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Alles über die Elterngeld Partnermonate

Elterngeld Partnermonate

Die Partnermonate: zwei extra Monate mit Elterngeld für Eltern, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen. Wer hat Anspruch darauf? Wie und wann du die Partnermonate nehmen kannst, ob es sinnvoll ist, sie aufzuteilen und ein paar Beispiele findest du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Partnermonate sind zwei extra Monate Elterngeld
  • Für Elternpaare und Alleinerziehende, wenn mindestens einer in zwei Monaten nach der Geburt weniger verdient
  • Nicht zu verwechseln mit dem Partnerschaftsbonus
  • Du kannst sie am Stück nehmen oder sie aufteilen
  • Einschließlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes in Form von Basiselterngeld möglich, danach nur noch mit Elterngeld Plus

Was sind die Partnermonate?

Wenn Eltern sich die Kinderbetreuung untereinander aufteilen, gibt es noch zwei Elterngeldmonate extra. Diese zwei zusätzlichen Monate heißen Partnermonate (umgangssprachlich auch Vätermonate). Regulär gibt es 12 Monate mit Elterngeld. Mit den Extramonaten also insgesamt 14 Monate.

Die Partnermonate gibt es nicht nur für Elternpaare, sondern auch für Alleinerziehende. Mehr über das Elterngeld für Alleinerziehende

Voraussetzungen für die Partnermonate

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld müssen noch zwei weitere Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein Elternteil ist erwerbstätig und
  • Nach der Geburt verdient einer von beiden Elternteilen in zwei Monaten weniger als vor der Geburt

ACHTUNG: Ist ein Elternteil gar nicht erwerbstätig, kann nur der arbeitende Elternteil die Partnermonate nehmen.

Anpassung bei den Partnermonaten für Geburten ab 1. April 2024

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld von beiden Elternteilen ist zukünftig nur noch in einem der ersten 12 Lebensmonate möglich. Sollen also beide Partnermonate in den ersten 12 Lebensmonaten liegen, muss ein Elternteil in das Elterngeld Plus wechseln. Dann kann der andere Elternteil auch Basiselterngeld erhalten. Ausnahme: Diese Änderung ab 1. April 2024 gilt nicht für Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten.

Wie viele Partnermonate kann ich nehmen?

Die Anzahl der Partnermonate hängt davon ab, für welche Bezugsform du dich entscheidest.

Partnermonate mit Basiselterngeld = 2 Monate

Möchtest du die Partnermonate in Form von Basiselterngeld nehmen, sind es genau zwei Lebensmonate. Hier solltest du beachten, dass es das Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat gibt (Ausnahme: Frühchenregelung). Danach gibt es sie nur noch in Form von Elterngeld Plus.

Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeiten möchtest, solltest du diese mit Elterngeld Plus wählen.

Partnermonate mit Elterngeld Plus = 4 Monate

Du möchtest die Partnermonate länger als zwei Monate nehmen? Das geht, mit dem Elterngeld Plus. Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Monaten mit Elterngeld Plus. Du kannst also vier Monate als Partnermonate nutzen. Es ist auch möglich, nur zwei Monate mit Elterngeld Plus zu nehmen. Allerdings verfällt dann ein Monat mit Elterngeld. Dieser ist nicht übertragbar auf den anderen Elternteil.

Die Partnermonate mit Elterngeld Plus bieten sich besonders an, wenn du nebenbei in Teilzeit arbeiten möchtest (maximal 32 Stunden/Woche). Einen Hinzuverdienst rechnet die Elterngeldstelle immer auf dein Elterngeld an. Beim Elterngeld Plus fällt eine Kürzung jedoch milder aus, wenn es überhaupt dazu kommt. Beispiele zur Anrechnung des Hinzuverdienst beim Elterngeld.

Partnermonate mit Basiselterngeld UND Elterngeld Plus = 3 Monate

Du hast natürlich auch die Möglichkeit, deine Extramonate mit Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu nehmen. Die beiden Bezugsformen kannst du mischen und so auf drei Lebensmonate mit Elterngeld kommen.

Wie werden die Partnermonate berechnet?

Beim Elterngeld ist für die Höhe immer das Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt entscheidend. Daher gibt es keine separate Berechnung für die Partnermonate, da du sie in Form von Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus bekommst.

Wenn du dein Basiselterngeld vor der Antragstellung einmal ungefähr ausrechnen möchtest, kannst du mit 65% von deinem Gehaltsnetto rechnen. Mindestens gibt es 300 Euro, maximal 1.800 Euro.

Genauer geht das mit dem Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung. Hier kannst du dein Einkommen vor der Geburt genau erfassen und auch einen Hinzuverdienst während deiner Bezugsmonate.

Wann kann ich die Partnermonate nehmen?

Wann du die zusätzlichen Elterngeldmonate im Bezugszeitraum nimmst, entscheidest du. Als Mutter scheiden allerdings Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld direkt nach der Geburt aus. Sonst kannst du sie am Stück nehmen oder splitten, wie es für eure Familie sinnvoll ist.

Dabei sind drei Dinge wichtig:

  1. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate Elterngeld nehmen, um überhaupt Elterngeld zu erhalten

    Plane unbedingt immer mindestens zwei Monate ein. Denn nimmst du nur einen Monat und erhältst dafür Elterngeld, musst du diesen einen Monat wieder zurückzahlen.
  2. Das Basiselterngeld gibt es nur bis einschließlich des 14. Lebensmonats*
    Wenn du nur zwei Monate Elterngeld als Partnermonate nehmen möchtest, wählst du am besten das Basiselterngeld. Hierfür stehen dir nur die Lebensmonate 1 bis 14 zur Verfügung.
  3. Der Elterngeldbezug muss ab dem 15. Lebensmonat lückenlos sein*
    Ab dem 15. Lebensmonat darfst du keine Pause im Elterngeldbezug mehr einlegen. Selbst wenn noch Anspruch besteht, durch eine Pause verfallen die weiteren Monate. Ein abwechselnder Bezug zwischen beiden Elternteilen ist jedoch möglich.

* Ausnahme: Frühchenmonate

Kann ich die Partnermonate splitten?

Ja, das geht. Es kann sogar sinnvoll sein. Besonders wenn du nicht arbeitest in der Zeit, in der du die Extramonate nimmst. Hintergrund ist, dass dein Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit (Elternzeit) 1/12 deines Urlaubs kürzen darf (§17 Absatz 1 BEEG). Wenn dein Kind am 1. eines Monats geboren ist, kannst du davon leider nicht profitieren.

Beispiel:
Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage
Geburtstag des Kindes: 6. Januar
Elternzeit: 6. März bis 5. Mai (=2 Lebensmonate)

Nur im Monat April ist er vollständig abwesend, im März und Mai nur teilweise. Für den April darf der Arbeitgeber 1/12 des Urlaubsanspruchs kürzen. Das sind in diesem Fall 2 Tage, bleiben also nur 22 Tage Urlaubsanspruch.

Abwandlung:
Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage
Geburtstag des Kindes: 6. Januar
Elternzeit: 6. März bis 5. April und 6. Juni bis 5. Juli (=2 Lebensmonate)

Er ist keinen Kalendermonat vollständig abwesend. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch nicht kürzen.

Du möchtest die Elterngeldmonate bzw. deine Elternzeit aufteilen?

Achte unbedingt darauf, dass alle deine Elternzeiten innerhalb von zwei Jahren (Bindungszeitraum) im Antrag auf Elternzeit enthalten sind (ab Beginn der ersten Elternzeit gerechnet). Weiterhin darfst du deine 36 Monate Elternzeit maximal in 3 Abschnitte aufteilen.

Keine Kürzung bei Teilzeitarbeit

Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, darf keine Kürzung deines Urlaubs aufgrund des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erfolgen, da du nicht abwesend bist. Allerdings kann es zur Kürzung deines Urlaubsanspruchs bei Teilzeitarbeit kommen.

Partnermonate: Wann muss ich mich entscheiden?

Bist du unentschlossen, ob du die Extramonate nehmen möchtest? Du kannst dich sowohl als Mutter, als auch als Vater später noch für Elterngeldmonate entscheiden. Achte nur darauf, dass nicht zu einer Unterbrechung nach dem 14. Lebensmonat kommt.

Tipp: Du kannst den Zeitraum für die Auszahlung deines Elterngeldes auch dann noch anpassen, wenn du den Antrag bereits eingereicht hast. Gleiches gilt, wenn dir schon dein Elterngeldbescheid vorliegt. Eine Änderung ist für zukünftige Monate möglich. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben an die Elterngeldstelle.

Beispiele: Aufteilung der Partnermonate

Hier findest du ein paar Beispiele, wie sich die Partnermonate aufteilen lassen und wie du auch zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wechseln kannst.

Beispiel 1: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 1

Beispiel 1: Elternteil 1 bezieht 12 Monate lang Basiselterngeld. Elternteil 2 wählt für die Monate 13 und 14 die Partnermonate in Form von Basiselterngeld. Dies ist die klassische Variante.

Beispiel 2: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 2

Beispiel 2: Elternteil 1 bezieht ebenfalls 12 Monate lang Basiselterngeld. Elternteil 2 teilt die beiden Partnermonate auf den Lebensmonat 1 und 14 auf und bezieht dort ebenfalls Basiselterngeld.

Beispiel 3: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 3

Beispiel 3: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 13 und 14 die Partnermonate in Form von Basiselterngeld.

Beispiel 4: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 4

Beispiel 4: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 11 bis 14 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel 5: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 5

Beispiel 5: Elternteil 1 bezieht nur 2 Monate lang Basiselterngeld, geht dann 8 Monate arbeiten und wählt in Monat 11 bis 14 Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 3 bis 10 Basiselterngeld und nimmt im Anschluss 4 Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel 6: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 6

Beispiel 6: Elternteil 1 bezieht 2 Monate lang Basiselterngeld und dann 20 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 14 Monate arbeiten und wählt für die Monate 15 bis 18 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel 7: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 7

Beispiel 7: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 14 Monate arbeiten und wählt für die Monate 15 bis 18 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel 8: Elterngeld Partnermonate
Beispiel 8

Beispiel 8: Elternteil 1 bezieht 6 Monate lang Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 13 Monate arbeiten und wählt für Monat 14 bis 16 die Partnermonate. Monat 14 in Form von Basiselterngeld und Monat 15 und 16 in Form von Elterngeld Plus.

Was ist der Unterschied zwischen Partnermonaten und Partnerschaftsbonus?

Auch wenn Partnermonate und Partnerschaftsbonus ähnlich klingen, bitte nicht verwechseln.
Der Partnerschaftsbonus sind noch einmal bis zu vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus für beide Elternteile. Diese sind an weitere Bedingungen geknüpft. Unter anderem ist die Voraussetzung, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Lebensmonat arbeiten müssen. Bei den Partnermonaten kannst du arbeiten, es ist jedoch keine Bedingung. Mehr zum Partnerschaftsbonus.

Wo trage ich die Partnermonate im Elterngeldantrag ein?

Die Partnermonate sind keine eigene Bezugsform, wie z.B. der Partnerschaftsbonus. Auf deinem Elterngeldantrag kannst du dafür regulär Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder eine Kombination aus beiden ankreuzen.

Elterngeld Partnermonate und die Idee dahinter

Väter mit Elterngeldbezug

Der Väterreport 2021 der Bundesregierung zeigt, dass immer mehr Väter in Elternzeit gehen. Im Jahr 2009 lag ihr Anteil bei rund 24 Prozent. Zehn Jahre später nutzten bereits 44 % der Väter die Chance, einige Wochen beim Nachwuchs zu bleiben.

Diese Veränderung ist zu großen Teilen dem Elterngeld und den damit verbundenen Partnermonaten zu verdanken. Durch die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung gibt es 14 statt 12 Monate Elterngeld.

Umfrage: Werdet ihr die Partnermonate nutzen?

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld Partnermonate? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo,

    wir hörten ich, als Mutter könnte 11 Monate Elterrnzeit nehmen und dadurch dem Partner einen Monat abgeben. Stimmt das. Mein Partner wechselt kurz vor der Geburt den Job und der neue Arbeitgeber möchte ihm keine 2 Monate gewähren.
    Bitte helfen Sie mit einer Antwort, wir müssen den Antrag bald einreichen.

    Janine Richter

    • Hallo Janine, nicht Elterngeld und Elternzeit verwechseln – das sind beides grundsätzlich verschiedene Dinge. Man kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen, „abgeben“ kann man diese jedoch nicht. Wenn dein Partner Elterngeld erhalten möchte, muss er dafür jedoch mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen – das solltet ihr dabei bedenken.

  • Wie ist es denn wenn mein Mann auch 2 Monate Elterngeld nehmen möchte und ich die 12 Monate aber zu Hause bin geht’s? Und wie werden seine 2 Monate dann berechnet, da er winkend Einkommen hat.

    • Hi Jacqueline, ihr könnt auch parallel zu Hause bleiben. Es ist also kein Problem, wenn dein Mann seine 2 Monate während deiner Elternzeit nimmt. Wenn er in den 2 Monaten ein Einkommen hat, müsste man genau nachrechnen, welches Modell für ihn wirklich lohnt – das kann man so einfach leider nicht beantworten. Ich kann dir hierfür unsere Elterngeldberatung nahelegen, in der wir alle Konstellationen durchrechnen und für die meisten Kunden auch deutlich mehr Elterngeld herausholen können.

  • Hallo, ich werde Alleinerziehend sein und möchte 12 Monate Elternzeit nehmen… der Vater des Kindes ist Student und wohnt in einer anderen Stadt. Ich werde auch das alleinige Sorgerecht haben. Nun ist er auf die Idee gekommen auch 2 Monate Elternzeit nehmen zu wollen…ist das überhaupt möglich, weil das Kind gar nicht bei ihm wohnt? Und wie soll das finanziell aussehen? Liebe Grüße Annika

    • Hallo Annika,
      als Vater des Kindes hat auch er Anspruch auf Elternzeit, wenn er in dieser Zeit dann mit dem Kind zusammen lebt und es selbst betreut. Wenn er als Vater mit dem Kind in dieser Bezugszeit (2 Monate am Stück oder 2x 1 Monat) bei dir mit wohnt, würde er Elterngeld bekommen, da eine häusliche Gemeinschaft besteht. Wenn er es in seinem Haushalt betreuen würde, wäre die Voraussetzung nicht erfüllt und in Bezug auf das alleine Sorgerecht von dir, könnte es hier zu Problemen kommen.

      In Bezug auf dich ginge dir dann Elterngeld „verloren“ bzw. du verlierst möglicherweise deinen steuerlichen Status „alleinerziehend“, der dir einen Mehranspruch von bis zu 8 Monaten Elterngeld bringen kann, solltest du länger als 12 Monate Elternzeit nutzen wollen und zum Beispiel nur in Teilzeit arbeiten.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo, mein Mann und ich teilen uns die EZ. Unsere Tochter kam am 17.03.18. Können wir auch zum Ende eines Kalendermonats uns sozusagen die Klinke in die Hand geben? Ich würde Elterngeld gerne bis zum 31.01.19 beziehen, mein Mann direkt im Anschluss ab dem 01.02.19 bis zum 16.05.19 (insgesamt 14 Monate). Funktioniert dieser Wechsel zum Kalendermonat, oder verlieren wir dadurch beide an Elterngeld? Liebe Grüße

    • Hallo Nina, ihr könnt natürlich die Elternzeit nach Kalendermonaten nehmen und euch die Klinke in die Hand geben, das ist kein Problem. Das Elterngeld wird jedoch immer nach Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt. Das solltet ihr bei der Überlegung also unbedingt beachten. In der Konstellation empfehlen wir euch schon unser Beratungsangebot, da man da tatsächlich auch Elterngeld verlieren kann, wenn man es falsch anstellt. Schau es dir gern mal an. Vielleicht bekommt ihr es aber auch selbst hin: https://www.elterngeld.de/elterngeldberatung/

  • Hallo, unser Sohn kommt Mitte Januar zur Welt und mein Mann möchte gerne auch den ersten Monat gleich in Elternzeit gehen und dann nochmal einen Monat im Sommer, somit beantragen wir hierfür das Elterngeld.
    Zählt das als Elternbasisgeld (das werde ich beantragen) oder sind das diese Partnerschaftsbonusmonate ?
    Liebe Grüße Miriam

    • Hallo Miriam, ihr könnt grundsätzlich immer auch parallel ganz normal Elterngeld beziehen, das ist vollkommen ok. Wenn euer Sohn z.B. am 15.01. geboren wird, könntet ihr beide vom 15.01. bis 14.01. Basiselterngeld beziehen. Bedenkt jedoch, dass dann 2 Elterngeldmonate in einem Monat „aufgebraucht“ werden. Die Partnerschaftsbonusmonate könnt ihr dafür auch nutzen, aber dafür müsst ihr auch Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu findest du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/

  • Hallo elterngeld.de-Team,
    ich werde Vater und würde gerne 2 Monate EZ und EG in Anspruch nehmen. Meine Frau nimmt 12 Monate EG und 24 Monate EZ in Anspruch. Das geht ja alles problemlos.
    Meine Frau nimmt die ersten 12 Lebensmonate EG in Anspruch. Ich würde gerne irgendwann zwischen 6 und 12 Lebensmonat EZ und EG in Anspruch nehmen, da will ich mich aber noch nicht festlegen.
    Meine Frage ist, wann ich meinen EG-Antrag stellen muss? Ich habe mal gehört, man müsste das alles zusammen beantragen, stimmt das? Dann müsste ich mich viel früher für die genauen Lebensmonate, in denen ich EG in Anspruch nehme, entscheiden.
    Auf der Homepage des Familienministeriums steht aber, dass man auch zwei Anträge stellen kann, einen für die Mutter und einen für den Vater. Falls das geht würden wir zunächst den Antrag meiner Frau abschicken und wenn wir dann wissen ,wann ich EG in Anspruch nehmen will, meinen Antrag abschicken.

