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Mutterschutz: Das musst du darüber wissen

Mutterschutz

Für Arbeitnehmerinnen gilt ab Beginn der Schwangerschaft und bis in die Stillzeit hinein ein besonderer Schutz – der Mutterschutz. Der Gesetzgeber regelt damit alles rund um die Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz. Wir stellen dir die wichtigsten Punkte in diesem Artikel vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt.
  • Unter dem Mutterschutz versteht man den Schutz für Schwangere und Stillende vor gesundheitlichen und finanziellen Schäden.
  • Der besondere Schutz für werdende Mütter besteht ab dem ersten Tag der Schwangerschaft.
  • Kannst du während der Schwangerschaft nicht arbeiten (Beschäftigungsverbot) erwirbst du trotzdem Urlaubsanspruch.

Was ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (kurz: MuSchG) festgelegt. Es enthält viele Regelungen, die dich als schwangere oder stillende Arbeitnehmerin, Studentin oder Schülerin in dieser besonderen Zeit vor Gefährdungen schützen.

Achtung: Als Selbstständige oder Hausfrau fällst du nicht unter dieses Gesetz. Weiterhin gibt es besondere Regelungen für Beamtinnen, Richterinnen oder Soldatinnen. Hierzu gibt dein Dienstherr Auskunft. Bist du Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, fällst du dagegen regulär unter das Mutterschutzgesetz.

Dieses Gesetz führt auf, welche Arbeiten du als schwangere Frau unter keinen Umständen ausführen darfst. Es geht darum, dich und dein ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren und dich keinen unverantwortbaren Arbeitsbedingungen oder Gefährdungen auszusetzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Kündigungsverbot (§17 MuSchG). Es besteht für dich als Frau in dieser besonderen Zeit Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dich als Schwangere, bis auf sehr wenige Ausnahmen, nicht kündigen.

Auch das Beschäftigungsverbot und der dann durch den Arbeitgeber zu zahlende Mutterschutzlohn ist in diesem Gesetz geregelt, ebenso wie zulässige Arbeitszeiten für werdende Mütter.

Tipp: Gibt es Unklarheiten in Bezug auf die Schutzvorschriften zwischen dir und deinem Arbeitgeber? In jedem Bundesland gibt es eine Aufsichtsbehörde über den Mutterschutz, an die du dich für Informationen und Unterstützung wenden kannst.

Was ist die Mutterschutzfrist?

Umgangssprachlich umfasst „der Mutterschutz“ nur die Schutzfristen vor und nach der Geburt. Sprich, die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt sind die Mutterschutzfrist. Bei einer Mehrlingsgeburt und/oder Frühgeburt sind es sogar 12 Wochen nach der Geburt.

Verzicht auf Mutterschutzfrist VOR Geburt

Du kannst auf die mutterschutzrechtliche Schutzfrist vor der Geburt verzichten, wenn du möchtest. Dies musst du gegenüber dem Arbeitgeber und deiner Krankenversicherung erklären. Aber keine Sorge: Falls es dir doch zu viel wird, kannst du diese Entscheidung während der 6 Wochen vor der Entbindung jederzeit widerrufen.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

Das Wichtigste vorweg: Der besondere Schutz endet nicht mit der Geburt deines Kindes. Auch nach der Entbindung und in der Stillzeit bist du besonders geschützt. Beispielsweise besteht bis vier Monate nach der Geburt weiterhin ein Kündigungsverbot.

Wenn das Mutterschutzgesetz auf dich anwendbar ist, kannst du auf die Schutzfrist nach der Geburt NICHT verzichten. Es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Bist du selbstständig, kannst du theoretisch sofort nach der Geburt wieder arbeiten. Natürlich sollte medizinisch nichts dagegensprechen. Aber für dich gilt die Mutterschutzfrist nicht!

Schutzfrist, wenn das Kind früher kommt

Der Mutterschutz ist in der Regel immer gleich lang. Es sind 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Entbindung.

Das Kind kommt in der Mutterschutzfrist vor dem ET

Wenn dein Kind vor dem errechneten Termin, aber innerhalb der mutterschutzrechtlichen Schutzfrist zur Welt kommt, bleibt die Dauer dennoch gleich. Die nicht genutzte Zeit vor der Entbindung wird dann einfach an die reguläre Frist von 8 Wochen nach der Entbindung angehängt.

Das Kind kommt vor Beginn der Mutterschutzfrist

Kommt dein Kind auf die Welt, bevor deine mutterrechtliche Schutzfrist beginnt, bekommst du die volle Zeit nach der Entbindung. Also die 6 Wochen plus die 8 Wochen, insgesamt 14 Wochen.

