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Elterngeldrechner: Elterngeld berechnen und erhöhen!

Elterngeldrechner

Wir zeigen dir hier, wie du dein Elterngeld berechnen kannst. Mit unserem komfortablen Elterngeldrechner bekommst du auch direkt einen groben Überblick über deinen Anspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld liegt zwischen 65 und 100% des Nettoeinkommens des jeweiligen Elternteils
  • Mindestens 300 Euro; maximal 1.800 Euro
  • Achtung: Nettoeinkommen ist nicht gleich Nettogehalt!
  • Geschwisterbonus bei einem Geschwisterkind unter 3 Jahren: 10% mehr Elterngeld, mind. 75 Euro
  • Elterngeld-Bonus bei Mehrlingsgeburten: +300 Euro / weiteres Kind
  • Zum Elterngeldrechner

So berechnest du dein Elterngeld

Achtung: Änderung der Einkommensgrenze für Geburten ab 1. April 2024

Die Einkommensgrenze für Elternpaare sinkt. Für Eltern mit Geburten nach März 2024 gibt nur Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Vorjahr 200.000 Euro nicht übersteigt. Für Alleinerziehende gilt eine Obergrenze von 150.000 Euro.

Für Geburten ab 1. April 2025 reduziert sich die Grenze für Elternpaare noch einmal auf 175.000 Euro.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen, was der jeweilige Elternteil vor der Geburt im Bemessungszeitraum verdient hat. Grob berechnen kannst du dein Elterngeld anhand deines Nettoeinkommens – 65% davon entsprechen ungefähr deinem Elterngeld. Mindestens bekommst du 300 Euro (Untergrenze) und maximal 1.800 Euro (Obergrenze) pro Lebensmonat. Wenn du vor der Geburt nicht berufstätig warst, bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro. Wie viel der andere Elternteil verdient, spielt dabei erst mal keine Rolle (es sei denn ihr verdient gemeinsam mehr als 300.000 Euro im Jahr und geltet als Spitzenverdiener).

Um das Elterngeld berechnen zu können, nimmt die Elterngeldstelle das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Grundlage. Davon werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Auch Werbungskosten werden über den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro angesetzt. Als Ergebnis erhält man das Elterngeldnetto, das die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist.

Wichtig: Dieser Betrag ist nicht zu verwechseln mit dem Nettogehalt der Gehaltsnachweise!

Monate mit Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bis zum 14. Lebensmonat (tatsächlicher Bezug zählt!) bleiben werden bei Angestellten automatisch übersprungen und ältere Monate für die Berechnung berücksichtigt. Gleiches gilt für Monate, in denen das Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gesunken ist.

Was genau zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen zählt der in Deutschland, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der in der Schweiz versteuerte Arbeitsverdienst. Einkommen, das nicht aus der EU stammt, wird dabei nicht berücksichtigt. Alles, was der Arbeitgeber im Gehalt als „sonstige Bezüge“ deklariert, wird von den Elterngeldstellen nicht zur Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht in die Berechnung eingeschlossen. Auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder ALG I fließen nicht mit ein.

Bemessungszeitraum bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen wird das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt herangezogen. Wenn das Kind also im März geboren wird, ist der Bemessungszeitraum Januar bis Dezember im Vorjahr. Das Einkommen aus Januar und Februar im Geburtsjahr sind für die Berechnung des Elterngelds absolut irrelevant. Es lohnt sich hier also gut zu kalkulieren und Aufträge sinnvoll zu verteilen, um ein höheres Elterngeld zu erhalten.

Mehr Infos zum Elterngeld für Selbstständige erfährst du hier.

65 bis 100% vom Nettoeinkommen

Das Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro. Wer mehr verdient, bekommt prozentual weniger vom Nettogehalt. Bei weniger als 1.200 Euro netto / Monat beträgt der Anteil des Elterngelds 67%. Wer mehr verdient, bekommt schrittweise weniger Prozent, mindestens jedoch 65%. Bei einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro ist die Bemessungsgrenze erreicht, dann wird der Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld ausgezahlt (65%). Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhält man 67% Elterngeld.

Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).

Bei einem Voreinkommen von unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100% an – je niedriger das Einkommen, desto höher die prozentuale Rate. Sofern du in den vergangen 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen bist, steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat zu.

Der Geschwisterbonus

Wer neben dem neuen Kind ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren hat, bekommt den Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10% des Elterngelds, mindestens jedoch 75 Euro. (§ 2a Abs. 1 BEEG)

In einigen Fällen kann es sein, dass im Bemessungszeitraum bereits Elterngeld bezogen wurde (wenn die Kinder in kurzer Zeit hintereinander geboren werden). Wenn du innerhalb eines Jahres ein zweites Kind bekommst, wird für die Berechnung des Elterngelds das Einkommen als Grundlage genommen, das du vor der Geburt deines ersten Kindes hast. Zusätzlich erhältst du dann noch den Geschwisterbonus.

Bonus für Zwillinge oder Drillinge

Bei Zwillingen oder Drillingen (und auch mehr Kindern) gibt es pro Kind monatlich nochmal pauschal 300 Euro mehr Elterngeld (Mehrlingszuschlag). Das gilt übrigens auch, wenn der Geschwisterbonus gezahlt wird.

Übersicht: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Der Elterngeldrechner

Du möchtest mehr Elterngeld haben?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld erhalte ich?

Die genaue Berechnung kannst du mit unserem Elterngeldrechner durchführen. Das Elterngeld liegt bei etwa 65% vom Elterngeld-Netto (das etwa deinem Nettogehalt entspricht). Wenn du weniger als 1.200 Euro netto verdienst, liegt dein Elterngeld zwischen 67 und 100% des Nettogehalts. Für Geschwisterkinder und Mehrlinge gibt es außerdem einen Bonus, den unser Elterngeldrechner mit berechnet.

Was ist der Bemessungszeitraum?

Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, der zur Berechnung des Elterngelds herangezogen wird. Das sind in der Regel die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Bei Selbstständigen ist es der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt deines Kindes. Eltern mit Mischeinkünften haben den gleichen Bemessungszeitraum wie Selbstständige. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch  den Veranlagungszeitraum eines Arbeitnehmers wählen.

Wie kann ich mehr Elterngeld erhalten?

Es gibt ein paar Tricks, mit denen du deinen Elterngeldanspruch legal erhöhen kannst. Je eher du dich mit dem Thema befasst, desto mehr Spielraum gibt es und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass du deinen Anspruch nochmal deutlich erhöhen kannst. Bei der konkreten Umsetzung helfen wir dir gern.

Was sind Ober-und Untergrenzen beim Elterngeld?

Es gibt mindestens 300 Euro Elterngeld pro Monat und maximal 1.800 Euro Elterngeld. Beim Elterngeld Plus sind es entsprechend 150 bis 900 Euro monatlich über den doppelten Zeitraum. Auch eine Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus ist möglich.

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Bringt die Beratung kurz vor der Geburt noch etwas (1-2 Wochen vor Entbindung) oder ist hier nicht mehr rentabel, da die Steuerklasse nicht rechtzeitig gewechselt werden kann?

    • Hi Anja, auf jeden Fall bringt die Beratung auch kurz vor der Entbindung noch etwas. Schließlich habt ihr euch noch nicht für ein Elterngeld-Modell entschieden und auch in der Aufteilung gibt es Fallstricke und Tricks.

  • Hallo zusammen. Meine Frau bekommt Ende des Jahres unsere Tochter. Wie haben einen Sohn, er wird im November 4. Meine Frau hat das letzte Jahr keine Einkünfte bezogen. Ich selbst nehme momentan an einer Umschulung teil und bekomme daher Transferzahlungen der DRV. Sollte ich oder eher meine Frau Elterngeld beantragen?

    • Hallo Micha,
      Ihre Transferzahlungen der Deutschen Rentenversicherung stellen einen Ersatz für Ihr Erwerbseinkommen dar, eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Wenn Sie das Elterngeld beantragen, würde, sofern Sie einen höheren Anspruch als das Basiselterngeld von monatlich 300 Euro haben, Ihr „Verdienst“ auf das übersteigende Elterngeld angerechnet. D.h. das Elterngeld könnte gekürzt werden. Ein Beispiel finden Sie unter https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-erwerbslose/#Elterngeld_und_Arbeitslosengeld_I
      Es kommt auf die Höhe Ihrer Transferzahlung an, jedoch wäre es vermutlich besser, wenn Ihre Frau den Antrag stellt.

      Viele Grüße vom Elterngeld.de Team

  • Wie ist das bei mir ich bin 17 Jahre habe eine Tochter von 18 Monaten und kriege im November mein zweites Kind nebenbei mache ich meine Schule fertig und habe kein eigenes Einkommen und ich lebe in einer Mutterkindeinrichtung wo ich nur einen sehr geringen Lebenssatz habe. Wie beantrage ich das am besten oder steht mir das überhaupt zu ?

