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Sind Änderungen im Elterngeldantrag nachträglich möglich?

Änderungen am Elterngeldantrag

Manchmal kommen die Dinge doch anders als geplant. Ob und wie du Änderungen an deinem Elterngeldantrag vornehmen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst deinen Elterngeldantrag nachträglich ändern.
  • Es ist keine Angabe von Gründen für eine Änderung erforderlich.
  • Teile der Elterngeldstelle rechtzeitig den Änderungswunsch mit.
  • In bestimmten Fällen sind auch rückwirkend Veränderungen möglich.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Welche Änderungen kannst du beantragen?

Der erste eingereichte Elterngeldantrag muss den gesamten Zeitraum der Elterngeldzahlung umfassen. Deine Entscheidungen aus dem Antrag auf Elterngeld sind grundsätzlich bindend. Bis zum Ende des Bezugszeitraums kannst du Änderungen, auch mehrfach, ohne Angabe von Gründen beantragen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BEEG).

Die Möglichkeit zur Antragsänderung steht beiden Elternteilen unabhängig voneinander offen.

Beantragung weiterer Monate

Eine Änderung des Antrags ist es auch, wenn du nach Abgabe des ursprünglichen Antrags weitere Monate beantragst. 

Beispiel:

Eine Mutter hatte zunächst 12 Monate Basiselterngeld beantragt. Der Vater beantragte die 2 Partnermonate, einen direkt nach der Geburt, einen im 6. Lebensmonat. Die Mutter möchte aufgrund einer Bitte ihres Arbeitgebers doch bereits ab dem 7. Lebensmonat wieder arbeiten gehen. Der Vater verlängert seine Elternzeit mit Zustimmung seines Arbeitgebers. Die Mutter gibt an, dass sie keine weiteren Monate mehr in Anspruch nehmen wird.

Was kannst du nicht ändern lassen?

Beantragte Elterngeldmonate die länger als 3 Monate zurückliegen, sind nicht mehr änderbar. Dies gilt auch für bereits ausgezahlte Monate.

Welche Ausnahmen gibt es?

Monate mit Elterngeld Plus

Du kannst aus den bereits erhaltenen Elterngeld Plus Monaten nachträglich Basiselterngeldmonate machen (§7 Abs.2 Satz 4 BEEG). Diese Regelung erleichtert dir eine Entscheidung für das Elterngeld Plus. Dies kann wichtig sein, falls du doch früher als geplant wieder Vollzeit in deinen Job zurückkehrst. Du kannst in diesem Fall den Antrag rückwirkend ändern und zwei Elterngeld Plus Zahlungen in einen Basiselterngeldmonat umwandeln.

Hier gibt es jedoch einiges zu beachten. In den Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz unter 7.2.2 heißt es dazu: „Eine Umwandlung ist nur möglich, wenn auf einen „Anknüpfungsmonat“ in den ersten 14 Lebensmonaten zurückgegriffen werden kann.“ Basiselterngeld gibt es grundsätzlich längstens bis zum 14. Lebensmonat (Ausnahme Frühchenregelung). Zusätzlich darf der Bezug ab dem 15. Lebensmonat nicht mehr unterbrochen werden. Anderenfalls erlischt der restliche Anspruch auf Elterngeld.

Beispiel 1:

Eine Mutter beantragte für 24 Monate Elterngeld Plus. Im 12. Lebensmonat entscheidet sie das Elterngeld Plus der Monate 1-12 in Basiselterngeld umzuwandeln.

Beispiel 2:

Ein Vater beantragte für die Monate 1-24 Elterngeld Plus. Im 20. Lebensmonat ändert er seine Meinung und möchte die ersten 12 Lebensmonate in Basiselterngeld ändern.

Liegt im gesamten Bezugszeitraum bisher keine Erwerbstätigkeit vor, entfällt durch die Umwandlung ab dem 13. Lebensmonat der Krankenversicherungsschutz. In so einem Fall bitte Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.

Beispiel 3:

Der Vater beantragt vom 13. bis zum 20. Lebensmonat Elterngeld Plus zu beziehen. Im 18. Lebensmonat entscheidet er sich um. Er möchte die Monate in Basiselterngeld umwandeln. Da es  längstens bis zum 14. Lebensmonat Basiselterngeld gibt, kann er den 13. und 14. Monat ändern lassen. Bei dieser Konstellation ist es wichtig darauf zu achten, dass durch die Umwandlung der Bezug nicht unterbrochen wird. Dadurch könnten nachträglich Elterngeldmonate entfallen. Die Umwandlung kann zum einen aus bisher nicht beanspruchten Monaten erfolgen. Der 19. und 20. Lebensmonat wäre geeignet. Zum anderen kommen bereits vergangene Monate infrage, wie der 17. und 18. Monat.

Beispiel 4:

Eine Mutter bezieht die ersten 6 Lebensmonate Basiselterngeld. Danach bekommt sie vom 7. bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld Plus. Ab dem 15. bis zum 18. Lebensmonat möchten beide Elternteile den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Im Anschluss daran plant die Mutter vom 19. Bis zum 24. Lebensmonat das noch offene Elterngeld Plus zu beziehen. Leider arbeitet sie im 16. Lebensmonat im Wochendurchschnitt 32 Stunden. Die Elterngeldstelle erkennt in der Folge den Partnerschaftsbonus nicht an. Mit Zustimmung der Eltern ist „von Amts wegen“ eine Umwandlung der Monate 7-12 in Basiselterngeld möglich (§7 Abs. 2 Satz 4 BEEG). Das bedeutet, die Elterngeldstelle hat die Befugnis dies mit der Zustimmung der Eltern entsprechend zu ändern. Der Schaden lässt sich so ein wenig begrenzen.

