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Elterngeld für Studenten

Elterngeld für Studenten

Das Studium gilt als eine sehr gute Zeit, um ein Baby zu bekommen. Die Möglichkeit, Studium und Baby zu kombinieren, wird daher von vielen Eltern gerne genutzt. Allerdings ist dies auch immer eine finanzielle Frage. Interessant ist daher zu wissen, ob Studenten Elterngeld zusteht und wie hoch dieses ausfallen kann.

Haben Studenten Anspruch auf Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Familien, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbsfähig sind.

Du hast Anspruch auf Elterngeld, wenn du

  • dich nach der Geburt selbst um dein Kind kümmerst
  • mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • keiner oder einer Erwerbstätigkeit mit maximal 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt Lebensmonat) während des Elterngeldbezuges nachgehst

Weitere Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt darf als Elternpaar nicht mehr als 300.000 Euro betragen (für Geburten ab 1. April 2024 nur noch 200.000 Euro). Als Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro (für Geburten ab 1. April 2024 bei 150.000 Euro).

Ein Studium ist keine volle Erwerbstätigkeit

Du darfst für dein Studium auch mehr als 32 Stunden pro Woche aufwenden. Für das Elterngeld spielt das keine Rolle. Wenn du noch einen Nebenjob hast, halte die Stundengrenze ein. Sonst gibt es kein Elterngeld.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus

Für welche Form des Elterngeldes du dich entscheidest, hängt von deiner finanziellen Situation ab. Beide Formen sind möglich. Das Basiselterngeld kannst du für 12 Monate bekommen. Mit Anspruch auf die Partnermonate insgesamt sogar 14 Monate. Das Elterngeld Plus gibt es bis zu 24 Monate, längstens bis zum 32. Lebensmonat. Wenn du einen Nebenjob ausübst, ist das Elterngeld Plus die bessere Wahl. Es erfolgt immer eine Anrechnung deines Hinzuverdienst auf das Elterngeld. Beim Elterngeld Plus fällt eine Kürzung jedoch milder aus, im Vergleich zum Basiselterngeld.

Auch ein Mix aus beiden Bezugsformen ist natürlich möglich. Mehr dazu in diesem Artikel.

Mehr Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus

Wenn ihr als Eltern beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet (Studium zählt hier nicht!), könnt ihr beide zusätzlich zwei und vier Monate mit Elterngeld Plus erhalten. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus.

Du kannst den Partnerschaftsbonus auch als Alleinerziehende beanspruchen.

Wie hoch ist Elterngeld für Studenten?

Bei der Höhe des Elterngeldes gibt es mehrere Faktoren, die hineinspielen. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Dieser steht dir auch dann zu, wenn du neben dem Studium kein Geld verdienst. Normalerweise gibt es 65% vom sogenannten Elterngeldnetto, nicht zu verwechseln mit dem Gehaltsnetto. Hast du jedoch ein sehr niedriges Einkommen, bekommst du bis zu 67% des Elterngeldnettos.

Unter 1.000 Euro Elterngeldnetto kommt zu den 67% noch einmal eine Ersatzrate dazu. Grundlage ist die Differenz deines Nettoeinkommens zu 1.000 Euro. Je 20 Euro machen einen Prozentpunkt aus.

Hast du also durch einen Studentenjob ein durchschnittliches Brutto in Höhe von 450 Euro, erhältst du 346,11 Euro als Elterngeld. Dies kommt daher, weil die Elterngeldstelle von den 450 Euro noch 1/12 des Arbeitnehmerpauschbetrages als Werbungskosten abzieht. 450 Euro abzüglich 102,50 Euro (Stand: 2024) x 99,60 % (67% + 32,6% Ersatzrate) = 346,11 Euro. In 12 Monaten mit Basiselterngeld ein Vorteil von knapp 554 Euro (46,11 Euro x 12 Monate) im Vergleich zum Mindestelterngeld von 300 Euro. Zusätzlich sammelst du bereits wertvolle Rentenpunkte. Nutze zur exakten Berechnung unseren Elterngeldrechner.

Hinweis: Wenn du während der Elternzeit noch ein Kind bekommst, greift auch bei Studenten der Geschwisterbonus. Dieser erfolgt als zusätzliche Zahlung zum Elterngeld. Du erhältst 10% Bonus auf dein Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro. Die Bonuszahlung erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, wo dein Erstgeborenes 36 Monate alt wird.

Wird Elterngeld auf das BAföG angerechnet?

Möchtest du weiter studieren und hast Anspruch auf BAföG, wird der Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht angerechnet. Du erhältst die Zahlung zusätzlich. Gehst du in Elternzeit, wird dein Anspruch auf BAföG für diesen Zeitraum entzogen. Nach dem Ende der Elternzeit kannst du einen neuen Antrag stellen. Fällt dein Elterngeld aufgrund eines Nebenjobs vor der Geburt höher aus, kommt es zu einer Anrechnung. Erkundige dich am besten schon während der Schwangerschaft bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Erhältst du während der Elternzeit kein BAföG, weil das Elterngeld zu hoch ausfällt (Elterngeld = Einkommen), kannst du zusätzlich zum Elterngeld Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes haben. Grundlagen dafür sind die Angaben in Bezug auf SGB II. Dafür ist es jedoch notwendig, einen Antrag zu stellen.

