. Hierfür wende dich am besten an das Finanzamt, dort bekommst du das entsprechende Antragsformular für die Steuerklasse II, die du nur erhältst, wenn die Voraussetzungen die auch Artikel genannt sind stimmen. Wie du das zunächst der Elterngeldstelle am besten nachweisen kannst, erfragst du am besten dort.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,
    Ich habe Fragen zum Elterngeld Plus. Mein Sohn wurde am 1.9.18 geboren und ich habe 14 Monate Elterngeld beantragt. Da die Elterngeldstellle alle Unterlagen doppelt und dreifach haben will, warte ich noch auf ein Formular von meinem Arbeitgeber und es gab bisher noch keine Auszahlung. Ich habe bis zum 7.11. Mutterschutzleistungen erhalten. Sind dann die ersten 3 Monate als verbraucht für das Elterngeld Basis anzusehen?
    Nun habe ich mir überlegt, dass ich doch gerne länger bei meinem Sohn bleiben möchte und den Antrag auf Elterngeld Plus ändern möchte, sollte der Arbeitgeber einer Elternzeitverängerung zustimmen.
    Ich kann meines Erachtens nach als Alleinerziehende ja auch 24 Monate Elternzeit nehmen und dann wird je die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt oder erhalte ich da ich ja Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld habe dann 4 volle Monate und 20 halbe Monate ausgezahlt?Für diese Konstellation Ist es dann auch nicht notwendig mind. 25h in Teilzeit 4 Monate lang zu arbeiten, oder? Ist eine Änderung des Antrags noch möglich?

    Danke schön schon mal

    • Hallo Kiska,
      wenn du in einem Teil des Lebensmonat deines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten hast, dann wird das Elterngeld taggenau ausgerechnet und um die Tage des Mutterschaftsgeldes verringert. Leider ist das für diesen „Teilmonat“ aber so, dass dieser dann auch als Basiselterngeldmonat gilt, sodass du 3 Monate Basiselterngeld bereits verbraucht hast, wie du bereits schriebst.
      Elternzeit kannst du bis zu 36 Monate nehmen. Wie lange du Elterngeld erhältst, ist von mehreren Faktoren abhängig.
      Sofern du auch steuerlich als alleinerziehend giltst, kannst du mit den Partnermonaten auf 25 Monate Elterngeld kommen (3 M. BasisEG + 18 M. EG Plus + 4 M. EG Plus (Partnermonate). In diesen 25 Monaten kannst du bis zu 30 Stunden arbeiten, musst es aber nicht. Du könntest sogar danach noch 4 weitere Monate Elterngeld Plus bekommen, wenn du dann zwischen 25 und 30 Stunden arbeitest (Partnerschaftsbonus).
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,

    ich bekomme im März ein Kind. Meine Partnerin, die nicht im selben Haushalt lebt und nicht viel verdient, also auch nichts zu meinen laufenden Kosten mit Kind beitragen könnte, würde auch gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Ist diese Konstellation überhaupt möglich und würde ich dann trotzdem den Status als Alleinerziehende (Steuerklasse II) beantragen können?

    Viele Grüße und danke,
    Nina

    • Hallo Nina,
      du schriebst von deiner Partnerin, leider ist somit nicht deutlich, ob ihr vielleicht sogar verpartnert oder verheiratet seid. Wenn das der Fall wäre, dann kann Elternzeit genommen werden. Allerdings bekäme sie in dieser Konstellation kein Elterngeld, da ihr nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder das Kind dann bei euch beiden gemeldet wäre und jeweils mind. 1/3 der Zeit bei jedem von euch verbringt. Den Status als Alleinerziehende zu erhalten würde schwierig, wenn ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt, das ist aber nicht der Fall. Sollte deine Freundin, wenn auch nur vorübergehend bei dir einziehen, ist es wahrscheinlich, dass du die Steuerklasse II nicht bekommst. Vielleicht ist es eine Idee, dass deine Partnerin für 2 Monate in Teilzeit arbeitet um dennoch mehr Zeit mit dir und dem Kind zu verbringen.

    • Hallo Thomas,
      ja, auch als Hausfrau kann deine Frau Elterngeld erhalten in Höhe des Mindestelterngeldes beim Basiselterngeld 300 Euro für 12 Monate oder 150 Euro für 24 Monate (sofern Anspruch auf Mutterschaftsleistungen von der Krankenkasse besteht entsprechend weniger).

  • Hallo,
    ich bin alleinerziehend und mein Sohn wurde am 10.11.2018 geboren. Ich habe Basiselterngeld für 14 Monate beantragt. Kann ich dies jetzt noch ändern in Elterngeld Plus obwohl ich schon Basiselterngeld bekommen habe? Kann ich dann 28 Monate zu Hause bleiben ohne in Teilzeit arbeiten zu müssen?