    • Hallo Nicole, in einer Mutter Kind Einrichtung besteht eine häusliche Gemeinschaft und wenn Du dort mit Deinem Kind /Deinen Kindern zusammen lebst und sie auch selbst betreust, kannst Du Elterngeld bekommen. Da Du kein Einkommen hast, hast Du nur Anspruch auf das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (Basiselterngeld). Wenn Dein erstes Kind auch mit Dir zusammen lebt, dann kannst Du für Dein weiteres Kind jetzt einen Geschwisterbonus bekommen. Das sind mindestens 75 Euro pro Lebensmonat (bei Basiselterngeld). Du solltest das Elterngeld auf jeden Fall beantragen. Den Antrag müsstest Du zusätzlich von Deinen gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen, weil Du noch minderjährig bist.
      Da Du noch zur Schule gehst und kein eigenes Einkommen hast, bekommst Du leider nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, auch nicht vom Bundesversicherungsamt, weil Du kein Arbeitsentgelt „verlierst“.
      Jedoch hast Du die Möglichkeit die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen, Du hast aber keinen Anspruch auf Elternzeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Du Dich von der Schulpflicht befreien lässt. Am besten sprichst Du hierzu mal den Vertrauenslehrer der Schule an. Eventuell kannst Du noch zusätzlich Hilfe von der Bundesstiftung Mutter & Kind erhalten, da gibt es verschiedene Formen, oft in materieller Form wie Erstausstattung usw.
      Sofern Du noch Sozialleistungen wie Wohngeld oder ähnliches erhälst, solltest Du wissen, dass das Elterngeld auf diese Leistungen angerechnet wird. Hierzu solltest Du dann einmal Deinen Sachbearbeiter kontaktieren.

  • Liebes Elterngeld.de Team, ich werde nach der Geburt meiner Tochter 8 Monate zu Hause bleiben und danach weitere 4 Monate Elternzeit in Teilzeit (30 h) arbeiten. Wird das Elterngeld der letzten 4 in Teilzeit zusätzlich zu meinem Einkommen on top gezahlt? Gibt es eine Obergrenze?
    Vielen Dank und schöne Grüße

    • Hallo Antje, es gibt eine Obergrenze, ab der eine Anrechnung stattfindet. Du musst hierfür schauen, wie viel du vor der Geburt im Bemessungszeitraum durchschnittlich pro Monat verdient hast und wie viel du dann im Bezugszeitraum verdienst. Liegt der Verdienst im Bezugszeitraum bei unter 50% des Verdienstes im Bemessungszeitraum, findet keine Anrechnung statt. Die 50% sind nur ein Näherungswert, kann aber als Faustregel so genommen werden. Wir empfehlen bei Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug aber immer unsere Elterngeldberatung, weil hier viele kleine Stolperfallen lauern, die man einfach kennen muss. Viele Grüße, Patrick von Elterngeld.de

    • Hi! Das kann man so pauschal nicht sagen, weil dazu einige Angaben fehlen. Du kannst jedoch einen großen Zeitraum nach der Geburt ausklammern, sodass auch das Gehalt vor der Geburt herangezogen wird. Wie du das machen kannst, erfährst du in unserem Elterngeldkurs (http://www.elterngeld.de/elterngeldkurs-1/). Es gibt auch noch ein paar Tricks, wie du genau in einer solchen Konstellation mehr Geld erhalten kannst. Ohne nähere Angaben lässt sich das jedoch nicht erläutern. Schau am besten mal in den Kurs rein, da haben wir genau diese Tricks erklärt.

  • Hallo,

    unser Kind wird Anfang April 2019 geboren. Wir haben die Steuerklassen gewechselt (von 4/4 auf 5/3), damit wir mehr Elterngeld erhalten. Dieses jedoch erst Anfang September, so dass der Wechsel jetzt erst wirksam wurde (Abrechnung Oktober). Ist der Steuerklassenwechsel in Bezug auf das Elterngeld noch wirksam oder nichtig, da er zu spät war?

    Beste Dank!

    • Hallo Karl,

      leider ist der Wechsel nicht rechtzeitig erfolgt, sodass die Steuerklasse 3 nicht mehr für den Bemessungszeitraum gilt. Der Mutterschutz beginnt bereits im Februar 2019 und die neue Steuerklasse müsste sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes bereits gelten. Ihr kommt nur auf vier Monate.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Guten Tag ,
    Ich hätte da eine Frage und zwar bin ich mit 17 Schwanger geworden habe dann mit 18 am 04.01.2018 meinen Sohn bekommen , im Juni meine Schule beendet und in der Zeit Leistungen vom Jobcenter erhalten. Seid dem 01.08.2018 habe ich eine Tagesmutter und am 01.09.2018 eine Ausbildung angefangen , wo ich bereits am 26.10.2018 gekündigt wurde aus wirtschaftlichen Gründen. Habe in dieser Zeit auch weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten die darüber informiert waren das ich eine Ausbildung angefangen habe , jetzt möchte das Jobcenter Nachweise über meinen Gehalt und einen Aufhebungsbescheid des Elterngeldes. Trotz des Wissens das ich auch meine Wohnung bezahlen muss. Meine Frage: Standen mir für September und Oktober dann kein Elterngeld zu ?

    • Hallo Nina,

      ich gehe mal davon aus, dass du während deiner Schulzeit nicht zusätzlich gearbeitet hast und das Mindestelterngeld bekommst.
      Hast du auch der Elterngeldstelle Bescheid gegeben über deine Ausbildung? Die Ausbildungsvergütung wird auf das Elterngeld angerechnet. Dabei kommt es dann darauf an, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommst und natürlich auf die Höhe der Vergütung. Das Elterngeld wird zum Teil auch bei den weiteren Sozialleistungen als Einkommen angesehen. Es ist mir leider nicht ganz klar, warum das Jobcenter auf die Aufhebung drängt. Am besten legst du Widerspruch ein und lässt dich nochmal von der Caritas o.Ä. beraten.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Guten Tag,

    Wir erwarten unser Kind Mitte November 20198.
    Die Steuerklassen haben wir zum Anfang September 2018 von 4/4 auf 5/3 gewechselt. Mein letzter Arbeitsvertrag lief nach 24 Monaten am 31. August aus. Seit dem 1. September bekomme ich also Arbeitslosengeld bzw. Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung auf Basis meiner neuen Lohnsteuerklasse 5.
    Mein Mann arbeitet ganz normal weiter.

    Meine Frage ist jetzt: wird bei mir das Elterngeld mit der Steuerklasse vier oder fünf gerechnet? Und ich meine das Arbeitslosen- und das Mutterschaftgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sodass meine Löhne von November 2017 bis August 2018 (also 10 Monate) zusammen addiert und durch zwölf geteilt werden, so ergibt sich mein durchschnittliches Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt. Liege ich da richtig?

    Zweite Frage: Wir überlegen immer noch, ob wir 14
    Monate Basis Elterngeld beziehen wollen oder 28 Monate Elterngeld plus. Wenn wir eine Variante wählen, können wir im Nachhinein unsere Wahl ändern und die zweite Variante nehmen?

    Für Ihre Tipps bedanke ich mich im Voraus.

    • Hallo Regine,

      zu deiner ersten Frage:
      Es wird die Steuerklasse verwendet, die überwiegend im Bemessungszeitraum vorlag. In deinem Fall ist das die Steuerklasse 4.
      Es zählen die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, also Oktober 2017 bis September 2018. Monate mit Arbeitslosengeld sind, wie du schreibst, Nullmonate. Deine Berechnung sonst ist korrekt.

      Zu deiner zweiten Frage:
      Ihr könnt die Bezugsvariante für zukünftige Monate immer ändern. Nach dem 14. Lebensmonat gibt es jedoch nur noch Elterngeld Plus und der Bezug muss ab hier lückenlos bleiben, anderenfalls entfällt der Anspruch komplett.

      Ein Hinweis noch zum Schluss: Du kannst deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld unterbrechen während des Elterngeldbezuges um eine Anrechnung zu vermeiden.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo liebes Elterngeld Team,

    wir erwarten im März 2019 unser erstes Kind. Ich würde gerne 17 Monate in Elternzeit gehen. Ich bin die letzten 11 Jahre voll berufstätig.
    Meine Fragen: Steht mir nur das Basiselterngeld zu oder muss ich zusätzlich ElterngeldPlus beantragen? Wenn ja, wird dann das Elterngeld die 17 Monate gestückelt oder bekomme ich die 12 Monate komplett und die letzten 5 gestückelt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Hallo Katja,
      du hast insgesamt einen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngeld Plus. Welche Bezugsform für dich am sinnvollsten ist, hängt von deiner finanziellen Situation ab und ob du z. B. nach der Geburt während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,
    ich bekomme mein 3. Kind.
    Vor dem ersten war ich Vollzeit berufstätig, danach nur 27 Stunden im Rahmen der Elternzeit. Habe beim 2. Kind entsprechend weniger Elterngeld erhalten. Nun befinde ich mich im 2. Jahr Elternzeit des 2. Kindes und bekomme kein Elterngeld mehr und arbeite auch nicht. Das 3. Kind wird genau 2 Jahre älter sein, als das 2.
    Da ich zum Zeitpunkt der Geburt in den vergangenen 12 Monaten kein Einkommen hatte, wird nur das Grundelterngeld gezahlt, richtig?
    Meine Hauptfrage ist, bekomme ich einen Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld? Wenn ja in welcher Höhe? Welches Nettogehalt ist dafür die Grundlage?
    Die alte Elternzeit endet mit Beginn des neuen Mutterschutzes.