    Herzlichen Dank für eine Antwort,
    Lukas Mayer

    • Hallo Lukas,

      die Anträge könnt ihr problemlos separat stellen. Letztlich müsst ihr das sogar, da das Elterngeld nur bis zu 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.
      Es sind im Antrag immer bestimmte Angaben für beide Elternteile zu machen, unabhängig davon ob der Antrag für beide gilt oder nur für einen Elternteil.
      Zusätzlich musst du als zweiter Elternteil den Antrag deiner Frau auch mit unterzeichnen. Wenn bei dir klar ist, wann du in Elternzeit gehen möchtest dann stellst du
      8 Wochen vorher den Antrag bei deinem Arbeitgeber und dann kannst du mit der Bestätigung deines Arbeitgebers dann umgehend deinen Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,

    Ich beziehe in den LM 1-12 Elterngeld. Mein Mann möchte im 7. und voraussichtlich im 12. LM die Partnermonate nutzen und Elterngeld beantragen. Müssen beide LM bereits bei seinem Antrag verbindlich genannt werden (auch wenn noch nicht mit AG final abgestimmt) oder kann der Antrag zunächst nur für einen gestellt werden, obwohl zwei verpflichtend sind?
    Muss er einem separaten Antrag ausfüllen und alle Anlagen, wie Geburtsurkunde, Mutterschaftsgeld etc erneut einreichen? Die Geburtsurkunde im Original wurde ja bereits mit meinem Antrag versendet …
    Danke für die Info.

    • Hallo Tina,

      für den Antrag deines Mannes braucht es noch eine Bescheinigung über die Elternzeit vom Arbeitgeber, von daher sollte zumindest der erste Zeitraum klar sein und auch bestätigt, wenn ihr den Antrag einreicht. Übrigens: Dein Mann sollte die Elternzeit nicht zu früh beantragen, da erst 8 Wochen vorher der Kündigungsschutz für ihn greift.

      Es handelt sich grundsätzlich um einen neuen Antrag, und daher müsstet ihr eigentlich alle Unterlagen (das Kind und deinen Mann betreffend) noch einmal einreichen. In manchen Bundesländern kann man sich auf den bereits gestellten Antrag des anderen Elternteils beziehen, schaut doch einmal auf das Formular und / oder ruft doch einmal bei der Elterngeldstelle an.

      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Unser Sohn kommt voraussichtlich am 04.03.19 zur Welt. Ich möchte gern die ersten 2 Jahre zuhause bleiben (ohne Nebenverdienst) und Elterngeld Plus beziehen. Kann mein Mann dann zusätzlich noch 2 Basis-Elterngeld Monate im ersten Lebensjahr unseres Juniors in Anspruch nehmen oder müssen es dann ebenfalls Elterngeld-Plus Monate sein?

    • Hallo Natalia,
      deinem Partner stehen 2 Basiselterngeld-Monate oder 4 Elterngeld Plus Monate zur Verfügung, die er nutzen kann 🙂 Sofern du allerdings Mutterschaftsgeld beziehst (weil du z.B. Arbeitnehmer bist), solltest du bedenken, dass deine ersten beiden Monate zwingend Basiselterngeld Monate sind. Es bleiben dann also nur noch 10 Basiselterngeld Monate bzw. 20 Elterngeld Plus Monate für dich übrig. Du bekommst also nicht volle 2 Jahre Elterngeld.

      Viele Grüße
      Patrick von Elterngeld.de

  • Hallo, mein Freund (nicht-EU Staatsangehöriger) und ich leben zusammen mit unserem Kind in einem Haushalt. Ich bin Studentin und er ist seit Geburt des Kindes Doktorand mit Stipendium. Kann nur ich Elterngeld beziehen oder können wir Partnerschaftsmonate bekommen? Danke!

    • Hallo Maria,
      leider schreibst du nicht, aus welchem Land dein Freund kommt, denn es gibt Ausnahmen. Allgemein gesagt, kommt es ein wenig darauf an, ob dein Freund z. B. eine Niederlassungserlaubnis hat oder sogar eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland. Sofern das der Fall ist, könntet ihr Anspruch auf die Partnermonate haben, allerdings nur, wenn einer von euch nach der Geburt in zwei Monaten weniger Einkommen hat als vorher (z. B. durch Mutterschutzmonate). Ein Stipendium gilt nicht als Gehalt, somit würde es nur funktionieren, wenn du vor der Geburt z. B. einen Minijob hattest und jetzt nicht mehr arbeitest oder weniger, dann könnte dein Freund den Mindestbetrag erhalten. Anderenfalls bist nur du elterngeldberechtigt.

  • Hallo,
    sagen wir ich möchte 30 von 40 Stunden pro Woche arbeiten, d.h. 75%, bei einem netto Einkommen von 1800€. Ich erhalte also 65% von meinem netto Einkommen für 25% meiner Arbeitszeit oder?

    Also habe ich folgendermaßen gerechnet: 1800 * 0,25 * 0,65 = 292,5

    Das ist weniger als der Mindestbetrag. Kann ich also einfach ankreuzen „Ich beantrage das Basiselterngeld … in Höhes des Mindestbetrags von 300 €“?

    • Hallo Jürgen,
      das Elterngeld wird ausgehend von deinem Brutto berechnet und ein sog. Elterngeldnetto ermittelt. Auf der Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du einen entsprechenden Online-Rechner dafür.

      • Hallo ich hab da mal eine Frage und zwar ist unser kleine am 30.12.2020 geboren wir haben ein Antrag gestellt ich auf zwei Jahre und mein Mann für die ersten beiden Monate da er dann wieder weiter arbeiten möchte wir haben schon ein Bescheid bekommen da stehe aber nur ich drin bekommt mein Mann ein Extra Bescheid ? Mit freundlichen Grüßen vanessa

        • Hallo Vanessa,
          in einigen Bundesländern stellen Eltern separate Anträge. Ich weiss nicht, wie das bei euch war. Dann kann es schon sein, dass die Bearbeitung unterschiedlich erfolgt. War es ein Antrag, kann es vielleicht an der Post liegen. Am besten einmal telefonisch nachfragen.

  • Guten Tag,
    wir verzweifeln etwas am Antrag. Ich möchte gerne 2 Jahre Elterngeld beantragen, also wäre es ja Elrerngeld plus. Mein Mann möchte aber auch wieder die 2 Monate nehmen. Wie müssen wir dies im Antrag angeben? Werden mir dann Monate abgezogen? Weil mein Mann keine Elterngeld plus Monate nehmen möchte sondern zwei Basis Monate. Morgen kommt schon unser Kind zur Welt, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Anja

    • Hallo Anja,
      euch stehen 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngeld Plus zu. Wenn dein Mann mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, kann er Elterngeld bekommen. Wenn einer von euch in zwei Monaten weniger Einkommen hat als vor der Geburt, könnt ihr noch die 2 zusätzlichen Partnermonate in Form von Basiselterngeld erhalten. Sofern du Mutterschaftsleistungen beziehst, gelten diese als Monate mit Basiselterngeld. D. h. von den „regulären“ Monaten kannst du dann noch 20 Monate Elterngeld Plus erhalten, sofern ihr die Partnermonate in Anspruch nehmen könnt. 2 Monate wären dann für dich, in dieser Konstellation, ohne Elterngeld. Für den zweiten Elternteil muss ein separater Antrag ausgefüllt werden, beide Anträge sind von beiden Elternteilen zu unterzeichnen.

  • Hallo,
    ich möchte gern 12 Monate Elterngeld beantragen. Mein Mann nimmt zwei Monate Elternzeit ab Geburt des Kindes und würde gern noch einen Monat im Laufe des ersten Jahres nehmen. Geht das überhaupt? Und muss er den Elterngeldantrag dann für die drei Monate direkt stellen oder kann er den einen Monat noch nachtragen, da er sich noch nicht sicher ist, in welchem Lebensmonat er nochmal Elternzeit nehmen möchte. Müsste er dann in dem Antrag 1 Elterngeldmonat ankreuzen und zwei Elterngeld Plus Monate?
    Vielen Dank, Denise

    • Hallo Denise,
      Wenn es um die Partnermonate geht, dann liegst du richtig, dass dein Mann dann einen Monat Basiselterngeld und 2 Monate Elterngeld Plus beantragt. Am einfachsten wäre es, wenn der erste Monat mit Basiselterngeld genommen wird. Ihr solltet darauf achten, dass der dritte Monat entweder innerhalb deiner 12 Monate oder direkt im Anschluss an deine 12 Monate genommen wird, denn Elterngeld muss lückenlos bezogen werden, anderenfalls entfällt der Anspruch. Ihr könnt Elterngeld Plus Monate nur „im Doppelpack“ beantragen, da sonst eine ungerade Anzahl von Monaten entsteht. Wenn der Monat dann noch einmal verändert werden soll, könnt ihr das formlos (für zukünftige Monate) schriftlich der Elterngeldstelle mitteilen, das ist gar kein Problem.

  • Hallo, ich beantrage für mich die 12 Basismonate Eltergeld und mein Mann möchte die 2 Partnermonate nehmen. Werden die Partnermonate auch in der Rubrik Basismonate eingetragen? Des weiteren hat er noch keine Bestätigung vom Arbeitgeber, kann er die Bestätigung auch nachreichen oder ist es besser wenn er seinen Antrag separat einreicht wenn er die Bestätigung hat?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort

    • Hallo Kathi,
      für jeden Elternteil muss ein separater Antrag ausgefüllt werden, beide Anträge müssen jeweils vom anderen Elternteil unterschrieben werden. Am einfachsten ist es immer, wenn mit dem Antrag alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Sollte das gar nicht gehen, weil man dann z. B. die 3 Monatsfrist für den Antrag nicht einhalten kann, sollte das eingereicht werden, was da ist. Partnermonate können auch Monate mit Elterngeld Plus sein (dann sind es 4 Monate), das ist eure Entscheidung.

  • Hallo,
    ich möchte gern als Vater Elternzeit nehmen. Meine Frage daher, ob ich auch Elterngeld bekomme, wenn ich erst nach den 12 Monaten die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantrage? Müssen die Partnermonate direkt im Anschluss folgen?

    VG
    Michael

    • Hallo Michael,
      wenn deine Frau 12 Monate Basiselterngeld bezieht, dann kannst du theoretisch auch erst ab dem 15. Lebensmonat deine Elternzeit nehmen, allerdings bekommst du nach dem 14. Lebensmonat kein Basiselterngeld mehr, sondern nur noch Elterngeld Plus (dann aber für 4 Monate, sofern du die Voraussetzungen erfüllst). Viel später kannst du die Partnermonate nicht beginnen, denn nach dem 14. Lebensmonat muss der Bezug von Elterngeld lückenlos stattfinden.

  • Liebe Yvonne, liebes Elterngeld.de-Team,

    unser Sohn (1. Kind) wird im April 19 das Licht der Welt erblicken. Meine Frau will zwischen 15 und 16 Monaten Elterngeld beantragen (entsprechend mit einer Kombination aus einigen Monaten Basiselterngeld und einigen Monaten Elterngeld Plus), danach wieder in ihre Vollzeitbeschäftigung gehen.

    Ich würde gerne im direkten Anschluss an meine Frau für 2 Monate Elterngeld Plus beantragen (vermutlich für den 17. und 18. Lebensmonat), unter anderem wegen bis dahin laufenden Projekten im Beruf und der Verfügbarkeit von Kita-Plätzen. Meine Frage: ist das überhaupt möglich? Der Bezug von Basiselterngeld (Partnermonate) muss ja innerhalb den ersten 14 Lebensmonate erfolgen, aber wie sieht es genau beim Elterngeld Plus aus? Können die Partnermonate bei Elterngeld Plus frei in den ersten 24. Lebensmonaten gewählt werden oder gibt es hier Einschränkungen? Dazu finden wir leider keine genauen Angaben?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Matthias

    • Hallo Matthias,
      die Partnermonate können auch als Elterngeld Plus Monate genommen werden, d. h. nach dem 14. Lebensmonat, dann wären es sogar 4 Monate sozusagen.
      Grundsätzlich sind die Partnermonate frei wählbar, jedoch müsstet ihr darauf achten, dass der Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat lückenlos erfolgt, anderenfalls erlischt euer Anspruch. Wenn du im 17. Lebensmonat in Elternzeit gehen möchtest, müsste deine Frau also bis zum 16. Lebensmonat Elterngeld beziehen.

  • Hallo,

    unser 2. Kind hat am 16.04.2019 Stichtag. Ich bin eigentlich noch bis 29.07.2019 in EZ für unser erstes Kind, das dann drei Jahre alt wird. Was ist bei dieser Überschneidung zu beachten?

    Ich möchte gerne ab Geburt 2 Jahre EZ nehmen und für 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Mein Mann würde gerne ab Geburt einen Monat Elternzeit nehmen und für diesen Monat Elterngeld beanspruchen. Geht das, oder muss er zwei Monate Elternzeit nehmen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben?

    Danke & viele Grüße,
    Sabine

    • Hallo Sabine,
      du solltest zum Beginn des neuen Mutterschutzes die bestehende Elternzeit kündigen, damit der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder auflebt. Der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen, du musst ihn nur rechtzeitig darüber informieren. Die nicht verbrauchte Zeit kannst du dann ggf. später beanspruchen.
      Dein Mann kann einen Monat Elternzeit nehmen, wenn er keinen zweiten Monat nimmt, kann er jedoch leider kein Elterngeld erhalten.

  • Hallo elterngeld.de-Team,

    unser Sohn wurde am 06.09.18 geboren und ich würde nun gerne die 2 Monate Elternzeit nehmen (2x 1 Monat).
    Heißt das, dass ich die Monate immer vom 05. bis zum 05. nehmen muss oder vom 06. bis zum 06. des Monats?

    Vielen Dank Vorab

    • Hallo Dennis,
      wenn du die Elternzeit nach Lebensmonaten nehmen möchtest, dann beginnt in deinem Fall ein Monat immer am 6. des einen Monats und endet am 5. des Folgemonats.

  • Hallo. Ich wollte mal nachfragen wie das abläuft wenn man bis zum Mutterschutz und die ganze Schwangerschaft arbeitslos war und ist (seit 15 März 2018 arbeitslos) . Muss ich den dann auch elternzeit beantragen oder fällt das für mich dann weg? Mein Mann würde gerne 2 Monate elternzeit beantragen und auch in der Zeit elterngeld beziehen. Wie läuft das ab wie müssen wir das beantragen? Enbidnugstermkn ist voraussichtlich 21.Februar 2019

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort

    • Hallo Nati,
      du hast aufgrund der Arbeitslosigkeit nur Anspruch auf das Mindestelterngeld. Das sind 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus. In der Mutterschutzfrist bekommst du kein ALG I. Während du Elterngeld bekommst, kannst du dein ALG pausieren, ansonsten wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Du kannst dich von der Jobsuche befreien lassen, bekommst dann aber keine Leistungen. Wenn du eine Betreuungsmöglichkeit nachweisen kannst, dann musst du auch wieder auf Jobsuche gehen.
      Dein Mann stellt bei seinem Arbeitgeber frühestens 8 Wochen vor dem gewünschten Elternzeittermin den Antrag auf Elternzeit. Bei der Elterngeldstelle beantragt ihr jeweils separat Elterngeld , am besten direkt nach der Geburt. Ihr kreuzt individuell an, in welchen Monaten ihr Basiselterngeld und oder Elterngeld Plus erhalten möchtet und reicht die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Antrag ein.

  • Hallo,

    ist es möglich, dass der Mann seine 2 Monate auch im 15. und 16. Lebensmonat nimmt, wenn wir das Elterngeld durch Elterngeld Plus soweit wie möglich strecken? Also z.B. ich als Frau nehme Basiselterngeld für 10 Monate, dann 4 Monate strecke ich mit ElterngeldPlus (ohne Teilzeitarbeit) und dann nimmt mein Mann noch 2 Monate Basiselterngeld in Monat 15 und 16?