Ist Elternzeit für den Bezug von Elterngeld notwendig?

Du kannst weiterhin studieren oder auch ein Urlaubssemester nehmen. Das darfst du frei entscheiden. Du hast, sofern du die Grundvoraussetzungen beim Elterngeld erfüllst, auf jeden Fall Anspruch auf Elterngeld, ob mit oder ohne Elternzeit.

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Studenten? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Liebes Elterngeld.de- Team!

    Muss ich eigentlich der Elterngeldstelle melden, wenn ich während des Elterngeldbezugs ein neues Vollzeitstudium aufnehme? Verändert sich dadurch etwas?

    Danke und Liebe Grüße

    • Hallo Janna,

      jede Veränderung ist der Elterngeldstelle zeitnah mitzuteilen. In deinem Fall sollte sich am Elterngeld nichts verändern, da eine Ausbildung / Studium nicht zu den maximal 30 Wochenstunden zählt.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Liebes Elterngeld.de Team,

    kann ich während meines Praxissemesters (mit Ausbildungsvertrag, geringer Vergütung, 25-30h/ Woche) welches 6 Monate dauert, den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen?
    Mein Mann ist selbstständig und arbeitet für diese 4 Monate ebenfalls entsprechend wenig

    • Hallo Vicky,

      das funktioniert. Wichtig ist, dass ihr die Stundengrenze unbedingt in den 4 Monaten des Partnerschaftsbonus einhaltet.
      Solltest du oder dein Mann noch einen Nebenjob haben, zählen diese Stunden zusätzlich auch dazu.
      Für deinen Mann ist ggf. von Interesse, dass auch Verwaltungsarbeiten zu den Stunden zählen, nicht nur reine Auftragszeiten.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Liebes Elterngeld.de Team,

    da wir im April ein Kind bekommen, stellt sich die Frage nach meinem Elterngeldanspruch da Ich noch Student bin.
    Mein Freundin nimmt zwölf Monate in Anspruch, da Sie voll arbeitet und dementsprechend mehr verdient.

    Ich würde dann die restlichen zwei nehmen, sofern das was bringt.

    Kann Ich denn das Elterngeld in Anspruch nehmen und sonst ganz normal Vollzeit studieren und nebenbei bis zu 30 h/Woche arbeiten?
    Würde Ich dann mein Gehalt + 67 % meines Gehaltes bekommen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    mit freundlichen Grüßen

    Markus

    • Hallo Markus,
      wenn du als Student nebenher arbeitest, bemisst sich dein Elterngeld daran und je nach Höhe deines Verdienstes, erhöht sich der Prozentsatz für das Elterngeld als „Geringverdiener“. Grundsätzlich kannst du bis zu 30 Wochenstunden neben deinem Studium noch arbeiten in der Elternzeit im Elterngeldbezug, wenn du dein Kind selbst betreust und erziehst.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Liebes Elterngeld.de Team,

    da ich im März ein Kind bekomme, stellt sich die Frage nach meinem Elterngeldanspruch da Ich Student bin. Ich möchte Urlaubssemester nehmen, da ich mein Kind selbst unterstützen muss. Dürfte ich während meines Urlaub semester, den Elterngeld in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    mit freundlichen Grüßen

    Fatima

    • Hallo Fatima,
      ja, auch als Studentin kannst Du Elterngeld erhalten. Wenn du bisher keinen Nebenjob hattest wirst du das Mindestelterngeld bekommen können, d.h. 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus. Mit Nebenjob bemisst sich das Elterngeld an deinem Einkommen 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

  • Guten Tag ,

    meine Frage , mein Partner arbeitet in Österreich und studiert noch nebenbei in Deutschland. Wie sieht es in diesem Fall mit den 2 Monaten zusätzliches Elterngeldmonaten aus ? Ich arbeite in Deutschland und würde die vollen 12 Monate Elterngeld beantragen.

    • Hallo Ina,
      da ihr beide in verschiedenen Ländern arbeitet, ist die Familienleistung dort zu beziehen, in dem euer Kind lebt. Ich nehme an, dass das in Deutschland ist. Daher kommt es für die Partnermonate nur darauf an, dass einer von Euch in 2 Lebensmonaten weniger verdient, als vor der Geburt. Die Grundvoraussetzungen für das Elterngeld müssen natürlich zusätzlich erfüllt sein (z. B. max. 30 Wochenstunden arbeiten (ohne Studiumstunden), dann klappt es auch mit den Partnermonaten.