    Vielen Dank!

    • Hallo Anna,
      wenn die alte Elternzeit vor deinem Mutterschutz endet, dann hast du wieder Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Endet sie nicht passend, hättest du die Möglichkeit, diese von dir aus zu kündigen um den Anspruch aufleben zu lassen. Die Höhe hängt von dem Gehalt ab, was du jetzt bekommen würdest (wenn du wieder arbeiten würdest bei ihm), wärest du nicht schwanger. Er zahlt dir die Differenz zu den 13 Euro am Tag von der Krankenkasse.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,
    ich bin Student und arbeite nebenbei als Fotograf. Dieses Gewerbe rechne ich als Kleingewerbe ab. Ich bin also offiziell nicht Selbständig. Kann ich trotzdem meinen Jahresgewinn auf den Monat herunterbrechen und als monatliche Einkünfte angeben? Oder gelten diese Einkünfte nicht für die Elterngeldberechnung?

    Vielen Dank im Voraus

    • Hallo David,
      auch als Kleingewerbetreibender wirst du für die Berechnung des Elterngeldes als Selbständiger behandelt. D. h. es wird der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) vor der Geburt des Kindes betrachtet. Der Nachweis erfolgt anhand des Steuerbescheides und wenn dieser noch nicht vorliegt, anhand der erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Jahres vor der Geburt.

  • Hallo,

    im April 2019 bekomme ich mein erstes Kind.
    Ich würde gerne 18 Monate zuhause bleiben und das basiselterngeld somit in 18 Raten anteilig auszahlen lassen. Ist dies möglich?
    Ich bitte um kurze Hilfe.

    Vielen lieben Dank Romy

    • Hallo Romy,
      nein, das ist nicht möglich. Du hast insgesamt einen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, diese werden entsprechend nach den Lebensmonaten deines Kindes ausgezahlt. Du kannst ggf. das Geld selbst „sparen“ um die weiteren 6 Monate zu überbrücken. Die weitere Möglichkeit wäre, du entscheidest dich nach dem 6. Monat für das Elterngeld Plus, das ist zwar nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, jedoch kannst du es doppelt so lange bekommen, sodass du bis zum 18. Lebensmonat Geld bekommen würdest von der Elterngeldstelle.

  • Hallo zusammen!

    Ich bin bissel durcheinander.
    Ich arbeite ganz normal und meine Frau ist ein Hausfrau.
    Das heisst sie hat noch nie gearbeitet.
    Arbeitslos ist sie auch nicht gemeldet.
    Hat sie trotzdem Anspruch auf Elterngeld????
    Vielen dank für Ihre hilfe

    • Hallo Stern,
      in diesem Fall hat deine Frau Anspruch auf das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld für 12 Monate oder 150 Euro beim Elterngeld Plus für 24 Monate.

  • Hallo meine Freundin und ich bekommen diesen Monat ein Baby meine Freundin hat vor der schwangerschaft nicht gearbeitet . Und ich bin noch in der ausbildung wie machen wir das alles was sind unsere rechte ? Bzw Vergütungen ?
    Nettoeinkommen von mir beträgt 560 Euro
    Und meine Freundin bekommen auch was vom Jobcenter .

    • Hallo Sani,
      deine Freundin hat in diesem Fall Anspruch auf das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus. Du schreibst, dass deine Freundin auch Geld vom Jobcenter erhält, hier kann es zu Kürzungen kommen, weil das Elterngeld als Einkommen gesehen wird.
      Wenn du auch Elternzeit nehmen möchtest, müsstest du um Elterngeld zu erhalten mindestens 2 Monate nehmen. Die Berechnung deines Elterngeldes erfolgt dann auf Basis deines Verdienstes in den 12 Monaten vor der Geburt.

  • Hallo, unser Sohn wurde jetzt geboren und ich habe folgende Frage: wird eine Verletztenrente der BG angerechnet bzw. muss ich diese angeben? Diese erhalte ich zusätzlich zum Gehalt. Und mein Mann geht auf 450 € Basis arbeiten, jedoch jeden Monat unterschiedlich. Ist es besser 4 Monate Elterngeld Plus zu beantragen und ist es egal welche Monate?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Hallo Bea,
      die Verletztenrente wird sehr wahrscheinlich angerechnet werden, allerdings erhältst du diese zusätzlich zum Gehalt, d. h. sie ersetzt nicht vollständig dein Einkommen. Da das eine sehr spezielle Frage ist, möchte ich dich bitten, diese an deine Elterngeldstelle zu richten.
      In Bezug auf deinen Mann meinst du vermutlich die Partnermonate? Grundsätzlich kann man sagen, dass Elterngeld Plus günstiger ist, wenn in der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird. Die Monate könnt ihr innerhalb des Bezugszeitraumes frei wählen, nach dem 14. Lebensmonat muss jedoch ein lückenloser Bezug stattfinden.

  • Hallo, ich und meine Partnerin/(nicht verheiratet) haben einen Elterngeld Antrag am 31.10.2018 gestellt für unsere Tochter die am 07.09.2018 geboren ist, die Mutter und ich haben nicht gearbeitet vor der Geburt und keine Sozialleistungen genommen,

    Elterngeld Zentrale meint jetzt dass meine Partnerin von der Krankenkasse eine Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen zuschickt damit die sehen können ob sie was bekommt oder nicht, jedoch ist meine Partnerin s nicht krankenversichert und hat gar kein Mutterschaftsgeld bekommen oder beantragt und erst vor kurzem im Juni dieses Jahres nach Deutschland gezogen (Aufenthaltstitel vorhanden)
    Meine Tochter ist über mich krankenversichert da ich angefangen habe Teilzeit zu arbeiten unter 900 Netto im Monat.
    Hat Mutter den Anspruch auf das Elterngeld?

    • Hallo Luka,
      das kommt ein wenig auf die Art der Aufenthaltsgenehmigung an. Schau doch einmal in diesen Artikel, der hilft dir sicher erstmal weiter: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-auslaender/
      Nicht krankenversichert zu sein, ist in Deutschland nicht möglich, es besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das solltet ihr unbedingt klären, ob die Krankenversicherung aus dem Herkunftsland denen Partnerin noch greift.

      • Herkunftsland (Mexico) greift nicht zu im Ausland.
        Ich wollte meine Partnerin über mich Familienversichern aber wir sind nicht verheiratet (leben aber zusammen wie eine Familie)
        Die Krankenkasse wollte nur das Kind in die Krankenversicherung aufnehmen mit der begründung das wir nicht verheiratet sind, und Privat zu versichern ist uns zu teuer daher wissen wir nicht welche Möglichkeit sie den hat.
        Sie hat einen 3 jährigen Aufenthaltstitel bekommen da das Kind in München geboren ist und deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat
        Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps..

  • Hallo!
    Im Februar erwarten mein Mann und ich unser 2. Kind, unser Erstgeborener wird dann 20 Monate alt sein! Bis Januar 2019 erhalte ich Elterngeld Plus (habe mir das Elterngeld länger als ein Jahr auszahlen lassen ohne in dieser Zeit zu arbeiten! Mein Mann arbeitet in Vollzeit!)
    Nun möchte mein Mann bei unserem 2.Kind auch 2 Monate in Elternzeit gehen,einmal im März und wieder im Dezember! Wie soll ich nun den Elterngeldantrag stellen? Welche Kombination kommt für uns in Frage um das Optimum zu erhalten? Ich blicke langsam nicht mehr durch..

    • Hallo Inga,
      du stellst für dich ganz normal den Elterngeldantrag. Dein Mann muss einen separaten Antrag Elterngeldantrag stellen und angeben in welchen Monaten er in Elternzeit gehen wird. Da du nicht arbeitest bzw. gearbeitet hast, gibt es nicht wirklich eine andere Option. Du erhältst das Mindestelterngeld und bei deinem Mann wird es anhand seines Einkommens in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet werden. Wenn dein Mann nur diese 2 Monate nehmen möchte und nebenbei nicht arbeiten wird, ist Basiselterngeld die beste Wahl.

  • Hallo liebes Elterngeld Team,

    ich bekomme im Januar 2019 mein erstes Kind. Mein Lebensgefährte und ich sind voll erwerbstätig.

    1. Ich bleibe 18 Monate zu Hause und würde von LM 1 – LM 6 Basiselterngeld nehmen und von LM7 – LM18 das Elterngeld Plus (also halbes Basiselterngeld). Ist das so möglich?

