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Elterngeld für Arbeitslose (ALG I & Bürgergeld)

Elterngeld für Erwerbslose

Elterngeld und Arbeitslosigkeit schließen sich nicht aus! Auch wenn du arbeitslos bist, kannst du Elterngeld beantragen. Wie viel Elterngeld dir zusteht, wie lange du es bekommst und worauf du achten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im Fall der Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf Elterngeld
  • Du erhältst mindestens 300 Euro Elterngeld
  • Du kannst den Bezug von ALG I pausieren, um zunächst das einkommensabhängige Elterngeld zu erhalten
  • Sind beide Elternteile erwerbslos, besteht kein Anspruch auf die Partnermonate beim Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld bei Arbeitslosigkeit

Damit du Anspruch auf Elterngeld hast, gibt es ein paar Voraussetzungen. Du musst dafür:

  • mit deinem Kind in einem Haushalt leben
  • dein Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • deinen Wohnsitz in Deutschland haben
  • gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden / Woche erwerbstätig sein

Erfüllst du diese, kannst du Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus beantragen. Für den Partnerschaftsbonus benötigst du allerdings eine Erwerbstätigkeit.

Weitere Informationen zu den Bezugsformen findest du hier:

Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich ALG I beziehe?

Ja, du kannst beides gleichzeitig bekommen. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine sogenannte Einkommensersatzleistung. Also ein Ersatz für dein bisheriges Einkommen. Auch das Elterngeld ist eine solche Leistung. Es erfolgt dennoch eine Anrechnung auf das Elterngeld. Wie genau, erfährst du weiter unten. Das Elterngeld bekommst du auf Antrag bei deiner Elterngeldstelle.

Wie wird das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit berechnet?

Die Berechnung des Elterngeldes bleibt gleich, ob mit oder ohne ALG I. Entscheidend für die Höhe deines Elterngeldes ist dein Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum.

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich arbeitslos bin?

Aus deiner Arbeitslosigkeit entsteht dir kein Nachteil beim Elterngeld. Dir stehen 12 Lebensmonate mit Basiselterngeld zu oder bis zu 24 Lebensmonate mit Elterngeld Plus. Natürlich kannst du die beiden Bezugsformen auch miteinander kombinieren.

Wird das ALG I auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, das Arbeitslosengeld wird auf dein Elterngeld angerechnet.

Beziehst du nur das Mindestelterngeld, ist das kein Problem. Der Mindestbetrag im Elterngeldbezug ist nämlich anrechnungsfrei. Beim Basiselterngeld sind das 300 Euro und beim Elterngeld Plus 150 Euro.
Ist dein Elterngeldbezug höher, rechnet die Elterngeldstelle das übrige ALG I an und es kommt zu einer Kürzung.

Beispiel:
Eine Mutter erhält monatlich 700 Euro ALG I. Dazu hat sie Anspruch auf Basiselterngeld in Höhe von 670 Euro (67% des letzten Nettoeinkommens).

In Höhe von 300 Euro wird das Basiselterngeld nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Jedoch ist das Arbeitslosengeld mit 700 Euro höher, als der verbleibende Anspruch in Höhe von 370 Euro Basiselterngeld (670 Euro – 300 Euro). Der Rest des Elterngeldes reduziert sich in der Folge auf 0 Euro.

Die Gesamteinnahmen der Mutter betragen 1.000 Euro, diese setzen sich zusammen aus 700 Euro ALG I und 300 Euro Elterngeld.

Um das zu verhindern, kannst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückstellen und zunächst nur das Elterngeld nehmen.

Erst Elterngeld und dann Arbeitslosengeld beziehen?

Du kannst entscheiden, was du zuerst bekommst. Dein Anspruch auf ALG I bleibt bestehen, wenn du zuerst das Elterngeld wählst.

Doch was ist sinnvoll? Um das zu entscheiden, schaust du dir am besten den Bemessungszeitraum für dein Elterngeld einmal an. Als Arbeitnehmer sind das die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. die 12 Monate vor der Geburt (für die Väter).

Variante 1: Elterngeld bei kurzer Arbeitslosigkeit vor der Geburt

Besonders, wenn du erst kurz vor der Geburt deinen Job verloren hast: wähle zuerst das Elterngeld. In deinen Bemessungszeitraum fallen noch viele Monate mit Erwerbseinkommen. So kannst du zunächst dein einkommensabhängiges Elterngeld erhalten und im Anschluss dann das ALG I. Dies setzt allerdings voraus, dass du vermittelbar bist, also dein Kind betreut ist.

Variante 2: Elterngeld bei längerer Arbeitslosigkeit vor der Geburt

Liegen viele Monate mit ALG I in deinem Bemessungszeitraum? Die Ersatzleistungen zählen für die Elterngeldberechnung mit null, da es kein Erwerbseinkommen ist.

Beispiel a:
Wenn du im Bemessungszeitraum nur das ALG I bezogen hast, bekommst du nur das Mindestelterngeld.