  • Liebes Elterngeld-team, ich arbeite zu 100% und studiere nebenher via Fernstudium. Muss ich dennoch angeben, dass ich studiere? Bzw. welche Auswirkung hat dies auf mein Elterngeld? LG und vielen Dank vorab!

    • Hallo Landolin,
      auch als Student hast du Anspruch auf Elterngeld. Wenn du nebenher arbeitest bzw. andersherum arbeitest und nebenher studierst, gelten die gleichen Vorgaben, wie auch sonst für Arbeitnehmer. Du darfst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Studieren darfst du „Vollzeit“, hier sind die Stunden nicht relevant. Die Angaben solltest du im Elterngeldantrag aber unbedingt korrekt und vollständig vornehmen. Zur Höhe des Elterngeldes: die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist dein Gehalt in den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes.

  • Hallo,

    ich arbeite als Werkstudentin mit einem festen Arbeitsvertrag (1000€).
    Zusätzlich gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung am Wochenende nach.
    Als Werkstudentin werden von meinem Gehalt die Rentenversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die Krankenversicherung zahle ich selbst. Wie wird das Nettoeinkommen für das Elterngeld in diesem Fall berechnet? Werden hier die Sozialversicherungsbeiträge, die ich nicht zahle „angesetzt“ oder das tatsächliche Nettoeinkommen? Werden die Einkommen aus Haupt-und Nebenbeschäftigung zusammengezählt?

    • Hallo Marie,
      ja, alle Beschäftigungen zählen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal bei der Ermittlung des Elterngeldnettos abgezogen. Wenn du dir die Prozentsätze ansehen möchtest, schaue mal in den § 2 f Bundeselterngeldgesetz (BEEG).

  • Liebes Elterngeld Team,
    ich bin selbständig und war bis Ende letzten Jahres auch Student. Ich habe während meines Studiums kein Bafög bezogen, sondern ausschließlich von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gelebt. Aufgrund der unentgeltlichen Masterarbeit im vergangenen Jahr war es mir nicht möglich in einem Zeitraum von 7 Monaten meiner selbständigen Arbeit nach zu kommen. Daher jetzt meine Frage: ist es möglich aufgrund der beschriebenen Situation ein abweichendes Wirtschaftsjahr als 2018 anzugeben und wenn nein kann mann die Einkünfte aus den übrigen 5 Monaten aufs Jahr hochrechnen?

    • Hallo Pepperino,
      als Selbständiger wird für das Elterngeld immer das Kalenderjahr vor der Geburt betrachtet. Auf Antrag kann der Bemessungszeitraum weiter in die Vergangenheit verschoben werden, allerdings nur bei festgelegten Sachverhalten wie z. B. schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder bei Bezug von Elterngeld (bis zum 14. LM) für ein älteres Geschwisterkind. Eine Hochrechnung der Monate ist nicht möglich, da die Einnahmen-Überschussrechnung bzw. der Steuerbescheid maßgelblich sind. Ob du im Nachhinein in ein abweichendes Wirtschaftsjahr wechseln darfst, müsstest du mit einem Steuerberater klären.

  • Liebes Elterngeldteam,

    ich bin Studentin und bekomme 300 € Elterngeld im Monat. Mein Kind ist 6 Monate alt, die ersten 6 Monate habe ich nichts gearbeitet. Jetzt habe ich die Möglichkeit für 15 Stunden/Woche zu arbeiten. Auf was muss ich achten, dass ich weiterhin das Elterngeld bekomme?

    • Hallo Katha,
      der Sockelbetrag von 300 Euro ist in diesem Fall fix und wird nicht weiter gekürzt durch den Hinzuverdienst. Zu beachten wäre noch die maximale Stundengrenze von 30 Stunden, diese wirst du nicht überschreiten. Teile aber am besten der Elterngeldstelle rechtzeitig mit, dass du wieder anfängst zu arbeiten. Falls du Bafög erhalten solltest, kann es hier zu Kürzungen kommen, da Elterngeld dort auch als Einkommen zählt (zzgl. des weiteren Hinzuverdienstes).

  • Hallo liebes Elterngeld-team,
    habe ich als Studentin Anspruch auf die Partnermonate, auch wenn ich nicht neben dem Studium zusätzlich arbeite? (Mein Partner würde in Teilzeit arbeiten, mein Studium lässt offiziell kein Teilzeitstudium zu, ich würde aber in der Zeit weniger Seminare besuchen und die anderen in einem anderen Semester nachholen – wir beide würden uns gleichwertig um die Kindererziehung und -betreuung kümmern.)
    Herzliche Grüße
    Isabel

    • Hallo Isabel,
      wenn ihr beide kein Erwerbseinkommen vor der Geburt hattet, stehen euch die Partnermonate nicht zu. Wenn nur einer, in diesem Fall dein Freund, Erwerbseinkommen hatte, so ist es erforderlich, dass er mindestens diese 2 Monate in Anspruch nimmt.
      Dein Studium dürftest du auch in Vollzeit fortführen, die Stundenbeschränkungen auf 30 Stunden in der Woche gelten für dich nicht.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,
    Ich möchte zwei Monate Elterngeld bekommen, ist es als Studierender ausreichend ein Urlaubssemester zu nehmen oder muss ich noch offiziell „Elternzeit“ irgendwo beantragen/einreichen?