Fälle besonderer Härte

Fällt ein Elternteil, der sich überwiegend um das Kind kümmert, durch schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod aus, liegt besondere Härte vor. Die dem besonderen Härtefall auslösenden Umstände müssen nach dem Zeitpunkt der Antragstellung eintreten.

Die Einstufung als besonderer Härtefall folgt engen Voraussetzungen. Wirtschaftliche Umstände können auch zu einer Härtefallregelung führen. Alle Fälle lassen sich hier nicht aufzählen. Liegen bei dir besondere Umstände vor, schildere die Situation in deiner Elterngeldstelle. Diese entscheidet im Einzelfall darüber, ob eine dieser Regelungen auf dich anwendbar ist.

Wie kannst du den Antrag ändern?

Mit einem formlosen Anschreiben an die Elterngeldstelle kannst du die Änderung beantragen. Am besten schickst du diesen Brief als Einschreiben oder gibst den Umschlag persönlich dort ab. 

Versuche Änderungen im Voraus zu beantragen. Es erfolgt keine Anpassung mehr, wenn das Elterngeld schon an dich unterwegs ist. Eine Ausnahme kann in den Fällen besonderer Härte vorliegen. Mit dieser Regelung vermeidet der Staat eine Rückabwicklung bereits ausgezahlter Elterngeldmonate.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

    • Hallo David,
      der Antrag beim Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vor dem Beginn des ersten Elternzeitmonats gestellt werden. Liegt der zweite Monat Innerhalb der ersten 24 Lebensmonate des Kindes, dann ist der zweite Monat gleich mit zu beantragen. Eine nachträgliche Änderung muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
      Gegenüber der Eltengeldstelle reicht ein formloses Schreiben über die Veränderung für zukünftige Monate.

  • Hallo, ich habe seit Geburt an Elterngeld bezogen. Nach 8 Wochen habe ich mich dazu entschieden, eine selbstständige Tätigkeit mir aufzubauen und habe somit Elterngeld Plus beantragt. Leider habe ich erst im Nachhinein gemerkt, dass dies finanziell absolut nicht möglich ist, und habe somit (bevor ich mit der Selbstständigkeit angefangen habe) die Elterngeldstelle drum gebeten, wieder alles rückgängig zu machen. Das heißt, dass ich weiterhin mein normales Elterngeld beziehen möchte. Ich hatte bisher keine anderen Einnahmen. Geht dies wieder rückgängig zu machen? Sonst bin ich finanziell am Ende und kann somit nicht mal mehr meine Miete zahlen!

  • Hallo

    Meine Arbeitskollegen hat am Ostersonntag bekommen und ist seit dem 01. Juli wieder in Vollzeit im Betrieb.. Als traurigste und unglücklichste Kollegin, die ich je hatte. Der Grund: die Elternzeit wurde für 12 Monate für den Papa beantragt und plötzlich ist ihr klar geworden, wie viel sie jetzt verpasst. Besteht die Möglichkeit, die Elternzeit, jetzt auf sie umzuzwitschen?

    • Hallo Jeanette,
      Wenn sie direkt nach der Mutterschutzfrist ohne Elternzeit wieder begonnen hat zu arbeiten, kann sie mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit beantragen. Jedem Elternteil stehen 36 Monate an Elternzeit zu. Zusätzliches Elterngeld gibt es dann aber nicht, wenn der Vater es regulär bezieht. Wenn Stattdessen der Papa wieder arbeiten gehen möchte, dann ist er auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen. Dieser muss die Elternzeit nicht zurücknehmen.

  • Hallo!
    Ich möchte mit Elterngeld plus starten und so 24 Monate Elterngeld beziehen. Kann ich, sollten wir finanziell nicht auskommen nach 2 oder 4 Monaten die zukünftigen Monate in Basiselterngeld verwandeln? Sodass ich im Prinzip nach 4 Monaten noch 10 volle statt 20 halbe Monate hätte finanziell gesehen?
    Danke

    • Hallo Sabrina,
      für zukünftige Monate kannst du eine Änderung bei der Elterngeldstelle beantragen. Bis zum 14. Lebensmonat könntest du ins Basiselterngeld wechseln. Danach gibt es nur noch das Elterngeld Plus.

  • Hallo,
    Ich beziehe seit 7 Monaten Elterngeld Plus. Ich habe mich aber entschieden Elterngeld Plus auf Basis umzuwandeln. Kann ich noch die alle 7 Monaten auf Basis ändern oder geht das nur für die letzte 3 Monaten

  • Guten Tag,

    Ich habe als Vater den 1 und 7 Monat Elterngeld beantragt. Leider habe ich mich beim Antrag etwas verrechnet, so dass der genehmigte Elternantrag mit dem gegenüber dem Arbeitgeber nicht übereinstimmt.
    Errechnete Geburtstermin 26.4.2020
    Tatsächlich 3.5.2020.