    • Hallo Carina,
      für zukünftige Monate kannst du den Antrag noch verändern. Da du schon Basiselterngeld erhalten hast, müsstest du diese Monate „abziehen“, denn du kannst nicht mehr über die volle Zeit Elterngeld Plus erhalten. Das würde nur in besonderen Härtefällen ggf. möglich sein. Und du kannst wenn du möchtest in Teilzeit arbeiten, dies ist aber nicht Voraussetzung für das Elterngeld Plus.

  • Hallo,

    ich beziehe Elterngeld Plus, gehe dabei in Teilzeit mit 25 h arbeiten und habe jetzt die Verlängerung durch Alleinerziehung von 4 Monaten in Anspruch genommen. Während dieser 4 Monate (ab 08.12.18 laufen die 4 Monate und mein Partner ist zum 01.02.19 eingezogen) ist mein Partner bei uns eingezogen. Daher fällt nun das Alleinerziehungsmerkmal weg. Ist es richtig, wenn das Amt dann die gesamten 4 Monate nicht mehr anerkennt? Sie haben mir gesagt, dass diese Monate ganz oder gar nicht gewährt werden können und da nun mitten drinn die Voraussetzung weggefallen ist, habe ich überhaupt keinen Anspruch auf die 4 Monate. Ich wäre über eine Info sehr dankbar.

    • Hallo G.L.,
      ja leider ist diese Information korrekt. Durch den Einzug deines Partners verlierst du den Status als Alleinerziehende und daher sind die Anforderungen für die extra 4 Monate nicht mehr erfüllt.

  • Wie sind die Voraussetzungen hinsichtlich des Sorgerechts, um als Alleinerziehende die 2 Partnerschaftsmonate zu erhalten, damit ich einen Bezug von 14 Monate erreiche?

    Ist es hierfür nötig, dass ich als Alleinerziehende das alleinige Sorgerecht habe?

    • Hallo Toula,
      um elterngeldrechtlich als alleinerziehend zu gelten, darf der andere Elternteil nicht mit dir zusammen wohnen und du musst steuerrechtlich als alleinerziehend anerkannt sein. Bedeutet du hast die Steuerklasse II und in der Folge Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (gem. §24 b Einkommensteuergesetz).

  • Hallo,
    Ich bin alleinerziehend, mein Sohn kam im Januar 2018 zur Welt.beantragt habe ich 2 Jahre Zuhause zu bleiben…ich bekomme Elterngeld plus und vorher habe ich Mutterschaftsgeld bekomme…das Elterngeld plus bekomme ich nur bis September 2019….ist das richtig so ? Ich bleibe aber ja bis zu seinem 2.lebensjahr (jan.2020) Zuhause.
    Irgendwie habe ich das Gefühl das läuft was schief.
    Kann mir bitte jemand helfen
    LG Kati

    • Hallo Kati,
      du hast Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Die Monate mit Mutterschaftsgeld zählen als Monate mit Basiselterngeld. Sollte dein Kind vor dem ET geboren sein, wären schon 3 (statt normalerweise 2) Monate verbraucht. 12 minus 3 = 9 x 2 = 18 Monate Bezugsdauer Elterngeld Plus. Schau einmal in deinen Elterngeld Bescheid, ab wann du Elterngeld Plus bekommen hast. Wenn du steuerrechtlich Alleinerziehende bist, dann kannst du auch noch die Partnermonate beantragen. Dies kannst du auch jetzt noch tun, falls du dies beim ursprünglichen Antrag noch nicht gemacht hast. Wenn du Elterngeld Plus wählst, kannst du 4 weitere Monate Elterngeld beziehen. Mit diesen Monaten könntest du die 24 Monate deiner Elternzeit mit Elterngeld verbringen. Wenn du dir unsicher bist, dann frag am besten einmal bei deiner Elterngeldstelle nach.

  • Hallo mein Sohn kam am 15.9 18 zur Welt ich bin alleinerziehend und hab 14 Monate BasisEG beantragt. Die letzte Zahlung erfolgt im Oktober allerdings könnte ich am 1.10 wieder arbeiten kann ich mir das restliche Basis EG auszahlen lassen?

