Elterngeld ist als Lohnersatzleistung schon geringer als dein Gehalt vor der Geburt. Von diesem Geld auch noch Schulden abzutragen ist nicht so einfach. Ob dein Elterngeld vor einer Pfändung sicher ist, schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Was ist eine Pfändung?
Wenn du Schulden hast, wartet jemand anderes, der Gläubiger, auf sein Geld. Zahlst du deine Raten nicht, darf er vor Gericht einen sogenannten Titel einfordern.
Es gibt unterschiedliche Wege, wie der Gläubiger dann an sein Geld kommt, z.B. mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Diesen sendet der Gläubiger dir und auch deiner Bank zu.
Für den Gläubiger ist dein Kontoguthaben am einfachsten verfügbar. Doch er darf nicht einfach dein gesamtes Guthaben pfänden. Der Gesetzgeber ist auf deiner Seite und schützt deine Existenz mit einem Freibetrag. Dieser liegt bei monatlich 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro). Jedoch ist zunächst keine Auszahlung, Überweisung oder Lastschrift mehr möglich, solange die Pfändung aktiv ist. Wenn du von einer Pfändung betroffen bist, kann dir eine Schuldnerberatung weiterhelfen. Sie kennen sich mit der Rechtslage sehr gut aus und schaffen mit dir gemeinsam die Sache schnell aus der Welt.
So berechnest du deinen pfändungsfreien Betrag
Während einer Pfändung steht dir monatlich weiterhin der pfändungsfreie Betrag zur Verfügung. Welcher Betrag von deinem Einkommen monatlich pfändungsfrei bleibt, hängt davon ab, für wie viele Personen du unterhaltspflichtig bist. Du kannst diesen Betrag berechnen oder relativ einfach aus den jeweils aktuellen Pfändungstabellen (Stand 07.2024) ablesen.
Pfändungstabelle (in Auszügen)
Beispiele:
Fall 1: Ledig, ein Kind, Einkommen 1.290 Euro Nettogehalt
Lösung: Laut der abgebildeten Pfändungstabelle kommt es nicht zu einer Pfändung, solange das Einkommen 1.491,74 Euro im Monat nicht übersteigt.
Fall 2: Ledig, kein Kind, Einkommen 1.750 Euro Nettogehalt.
Lösung: Der Gläubiger bekommt monatlich 180,78 Euro. Im Rahmen einer Gehaltspfändung beispielsweise passiert dies automatisch. Diesen Betrag bekommst du von deinem Arbeitgeber nicht ausgezahlt. Er überweist ihn direkt an den Gläubiger.
Fall 3: verheiratet, zwei Kinder, Einkommen 2.380 Euro Nettogehalt
Lösung: Monatlich sind 5,62 Euro an den Gläubiger zu zahlen. Das Nettogehalt ist in dieser Höhe pfändbar.
Darf Elterngeld gepfändet werden?
Leider ja. Du musst dir jedoch keine Sorgen machen, dass sofort alles weg ist. Dir bleibt mindestens ein Betrag in Höhe von 1.409,99 Euro (Pfändungsfreigrenze). Außerdem ist die Pfändungshöhe für das Elterngeld gedeckelt. Der sogenannte Sockelbetrag bleibt dir mindestens zur Verfügung (gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 SGB I). Dies entspricht dem Mindestelterngeld, je nach gewählter Elterngeldbezugsform. Bekommst du das Basiselterngeld, sind 300 Euro unpfändbar. Beim Elterngeld Plus sind es hingegen nur 150 Euro. Diese anrechnungsfreien Beträge ergeben sich aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§10 Absatz 1, 2 und 4 BEEG). In dieser Höhe können auch Eltern das Elterngeld beziehen, wenn sie kein Einkommen vor der Geburt hatten.
Pfändbarkeit von Elterngeld bei Mehrlingen
Erhöht sich dein Mindestsatz beim Elterngeld um den Mehrlingszuschlag, bleibt auch dieser Betrag bei einer Pfändung außen vor. Bei Zwillingen beträgt das nicht pfändbare Elterngeld mindestens 600 Euro beim Basiselterngeld, und 300 Euro beim Elterngeld Plus.
Teilzeitgehalt und Elterngeld
Wenn du während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeitest und weiterhin Elterngeld beziehst, zählt beides zusammen als Einkommen. Liegt dein monatliches Gesamteinkommen über der Pfändungsfreigrenze, darf entsprechend den Pfändungstabellen die Pfändung erfolgen. Wenn du wissen möchtest, wie sich ein Hinzuverdienst auf dein Elterngeld auswirkt, haben wir hier zwei Beispiele für dich.
Bildquelle: Distraint, Konkurs- und Ausführungskonzept. Einziehung von Ersparnissen bei Sparkassen. vchal / Shutterstock.com
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Ist Elterngeld während der Privatinsolvenz bis zum Pfändungsfreibetrag unpfändbar und für mich zur Deckung meines Lebensunterhalts?
Hallo Mino,
das Elterngeld gilt als Einkommen und ist somit pfändbar. Wie oben im Artikel erwähnt, darf maximal bis auf den Mindestbetrag gepfändet werden (gem. §10 BEEG).