    Herzliche Grüße, Luise

    • Hallo Luise,
      ein Studium ist keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldes, daher wäre eine „Elternzeit“ in dem Sinne nicht nötig. Im Urlaubssemester könnte dir zudem ein möglicher Bafög-Anspruch verloren gehen. Am besten nimmst du einmal Kontakt zur Frauenbeauftragten deiner Uni auf wie deine Uni das geregelt hat.

  • Hallo liebes Elterngeld Team.
    ich wurde im März exmatrikuliert und bin als Werstudentin angestellt. Elterngeld steht mir regulär bis Oktober ’19 zu. Bekomme ich weiter Elterngeld ? Muss ich meinen Werkstudentenvertrag kündigen?

    • Hallo Silvi,
      für den Erhalt deines Anspruchs auf Elterngeld ist es relevant, dass du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche tätig bist nachdem du deinen Studentenstatus verloren hast. Dein Hinzuverdienst wird auf dein Elterngeld angerechnet. Um diese Anrechnung abzumildern, wäre ein Wechsel ins Elterngeld Plus zu empfehlen, sofern du derzeit Basiselterngeld beziehst.

  • Hallo Elterngeld Team,

    Ich bin Student in Vollzeit und habe daneben eine Werkstudent Stelle. Netto bekomme ich 617 Euro. Meine Frau und ich erwarten Zwillinge, der Elterngeldrechner ergibt ein Elterngeld in der Höhe von 823 Euro. Meine Frage jetzt ist: bekomme ich das Elterngeld 823 Euro zusätzlich zu meinen Lohn von 617 Euro was ich immer bekomme ? Ich Arbeit 65 Stunden im Monat

    Grüße

    • Hallo Houssam,
      es kommt auf deine Wochenarbeitsstunden je Lebensmonat des Kindes/der Kinder an. Du darfst nicht mehr als 30 Std./Wo. arbeiten um Elterngeld erhalten zu können. Wenn du weiterhin arbeitest, dann solltest du Elterngeld Plus wählen, da die Anrechnung deines Hinzuverdienstes dann geringer ausfällt. Aber wenn der Verdienst vor und nach der Geburt identisch sind, dann wird es zu einer Kürzung kommen und möglicherweise erhältst du dann nur das Mindestelterngeld von 300 Euro zuzüglich Mehrlingszuschlag (300 Euro) beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus zuzüglich Mehrlingszuschlag (150 Euro).

  • Hallo liebes Elterngeld Team,
    ich bin Studentin und mein Freund arbeitet. Ich würde kein Urlaubssemester nehmen da ich nur noch wenige Seminare besuchen muss und auch einfach länger studieren kann. Da ich nicht arbeite würde ich eben auch keine Elternzeit nehmen. Wie viel Elternzeit kann mein Freund dann insgesamt nehmen? Bzw kann er dann die gesamte Elternzeit in Anspruch nehmen?
    Viele Grüße
    Alexa

    • Hallo Alexa,
      du kannst dennoch Elterngeld beziehen, da die Stunden für das Studium nicht zählen, wie z. B. ein normaler Job. Euch beiden stehen jeweils 36 Monate Elternzeit zu. Die würdest dann 300 Euro Mindestelterngeld erhalten.
      Dein Freund kann es sich überlegen, wie lange er in Elternzeit gehen möchte. Er muss aber mindestens 2 Monate in Elternzeit gehen, wenn er auch Elterngeld (z. B. Partnermonate) beanspruchen möchte. Möglicherweise kann es sinnvoll sein, wenn dein Freund hauptsächlich den Antrag auf Elterngeld stellt, da er arbeitet und somit ein höheres Elterngeld erzielen kann. Wenn er (bis zu 30 Stunden) weiter arbeitet, dann sollte er Elterngeld Plus wählen.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,

    ich arbeite als Werkstudent mit 12 Wochenstunden und würde in den zwei Monaten nach Geburt meines Sohnes gerne Elterngeld beziehen, werde ebenfalls unter der 30 Stunden Grenze bleiben und die 12 Wochenstunden weiter arbeiten. Muss ich meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Elternzeit einreichen, um Elterngeld zu bekommen?
    Liebe Grüße

    • Hallo Nico,
      wenn du die zulässige Stundenzahl nicht überschreitest, musst du nicht unbedingt einen Antrag auf Elternzeit stellen. Allerdings wärst du zumindest in der Elternzeit dann vor einer Kündigung geschützt. Weiterhin ist es so, dass wenn du Basiselterngeld beziehst, jeder Hinzuverdienst zu einer empfindlichen Kürzung führt. Wenn du weiterhin arbeiten möchtest, könntest du das Elterngeld Plus wählen und dann vier Monate Elterngeld beziehen. Wenn du nach der Geburt ebenso viel verdienst, wie davor, führt dies auch hier zu einer Kürzung.