    • Hallo Jasmin,
      wenn du Gehalt und Elterngeld, besonders Basiselterngeld, gleichzeitig beziehst, dann kommt es zu Kürzungen bei deinem Elterngeld. Wichtig ist auch, dass du nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitest, denn sonst verlierst du deinen Anspruch auf Elterngeld. Du kannst aber deinen Antrag für zukünftige (Lebens-)Monate noch ändern bei der Elterngeldstelle. Hierfür einfach ein formloses Schreiben an deine Elterngeldstelle schicken und z.b. auf das Elterngeld Plus umstellen.

  • Hallo,
    mein erstes Kind wird in den nächsten 2-3 Wochen zur Welt kommen. (ET 21.10)
    Auch ich bin alleinerziehend und weiß nicht genau, welche Möglichkeiten ich habe. Mein Plan wären 14 Monate Basis-Elterngeld und dann direkt der Übergang zum ElterngeldPlus, der vier Partnermonate, in denen ich dann 25-30 St. arbeiten werde. Also insgesamt 18 Monate Elterngeld, die aber bereits ab Geburt zählen. Liege ich da richtig? Habe ich eventuell noch bessere Alternativen/ Möglichkeiten?

    • Hallo Jacky,
      ja, das Elterngeld wird ab Geburt gezahlt, auch wenn du erst noch Mutterschaftsgeld bekommst, so wird dieses behandelt wie Basiselterngeld. An deiner Planung gibt es nichts zu beanstanden, so wäre es möglich. Wenn du ggf. umstellen möchtest auf das Elterngeld Plus, um länger Elterngeld zu bekommen, kannst du es für zukünftige Monate bei der Elterngeldstelle beantragen (beispielsweise wg. fehlendem Betreuungsplatz). Wichtig ist, du musst dich für die ersten 24. Lebensmonate gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest.

  • Hallo,
    vielleicht können sie mir ja weiter helfen…
    Ich befinde mich für meinen Elterngeldantrag in einer Zwickmühle.
    Ich wohne mit meiner Schwester in einer WG, da sie ja über 18 Jahren ist gelte ich daher nicht als „Alleinerziehende“ vor dem Finanzamt. Gibt es die Möglichkeit auch mit der Steuerklasse 1 den Alleinerziehenden Bonus zu bekommen?
    Weil jedes Kind in Deutschland hat ja auf Grund der aufgenommen Kinderrechte ein Recht auf Gleichbehandlung und Elterliche Fürsorge (die ja besagt jedem Kind steht eine Betreuung von 12+2 zu)

    Danke

    • Hallo Katha,
      du musst dennoch die Steuerklasse II beantragen um das Elterngeld als Alleinerziehende zu bekommen und diese auch erhalten. Im Artikel oben ist eine Passage zu Wohngemeinschaften enthalten. Ihr müsst glaubhaft machen, dass keine sogenannte „Haushaltsgemeinschaft“ mit der anderen Person vorliegt. Im Zweifel lasse dich rechtlich beraten bzw. begleiten bei dieser Angelegenheit.

  • Hallo, wie ist die wenn ich 12 Monate Basiselterngeld beantragt habe und ich dann am dem 9. Lebensmonat meines Kindes alleinerziehend bin. Kann ich in dem Fall, wenn mein Partner noch kein Elterngeld beantragt hat noch die 2 Partner Monate dazu erhalten? Und wie wäre es mit der Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind, das 3 Monste nach Ende meiner 14 Monate Basiselterngeld zu Welt käme? Freundliche Grüße Kathie

    • Hallo Kathie,
      wenn die Voraussetzungen als Alleinerziehende alle erfüllt sind, kannst du die zwei weiteren Monate auch noch bekommen. Hierzu stellst du formlos einen Antrag bei der Elterngeldstelle. Es gibt in einigen Bundesländern ein zusätzlichen Formular für Alleinerziehende, wo du die Angaben bestätigst. Die Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind in dem Zeitraum wäre ebenso hoch, wie das Elterngeld für dein erstes Kind. Die Monate im Bemessungszeitraum mit Elterngeld werden ausgeklammert, sodass es gleichen Monate wie vorher herangezogen werden..

  • Hallo, bin auch Alleinerziehend und bekomme 14 Monate Basiselterngeld, aber weil mir das Geld nicht reichte habe ich harz 4 beantragt.
    Mein Kind ist jetzt 10 Monate, und ich möchte auf Elterngeldes Plus , und auf 450 Euro Basis arbeiten zu gehen, wird mir das von harz4 und Elterngeld angerechnet? Was darf ich und was nicht um nicht schlechter finanziell da zu stehen.