    2. Mein Lebensgefährte würde 2 Monate mit mir zu Hause bleiben wollen und dafür Elterngeld beantragen und zwar für den LM 6 und den LM 18. Wie muss er das beantragen?

    3. Wenn unser Kind z.B. am 25.01.2019 geboren wird, dann würde sich der LM 6 auf den Zeitraum 25.06.-24.07.2019 belaufen. Könnte mein Lebensgefährte seinen ersten Elternzeitmonat auch vom 01.07.-31.07.2019 nehmen oder muss das immer exakt ein LM sein (in diesem Fall 25.06.-24.07.2019)?

    Vielen lieben Dank

    Annika

    • Hallo Annika,
      zu Nr. 1: Ja, das ist so möglich.
      zu Nr. 2: Dein Lebensgefährte stellt einen eigenen Antrag auf Elterngeld
      zu Nr. 3: dein Lebensgefährte kann Elternzeit nehmen wann er möchte, jedoch wenn man sich nicht an den Lebensmonaten orientiert, kann es zu Kürzungen beim Elterngeld kommen, da dann parallel Gehalt und Elterngeld bezogen wird und wenn er ganze Kalendermonate bei der Arbeit „fehlt“, kann der Arbeitgeber ihm seinen Urlaubsanspruch kürzen. Schaut doch einmal in unseren Artikel dazu: https://www.elterngeld.de/elternzeit-urlaub/

  • Hallo,
    Ich bekomme in März mein 1. Kind.
    Möchte ein Jahr Elterngeld beziehen.
    Wenn ich in diesem Jahr wieder schwanger werde bekomme ich wieviel Elterngeld für s 2. Kind ?

    • Hallo Bianca,
      da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Wenn du Arbeitnehmerin bist, dann gelten die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Bemessungszeitraum. Wenn du in diesen 12 Monaten Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen hast, dann können diese Monate ausgeklammert werden und der Bemessungszeitraum verschiebt sich weiter in die Vergangenheit, sodass du möglicherweise beim 2. Kind das gleiche Elterngeld erhalten kannst wie beim 1. Kind.

  • Hallo liebes Elterngeld Team,

    Ich habe eine Frage und zwar meine Frau bekommt im Juli ihr 4. Kind wir sind verheiratet und leben zusam in einer Wohnung desweiteren ist meine Frau Hausfrau also nicht
    berufstätig aber ich bin der Hauptverdiener in der Familie und ich habe auch seit einigen Jahren die Steuerklasse 3 / 3 bei einem netto einkommen von ca. 2000 € Monat.

    -> Jetzt zu meiner frage wer soll beziehungsweise soll ich
    als Kindes – Vater das Elterngeld Wenns soweit ist Beantragen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Janssen

    • Hallo Andre,
      wenn du in Elternzeit gehst, kannst du Elterngeld beantragen, welches sich dann anhand deines Einkommen berechnet. Deine Frau als Hausfrau kann auch Elterngeld erhalten, allerdings nur den Mindestelterngeldbetrag in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.

  • Hallo liebes Team,

    wir bekommen Ende Mai, sofern der errechnete Termin stimmt, unser erstes Baby. Wir haben im Dezember geheiratet und haben auch vor die Steuerklassen zu wechseln. Ich als Vater in 3, meine Frau in 5. Meine Frau will 12 Monate Elternzeit nehmen, ich zwei. Soweit so klar was den Elterngeld Split angeht.

    Nun lese ich aber, dass es ein geringeres Elterngeld geben kann, wenn man nun als Mutter in die 5 wechselt, da das Nettogehalt dann natürlich deutlich geringer ausfällt. Daher nun die Frage zum Berechnungszeitraum: 8 Monate fallen in die Steuerklasse 1, 4 Monate fielen in die Steuerklasse 5. Ich verdiene deutlich mehr, vor alle in der Elternzeit wäre der steuerliche Vorteil „dank“ Elterngeldbezug und demnach keiner Steuerlast von Vorteil.

    Macht der Anteil der 4 Monate in der neuen Steuerklasse nun deutlich ein Minus im Elterngeld aus, oder ist durch den höheren Anteil der Klasse 1 der Unterschied nicht zu stark, als dass ihn das Mehrnetto meinerseits das nicht wieder auffinge?

    • Hallo Dennis,
      es wird die Steuerklasse für die Elterngeldberechnung herangezogen, welche im Bemessungszeitraum überwiegend vorgelegen hat. Für deine Frau wäre das somit die Steuerklasse 1. Da ihr inzwischen verheiratet seid, wird vermutlich die Steuerklasse 4 verwendet werden, was keinen Unterschied zur Steuerklasse 1 macht, für die Berechnung.

  • Hallo 🙂

    Mein erstes Kind kam im 11/2017.
    Davor war ich berufstätig. Ich befand mich jetzt insgesamt 14 Monate in Elternzeit (12 Monate Basiselterngeld und 2 Monate Elterngeld Plus)

    Ab Januar 2018 gehe ich wieder arbeiten (Angestelltenverhältnis). Mal angenommen ich werde jetzt schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist im Oktober 2018, ….wie wird dann mein ’neues‘ Elterngeld berechnet ??

    Oder bekomm ich nur 300 Euro, weil ich noch nicht wieder 12 Monate gearbeitet habe (Lohn bezogen habe) ???

    • Hallo Möller,
      es zählen 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Wenn darin Monate enthalten sind, in denen du Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind erhalten hast (bis zum 14. Lebensmonat) werden diese ausgeklammert und es wird dann um auf die 12 Monate zu kommen, auf das Einkommen aus den Monaten vor deiner ersten Schwangerschaft zurückgegriffen.

  • Hallo😊

    Ich habe bei meiner ersten Tochter 3 Jahre Elternzeit genommen, die dieses Jahr im Juni endet. Nun bin ich wieder schwanger und werde vor Beendigung dieser Elternzeit mein zweites Kind bekommen. Vorher war ich jahrelang in Vollzeit beschäftigt bzw. Ja immernoch im Arbeitsverhältnis. Als Elterngeld beim ersten Kind und habe ich 65% meines Nettogehaltes bekommen. Wieviel Eltergeld bekomme ich beim zweiten Kind? Genauso viel oder nur den gesetzlichen Satz von 300€?steht mir auch Mutterschaftsgeld zu?

    • Hi Tati,
      wenn du die Elternzeit zum Zeitpunkt des Beginns der neuen Mutterschutzfrist kündigst, dann erhältst du wieder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber, die fehlende Elternzeit kannst du ggf. hinten anhängen. Beim Elterngeld wird es wenn du nicht in Teilzeit gearbeitet hast tatsächlich nur auf das Mindestelterngeld hinauslaufen, da kein Ausklammerungstatbestand dich zurück zu den Monaten mit deinem Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes bringt. Dafür liegt zu viel Zeit dazwischen.

  • hallo, ich bin z.Z. AZUBI und bekomme 704,-€ lohn-gehalt + 204,-€ kindergeld.
    ich bekomme mein erstes kind im 04.2019
    wie rechnet sich da das elterngeld zusammen ?
    mfg. Lisa-Sarah

    • Hallo Lisa-Sarah,
      dein Kindergeld zählt für die Ermittlung des Elterngeldes nicht als Einkommen, hierfür wird nur deine Ausbildungsvergütung herangezogen. Du bekommst Elterngeld in Höhe von 67 % zzgl. eines Zuschlags, da du als Geringverdienerin giltst. Schau doch einmal in diesen Artikel.

  • Hallo,

    mein Mann und ich sind beide vollzeit unbefristet beschäftigt.ich befinde mich von anfang an im Beschäftigungsverbot aufgrund einer risikoschwangerschaft.Errechneter ET ist August 2019 und ich würde gern 24 monate zuhause bleiben da die kita für die wir uns entschieden haben erst ab 2 jahren aufnimmt.Ich werde wohl bestimmt Mutterschaftsgeld bekommen.Nun zu meiner Frage, kann ich 10 Monate Basiselterngeld + 2 Monate Mutterschaftsgeld nehmen und die letzten 12 Monate Elterngeld Plus?Ich werde nicht in Teilzeit arbeiten gehen da ich mich voll ums kind kümmern möchte.Mein Mann wird weiter Vollzeit Arbeiten gehen.Wir haben Steuerklasse 4 /4 zum wechseln ist es zu spät.Was wäre die beste Lösung?

    • Hallo Sunshine,
      ja, der Wechsel der Steuerklasse kommt leider zu spät. Die Monate mit Mutterschaftsgeld sind wie Basiselterngeld zu betrachten und wenn du dann 10 Monate weiter Basiselterngeld beziehst, dann ist euer Anspruch erschöpft. Du könntest vorher in das Elterngeld Plus wechseln um eine längere Bezugsdauer zu erreichen. Weiterhin hätte dein Mann die Möglichkeit noch die 2 Partnermonate in Anspruch zu nehmen, um eure Bezugszeit zu verlängern.