    Elterngeld genehmigt 3.11.2020
    Arbeitgeber genehmigt 3.12.2020
    Bei meinem Arbeitgeber habe ich dies am Anfang des Jahres vormerken lassen und bestätigt bekommen.
    Jetzt würde und habe ich dies beim Arbeitgeber aber schriftlich ändern wollen. Leider stellt sich mein Arbeitgeber jetzt quer. Habe ich jetzt noch die Möglichkeit irgendeine Elternzeit zu verschieben? Idealerweise die vom Arbeitgeber, da mir die Zeit besser passt. Es ist doch richtig, dass ich mindestens 6 Wochen vorher diesen beantragen muss. Die Bestätigung kam damals vor der Geburt!

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Marc

    • Hallo Marc,
      leider ist es so, dass der Arbeitgeber einer Veränderung nicht zustimmen muss, wenn du diese einmal beantragt hast. Das hast du am Anfang des Jahres gemacht schreibst du. Mit einem solchen Antrag legst du dich für einen Zeitraum von 2 Jahren fest (Ab Beginn der Elternzeit). Du hast dich im Lebensmonat vertan, das ist absolut ärgerlich, aber wenn dein Arbeitgeber es nicht ändern möchte, dann ist das leider so. Du solltest daher den Antrag auf Elterngeld verändern. Das ist kein Problem. Dann passen Elternzeit und Elterngeld wieder zueinander. Hierfür einfach einen Zweizeiler an die Elterngeldstelle senden.
      Grundsätzlich ist die Elternzeit bei Vätern frühestens 8 Wochen vor dem Beginn – spätestens 7 Wochen davor schriftlich zu dem Arbeitgeber mitzuteilen.

  • Guten Tag , hoffe sie können mir weiter helfen.
    Mein Sohn ist am 17.3.19 geboren Elternzeit endet am 16.3.21.
    Nun bin ich erneut schwanger und befinde mich in der 28 ssw ET ist der 7.1.21 Mein Mutterschutz beginnt am 26.11.2020. will gerne meine Elternzeit vorzeitig beenden damit ich für das 2. Kind Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld bekomme. Meine Frage muss ich dann auf Basis Elterngeld wechseln ? Und zum 25.11 beenden ? Oder ist das nicht korrekt ?
    Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort 🍀☺️

    • Hallo Eda,
      die vorzeitige Beendigung deiner Elternzeit zum neuen Mutterschutz ist sinnvoll. In Bezug auf das Elterngeld für dein erstes Kind darfst du rückwirkend das Basiselterngeld auswählen. Das wäre auch sinnvoll! Denn die Mutterschaftsleistungen und der Arbeitgeberzuschuss für dein ungeborenes Kind werden sonst auf dein Elterngeld für dein älteres Kind angerechnet. Im ungünstigsten Fall bekommst du anderenfalls nur noch das Mindestelterngeld. Hierfür einfach einen Zweizeiler an die Elterngeldstelle senden.

  • Hallo Frau Nagel,

    mein letzter Elternzeitmonat startet im Juni 21.
    Kann ich dieses auch vorverlegen (zb. auf März 21)?
    Wenn ja, was ist dafür notwendig?

    Viele Grüße
    Björn

    • Hallo Björn,
      du bist darauf angewiesen, dass dein Arbeitgeber das mitmacht. Fragen kostet nichts, aber er muss dem nicht zustimmen. Wenn sich tatsächlich etwas verändert, musst du es dann zusätzlich zeitnah schriftlich (!!) der Elterngeldstelle mitteilen.

  • Hallo, meine Frau möchte 18 Monate Elternzeit nehmen, geplant waren 12 Monate Basiselterngeld und 6 Monate Eltergeldplus. Nun haben wir die Kreuze im Antrag falsch gesetzt. Nämlich genau andersrum…so das es nur 6 Monate Basis- und 12 Monate Elterngeldplus ergibt. Heißt, ab Monat 7 gibt es nur noch die Hälfte Elterngeld.
    Kann man das im Nachhinein noch wieder ändern bzw richtig stellen?

    MfG Mika

    • Hallo Mika,
      es gibt insgesamt nur 12 Monate Basiselterngeld. Wenn ihr das auf 18 Monate strecken möchtet, ist der Wechsel nach Monat 7 korrekt. Grundsätzlich ist aber eine Änderung für zukünftige Monate möglich. Dafür einfach ein formloses Anschreiben an die Elterngeldstelle senden.

  • Hallo,

    meine Frau und ich haben letztes Jahr (als ich Arbeitslos war mit ALG1 und sie als Hausfrau) Elternzeit beantragt. Damals wusste ich noch nicht wann ich wieder arbeiten werde/finde.

    Jetzt ist es so das ich seit Anfang 2021 wieder eine Arbeit habe. Ursprünglich habe ich in den Antrag geschrieben das ich meine 2 Monate direkt nach ihren 12 Monaten Elternzeit nehmen werde (das wäre dann April/Mai 2021) Das geht jetzt aber Berufs bedingt nicht.

    Wie genau ändere ich jetzt den Zeitraum meiner 2 Elternzeit Monate? Wie kann ich diese verschieben? Gibt es hierfür Formulare oder muss ich einen Brief an die L-Bank schreiben?

