Das Studium gilt als eine sehr gute Zeit, um ein Baby zu bekommen. Die Möglichkeit, Studium und Baby zu kombinieren, wird daher von vielen Eltern gerne genutzt. Allerdings ist dies auch immer eine finanzielle Frage. Interessant ist daher zu wissen, ob Studenten Elterngeld zusteht und wie hoch dieses ausfallen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Studenten haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
- Ein Studium ist keine volle Erwerbstätigkeit in Bezug auf das Elterngeld.
- Du bekommst mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025.
Haben Studenten Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Familien, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbsfähig sind.
Du hast Anspruch auf Elterngeld, wenn du
- dich nach der Geburt selbst um dein Kind kümmerst
- mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
- keiner oder einer Erwerbstätigkeit mit maximal 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt Lebensmonat) während des Elterngeldbezuges nachgehst
Weitere Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt darf für Elternpaare und Alleinerziehende nicht mehr als 200.000 Euro betragen (für Geburten ab 1. April 2025 nur noch 175.000 Euro).
Achtung: Für Geburten bis 31. März 2024 gelten andere Einkommensgrenzen. Für Elternpaare 300.000 Euro und für Alleinerziehende 250.000 Euro.
Ein Studium ist keine volle Erwerbstätigkeit
Du darfst für dein Studium auch mehr als 32 Stunden pro Woche aufwenden. Für das Elterngeld spielt das keine Rolle. Wenn du noch einen Nebenjob hast, halte die Stundengrenze ein. Sonst gibt es kein Elterngeld.
Basiselterngeld oder Elterngeld Plus
Für welche Form des Elterngeldes du dich entscheidest, hängt von deiner finanziellen Situation ab. Beide Formen sind möglich. Das Basiselterngeld kannst du für 12 Monate bekommen. Mit Anspruch auf die Partnermonate insgesamt sogar 14 Monate. Das Elterngeld Plus gibt es bis zu 24 Monate, längstens bis zum 32. Lebensmonat. Wenn du einen Nebenjob ausübst, ist das Elterngeld Plus die bessere Wahl. Es erfolgt immer eine Anrechnung deines Hinzuverdienst auf das Elterngeld. Beim Elterngeld Plus fällt eine Kürzung jedoch milder aus, im Vergleich zum Basiselterngeld.
Auch ein Mix aus beiden Bezugsformen ist natürlich möglich. Mehr dazu in diesem Artikel.
Mehr Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus
Wenn ihr als Eltern beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet (Studium zählt hier nicht!), könnt ihr beide zusätzlich zwei und vier Monate mit Elterngeld Plus erhalten. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus.
Du kannst den Partnerschaftsbonus auch als Alleinerziehende beanspruchen.
Wie hoch ist Elterngeld für Studenten?
Bei der Höhe des Elterngeldes gibt es mehrere Faktoren, die hineinspielen. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Dieser steht dir auch dann zu, wenn du neben dem Studium kein Geld verdienst. Normalerweise gibt es 65% vom sogenannten Elterngeldnetto, nicht zu verwechseln mit dem Gehaltsnetto. Hast du jedoch ein sehr niedriges Einkommen, bekommst du bis zu 67% des Elterngeldnettos.
Unter 1.000 Euro Elterngeldnetto kommt zu den 67% noch einmal eine Ersatzrate dazu. Grundlage ist die Differenz deines Nettoeinkommens zu 1.000 Euro. Je 20 Euro machen einen Prozentpunkt aus.
Hast du also durch einen Studentenjob ein durchschnittliches Brutto in Höhe von 520 Euro, erhältst du 401,22 Euro als Elterngeld. Dies kommt daher, weil die Elterngeldstelle von den 520 Euro noch 1/12 des Arbeitnehmerpauschbetrages als Werbungskosten abzieht. 450 Euro abzüglich 102,50 Euro (Stand: 2025, es gilt nach §2e BEEG weiterhin der Programmablaufplan zum 01.01.2024) x 96,1 % (67% + 29,1% Ersatzrate) = 401,22 Euro. In 12 Monaten mit Basiselterngeld ein Vorteil von knapp 1.214,64 Euro (101,22 Euro x 12 Monate) im Vergleich zum Mindestelterngeld von 300 Euro. Zusätzlich sammelst du bereits wertvolle Rentenpunkte. Nutze zur exakten Berechnung unseren Elterngeldrechner.
Hinweis: Wenn du während der Elternzeit noch ein Kind bekommst, greift auch bei Studenten der Geschwisterbonus. Dieser erfolgt als zusätzliche Zahlung zum Elterngeld. Du erhältst 10% Bonus auf dein Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro. Die Bonuszahlung erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, wo dein Erstgeborenes 36 Monate alt wird.
Wird Elterngeld auf das BAföG angerechnet?
Möchtest du weiter studieren und hast Anspruch auf BAföG, wird der Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht angerechnet. Du erhältst die Zahlung zusätzlich. Gehst du in Elternzeit, wird dein Anspruch auf BAföG für diesen Zeitraum entzogen. Nach dem Ende der Elternzeit kannst du einen neuen Antrag stellen. Fällt dein Elterngeld aufgrund eines Nebenjobs vor der Geburt höher aus, kommt es zu einer Anrechnung. Erkundige dich am besten schon während der Schwangerschaft bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Erhältst du während der Elternzeit kein BAföG, weil das Elterngeld zu hoch ausfällt (Elterngeld = Einkommen), kannst du zusätzlich zum Elterngeld Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes haben. Grundlagen dafür sind die Angaben in Bezug auf SGB II. Dafür ist es jedoch notwendig, einen Antrag zu stellen.
Ist Elternzeit für den Bezug von Elterngeld notwendig?
Du kannst weiterhin studieren oder auch ein Urlaubssemester nehmen. Das darfst du frei entscheiden. Du hast, sofern du die Grundvoraussetzungen beim Elterngeld erfüllst, auf jeden Fall Anspruch auf Elterngeld, ob mit oder ohne Elternzeit.
Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Studenten? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 19.01.2024)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 19.01.2024)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 26. Auflage (Juli 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 19.01.2024)
- bmfsfj.de: Fragen und Antworten zur Neuregelung beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588 (abgerufen am 28. März 2024)
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