Mehr Elterngeld für die Familie!

Alle Basics & kompaktes Insiderwissen.

Was möchtest du?

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld dient als finanzielle Hilfe zur Betreuung des eigenen Kindes nach der Geburt
  • Anspruch besteht, egal ob man vorher gearbeitet hat oder nicht
  • Pro Elternteil maximal 12 Monate Anspruch auf Elterngeld (z.B. Teilung 12/2 Monate)
  • Höhe des Elterngeldes: 300 bis 1.800 Euro im Monat
  • Optional: Elterngeld Plus (+ Partnerschaftsbonus)
  • Die Part­nermonate (2 Monate) sollte man nicht verschenken
  • Antragstellung erst nach der Geburt (maximal 3 Monate rückwirkend möglich)
  • Durch Steuerklassenwechsel kann man im Einzelfall mehr Elterngeld erhalten

Aktueller Hinweis wegen Corona:

Wir haben für euch ein paar wichtige Dinge in Bezug auf Corona und das Elterngeld zusammengetragen, die ihr nun wissen solltet:

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien mit Baby unterstützt werden sollen. Ziel ist es, die Einkommenslücke nach der Geburt zu schließen, um das Neugeborene selbst betreuen zu können.

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen wie Krankheit oder Schwerbehinderung können auch Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern oder Geschwister) Elterngeld erhalten (siehe Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG). Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind mehr als 70% der Zeit lebt. Auch Adoptiveltern oder Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu erhalten.

Einen Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn du…

  • deine Kinder nach der Geburt selbst betreust und erziehst
  • nicht mehr als 32 Stunden / Woche erwerbstätig bist
  • mit deinen Kindern in einem Haushalt lebst
  • deinen Wohnsitz in Deutschland hast

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Paare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 Euro und mehr. Für Alleinerziehenden liegt die Grenze bei einem Einkommen von 250.000 Euro und mehr.

Elterngeld für Selbständige

Elterngeld für Auszubildende

Elterngeld für Studenten

Elterngeld für Alleinerziehende

Elterngeld für Geringverdiener

Elterngeld für Ausländer

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Bis zu 14 Monate können Eltern das Basiselterngeld beantragen. Ausnahme bilden hier die extra Frühchenmonate für Geburten ab 1. September 2021. Beide Elternteile können die Elterngeldmonate untereinander aufteilen. Um Elterngeld zu erhalten, müssen mindestens 2 Monate beantragt werden. Maximal erhält ein Elternteil 12 Monate vergütet. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld erhalten.

Neben diesem „Basiselterngeld“ hast du auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Es eignet sich in erster Linie für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Wer nicht nebenbei arbeitet, streckt die Elterngeldzahlung damit  über einen längeren Zeitraum. Vereinfacht gesagt erhältst du das Elterngeld Plus über den doppelten Zeitraum in maximal halber Höhe.  Profitieren können davon Eltern, die wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Beim Basiselterngeld wird jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet und zwar ab dem ersten Euro.

Hierbei gibt es keinen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich nicht, arbeiten zu gehen und Basiselterngeld zu beziehen (es bleibt nach Verrechnung kaum mehr übrig, man hat weniger Zeit für die Kinder und deutlich mehr Stress). Sinnvoller ist es in solchen Fällen, Elterngeld Plus zu wählen. Es erfolgt zwar auch eine Anrechnung, aber die Kürzung erfolgt nicht ab dem ersten hinzuverdienten Euro.  Mehr dazu in diesem Artikel.

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden zu arbeiten, erhaltet ihr zusätzlich den Partnerschaftsbonus: Ihr habt dann Anspruch auf bis zu 4 weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus.

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Idee: Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Du kannst auch alle 3 Varianten miteinander kombinieren.

Dazu ein Beispiel:
Die Mama nimmt 10 Monate lang Basiselterngeld in Anspruch. Danach folgen 4 Monate Elterngeld Plus. Der Papa nimmt zu dieser Zeit ebenfalls Elterngeld Plus in Anspruch. Beide können in dieser Zeit jeweils 24 – 32 Wochenstunden arbeiten und profitieren dann vom Partnerschaftsbonus: Sie erhalten beide 4 weitere Monate Elterngeld Plus. Rechne einfach mal nach, ob du mit diesem Modell besser wegkommst, als mit dem „normalen“ 12/2 Modell, in dem die Mama 12 Monate Basiselterngeld und der Papa 2 Monate Basiselterngeld erhält.