    MFG

    Benjamin

    • Hallo Benjamin,
      leider musst du den Elterngeldbezug spätestens ab dem 15. LM ununterbrochen fortführen, andernfalls entfällt der restliche Anspruch. Die Ausnahmen aufgrund von Corona greifen in deinem Fall leider nicht mehr. Wurden dir die beiden Partnermonate schon bewilligt durch die Elterngeldstelle? Eigentlich liegen die Voraussetzungen aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht vor. Falls ja, teile der Elterngeldstelle am besten zeitnah mit, dass du die Monate nicht in Anspruch nehmen kannst.

  • Hallo Frau Nagel,
    meine Frau hat ihr Basis Elterngeld und Plus auf insegsamt 24 Monate „gestreckt“. Ich habe 2 Monate Partnerzeit beantragt, jedoch noch keinen Zeitraum festgelegt. Wir hatten vor meine 2 Monate der Partnerzeit auch für Reisen mit unserem Junior zu nutzen. Aufgrund von Corona sind aktuell jedoch keine Reisen möglich. Ich kann/muss das Basis Elterngeld ja aber in den ersten 14 Monaten beziehen. Nun meine Frage: Kann ich das Elterngeld nun einfach für den (Bsp.) 11. und 12. Monat beantragen, in meiner Firma jedoch die Elternzeit erst in Monat 18 und 19 nehmen? Sozusagen das Geld einfach „weglegen“ und darauf zurückgreifen wenn das Gehalt der Firma der Elternzeit entspricht?

    Vielen Dank
    Peter

    • Hallo Peter,
      um Elterngeld erhalten zu können müssen die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug erfüllt sein. Beispielsweise darfst du in den Monaten für die du Elterngeld beantragst gar nicht oder nur bis maximal 30 Stunden arbeiten. Hast du bereits die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragt? Einer Verschiebung muss er nicht zustimmen. Falls nein, musst du die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher beantragen. Wenn du nur 2 Monate nehmen möchtest: Nur bis zum 14. LM kannst du Basiselterngeld erhalten.
      Achtung: Wenn du den Antrag bereits bei der Elterngeldstelle gestellt hast, teile denen die Änderung am besten zeitnah mit.

  • Hallo Frau Nagel,

    mein Sohn ist Mitte Januar zur Welt gekommen, ich habe fälschlicherweise Elterngeld Plus für den 1.LM beantragt was auch schon ausbezahlt wurde. Tatsächlich wollte ich Basis Elterngeld. Kann ich das noch rückwirkend ändern auch wenn ich nur einen Monat EG+ angemeldet hatte und erhalte dann den Differenzbetrag noch ausbezahlt? Noch wäre ich sogar in der Antragsfrist für einen neuen Antrag.

    Vielen Dank.

    • Hallo Ralf,
      das geht. Richte formlos ein Schreiben an die Elterngeldstelle. Wichtig ist nur, dass auch noch ein zweiter Monat Elterngeld von dir beansprucht wird. Anderenfalls ist der erste Monat ganz zurückzuzahlen.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich habe die 2 Partnermonate, 1 direkt nach der Geburt und 1 im Sommer diesen Jahres (9. Lebensmonat) beantragt und bewilligt bekommen. Nun hat sich ergeben dass der zweite beantragte Monat aus beruflichen Gründen nicht gut liegt und ich würde ihn gerne verschieben. Wissen Sie ob dass möglich ist und muss ich die Familienkasse darüber informieren?

    Danke und LG

    Benjamin

    • Hallo Benjamin,
      eine Verschiebung ist nur mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Sollte es in seinem Interesse sein, könnt ihr euch bestimmt einigen. Eine Verschiebung muss dann der Elterngeldstelle gegenüber angezeigt werden. Ein einfachen Anschreiben genügt dafür. Beachte jedoch, der zweite Monat muss spätestens im 14. LM genommen werden, wenn du diesen mit Basiselterngeld nehmen möchtest.

  • Hallo,
    Mein Mann hat die erste Woche nach der Geburt unserer Tochter Urlaub eingereicht. Wir haben jedoch den Fehler gemacht, dass wir für den ersten Lebensmonat Elterngeld beantragt haben, beim Arbeitgeber aber um eine Woche versetzt die Elternzeit genommen. Nun wird uns für diese erste Lebenswoche (da er da bezahlten Urlaub hatte) kein Elterngeld bewilligt. Nun ist eine Woche der Elternzeit ohne Elterngeld. Wie ist es möglich, dass zu verlegen, sodass Elterngeld und Elternzeit übereinstimmen. Mein Mann ist nun schon wieder Vollzeit am Arbeiten. Wie müssen wir vorgehen, da es ja jetzt schon etwas hinter uns liegt.
    Mfg Miriam

    • Hallo Miriam,
      im Nachhinein lässt sich das nicht mehr ändern leider. Zukünftige Elternzeit mit Elterngeld am besten nach Lebensmonaten nehmen. So ist die Gefahr einer Anrechnung von Gehalt, und in der Folge eine Kürzung des Elterngeldes, dann nicht gegeben.

