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Elternzeit vorzeitig beenden oder verkürzen – so geht es

Elternzeit verkürzen: Wie kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Drei Jahre Elternzeit darfst du als Arbeitnehmer beanspruchen, eine unbezahlte Freistellung von deiner Arbeit. Aber: Die Dauer der Elternzeit so weit im Voraus zu planen, ist nicht so leicht. Was, wenn sich weiterer Nachwuchs ankündigt? Wenn sich die Lebensumstände bei euch als Eltern ändern? Ob und wie du in so einem Fall deine Elternzeit vorzeitig beenden kannst, erfährst du jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz (kurz: BEEG) geregelt.
  • Du kannst die Elternzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.
  • Der Arbeitgeber kann einer Verkürzung der Elternzeit trotzdem zustimmen.
  • Wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest, ist das auch in Elternzeit möglich.
  • Du kannst auch ohne Elternzeit das Elterngeld beziehen, wenn du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.

Wann kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Es ist nicht möglich, in die Zukunft zu sehen und alles penibel zu planen, besonders mit Kind. Grundsätzlich gilt jedoch: wenn du deinem Arbeitgeber deine Elternzeit einmal mitgeteilt hast, muss er sich auf keine Veränderung einlassen. Natürlich gibt es kulante Arbeitgeber. Und das Gute ist, der Gesetzgeber hat klar vorgegeben, in welchen Fällen du verkürzen darfst:

OHNE Zustimmung des Arbeitgebers:

  • Du bist erneut schwanger in deiner Elternzeit
    Nur in diesem Fall bist du von dir aus berechtigt, deine Elternzeit vorzeitig zu beenden. Und zwar ohne, dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Beenden kannst du sie zu dem Tag, bevor dein neuer Mutterschutz beginnt. Keine Sorge: Bleibt noch Elternzeit übrig, kannst du diese zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Verfallsregeln beachten!

MIT Zustimmung des Arbeitgebers:

  • Du wirst noch einmal Vater in deiner Elternzeit
    Bist du gerade in Elternzeit und ein Geschwisterkind ist unterwegs? Dann darfst du als nicht schwangerer Elternteil bei deinem Arbeitgeber das vorzeitige Ende deiner Elternzeit beantragen. Allerdings darf dieser den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss er dir schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen mitteilen.
  • Besondere Härtefälle
    In besonderen Härtefällen kannst du das vorzeitige Ende der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. Hierunter fallen schwere Krankheiten, eine Behinderung oder auch der Tod eines Elternteils oder Kindes. Ebenso, wenn deine wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Der Arbeitgeber kann jedoch auch hier innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Elternzeit verkürzen, wo muss ich das melden?

Wenn du deine Elternzeit verkürzen möchtest, musst du dies (schriftlich) bei deinem Arbeitgeber ankündigen. Fristen gibt es für die Mitteilung der Verkürzung nicht. Sobald du jedoch weißt, dass du verkürzen möchtest/musst, solltest du es auch deinem Arbeitgeber mitteilen. So kann er besser planen.

Wie kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?

Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich. Wichtig ist auch, dass du den genauen Grund angibst. Etwa deine erneute Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin.

Am besten sendest du den Brief per Einschreiben oder gibst ihn persönlich ab (Eingang bestätigen lassen!). Der Zeitpunkt des Zugangs beim Arbeitgeber kann nämlich entscheidend sein, sofern die Ablehnung fristgebunden ist (4 Wochen). Mit einer Bestätigung bist du auf der sicheren Seite, falls es zu Problemen kommt.

Schwanger in der Elternzeit: Warum sollte ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Als werdende Mutter darfst du in diesem besonderen Fall deine bestehende Elternzeit vorzeitig beenden. Du bist nicht verpflichtet dazu. Aus finanzieller Hinsicht ist es jedoch sinnvoll!

Beendest du nämlich die bestehende Elternzeit zu dem Tag, bevor dein neuer Mutterschutz beginnt, lebt dein Arbeitsvertrag wieder auf. Der Vorteil: ab Beginn deiner Mutterschutzfrist hast du dann auch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Eindeutig ein finanzieller Vorteil! Auf diese Weise kommst du, zusammen mit dem Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung, auf dein Nettogehalt von vor der Geburt.

Wenn du nicht gesetzlich versichert bist, hast du dennoch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Achtung: Teile dem Arbeitgeber rechtzeitig mit, dass du deine Elternzeit aufgrund der neuen Schwangerschaft beenden möchtest. Rückwirkend funktioniert eine Beendigung nicht.

Was ist einfacher: Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist schwierig. Bestimmte Sachverhalte sind gesetzlich geregelt. Zum Teil liegt es an der Kulanz des Arbeitgebers. Es lohnt sich immer, ein Schreiben an den Arbeitgeber zu richten.

