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Elterngeldrechner 2025: Einfach und schnell Elterngeld berechnen

Frau recherchiert am Laptop. Dahinter ihr Mann mit Baby im Arm und ein Elterngeldrechner.

Wir zeigen dir hier, wie du dein Elterngeld berechnen kannst. Mit unserem komfortablen Elterngeldrechner bekommst du auch direkt einen groben Überblick über deinen Anspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld liegt zwischen 65 und 100% des Nettoeinkommens des jeweiligen Elternteils
  • Mindestens 300 Euro; maximal 1.800 Euro
  • Achtung: Nettoeinkommen ist nicht gleich Nettogehalt!
  • Geschwisterbonus bei einem Geschwisterkind unter 3 Jahren: 10% mehr Elterngeld, mind. 75 Euro
  • Elterngeld-Bonus bei Mehrlingsgeburten: +300 Euro / weiteres Kind

Der Elterngeldrechner

So berechnest du dein Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen, was der jeweilige Elternteil vor der Geburt im Bemessungszeitraum verdient hat. Grob berechnen kannst du dein Elterngeld anhand deines Nettoeinkommens – 65% davon entsprechen ungefähr deinem Elterngeld. Mindestens bekommst du 300 Euro (Untergrenze) und maximal 1.800 Euro (Obergrenze) pro Lebensmonat. Wenn du vor der Geburt nicht berufstätig warst, bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist, dass Elternpaare und auch Alleinerziehende ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt nicht überschreiten. Ab 1. April 2025 sinkt die Grenze noch einmal auf 175.000 Euro.

Um das Elterngeld berechnen zu können, nimmt die Elterngeldstelle das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Grundlage. Davon werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen und bei Arbeitnehmern auch anteilig der Arbeitnehmerpauschbetrag (1/12 von 1.230 Euro). Als Ergebnis erhält man das Elterngeldnetto, das die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist.

Wichtig: Dieser Betrag ist nicht zu verwechseln mit dem Nettogehalt der Gehaltsnachweise!

Monate mit Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bis zum 14. Lebensmonat (tatsächlicher Bezug zählt!) werden bei Angestellten automatisch übersprungen und ältere Monate für die Berechnung berücksichtigt. Gleiches gilt für Monate, in denen das Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gesunken ist.

Achtung: Andere Einkommensgrenze für Geburten bis 31. März 2024

Die Einkommensgrenze für Elternpaare mit Geburten bis 31. März 2024 liegt bei 300.000 Euro. Bei Alleinerziehende gilt eine Obergrenze von 250.000 Euro. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Was genau zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen zählt der in Deutschland, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der in der Schweiz versteuerte Arbeitsverdienst. Einkommen, das nicht aus der EU stammt, wird dabei nicht berücksichtigt. Alles, was der Arbeitgeber im Gehalt als „sonstige Bezüge“ deklariert, wird von den Elterngeldstellen nicht zur Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht in die Berechnung eingeschlossen. Auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder ALG I fließen nicht mit ein.

Bemessungszeitraum bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen. Wenn das Kind also im März geboren wird, ist der Bemessungszeitraum Januar bis Dezember im Vorjahr. Das Einkommen aus Januar und Februar im Geburtsjahr sind für die Berechnung des Elterngelds absolut irrelevant. Es lohnt sich hier also gut zu kalkulieren und Aufträge sinnvoll zu verteilen, um ein höheres Elterngeld zu erhalten.

Mehr Infos zum Elterngeld für Selbstständige erhältst du hier.

65 bis 100% vom Nettoeinkommen

Das Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro. Wer mehr verdient, bekommt prozentual weniger vom Nettogehalt. Bei weniger als 1.200 Euro netto / Monat beträgt der Anteil des Elterngelds 67%. Wer mehr verdient, bekommt schrittweise weniger Prozent, mindestens jedoch 65%. Bei einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro ist die Bemessungsgrenze erreicht, dann wird der Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld ausgezahlt (65%). Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhält man 67% Elterngeld.

Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).

Bei einem Voreinkommen von unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100% an – je niedriger das Einkommen, desto höher die prozentuale Rate. Sofern du in den vergangen 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen bist, steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat zu.

Der Geschwisterbonus

Wer neben dem neuen Kind ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren hat, bekommt den Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10% des Elterngelds, mindestens jedoch 75 Euro. (§ 2a Abs. 1 BEEG)

In einigen Fällen kann es sein, dass im Bemessungszeitraum bereits Elterngeld bezogen wurde (wenn die Kinder in kurzer Zeit hintereinander geboren werden). Wenn du innerhalb eines Jahres ein zweites Kind bekommst, wird für die Berechnung des Elterngelds das Einkommen als Grundlage genommen, das du vor der Geburt deines ersten Kindes hast. Zusätzlich erhältst du dann noch den Geschwisterbonus.

Bonus für Zwillinge oder Drillinge

Bei Zwillingen oder Drillingen (und auch mehr Kindern) gibt es pro Kind monatlich nochmal pauschal 300 Euro mehr Elterngeld (Mehrlingszuschlag). Das gilt übrigens auch, wenn der Geschwisterbonus gezahlt wird.

Übersicht: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld erhalte ich?

Die genaue Berechnung kannst du mit unserem Elterngeldrechner durchführen. Das Elterngeld liegt bei etwa 65% vom Elterngeld-Netto (das etwa deinem Nettogehalt entspricht). Wenn du weniger als 1.200 Euro netto verdienst, liegt dein Elterngeld zwischen 67 und 100% des Nettogehalts. Für Geschwisterkinder und Mehrlinge gibt es außerdem einen Bonus, den unser Elterngeldrechner mit berechnet.

Was ist der Bemessungszeitraum?

Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, der zur Berechnung des Elterngelds herangezogen wird. Das sind in der Regel die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Bei Selbstständigen ist es der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt deines Kindes. Eltern mit Mischeinkünften haben den gleichen Bemessungszeitraum wie Selbstständige. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch  den Veranlagungszeitraum eines Arbeitnehmers wählen.

Wie kann ich mehr Elterngeld erhalten?

Es gibt ein paar Tricks, mit denen du deinen Elterngeldanspruch legal erhöhen kannst. Je eher du dich mit dem Thema befasst, desto mehr Spielraum gibt es und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass du deinen Anspruch nochmal deutlich erhöhen kannst. Bei der konkreten Umsetzung helfen wir dir gern.

Was sind Ober-und Untergrenzen beim Elterngeld?

Es gibt mindestens 300 Euro Elterngeld pro Monat und maximal 1.800 Euro Elterngeld. Beim Elterngeld Plus sind es entsprechend 150 bis 900 Euro monatlich über den doppelten Zeitraum. Auch eine Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus ist möglich.

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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