        • das kommt ein bisschen darauf an, wie hoch euer finanzieller monatlicher Bedarf ist. Wechselst du sofort nach dem Mutterschaftsgeld ins Elterngeld Plus hast du 20 Monate Bezugszeit, insgesamt also 22 Monate von deinen 24 Monaten zu Hause.

  • Liebes Team von Elterngeld.de,
    wie ist das eigentlich, wenn man als Vater Selbstständig UND fest angestellt ist?
    Müssen dann sowohl die Einkommensnachweise sowie der Steuerbescheid abgegeben werden?
    Nach was wird das Elterngeld dann berechnet?

    Vielen lieben Dank!

    • Hallo Dominik,
      das sind sogenannte Mischeinkünfte. Durch die Selbständigkeit ist der Bemessungszeitraum dann das Veranlagungsjahr vor der Geburt und nicht die 12 Monate davor, wie bei Arbeitnehmern. Es zählen als Bemessungsgrundlage sowohl die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, als auch aus nichtselbständiger Arbeit. Vermutlich musst du beides als Nachweis vorlegen, denn auf den Gehaltsabrechnungen schaut die Elterngeldstelle noch mehr an, als nur das Gehalt (z. B. Resturlaub, sofern vermerkt, sonstige Bezüge usw.).

  • Hallo…
    Das Basiselterngeld wird ja auf 12 Monate ausgerechnet aber ich bekomme ja nur 10 Monate ausgezahlt, was ist mit dem Geld für die ersten 2 Lebensmonate in denen ich Mutterschaftsgeld von der KK erhalte?
    Wird das aufgeteilt auf die 10 Monate oder bekomm ich das garnicht?

    • Hallo Janine,
      das ist quasi schon das Elterngeld für die ersten beiden Monate. Mutterschaftsgeld in den Monaten nach der Geburt entspricht dem Basiselterngeld. Somit hast du es bereits erhalten, nur nicht von der Elterngeldstelle, sondern von der Krankenkasse.

  • Hallo,

    Ich werde im August diesen Jahres mein erstes Kind zur Welt bringen.
    Seit Oktober 2018 beziehe ich Krankengeld und wurde zum Ende November 2018 arbeitgeberseitig gekündigt.
    Werden nun tatsächlich nur knappe 2 Monate meines Einkommens angerechnet? Da ich die restlichen 10 Monate Krankengeld erhalten habe? Oder wird auch mein erhaltenes Krankengeld beim Elterngeld berücksichtigt?

    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und einen schönen 1. Mai.

    • Hallo Sandra,
      leider zählt das Krankengeld nicht für die Berechnung des Elterngeldes. Aber das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiseltergeld für 12 Monate und 150 Euro beim Elterngeld Plus für 24 Monate erhältst du in jedem Fall.

  • Hallo,
    ich war 3 Jahre in Elternzeit und habe letztes Jahr im April wieder angefangen zu arbeiten. Meine kleine Tochter ist dieses Jahr am 13.04. geboren. Mein Mutterschutz begann am 28.02. (errechneter ET war 11.04.). Nun habe ich meine. Elterngeldbescheid bekommen und mir wurde der Februar nicht mehr angerechnet. Ist das wirklich korrekt? Wegen eines einzigen Tages? Somit bekomme ich ja viel weniger Geld, als wenn der Monat noch angerechnet werden würde.

    • Hallo Nicole,
      das ist leider korrekt. Bemessungszeitraum sind immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, egal ob dieser am ersten oder am letzten Tag des Monats beginnt. Es zählen also nur die Monate April 2018 bis Januar 2019 und da es nur 10 Monate sind und wenn in den 2 weiteren Monate vor April nicht gearbeitet wurde, dann gehen diese mit Null in die Berechnung ein und es ergibt sich daher ein geringeres Elterngeld.

  • Hallo, ich habe folgende Frage: Wir haben 2 Kinder (5+8 Jahre). Da meine Frau selbstständig ist, habe ich bei unserem 1. Kind 6 Monate Elternzeit u. bei unserem 2. Kind 4 Monate Elternzeit genommen. Meine Frau hatte keine Elternzeit.
    Kann ich jetzt nochmal für unser 2. Kind Elternzeit beantragen? Wenn ja, kann ich hier auch noch Elterngeld bekommen?
    Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank.

    • Hallo Franz,
      Elterngeld gibt es nur für 12 Monate je Kind aber der Geburt. Hier besteht kein Anspruch mehr. Elternzeit darfst du je Kind 36 Monate nehmen. Im Zeitraum wischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr sind maximal 24 Monate möglich. Die Antragsfrist bei deinem Arbeitgeber beträgt 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.

  • Hallo, wir haben unser Kind im Oktober bekommen. Meine Freundin macht nun 14 Monate Elternzeit. (10 Monate Basis Elterngeld und 4 Monate Elterngeld plus) Antrag ist bereits genehmigt.

    Wir haben uns erst jetzt nach 5 Wochen dafür entschieden das ich als Vater den 4ten und 5ten Lebensmonat Elternzeit machen möchte.

    Bekomme ich in der Zeit Basis Elterngeld obwohl meine Freundin zu der Zeit auch Basis Elterngeld bekommt?

    Vielen Dank im Voraus

    • Hallo Martin,
      ihr könnt parallel Elterngeld beziehen. Auch unabhängig von der gewählten Bezugsform (Basiselterngeld, Elterngeld Plus).

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage: Wir erwarten unser erstes Kind. Meine Frau wird keine Elternzeit nehmen. Ich würde gerne in den Monaten 1,13 und 14 Elterngeld beantragen. Ist das möglich oder kann ich, wenn nur ich Elterngeld beantrage, nur bis zum 12. Monat Elterngeld bekommen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    • Hallo Bernd,
      Das ist so möglich. Nach dem 14. LM darf der Elterngeldbezug dann jedoch nicht mehr unterbrochen werden. Ich gehe davon aus, dass du Basiselterngeld in dieser Zeit nehmen wirst und Vollzeit in Elternzeit bist dann? Anderenfalls müsstest du auf eine gerade Anzahl von Monaten kommen, möchtest du nur Elterngeld Plus beziehen.
      Mit der derzeitigen Planung bleiben 7 Monate Elterngeld ungenutzt, wenn deine Frau in einem Anstellungsverhältnis ist, mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld in der Schutzfrist nach der Geburt zählt als Basiselterngeld.

  • Hallo,
    wir bekommen unser 2. Kind (das 1. ist 3,5 – also leider kein Geschwisterbonus)…
    Wir wollen das Basiselterngeld beantragen. Ich werde 12 Monate komplett nehmen, mein Mann 2 Monate.
    Zur Verteilung der 2 Monate folgende Frage: kann er nur den 1. und 13. Monat nehmen oder darf er auch den 1. und 14. Monat nehmen, auch wenn ich da evtl. noch nicht wieder arbeiten werden und ohne Elterngeld zu Hause bin.
    Also kurz gesagt: ist es möglich, dass im 13. Monat keiner von uns beiden Elterngeld bezieht oder müssen die Monate innerhalb der 14 Monate aneinander anschließen?
    Besten Dank.

    • Hallo Tina,
      nein, innerhalb der ersten 14. Lebensmonate funktioniert das auch mit einem Monat „Lücke“. Erst ab dem 15. Lebensmonat muss der Bezug lückenlos fortgeführt werden.

  • Hallo,

    unser Sohn wurde im Mai 2019 geboren. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und bin bis einschließlich August 2020 in Elternzeit (also insgesamt 15 Monate)
    Wenn ich jetzt wieder Schwanger werden würde und das 2.te Kind im November/ Dezember 2020 zur Welt kommen würde, hätte ich dann Anspruch auf volles Elterngeld?

    lieben Gruß

    • Hallo Maria,
      Monate mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind werden ausgeklammert. Allerdings längstens bis zum 14. LM und auch nur, wenn du tatsächlich bis zum 14. LM Elterngeld bekommst. Sind es nur 12 LM, werden nur diese ausgeklammert für die neue Elterngeldberechnung. Die Monate nach Ende des Elterngeldes für Kind 1, welche ohne Erwerbseinkommen sind, gehen mit Null in den neuen Bemessungszeitraum für Kind 2 ein. Je nachdem wann dein nächstes Kind geboren wird, kann es sein, dass nicht alle 12 Monate von vor der ersten Schwangerschaft berücksichtigt werden. Je früher Kind 2 kommt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass du das gleiche Elterngeld bekommst.

  • Hallo, ich habe mal ne Frage …und zwar habe ich 4 Kinder im Haushalt die beiden älteren sind 3 und 8 Jahre … Ich habe jetzt Zwillinge bekommen und bekomme aber nur 300 Euro von der Elterngeldstelle für die Zwillinge, mein Freund verdient ca 1.200 Euro monatlich kann auch mal steigen durch die Nachtschicht und ich beziehe ALG 2… er hat 2 monate mit elternzeit genommen und ich 2 Jahre ….ist das korrekt das ich für Zwillinge nur 300 Euro bekomme ?