  • Hallo,
    ich als Vater fange kurz vor der Geburt ein neuen Job an, bei dem ich deutlich mehr verdiene. Ich möchte ab dem 10 Monat nach Geburt für 4 Monate Elternzeit nehmen. Zählt für mich auch die Einkommens Berechnungsgrundlage 12 Monate vor Geburt oder kann ich nachträglich mein erhöhtes Einkommen melden, um mehr Elterngeld zu erhalten?
    MfG Marvin

  • Hallo Frau Nagel,
    Vorerst möchte ich Ihnen für die wundervollen Videos danken!
    Ich habe als Vater basiselterngeld beantragt und habe nach der Geburt bei meinem Arbeitgeber gekündigt und meine Selbständigkeit beendet. Ich plane vorerst nicht zu arbeiten, sollte ich jedoch später doch arbeiten wollen, kann ich auf Elterngeld plus wechseln oder?

    Ich habe zu dem vor der Geburt des Kindes eine 1-Mann GmbH gegründet, diese macht zwar aktuell Gewinne aber ich zahle mir als Geschäftsführer keinen Gehalt. Könnte das eventuell ein Problem werden, muss ich hier was beachten?

    Danke!

    • Hallo Dr. Oz,
      sofern noch Bezugsmonate übrig sind, ist ein Wechsel in das Elterngeld Plus für zukünftige Monate möglich. Hierfür einfach ein formloses Anschreiben an die Elterngeldstelle richten.
      Auf jeden Fall gibt es einiges in Sachen GmbH zu beachten. Hier kommt es auf verschiedene Umstände an, u. a. was für Vereinbarungen zum Gewinn im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden. Ich würde dir empfehlen, dich dazu einmal elterngeldrechtlich beraten zu lassen, damit es nicht zu hohen Rückzahlungen kommt im Nachhinein.

  • Hallo Frau Nagel,

    unsere Tochter wurde im Oktober 2019 geboren. Elterngeld plus beantragte ich für die LM 3 – 22. Da ich in den ersten beiden LM noch in Mutterschutz war, ließ ich dafür das Elterngeld weg und wollte es eigentlich hinten dran stellen. Nun bin ich erneut schwanger und mittlerweile wieder in Mutterschutz. In ca. 4 Wochen soll unser zweites Kind kommen und in ca. 8 Wochen endet das Elterngeld für das Erste. Da ich nun den Elterngeldantrag für das zweite Kind vorbereite, ist mir der Fehler vom ersten Antrag aufgefallen (ich wollte 24 Monate EG plus beziehen).

    Könnte ich den ersten Antrag ändern und die 4 Monate EG plus, die ich theoretisch noch frei hätte, noch dran hängen oder sollte ich 4 Elterngeld plus Monate in 2 Basiselterngeld Monate umwandeln lassen, damit das restliche Geld nicht verloren geht?

    Sollte ich außerdem noch etwas beachten, damit mir das Elterngeld weder für das erste Kind gekürzt noch für das Zweite falsch berechnet wird?

    Vielen Dank im Voraus!
    Larissa

    • Hallo Larissa,
      das Elterngeld für dein erstes Kind ist korrekt. Mutterschaftsgeld ist wie Basiselterngeld zu behandeln. Daher besteht nur noch ein Anspruch auf 20 Monate mit Elterngeld Plus nach der regulären Mutterschutzfrist.
      Um keine Kürzung beim Elterngeld in Kauf zu nehmen, kannst du rückwirkend Elterngeld Plus Monate in Basiselterngeld Monate umwandeln. Aber Achtung – dadurch ändert sich möglicherweise dein Versicherungsstatus. Je nachdem ob du z.B. schon im 13 und 14. LM gearbeitet hast, bieten die beiden Monate sich für die Umwandlung an. Entfällt allerdings durch diese Änderung dein Versicherungsschutz, musst du freiwillige Beträge zur Krankenversicherung zahlen. Das wird unter Umständen teurer, als wenn du parallel Elterngeld für 2 Kinder beziehst. Das Mutterschaftsgeld wird auch auf das Elterngeld angerechnet.

  • Hallo Frau Nagler, ich bekomme mein Kind im September 2021 und ziehe im November 2021 mit den Kindsvater zusammen. Ich bereite gerade meinen Antrag vor und habe nur mich angegeben. Ich beantrage 12 Monate Elterngeld. Ist das so richtig? Soll ich gleich noch ein Schreiben mit einreichen, dass ein Umzug im November ansteht. Oder erst wenn ich und das Kind Umgemeldet sind? Der Vater nimmt keine Elternzeit.

    • Hallo Nadine,
      das kommt drauf an, wohin du umziehst. Wenn dann eine andere Elterngeldstelle oder sogar ein anderes Bundesland zuständig ist, kläre das am besten einmal mit deiner jetzigen Elterngeldstelle. Bleibt es bei der gleichen Elterngeldstelle, kannst du den Umzug im Anschreiben mit der Einreichung des Elterngeldantrag mitteilen.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,