Stellen die Ärzte fest, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung 12 Wochen. Zusammen mit den 6 Wochen kommst du dann auf insgesamt 18 Wochen.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Mit Beginn der Schwangerschaft beginnt auch der Mutterschutz. Geregelt ist dies im Mutterschutzgesetz, welches dich als Schwangere besonders schützt. Damit dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen kann, muss er von deiner Schwangerschaft wissen. Erst dann kann er eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und dich als werdende Mutter schützen.

Allerdings trauen sich vor Ablauf der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft wenige, es beim Arbeitgeber anzusprechen. Je nachdem, wie gefährlich deine Tätigkeit ist: informiere ihn so früh wie möglich! In einigen Branchen oder Positionen regelt auch der Arbeitsvertrag etwas dazu. Wirf unbedingt auch hier einen Blick hinein, sobald du selbst von deiner Schwangerschaft erfahren hast.

Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?

Du bekommst als Arbeitnehmerin den sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung kommst du auf das durchschnittliche Nettogehalt der drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.

Wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse hast, zieht der Arbeitgeber dir diesen Anteil dennoch ab. Dies ist insbesondere der Fall, wenn du privat krankenversichert bist.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen

So rechnet der Arbeitgeber:

Dein Nettogehalt
– 390 Euro (30 Tage x 13 Euro von der Krankenkasse)
= Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Dieser Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei. Unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Übrigens: Deinem Arbeitgeber entsteht kein Schaden. Er bekommt alles im Rahmen eines sogenannten Umlageverfahrens von deiner Krankenkasse erstattet, so schreibt es auch das Buchhaltungsportal Lexware.

Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Frühestens sieben Wochen vor deinem ET bekommst du vom Gynäkologen oder deiner Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Mit dieser kannst du dann dein Mutterschaftsgeld oder auch Mutterschutzgeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Du bekommst ein Dreißigstel deines durchschnittlichen Monatsnettos in den drei Kalendermonaten vor der Geburt. Maximal sind es 13 Euro pro Kalendertag.

Hinweis:
Du bist in der Mutterschutzfrist beitragsfrei weiter versichert, wenn du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. Als Privatversicherte musst du in dieser Zeit allein deine Beiträge zahlen, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Mutterschutz und Urlaubsanspruch

Wenn du arbeitest, erwirbst du regelmäßig Urlaubsanspruch. Ebenso ist es in den Zeiten, in denen du dich als werdende Mutter offiziell in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung befindest. Sie sind so zu behandeln, also ob du regulär gearbeitet hättest. Du hast also als Frau keine Einbußen bei deinem Urlaubsanspruch durch die Schutzfristen.

Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Ist die Gesundheit von dir oder deinem ungeborenen Kind gefährdet, bekommst du ein komplettes oder teilweises Beschäftigungsverbot. Du darfst also deiner Beschäftigung nicht oder nur teilweise nachgehen (z.B. weniger Stunden). Für deinen Urlaubsanspruch macht es keinen Unterschied. Egal, ob dein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausspricht oder du ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommst: auch für diese Zeit stehen dir die Urlaubstage zu, als ob du gearbeitet hättest.

Häufige Fragen zum Mutterschutz

Wo beantragt man den Mutterschutz?

Als Angestellte, Schülerin oder Studentin gilt das Mutterschutzgesetz vom ersten Tag der Schwangerschaft automatisch. Du musst den Mutterschutz nicht beantragen. Die Schutzfrist beginnt automatisch vor der Entbindung. Der Arbeitgeber informiert dich in der Regel darüber, wenn er den ET kennt.

Warum gibt es den Mutterschutz vor der Geburt?

Die letzten 6 Wochen vor der Entbindung können, psychisch und körperlich, eine herausfordernde Zeit sein. Daher ermöglicht das Mutterschutzgesetz, dass du nicht arbeiten musst und dich in Ruhe auf die Entbindung vorbereiten kannst.

Du darfst auf diese vorgeburtliche Frist verzichten, wenn du möchtest. Dieses musst du vor dem Beginn der Frist deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitteilen.

Warum bekomme ich Basiselterngeld während des Mutterschutz?

Hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, behandelt die Elterngeldstelle es wie Basiselterngeld. Es entspricht dem durchschnittlichen Gehalt der drei Monate vor Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist (abzüglich des Anteils von der Krankenkasse). Oftmals ist das Mutterschaftsgeld, zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss, höher als das Basiselterngeld. Beide Leistungen sind ein Lohnersatz und können nicht parallel gezahlt werden. Du bekommst die Leistung, die höher ausfällt.

Ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld kannst du sofort nach der Entbindung das Elterngeld Plus beziehen.

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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