    • Hallo Stefanie,
      wenn du im Bemessungszeitraum für das Elterngeld deiner Zwillinge nur ALG II bezogen hast, dann ist es korrekt, dass du nur das Mindestelterngeld bekommst. Das ALG II zählt nicht als Erwerbseinkommen und erhöht dein Elterngeld nicht. Geschwisterbonus steht dir leider auch nicht zu, da deine beiden anderen Kinder bereits zu alt sind.
      Grundsätzlich steht dir für 12 Monate ein Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro + 300 Euro Mehrlingszuschlag zu oder das Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate in Höhe von 150 Euro + 150 Euro Mehrlingszuschlag. Ich gehe davon aus, dass du die letztere Variante beantragt hast.

  • Hallo,
    wir würden gern Basis Elterngeld 12+2 Monate nehmen. Der Arbeitgeber von meinem Mann möchte, dass er die Kalendermonate Januar und Februar 2021 nimmt. Unser Sohn ist allerdings am 18.1.2020 geboren. Wie viel muss man an Elterngeld einbüßen, wenn man nach Kalendermonat und nicht nach Lebensmonaten Elterngeld beantragt? Würde man da verhältnismäßig viel ‚verlieren‘?
    Lieben Dank vorab,
    Christin

    • Hallo Christin,
      die Anmeldung der Elternzeit ist in dem Sinne kein Vorschlag an den Arbeitgeber, sondern eine Information, dass man in dieser Zeit in Elternzeit ist. Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre kann der Arbeitgeber das nicht ablehnen. Da dein Mann bereits jetzt nachgefragt hat, besteht für ihn kein Kündigungsschutz auf Basis des aktuellen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dieser beginnt erst frühestens 8 Wochen vor der eigentlichen Elternzeit.
      Nach Kalendermonaten in Elternzeit zu gehen ist für deinen Mann in jedem Fall schlecht. 1. Der Arbeitgeber darf dann für die 2 Kalendermonate anteilig den Urlaub kürzen, weil er beide Monate nicht arbeitet. 2. Elterngeldanspruch: Wenn dein Mann so wie beschrieben die zwei Kalendermonate Elternzeit nimmt, besteht möglicherweise gar kein Anspruch auf Elterngeld für diese Zeit. Für den Januar und den betroffenen 13. LM Lebensmonat kommt es zunächst nicht zu einer Kürzung. Im 14. LM beginnt dein Mann am 1.3 bereits wieder zu arbeiten. Vermutlich in Vollzeit, dadurch entfällt für seinen zweiten Monat möglicherweise der Anspruch auf das Elterngeld und da es mindestens 2 Monate Bezugszeit sein müssen, ist auch der erste Monat zurückzuzahlen. Es geht aber um den Durchschnitt der Wochenstunden im Lebensmonat. Möglicherweise kommt es dann nicht zu einer Überschreitung der 30 Stunden pro Woche. Das müsstet ihr mal ausrechnen, je nachdem wieviele Stunden dein Mann pro Tag arbeitet und an wievielen Tagen in der Woche. Allerdings kommt es dann im zweiten Lebensmonat zu einer Kürzung beim Elterngeld, da das Gehallt anteilig angerechnet wird.
      Sofern ihr noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habt, solltet ihr das vielleicht in Erwägung ziehen. Ob dieser Sachverhalt noch mit versicherbar ist, unbedingt mit einem Versicherungsmakler vorab klären.

  • Hallo Fr.Nagel
    Ich habe eine komplizierte Situation und zwar sind wir seit 3 Jahren in Deutschland haben aber noch keine Niederlassungserlaubnis sondern ein Visum das noch immer nach Ablauf verlängert wird, das Visum jetzt geht bis Mai 2021 . Wir kommen aus einem Nicht EU Staat, mein Mann und ich arbeiten beide und haben unbefristete Arbeitsverträge. Jetzt habe ich gelesen ,dass wir gar kein Anrecht auf Elterngeld haben, da wir keine Niederlassungserlaubnis haben. Können Sie mir sagen, ob das stimmt?
    Mit freundlichen Grüssen
    Sabina

    • Hallo Sabina,
      das ist schwierig zu beurteilen, da das Aufenthaltsgesetz viele verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen kennt, die unterschiedlich im Elterngeldgesetz verankert sind. Bei den von dir gegebenen Informationen klingt es zunächst danach, als ob ihr keinen Anspruch hättet. Am einfachsten ist es, wenn ihr das in der für euch zuständigen Elterngeldstelle in einem Termin direkt klärt (Kopien Visa, Arbeitsverträge etc. mitnehmen).

  • Hallo,
    Ich habe in ende Juli 2018 erste Kind bekommen ich hab ich vollzeit vor dem geburt gearbeitet hab 1jahr elterngeld bekommen und nach 1 jahr also August 2019 hab angefangen wider zu arbeiten aber leider hab ich schönn in die estewoche kündigung bekommen laut dem arbeitgeber „arbetstbetribgründe“ hatte 2 monat Kündigungsrecht und ab Oktober dann bin ich Arbetslos gemeldet, jetz am anfang Juni 2020bekomme ich 2tes Kind, wie wird bei mir jetzt Elterngeld berchnet.
    GRÜSSE Resa

    • Hallo Resa,
      Leider hast du im Bemessungszeitraum für dein 2. Kind nur im August und September 2019 ein Einkommen. Das Arbeitslosengeld zählt nicht mit für die Elterngeldberechnung. Voraussichtlich bekommst du nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld.

  • hallo, unzwar schon mal vorab würde ich mich gerne informieren, meine frau bekommt unser kind vorausschließlich, mitte september.

    sie bezieht momentan arbeitslosengeld 1 – bis nov 2020

    ich arbeite vollzeit und mein netto verdienst höher wie max 2770€

    was ist genau dieses mutterschutz? und was würde sich in unserem fall lohnen? elternzeit oder wie auch immer, bin da noch sehr planlos und fange erst jetzt an mich zu informieren rumzulesen, eine erfahrene antwort wàre sehr hilfreich danke schon mal im voraus.

    • Hallo Bünyamin,
      danke für die Informationen. Eine umfassende Beratung kann an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      Bei euch gibt es auf jeden Fall Gestaltungsspielraum bei der Beantragung des Elterngeldes. Wenn möglich solltest du das Elterngeld in Anspruch nehmen, je nachdem, ob du die Voraussetzungen dafür erfüllen kannst (Max. 30 Stunden pro Woche arbeiten). Die Monate mit Arbeitslosengeld führen bei deiner Frau vermutlich nur zum Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro.
      Ich würde dir unseren Elterngeld-Videokurs empfehlen. Dort erfährst du kompakt alles zum Elterngeld, Mutterschutz etc.. Wenn du selbst wenig Zeit hast, kannst du auch unsere Elterngeldberatung in Anspruch nehmen. Wir prüfen die günstigsten Konstellationen und können auch beim Antrag helfen, wenn gewünscht.

  • Hallo Yvonne,

    Ich bin aktuell in der 33 ssw und überlege mir, ob sich der Onlinekurs noch lohnt – da man von z.B. Steuerwechselvorteile usw. Nicht mehr profitieren kann. Bekommt man trotzdem noch so kurzfristig Tipps für „mehr Elterngeld“?

    Zur aktuellen Lage. Mein Mann und ich sind aktuell angestellt (Nettoverdienst Unter 2770 €) und ich gehe in 2 Wochen in den Mutterschutz. Ich plane ab der Geburt 12 Monate Elternzeit und mein Mann 2 Monate. Jedoch lassen wir die Option offen, dass ich vielleicht früher ins Berufsleben gehe und würde dann ab dem Zeitpunkt auf Elterngeld plus umsteigen.

    Lieben Gruß!

    • Hallo Nhung,
      wenn du den Kurs buchst und nichts für dich mitnehmen kannst, könntest du von unserer Geld-zurück-Garantie Gebrauch machen. Für die Maßnahmen zur Erhöhung des Elterngeldes kommt der Kurs für das jetzige Kind vielleicht wirklich etwas zu spät, weil du schon kurz vor dem Mutterschutz stehst. Natürlich sind auch Infos und Tipps enthalten, die für den Antrag, Mutterschutz und Elternzeit bzw. Teilzeit mit Elterngeld Plus für dich relevant sein können.

      Wenn noch weiterer Nachwuchs ins Haus steht, kannst du ja einmal an uns denken 🙂

  • Hallo lieber Eltern Geld Team,
    Mein Freund wird 3 Monate vor der Entbindung einen neuen Arbeitsvertrag bekommen da er eine Ausbildung beendet und sein neues Gehalt bekommt.
    In der Ausbildung verdient er 949€ Netto und sein neuer Gehalt beträgt 2200€ Netto.
    Wie wird das berechnet und wie viel Elterngeld würde ihm zustehen?

    • Hallo Lola,
      die Berechnung des Elterngeldes erfolgt immer anhand des Einkommens im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Für deinen Freund sind das die 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Die Basis bildet der Durchschnitt des Einkommens in dieser Zeit.