    wir haben letztes Jahr ein Elternzeitmodell mit Elterngeldstelle, Arbeitgeber etc. vereinbart, wobei der Vorgang wegen der Komplexität nicht endgültig abgeschlossen wurde und auch weitgehend unbemerkt blieb. Aus mehreren Gründen haben wir dieses Jahr ein Umverteilung der Elternzeitmonate zwischen Vater und Mutter vorgenommen und mit der Elterngeldstelle ein schönes Modell ausgetüftelt, welches vor allem das Ziel hatte, die Beiträge zur freiwilligen Pflichtversicherung meiner Frau günstig zu gestalten. Auf anraten der Elterngeldstelle ging meine Frau nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 am Folgetag in die Elternzeit. Da dies ein wenig Rückwirkend geschehen ist, haben wir ebenso wie die mitarbeiterin der Elterngeldstelle eine Rückzahlung der Krankenkassenbeiträge ab diesem Zeitpunkt erwartet. Die Krankenkasse ist sich nun nicht sicher (wurde zur Prüfung in die Rechtsabteilung weitergeleitet, weil die Mitarbeiter untereinander uneins waren) , ob die Beiträge zur KV übernommen werden, oder wir wie bisher den max. Betrag der freiwilligen Pflichtversicherung in voller Höhe weiterhin selber tragen müssen.

    Die Frage ist nun, was wir für Möglichkeiten haben, wenn sich herausstellt, dass die Beratung der Elterngeldstelle nicht richtig war und sich Anspruch auf Arbeitlosengeld 1 und Beginn der Elternzeit um mindestens einen Tag hätten überschneiden müssen.

    Uns wurde bisher insgesamt eine große Hilfsbereitschaft aller Beteiligten entgegengebracht und ich tue mich sehr schwer mit Schadensersatzansprüchen zu drohen, falls die Prüfung der Krankenkasse negativ ausgeht. Gibt es eine elegante Möglichkeit, die Kuh vom Eis zu holen?

    Danke und Grüß

    • Hallo Verde,
      zuerst einmal finde ich es toll, dass die Elterngeldstelle euch so gut unterstützt hat. Ich hoffe, dass es zu einer friedlichen Einigung kommt. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit bei Unstimmigkeiten mit einer gesetzlichen Versicherung sich an das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) zu wenden oder die zuständige Aufsichtsbehörde in eurem Bundesland. Für Privatversicherte gibt es da den Ombudsmann oder auch die Ombudsfrau. Weiterhin gibt es die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die sowohl private oder gesetzlich Versicherte unterstützt. Kommt es zum Streitfall wäre ein Anwalt mit Fachrichtung Sozialversicherungsrecht sicher hilfreich. Du könntest auch einmal versuchen über die Hotline der Agentur für Arbeit weitere Informationen zu erhalten, vielleicht auch erstmal anonym.

  • Hallo Frau Nagel,

    wir haben folgende Situation:

    Kind geboren am 30.01.21 – Mama geht 1 Jahr in Elternzeit – also 12 Monate Basis-Elterngeld.

    Papa geht 4 Monate (Eltern-Geld-Plus) Teilzeit in Elternzeit, sprich vom 30.05.21-30.07.21 und im März-April 2022 für jeweils 20 Wochenstunden.

    Nun ergibt sich, dass aus dringenden betrieblichen Gründen voraussichtlich die zweite Eltern-Teilzeit nicht möglich ist (es haben 3 Leute von 5 aus der Abteilung gekündigt).

    Kann ich die Elternzeit irgendwie verschieben? Soweit ich weiß nicht später als ins 14. Lebensmonat oder? Das wäre nämlich eh schon März 2022, deswegen haben wir das für diese Zeit beantragt… Gibt es andere Möglichkeiten? Dass ich später einen vollen Monat gehe oder ähnliches??

    Vielen Dank im Voraus.

    Patrick

    • Hallo Pat,
      nein, spätestens ab dem 15. Lebensmonat muss der Bezug fortgeführt werden und lückenlos sein. Später ist leider nicht möglich. Eine Hilfsmöglichkeit wäre, wenn deine Frau verbleibende Lebensmonate aufschiebt und diese ab dem 15. Lebensmonat in Form von Elterngeld Plus nimmt z.B. Der 11. und 12. LM wäre noch möglich mit Elterngeld Plus. Also eine Pause einlegen nach dem 10. LM und dann den Bezug erst ab dem 15. LM fortführen. So würde sich dein Zeitfenster ein wenig nach hinten verschieben, da du dann erst ab dem 19. Lebensmonat spätestens den Bezug fortführen müsstest. Das hängt natürlich davon ab, wie deine Frau wieder beginnen möchte zu arbeiten usw. Letztendlich kann dein Arbeitgeber dir deine Elternzeit eigentlich nicht verwehren. Es handelt sich um eine Mitteilung und keinen „Antrag“, wie man umgangssprachlich so schön sagt. Jedoch können wir deinen Gedankengang nachvollziehen. Sofern du die Stundengrenze von 32 Stunden pro Woche im Lebensmonatsdurchschnitt nicht überschreitest, könntest du auch arbeiten und bekommst dann natürlich weniger Elterngeld – im schlechtesten Fall nur das Mindestelterngeld von 150 Euro beim Elterngeld Plus.