    • Hallo Pamela,
      das Elterngeld wird als Einkommen auf Hartz IV angerechnet. Wenn du vor der Geburt erwerbstätig warst, bekommst du einen Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Maximal sind es 300 Euro für Monate mit Basiselterngeld und maximal 150 Euro beim Elterngeld Plus. Wenn du einen Hinzuverdienst hast, kann es zu einer Kürzung bei Hartz IV kommen und vielleicht auch beim Elterngeld. Am besten vereinbarst du vorher einmal einen Termin bei deinem Sachbearbeiter im Jobcenter. Der kann das individuell für dich ausrechnen.

  • Hallo, ich erwarte mein Kind in 6 Wochen und bin alleinerziehend. Ich hatte vor 18 Monate elternzeit zu nehmen. Habe jetzt erfahren das ich aber noch 2 zusätzliche Monate dazu beanspruchen kann, da ich alleinerziehenden bin. Allerdings weiß ich nicht wie ich den Antrag ausfüllen muss. Ich kann nur bis 14 Monate das basiselterngeld ankreuzen. Wieso? Können Sie mir hier helfen? Während meiner elternzeit möchte ich nebenbei nicht arbeiten.

    • Hallo Christina,
      wenn du 18 Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen möchtest, müsstest du einige deiner Basiselterngeldmonate umwandeln und in diesen Monaten Elterngeld Plus. Sonst gibt es nur für 12 Monate Basiselterngeld und die 2 extra Monate (Partnermonate), wenn die Voraussetzungen als Alleinerziehende erfüllt sind. Insgesamt also 14 Monate. Elternzeit kannst du länger nehmen, bekommst dann aber kein Elterngeld mehr. Das funktioniert nur mit Elterngeld Plus.

  • Hallo,

    Ich stelle bald mein Antrag auf Elterngeld und muss dafür ja einen Nachweis erbringen das ich alleinerziehend bin. Die Elterngeldstelle sagte mir einen Nachweis über den Entlassungsbetrag für Alleinerziehende vom Finanzamt. Muss ich dafür extra einen Antrag stellen oder wie läuft das ab ?

    • Hallo Angelina,
      ja, das geht nur mit einem Antrag. Entweder mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (Hauptvordruck und Anlage Kind), dann bekommst du auch die etwas günstigere Steuerklasse II. Andere Möglichkeit ist über die Einkommensteuererklärung (entsprechende Felder in der Anlage Kind ausfüllen) und dann als Nachweis den Steuerbescheid einreichen.

      • Mir wurde gesagt das ich automatisch in die Steuerklasse ll. Komme da ich ledig bin und alleine lebe. Brauche ich dann nur Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) ausfüllen und das ans Finanzamt senden ?

  • Hallo,
    Meine Frage ist. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.11 aus habe ich Anspruch auf Elterngeld ich bin alleinerziehend. Ich bin gerade etwas ratlos.

    • Hallo Maja,
      Anspruch auf Elterngeld besteht unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis. Elternzeit steht dir nur zu, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Am besten vereinbarst du einen Termin im Jobcenter und besprichst, welche Möglichkeiten du hast. Arbeitslosengeld gibt es leider nur, wenn du mindestens 15 Stunden in der Woche vermittelbar bist.

  • Hallo, was ist denn wenn man als Alleinerziehende in die Elternzeit geht und demnach 14 Monate Elterngeld beantragt und dann irgendwann im Laufe der Elternzeit doch nicht mehr Alleinerziehend ist?

    • Hallo Jenny,
      wenn sich im Bezugszeitraum Änderungen ergeben und du nicht mehr als Alleinerziehende giltst, z.B. weil dein neuer Lebensgefährte/Lebengefährtin bei dir einzieht, dann müsstest du das umgehend der Elterngeldstelle melden. Erfüllst du die Voraussetzungen nicht mehr, stehen dir nur 12 Monate Elterngeld zu.

  • Hallo,
    Auch ich habe eine Frage: Ich, alleinerziehend in Elternzeit. Insgesamt habe ich 18 Monate Elternzeit beantragt. Jetzt meinte jemand zu mir ich könnte auch noch 4 zusätzliche Monate (Partnerschaftsbonus) dran hängen da ich alleinerziehend bin.
    Meine Elternzeit endet am 3.5.21. Ich könnte jetzt meine Elternzeit bis 3.9.21 verlängern mit Teilzeitarbeit? Ich hab auch gelesen ich muss mindestens 25 Stunden arbeiten gehen. Bei der Elterngeldstelle wurde mir gesagt ich darf nur 670€ dazu verdienen. Was ist wenn ich mehr verdiene? Wie wird das berechnet?