  • Hallo liebes Team ich hab eine wichtige Frage. Mein erster Sohn ist am 24.5.19 geboren, für ihn habe ich Elterngeld bis 1.5.20 bekommen (1800 Euro) das ich mit dem 2ten kind schwanger bin habe ich 15.5.20 festgestellt. Ab dem Zeitpunkt habe ich 450 Euro von meinem teilzeit job bekommen und arbeite seit 1.9.20 wieder als Krankenschwester wo ich zusätzlich ca1800 verdiene bis Mutterschutz also nur 2 Monate vollzeit arbeite. Unser 2tes Kind kommt Ende Dez. Wie rechne ich aus wie viel Elterngeld ich bekomme? Wird das Elterngeld mitgezählt
    Würde mich über Hilfe freuen
    Danke

    • Hallo Arnela,
      der neue Bemessungszeitraum ist wieder 12 Monate vor Beginn deines Mutterschutzes. Liegen darin Monate mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind, können diese ausgeklammert werden. Bei dir werden also 7 Monate aus der Zeit vor der Geburt deines 1. Kindes aufgefüllt. Der Rest setzt sich zusammen aus deinem Teilzeit und Vollzeitgehalt nach der Elternzeit von Kind 1.

  • Hallo,
    ich bin im September 2019 mit Kind 1 Mutter geworden, habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und bin 3 Jahre in Elternzeit.
    Plane evtl in meiner Elternzeit nächstes Jahr ein paar Stunden Teilzeit arbeiten zu gehen.
    2021 planen wir Kind Nummer 2.

    Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Elterngeld?

    Liebe Grüße und danke vorab
    Nadine

    • Hallo Nadine,
      auch als Hausfrau kannst du Elterngeld bekommen. Wenn du kein Einkommen im Bemessungszeitraum gehabt hast, dann bekommst du das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.

  • Hallo liebes Team.
    Ich habe eine Tochter (Geb. Oktober 2017), und habe 3 Jahre ab Geburt Elternzeit genommen.
    Ich habe vor der Geburt Vollzeit gearbeitet. Seit April 2019 arbeite ich TEILZEIT IN ELTERNZEIT. Seit April 2020 hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, was nochmal weniger Gehalt bedeutet.
    Wir erwarten unser 2. Kind (ET 02.05.2021). Welche Monate gelten jetzt als Bemessungszeitraum für das Elterngeld?
    Ich dachte, dass Teilzeit IN ELTERNZEIT nicht zum Bemessungszeitraum zählt?
    Danke schon mal…

    • Hallo Jenny,
      für Mütter ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld der Zeitraum von 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Ob du in Elternzeit bist und oder in Teilzeit arbeitest ändert daran nichts. Liegen in diesem Bemessungszeitraum Zeiten mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bis längstens zum 14. Lebensmonat, dann werden diese Monate ausgeklammert. Aus diesem Zeitraum bist du leider schon heraus.
      Durch die Kurzarbeit hättest du die Möglichkeit diese Monate auszuklammern (auf Antrag!). Monate mit Kurzarbeit werden dann mit Monaten davor aufgefüllt. Allerdings hast du nicht in allen Monaten gearbeitet. Hier solltest du einmal ausrechnen, was günstiger ist – die Ausklammerung oder die regulären Monate ohne Kurzarbeitergeld.

  • Hallo,
    Ich arbeite Teilzeit und musste dazu vom Jobcenter aufstocken lassen als alleinerziehende Mami. Nun hab ich einen neuen Partner und bin schwanger und werden zusammen ziehen. Nun würde ich gerne wissen, ob das Geld vom Jobcenter mit zur Elterngeldberechnung mit einfließt?

    • Hallo Jenny,
      alles was als Einkommensersatz dient, zählt leider nicht mit beim Elterngeld. Nur Erwerbseinkommen fließt in die Berechnung ein.

  • Hallo ,
    Ich hätte eine Frage zur Steuerklasse. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob ein Steuerklassenwechsel bei uns sinnvoll ist.
    Wir haben im August 2020 geheiratet und der Geburtstermin ist am 11. Februar 2021. Elterngeld werde voraussichtlich nur ich beantrage, da meine Frau im Bemessungszeitraum nicht voll gearbeitet hat.
    Steuerklasse 3 könnte ich dann erst ab August haben, das wären dann genau 6 Monate. Wie würde dann entschieden werden? Was wäre, wenn das Kind 4 Wochen zu früh kommt?
    Sollte für den Bemessungszeitraum meine alte Steuerklasse 1 gelten, wäre es dann nicht kontraproduktiv, wenn ich jetzt noch in Klasse 3 wechseln würde. Dadurch hätte ich doch nach der Geburt, wenn ich Teilzeit arbeite, auch einen höheren Netto-Lohn. Dadurch würde sich die Differenz zum Lohn vor der Geburt ja verringern und somit auch das Elterngeld.
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Hallo Melvin,
      für einen Steuerklassenwechsel, auch aufgrund einer Heirat, seid ihr leider ein paar Tage zu spät dran. Dieser Wechsel ist längstens bis zum 30.11. eines Jahres möglich.
      Es zählt für die Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse, die überwiegend im Bemessungszeitraum gültig war. Käme das Kind bereits im Januar, wird das die Steuerklasse I sein. Im Bezugszeitraum wird unabhängig von der aktuell gültigen Steuerklasse der Verdienst mit der selben Steuerklasse aus dem Bemessungszeitraum verglichen. Die nach der Hochzeit automatisch vergebene Steuerklasse IV entspricht jedoch der Steuerklasse I.

  • Hallo.
    Wir bekommen im März unser erstes Kind, sind beide Angestellte und sind sehr am Angebot der Internetseite interessiert, auch an der Hilfe im Antragsverfahren. Zu welchem Zeitpunkt nimmt man am besten zu Ihnen Kontakt auf? Wir würden gerne vor Geburt den Antrag fertig machen, um diesen nach Geburt an die Elterngeldstelle zu versenden, um keine Frist zu verpassen.

  • Hallo Liebes Elterngeld-Team!
    Ich habe unseren derzeitigen Fall tatsächlich schon öfter hier gelesen, bin aber noch nicht ganz schlau daraus geworden… Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Meine Frau ist Schwanger (ET 06.04.2021, Mutterschutz ab 01.03.2021 beantragt beim Arbeitgeber) und wir haben schon ein Kind (Geb. 16.08.2018).

    1. Was muss ich tun, um Monate ausklammern zu können? Ich habe etwas von „beantragen“ gelesen? Wo und wie mache ich das und wie sind die Fristen?

    2. Folgende Gehaltssituation hat meine Frau:
    2021/03 voraussichtlich teilweise KuG
    2021/02 voraussichtlich teilweise KuG
    2021/01 teilweise KuG
    2021/12 teilweise KuG
    2021/11 teilweise KuG
    2020/10 Teilzeit 50% in Elternzeit (3.Jahr)
    2020/09 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2020/08 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2020/07 teilweise KuG
    2020/06 teilweise KuG
    2020/05 teilweise KuG
    2020/04 teilweise KuG
    2020/03 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2020/02 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2020/01 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2019/12 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2019/11 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2019/10 Teilzeit 50% in Elternzeit (2.Jahr)
    2019/09 Elterngeld
    2019/08 Elterngeld
    2019/07 Elterngeld

    Kann ich folgende Monate ausklammern?:
    – Elterngeld
    – teilweise KuG (Kurzarbeitergeld)

    Hieße das, dass zur Elterngeldberechnung folgende Monate genommen werden?:
    2018/05 bis 07 (3 Monate)
    2019/10 bis 12 (3 Monate)
    2020/01 bis 03 (3 Monate)
    2020/08 bis 10 (3 Monate)

    Oder habe ich das komplett falsch verstanden?
    Vielen Dank schon vorab für Ihre Hilfe!

    • Hallo Moe,
      auf Antrag kannst du Monate aufgrund coronabedingter Kurzarbeit ausklammern lassen. Einige Bundesländer haben dafür ein eigenes Formularblatt. Die Elterngeldanträge findest du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeldantrag/ Wichtig ist, dass du es zusammen mit dem Elterngeldantrag einreichst. Auch ein formloses Anschreiben ist möglich als Anlage zum Antrag.
      Wenn im neuen Bemessungszeitraum Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind liegen, dann werden diese bei Angestellten automatisch ausgeklammert.

  • Guten Tag Frau Nagel, ich habe eine Frage bezüglich Elterngeld beim 2 Kind. Ich habe mein erstes Kind 12/18 bekommen und war bis 12/20 in Elternzeit (Elterngeldplus erhalten) bin seit dem wieder Vollzeit am arbeiten und habe heute mitbekommen das ich schwanger bin, ET wäre im August 2021. wie wird jetzt mein Elterngeld berechnet da ich ja nicht 12 Monate arbeiten werde. Ich danke im Voraus

    • Hallo Lina,
      Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn du in einigen Monaten kein Einkommen hattest, gehen diese mit Null in die Berechnung ein. Eine Ausklammerung von Monaten mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind ist leider nicht möglich (max. bis 14. LM).