  • Hallo, vielleicht wissen Sie Rat. Unser Sohn ist im März 3021 geboren. Ich als Mutter bleibe das 1 Jahr mit Basis Elterngeld zuhause. Mein Mann hat für Lebensmonat 1 + 13 beantragt.
    Monat 1 hat er genommen .in der Zwischenzeit wurde er verbeamtet (nrw)und verdient natürlich viel mehr. Wird trotzdem das genehmigte Elterngeld ausgezahlt? Oder neu berechnet

    • Hallo Claudia,
      es zählt das Einkommen im Bemessungszeitraum. Unabhängig davon, ob der Verdienst in der Zwischenzeit höher oder niedriger ist. Es erfolgt also keine neue Berechnung für den 13. LM deines Mannes.

  • Hallo Fr. Nagel,
    unsere Tochter ist im Nov. 21 geboren und ich bin bis Nov. 22 eigentlich in Elternzeit und bekomme Basiselterngeld. Nun ist es so, dass mein Freund und Vater des Kindes plötzlich arbeitslos geworden ist. Jetzt überlege ich frühzeitig zu arbeiten da ich besser verdiene. Ist das möglich? Vielen Dank für ihre Antwort,viele Grüße Andrea Kracht

    • Hallo Andrea,
      du könntest Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Weiterhin könnte dein Freund das Elterngeld an deiner Stelle beantragen und so seinen ALG Bezug (sofern Anspruch besteht) aufsparen zugunsten des Elterngeldes. Vorteil hier: bei dir wird nichts auf dein Elterngeld angerechnet und falls erforderlich könntest du auch Vollzeit wieder einsteigen. Immer vorausgesetzt, dein Arbeitgeber stimmt zu. Wenn du weiterhin das Elterngeld beziehen möchtest, dann empfehlen wir einen Wechsel in das Elterngeld Plus, wenn du einen Hinzuverdienst hast. Tipp: Der Vorteil bei Teilzeit in Elternzeit ist der weiterhin bestehende Kündigungsschutz.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich habe im Janur, den 5. LM unseres Sohnes, Elternzeit genommen. Den zweite EZ Monat nehme ich im Oktober (14. LM).
    Nun bahnt sich ein Arbeitgeberwechsel an. Die EZ werde ich neu beantragen müssen. Behält der Elterngeldbescheid seine Gültigkeit?
    Danke und viele Grüße,
    Michael

    • Hallo Michael,
      erst mal ja. Wichtig ist, dass du die Veränderung der Elterngeldstelle umgehend mitteilst, sobald alles unterschrieben ist. Leider ist dein Elterngeld komplett davon abhängig, dass der zweite Monat tatsächlich stattfindet. Dieser muss nichts zwingend im Oktober sein, sofern dein neuer Arbeitgeber das nicht möchte. Du könntest den neuen Job später antreten oder den einen Monat noch bei deinem alten Arbeitgeber nehmen. Bedenke mit Arbeitgeber jedoch unbedingt die Frist von 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn. Nimmst du einen anderen Monat als ursprünglich geplant, teile auch dies umgehend der Elterngeldstelle mit.

  • Hallo Frau Nagel,

    wir hoffen Sie können uns helfen. Ich nehme 12 Monate Elternzeit und mein Mann 2 Monate (Januar und kommenden September). Mein Arbeitgeber hat mir nun eine Stelle angeboten, die ich nur annehmen kann, wenn mein Mann 2 Elternzeitmonate übernimmt. Das heißt, ich nehme 10 Monate und mein Mann 4 Monate (Januar, Juli, August, September) Elternzeit. Nun hat sein Arbeitgeber aber mündlich die Verschiebung bisher abgelehnt. Jetzt sind wir sehr verunsichert, da die Elterngeldstelle auf meine Frage per Email geantwortet hatte, dass der Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit nicht bestimme. Unsere Frage: Kann der Arbeitgeber von meinem Mann die Verschiebung ablehnen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Antje

    • Hallo Antje,
      wenn dein Mann bereits schriftlich Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt hat, ist er für 2 Jahre daran gebunden (Stichwort Bindungszeitraum). Weitere Monate oder eine Veränderung muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren. Was die Elterngeldstelle schreibt, ist korrekt, sofern er noch keinen Antrag gestellt hat. Es heißt zwar „Antrag“, aber bei den Zeiträumen vor dem 3. Geburtstag, sofern es sich nicht um den 3. Abschnitt handelt, ist es eher eine Mitteilung über Elternzeit, die der Arbeitgeber zur Kenntnis nehmen und akzeptieren muss.

      Wenn dein Mann bereits einen Antrag gestellt hat – Auszug aus den Richtlinien dazu: „Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Elternzeit ist der Arbeitgeber an billiges Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 BGB gebunden. Demnach muss der Arbeitgeber bei der Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (BAG -Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 315/10). Der Arbeitgeber muss deinem Mann seine Entscheidungsgründe mitteilen. Ggf. könnt ihr diese rechtlich prüfen lassen.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Meine Freundin möchte ihren Elterngeldantrag um weitere Monate erweitern (Monate 11-13 Elterngeld Plus um genau zu sein). Jetzt bittet die Elterngeldstelle Lohn bzw. Gehaltsabrechnungen der Monate Januar bis September 2022 einzureichen.

    Uns kommt das komisch vor, da es ja mit großer Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass meine Freundin für die 3 Monate weniger Elterngeld bekommt als wenn sie von Anfang die Monate 11-13 im Antrag drin hätte und diese somit auf Basis ihres vollen Gehaltes berechnet worden wären. Ist es richtig, dass man weitere Monate hinzufügt diese aber weniger Geld mit sich bringen?