Alternatives Beispiel:
Beide Elternteile nehmen parallel 14 Monate lang Elterngeld Plus. Auch dann profitieren beide vom Partnerschaftsbonus und erhalten jeweils 4 weitere Monate Elterngeld Plus.

Das folgende Beispiel zeigt eine beliebige Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus:

Elterngeld Plus Beispiel 1

In diesem Beispiel bezieht die Mutter in den ersten 10 Monaten nach der Geburt Basiselterngeld und der Vater geht Vollzeit arbeiten. Im Anschluss gehen beide parallel in Teilzeit und arbeiten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Daraus ergibt sich der Partnerschaftsbonus über je 4 Monate pro Elternteil. Weitere Beispiele gibt es hier.

In den ersten 2 Monaten nach der Geburt erhalten angestellte Mütter volles Mutterschaftsgeld. Außerdem dürfen sie zu dieser Zeit nicht arbeiten. Die Zeit, in der Mutterschaftsleistungen gezahlt werden, gelten als Basiselterngeldmonate der Mutter. Erst ab dem 3. Lebensmonat können Mütter somit Elterngeld Plus beantragen.

Elterngeld Höhe

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Nicht dazu zählen die Monate der Mutterschutzfrist und Monate, in denen die Mutter wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient hat. Es werden dann weiter zurückliegende Monate zur Berechnung zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen erfolgt der Nachweis über den Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt (Tipp: Mehr arbeiten kurz vor der Geburt macht daher nur Sinn, wenn das Kind im Frühjahr geboren wird). Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.

Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhält man 67% Elterngeld. Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).

Bei einem Voreinkommen von unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100% an – je niedriger das Einkommen, desto höher die prozentuale Rate. Sofern du in den vergangen 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen bist, steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat zu. Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten unter Umständen einen Geschwisterbonus. Kommen Mehrlinge zur Welt, gibt es einen Mehrlingszuschlag beim Elterngeld.

Zu beachten ist, dass das Mutter­schafts­geld und Elterngeld nicht parallel gezahlt werden. Im Mutterschutz gibt es Mutter­schafts­geld und danach erst Elterngeld. Das bedeutet, dass Mütter real keine 12 Monate Elterngeld erhalten, sondern nur 10 Monate, da nach der Geburt normalerweise noch 8 Wochen Mutterschutz folgen. Kommt das Kind früher, ist das noch gravierender: Die Tage, die ein Kind zu früh geboren wird, werden auf den Zeitraum nach der Geburt übertragen. Wenn das Kind also 14 Tage vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, haben Mütter nach der Geburt 10 Wochen Mutterschutz, in denen sie Mutter­schafts­geld erhalten. In dieser Zeit erhält die Mutter kein Elterngeld, sondern Mutterschaftsgeld. Dieser Zeitraum wird jedoch gleichzeitig mit dem Elterngeld-Bezugszeitraum verrechnet, das Mutterschaftsgeld wie Basiselterngeld behandelt. Für Geburten ab 1. September 2021 gibt es zusätzlich eine Frühchenregelung. Kommt das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, gibt es einen Monat mehr Elterngeld. Bei mindestens 8 Wochen vorher sind es 2, bei mindestens 12 Wochen früher sind es 3 und bei mindestens 16 Wochen sind es 4 Monate mehr Elterngeld.

Hinweis: Mehrlingsgeburten & Geschwister

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter 6 Jahren) erhalten 10% Zuschlag auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro, beim Elterngeld Plus mindestens die Hälfte, 37,50 Euro.

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. ALG II Empfänger haben unterm Strich durch das Elterngeld keinen Vorteil.