    • Hallo Mareike,
      das geht leider nicht, denn nach dem 14. Lebensmonat gibt es nur noch Elterngeld Plus. Allerdings könnte dein Mann die Partnermonate auch in Form von Elterngeld Plus nehmen und dann 4 Monate. Wichtig ist der lückenlose Bezug nach dem 14. Lebensmonat, da ansonsten der Anspruch auf das Elterngeld entfällt.

  • Hallo,
    meine Frau würde gerne ab Geburt 6 Monate Basiselterngeld und anschließend 12 Monate Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Ich selbst möchte im 13. und 14. Monat im Rahmen der Partnermonate Basiselterngeld beziehen. Somit würden sich 2 Monate überschneiden. Verliert sie während des 13. und 14. Monats ihren Anspruch auf Elterngeld Plus, oder würde beides parallel und unabhängig voneinander gezahlt?
    Danke für die Info!

    • Hallo Dominik,
      ihr könnt auch parallel Elterngeld beziehen. Basis ist jeweils euer Einkommen in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes bzw. in den 12 Monaten vor der Geburt.

  • Hallo, ich bekomme noch bis August Elterngeld plus. Danach können mein Mann und ich 4 Monate Partnerbonusmonate machen ist das richtig?
    Was ist wenn ich aber schwanger werden würde und zu diesem Zeitpunkt keine Partnerbonusmonate möglich wären, verfallen diese oder kann ich die auch noch später einlösen?

    • Hallo Tanja,
      diese 4 Monate müssen am Stück und mit deinem Partner gleichzeitig stattfinden. Wenn du zum Beispiel ein paar Tage krank bist, ist das kein Problem, denn Krankheitstage gelten dann mit der vereinbarten Arbeitszeit pro Tag als abgeleistet . Ob das auch für die Zeit eines (längeren) Beschäftigungsverbotes gilt, konnte ich nicht herausfinden. Sofern das akut ist, solltest du einen Fachanwalt kontaktieren.

  • Hallo,
    ist es möglich, dass ich als Mutter 12 Monate Elternzeit, gestückelt auf die ersten 14 Lebensmonate (LM 1-5; 7-9 und 11-14), nehme und mein Partner zwei (LM 7 und 9), welche aber zum Teil im gleichen Zeitraum wie meine liegen? Das würde bedeuten, dass wir im LM 6 gar kein Elterngeld bekommen würden, was für uns ok wäre? Oder müssen die immer aneinander hängen? Wir sind/waren beide vor Geburt des KIndes berufstätig.
    Danke für die Hilfe

    • Hallo Stefanie,
      in den ersten 14. Lebensmonaten ist es möglich Monate ohne Bezug von Elterngeld zu haben. Nach dem 14. Lebensmonat müsstet ihr euch abwechseln um den Anspruch nicht zu verlieren. Aber die Variante die ihr ausgesucht habt, wird funktionieren.

  • Hallo,
    ich als Mutter möchte gerne 12 Monate Elternzeit/Elterngeld beantragen, die sich direkt an die Mutterschutzfrist anschließt. Mein Freund ist arbeitslos und bekommt momentan ALG I. Er möchte erst für den 13. und 14. Monat Elternzeit beantragen und Elterngeld beziehen. Unsere Frage ist, ob wir den Antrag für ihn mit seiner aktuellen Arbeitslosigkeit überhaupt abgeben können, da er aktuell ja gar nicht weiß, welchen Arbeitgeber er bis dahin haben wird und ob die Elternzeit möglich ist. Könnte ein bewilligter Antrag unsererseits im Zweifel wieder zurückgezogen werden?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Hallo Elisabeth,
      für zukünftige Monate könnt ihr den Antrag immer ändern, in diesem Fall auch zurückziehen. Sofern dein Freund zu diesem Zeitpunkt noch ALG I bekommt, kann er diesen Bezug auch unterbrechen und für 2 Monate das (Mindest-) Elterngeld beziehen.

  • Hallo,

    wir bekommen im Juli Nachwuchs, ET ist der 23.07. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen, allerdings nach 18 Monaten wieder 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mein Mann würde auch gerne die 2 Monate Elternzeit nutzen in LM 1 und 11. Macht hier das Elterngeld plus Sinn?
    Danke für eure Hilfe

    • Hallo Sarah,
      wenn der Bezug von Elterngeld und Erwerbseinkommen zusammentreffen, ist es tatsächlich günstiger Elterngeld Plus zu wählen, weil hier die Anrechnung auf das Elterngeld nicht ab dem ersten Euro erfolgt. Dennoch kann es auch im Bezug von Elterngeld Plus zu Kürzungen kommen.
      Die 2 Partnermonate können bis zum 14. Lebensmonat mit Basiselterngeld genommen werden, ihr könnt aber auch 4 Monate daraus machen, mit Teilzeitarbeit und Elterngeld Plus. Das kommt ganz auf eure persönliche Situation an.

  • Meine Frau nimmt die ersten 15 Lebensmonate Elternzeit und wir haben für die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld für sie beantragt. Ich würde gerne für den 9. und den 13. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Partnermonate beantragen.

    In einem Portal habe ich gelesen: „Vater oder Mutter können alleine nur bis zu 12 Monate Elterngeld beantragen. Unter u.a. folgender Bedingung können die Eltern noch zwei zusätzliche Monate Elterngeld beziehen: •Das Kind wird mindestens 2 Lebensmonate GLEICHZEITIG von Vater und Mutter betreut.“ und an anderer Stelle „Die Partnermonate müssen von beiden Eltern zeitgleich genommen werden. “

    Stimmt das oder kann ich für den 9. und 13. Lebensmonat Elterngeld (Partnermonate) empfangen, obwohl wir jedenfalls im 13. Lebensmonat nicht zeitgleich Elterngeld empfangen?

    • Hallo Werner,
      grundsätzlich gibt es Elterngeld für 12 Monate. Wenn einer von euch in mindestens 2 Monaten nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, bekommt ihr die 2 weiteren Monate, die Partnermonate. Diese kannst du zusammen, also zeitgleich, mit deiner Frau nehmen oder alleine, sprich nacheinander, wie es für euch am besten ist. Somit steht deiner beschriebenen Planung nichts entgegen.

  • Unser Sohn kommt voraussichtlich am 13.05.2019 zur Welt. Meine Frau wird 12 Monate in Elternzeit gehen und ich möchte die 2 Partnermonate gesplittet (je 1 Monat) nehmen. Mein Plan wäre den ersten Monat vom 21.06.2019 bis 21.07.2019 und den zweiten Monat vom 18.11.2019 bis 18.12.2019 zu nehmen. Ist das möglich in Bezug auf Elterngeld? Ich lese hier häufiger etwas darüber das man sich an den Lebensmonaten orientieren soll/muss… Was aber schwer ist wenn man im Voraus zwar planen muss (Einhaltung der 7 Wochen Frist beim Arbeitgeber) und man ja gar nicht genau weiß an welchem Tag das Kind zur Welt kommt.

    • Hallo Timo,
      grundsätzlich kannst du die Partnermonate nehmen, wie es für dich am besten passt. Bei deiner Variante wird es aber zu Kürzungen beim Elterngeld kommen, da dieses nach Lebensmonaten gezahlt wird. Orientieren sich deine Partnermonate an den Lebensmonaten des Kindes, ist das kein Problem. Du kannst die Daten für den Antrag auch erstmal weglassen und den Antrag auf Elternzeit nach den Lebensmonaten, ausgehend vom errechneten Geburtstermin, stellen. Ist das Kind auf der Welt und das tatsächliche Geburtsdatum bekannt, kann man die Zeiten, die du beanspruchst, einfach ausrechnen. Bis dahin gehst du für die Antragsfristen vom errechneten Termin aus. Du musst beide Zeiträume bereits in deinen Antrag einfügen (da innerhalb der ersten 24 Monate).

  • Hallo,
    Unser Kind kommt ende Mai zur Welt.
    Ich beantrage dann 12 Monate Elternzeit.
    Jetzt ist meine Frage ob mein Partner , der zur Zeit Arbeitslos ist und Geld vom Jobcenter bezieht auch Anspruch auf Elternzeit hat?
    Können Wir die 14 Monate Elternzeit nehmen ?
    Liebe Grüße

    • Hallo Ronja,
      nein, leider bekommt ihr die Partnermonate nicht. Anspruch auf Elternzeit hat dein Partner in dem Sinne nicht, denn in dem Moment würde er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und somit erhält er kein ALG mehr. Das wäre jedoch möglich, den ALG I Anspruch kann man ruhen lassen.

  • Hallo,

    ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen und mein Partner im Anschluss 2 Monate. Ich Frage mich nur wie nun der Elterngeldantrag auszufüllen ist. Ist das dann das Basiselterngeld + 2 Partnermonate oder ist es immer Elterngeld plus sobald die Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden.

    Wenn es nun das Basiselterngeld ist, sehe ich das richtig, dass mein Partner und ich dann jeweils einen Antrag ausfüllen müssen? Also er beantragt 2 Monate Basiselterngeld und ich separat 12 Monate Basiselterngeld ?

    Vielen Dank!

    VG Kim

    • Hallo Kim,
      genau, ihr müsst beide einen Antrag ausfüllen. Wenn dein Partner in den ersten 14 LM die Partnermonate nimmt, dann ist das Basisgeld korrekt.

  • Hallo!
    Ich habe als mutter 12 Monate Elternzeit genommen und diese auf zwei Jahre geteilt also 24 Monate Elternzeit. Kann mein Mann innerhalb dieser 2 Jahre die 2 Partnermonate nehmen?

    • Hallo Agathe,
      innerhalb der ersten 14 LM kann er 2 Monate nehmen mit Basiselterngeld oder innerhalb der 24 LM 4 Monate mit Elterngeld Plus. Es ist kein Problem wenn ihr gleichzeitig Elterngeld bezieht.

  • Hallo,

    ich möchte gerne 3J Elternzeit nehmen und 12Mo Basis Elterngeld beziehen. Der Papa möchte gerne im LM 2 und im LM 4 Elternzeit nehmen. Ist das möglich und kreuzt dann der Papa auch Basis Elterngeld an??

    Lg ☀

    • Hallo Francesca,
      wenn einer von euch in 2 Monaten nach der Geburt weniger verdient hat als vor der Geburt, dann könnt ihr die Partnermonate beantragen. In den ersten 14. LM können diese 2 Monate mit Basiselterngeld genommen werden oder aber auch 4 Monate mit Elterngeld Plus.

  • Hallo liebe Yvonne,

    unser 2tes Kind kommt im Juni zur Welt. Ich werde dann für 24 Monate EZ nehmen und in diesem Zeitraum auch EG beziehen.
    Dh ich muss die ersten 2 Monate Basis EG beantragen (da ich Mutterschaftsgeld erhalten werde) und danach dann 20 Monate EG Plus?

    Mein Mann würde gerne direkt nach der Geburt 4 Monate EG Plus erhalten und für 30 Std/Woche arbeiten gehen. Währe dieses so möglich?
    Er würde dann EG erhalten und sein Gehalt beziehen ohne dass das Gehalt aufs EG angerechnet wird, oder?
    Könnte er die EG Plus Monate auch gesplittet nehmen oder müssen diese am Stück erfolgen?

    Vielen Dank im Voraus für deine Antwort.
    VG, Daniela

    • Hallo Daniela,
      deine Rechnung mit den Monaten ist richtig, kommt dein Kind früher, bekommst du aber möglicherweise 3 Monate Basiselterngeld und dir bleiben ggf. nur 18 Monate EG Plus.
      Dein Mann kann diese Monate nehmen, wann es für ihn am besten passt. Er kann diese aufteilen oder am Stück nehmen. Bezüglich des Elterngeldes und der Anrechnung beim Elterngeld Plus verhält es sich so: wenn sein Verdienst nach der Geburt 50 % des Verdienstes von vor der Geburt nicht überschreiten, wird beim Elterngeld Plus nicht gekürzt. Liegt er darüber, erfolgt eine Anrechnung. Diese fällt jedoch lange nicht so hoch aus, wie beim Basiselterngeld.

  • Hallo.
    Ich werde 12 Monte Basis Elterngeld beantragen und mein Mann 2 Partnermonate.
    Meine Frage lautet: Kann ich die 12 Monate aufgeteilt nehmen?
    Bsp.: 1.-8. LM und 10.-13. LM Basiselterngeld
    9. LM + 14. LM Partnermonate

    Würde das gehen?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen

  • Hallo.
    Wir erwarten Ende März Nachwuchs. Ich als Mutter möchte 3 Jahre in EZ gehen und Elterngeld Plus beantragen. D.h. ab dem 3. LM bis einschließlich 22. LM bekomme ich die Hälfte des mir zustehenden EG, ist das korrekt??

    Mein Partner möchte Mai und Juni 2 Monate EZ in Teilzeit nehmen. Wir sind nicht verheiratet. Müssen wir den Antrag gemeinsam oder separat voreinander stellen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Hallo Sommer,
      ja das ist korrekt. Die Anträge müsst ihr separat stellen und den Antrag des anderen jeweils mit unterschreiben. Das ist übrigens bei allen Eltern so und hat nichts mit der Heirat zu tun.

  • Guten Tag,

    da wir im Sommer unser 3. Kind erwarten, haben wir uns schon einen guten Überblick über die Elterngeldthematik verschaffen können.
    Eine Frage konnte ich jedoch trotz viel Recherche nicht klären:
    Ich möchte gern die ersten 2 LM des Kindes EG beziehen, mein Mann die restlichen 12 LM.
    Kommt das Kind aber vor dem Termin zur Welt ( bei den ersten beiden war es so :)), würde ich doch bis in den 3. LM hinein Mutterschaftsgeld beziehen.
    Beantragt nun mein Mann ab dem 3. LM Elterngeld, gilt dieser Monat dann nicht automatisch als verbrauchter Monat und er erhält für diesen gar kein Elterngeld?
    Auch wenn es sich nur um 2-3 Tage handelt?
    Dann wäre es doch sinnvoller, ich würde den 3. LM nutzen und wenigstens anteilig Elterngeld erhalten und mein Mann erst ab dem 4. LM, oder?

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen,
    Freundliche Grüße und herzlichen Dank für eine Antwort

    • Hallo Kristina,
      ihr könnt auch parallel Elterngeld bekommen, dann verbraucht sich der Anspruch nur schneller quasi. Wäre es also wie bei den anderen beiden Kindern und Kind Nr. 3 kommt auch zu früh, ist es wie du schriebst, du bekommst bis in den 3. Monat Mutterschaftsgeld (=Basiselterngeld) und dein Mann kann auch Elterngeld bekommen für diesen Monat, bedeutet aber es gibt nur bis zum 11. Lebensmonat Geld. Um das zu umgehen, kann dein Mann, wie du schreibst, ab dem 4. LM den Elterngeldbezug beanspruchen, die Elternzeit ist davon unabhängig früher möglich, und es gibt bis zum 12. Lebensmonat das Elterngeld.

  • Hallo Yvonne.
    Vielen Dank für eure Unterstützung bei der Frage der Partnermonate.
    Ich habe bei den anderen Kommentaren meine Frage noch nicht entdecken können, die da lautet:
    Kann man die 2 Partnermonate EZ auch auf Wochentage splitten? Also nicht EZ in 1 x Monat X und 1 x Monat Y nehmen, sonder z.B. die zwei Monate so nehmen: Donnerstags und Freitags und dazwischen arbeiten gehen? Bin gespannt auf die Antwort.
    Lieben Dank
    Reza

    • Hallo Reza,
      wenn ich dich richtig verstehe möchtest du „tageweise“ Elternzeit nehmen, 30 Tage über mehrere Wochen/Monate verteilt?
      Also in Bezug auf die Elternzeit funktioniert das schon, wenn du das beantragst bei deinem Arbeitgeber, als Teilzeitmodell. Du musst dich aber für die ersten 24 Monate festlegen, wie du Elternzeit nehmen möchtest und das ist dann die gesamte Zeit und nicht nur die jeweiligen freien Tage.
      In Bezug auf das Elterngeld ist es nicht so einfach, es müssen Monate am Stück genommen werden.
      Du kannst in den Partnermonaten entscheiden ob du gar nicht arbeitest oder bis zu 30 Stunden die Woche (Durchschnitt im Lebensmonat). An welchen Tagen du dann diese Stunden ableistest, bleibt dir überlassen. Beim Basiselterngeld erfolgt dann aber, ab dem ersten Euro, eine Anrechnung des Hinzuverdienstes. Bei Hinzuverdienst ist immer Elterngeld Plus sinnvoll. Bei den Partnermonaten kannst du dann sogar 4 Monate Elterngeld Plus bekommen.