Elternzeit verkürzen

Liegt einer der oben genannten drei Gründe vor, darfst du laut Gesetz die Elternzeit verkürzen. Insbesondere bei einer erneuten Schwangerschaft in der Elternzeit ist der Fall klar.

Bei den weiteren Punkten darf der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe nennen und so den Wunsch zu verkürzen ablehnen. Bei wirtschaftlichen Gründen kannst du dann versuchen, ob du in Teilzeit in Elternzeit zurückkehren kannst. Lehnt dein Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit in Elternzeit ab, kannst du trotzdem nur mit seiner Zustimmung (!) bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.

Elternzeit verlängern

Entscheidend ist hier, wie viel Elternzeit du auf einmal beantragt hast. Sind es 2 Jahre oder mehr, ist eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Hast du zunächst weniger als 2 Jahre Elternzeit beantragt, kann der Arbeitgeber zustimmen. Er muss es jedoch nicht. Hintergrund ist der sogenannte Bindungszeitraum. Du bist in so einem Fall auf die Kulanz deines Chefs angewiesen.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn es sich um den dritten Abschnitt deiner Elternzeit handelt. Möchtest du diesen zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag beanspruchen, darf der Arbeitgeber ihn dir verweigern.

Weitere Informationen, findest du in unserem Artikel über Elternzeit verlängern.

Elternzeit verkürzen und kündigen

Als Arbeitnehmer genießt du Kündigungsschutz in deiner Elternzeit. Du selbst kannst in dieser Zeit kündigen. Eine Verkürzung ist dann nicht nötig. Genauer gesagt, mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch deine Elternzeit automatisch.

Die vertraglichen Kündigungsfristen gelten auch während der Elternzeit. Ist nichts geregelt, treten die gesetzlichen Fristen an dieser Stelle.

Achtung: Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist immer 3 Monate! Einen Aufhebungsvertrag kannst du jederzeit schließen. Und auch wichtig: der Arbeitgeber kann dir in der Elternzeit nicht kündigen (Ausnahme Insolvenz, Massenentlassungen).

Elternzeit verkürzen: Was passiert mit meinem Elterngeld?

Grundsätzlich kannst du das Elterngeld auch ohne Elternzeit (weiterhin) bekommen. Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen für das Elterngeld weiterhin erfüllst. Achte unter anderem darauf, dass deine Arbeitszeit unter 32 Wochenstunden liegt. Ein Hinzuverdienst wird auf dein Elterngeld angerechnet und kann zu einer Kürzung führen. Wie hoch diese ausfällt, kannst du mit dem Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal herausfinden.

Wenn du Elterngeld Plus gewählt hast, lässt sich dieses unter Umständen rückwirkend in Basiselterngeld umwandeln. Jeweils zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus ergeben einen Lebensmonat mit Basiselterngeld. Du kannst also nur eine gerade Anzahl an Elterngeldmonaten nachträglich umwandeln.

Vorsicht: Durch die rückwirkende Umwandlung kannst du deinen Krankenversicherungsschutz verlieren. Hierzu einmal vor dem Schreiben an die Elterngeldstelle mit der Krankenkasse Rücksprache halten!

Hast du Fragen zum Elternzeit verkürzen? Dann schreib uns einen Kommentar zu diesem Beitrag!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe eine Frage ich bin erneut schwanger in der Elternzeit möchte diese dann beenden ich bin aber dann automatisch im Beschäftigungsverbot muss mir dann mein Arbeitgeber meinen Lohn wieder bezahlen?

    Liebe Grüße
    Yvonne Pokorny

    • Hallo Yvonne,
      du kannst deine bestehende Elternzeit erst zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Erst dann lebt dein alter Vertrag sozusagen wieder auf. Nur wenn deine derzeitige Elternzeit vor dem Mutterschutz deiner aktuellen Schwangerschaft endet, und du regulär wieder arbeiten müsstest, wäre der Arbeitgeber verpflichtet, aufgrund des Beschäftigungsverbotes dir Mutterschutzlohn zu zahlen.

  • Hallo,
    die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist aber nicht notwendig, wenn ich wieder Teilzeit in Elternzeit arbeite oder? Ich bin mit dem 2. Kind schwanger und mein Mutterschutz beginnt dann Ende Mai.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort 🙂
    Viele Grüße,
    Carina

    • Hallo Carina,
      beendest du sie nicht, bekommst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis deines Teilzeitgehaltes. Beendest du sie zu Beginn des neuen Mutterschutzes, gelten für die Berechnung des Zuschusses Besonderheiten. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld anhand deines Gehaltes in Teilzeit in Elternzeit günstiger ist für dich oder anhand des Einkommens von vor der Elternzeit.

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