Elterngeld beantragen

Die Beantragung muss schriftlich nach der Geburt erfolgen und jeder Elternteil kann diesen Antrag stellen. Er sollte in den ersten drei Monaten nach der Geburt bei der Elterngeldstelle des Jugendamts in deinem Wohnbezirk eingereicht werden, da er nur für 3 Lebensmonate rückwirkend gestellt werden kann. Anderenfalls verfallen ältere Ansprüche. Der Antrag auf Elterngeld kann bis zum Ende des Elterngeldbezugs geändert werden – allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Beim Elterngeld Plus können die Monate jedoch auch rückwirkend in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.

Hinweis: Elterngeld ist Ländersache – es gibt daher in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsformulare! Den Elterngeldantrag mit Anhängen kannst du hier downloaden.

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Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag

  • Vollständig ausgefülltes und von beiden Elternteilen unterschriebenes Elterngeld-Formular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Personalausweiskopie der Eltern
  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen bei Angestellten; Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes bei Selbstständigen)
  • Falls die Mutter Beamtin, Richterin oder Soldatin ist, die Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes sowie über Zuschüsse zu diesen Bezügen oder Bescheinigung des Dienstherren
  • Krankenkassenbescheinigung über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder bei privater Krankenversicherung die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes
  • Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit

So wird das Elterngeld versteuert

Das Elterngeld ist grundsätzlich einkommensteuerfrei und es werden darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dennoch solltest du wissen, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, dass am Jahresende euer Einkommen mit dem Elterngeld zusammengerechnet wird und du anhand der Gesamtsumme einem Steuersatz zugeordnet wirst, den du auf dein Einkommen zahlen musst. Da das Elterngeld den Steuersatz in vielen Fällen erhöht, musst du dich darauf gefasst machen, einen Teil der Steuer nachzahlen zu müssen. Viele Eltern bedenken das leider nicht und erleben die Überraschung, wenn sie die Aufforderung zur Steuernachzahlung per Post erhalten.

Wer sich komplett für das Elterngeld Plus entscheidet, streckt das Elterngeld auf die doppelte Laufzeit. Dadurch kann der Progressionseffekt des Elterngeldes und damit auch die Steuernachzahlung etwas gemildert werden. Grund: Im betreffenden Kalenderjahr wirkt nur noch die Hälfte des Elterngeldes steuersatzerhöhend bei gleichbleibenden Voraussetzungen. Wenn der Partner also ausreichend gut verdient und 2 Jahre Elternzeit geplant sind, macht Elterngeld Plus aus steuerlicher Sicht durchaus mehr Sinn.

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Tipps zum Elterngeld

1) Schon vor der Geburt alles vorbereiten

Der Elterngeldantrag ist mit seinen Anhängen sehr umfangreich und nimmt einige Zeit in Anspruch. Da du in den ersten Wochen nach der Geburt deines Kindes ohnehin viel zu tun hast, ist es ratsam den Elterngeldantrag schon vor der Geburt fertig zu machen. Du musst dann nur noch die Geburtsurkunde hinzufügen, das Geburtsdatum des Kindes eintragen und die Bescheinigung der Krankenkasse über die Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt hinzufügen.

2) Lange Bearbeitungszeiten vermeiden

Die Bearbeitung des Elterngeldantrags wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die Zeit zu verkürzen, kannst du am besten 2 Wochen nach der Beantragung in der Elterngeldstelle anrufen. Du erhältst am Telefon das Aktenzeichen und den Namen des Bearbeiters (beides wichtig!). Außerdem solltest du erfragen, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können auch gern mal ein paar Wochen herumliegen, bis sie weiter bearbeitet werden. Ruf am besten auch regelmäßig an, um nach dem Stand zu fragen. Etwas Druck hilft dabei manchmal – denk jedoch daran, freundlich zu bleiben. Am anderen Ende sitzen auch nur Menschen, die alle Anträge abarbeiten müssen.

3) Voraussetzung für Partnerschaftsbonus erfüllen

Der Partnerschaftsbonus ist sehr sinnvoll und wenn ihr ihn in Anspruch nehmen wollt, solltet ihr stets darauf achten, die Voraussetzungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit tatsächlich

  • für Geburten ab dem 01. September 2021 zwischen 24 und 32 Stunden

und diese nicht unter- oder überschreitet. Ihr müsst die Voraussetzung in mindestens 2 der 4 Monate erfüllen, um mindestens 2 Monate Bonus zu erhalten. Erfüllt ihr die Voraussetzungen in allen 4 Monaten, gibt es den Bonus auch für 4 Monate.