  • Hallo.
    Unser Sohn wird voraussichtlich am 02.06.2019 zur Welt kommen. Ich werde 12 Monate Elternzeit mit Elterngeld in Anspruch nehmen. Mein Partner möchte direkt nach der Geburt auch zwei Monate „zu Hause bleiben“. Müssen wir dann für ihn einen separaten Antrag stellen? Und welche Variante (Basiselterngeld, Elterngeld Plus etc.) wäre am sinnvollsten?

    Danke im voraus

    LG Mandy

    • Hallo Mandy,
      ja es muss ein separater Antrag für deinen Partner gestellt werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von euren individuellen Umständen und der finanziellen Situation ab. Die Partnermonate können entweder in Form von Basiselterngeld genommen werden bis zum 14. LM (2 Monate) oder in Form von Elterngeld Plus (4 Monate) ab dem ersten Lebensmonat, längstens bis direkt im Anschluss an die Hauptbezugsdauer des Elterngeldes. Wenn nebenbei in Teilzeit weiter gearbeitet werden soll, empfiehlt es sich das Elterngeld Plus zu wählen, weil hier die Anrechnung abgemildert ist.

  • Hallo Yvonne,

    ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen und für 12 Monate Basis Elterngeld beantragen.
    Mein Lebensgefährte möchte 3 Monate Elternzeit nehmen und 2 Monate Elterngeld beantragen.

    Das Elterngeld von meinem Lebensgefährten muss ja innerhalb der ersten 14 Lebensmonate gezahlt sein. Könnte er denn die Elternzeit auch z.B. im 7. und 16. Lebensmonat nehmen? Also würde man Geldzahlung und freie Zeit voneinander trennen um den 16. LM nehmen zu können. Ist das dann quasi nur eine Vereinbarung zwischen ihm und Arbeitgeber?

    Ich hoffe das ist nicht zu kompliziert 🙂
    Viele Grüße
    Mona

    • Hallo Mona,
      nein das muss schon zusammenpassen, denn dein Mann muss ja eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit bei der Elterngeldstelle einreichen.
      Wenn er 3 Monate nehmen möchte und kann, gibt es z.B. die Möglichkeit einen Monat mit Basiselterngeld in den ersten 14 LM zu nehmen und dann 2 weitere Monate mit Elterngeld Plus. Diese müssten aber spätestens ab dem 15. LM genommen werden, da nach dem 14. LM der Bezug von Elterngeld lückenlos erfolgen muss.

  • Hallo,

    irgendwie versteh ich das Thema noch nicht so ganz bei Elterngeldplus. Wenn wir ein zweites Kind geplant haben, ist es doch sinnvoller das ElterngeldPlus zu wählen, da sich die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes für das zweite Kind auf die 12 Monate vor der Geburt beziehen. Da ich hier aber Elterngeld bezogen habe, werden die Monate vor Elterngeldbezug herangezogen, also die Monate, in denen ich noch gearbeitet habe oder?
    Ist es zudem auch möglich dass mein Partner nur 2 Monate Partnermonate nimmt und ich den Rest, sprich 18 Monate ( 4 Monate gekürzt aufgrund Mutterschutzzahlung?)
    Vielen Dank für Eure Antwort im Vorhinein!

    • Hallo Silvia,
      der Bemessungszeitraum für das zweite Kind sind 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes, soweit korrekt. Bei einer kurzen Geburtenfolge können nur Monate ausgeklammert werden, in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wurde, längstens bis zum 14. LM. Ob das Basiselterngeld ist oder Elterngeld Plus, ist dabei egal.
      Je Kind stehen euch 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngel Plus zu. Monate mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt, werden angerechnet als Monate mit Basiselterngeld.
      Wenn mindestens einer von euch in 2 Monaten nach der Geburt verdient als davor, dann habt ihr noch zusätzlich Anspruch auf die Partnermonate. Die können wie der Name schon sagt, vom Partner genommen werden und sind, im Gegensatz zu den regulären Monaten mit Elterngeld, nicht auf den anderen Partner übertragbar.

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum ElterngeldPlus.
    Ist es wie folgt möglich, dass ich in den ersten beiden Lebensmonaten Basis-Elterngeld beziehe und im Anschluss vom 3. – 22. Lebensmonat Elterngeld-Plus beantrage. Mein Mann würde dann entsprechend im 1. und 2. Lebensmonat und 23. und 24. Lebensmonat Elterngeld-Plus beantragen.
    Ist das so möglich, da wir dann insgesamt auf 28 Monate ElterngeldPlus kommen?

    • Hallo Stefanie,
      insgesamt sind es 24 Monate mit Elterngeld Plus (entspricht 12 Monaten Basiselterngeld) und 2 Monate mit Basiselterngeld. Dies ist so problemlos möglich. Kommt das Kind allerdings früher, hast du automatisch 3 Monate mit Basiselterngeld. Dann müsste die zweite Elternzeit von deinem Mann ab dem 22. Lebensmonat beginnen, da nach dem 14. LM keine Lücke im Elterngeldbezug entstehen darf.

  • Liebe Alle,

    wir erwarten Anfang August unser Kind und mein Mann möchte gerne die ersten 8 nach der Geburt parallel mit mir zuhause bleiben. Ist das überhaupt möglich oder geht das grundsätzlich nur getrennt von einander?
    Ich habe bei meinen Arbeitgeber 2 Jahre EZ beantragt.
    Der Antrag auf EG kann ja wenn ich das richtig verstanden habe ohnehin erst nach der Entbindung eingereicht werden.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    Viele Grüße
    Julia

    • Hallo Julia,
      ihr könnt parallel in Elternzeit gehen und es ist ebenfalls möglich parallel Elterngeld zu beziehen.
      Du kannst deinen Antrag auf Elternzeit ggf. auch jetzt bereits einreichen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss dieser bei deinem Arbeitgeber vorliegen. Wenn du ihn nach Lebensmonaten stellst, dann kann der Antrag nach der Geburt eindeutig den entsprechenden Zeiträumen zugeordnet werden. Du kannst aber auch bis nach der Geburt warten (Frist beachten).

  • Hallo 👋🏼
    Habe ich Anspruch auf Elterngeld wenn mein befristetes Arbeitsverhältnis ca. 1 Monat nach der Geburt ausläuft? Bzw. habe ich dann ohne Arbeitsvertrag trotzdem Anspruch auf Elterngeld?

    • Hallo Marie,
      ja, Elterngeld kannst du auch ohne ein Beschäftigungsverhältnis bekommen. Die Bemessungsgrundlage sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
      Du bekommst auch Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung und solange dein Beschäftigungsverhältnis noch besteht auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber. Danach bekommst du statt Mutterschaftsgeld in der verbleibenden Schutzfrist nur Krankengeld von deiner Krankenversicherung.

  • Hallo,
    mein Partner und ich möchten uns die Elternzeit aufteilen: Ich werde das 1. Jahr in Elternzeit gehen und er das 2. Jahr. Wir haben den Plan, dass wir dadurch 12 Monate Elterngeld durch mich beziehen und er 2 Monate (dadurch 14 Monate insgesamt). Für die restlichen Monate wäre er in Elternzeit ohne Elterngeld, ich würde wieder arbeiten gehen.
    Dies ist doch so möglich, oder?
    Wenn wir zeitgleich einen Monat beide Elternzeit beantragen, wie erhält man dann das Elterngeld? Von beiden Teilen?

    Ganz lieben Dank vorab für die tolle Hilfe. 🙂

    • Hallo Anna,
      Elternzeit ohne Elterngeld ist möglich und auch unabhängig voneinander zu betrachten.
      14 Monate Elterngeld zu erhalten, ist mit den Partnermonaten möglich und wenn der Vater des Kindes sich im zweiten Jahr um das Kind kümmert, kannst du wieder arbeiten gehen, gar kein Problem. Wenn ihr parallel in Elternzeit geht, dann könnt ihr z.B. auch parallel Elterngeld beziehen, allerdings verbraucht sich der Anspruch dann schneller. Angenommen der Vater nimmt die 2 Partnermonate bereits in den ersten 12 Monaten, habt ihr Elterngeld für 14 Monate, aber dieses innerhalb von 12 Monaten bezogen.

      • Hallo Frau Nagel,

        vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung, das hat mir sehr geholfen.
        Wenn wir also einen Monat parallel in den ersten 12 Monaten nehmen würden, würden wir dann beide Elterngeld erhalten? So , dass es in dem Monat doppelt ist und wir dadurch den Anspruch schneller aufbrauchen?
        Vielen Dank 🙂

        • Hallo Anna,
          Hallo Yvonne,

          ich greife einfach mal diesen Kommentar auf, da wir genau diese Konstellation (zwei Jahre Elternzeit aufgeteilt auf beide Partner) planen.
          Welche Frage sich mir immer stellt und worauf ich nicht wirklich eine Antwort finde ist, wessen Gehalt für die Berrechnungsgrundlage herangezogen wird, wenn beide nacheinander zu Hause bleiben.

          Über eine Anwort würde ich mich freuen 🙂
          Liebe Grüße
          Annabell

          • Hallo Annabell,
            das Elterngeld wird für jeden Elternteil individuell berechnet. Die Basis ist das verdiente Einkommen im Bemessungszeitraum. Dieser Bemessungszeitraum liegt immer vor der Geburt des Kindes und verändert sich nicht mehr. Das bedeutet du bekommst nach der Geburt dein persönliches Elterngeld und dein Mann ebenfalls. Ihr könnt es parallel oder nacheinander bekommen, auch in unterschiedlicher Bezugsform (Basiselterngeld/Elterngeld Plus).

  • Hallo,

    wir haben es uns ganz unkompliziert gedacht. Der kleine ist ausgezählt am 10.08.19. Ich nehme die ersten zwei Monate Elterngeld und meine Frau die anderen 12 danach. Elternzeit haben wir beide für mindestens 1 Jahr genommen. Sollte doch kein Problem sein oder? Vielen lieben Dank im voraus!

    • Hallo Peter,
      sofern deine Frau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung hat, kann die Rechnung aufgehen. Ansonsten stehen keine volle 12 Monate mehr zur Verfügung, da das Mutterschaftsgeld angerechnet und wie Basiselterngeld behandelt wird.

  • Hallo,

    irgendwie werde ich aus den Partnermonaten nicht schlauer… Ich habe vor insgesamt 22 Monate ElterngeldPlus zu beziehen, ohne dabei Parallel zu arbeiten. Mein Mann möchte im ersten Lebensmonat und im elften Lebensmonate Elternzeit nehmen und in diesen Momenten gerne auch BasisElterngeld beziehen. Zwischen dem ersten und dem elften Lebensmonat würde er in Vollzeit arbeiten. Aus betrieblichen Gründen ist es meinem Mann auch nicht möglich für zwei aufeinanderfolgenden Monate in Elternzeit zu gehen (Angestellter). Heute war ich bei einer gemeinnützigen Elterngeld Beratungsstelle da sagt man mir, dass die Partnermonate aufeinanderfolgen müssen, denn ansonsten würde der Anspruch nicht entstehen. Das hat mich irritiert, denn in den Foren las ich oft das Gegenteil. Was ist nun richtig? Und funktioniert die Kombi mit ElterngeldPlus (2 Monate Mutterschaftsgeld u. einschließlich 22 Monate ElterngeldPlus) + 2 Partnermonate ( Basiselterngeld)?

    • Hallo Alisa,
      Partnermonate können gesplittet werden.Wenn ihr ausserdem den Partnerschaftsbonus nutzen möchtet, diese Monate (4) müssen am Stück genommen werden. Sofern du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, wird dieses wie Basiselterngeld behandelt. Du kannst also nur noch 20 Monate Elterngeld Plus beantragen, der Wechsel erst nach dem Mutterschaftsgeld möglich ist (12 Monate abzgl. 2 Monate = 10 Monate x 2 = 20 Monate). Die 2 Partnermonate kommen hinzu und diese sind in den Monaten die ihr ausgesucht habt, auch mit Basiselterngeld möglich.

  • Hallo,
    in all den Fragen habe ich unser Wunschmodell leider noch nicht gefunden. Deswegen meine Frage. Unser Kind wird im April 2020 zur Welt kommen. Ein Kita-Platz bekommen wir leider erst im September 2021. Das heißt, wir brauchen insgesamt eine Elternzeit von 16 Monaten. Würde das gehen, dass ich als Mutter erst 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehme und mein Partner danach 4 Monate ohne Teilzeit zu arbeiten?

    • Hallo Anika,
      das kommt darauf an, ob dein Partner grundsätzlich einen Job hat. Wenn ja, dann könnte er die Partnermonate nutzen in Form von Elterngeld Plus, das wären genau 4 Monate. Teilzeitarbeit wäre parallel möglich, ist aber kein Muss.

  • Liebes Elterngeld-Team,

    meine Tochter ist am 05.12.2018 zur Welt gekommen.

    Seit diesem Zeitraum ist meine Frau in Elternzeit.

    Wenn ich jetzt z.B. im Februar 2020 meine Elternzeit nehmen würde, bekomme ich dann trotzdem noch meinen festgelegten Betrag obwohl bereits 13 Monate vorüber sind seit der Geburt und meine Frau dann schon 12 Monate Elterngeld bezogen hatte? oder habe ich hier mit Kürzungen des Elterngeldes für mich zu rechnen?

    • Hallo Julian,
      du kannst noch Elterngeld bekommen, bedenke nur, dass der Elterngeldbezug ab dem 15. LM lückenlos sein muss. Anderenfalls entfällt dein Anspruch komplett. Und ebenfalls ab dem 15. LM gibt es nur Elterngeld Plus.

  • Hallo,

    ich wollte fragen, ob das zusätzliche Elterngeld dann zu dem Zeitpunkt ausgezahlt wird, an dem der*die Partner*in die Elternzeit nimmt oder hinten dran gehängt an die 12 Monate?
    Und ob sich das Elterngeld dann verändert, also es dann nach dem Gehalt meines Partners berechnet wird oder es gleichbleibend mit dem meinen ist.

    Liebe Grüße Frieda

    • Hallo Frieda,
      theoretisch wird das Elterngeld für den jeweiligen Lebensmonat ausgezahlt. Wann genau die Zahlung erfolgt, hängt unter anderem davon ab, welche Monate der*die Partner*in nimmt und wann der Antrag eingereicht wurde. Zusätzlich spielt auch die Bearbeitungszeit in der Elterngeldstelle noch eine Rolle.
      Das Elterngeld ist einkommensabhängig, von dem Einkommen der Person, die es bezieht. Dein Elterngeld bemisst sich an deinem Einkommen, das des anderen Elternteils an ihrem/seinem Einkommen. Es muss u. a. daher auch ein eigener Antrag auf Elterngeld für den*die Partner*in eingereicht werden.

  • hi, ich möchte 2 jahre elterngeld beantragen, kann ich als ein elternteil 12 monate basisgeld und 12 monate elterngeldplus beantragen wäre so was möglich?

    • Hallo unbekannt,
      nein, das ist so leider nicht möglich. Du kannst 12 Monate Basiselterngeld bekommen oder 24 Monate Elterngeld Plus. Wenn du die Bezugsformen miteinander kombinierst, ergeben sich entsprechend kürzere Laufzeiten.

  • Hallo Yvonne,
    Ich hab da so ein problem,.
    Wir erwarten im Januar 20 unser erstes Kind.
    Mein Mann würde gerne mit mir den ersten Monat zu Hause bleiben. Jetzt haben wir das Problem das ich die letzten 5 Monate vor der Geburt arbeitslos bin. Der Elterngeld Rechner streikt immer wenn ich das so eingebe.
    Kann mein Mann in überhaupt Elternzeit nehmen und auch mit mir gleichzeitig?
    Mein Arbeitgeber hat es geschafft mir zu kündigen als er erfahren hat das ich schwanger bin. (Leider alles rechtens)
    Was für Möglichkeiten habe ich und mein Mann?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Lieben Gruß

    Bianka Z.

    • Hallo Bianka,
      deine Arbeitslosigkeit erfasst du im Elterngeldrechner am einfachsten in der detaillierten Eingabe mit 0,00 Euro. Die Monate in denen du Arbeitslosengeld bekommst, zählen für die Berechnung des Elterngeldes leider nicht mit. Du bekommst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG I.
      Dein Mann kann Elternzeit nehmen und auch Elterngeld bekommen, wenn er in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist und in mindestens 2 Monaten nach der Geburt weniger verdient als davor (Partnermonate). Außerdem muss er mindestens 2 Monate Elternezeit nehmen um Elterngeld zu bekommen. Diese müssen aber nicht am Stück genommen werden.

