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Geburt im Schaltjahr – Das gilt bei Familienleistungen und Elternzeit

Familienleistungen im Schaltjahr

Ist dein Kind in einem Schaltjahr geboren? Vielleicht sogar genau am 29. Februar eines Schaltjahres? Dann ist dein Kind noch besonderer als andere. Es feiert weniger Geburtstage an den eigentlichen Jahrestagen und für die Elternzeit gibt es auch einige Besonderheiten. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel. 

Warum gibt es ein Schaltjahr?

Unser gregorianischer Kalender richtet sich mit seinen 365 Tage nach dem Sonnenjahr. Um die Sonne zu umrunden benötigt unsere Erde 365 Tage, 5 Stunden und ungefähr 49 Minuten. Um diesen Rückstand auszugleichen, gibt es alle 4 Jahre einen zusätzlichen Tag, den 29. Februar. Es ist ein sogenannter Schalttag. Woran du Schaltjahre erkennen kannst, findest du hier.

Wie regelt der Gesetzgeber die Geburtstage?

Um den rechtlichen Geburtstag zu ermitteln, ist die Fristberechnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heranzuziehen. In Deutschland gilt ein Lebensjahr nach Ablauf des Tages vor dem Jahrestag vollendet (§188 Abs. 3 BGB). Für Schaltjahreskinder bedeutet es, dass ihr offizieller Geburtstag in den anderen Jahren auf den 1. März fällt.

Die Wahrscheinlichkeit an einem 29. Februar geboren zu sein, ist gering. Es gibt jedoch Einträge im Guinnessbuch der Rekorde zu diesem besonderen Datum. Eine Familie aus Irland und Großbritannien steht mit den Geburten in drei aufeinanderfolgenden Generationen in diesem Buch (Peter Anthony 29.02.1940; sein Sohn Peter Eric 29.02.1964 und dessen Tochter Bethany Wealth 29.02.1996).

Weiterhin gibt es den Eintrag über eine Norwegerin, deren Kinder jeweils am 29. Februar der Jahre 1960, 1964 und 1968 auf die Welt kamen. 

Prominente Geburtstagskinder des 29. Februars sind Lena Gercke und der Fußballer Benedikt Höwedes.

Elternzeit

Die Voraussetzungen für die Elternzeit und die Fristen bleiben gleich. Mehr dazu hier. Besonders ist hier die Beantragung nach Lebensmonaten aufgrund des speziellen Datums. Wie oben bereits erwähnt, ist für die Fristberechnung das Bürgerliche Gesetzbuch heranzuziehen. 

Beispiel 1: 

Dein Kind ist am 29. Februar 2020 geboren. Einer der Elternteile möchte ab dem 13. Lebensmonat für zwei Monate in Elternzeit gehen. Der Februar hat im Jahr 2021 wieder nur 28 Tage. Nach dem BGB ergibt sich  also Folgendes:

Beginn der Elternzeit: 01. März 2021
Ende der Elternzeit: 28. April 2021

Beispiel 2:

Dein Kind kam am 29. Januar 2020 auf die Welt. Du gehst für 12 Monate in Elternzeit. Der andere Elternteil nimmt im 2. und 3. Lebensmonat mit dir gemeinsam Elternzeit.

Der erste Lebensmonat endet am 28. Februar. Der zweite Lebensmonat beginnt am 29. Februar 2020. Die Elternzeit endet nach zwei Lebensmonaten am 28. April 2020. Der erste Arbeitstag nach der Elternzeit ist der 29. April 2020, sofern er nicht auf einen arbeitsfreien Tag fällt.

Abwandlung:

Elternzeit im 14. und 15. Lebensmonat. Hier kommt es zur Abweichung des Beginns, da der Februar im Jahr 2021 wieder nur 28 Tage hat.

Beginn Elternzeit: 01. März 2021
Ende der Elternzeit: 28. April 2021

Elterngeld

Für das Elterngeld gibt es keine nennenswerte Abweichung für am 29. eines Monats oder, im Besonderen, am 29. Februar geborene Kinder. Die Elterngeldzahlung erfolgt immer zu Beginn des Lebensmonats. Es kommt maximal zu einer Verschiebung von ein oder zwei Tagen, je nachdem auf welchen Wochentag die Zahlung fällt. Die genauen Termine für dein Kind findest du in deinem Elterngeldbescheid aufgelistet. 

Achtung: In einigen Schaltjahren kam es zu Schwierigkeiten mit der Software für Geburten am 29. Februar. Es könnte, wenn die Software streikt, etwas länger dauern, bis du dein Elterngeld bekommst. Gib den Antrag unbedingt frühzeitig ab und lege dir für den Fall der Fälle etwas auf die Hohe Kante. Damit bist du vorbereitet, falls es zu Verzögerungen kommt.

Kindergeld

Beim Kindergeld gibt es soweit keine Besonderheiten für am 29. Februar geborene Kinder. Die Zahlungstermine sind von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer abhängig, nicht vom Geburtsdatum. Die Information über Auszahlungswoche zu der Kindergeldnummer findest du hier.

Für Kinder ab dem 18. Geburtstag:

Fällt der 18. Geburtstag nicht in ein Schaltjahr, ist die Volljährigkeit erst am 1. März erreicht. Für den Anspruch auf Kindergeld ist relevant, was dein Kind ab dem. 1. März, dem Tag der Volljährigkeit für eine Tätigkeit ausübt.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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