4) Mehr Elterngeld durch Steuerklassen-Wechsel

Es gibt Konstellationen, bei denen es sinnvoll ist, über einen Steuerklassen-Wechsel nachzudenken. Dadurch kannst du unter Umständen mehr Elterngeld erhalten. Das betrifft allerdings nur verheiratete Paare. Du musst diesen Wechsel auch schon mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes durchführen, d.h. direkt zu Beginn der Schwangerschaft. Alle Informationen dazu gibt es hier.

Du möchtest mehr Elterngeld haben?

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Häufig wird Elterngeld und Elternzeit in einen Topf geworfen, dabei handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Dinge, die unabhängig voneinander existieren. Häufig sind die Zeiträume von Elternzeit und Elterngeldbezug identisch, das muss es jedoch nicht immer sein. Das Elterngeld steht zum Beispiel fast allen Eltern zu, egal ob ihr arbeitet oder nicht – nur die Höhe ist unterschiedlich. Das Elterngeld wird außerdem bei den Elterngeldstellen beantragt. Elternzeit hingegen wird beim Arbeitgeber beantragt und steht auch nur Arbeitnehmern zu.

Haben Studenten Anspruch auf Elterngeld?

Auch Studenten haben Anspruch auf Elterngeld. Ihr Elterngeldanspruch wird wie bei allen anderen Gruppen berechnet. Sollten Studenten über kein Einkommen verfügen, erhalten sie mit 300 Euro den Mindestsatz.

Haben auch Hausfrauen Anspruch auf Elterngeld?

Du erhältst das Elterngeld, egal ob du vor der Geburt deines Kindes gearbeitet hast oder nicht. Entsprechend erhalten auch Hausfrauen bzw. Hausmänner Elterngeld. Da kein Einkommen vorliegt, erhältst du dann den Mindestsatz von 300 Euro.

Kann ich meinen Resturlaub für die Elternzeit nutzen?

Auf keinen Fall, denn dann erlischt der Anspruch auf Elterngeld. Das gibt es nämlich nur, wenn es sich tatsächlich um Einkommenseinbußen handelt. Den Urlaub daher in jedem Fall vor der Elternzeit nehmen oder für danach aufsparen.

Welche 12 Monate gelten genau als Bemessungszeitraum für das Elterngeld?

Als Bemessungszeitraum für das Elterngeld gelten grundsätzlich die letzten 12 Monate vor der Geburt deines Kindes. Sollte die Mutter jedoch Mutterschaftsgeld erhalten, so wird der Zeitraum vor der Geburt, in der sie Mutterschaftsgeld erhält (Mutterschutz) ausgeklammert und nicht in den Bemessungszeitraum eingeschlossen.

Beispiel: Geburtstermin ist der 17. April 2021. Normalerweise würde der Bemessungszeitraum für das Elterngeld April 2020 bis März 2021 sein. Durch 6 Wochen Mutterschutzfrist verschiebt sich der Bemessungszeitraum um einen Monat nach hinten auf März 2020 bis Februar 2021.

Wird das Einkommen aus Nebenjobs in der Zeit vor der Geburt auch angerechnet?

Ja, Haupt- und Nebeneinkommen zusammen sind Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Wer also in den 12 Monaten vor der Geburt noch einen zusätzlichen Nebenjob aufnimmt, erhält auch mehr Elterngeld.

Kann Basiselterngeld mit Elterngeld Plus kombiniert werden?

Du kannst die Monate so aufteilen wie du magst. Ob du nun 12 Monate Basiselterngeld erhältst oder zum Beispiel 8 Monate Basiselterngeld + 8 Monate Elterngeld Plus, ist völlig egal. Wenn du mit deinem Partner 4 Monate gemeinsam Elterngeld Plus beziehst, profitiert ihr jedoch vom Partnerschaftsbonus, der sehr lukrativ sein kann.