    Vielen Dank

    • Hallo Gast,
      die Verlängerung deiner Elternzeit wäre vom guten Willen deines Arbeitgebers abhängig, da du weniger als 24 Monate beantragt hast zu Beginn (Bindungszeitraum). Du kannst, wenn du zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeitest aber auch ohne Elternzeit in Teilzeit arbeiten um den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Diese Stunden müssen genau eingehalten werden in den vier aufeinander folgenden Monaten. Anderenfalls musst du den Bonus zurückzahlen.
      Hinzuverdienst wird auf dein Elterngeld angerechnet. Ob es zu einer Kürzung kommt, hängt von der Höhe deines Hinzuverdienstes ab. Wie das gerechnet wird, findest du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-plus/#Anrechnung_des_Zuverdienstes

  • Hallo,
    Ich bin momentan in Elternzeit, diese geht bis Mai 2022, jetzt ist es leider so das mein Partner und ich uns getrennt haben! Was kann ich denn jetzt machen, bekomme ich finanzielle Unterstützung? Momentan kann ich noch nicht arbeiten gehen!
    Lieben Dank und liebe Grüße

  • Hallo! Ich (33, Alleinerziehend) habe mich für 3 Jahre in Elternzeit begeben welche jetzt im Sommer ’21 auslaufen. Durch die Corona Pandemie hatte ich zwar Zeit für mein Kind aber jede menge STRESS zwecks Sorgerechtsstreit und ein neues Leben aufzubauen. Finanziell ist nicht das Problem, nur ich bin seit einem Jahr in einer neuen Beziehung und diese wurde eben durch die Pandemie schwer beschädigt. Meine neue Lebensgefährtin lebt ja (noch) nicht einmal in Deutschland. Ich würde gerne wenigstens bis Sommer ’22 ein weiteres Jahr zuhause bleiben. Ist das möglich die 3 Jahre zu überschreiten?

  • Hallo,
    Mein Sohn ist 4 Jahre alt und er wohnt jetzt seit letzter Woche bei mir bzw. wird er immer bei mir wohnen. Nun bin ich alleinerziehender Vater. Da ich im sozialen Bereich mit Schichtdienst arbeite,käme es für mich infrage in Elternzeit zu gehen auch wenn mein Sohn 4 Jahre alt ist?
    Grüße
    Fatih

    • Hallo Fatih,
      du hast Anspruch auf Elternzeit für bis zu 36 Monate bis dein Sohn seinen 8. Geburtstag feiert. Elterngeld steht dir nicht mehr zu, es sei denn es handelt sich um eine Adoption.

  • Hallo, ich bin gerade in Elternzeit mit meiner 10 Monate alten Tochter, habe noch einen 5-jährigen Sohn.
    Nun hat mein Mann sich von mir getrennt (ist vor knapp 4 Wochen ausgezogen bzw hat eine Wohnung als Zweitwohnsitz genommen). Er selbst hatte jetzt die letzten 2 Monate die Partner Monate Elternzeit.
    Verfällt somit für mich nun der Anspruch auf 2 weitere Monate Elterngeld als Alleinerziehende?
    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Anja

    • Hallo Anja,
      wenn die Partnermonate bereits von deinem Mann beansprucht wurden, dann kannst du sie nicht erneut bekommen.

      Sofern der Partnerschaftsbonus noch nicht genommen wurde, darfst du diesen als Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Wenn ihr die Erziehung aufteilt, muss das Kind zu mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Dann könnt ihr den Bonus beide erhalten, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ich bin Alleinziehend und war während der Schwangerschaft nicht erwerbstätig. Das heißt ich bekomme das Basis-Elterngeld von 300 Euro für 10 Monate. Eine Freundin bekommt 14 Monate, da sie auch Alleinerziehend ist. Auf Nachfrage bei der Elterngeldstelle bekommen nur Erwerbstätige Alleinerziehende 14 Monate. Stimmt das so?

    • Hallo Mohi,
      du hast einen Anspruch von regulär 12 Monaten. Die Partnermonate, also 2 weitere Monate kannst du nur erhalten, wenn du vor der Geburt erwerbstätig warst. Denn die weitere Voraussetzung ist, dass du nach der Geburt in mindestens zwei Monaten weniger verdienst als vor der Geburt. Ohne eine (auch ruhende) Erwerbstätigkeit ist dies also nicht möglich.

  • Wie verhält es sich beim Elterngeld bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamen Sorgerecht?
    1. Getrennt lebender Elternteil betreut in der Minimalregelung alle 2 Wochen Fr.-So. plus 1 wöchentlich
    2. Die Eltern betreuen paritätisch 50:50
    Danke für die Antwort

    • Hallo Elmar,
      beide Elternteile müssen eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind haben. Außerdem muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Ist es weniger, steht dem Elternteil, wo diese Zeit nicht erfüllt ist, kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil kann dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil erhalten.

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