  • Hallo liebe Yvonne,

    ich habe eine Frage zum Krankengeld. Und zwar bin ich schon vor der Schwangerschaft im Krankengeld, dies wird leider auch so fortbestehen bis zur Geburt, bzw. bis Beginn Mutterschutz im Juni. Ist es demnach richtig, dass dies dann nicht als Einkommen gezählt wird und man dafür 0€ im Antrag eintragen muss? Gibt es denn irgendwelche Möglichkeiten oder Tipps, um doch etwas mehr rauszukriegen? Ich weiß überhaupt nicht, wie man mit 300 Euro leben kann/soll. Der Verdienst meines Mannes ist in Ordnung, aber auch nicht so gut, dass er uns 3 + Miete versorgen kann.

    Liebe Grüße und tausend Dank um Voraus

    Aileen

    • Hallo Aileen,
      da das Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist, wird diese nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Voraussichtlich bekommst du also nur das Mindestelterngeld. Erfrage einmal beim Jobcenter, ob eine Unterstützung für die Erstausstattung möglich ist. Ein Krankengeldbezug (auch der Anspruch darauf) schließt ALG II aus.

  • Guten Abend, bis einschließlich Juni 2020 befand ich mich in Elternzeit und bin nur einem Minijob nachgegangen. Nun erwarte ich mein zweites Kind mit korrigiertem ET 10.07.21(ursprünglich 14.07.21) somit befinde ich mich seit dem 29.05.21(statt 02.06.21) im MuSCH. Mein Bemessungszeitraum für das Elterngeld zielt somit auf Mai 20- April 21 aus. Gibt es eine Möglichkeit den Verdienst aus Mai21 ohne die Zulage MuSCH mit in die Berechnung einfließen zulassen? Da ich sonst entsprechend 2 Monate ohne bzw mit nur geringem Verdienst habe. Kann ich dies irgendwie beantragen?

    • Hallo Eva,
      leider nein. Eine Verschiebung hättest du nur im Vorwege durch einen (ggf. anteiligen) Verzicht auf deine vorgeburtliche Mutterschutzfrist erreichen können.

  • Hallo,

    wir erwarten im Oktober unser Kind. Meine Frau geht in Elternzeit. Ich werde mich vermutlich auf die zwei Vätermonate beschränken. Wir sind momentan in Steuerklasse IV/IV und erhalten so auch den Höchstbetrag.
    Nun überlegen wir, für die Zeit des Bezugs des Elterngelds die Steuerklasse zu III (Vater)/ V (Mutter) zu wechseln, um monatlich mehr Netto zur Verfügung zu haben.

    Wirkt sich dies bei der Steuererklärung im Nachhinein (sehr) nachteilig aus oder kommt man am Ende auf das gleiche Ergebnis wie auch bei IV/IV?

    Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort!

    Paulcleo

    • Hallo Paulcleo,
      das zu versteuernde Einkommen wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer immer gleich – an der Höhe des Einkommens – berechnet. Durch die Steuerklassenwahl verändert sich nur die Vorauszahlungen, die ihr über die Steuerabzüge auf der Gehaltsabrechnung vorab leistet. Dementsprechend kommt es hier möglicherweise durch den Wechsel zu einer Nachzahlung. Durch das Elterngeld kann das insgesamt aber so oder so passieren. Wenn deine Frau längere Zeit in Elternzeit geht, kann die Kombination III/V (Vater III) für euch sinnvoll sein, da ihr monatlich mehr Netto zur Verfügung habt.

  • Hallo,
    ich habe die Beträge gelesen, einige fand ich sehr hilfreich, deswegen habe ich gedacht, vielleicht können sie mir auch helfen mit meiner Fragen zur Elterngeld. Meine Entbindungstermin ist 29.09.2021. Ich habe momentan eine befriestigte 20 stündige Arbeitsvertrag bis 23.08.21.
    Das Mutterschutz beginnt am 18.08.21. Vor dem Mutterschutz bin ich noch 5 Tage angestellte. Weil mein Arbeitsvertrag bereits kurz nach meiner Mutterschutz beginn, beendet, bin ich unsicher, wer meine Mutterschutz bezahlt. Ausserdem habe ich auch sorgen, wie viele Elterngeld bekommen ich nach der Geburt meines Kindes. Nur 300 euro (Weil ich kein Arbeitsvertrag habe) oder 67% meiner Nettogehalt von letzter 12 monaten.

    Mit freundlichen Grüßen
    S. Reza

    • Hallo S.,
      du bekommst das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du dort Mitglied bist. Es wird dir in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ohne eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommst du nur einmalig (auf Antrag) das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dein Elterngeld berechnet sich auf Basis deines Einkommens im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Melde dich trotzdem unbedingt einmal bei der Agentur für Arbeit und deiner Krankenversicherung, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

  • Hallo,

    ich bin aktuell im Krankengeldbezug vermutlich für 2 Wochen. Da ich ein Kleingewerbe habe werde ich als selbstständig bewertet. Kann ich diese Jahr dann Ausklammern auch wenn der Krankengeldbezug nur 2 Wochen war?

    Vielen Dank!

    • Hallo Sylvia,
      wenn es sich um eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt (Attest vom Arzt erforderlich) UND du einen Einkommensverlust deswegen erlitten hast, dann darfst du aktiv eine Ausklammerung beantragen.

  • Hallo liebes Team,

    mein Fall ist etwas kompliziert und ich bräuchte einen Ratschlag.

    Ich habe meine Kündigung am 02.09.2021 eingereicht und es stellt sich heraus das meine Kündigungsfrist am 31.03.2021 endet.
    Nun wurde mein Sohn im Januar diesen Jahres geboren, meine Frau selbst ist keine deutsche Staatsbürgerin und lebt seit Mai in Deutschland.
    Ich würde nun gerne meine Elternzeit nehmen (Alleinverdiener) und zwar ab Dezember 2021. Die Frage die sich mir stellt ist auch wenn ich eine Auszeit von vier Monaten Elternzeit nehme (oder länger), läuft meine Kündigungsfrist dann trotzdem zum 31.03.2021 ab?
    Wie lange würde mir Elternzeit als Vater überhaupt zustehen?

    Ganz liebe Grüße

    • Hallo Harry,
      wenn du dein Arbeitsverhältnis gekündigt hast, endet mit Ende des Arbeitsverhältnisses auch deine Elternzeit. Ohne Arbeitsverhältnis keine Elternzeit.
      Grundsätzlich stehen dir bis zu 36 Monate Elternzeit zu. Du darfst diese 36 Monate maximal in 3 Abschnitte einteilen. 24 Monate dürfen dabei in der Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

  • Hallo,
    ich pflege zur Zeit meine Mutter ohne Dienstbezüge (Beamtin).
    Werden diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert oder zählen sie mit 0€?
    Vielen Dank schon im Voraus.

  • Hallo.
    Was passiert wenn ich nur 5, 6 Monate gearbeitet habe? Werde ich nur 300€ Elterngeld bekommen, weil ich die 12 Monate noch nicht erreicht habe?
    Ich werde ab 1. März arbeiten und mein ET ist am 22. September.
    Vielen Dank im Voraus.

    • Hallo Tamtam,
      das kommt ein wenig auf deine Verdiensthöhe an. Das Erwerbseinkommen aus den Monaten im Bemessungszeitraum wird addiert und dann durch 12 geteilt. Monate ohne Einkommen gehen mit null in diese Berechnung ein.

  • Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Ich bin jetzt 14 Monate krankgeschrieben und werde es auch noch eine Weile bleiben. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, wie wird dann mein Elterngeld berechnet, da ich gelesen habe,daß lohnersatzleistungen nicht berechnet werden. Und wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde mein Gyn mich ins BV schicken. Von wem erhalte ich dann Geld?? Arbeitgeber und weiter Krankengeld??? Vielen lieben Dank im voraus…

    • Hallo Chelly,
      wenn du gesetzlich pflichtversichert und krankgeschrieben bist und nicht arbeiten kannst, bekommst du in einem Anstellungsverhältnis 6 Wochen weiterhin dein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Danach gibt es Krankengeld durch die Krankenversicherung – eine Lohnersatzleistung. Liegen Monate mit Lohnersatzleistung in deinem Bemessungszeitraum für das Elterngeld, dann zählen diese Monate mit null für das Bemessungseinkommen. Wenn du regulär arbeitest, schwanger bist und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, zahlt dein Arbeitgeber dir einen Mutterschutzlohn in Höhe deines zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Gehalts. Der Mutterschutzlohn zählt dann als Einkommen im Bemessungszeitraum. Bei einer Erkrankung aufgrund der Schwangerschaft (auch vorangegangene), kann eine Ausklammerung dieser Monate vorgenommen werden und es kommen ältere Monate für die Berechnung in Frage.

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