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Elterngeld gestrichen: Wer ab 2024 kein Elterngeld mehr bekommt

Elterngeld gestrichen: Wer ab 2024 kein Elterngeld mehr bekommt

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt. Viele Eltern sind verunsichert, aufgrund der kommenden Änderungen beim Elterngeld. Ab wann und ob du noch Anspruch auf Elterngeld hast, liest du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld sinkt für Geburten ab 1. April 2024 auf 200.000 Euro.
  • Die Grenze beim Einkommen gilt zukünftig für Elternpaare und Alleinerziehende.
  • Der gleichzeitige Bezug von Eltern beim Basiselterngeld wird eingeschränkt.
  • Es gibt Ausnahmen für Partnermonate bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie Neugeborenen mit Behinderung.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld

Mit der Einkommensgrenze ist dein zu versteuerndes Einkommen (kurz: zvE) aus dem Jahr vor der Geburt gemeint. Es entscheidet darüber, ob du Elterngeld bekommen kannst oder nicht. Es ist eine Rechengröße aus dem Steuergesetz und du findest sie in deinem Einkommensteuerbescheid. Auf dieses Einkommen berechnet das Finanzamt deine zu zahlende Einkommensteuer.

Das gilt aktuell laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Nur Eltern mit einem zu versteuerndes Einkommen von weniger als 300.000 Euro im Jahr vor der Geburt bekommen Elterngeld. Bei Alleinerziehenden müssen es weniger als 250.000 Euro sein.

Diese Änderungen beim Einkommen gelten für Geburten ab 1. April 2024

Ab dem 1. April 2024 bekommen Elternpaare und Alleinerziehende mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen über 200.000 Euro kein Elterngeld mehr. Nächstes Jahr, ab dem 1. April 2025 reduziert sich die Grenze auf 175.000 Euro.

Was bedeutet die Einkommensabsenkung beim Elterngeld für aktuell Schwangere?

Wenn du im Jahr 2023 noch entbunden hast, musst du dir keine Sorgen machen. Es gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz: BEEG) zum Zeitpunkt der Geburt. Die Änderung gilt erst für Geburten ab 1. April 2024.

Kommt dein Kind hingegen erst nach März 2024 zur Welt, bist du den Veränderungen betroffen. Hier ist eine vorausschauende Planung die beste Hilfe. Schaue dir jetzt dein bzw. euer voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen an. Erstelle selbst oder mit einem Steuerberater in der Nähe eine Hochrechnung für das Jahr 2023. Überschreitest du die Einkommensgrenze, bilde unbedingt jetzt Rücklagen für die Zeit nach der Geburt.

Änderungen auch bei den Partnermonaten ab 2024

Die Partnermonate bleiben bestehen für Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Allerdings darf das Basiselterngeld nur noch in einem Monat in den ersten 12 Lebensmonaten von beiden Elternteilen parallel bezogen werden. Soll der zweite Partnermonat auch mit Basiselterngeld genommen werden UND in den ersten 12 Lebensmonaten liegen (!!), muss der andere Elternteil ins Elterngeld Plus wechseln oder den Bezug pausieren. Liegt der weitere Lebensmonat außerhalb der ersten 12 LM, z.B. im 13. oder 14. LM ist dies kein Problem.

Ausnahmen:

Für Eltern mit vorzeitiger Geburt (mindestens 6 Wochen vor dem ET), Mehrlingsgeburten gilt die oben genannte Regelung bei den Partnermonaten nicht. Außerdem nicht angewendet wird sie für Eltern neugeborener Kinder mit einer Behinderung oder Geschwisterkinder mit Behinderung, für die es den Geschwisterbonus gibt. Hier können also die Partnermonate auch in den ersten 12 Lebensmonaten parallel genommen werden.

Ab wann gilt die neue Einkommensgrenze beim Elterngeld und die Änderungen bei den Partnermonaten?

Für Geburten ab 1. April 2024 gelten die neuen Regelungen.  Für Eltern, deren Kinder nach diesem Stichtag auf die Welt kommen, gilt dann die neue Einkommensgrenze und auch die Änderung bei den Partnermonaten (Ausnahmen siehe oben).

Fazit

Eltern müssen in Zukunft ihre Elternzeit noch besser im Voraus planen, um kein Elterngeld zu verlieren. Die partnerschaftliche Aufteilung wird schwieriger, da sie Einbußen beim Einkommen mit sich bringt. Es lohnt sich daher noch mehr, das Thema Elterngeld früh anzugehen, um es zu erhöhen. Je früher Eltern sich kümmern, desto eher lässt sich die Leistung noch verbessern.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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