Mehr Elterngeld für die Familie!
Alle Basics & kompaktes Insiderwissen.
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Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
- Idee: Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
- Elterngeld Höhe
- Elterngeld beantragen
- Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag
- So wird das Elterngeld versteuert
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien mit Baby unterstützt werden sollen. Ziel ist es, die Einkommenslücke nach der Geburt zu schließen, um das Neugeborene selbst betreuen zu können.
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen wie Krankheit oder Schwerbehinderung können auch Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern oder Geschwister) Elterngeld erhalten (siehe Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG). Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind mehr als 70% der Zeit lebt. Auch Adoptiveltern oder Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu erhalten.
Einen Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn du…
- deine Kinder nach der Geburt selbst betreust und erziehst
- nicht mehr als 30 Stunden / Woche erwerbstätig bist
- mit deinen Kindern in einem Haushalt lebst
- deinen Wohnsitz in Deutschland hast
Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Paare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 500.000 Euro und mehr (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten.
Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Bis zu 14 Monate können Eltern das Basiselterngeld beantragen. Beide Elternteile können die Monate untereinander aufteilen. Je Elternteil werden mindestens 2 und maximal 12 Monate vergütet. Alleinerziehende erhalten ebenfalls 14 Monate Elterngeld.
Neben diesem „Basiselterngeld“ hast du auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Es eignet sich in erster Linie für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Vereinfacht gesagt erhältst du das Elterngeld Plus über den doppelten Zeitraum in maximal halber Höhe. Wer nicht nebenbei arbeitet, streckt die Elterngeldzahlung damit nur über einen längeren Zeitraum. Profitieren können davon Eltern, die wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Beim Basiselterngeld wird jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet und zwar ab dem ersten Euro.
Hierbei gibt es keinen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich nicht, arbeiten zu gehen und Basiselterngeld zu beziehen (es bleibt nach Verrechnung kaum mehr übrig, man hat weniger Zeit für die Kinder und deutlich mehr Stress). Sinnvoller ist es in solchen Fällen, Elterngeld Plus zu wählen, denn hierbei wird der Zuverdienst modifiziert angerechnet. Mehr dazu in diesem Artikel.
Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus
Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden zu arbeiten, erhaltet ihr zusätzlich einen Partnerschaftsbonus: Ihr habt dann Anspruch auf jeweils 4 weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus.
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Idee: Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Du kannst auch alle 3 Varianten miteinander kombinieren.
Dazu ein Beispiel:
Die Mama nimmt 10 Monate lang Basiselterngeld in Anspruch. Danach folgen 4 Monate Elterngeld Plus. Der Papa nimmt zu dieser Zeit ebenfalls Elterngeld Plus in Anspruch. Beide können in dieser Zeit jeweils 25 – 30 Wochenstunden arbeiten und profitieren dann vom Partnerschaftsbonus: Sie erhalten beide 4 weitere Monate Elterngeld Plus. Rechne einfach mal nach, ob du mit diesem Modell besser wegkommst, als mit dem „normalen“ 12/2 Modell, in dem die Mama 12 Monate Basiselterngeld und der Papa 2 Monate Basiselterngeld erhält.
Alternatives Beispiel:
Beide Elternteile nehmen parallel 14 Monate lang Elterngeld Plus. Auch dann profitieren beide vom Partnerschaftsbonus und erhalten jeweils 4 weitere Monate Elterngeld Plus.
Das folgende Beispiel zeigt eine beliebige Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus:
In diesem Beispiel bezieht die Mutter in den ersten 10 Monaten nach der Geburt Basiselterngeld und der Vater geht Vollzeit arbeiten. Im Anschluss gehen beide parallel in Teilzeit und arbeiten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche. Daraus ergibt sich der Partnerschaftsbonus über je 4 Monate pro Elternteil. Weitere Beispiele gibt es hier.
Elterngeld Höhe
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Nicht dazu zählen die Monate der Mutterschutzfrist und Monate, in denen die Mutter wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient hat. Es werden dann weiter zurückliegende Monate zur Berechnung zu Grunde gelegt. Bei Selbstständigen erfolgt der Nachweis über die Steuererklärung des Jahres vor der Geburt (Tipp: Mehr arbeiten kurz vor der Geburt macht daher nur Sinn, wenn das Kind im Frühjahr geboren wird). Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhält man 67% Elterngeld. Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).
Bei einem Voreinkommen von unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100% an – je niedriger das Einkommen, desto höher die prozentuale Rate. Sofern du in den vergangen 12 Monaten keiner Erwerbtätigkeit nachgegangen bist, steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat zu. Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten ggf. einen Mehrlingszuschlag und unter Umständen einen Geschwisterbonus.
Zu beachten ist, dass das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht parallel gezahlt werden. Im Mutterschutz gibt es Mutterschaftsgeld und danach erst Elterngeld. Das bedeutet, dass Mütter real keine 12 Monate Elterngeld erhalten, sondern nur 10 Monate, da nach der Geburt normalerweise noch 8 Wochen Mutterschutz folgen. Bei einem Frühchen ist das noch gravierender: Die Tage, die ein Kind zu früh geboren wird, werden auf den Zeitraum nach der Geburt übertragen. Wenn das Kind also 14 Tage vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, haben Mütter nach der Geburt 10 Wochen Mutterschutz, in denen sie Mutterschaftsgeld erhalten. Wenn das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, gibt es nach der Geburt 12 Wochen Schutzfrist für Frühgeborene (Frühchen-Bonus) + 6 Wochen Mutterschutz (= 18 Wochen). In diesen 18 Wochen erhält die Mutter kein Elterngeld, sondern Mutterschaftsgeld. Dieser Zeitraum wird jedoch gleichzeitig mit dem Elterngeld-Bezugszeitraum verrechnet.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. ALG II Empfänger haben unterm Strich durch das Elterngeld keinen Vorteil.
Elterngeld beantragen
Die Beantragung muss schriftlich nach der Geburt erfolgen und jeder Elternteil kann diesen Antrag stellen. Er sollte in den ersten drei Monaten nach der Geburt bei der Elterngeldstelle des Jugendamts in deinem Wohnbezirk eingereicht werden, da er nur für 3 Lebensmonate rückwirkend gestellt werden kann. Anderenfalls verfallen ältere Ansprüche. Der Antrag auf Elterngeld kann bis zum Ende des Elterngeldbezugs geändert werden – allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Beim Elterngeld Plus können die Monate jedoch auch rückwirkend in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.
Hinweis: Elterngeld ist Ländersache – es gibt daher in jedem Bundesland unterschiedliche Antragsformulare! Den Elterngeldantrag mit Anhängen kannst du hier downloaden.
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