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Niko

    • Hallo Niko,
      insgesamt hat deine Freundin alleine einen Anspruch auf 12 Monate mit Basiselterngeld. Wenn sie ihren Bezug strecken möchte, kann sie dies durch einen Wechsel in das Elterngeld Plus erreichen. Weitere Monate (z.B. Partnermonate) wären nur möglich, wenn sie alleinerziehend ist.

      Grundsätzlich darf die Elterngeldstelle weitere Unterlagen anfordern. Oftmals ist der Grund für den Wechsel in das Elterngeld Plus die Aufnahme einer Beschäftigung. Ein Hinzuverdienst führt immer zu einer Anrechnung und kann auch zu einer Kürzung des Elterngeldes führen. Die Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld und auch das Elterngeld Plus bleibt das Bemessungseinkommen aus dem Bemessungszeitraum VOR der Geburt. Gibt es einen Hinzuverdienst, werden beide Einkommen, also vor und nach der Geburt verglichen. Das Elterngeld soll nur fehlendes Einkommen ersetzen. Daher kann es zu weniger Elterngeld führen, wenn ein Hinzuverdienst vorliegt/vorlag.

      Wenn keine Beschäftigung in den weiteren Bezugsmonaten vorliegt, kommt es auch nicht zu einer Kürzung. Veränderungen im Bezugszeitraum sind der Elterngeldstelle zeitnah mitzuteilen.

  • Hallo. Möchte erstmal einen Partnermonat beantragen nun weiß ich nicht ob ich den gleichen Antrag ausfüllen soll wie bei meiner Frau damals. Sie bekommt Elterngeld Plus. Es ist schwer nachzuvollziehen welche Unterlagen für den Partnermonat eingereicht werden sollen. Ein zusätzlicher Formular für die Partnermonate würde es einfacher machen aus meiner Sicht.

    • Hallo Johann,
      da Elterngeld je Elternteil berechnet wird, benötigt die Elterngeldstelle auf jeden Fall eigene Unterlagen von dir. Je nach Bundesland kannst du dich auf den vorherigen Antrag beziehen. Sollte für dein Bundesland bereits der neue einheitliche Antragsvordruck gelten, müsstest du dieses Formular ausfüllen. Welche Unterlagen beizufügen sind, steht jeweils im Antrag dabei. Für eine schnellere Bearbeitung empfehlen wir, diese auch vollständig noch einmal vorzulegen.
      Hinweis: ein Partnermonat reicht nicht aus für den Anspruch auf Elterngeld. Mindestens 2 Monate sind erforderlich. Wenn du diesen zweiten Monat innerhalb von 2 Jahren nehmen möchtest, musst du ihn gleich mit dem ersten Monat deinem Arbeitgeber mitteilen.

  • Hallo Frau Nagel,

    Wir bereiten gerade den Elterngeldantrag vor, da unser Kind bald auf die Welt kommt.
    Ich als Mutter nehme 2 Jahre Elternzeit und möchte für 12 Monate das Basiselterngeld beziehen.
    Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen und hierfür auch 2 Monate Basiselterngeld beantragen. Allerdings kann er den Zeitraum der Elternzeit noch nicht fest legen ( hängt vom Projektabschluss in der Arbeit ab). Jetzt ist die Frage, ob er der Zeitraum des Elterngeldes im laufe der Zeit ändern kann? Falls es bspw. statt dem Monat Mai und Oktober doch Juni und September sein wird.

    Ich hoffe Sie können uns helfen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Nadine,
      Angaben aus dem Elterngeldantrag könnt ihr für zukünftige Monate ändern. Hier unbedingt proaktiv sein und die Elterngeldstelle rechtzeitig informieren. Wichtig ist aber, dass die Elternzeit dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden muss. Mindestens 7 Wochen vorher.

      Kommt euer Kind nach dem 1. April auf die Welt? Falls ja, klappt die Kombination so nicht. Hier findest du mehr Informationen: https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnermonate/

  • Hallo Frau Nagler,

    Ich bin Alleinerziehende Mama und habe vorher aus Finanziellen Gründen in einen WG gelebt, weshalb ich wirklich blöderweise nicht in die Steuerklasse 2 dürfte und kein Anspruch auf 14 Monate Elterngeld als Alleinerziehende hatte. Ich habe jetzt ein eigenes Wohnung und wurde gerne die 2 weiteren Monaten nachträglich beantragen sowie mein restlichen noch zustehenden Basiselterngeldmonate in Elterngeld Plus umwandeln. Mein Sohn ist im April 2023 geboren worden. Soweit ich den Antrag damals korrekt verstanden habe, musste es eigentlich möglich sein aber ich bin mir nicht zur 100% sicher.
    Erstmal vielen herzlichen Dank.

    • Hallo Lisa,
      liegen die Voraussetzungen als Alleinerziehende nun vor, kannst du die zwei weiteren Monate beanspruchen. Hierfür einfach ein Anschreiben mit entsprechenden Nachweisen an die Elterngeldstelle richten. Deinen Wunsch nach dem Wechsel vom Basiselterngeld in das Elterngeld Plus kannst du für zukünftige Monate ebenfalls bei der Elterngeldstelle mit anzeigen.

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