Beispiel b:
Im Bemessungszeitraum hast du 4 Monate voll, dann 2 Monate in Teilzeit gearbeitet und für 6 Monate ALG I bezogen. Dein Elterngeld berechnet sich aus den 6 Monaten mit Erwerbseinkommen. Mindestens gibt es jedoch das Mindestelterngeld.

AUSNAHME: Arbeitslos aufgrund von Corona. Hast du im Zeitraum von 1. März 2020 bis 23. September 2022 deinen Job aufgrund von Corona verloren, darfst du diese Zeit ausklammern.

Arbeitslos und schwanger

Wenn du während einer Erwerbslosigkeit schwanger wirst, teile dies umgehend der Agentur für Arbeit mit. Dir entstehen durch diesen Umstand keine Nachteile! Aber: Solange du in der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot von deinem Arzt bekommst, giltst du als vermittelbar. Du musst dich weiterhin bewerben.

Elterngeld Partnermonate bei Arbeitslosigkeit möglich?

Es kommt darauf an. Die Partnermonate kann nur ein Elternteil beanspruchen, der auch erwerbstätig ist. Habt ihr beide keinen Job, könnt ihr die zusätzlichen Monate beim Elterngeld leider nicht beanspruchen.

Elterngeld bei Bürgergeld (früher ALG II)

Beziehst du Bürgergeld und erwartest Nachwuchs, kannst du nach der Geburt auch Elterngeld erhalten. Dir steht der Mindestbetrag des Elterngeldes zu. Dies entspricht 300 Euro Basiselterngeld für 12 Monate oder aber 24 Monate lang Elterngeld Plus in Höhe von 150 Euro.

Für das Bürgergeld ist dein Elterngeld ein Einkommen und führt zu einer Kürzung deiner Bezüge. Es gibt eine Ausnahme bei der Anwendung, den sogenannten Elterngeldfreibetrag.

Der Elterngeldfreibetrag beim Bürgergeld

Wenn du Bürgergeld (früher auch Sozialhilfe genannt) beziehst, wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Möglicherweise kommt es zu einer Kürzung deiner Bezüge. Ausnahme: Wenn du vor der Geburt gearbeitet und z.B. einen Minijob ausgeübt hast.

In diesem Fall steht dir für die Berechnung des Bürgergeldes ein Freibetrag zu. Dieser entspricht deinem vorherigen Einkommen. In den Monaten mit Basiselterngeld werden maximal 300 Euro, für Monate mit Elterngeld Plus höchstens 150 Euro als Freibetrag anerkannt.

Umgekehrt bedeutet es, dass das Elterngeld in voller Höhe auf dein Bürgergeld angerechnet wird. Allerdings nur, wenn du NICHT vor der Geburt erwerbstätig warst. Das führt zu einer Kürzung. Beziehst darüber hinaus noch Kindergeld, verringert es zusätzlich deinen Bürgergeld-Bezug.

Beispiel – Anrechnung von Elterngeld beim Bürgergeld:
Ein Vater verdient vor der Geburt seines Kindes mit seinem Minijob 250 Euro im Monat. Nachdem das Kind auf der Welt ist, übt er den Minijob nicht mehr aus. Er erhält Basiselterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro. Dazu bekommt er Bürgergeld in Höhe von 450 Euro.

Der Elterngeldfreibetrag beträgt 250 Euro (aufgrund des Minijobs vor der Geburt). In dieser Höhe wird das Elterngeld von 300 Euro nicht angerechnet. Die verbleibenden 50 Euro (300 Euro – 250 Euro) werden vom Bürgergeld abgezogen. 400 Euro kommen zur Auszahlung (450 – 50 Euro). Beide Leistungen zusammen ergeben 700 Euro. Er hat also den gleichen Betrag zur Verfügung, wie vor der Geburt.

Versicherungspauschale beim Bürgergeld

Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Vorteil, wenn du Elterngeld bekommst: Dieser Betrag, also die 30 Euro, werden nicht als Einkommen angerechnet. Dies gilt allerdings nur, wenn du in der Bezugszeit KEIN Erwerbseinkommen erzielst. Sonst ist die Pauschale im 100 Euro Freibetrag für erwerbstätige Bezieher enthalten. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und daher kein Erwerbseinkommen.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo.
    Ich beziehe voraussichtlich Elterngeld als ALG2 Empfängerin vom 2. -4. Lebensmonat (2 Monate) unseres Kindes. Mein Mann, will dann voraussichtlich vom 18. Lebensmonat bis zum 24. Lebensmonat Elternzeit nehmen und ebend Elterngeld beziehen. Ist das problemlos möglich?

    • Hallo Niceshot,
      nein, das geht nicht. Der Elterngeldbezug muss ab dem 15. Lebensmonat lückenlos sein. Dein Mann müsste also spätestens mit dem 15. Lebensmonat seinen Bezug beginnen. Sonst verfällt der restliche Anspruch.

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