  • Hallo Yvonne,
    ich möchte das Beispiel vom Peter aufgreifen. Unser Kind ist am 8.5.2020 ausgerechnet. Meine Frau bezieht dann nach Geburt 8 Wochen (2 Monate) Mutterschaftsgeld In der Zeit könnte ich die 2 Partnermonate Elterngeld beziehen. Doch du schreibst dann würden nach Ablauf dieser 2 Monate nur noch 10 Monate Elterngeld für meine Ehefrau gezahlt werden. Das wären unterm Strich dann ja nur 12 Monate Elterngeld inklusive Partnermonate. Überall heisst es doch, das sich der Bezug auf insgesamt 14 Monate erhöht. Das wäre richtig, wenn nach meinen 2 Partnerschaftsmonaten während des Mutterschutzes meine Frau noch 12 Monate Elterngeld bekommen würde. Ich verstehe hier den Sinn nicht. So würde sie Elterngeld im gleichen Zeitrahmen beziehen, als wenn ich keine Partnerschaftsmonate nehmen würde (insgesamt 12 Monate, 2 Monate Mutterschutz angerechnet + 10 Monate). Ist die Regelung wirklich so ungerecht?

    • Hallo Thorsten,
      Elterngeld wird ab der Geburt gezahlt. Bekommt eine Mutter Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wird dieses wie Basiselterngeld behandelt. Nimmst du im gleichen Zeitraum, also der Schutzfrist nach der Geburt deine Partnermonate, verbraucht ihr die 14 Monate einfach nur in kürzerer Zeit. Effektiv erhaltet ihr 14 Monate Elterngeld.

  • Hallo Yvonne,

    ich bekomme nach den anfänglichen 2 Basiselterngeldmonaten durchgängig Elterngeld Plus. Nun möchte mein Mann gerne 2 Monate Elternzeit nehmen,dies ist allerdings aus verschiedenen Gründen nur ab dem 14. Lebensmonat unsere Tochter möglich. Habe ich es richtig verstanden,dass er keinen Anspruch auf Elterngeld hat,wenn er die Elternzeit im 14. und 15. Lebensmonat nimmt,da beide Monate in den ersten 14 Lebensmonaten liegen müssen?

    Danke für die Hilfe,liebe Grüße

    Ina

    • Hallo Ina,
      auch nach dem 14. Lebensmonat sind die Partnermonate noch möglich. Allerdings gibt es dann das Basiselterngeld nicht mehr und es wären dann automatisch mehr als 2 Monate. Dein Mann könnte also den 14. Lebensmonat noch mit Basiselterngeld nehmen und dann den 15. und 16. Lebensmonat mit Elterngeld Plus. Wenn du weiterhin Elterngeld beziehst, dann kann er auch später noch die weiteren Monate nehmen. Wichtig ist, dass nach dem 14. Lebensmonat immer mindestens einer von euch Elterngeld beziehen muss damit euer Anspruch nicht erlischt!

  • Hallo Yvonne,
    wir bekommen vorraussichtlich am 06.02.20 unseren Nachwuchs. Ich möchte 12 Monate das Basiselterngeld beziehen und mein Mann die restlichen 2 Monate Basiselterngeld. Da ich Beamtin bin und während der Mutterschutzfrist nach der Geburt (8 Wochen lang vom 06.02.20-01.04.20) kein Mutterschaftsgeld sondern mein volles Gehalt weiterhin erhalte, frage ich mich ob es möglich wäre, dass ich das Basiselterngeld ab dem 02.04.20 bis zum 01.03.21(12 Monate) und mein Mann die 2 Partnermonate vom 06.02.20-05.03.20 und 06.09.20-05.10.20 nimmt.
    Ich würde 3 Jahre Elternzeit ab Geburt nehmen und mein Mann in den 2 o.g. Partnermonaten. Ist das möglich ohne dass Kürzungen des Elterngeldes vorgenommen werden?
    Vielen Dank und LG

    • Hallo Rosa,
      Elterngeld gibt es ab der Geburt deines Kindes. Ein späterer Antrag ändert daran nichts. Als Beamtin bekommst du weiterhin deine Bezüge und diese werden auf das Elterngeld ab der Geburt angerechnet. Voraussichtlich führt das dazu, dass du in der Schutzfrist nach der Geburt nur das Mindestelterngeld bekommst.
      Dein Mann kann die 2 Partnermonate unabhängig von deinem Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen.

  • Hallo. Ist es möglich, dass meine Frau 12 Monate Elterngeld bezieht ohne zu arbeiten und ich meine Elternzeit statt zwei Monate ohne zu arbeiten über 4 Monate in Teilzeit mache? Alles innerhalb der ersten 14 Monate.

    • Hallo Thorsten,
      ja das geht. Deine Partnermonate nimmst du dann mit Elterngeld Plus. Dieses bekommst du auch noch nach dem 14. Lebensmonat, wenn der Bezug des Elterngeld lückenlos ist.

  • Hallo,
    Leider werde ich aus dem Berechnungszeitraum nicht ganz schlau. Stichtag unseres ersten Kindes ist der 04.02.2020. Ich wollte nach der Geburt 4 Wochen und dann nochmal von August bis Ende November in Elternzeit gehen. Das die ersten 4 Wochen vom 04.02-04.03 sein werden ist klar aber wie ist das mit dem zweiten Block? Kann ich da ab dem 03.08.2020 in elternzeit gehen oder muss es der 01.08.2020 sein sprich der volle Monat? Kann ich die elternzeit auch am 29.11 anstatt dem 30.11 enden lassen? Wäre wichtig aufgrund des Urlaubs Anspruchs. Wären beide Blöcke Basiselterngeld? Partner Monate einbauen? Meine Frau wird ab September 2020 wieder arbeiten. Sprich wir überschneiden uns 2 Monate und hätten zusammen 12 Monate.
    Vielen Dank im voraus.

    • Hallo Dennis,
      Bemessungszeitraum für das Elterngeld bleiben immer die 12 Monate vor der Geburt, egal wann die Partnermonate genommen werden.
      Elternzeit kannst du im Prinzip nehmen wie du möchtest. Beziehst du auch Elterngeld, ist es zu empfehlen die Elternzeit nach Lebensmonaten (LM) des Kindes zu nehmen. Wenn also der Geburtstag wirklich der 04.02.2020 ist, geht der 1. LM vom 04.02. bis 03.03.2020. Innerhalb der ersten 14. LM kannst du dann deinen zweiten Partnermonat im November nehmen (04.11. – 3.12.2020). Nach dem 14. LM wären es dann 2 weitere LM mit Elterngeld Plus. Bei deiner Frau sind es weniger als 12 Monate, auch mit deinen 2 Monaten. Insgesamt habt ihr je Kind Anspruch auf 14 Monate Elterngeld (MIT den Partnermonaten). Euer Anspruch ist dann noch nicht ausgeschöpft im September.

  • Hallo, meine Frau bezieht 24 Monate Elterngeld Plus. Wir sind aktuell im 15. Monat. Ich möchte nun die zusätzlichen Partnermonate nutzen. Muss ich anstelle von 2 Monaten Basis Elterngeld, 4 Monate Elterngeld Plus beantragen? Das wäre mir echt zu lang. Oder kann ich unabhängig von meiner Frau 2 Monate Basis nehmen? Vielen Dank.

    • Hallo Aydin,
      nach dem 14. LM gibt es kein Basiselterngeld mehr, nur noch Elterngeld Plus. Du kannst weniger als 4 Monate nehmen, dafür bekommst du dann jedoch kein Elterngeld.

  • Mein Mann möchte nach den 2 Monaten Elternzeit seinen bisherigen Job kündigen. Kann er das schon während der Elternzeit tun oder zählt seine gesetzliche Kündigungsfrist dann nicht?

    • Hallo Konni,
      falls dein Mann genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchte, gilt eine besondere Frist. Diese Kündigung muss dein Mann 3 Monate vorher abgeben.

  • Hallo,
    ich würde gerne die Partnermonate in Anspruch nehmen. Im Moment gehen wir davon aus, dass meine Frau 12 und ich 2 Monate Elterngeld beantragen. Müssen die Partnermonate als komplettes Monat genommen werden, oder kann man beispielsweise auch 4×2 Wochen in Anspruch nehmen?

    • Hallo Peter,
      das Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Nimmst du deine Elternzeit /Partnermonate im 2Wochen Rhythmus, dann hast du in dem jeweiligen Lebensmonat immer Einkommen, welches zu einer Kürzung des Elterngeldes führen würden. Weiterhin darfst du während des Elterngeldbezuges maximal 30 Stunden /Wo. arbeiten. Dies ist möglicherweise, je nachdem wieviel du in der Zeit arbeitest, auch schwierig einzuhalten. Das funktioniert leider so nicht.

      • Hm, das ist schade, aber vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Gibt es da andere Modelle für solche Fälle. Ich kann aus arbeitstechnischer Sicht keine 4 Wochen am Stück weg bleiben.

  • Hallo Yvonne 😊

    Ist es möglich, 12 Monate Basis Elterngeld zu beziehen und danach noch Elterngeld Plus zu beantragen? Gelten dann die 24 Monate nach Beenden des Bezugszeitraumes für das Basis Elterngeld?

    Die 14 Monate (12 Basis + 2 Partnermonate) möchten mein Partner und ich untereinander aufteilen. Danach möchten wir beide im Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus beziehen.

    Geht das?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Hallo Linda,
      je Kind besteht ein Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld und ggf. zusätzlich die beiden Partnermonate. Danach gibt es kein Elterngeld mehr. Wenn ihr in Bayern lebt, gibt es noch das Familiengeld oder in Sachsen das Landeserziehungsgeld. Um einen längeren Elterngeldbezug zu erreichen besteht nur die Möglichkeit, früher in das Elterngeld Plus zu wechseln.

  • Hallo, ich hätte eine Frage.
    Kann mein Mann die ersten 2 LM Elterngeld (Basis) beziehen und ich dann ab dem 3. LM weitere 12 Monate Basiselterngeld beziehen?
    Ich lese überall, dass die ersten beiden LM auch von der Mutter Basiselterngeld bezogen werden müssen. Das heißt, wir hätten ja dann trotzdem nur 12 Monate oder?
    Vielen Dank für die Hilfe hier.
    Freundliche Grüße

    • Hallo Edith,
      jein, ihr bekommt dann 14 Monate, nur eben in kürzerer Zeit, weil ihr diese Monate parallel nehmt. Wenn du In der Schutzfrist nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, wird diese Zeit automatisch wie Basiselterngeld behandelt. Du kannst in dieser Zeit auch den Bezug nicht zugunsten des Bezuges von deinem Mann pausieren.

  • Hallo Frau Nagel, mein Sohn ist zurzeit 7 Monate alt. Meine Frau hat folgende Leistungen. LM 1+2 Mutterschaftsgeld / LM 3+22 ElterngeldPlus. Kann ich als Vater in den LM 13+14 Basis-Elterngeld (Partnermonate) beantragen? Vielen Dank.

    • Hallo Asik,
      wenn du erwerbstätig bist und Elternzeit nimmst, dann kannst du die Partnermonate beantragen. In den Monaten 13 und 14 bekommst du dann noch das Basiselterngeld.

  • Hallo Frau Nagel,

    meine Frau möchte 24 Monate nach der Geburt zu Hause bleiben. Hier wird der Betrag vom Elterngeld natürlich gesplittet um 50% anstatt bei 12 Monate der vorgegebene Prozentsatz.

    Ich würde mir gerne auch 2 Monate Elternzeit nehmen.

    Bei 12 Monaten wäre dies (was ich gelesen habe) kein Problem. Dann hätten wir in der Regel ja 14 Monate zusammen.

    Habe ich auch das Recht bei 24 Monaten (Elternzeit Frau) mir 2 Monate zu nehmen? Bzw. bekomme ich dann den regulären Satz (würde den Höchstsatz bekommen) von 1800? Oder wird dieser gesplittet auf Grund der 24 Monate meiner Frau?

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken! Blicken durch dieses System trotz mehrmaligen lesen nicht so richtig durch.

    Vielen Dank im Voraus!!!

    • Hallo Rene,
      jeder Elternteil beantragt für sich Elterngeld. Du kannst unabhängig von der gewählten Bezugsform deiner Frau dein Elterngeld bekommen. Du kannst also das Basiselterngeld wählen, auch wenn deine Frau Elterngeld Plus bezieht.

  • Hallo, ich habe auch eine Frage…ist es möglich, dass der Vater seine Partnermonate so aufteilt: die ersten beiden Lebensmonate des Kindes Elterngeld Plus und zB den 8. Lebensmonat Basiselterngeld?
    Vielen Dank!

  • Hallo Frau Nagel,

    unser 1. Kind kommt in Kürze zur Welt (Beispiel 15.02.2020). Ich habe 2 Jahre Elternzeit (LM 1-24) beantragt. Wir streben ein 2. Kind in nicht ganz so großem Abstand an. Nun wurde uns geraten, 10 Monate Basis-Elterngeld und 4 Monate Elterngeld-Plus (ohne Erwerbstätigkeit) zu beantragen, um bestmöglich viele Null-Monate zu vermeiden. Können Sie das bestätigen? Wie verhält es sich hierbei mit den Partnermonaten? Können diese dennoch als Basis-Elterngeld beliebig innerhalb der 14 LM vom Partner beantragt werden (Beispiel LM 6+12)?

    Danke und viele Grüße

    • Hallo Kaja,
      das ist alles so korrekt. Das Elterngeld wird längstens bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Verlängerst du die Bezugszeit durch das Elterngeld Plus wie beschrieben, nutzt du den Ausklammerungszeitraum bestmöglich aus. Auch die Partnermonate sind so möglich. Diese sind unabhängig von der von dir gewählten Bezugsform zu gewähren.

  • Hallo, ich habe gerade in einer Bröschüre zum Elterngeld gelesen, dass Voraussetzung für die Partnerschaftsmonate ist, „die Kinder nach der Geburt selbst zu betreuen und zu erziehen“ – heißt dies, dass keine Kita in den Partnerschaftsmonaten möglich ist?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Liebe Grüße
    Janett

    • Hallo Janett B,
      ihr dürft euch stundenweise Unterstützung von einer Tagesmutter oder Kita holen. Die überwiegende Betreuung und Erziehung sollte durch euch als Eltern in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind erfolgen. Dies ist eine grundsätzliche Voraussetzung für das Elterngeld.

  • Hallo Frau Nagel,

    ich bin Angestellte, mein Mann ist selbständig. Ich werde mich ausschließlich um unser Kind kümmern, da es ihm nicht möglich ist seine selbständige Tätigkeit zu reduzieren.
    Ist es richtig, dass ich generell nur für 12 Monate Basis-Elterngeld beantragen kann und mir die 2 Partnerschaftsmonate nicht zustehen?
    Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, jedoch ist nicht klar, ob Teil- oder sogar wieder Vollzeit und ich wünsche keine Anrechnung/ Kürzung des Elterngelds bei Teilzeit.

    • Hallo Kathrin,
      ja die Partnermonate sind nicht übertragbar auf dich. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Basiselterngeld bekommen.

  • Hallo Frau Nagel,
    unser Sohn ist am 31.08. geboren. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt und mein Mann möchte die 2 Monate nutzen, und zwar getrennt, im Juni und August.
    Wie ist es mit seinem Anspruch auf Urlaub für diese 2 Monate ?
    Im Juni wird er wahrscheinlich keinen Anspruch haben, aber wie ist es im August ? Da wird er, wenn ich es richtig verstehe, am 31.08. wieder mit der Arbeit anfangen.
    Danke, Lucie

    • Hallo Lucie,
      sein erster Elternzeitmonat vom 31.05. bis 30.06 könnte tatsächlich dazu führen, dass der Arbeitgeber den Urlaub kürzt. Es ist eine Kann-Vorschrift, es muss also nicht eintreffen. Beim zweiten Monat arbeitet er am letzten Tag des August wieder, von daher darf für diesen Monat keine Kürzung erfolgen. Wichtig ist der Beginn am 31.05. und 31.7., da ansonsten Zeiträume mit einer Gehaltszahlung in den Lebensmonat fallen und zu einer Kürzung beim Elterngeld führen, besonders da dein Mann Basiselterngeld bezieht.

  • Hallo Yvonne,
    mein Mann würde gerne im ersten Lebensmonat unseres Kindes in Elternzeit gehen und im Anschluss den zweiten Partnermonat erst im kommenden Winter nehmen. Muss er beim Antrag die beiden Partnermonate verbindlich planen oder reicht für den Arbeitgeber eine grobe Angabe „im kommenden Winter“ aus mit dem Hinweis, dass wir den zweiten Partnermonat rechtzeitig ankündigen? Vielen Dank vorab und liebe Grüße
    Johanna

    • Hallo Johanna,
      die Angaben sind gegenüber dem Arbeitgeber ganz konkret nach Lebensmonaten und fristgerecht zu machen. Dies betrifft den Zeitraum der ersten 24. Lebensmonate. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, wäre eine saubere Formulierung vorteilhaft. Wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber gut ist, kann dein Mann natürlich das Gespräch suchen und schauen, ob der Arbeitgeber auch die „lockere“ Variante akzeptiert. Das Gespräch sollte jedoch unbedingt dokumentiert und von beiden Parteien unterschrieben werden.