  • Liebes Team von Elterngeld.de,

    mein Mann und ich studieren beide und sind gerade Eltern von Zwillingen geworden.
    Im letzten Jahr vor der Geburt hat mein Mann neben dem Studium nicht gearbeitet. Ich hatte einen kleinen Nebenjob mit einem Monatsgehalt unter 200 €, bei dem der Arbeitsvertrag am 30.09.2018 geendet hat. Unsere Zwillinge sind im September 2019 geboren – gilt das Gehalt, das ich im September 2018 bekommen habe, dann noch für die Berechnung des Elterngeldes?

    Und haben wir dadurch Anspruch auf die Partnermonate, sprich auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld bzw. 28 Monate Elterngeld Plus?
    Wir möchten gerne Elterngeld Plus beantragen, auch wenn wir beide während der Bezugszeit nicht in Teilzeit arbeiten werden.
    Vorausgesetzt uns stehen die Partnermonate zu, ist es dann eine mögliche Variante, dass mein Mann für die ersten vier Lebensmonate Elterngeld Plus beantragt und ich für die Lebensmonate 5 bis 28? Oder müssen wir die Partnermonate gleichzeitig nehmen? Wir würden nämlich gerne so lange wie möglich Elterngeld beziehen, auch wenn das heißt, dass wir dann nur 300 € im Monat bekommen (150 € Elterngeld Plus + 150 € Mehrlingszuschlag).
    Falls uns die Partnermonate nicht zustehen, würden wir nur einen Antrag (in meinem Namen) auf Elterngeld Plus für die Lebensmonate 1 bis 24 einreichen – da es dann meines Erachtens für Studenten sowieso keine Auswirkungen hat, ob man das Elterngeld aufteilt oder ob es nur ein Elternteil bezieht. Sehe ich das richtig?

    Ich würde mich sehr freuen über etwas Klarheit im Elterngeld-Jungel…
    Herzliche Grüße und vielen Dank!

    • Hallo Lea,
      da weder du noch dein Mann einen bestehenden Arbeitsvertrag hast, könnt ihr die Partnermonate nicht beanspruchen. Diese sind nur möglich, wenn ein Elternteil nach der Geburt in mindestens 2 Monaten weniger Einkommen hat, als vor der Geburt. Dies ist leider nicht der Fall.
      Dein Einkommen lag monatlich im Bemessungszeitraum unter dem Mindestelterngeld, daher erhöht es den Satz leider nicht. Es bleibt beim Mindestelterngeld. Du kannst Elterngeld Plus beantragen oder dein Freund, das macht in eurem Fall, soweit du das geschildert hast, keinen Unterschied.

  • Hallo, wie siehts den aus wenn man Studentin ist und nebenbei Promotion macht(also Kleingewerbe angemeldet hat und somit Selbstständig ist). Wirkt sich dies auch auf das Elterngeld aus?? LG Büsra

    • Hallo Büsra,
      durch das angemeldete Kleinunternehmen wird der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt sein. Für das Elterngeld zählt daher dein Einkommen im Jahr vor der Geburt. Wichtig: Sprich einmal mit deiner Krankenversicherung Je nachdem was überwiegt, Studium oder Selbstständigkeit, sind möglicherweise eigene Beiträge fällig.

  • Liebes Team von Elterngeld.de,

    meine Frau ist verbeamtete Studienrätin, nimmt nach der Geburt 12 Monate Elternzeit und enthält 1800€ Elterngeld.
    Ich bin Student und habe kein Einkommen. Ich möchte keine Elternzeit nehmen. Habe ich dann Anspruch auf 300€ Elterngeld?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Hallo Axel,
      du könntest nur wenn du eine Erwerbstätigkeit ausübst die Partnermonate nehmen. Diese Erwerbstätigkeit kann auch ein Minijob sein. Ohne Erwerbstätigkeit könntest du nur Elterngeld erhalten, wenn deine Frau dir 2 Monate abgibt. Du würdest aber dann nur das Mindestelterngeld erhalten. In Anbetracht der Höhe des Elterngeldes deiner Frau, ist diese Lösung eher ungünstig. Elternzeit darfst du dennoch nehmen. Wie genau deine Uni mit Urlaubssemestern usw. umgeht, erfährst du beim Familienbeauftragten oder der AStA.

