Close Elterngeld.deElterngeld.de

Urlaubsanspruch im Mutterschutz: Das musst du wissen

Der Mutterschutz

Wenn ein Baby unterwegs ist, gibt es viel zu organisieren. Kollegen einarbeiten und Projekte abschließen. Die Folge: Jahresurlaub bleibt teilweise ungenutzt stehen. In diesem Artikel erfährst du, was mit diesem Resturlaub passiert und wie es sich mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz verhält.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt erwirbst du Urlaubsanspruch
  • Zeiten eines Beschäftigungsverbotes gelten als Beschäftigungszeiten, für die dir Urlaub zusteht
  • Resturlaub bleibt bis nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit erhalten
  • Auch während der Elternzeit erwirbst du Urlaubsanspruch
  • Dein Arbeitgeber kann Urlaubsanspruch aus der Elternzeit jedoch nicht aus dem Mutterschutz kürzen

Was ist die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist für werdende Mütter in einem Arbeitsverhältnis ist im Mutterschutzgesetz geregelt (MuSchG). Es schützt dich vor gesundheitlichen Gefahren: dich als Schwangere und auch dein ungeborenes Kind, sogar nach der Schwangerschaft in der Stillzeit (§ 1 Abs. 1 MuSchG). Es schützt dich ab Beginn der Schwangerschaft weiterhin vor finanziellen Einbußen und einer Kündigung.

Sofern alles planmäßig verläuft, beginnt die Schutzfrist 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Sie endet 8 Wochen bzw. 2 Monate nach der Geburt.

Als gesetzlich Versicherte erhältst du von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld und je nach Gehaltshöhe zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss obendrauf. Wie du diesen genau berechnest, erfährst du in unserem Artikel zum Mutterschaftsgeld. Im Beschäftigungsverbot bekommst du dein Gehalt als sogenannten Mutterschutzlohn (§18 MuSchG) weiterhin gezahlt.

Vor der Geburt:
Die sechs Wochen vor der Geburt darf ein Arbeitgeber dich als schwangere Frau nicht beschäftigen. Es sei denn, du erklärst dich ausdrücklich dazu bereit. Diese Entscheidung kannst du jederzeit (innerhalb der Frist) für die Zukunft widerrufen (§3 Abs. 1 MuSchG).

Nach der Geburt:
Bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder einem Kind mit einer Behinderung gilt das Verbot für 12 Wochen. Ein freiwilliger Verzicht auf diese nachgeburtliche Frist ist nicht möglich (§3 Abs. 2 MuSchG).

TIPP: Um die genauen Daten für deine Mutterschutzfrist zu erhalten, kannst du einen solchen Mutterschutzrechner nutzen.

Wirkt sich der Mutterschutz auf meinen Urlaubsanspruch aus?

Unter dem Begriff Mutterschutz fasst der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zusammen. Du möchtest mehr wissen? Dann schau mal in unseren Artikel zum Mutterschutz. Für deinen Urlaubsanspruch relevant sind:

  • die Schutzfristen vor und nach der Geburt und
  • auch Zeiten eines Beschäftigungsverbot (außerhalb der Schutzfristen)

Sowohl die Mutterschutzfristen als auch ein Beschäftigungsverbot gelten als Beschäftigungszeiten. Diese Zeiten gehören für die Berechnung des bezahlten Erholungsurlaubs dazu. Du erwirbst also Urlaubsanspruch im Mutterschutz und/oder Beschäftigungsverbot. So viel, als wenn du gearbeitet hättest.

Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass du gegenüber anderen Arbeitnehmern in diesen Zeiten nicht schlechter gestellt wirst.

Wie werden Urlaubstage im Mutterschutz berechnet?

Deine Schutzfrist vor und nach der Geburt sowie Zeiten eines Beschäftigungsverbotes sind reguläre Beschäftigungszeiten. Die Ermittlung erfolgt für diese besonderen Zeiten also nicht anders als für deinen restlichen Urlaub.

Von deinem gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Erholungsurlaubs, steht dir für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung 1/12 des Jahresurlaubs zu.

Wann muss Urlaub nach dem Mutterschutz spätestens genommen werden?

Fall 1: Mit anschließender Elternzeit
Gehst du nach deinem Mutterschutz direkt in Elternzeit, kannst du deinen Urlaub in diesem Zeitraum vorerst nicht nehmen. Überhaupt nicht schlimm, denn er bleibt dir bis zu deiner Rückkehr erhalten.
Du kannst den Resturlaub von vor deinem Mutterschutz noch im laufenden Kalenderjahr und im darauffolgenden Jahr nehmen. Spätestens also bis zum Ende des Kalenderjahres, nachdem du aus deiner Elternzeit zurück bist (§17 BEEG). Die Regelung aus dem Bundesurlaubsgesetz, den alten Urlaub bis März des Folgejahres zu verbrauchen (§7 Abs. 3 BUrlG), gilt hier nicht.

Beispiel Mutter:

Geburtstermin: 20. März 2021
Elternzeit: direkt nach Ende Mutterschutz für 3 Jahre
Ende Elternzeit: 19. März 2024
Resturlaub vor Mutterschutz: 10 Tage

➞ Die 10 Tage Resturlaub bleiben für 2024, längstens bis 31.12.2025 erhalten.

Fall 2: Ohne anschließende Elternzeit
Resturlaub aus der Zeit vor deinem Mutterschutz ist besonders geschützt. Auch wenn du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehst. Du kannst ihn noch im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr nehmen.

Soll ich meinen Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen?

Theoretisch könntest du deinen Jahresurlaub schon vor deiner Mutterschutzfrist verbrauchen. Aber Vorsicht: Nimmst du im Anschluss an deinen Mutterschutz Elternzeit, darf der Arbeitgeber dir dafür Urlaubstage streichen. Für jeden vollen Kalendermonat deiner Elternzeit kann es zu einer Kürzung von 1/12 kommen. Mehr zu dieser Regelung gibt es in unserem Artikel Elternzeit und Urlaubsanspruch.

Es könnte also passieren, dass du mehr Urlaubstage verbrauchst, als dir für das Kalenderjahr zustehen. Sollte das der Fall sein, darf dein Arbeitgeber nach deiner Rückkehr diesen Urlaub noch mit dem neuen Urlaub verrechnen.

Fazit

Du erwirbst Urlaubsanspruch im Mutterschutz, da diese Zeit als Beschäftigungszeit gilt. Dieser Urlaubsanspruch bleibt dir, zusammen mit einem vor dem Mutterschutz bestehenden Resturlaub, erhalten. Nach dem Mutterschutz bzw. dem Ende deiner Elternzeit kannst du diesen Urlaub im laufenden oder im Folgejahr nehmen.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

>