  • Hallo Yvonne,

    unsere Tochter ist am 25.01.2020 geboren. Meine Frau bekommt in den 12 LM das normale Elternbasisgeld.
    Ich würde im 5 LM und im 13LM (25.01.2021-25.02.2021) Elterngeld u. zeit beantragen. Der 14 LM wäre ja aufgrund des einen parallelen Partnermonats schon aufgebraucht.

    Ist unsere Rechnung so richtig oder haben wir was übersehen?

    Danke dir
    Gruß
    Tobias

    • Hallo Tobias,
      nein, das ist so korrekt. Achtung: Der Lebensmonat endet immer einen Tag vorher (25.01.2021 bis 24.02.2021). Am 25.02.2021 müsstest du, sofern es ein Arbeitstag ist bereits wieder arbeiten gehen. Beide Elternzeitmonate sind in einem Antrag aufzunehmen. Die ersten 24 Lebensmonate sind der sogenannte Bindungszeitraum, in dem du dich verbindlich gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen musst.

    • Hallo Sebastian,
      ein Elternteil kann längstens 12 Monate Elterngeld bekommen (Basiselterngeld). Ein Wechsel in das Elterngeld Plus ist natürlich möglich um die 14 Monate zu erreichen. Weiterhin kannst du auch, so wie du es beschriebst, deine Partnermonate aufteilen auf 2 Monate. Um Basiselterngeld zu erhalten, wäre der 14. LM die letzte Möglichkeit. Danach gibt es nur noch Elterngeld Plus.

  • Ich habe am 27.12.2019 mein Kind bekommen, ich bin jetzt aktuell in Elternzeit bis Ende Januar 2021. Kann mein Partner im Juli und September die Partnermonate nehmen? Wird mir was von meiner Elternzeit abgezogen? Wo muss ich das Elterngeld für den Vater beantragen?

    • Hallo Antonia,
      das Elterngeld für den Vater beantragst du bzw. der Vater bei der zuständigen Elterngeldstelle mit einem eigenen Antrag auf Elterngeld. Ein „eigener“ Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn er erwerbstätig ist und in Elternzeit geht. Dann verringern sich deine Elterngeldmonate nicht. Ist er nicht erwerbstätig, kannst du ihm Elterngeldmonate von dir abgeben.

  • Hallo Frau Nagel,

    Wir bekommen unseren Nachwuchs im Mai und mein Mann nimmt die ersten beiden Monate Elternzeit. Kann ich dann Monate 3-12 Elterngeld beantragen und mein Mann nochmal den 13ten und 14ten Lebensmonat der Kinder, oder muss ich mein Elterngeld direkt vom ersten Lebensmonat beantragen?
    Vielen Dank vorab.
    Herzliche Grüße, Anja Kendrick

    • Hallo Anja,
      die Mutterschutzfrist nach der Geburt sind bereits Eljterngeldmonate (Basiselterngeld) für dich. Dein Elterngeldbezug beginnt also automatisch nach der Geburt. Wenn dein Mann 4 Monate Elternzeit nehmen möchte ist das kein Problem. Diese beiden Abschnitte muss er nur gleich im ersten Antrag seinem Arbeitgeber mitteilen. Er müsste entscheiden, ob es dann 4 Monate mit Elterngeld Plus sein sollen oder 2 Monate mit Basiselterngeld und 2 Monate ohne Bezug von Elterngeld.

  • Hallo Frau Nagel,

    mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind und sind ein bisschen überfragt bei der Elterngeldbeantragung.
    Mein Mann würde gerne die ersten beiden Monate während ich noch im Mutterschutz bin zuhause bleiben. Ich selber möchte ein Jahr Elternzeit nehmen und dann wieder Teilzeit in den Job einsteigen, was laut Betrieb machbar wäre. Aus diesem Grund haben wir uns für das BasisElterngeld entschieden. Müssen wir beide einen Elterngeldantrag stellen und wie geben wir das an?
    Lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
    Rebecca

    • Hallo Rebecca,
      ja, jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Den Antrag füllt ihr so aus, wie ihr jeweils Elternzeit nehmt und Elterngeld (Basiselterngeld) beantragen möchtet. Wenn ihr unter anderem Hilfe beim Ausfüllen der Anträge haben möchtet, ist vielleicht unsere Elterngeldberatung etwas für euch: https://www.elterngeld.de/elterngeldberatung/. Dort gibt es unterschiedliche (Beratungs-)Pakete.

  • Hallo, wir wollen gerne die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen. Die aktuelle Idee ist, dass ich im 8. und im 20. LM Elternzeit nehme und entsprechend Elterngeld beantrage. Soweit ich es verstanden habe, müssten wir dann für meine Frau Elterngeld Plus beantragen, damit das EG überhapt so lange läuft (also 1. und 2. LM Basiselterngeld und dann 20 Monate EG+) und ich könnte für den 8. LM Basiselterngeld und für den 20. LM EG+ beantragen? Da ich im 20. LM ja nur noch EG+ beantragen kann, steht mir ja noch ein weiterer Monat zu?! MUSS ich diesen Monat in Anspruch nehmen, um auf zwei „volle“ Monate zu kommen oder könnte ich den entfallen lassen?

    • Hallo Stefan,
      der 8. und der 20. Monat würden als 2 Monate zählen. Wenn du nicht noch einen weiteren Elterngeld Plus Monat nehmen kannst oder möchtest, dann verfällt dieser. Wichtig ist, dass ihr darauf achtet das Elterngeld nach dem 14. LM lückenlos zu beziehen. Und du musst beide Elterngeldmonate auf einmal bei deinem Arbeitgeber beantragen, da du dich für die ersten 24 LM festlegen musst.

  • Hallo Elterngeld Team!

    Ich habe eine Frage, konnte lauter suchen nicht ganz meine Antwort finden.

    Ich bin Vollzeit Student an einer Fachschule und Arbeite nebenbei auf 400€ Basis(8,5h/Wo) und bekomme Bafög,
    meine Frau kommt Mitte April in Elternzeit. Bin ich berechtigt und darf die zusätzlichen 2 Partnermonate für Väter zur Elternzeit nehmen wenn unser Baby kommt oder wird dadurch mein Bafög minimiert oder geht das nicht?

    Danke und liebe Grüße

    • Hallo Willy,
      da du einen Nebenjob hast, besteht auch bei dir Anspruch auf Elternzeit. Auf Basis deines Einkommens im Bemessungszeitraum (12 Monate vor der Geburt) wird dein Elterngeld berechnet. Mindestens bekommst du 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.
      Elterngeld gilt als Einkommen und kann dein Bafög mindern. Ob du in deiner Elternzeit weiterhin Bafög bekommst, hängt davon ab, ob du weiterhin studierst oder ein Urlaubssemester nimmst z.B. Am besten klärst du das mit der Bafögstelle einmal direkt.

  • Hallo Yvonne, erstmal Dankeschön, du bist uns eine große Hilfe hier!

    Unser Kind kommt am 06.07.2020 zur Welt.
    Ich nehme die ersten 12 Lebensmonaten in Anspruch an BasisElterngeld (06.07.20-05.07.2021) und mein Mann den ersten Partnermonat im ersten Lebensmonat (06.07.20-05.08.20)
    Den zweiten im 13 Lebensmonat (06.07.2021-05.08.2021)

    Ist es so Richtig?

    Und die zweite Frage wäre, sind es 2 Elterngeld Anträge auszufüllen, bin mir da leider nicht sicher.

    Lg.

    • Hallo Tanja,
      herzlichen Dank für dein Lob!
      Bei eurer Planung unbedingt beachten, dass dein Mann beide Monate in einem Antrag bei seinem Arbeitgeber mit aufnimmt. Für die ersten 24. LM muss man sich gegenüber seinem Arbeitgeber festlegen in Sachen Elternzeit.
      Jeder von euch füllt seinen eigenen Antrag auf Elterngeld aus, unterschreibt dann aber auch den des anderen immer mit.

  • Hallo Frau Nagel,
    ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Unsere Tochter ist am 23.11.2019 geboren worden. Mein Mann nimmt seine Elternzeit von 23.04.2020 bis 22.05.2020 und vom 23.09.2020 bis zum 22.10.2020. Darf der Arbeitgeber hier nun Urlaub kürzen?
    Auf seinem letzten Gehaltszettel von 03/2020 wurden ihm 2,5 Tage Urlaub abgezogen… Normalerweise hat er 30 Tage Jahresurlaub. Wir sind eigentlich der Meinung dass hier keine Urlaubskürzung gemacht werden darf.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Jasmin

    • Hallo Jasmin,
      nur für vollständig abwesende Kalendermonate darf der Arbeitgeber Urlaubstage kürzen. Dies geht aus § 17 BEEG „Urlaub“ hervor.
      Was anderes gilt, wenn er in dieser Zeit Teilzeit für seinen Arbeitgeber tätig ist (z. B. weil an weniger Wochentagen gearbeitet wird).

  • Hallo Yvonne,

    ich habe gerade einmal den Elterngeld Rechner im Familien Portal gestartet und werde nicht so ganz schlau aus den Hinweisen. Ich möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen und mein Freund würde gerne 3 Monate Elternzeit nehmen. Aber dies scheint mir laut Rechner nicht möglich zu sein. Ich hatte es immer so verstanden, dass ich dann das halbe Elterngeld bekomme, aber das scheint sich mit den 3 Monaten meines Freundes zu beißen.

    Wissen Sie vielleicht woran das liegt?

    Danke und liebe Grüße
    Annika

    • Hallo Annika,
      wenn dein Freund 3 Monate mit Basiselterngeld in Elternzeit gehen möchte, dann wird dir dieser Monat abgezogen. Die klassische Kombination sind 12 (bzw. 24 Monate bei Elterngeld Plus) plus 2 Monate (Partnermonate). Wenn er diese auf 3 Monate strecken möchte, dann kann er einen Monat von den 2 Partnermonaten als Elterngeld Plus Monate nehmen. Oder zwei Basiselterngeldmonate und einen Monat ohne Elterngeld. Auf diese Weise bekommst du die 24 Monate allein.

  • Hallo Yvonne,
    Wir haben Elterngeld beantragt und ich als Vater nehme nehme den 1. Lebensmonat und 9. Lebensmonat basis elterngeld. Ich habe heute eine Bestätigung erhalten aber meine Frau noch nicht. Meine Frau nimmt ab den 2. Monat bis zum 8. Und dann wieder von 10. Bis 14. Monat. Was uns jetzt wundert ist das meine Frau noch keine bestätigung bekommen hat. Die Anträge haben wir separat zusammen mit mein Antrag versendet. Meine Frau verdiente nichts und würde 300 Euro bekommen. Ich kann mir nur erklären das sie verspätet bescheid bekommt weil sie ab 2. Monat nimmt. Oder seh ich das falsch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan

    • Hallo Stephan,
      warum der Bescheid deiner Frau später kommt, kann ich dir nicht sagen. Manchmal verzögert es sich einfach unabhängig von der Abgabe. Corona spielt da sicherlich auch eine Rolle. Habt ein wenig Geduld.

  • Hallo Yvonne,

    ich habe klassisch 12 Monate Basis Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen. Muss mein erwerbstätiger Mann um auch Basis Elterngeld zu erhalten, seine 2 Partnermonate zu mir während dieser 12 Monate nehmen, oder kann er sie auch danach nehmen, also z.B. im 13. oder 14. Lebensmonat oder noch später? Falls das nicht geht, würde es gehen, wenn ich die ersten 10 Monate Basis Elterngeld beziehe und dann im 11-14. Lebensmonat 4 Monate lang Elterngeld Plus – könnte er dann während meiner Elterngeld Plus Monate seine zwei Basis Elterngeld Monate beziehen? Vielen Dank vorab.

    • Hallo Annalena,
      nach dem 14. Lebensmonat muss das Elterngeld lückenlos gezahlt werden. Wenn du also nur 12 Monate Elterngeld beziehst, müsste dein Mann spätestens ab dem 15. LM die Partnermonate nehmen. Das Basiselterngeld gibt es jedoch nur in den ersten 14. LM. Die Partnermonate können jedoch auch in Form von Elterngeld Plus genommen werden. Dein Mann kann unabhängig von deiner Bezugsform sein Elterngeld wählen.

  • Hallo Yvonne,
    Mein Mann und ich werden voraussichtlich am 25.07.2020 unseren kleinen Sohn bekommen. Da ich im Familienbetrieb kein Jahr Elternzeit nehmen kann und will, weil man einfach nicht wirklich Ersatz findet und ich auch gerne schnellstmöglich wieder arbeiten will, wird mein Mann die 12 Monate Elternzeit übernehmen (der Start wäre hier der Tag der Geburt). Ich würde nach der Geburt natürlich erstmal die 8 Wochen Mutterschutz haben und gleich anschließend 2 Monate Elternzeit mit ran hängen wollen. Ist diese Aufteilung so überhaupt möglich oder müsste ich dafür bereits das Elterngeld plus beantragen? Ist in der gesamten Elternzeit der Mutterschutz bereits mit einbezogen?

    • Hallo Claudi,
      in deiner Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld. Dieses wird wie Basiselterngeld behandelt. Nimmst du anschließend noch 2 Monate Elternzeit, können diese die Partnermonate sein. Die Mutterschutzfrist kannst du leider nicht als Partnermonate nehmen. Dein Mann hat dann allerdings durch die Mutterschutzzeit und die zwei weiteren Monate nur noch 10 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Nimmst du die zwei weiteren Monate mit Elterngeld Plus, dann kann er 11 Monate Basiseltergeld bekommen.
      Und ja, die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Geburt gehört zur Elternzeit mit dazu. Diese Zeit wird bereits angerechnet.

  • Hallo Yvonne.

    Mein Kind ist am 4.5.20 geboren. Wir haben ElternzeitBasis beantragt.
    Den ersten Elternzeit Monat habe schon in Anspruch genommen nach der Geburt.
    Wie ist es mit den zweiten Monat?
    Kann ich auch 14 Lebensmonat nehmen oder nur bis zum 12 Lebensmonat?
    Gruß Andreas

    • Hallo Andreas,
      wenn es insgesamt nur zwei Monate sein sollen bei dir, dann wäre es gut den zweiten Monat spätestens im 14. Lebensmonat zu nehmen. Nur dann kannst du noch das Basiselterngeld erhalten.

  • Hallo Yvonne,

    ich habe schon so viel zum Elterngeld gelesen, bin aber sehr verwirrt und wende mich daher mit der Hoffnung auf Aufschluss an euch.

    Unser Sohn wurde am 03.05.20 geboren, 19 Tage vor Stichtag (22.05.20).

    Eigentlich planen wir so:
    Insgesamt 14 Elterngeldmonate (12 + 2 Partnermonate)
    Für mich: 1.+2. Lebensmonat Basiselterngeld (wegen Mutterschutz& Mutterschaftsgeldbezug),
    danach 4 Monate Basiselterngeld + 12 Mon. ElterngeldPlus
    Und für meinen Mann:
    1. + 14. Lebensmonat Basiselterngeld.

    Zunächst einmal: ist diese Kombi so möglich und korrekt?

    Nun habe ich aber gelesen, dass bei Frühergeborenen ein Monat mehr als Basiselterngeld „wegfällt“ da sich der Mutterschutz auf 3 Monate bis zum 17.07.20 zieht. Ist das richtig?
    Somit hätte ich insgesamt 1 Monat Basiselterngeld oder 2 Monate EG-Plus weniger. Ist das korrekt?

    Mein Mann war den 1. Lebensmonat bereits in Elternzeit Zuhause. Bleibt der 14. Lebensmonat Elterngeld für ihn unberührt? Oder ändert sich für ihn etwas?

    Herzlichen Dank im Voraus!!!

    Liebe Grüße
    Jenny

    • Hallo Jenny,
      die nicht genutzte Mutterschutzfrist wird an die reguläre Schutzfrist nach der Geburt hinten dran gehängt. Dein Mutterschutz geht bis zum 17.7 und daher bekommst du für diese Lebensmonate zwingend das Basiselterngeld. Entsprechend verringert sich deine Bezugszeit um einen Monat auf 17 Monate, wenn du es bei deiner Planung lässt. Auf die Partnermonate deines Mannes hat das keinen Einfluss.