  • Hallo,

    meine Frau verdient bis zur Elternzeit 3000€ netto in Steuerklasse 3.
    Ich bin Student und habe eine Stelle als Werkstudent a 20h/Woche mit 850€ netto in Steuerklasse 5. Meine Frau wird 12 Monate zu Hause bleiben. Kann ich meine Stelle behalten und zusätzlich Elterngeld bzw. Elterngeld Plus bekommen?

    Vielen Dank!

    Ben

    • Hallo Ben,
      grundsätzlich hast du auch als Student einen Anspruch auf Elterngeld. Wenn du deine Arbeitszeit nicht reduzierst, hast du nur Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus. Nimmst du 100% Elternzeit, berechnet sich dein Elterngeld an dem durchschnittlichen Verdienst in den 12 Monaten vor der Geburt.

  • Hallo!
    Ich würde als Studentin gerne Elterngeld Plus beantragen. Neben dem Studium habe ich bisher 20h die Woche gearbeitet. Reicht mein Studium als „Arbeitszeit“ für Elterngeld Plus oder muss ich diese tatsächliche an meiner Arbeitsstelle absitzen. Ich würde nämlich gerne mit dem Studium weiterkommen, aber das schaffe ich nicht parallel zu Baby und Arbeit.

  • Hallo! Ich bin alleinerziehend und werde ab Herbst studieren. Ist es mir auch als Studentin möglich den Partnerschaftsbonus zu nutzen?

    • Hallo Nica,
      bist du Alleinerziehende im Sinne der § 24b Einkommensteuergesetz, hast du auch als Alleinerziehende Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Allerdings ist die Voraussetzung eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 25 Stunden und höchstens 30 Stunden in der Woche. Wenn du also neben deinem Studium noch einen Job ausführst, dann ja. Achte aber darauf, dass das Studium im Vordergrund steht. Setze dich in diesem Fall am besten auch einmal mit deiner Krankenversicherung in Verbindung.
      Die Partnermonate kannst du jedoch auch ohne Nebenjob beanspruchen. Mehr zu Elterngeld und Alleinerziehende hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-alleinerziehende/

  • Ich bin eine ausländische Studentin und war gerade als Studentin in Deutschland angekommen, als ich schwanger wurde. Ich konnte während meiner Schwangerschaft nicht arbeiten und es ist 4 Monate her, seit ich geboren habe und ich arbeite nicht immer. Der Vater des Babys ist Deutscher. Kann ich ein Elterngeld bekommen?

    • Hallo Ivie,
      das kommt ein wenig auf darauf an, ob du aus dem EU Ausland kommst oder wenn du aus einem Drittstaat kommst, auf deinen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich besteht auch ohne Arbeit ein Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird nur bis zu 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wende dich schnellstmöglich an eine Elterngeldstelle und lasse dich dort beraten, um kein weiteres Geld zu verlieren.

  • Hallo!
    Ich bin Studentin und habe in den letzten 2,5 Jahren nebenbei als Vertretungslehrerin im öffentlichen Dienst mit einem Nettoeinkommen von 1400€ monatlich 18 Stunden die Woche gearbeitet. Dieser Vertrag läuft im August 2021 aus, ab dann bin ich also nur noch Studentin. Im Februar 2021 kommen wir unser Baby. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen (geht das überhaupt, wenn mein Arbeitsvertrag nach ca. 6 Monaten ausläuft?) und mein Partner (bald Ehemann) 2 Monate Elternzeit, er arbeitet Vollzeit unbefristet mit einem Nettoeinkommen von ca. 2700€ monatlich.
    Bekomme ich die 65% Elterngeld dann die 12 Monate oder nur, bis mein Vertrag ausläuft und danach nur noch den Mindestsatz von 300€? Und wäre ich keine Studentin, wäre ich ja glaube ich beitragsfrei in der gesetzlichen KK für diese Zeit, aber wenn im August 2021 mein Vertrag ausläuft und ich nur noch Studentin bin, müsste ich den Beitrag selbst zahlen, obwohl ich vorher gearbeitet habe?
    Vielen Dank für die Hilfe! Liebe Grüße

    • Hallo Lena,
      Elternzeit gibt es nur mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Auch als Studentin gibt es die Möglichkeit Urlaubssemester zu nehmen – also quasi Elternzeit. Da hilft dir sicher der oder die Frauenbeauftragte an der Uni weiter.
      Elterngeld bekommst du auf Basis des Bemessungszeitraums. Ob weiterhin aktiv ein Arbeitsverhältnis besteht ist dafür nicht relevant. Du kannst 12 Monate Basiselterngeld bekommen. Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann kannst du den Bezug vom Arbeitslosengeld hintenanstellen. Anderenfalls wird das Arbeitslosengeld als Einnahme beim Elterngeld angerechnet und führt zu einer Kürzung
      Bezüglich der Beiträge zur Krankenversicherung wende dich bitte einmal an deine Krankenkasse.