Kann ich die Elterngeldmonate nachträglich ändern?

Ja, du kannst jederzeit eine Anpassung der Elterngeldmonate vornehmen. Das gilt jedoch nur für Monate, die zukünftige Lebensmonate betreffen, für die noch kein Elterngeld gezahlt wurde. Ausschließlich in Härtefällen ist eine rückwirkende Änderung möglich. Hierzu am besten einmal Kontakt mit der Elterngeldstelle aufnehmen.

Was ist die Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus?

Um vom Partnerschaftsbonus profitieren zu können, müssen beide Elternteile während ihrer Elternzeit mindestens 2 aufeinanderfolgenden, höchstens 4 aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auf diese Weise gibt es dann mindestens 2, höchstens 4 Monate extra Elterngeld Plus. Werden weniger als 2 Monate erfüllt, entfällt der Bonus.

Sind Elterngeldmonate Lebensmonate oder Kalendermonate?

Elterngeld wird immer für die Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate. Beispiel: Wenn dein Kind am 21.03. geboren wird, beginnt der erste Elterngeldmonat auch am 21.03.

Wird das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verrechnet?

Leider ja. Im Regelfall bekommen viele Mütter in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Diese 2 Monate gelten dann bereits als Basiselterngeldmonate.

Kann ich für die ersten 2 Monate nach der Geburt auch Elterngeld Plus beantragen?

Als Selbstständige ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung: ja.

Angestellte erhalten in den ersten 2 Monaten nach der Geburt das Mutterschaftsgeld und in der Regel den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.  Dieses wird wie Basiselterngeld behandelt. Ab dem folgenden Lebensmonat kannst du jedoch Elterngeld Plus beantragen.

Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich mal länger als 32 Stunden in der Woche arbeite?

Die Stundengrenze von 32 Stunden in der Woche im Lebensmonatsdurchschnitt darf nicht überschritten werden. Im besten Fall vereinbarst du weniger Stunden, um so eventuell bei anfallender Mehrarbeit keinen Nachteil zu haben. Denn: Wird die Stundenzahl auch nur um 5 Minuten überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Achtung auch bei Urlaubs- und Krankheitstagen: sie zählen als volle Arbeitstage. Ein (Pflicht-)Nachweis der Stunden ist jedoch seit der Elterngeldreform entfallen. Wir empfehlen trotzdem einen Stundennachweis zu führen, denn auf Aufforderung sind die Stunden trotzdem nachzuweisen.

Gilt die 32 Stunden Grenze auch in der Ausbildung oder Studium?

Wenn du dich in der Ausbildung oder im Studium befindest, darfst du auch mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dies sind jedoch die einzigen Ausnahmen. Solltest du jedoch einen Nebenjob haben, musst du dort zwingend die Wochenstundengrenze pro Lebensmonat einhalten.

Welchen Elterngeldanspruch habe ich, wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde?

Es kommt darauf an, wann das weitere Kind kommt. Bei einer schnellen Geburtenfolge kannst du voraussichtlich genau so viel Elterngeld bekommen, wie bei deinem ersten Kind. Die Elterngeldstelle betrachtet den Bemessungszeitraum für Kind 2 (in der Regel 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes). Liegen in genau diesem Zeitraum Monate mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind, werden diese „ausgeklammert“. Trifft das zu, werden weiter zurückliegende Monate für die Berechnung herangezogen. Achtung: Das gilt maximal für Elterngeld bis zum 14. LM. Hast du weniger Monate Elterngeld bezogen, wird auch weniger ausgeklammert.
Du erhältst für das 2. Kind also möglicherweise das gleiche Elterngeld wie für das 1. Kind zzgl. des Geschwisterbonus in Höhe von 10%, mindestens jedoch 75 Euro (beim Basiselterngeld).

Erhalte ich auch Elterngeld, wenn mein Kind schon in die Kita geht?

Wenn dein Kind noch in der Elternzeit in die Kita geht (z.B. zur Kita Eingewöhnung), erhältst du trotzdem weiterhin dein Elterngeld. Voraussetzung bleibt, dass du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest und deine Elternzeit weiterhin läuft.

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