  • Hallo Yvonne!
    Toller Artikel, doch etwas ist mir noch unklar…
    Meine Lebensgefährtin bezieht im 1.-6. Lebensmonat (LM) Basiselterngeld, vom 7-18 LM Elterngeld plus und im 19-22. LM sind die Partnerschafts-Bonusmonate, letztere sind ja bei mir gleich. – Davor würde ich gerne Elterngeld plus-Monate nehmen: Wenn ich diese vom 11.-14 LM nehme, spielt es für die Höhe des Elterngeldes eine Rolle, wie hoch mein Gehalt in den LM 15-18 ist (ich würde hier gerne auch meine Arbeitszeit reduzieren und damit weniger verdienen als im Durchschnitt der 12 Monate vor der Geburt unserer Tochter)?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Markus

    • Hallo Markus,
      dein Elterngeld berechnet sich anhand der 12 Monate vor der Geburt – dem Bemessungszeitraum. Für den Bezugszeitraum kommt es auf die Höhe des Hinzuverdienstes an, wie viel Elterngeld du bekommst. Das Elterngeld soll fehlendes Gehalt ausgleichen. Daher berechnet sich das Elterngeld auf dem Unterschied deines Einkommens von vor und nach der Geburt. Verdienst du nach der Geburt mehr als 50% im Vergleich zu vor der Geburt, dann kommt es zu einer Kürzung deines Elterngeldes.

  • Hallo Frau Nagel,
    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Berechnung der 12 Monate vor der Elternzeit. Ich habe das Problem, das ich die letzten 9 Monate sehr unterschiedliches Einkommen hatte. Jetzt habe ich in Zukunft ein höheres Einkommen als zuvor. Darum wollte ich mich mal erkundigen, ob die Berechnung der 12 Monate ab dem Antrag des Elterngeldes zählt, oder ab den zwei Monaten die ich nächstes Jahr nehmen möchte? Unser Kind kommt im November.

    Ich hoffe die Frage war verständlich.

    Liebe Grüße Sebastian

    • Hallo Sebastian,
      der Bemessungszeitraum für das Elterngeld liegt immer vor der Geburt. Dieser ist also unabhängig davon, wann du in Elternzeit gehst.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,
    Ihre Kommentare sind sehr hilfreich. Vielen Dank, leider habe ich noch keine passende Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe Sie können mir helfen.
    Unser ursprünglicher Plan war während der Elternzeit zwei Monate in die USA zu verreisen, durch Corona mussten wir diesen Plan nun verwerfen.
    Der neue Plan sieht vor, dass meine Partnerin regulär 12 Monate Elternzeit/Elterngeld Basis in Anspruch nimmt.
    Ich hingegen teile meine zwei Monate und nehme nun im neunten Monat einen Monat und im 16. oder 17. Monat einen Weiteren Monat.
    Für den Arbeitgeber ist dies kein Problem.
    Wenn ich es richtig verstehe habe ich aber ein Problem mit dem Elterngeld, da ich weder Anspruch auf Basiselterngeld habe, noch auf Elterngeld plus, kann dies so richtig sein?
    Gibt es da eine andere Möglichkeit?

    • Hallo Colin,
      deine Elternzeit darfst du grundsätzlich so nehmen wie du es geplant hast, leider gibt es dann aber kein Elterngeld. Nach dem 14. LM darf keine Lücke im Elterngeldbezug entstehen. Weiterhin gibt es kein Basiselterngeld mehr ab dem 15. LM. Wenn du Elterngeld beziehen möchtest, dann sollte dein zweiter Monat (für das Basiselterngeld) vor dem 15. LM liegen. Ansonsten kannst du zwei Monate mit Elterngeld Plus nehmen ab dem 15. LM um deinen Anspruch voll auszuschöpfen.

  • Hallo, ich nehme 2 Monate Elterngeld und meine Frau 11 Monate Elterngeld. Können wir den letzten Monat Elterngeld in Elterngeld Plus umwandeln und dann teilen? 1 Monat für mich und einen für meine Frau?

    DAnke

  • Hallo.
    Meine Elternzeit und somit auch die 12 Monate Elterngeldbezug enden am 01.12.20.
    Mein Mann möchte gerne erst ab dem 02.02.21 für 2 Monate in Elternzeit gehen.
    Hat er dann Anspruch auf Elterngeld Plus, oder gibt es wegen der 2 monatigen Unterbrechung, in der wir keinerlei Elterngeld beziehen, gar nichts für ihn?

    • Hallo Ich,
      das kommt darauf an, ob die Monate ursprünglich früher geplant waren und aufgrund von Corona verschoben werden mussten. Dann können sie auch noch bis 30.06.2021 genommen werden. WICHTIG: Das gilt NUR, wenn dein Mann eine systemrelevante Tätigkeit ausübt. Ist das nicht der Fall, führt eine Unterbrechung nach dem 14. Lebensmonat zum Ende des Bezuges.

  • Guten Abend,

    wir hätten da eine Frage bezüglich des Partnerschaftsbonus. Muss ich diese Monate meinem Arbeitgeber bereits vor der Geburt mitteilen als werdender Vater?

    • Hallo Lukas,
      wenn du direkt nach der Geburt deine Elternzeit nehmen möchtest ja. In diesem Fall gehst du von dem errechneten Geburtstermin aus. Achtung: der besondere Kündigungsschutz besteht erst frühestens 8 Wochen vor dem Beginn deiner Elternzeit. Spätestens 7 Wochen vorher musst du den Antrag bei deinem Arbeitgeber eingereicht haben. Wenn du die Monate aufteilen möchtest, musst du beide Monate auf einmal beantragen, wenn der zweite Monat innerhalb von 24 Monaten nach dem ersten Monat liegt (Bindungszeitraum von 2 Jahren).

  • Sehr geehrte Frau Nagel, erstmal danke für alle nützliche Tipps und Antworten. Ich habe auch eine Frage. Meine Frau möchte 12 Monaten Elterngeld Basis für erste 12 Monaten (0-12) beantragten. Ich möchte wissen, ob ich als Vater kann, direkt nach Geburt für 1 Monat Elterngeld Plus beantragen kann, und dann von 9-12 Monat wieder für 3 Monaten Elterngeld Plus als Anspruch nehmen. Ich bedanke mich.

    • Hallo Jan,
      wenn du angestellt bist, musst du nur beide Zeiträume bereits im ersten Antrag auf Elternzeit angeben. Somit hättest du dann 2 von 3 möglichen Elternzeit-Abschnitten insgesamt verbraucht. Der Antrag wäre dann für Monat 1, 9, 10, und 11. Wenn du 9-12 schreibst, wären es 5 Monate und somit ein Monat zu viel. Wenn du nicht erwerbstätig bist, kannst du die Partnermonate beim Elterngeld leider nicht in Anspruch nehmen.

  • Hallo Frau Nagel!
    Angenommen unser Kind kommt am 30.11.20 zur Welt.
    Wäre es dann möglich, dass ich als Vater (Beamter Schuldienst) meine zwei Partnermonate folgendermaßen aufteile(ohne finanzielle Einbuße)?

    30.11.-18.12.20
    23.02.-30.03.21

    Oder muss auch die zweite Phase mit dem GeburtsTAG beginnen?

    Beste Grüße und Danke

    • Hallo Han,
      wenn du deine Elternzeit nicht nach Lebensmonaten nimmst, wird es immer zu Kürzungen im Elterngeldbezug kommen (gleichzeitiger Bezug von Elterngeld und Gehalt).

  • Hallo Frau Nagel,
    vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen.

    Ich hätte eine Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Wir erwarten unserer Kind zum 25.01.2021.
    Ich möchte meine zwei Partnermonate im 1. und 5. Monat nehmen.

    Natürlich kann ich meinem Arbeitgeber nun nicht genau sagen, wann die Geburt stattfinden wird.
    Für meinen Arbeitgeber ist es nun natürlich extrem schwierig die Gehaltsabrechnung für den Januar zu koordinieren.
    Mein Arbeitgeber schlägt mir nun vor, erstmal Urlaub zu nehmen und den ersten Monat ab dem 01.02.20 zu nehmen. Welche vor und Nachteile ergeben sich für mich dadurch?

    LG
    Andreas

    • Hallo Andreas,
      für solche Fälle gibt es Nachberechnungen. Dein Arbeitgeber rechnet das Gehalt erstmal so ab, wie geplant und beantragt (ausgehend vom errechneten Termin). Ist das Kind dann da, erfolgt eine Korrektur. Wenn du Urlaub nimmst, ist es KEINE Elternzeit und somit besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Bekommst du Elterngeld und im gleichen Zeitraum auch Gehalt, kommt es zu erheblichen Kürzungen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Elternzeit nicht nach Lebensmonaten des Kindes genommen wird.

  • Liebe Frau Nagel,
    ist es möglich erstmal nur z.B. pro Person 5 Monate Elterngeld zu beantragen (also 10 insgesamt) und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal verbliebnen 4 Monate (pro Person 2 Monate).?
    Ich danke sehr herzlich!
    Anna

    • Hallo Anna,
      wenn die weiteren Monate direkt ab dem 15. Lebensmonat genommen werden, dann ja. Der Elterngeldbezug muss nach dem 14. Lebensmonat des Kindes lückenlos sein. Bitte beachtet, dass die Elternzeit im ersten Antrag gegenüber dem Arbeitgeber bereits beantragt werden müssen.

  • Hallo,
    Wenn mein Mann direkt den 1. Monat nach der Geburt Elterngeld beantragen möchte, kann man den Antrag hierfür auch vorher stellen oder kann er erst nach der Geburt gestellt werden?

    LG

    • Hallo Jana,
      der Elterngeldantrag kann leider immer erst nach der Geburt gestellt werden. Der Antrag ist erst mit der Geburtsbescheinigung vollständig. Die gibt es erst nach der Geburt vom Standesamt.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,
    unser Kind wird voraussichtlich am 29.06.2021 auf die Welt kommen. Leider sieht es bei Beruflich so aus dass meine Stellvertretung erst ab dem 1.1.2022 wieder vor Ort ist. kann ich um den Arbeitgeber etwas zu entlasten meine Patnermonate auch so splitten dass ich im erstem Lebensmonat 2 Wochen nehme und die restlichen 6 Wochen dann erst ab Januar wenn eine Vertretung für mich da ist?
    Oder MUSS ich die 2 Monate Monatsweise nehmen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    • Hallo Reinhard,
      deine Elternzeit kannst du dir einteilen, wie du magst. Du musst es alles nur rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beantragen und beispielsweise den Bindungszeitraum (alle Zeiträume innerhalb von 2 Jahren sind anzugeben) beachten. Ebenfalls wichtig ist, dass du deinen Anspruch von maximal 36 Monaten Elternzeit nur in bis zu 3 Abschnitte einteilen darfst (es sei denn dein Arbeitgeber stimmt mehr Abschnitten zu).
      Ein anderer Aspekt ist das Elterngeld. Splittest du deine Elternzeit so wie beschrieben, kannst du leider kein Elterngeld erhalten. Hierfür sind zwei volle Lebensmonate erforderlich. Weiterhin ist das zusammentreffen von Gehalt und Elterngeld, besonders beim Basiselterngeld problematisch, da es ab dem ersten Euro Hinzuverdienst zu einer erheblich Kürzung kommt. Das umgehst du mit 2 Wochen Urlaub nach der Geburt und dann ab dem Folgejahr wenn die Vertretung da ist, nimmst 2 Monate Vollzeit Elternzeit.

  • Hallo Yvonne,

    ich habe eine Frage bezüglich Bemessungszeitraum für Partnermonate.
    Wir haben den Steuertrick angewendet, sodass ich 6 Monate in Steuerklasse 3 war und mein Mann in 5 (Zum Mutterschutz 1.1.2021 haben wir es wieder Zurück geändert). Nun möchte wir die Partnermonate in 6. und in 14. nehmen. Da hätte ja mein Mann genau 6 Monate bereits Einkommen in Steuerklasse 3. Wird EG dann anhand Nettogehaltes nach 3. Steuerklasse bei ihm berechnet? Und können wir die EG Anträge separat von einerander stellen?

    Danke im Voraus

    • Hallo Julia,
      der Bemessungszeitraum für das Elterngeld liegt vor der Geburt. Für den Vater sind es die 12 Monate vor der Geburt. Für sein Elterngeld zählt die Steuerklasse, die überwiegend in diesem Zeitraum gültig war. Ihr könnt separate Elterngeldanträge stellen. In vielen Bundesländern könnt ihr es jedoch auch kombinieren, wenn ihr bereits sicher seid in der Planung. Selbst wenn sich noch einmal etwas ändert, könnt ihr das mit einem einfachen Anschreiben der Elterngeldstelle mitteilen.

  • Guten Tag,
    Ich habe bereits meinen Antrag auf Elterngeld abgegeben und genehmigt bekommen. Nun hat sich mein Partner dazu entschieden ebenfalls Elternzeit zu nehmen (Partnermonate).
    Muss ich jetzt einen komplett neuen Antrag stellen und in diesem meine Daten (Gehaltsabrechnung usw.), die bereits vorliegen erneut eintragen bzw. einschicken?
    Danke lg

    • Hallo Steffi,
      dein Partner muss einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Dabei ist deine Bearbeitungsnummer oben auf seinem Antrag anzugeben. Deine Unterlagen noch mal einzureichen ist nicht erforderlich, du musst seinen Antrag aber mit unterschreiben.

  • Hallo Frau Nagel,

    Unsere Kleine ist in Juni 2020 auf die Welt gekommen. Meine Frau hat 12 Monate Elterngeld Basis beantragt und ich 2 Monate (1. Monat und 12. Monat). Ich habe den ersten Monat bereits genommen und habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. Nun möchte den zweiten Monat Elternzeit erst im nächsten Jahr nehmen bzw. Beantragen.
    Frage:
    1) bekomme ich noch Elterngeld für den zweiten Monat?
    2) Muss ich mein Elterngeld im 1. Monat zurückzahlen wenn ich den zweiten Monat nicht in den ersten 14 Monaten nehme?
    3) Was passiert wenn meinen 2. Partnermonate gar nicht in Anspruch nehme bzw. beantrage?

    Vielen Dank im Voraus

    Chen

    • Hallo Chen,
      für den Anspruch auf Elterngeld musst du mindestens 2 Monate nehmen. Beanspruchst du den 2. Monat nicht mehr, ist der 1. Monat zurückzuzahlen. Diese Änderung musst du der Elterngeldstelle mitteilen, sobald dies klar ist. Diese ändert dann den Bescheid und fordert dich zur Rückzahlung auf.
      Du kannst auch noch nach dem 14. LM Elterngeld beziehen, dann allerdings nur das Elterngeld Plus. Und: der Bezug muss ab da lückenlos sein. Wenn deine Frau bis zum 12. LM Elterngeld bezieht, musst du spätestens ab dem 15. LM den Bezug fortsetzen, mit Elterngeld Plus. Dann hast du sogar 2 weitere Monate. Ein späterer Beginn ist nicht möglich. Elternzeit ja, Elterngeld nein.

  • Hallo Yvonne,
    vielen Dank für die ganzen Tipps. Leider habe ich noch nicht ganz verstanden, wie und wo man die Partnermonate einträgt.
    Ich möchte von Lebensmonat 1-12 Elternzeit nehmen und mein Partner gleichzeitig mit mir im LM 10 und 11. Wo kann ich das eintragen oder muss mein Partner einen gesonderten Antrag von meinem stellen. Vielen Dank für deine Hilfe.
    Viele Grüße,
    Sanja

    • Hallo Sanja,
      das kommt darauf an. In einigen Bundesländern könnt ihr das zusammen beantragen. Die Partnermonate sind einfach Monate mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Auf unserem YouTube-Kanal findest du ein Erklärvideo für den Antrag deines Bundeslandes.

  • Hallo, ich hätte eine kurze Frage, ich bin mit meiner Tochter zwei Jahre in Elternzeit, ich habe Basis Elterngeld für ein Jahr beantragt. Jetzt bekomme ich kein Elterngeld mehr. Meine Tochter ist am 30.01.2020 geboren und wird somit am 30.01.2022 zwei Jahre alt. Jetzt möchte mein Mann vom 30.11.2021 bis zum 30.01.2022 (2 Monate) in Elternzeit gehen. Meine Frage wäre jetzt muss ich dann einen Partnerantrag stellen ( ERLÄUTERUNG LT ZBFS: Partnerantrag
    Haben beide Elternteile des Kindes Elterngeld nicht gemeinsam beantragt, sondern ein Elternteil für sich alleine, dann kann der andere Elternteil auch noch später Elterngeld für sich beantragen (Partnerantrag)) oder einen neuen Antrag stellen für nur einen Elternteil, da ich ja kein Elterngeld mehr beziehe. Ist das dann wieder Elterngeld Basis das ich beantrage? Vielen Dank.

    • Hallo Julia,
      nach dem 14. LM darf keine Pause mehr im Elterngeldbezug entstehen. Dein Mann kann Elternzeit nehmen, bekommt jedoch kein Elterngeld mehr.

  • Hallo 🙂

    Ich habe soeben den Elterngeldantrag (Niedersachsen) ausgefüllt. Hier werden ja auch zahlreiche Infos für den 2. Elternteil gefordert.