  • Hallo!
    Mein Mann und ich studieren beide und erwarten im Dezember unser erstes Kind.
    Ich habe seit April eine kleine Anstellung, bei der ich auf 600€ netto komme, bekomme etwas freiwilligen Unterhalt und AWEs für Ehrenamt. Davor habe ich auf Honorarbasis gearbeitet. Gilt für mich der Bemessungszeitraum des letzten Kalenderjahres?
    Mein Mann studiert, bekommt Bafög und verdient nebenher mit Aufträgen unregelmäßig etwas dazu. Gilt für ihn durch diese Selbstständigkeit ebenfalls der Bemessungszeitraum des letzten Kalenderjahres? Denn da war er 8 Monate angestellt (ca 1900€ netto).

    Würden wir Elterngeld beantragen bekäme mein Mann durch diese Anstellung ca. 800€ Elterngeld. Ich bekäme hingegen vermutlich nur den 300€ Basiselterngeldsatz.
    Nun zu meiner Frage: Das Elterngeld meines Mannes würde auf sein Bafög angerechnet. Bei 800€ Elterngeld blieben ihm vom Bafög nur der Basissatz von 300€. Würde es sich also lohnen, Elterngeld plus zu beantragen? So bekäme er 400€ Elterngeld im Monat und das Bafög würde sich nur um die 100€ reduzieren, die über dem Basiselterngeldsatz liegen, richtig?

    • Hallo Sanni,
      das kommt ein wenig darauf an. Wenn du im Kalenderjahr vor der Geburt und oder in den 12 Monaten vor der Geburt ein Gewerbe angemeldet hattest, dann wirst du wie eine Selbstständige behandelt. Es zählt dann das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Unterhalt und AWEs zählen nicht als Einnahme für die Elterngeldberechnung.
      Dein Mann ist selbstständig und es gilt das Kalenderjahr vor der Geburt. Wie du schon schriebst erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes auf das Bafög. Am besten vereinbart ihr einmal einen Termin in der Bafögstelle und oder beim Familienbeauftragten in der Uni. Diese können euch eure weiteren Optionen wie etwa Urlaubssemester, Bafögpause usw. erläutern.

  • Hallo Yvonne,

    Meine Situation ist etwas kompliziert und bisher habe ich dazu im Internet nicht viel gefunden:
    Ich bin Doktorandin (also angestellt als wissenschaftliche Mitarbeiterin UND Studierende), der errechnete Termin für die Geburt ist der 01.01.21 und meine Schutzfrist endet am 26.02.21 und ich beantrage für danach Elternzeit/ Elterngeld. Dies wollte ich eigentlich für 12 Monate machen, währenddessen meine Doktorarbeit abgeben und mich bewerben, damit ich hoffentlich zum Januar 2022 eine neue Stelle antreten kann.
    Nun habe ich gelesen (im familienportal), dass mit dem Ende meines Arbeitsverhältnisses (bei mir der 31.03.21) auch meine Elternzeit endet.
    Muss ich dann Arbeitslosengeld beantragen oder kann ich trotzdem in der Elternzeit bleiben und bekomme Elterngeld abhängig von der Höhe meines Einkommens in diesem Jahr, weil ich eben auch Studierende bin?

    Als immatrikulierte Doktorandin mit Arbeitsvertrag ist man irgendwie weder Fisch noch Fleisch und keiner weiß was mit einem anzufangen :-/
    Und leider gilt die Regelung für die Arbeitsvertragsverlängerung aufgrund des Wissenschaftsarbeitszeitgesetzes (oder so ähnlich) nicht, weil ich Drittmittelfinanziert bin.

    Vielen Dank für die Infos und bleib gesund! 🙂

    • Hallo Vanessa,
      es ist tatsächlich so. Wenn das bestehende Arbeitsverhältnis für das du Elternzeit beantragt hast, endet, ist auch die Elternzeit beendet. Ob du Anspruch auf ALG hast, klärst du am besten einmal mit der Agentur für Arbeit. Dort solltest du dich unbedingt melden, um deine Ansprüche zu wahren und auch das versicherungsrechtliche zu klären. Zusätzlich empfehle ich dir mit deiner Krankenversicherung in Kontakt zu treten. Es könnte sein, dass du freiwillige Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst. Grundsätzlich kannst du das Elterngeld weiterhin beziehen und Ansprüche auf ALG zurückstellen. Das kommt dir vielleicht ja so auch entgegen, wenn du erstmal deine Doktorarbeit zu Ende schreiben möchtest. Alles Gute!

  • Hallo Yvonne.

    Wie sieht es aus, wenn ich 2 Monate vor Ende meines Studiums ein Kind bekomme. Kann ich dann einfach 1 Jahr Elternzeit nehmen und im Anschluss daran die letzten beiden Monate beenden und meine BA schreiben?

    Und was an finanziellen Mitteln kann ich beantragen?

