Elterngeld gestrichen: Wer ab 2024 kein Elterngeld mehr bekommt

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld soll abgesenkt werden. Viele Eltern sind verunsichert, aufgrund der möglichen Änderungen beim Elterngeld. Was die Bundesregierung derzeit plant, ab wann und ob du noch Anspruch auf Elterngeld hast, liest du hier.

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld

Mit der Einkommensgrenze ist dein zu versteuerndes Einkommen (kurz: zvE) aus dem Jahr vor der Geburt gemeint. Es entscheidet darüber, ob du Elterngeld bekommen kannst oder nicht. Es ist eine Rechengröße aus dem Steuergesetz und du findest sie in deinem Einkommensteuerbescheid. Auf dieses Einkommen berechnet das Finanzamt deine zu zahlende Einkommensteuer.

Das gilt aktuell laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Nur Eltern mit einem zu versteuerndes Einkommen von weniger als 300.000 Euro im Jahr vor der Geburt bekommen Elterngeld. Bei Alleinerziehenden müssen es weniger als 250.000 Euro sein.

Was die Bundesregierung plant

Statt der bisher zwei Grenzen soll es nur noch eine geben! Paareltern und auch Alleinerziehende haben bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld.

Wer ist von der Veränderung der Einkommensgrenze beim Elterngeld betroffen?

Das Bundesfamilienministerium gibt an, dass etwa 60.000 Familien von der neuen Regelung betroffen wären. Das Institut für deutsche Wirtschaft e.V. gibt eine Zahl von 435.000 Paaren an.

Kommt es wie im Entwurf geplant, gibt es für Eltern mit einem Bruttoeinkommen von 180.000 Euro kein Elterngeld mehr. Das fatale dabei: greift die Änderung tatsächlich ab Beginn des nächsten Jahres, bekommen viele, die gerade Eltern werden, mit einem Geburtstermin im Jahr 2024 kein Elterngeld mehr – obwohl sie damit gerechnet haben.

Auch wenn die Grenze für viele sehr hoch erscheint: Diese Eltern haben oft hohe Kosten, z.B. für die private Krankenversicherung, die unvermindert in der Elternzeit weiterläuft. Einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit ohne Teilzeitarbeit keine. Auf diese Weise rutscht der Elternteil, welcher überwiegend beim Kind bleibt, in eine Abhängigkeit zum Partner.

Was bedeutet die Einkommensabsenkung beim Elterngeld für aktuell Schwangere?

Wenn du im Jahr 2023 noch entbindest, musst du dir keine Sorgen machen. Es gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz: BEEG) zum Zeitpunkt der Geburt. Voraussichtlich gilt die Änderung erst für Geburten ab 2024.

Kommt dein Kind hingegen erst 2024 zur Welt, könntest du vom Wegfall betroffen sein. Hier ist eine vorausschauende Planung die beste Hilfe. Schaue dir jetzt dein bzw. euer voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen an. Erstelle selbst oder mit einem Steuerberater eine Hochrechnung für das Jahr 2023. Seid ihr in der Nähe der 150.000 Euro, könnt ihr jetzt noch Maßnahmen ergreifen, um das Einkommen zu senken. Ist dies nicht möglich, bildet unbedingt jetzt Rücklagen für die Zeit nach der Geburt.

Ab wann gilt die Reduzierung der Einkommensgrenze beim Elterngeld?

Vorerst handelt es sich um einen Entwurf für den Haushaltsplan ab 2024. Die Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld ist ein Vorschlag von Familienministerin Paus. Anstatt Kürzungen von Leistungen für alle Eltern zu riskieren, kommt sie so der Forderung von Einsparungen von Minister Lindner (Finanzen) nach.

Nach der Sommerpause Mitte August erhalten Bundesrat und Bundestag die Gesetzentwürfe unter anderem des BEEG. Die erste Lesung findet erst im September statt. Ende November bzw. Anfang Dezember berät der Bundestag abschließend über den Bundeshaushalt. Die zweite Lesung soll dann Mitte Dezember 2023 stattfinden. Bis dahin ist das letzte Wort (hoffentlich) noch nicht gesprochen.

Was kann ich aktiv gegen die Absenkung der Einkommensgrenze unternehmen?

Sprich mit den Politikern in deinem Bezirk. Nimm Kontakt auf, teile deine Sorgen mit. Auf diese Weise können sie die Sorgen und Ängste der Bürger ihrer Partei auf Bundesebene weitergeben.

Außerdem hat bereits eine halbe Million Menschen die Petition „NEIN zur Elterngeld-Streichung„, gestartet von Frau Verena Pausder, gezeichnet.

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