    MfG

    Grethe

    • Hallo Grethe,
      das kommt auf die Hochschule an. Am besten suchst du einmal das Gespräch mit der Studienberatung oder der Frauenbeauftragten an der Uni. Ob dir finanzielle Unterstützung zusteht, kannst du zum Teil auch dort erfragen. Ansonsten wende dich bitte an das zustände Jobcenter, da es hier auf viele verschiedene Faktoren ankommt. Grundsätzlich hast du aber auch als Studentin Anspruch auf Elterngeld. Wenn du kein Einkommen hattest in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz, bekommst du das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro.

  • Hallo Yvonne,

    Ich bin ein ausländischer Student und hatte mein Baby im April 2020. Vorher habe ich von September 2019 bis Dezember 2019 Teilzeit gearbeitet und maximal 500 erhalten. Mein Partner, der auch Student ist, arbeitete mehr als 30 Stunden pro Woche in Vollzeit (maximal 1100). kann ich das elterngeld beantragen, da ich weniger als 30 stunden pro woche gearbeitet habe?

    Außerdem wurde mein Arbeitsvertrag wegen Verlust des Arbeitsplatzes gekündigt, sodass ich keinen Elternurlaub von der Arbeit nahm, sondern nach der Ankunft meines Kindes eine Semesterpause an der Universität einlegte. kann ich elterngeld beantragen?

    • Hallo Ajose,
      das kommt ein wenig darauf an, wo du herkommst und was du für eine Aufenthaltserlaubnis hast. Am besten wendest du dich schnellstmöglich an die zuständige Elterngeldstelle bei dir im Bezirk und lässt dich beraten. Der Anspruch besteht wenn du bezugsberechtigt bist, ab der Geburt deines Kindes und wird maximal rückwirkend für die letzten 3 Lebensmonate gezahlt. Du solltest dich also schnell darum kümmern.

  • Hallo Yvonne,
    ich habe mir die Kommentare durchgelesen, aber bin noch nicht richtig fündig geworden.
    Mein Partner arbeitet Vollzeit und ich bin Studentin ohne Nebenjob. Mein Partner wird nach der Geburt zunächst Elterngeld und dann ElterngeldPlus beantragen, ich werde nur 2 Monate den Mindestbetrag von 300€ erhalten und weiterstudieren. Haben wir auch Anrecht auf die Partnermonate? Müssen dazu beide Eltern in Teilzeit arbeiten für 4 Monate oder reicht es in unserem Fall, dass mein Freund Teilzeit arbeitet.
    Liebe Grüße
    Theresa

    • Hallo Theresa,
      damit dein Partner Elterngeld bezieht kann, müsste er Stunden reduzieren. Die (2) Partnermonate kann nur der Partner nehmen, der auch arbeitet. Wenn du zwei Monate Elterngeld nimmst, gehen diese von den regulären 12 Monaten Elterngeld ab. Muss aber auch so sein, da ein Elternteil nicht mehr als 12 Monate Elterngeld erhalten darf. Dein Partner kann also 12 Monate EG beantragen und da sind dann die zwei Partnermonate schon inklusive.
      Vom Begriff her ähnlich, aber nicht das Gleiche: der Partnerschaftsbonus. Anspruch auf den Partnerschaftsbonus habt ihr nur, wenn ihr beide in 4 aufeinanderfolgenden Monaten parallel arbeitet und zwischen 25 und 30 Stunden arbeitet.

  • Guten Tag Yvonne,
    Vielen Dank für deine Beiträge.
    Meine Freundin und ich sind seit September 2020 glückliche Eltern. Ich arbeite schon aber meine Freundin ist noch Studentin und hat vor dem Schwangerschaft nicht gearbeitet. Wir kommen aus Afrika.
    FRAGE:
    Hat sie als Ausländische Studentin Anspruch auf Elterngeld?
    Falls ja kann sie das rückwirkend beantragen?
    LG.

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe eine Frage zum Thema Anrechung von Elterngeld beim BAföG. Ich studiere, erhalte Bafög und erwarte im März mein zweites Kind. Ich habe neben dem Bafög, auf Minijob Basis gearbeitet und werde dort in Elternzeit gehen aber weiterhin studieren. Mein Elterngeld wird evtl. bei 375 liegen. Ich wollte die ersten beiden Monate Basiselterngeld (in meinem Fall 375 Euro) nehmen und die restlichen Monate Elterngeldplus nehmen so dass ich ca auf 188 Euro Elterngeld im Monat komme. Dann müsste ich doch keine Abzüge beim Bafög bekommen oder ?

    • Hallo Henjo,
      nur der Mindestbetrag von 300 Euro beim Basiselterngeld (150 Euro beim Elterngeld Plus) bleibt beim BAföG anrechnungsfrei. Die 75 Euro oder 38 Euro würden auf dein BAföG angerechnet und du bekommst entsprechend weniger. Beides zusammengerechnet kommst du auf dein vorheriges BAföG. Für weitere Auskünfte wende dich am besten an dein BAföG-Amt.

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