    Mein Mann (i.d.F. das 2. Elternteil) möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen bzw. dann Elterngeld erhalten.

    Ich nehme 12 Monate.

    Muss jetzt mein Mann auch nochmal einen Antrag hierzu ausfüllen und mich dann als 2. Elternteil angeben?

  • Hallo,
    muss ich, um für die Partnerschaftsbonusmonate ElterngeldPlus zu bekommen auch Elternzeit beantragen, oder reicht eine entsprechende Teilzeitregelung für den Elterngeldantrag?
    Vielen Dank im Voraus! 🙂

    • Hallo Kristina,
      Teilzeit reicht aus. Allerdings unterliegst du dann a) nicht dem besonderen Kündigungsschutz und b) kann es sein, dass du dann in der Teilzeitfalle steckst. Mit Elternzeit-Teilzeit besteht das Recht am Ende der Elternzeit in Vollzeit an deinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

  • Kann beim Partnerschaftsbonus die teilweise bei 2 Arbeitgebern erfolgen, also zum Beispiel 10 Stunden bei Arbeitgeber A und 15 bei Arbeitgeber B

    • Hallo Thorsten,
      solange du die untere und die obere Stundengrenze einhältst, ist das kein Problem. Die Stunden aus allen Arbeitsverhältnissen werden zusammengerechnet.

  • Hallo Frau Nagel,
    kann ich als Mutter auch 13 Monate Basis Elterngeld beziehen und mein Mann 1 Monat? Oder MUSS mein Mann 2 Monate EG beziehen damit wir 14 Monate erhalten? Ich freue mich sehr auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Christin K.

    • Hallo Christin,
      ein Elternteil muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Höchstens dürfen es 12 Monate mit Elterngeld sein (Grundanspruch; ohne Frühchenregel).

  • Hallo,
    Wir erwarten in knapp 2 Wochen unser zweites Kind.
    Mein Mann möchte wieder -wie schon beim ersten Kind- 2 Monate in Elternzeit gehen, diesmal aber währenddessen in Teilzeit arbeiten. Somit müsste er ja Elterngeld Plus beantragen. Geht das dann nur für die 2 Monate (am Stück oder gesplittet wissen wir noch nicht genau) oder muss er 4 Monate EG plus beantragen, da ja 1 Monat Basis EG quasi 2 Monate EG plus entspricht?

    • Hallo Steffi,
      wenn er nur 2 Monate mit Elterngeld Plus nimmt, würden die anderen beiden Monate Elterngeld Plus verfallen. Sie sind nicht auf dich übertragbar. Gehen würde es aber.

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Partnerbonus: ich hatte zwei Monate Basiselterngeld und dann 20 plusmonate. Mein Mann hatte 4 Plusmonate. Nun haben wir ab Dezember
    Den partnerschaftsbonus beantragt, direkt im Anschluss an meinen letzten Plusmonat. Mein Mann arbeitet 32 Stunden ich 29 in zwei Jobs. Jetzt komme ich jedoch in meinem 26 h Job ins beachäftigungsverbot wegen einer neuen Schwangerschaft. Bekommen wir nun den Partnerschaftsbonus überhaupt?
    Viele Grüße
    Ena

    • Hallo Ena,
      im Falle eines Beschäftigungsverbots (BV) gilt die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Arbeitszeit als erfüllt. Die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus werden also auch in deinem BV erfüllt.

  • Hallo,
    unser Sohn ist am 13.04.2020 geboren. Ich habe 12 Monate Elternzeit genommen und auch das Basiselterngeld bezogen. Für die Kita-Eingewöhnung möchte mein Mann nun 2 Monate Elternzeit nehmen. Dies wäre dann ab dem 13.04.2022. Ist es richtig, dass er dann kein Elterngeld mehr bekommt? Er hat nur Anspruch auf die 2 Monate Elternzeit?

    • Hallo Lisa,
      dein Mann hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Da dein Elterngeldbezug bereits 2021 abgeschlossen wurde, besteht kein weiterer Anspruch mehr. Hintergrund ist, dass ab dem 15. LM der Elterngeldbezug ununterbrochen weiterlaufen muss. Anderenfalls entfällt der restliche Anspruch.

  • Hallo Frau Nagel,
    wir würden gerne die Partnermonate in Anspruch nehmen. Ich habe über meinen Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Mein Mann ist zur Zeit nicht erwerbstätig und kann somit keine Elternzeit einreichen.
    In o.g. Artikel steht dass Voraussetzung für die Partnermonate ist, dass beide Elternteile in Elternzeit gehen. Mein Mann kann allerdings nicht in Elternzeit gehen, da er nicht erwerbstätig ist und sie daher nirgendwo anmelden kann. Ist es dennoch möglich die Partnermonate in Anspruch zu nehmen?
    Vielen Dank.

    • Hallo Andrea,
      Elterngeld und Elternzeit sind getrennt voneinander zu betrachten. Die Partnermonate kann in dieser Konstellation nur der erwerbstätige Elternteil nehmen. In diesem Fall wärst du das. Wenn dein Mann auch Elterngeld nehmen möchte, dann wären das „normale“ Elterngeldmonate sozusagen. Falls er Arbeitslosengeld erhält, erfolgt hier eine Anrechnung auf das Elterngeld. Es kommt zu einer Kürzung. Der Bezug des Arbeitslosengeldes kann jedoch für das Elterngeld auch aufgeschoben werden. Je nachdem, ob er im Bemessungszeitraum reguläres Erwerbseinkommen hatte, kann dies sinnvoll sein. Lag im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen vor, gäbe es nur das Mindestelterngeld.

  • Guten Tag,
    meine Frau möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Ich möchte die Partnermonate nutzen, um auch die Zeit mit dem Kind zu verbringen ( 2 Monate).

    Müssen wir beide jeweils einen Antrag auf Elterngeld stellen oder geht das in einem Antrag?

    Sollte jeder einen eigenen Antrag stellen müssen gibt es für die Partnermonate einen speziellen Antrag oder ist das der selbe?

    Vielen Dank.

    • Hallo C.G.,
      das kommt darauf an, in welchem Bundesland ihr den Antrag stellt. In einigen Bundesländern muss jeder Elternteil einen eigenen Antrag abgeben. Die Partnermonate kannst du im regulären Elterngeldantrag beantragen, es ist kein spezieller Antrag. Du wählst die Monate in Basiselterngeld oder Elterngeld Plus aus.

  • Danke für deinen Bericht. Unsere Tochter ist am 21.12. zur Welt gekommen und meine grau kommt 12 Monate Elternzeit. Gerne möchte ich zwei Partnermonate, aufgeteilt auf je einen Monat nehmen.
    Jetzt werde ich nicht schlau daraus, ob ich diese immer zum 21. eines Monats nehmen muss, oder mir den Zeitraum frei aussuchen darf. Beispielsweise 08.06. bis 07.07.
    Vielen Dank vorab!!

    • Hallo Marvin,
      du darfst deine Elternzeit frei wählen. Durch den Bezug von Elterngeld empfehlen wir jedoch, die Elternzeit nach Lebensmonaten des Kindes zu nehmen. Ansonsten kann es durch den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld und Gehalt in einem Lebensmonat zu Kürzungen kommen. Besonders beim Basiselterngeld fällt die Kürzung sehr hoch aus.

  • Hallo,

    kann es sein, dass ich weniger Elterngeld bekomme als mein Partner, obwohl ich mehr verdient habe?
    Oder liegt dann ein Brechnungsfehler vor.

    Danke.

  • Hallo Frau Nagel,

    Unsere Tochter kommt im Januar nächsten Jahres auf die Welt. Meine Partner würde dann gerne gleich einen Monat Elternzeit nehmen aber nicht noch zusätzlich einen zweiten Monat. Ist dies überhaupt möglich?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Madita Blender

    • Hallo Madita,
      Elternzeit darf er einen Monat nehmen. Elterngeld kann er in diesem einen Monat dann nicht erhalten. Hierfür muss er mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen.

  • Hallo,

    uns treiben gerade die anstehenden Änderungen bei den Partnermonaten zum April 2024 um. Wir erwarten in wenigen Tagen Nachwuchs, wir leben in Schleswig-Holstein. Bis vor Kurzem waren wir noch davon ausgegangen, dass meine Frau in den ersten 12 Monaten ihrer Elternzeit Basiselterngeld bezieht und ich als der Vater den ersten Partnermonat nach der Geburt Elternzeit mit Basiselterngeld nehme und dann Mitte des Jahres den zweiten Partnermonat Elternzeit mit Basiselterngeld ansetze.

    Ich war nun lange auf der Suche, auf was genau sich die Änderung „ab dem 1. April“ bezieht. Auf die Geburt? Den Zeitpunkt der Einreichung des Elterngeldantrags? Wann die Elternzeit bzw. die Zahlung des Elterngelds stattfinden soll? Auf dieser Seite habe ich nun zum ersten Mal eine Information dazu gefunden: „für Geburten ab dem 1. April 2024“.

    Zur Sicherheit: das bedeutet konkret, dass nach Geburt unserer Tochter einen Antrag für 12 Monate Basiselterngeld für meine Frau sowie 1 Partnermonat Basiselterngeld ab Geburt für mich einreichen kann. Dann schauen wir im Laufe des April oder Mai, wann wir glauben, wann der zweite Partnermonat inkl. Basiselterngeld liegen soll, womöglich dann im August oder September, und ich kann dann noch einen zweiten Antrag für diesen einen Monat Basiselterngeld einreichen, auch wenn dieser Monat dann nach dem 1. April 2024 liegt und meine Frau in diesem Monat ebenfalls Basiselterngeld beziehen wird, da ja die Geburt vor dem 1. April 2024 gelegen hat. Ist das so korrekt?

    Besten Dank im Voraus
    Carsten

    • Hallo Carsten,
      es kommt allein auf den Tag der Geburt an. Es gilt der Rechtsstand zu diesem Tag der Geburt. Kommt euer Kind vor dem 1. April 2024, gilt die „alte“ Fassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Dann könnt ihr in den ersten 12 Lebensmonate auch parallel Basiselterngeld beziehen. Am besten wäre es, wenn du gleich beide Elterngeldmonate beantragst. Es müssen immer zwei Lebensmonate mindestens genommen werden, damit du überhaupt Elterngeld bekommen kannst. Mehr dazu auch hier: https://www.elterngeld.de/kein-elterngeld-ab-2024/

  • Hallo,

    in dem Video wird erwähnt, dass eine Voraussetzung der Partnermonate ist, dass ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld bezieht und der andere mindestens 2 Monate. Können Sie diese Information bestätigen? Weder nach dem BEEG noch dem vom BMFSFJ zur Verfügung gestellten Rechner scheint dies aktuell der Fall zu sein.

    Freundliche Grüße!

    • Hallo Jonas,
      ein Elternteil darf maximal 12 Monate mit Elterngeld (Basiselterngeld) nehmen, es sei denn, er oder sie ist alleinerziehend. Hierbei kommt es auf den Gesamtanspruch an. Wird eine andere Bezugsform als das Basiselterngeld gewählt, beispielsweise das Elterngeld Plus, ist die Bezugsdauer zwar länger, es bleibt jedoch bei einem maximalen Anspruch von 12 Lebensmonaten.

      Weiterhin ist es so, dass mindestens 2 Monate mit Elterngeld genommen werden müssen, damit überhaupt Elterngeld beantragt werden kann. Nimmt nun ein Elternteil weniger als 12 Monate Elterngeld, schließt dies die Partnermonate für den anderen Elternteil nicht aus.

  • Wissen Sie wann die Änderungen zum
    Elterngeld endgültig verabschiedet werden? Es ist schon unglaublich, dass diese Regierung nun entscheidet Eltern sollten nicht mehr gemeinsam Elternzeit nehmen. Gleichzeitig muss der Vater aber mindestens 2 Monate nehmen. Der Plan hier über diese Entscheidung dafür zu sorgen, dass Väter sich gegen die Elternzeit entscheiden geht sicher auf. Ich hoffe es gibt hier noch Gegenwehr und es kommt nicht wie geplant

    • Hallo Marc,
      leider ist es bereits beschlossen.
      Allerdings muss hier unbedingt unterschieden werden: Eltern dürfen sehr wohl gemeinsam Elternzeit nehmen, die Änderung betrifft „nur“ den Elterngeldbezug. Sie betrifft genauer gesagt den gleichzeitigen Basiselterngeldbezug in den ersten 12 Lebensmonaten. Hier dürfen beide Elternteile nur in einem Lebensmonat das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. Ab dem 13. LM wäre es wieder parallel möglich. Außerdem darf der andere Elternteil mit dem Bezug pausieren oder in das Elterngeld Plus wechseln, um weiterhin gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Es ist ein finanzieller Nachteil für die Eltern, wo beide Partnermonate in den ersten 12 LM liegen sollen. Dennoch bleibt gemeinsame Elternzeit möglich.

  • Hallo,
    Ich habe eine Frage zu den Partnernonaten nun ab dem 1.4.2024.
    Es darf jetzt nur noch 1 Monat parallel von den Eltern das Elterngeld bezogen werden.
    Meine Frage:
    Ist es möglich im ersten Monat parallel Elterngeld zu beziehen. Ich als Mann beziehe für einen Monat Elterngeld, meine frau daraufhin für 11 monate. Ich würde als Mann dann nochmal im 12. Monat Elterngeld beziehen, meine Frau wäre nur in Elternzeit in diesem
    12. Monat und bekommt deswegen kein Elterngeld, aber im 13. Monat würde sie dann nochmal Elterngeld beziehen und ich als Mann gehe im 13. Monat wieder arbeiten.
    Ist das möglich, das meine Frau also im 12. Monat nur in Elternzeit Zeit ist und kein Geld bezieht, dafür aber im 13. Monat wieder bezieht?
    Der Vorteil ist, dass wir im 12. Monat nochmal parallel in Elternzeit sind und trotzdem das voll Elterngeld nach dem 13. Monat bekommen haben.

    • Hallo Christian,
      wenn ihr euch die Sorgearbeit teilt, habt ihr auch nach der neuen Fassung des Gesetzes (BEEG) Anspruch auf 14 LM Elterngeld. Ihr dürft jedoch nur noch einen Monat parallel das Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten (LM) beziehen. Gemeinsam in Elternzeit sein, ist nicht ausgeschlossen! Wenn du bis einschließlich des 12. LM noch einen weiteren Monat Basiselterngeld nehmen möchtest, wie beschrieben, kann deine Frau entweder den Bezug pausieren oder aber in das Elterngeld Plus wechseln. Dann ist das kein Problem.

  • Hallo, also mein Freund würde gerne direkt nach der Geburt 2 Wochen Elternzeit nehmen und dann im Sommer nochmal 2 Wochen. Das sind dann ja zusammen 4 Wochen. Kann er für diese 4 Wochen auch aufgeteilt dann sein Elterngeld bekommen?

    • Hallo Luca Marie,
      Elternzeit darf auch in Wochen aufgeteilt werden. Bei der derzeitigen Planung sind dann jedoch bereits 2 Abschnitte (von maximal 3 möglichen) verbraucht. Elterngeld gibt es für diese Zeit nicht.

      Um Elterngeld zu erhalten, müssen mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld genommen werden. Entweder mit (Vollzeit-)Elternzeit oder entsprechender Verringerung bei der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 32 Std. pro Woche.

  • Vielen Dank für die informativen Artikel rund ums Elterngeld.
    Ich hätte noch eine Frage zu unserem Fall. Mein Freund und ich sind aktuell beide nicht erwerbstätig. Ich beziehe Krankengeld, mein Freund Arbeitslosengeld. Wenn ich es richtig verstehe, haben wir damit keinen Anspruch auf die Partnermonate. Bedeutet das nun, dass wir grundsätzlich nicht beide Elterngeld bekommen können oder bedeutet es nur, dass uns diese zusätzlichen zwei Monate nicht zustehen?
    Konkret würden wir es gerne folgendermaßen verteilen:
    1. und 2. Monat: Ich Mutterschaftsgeld, er Basiselterngeld.
    3. bis 10. Monat: Ich Basiselterngeld.
    Damit wären ohne Partnermonate ja 12 Monate verteilt. Wäre das möglich?

    Meine zweite Frage wäre noch, ob man in Bayern je einen Antrag stellen muss oder ob ein gemeinsamer ausreicht.

    Vielen Dank schon im Voraus. Ich finde das toll, dass du dir hier auch noch die Zeit nimmst, um individuelle Fragen zu beantworten. Das ist im Elterngeld-Dschungel wirklich eine wertvolle Hilfe.

    Viele Grüße
    Kristin

    • Hallo Kristin,
      danke für deine lieben Worte!

      Ja genau, die Partnermonate gibt es ohne eine Erwerbstätigkeit leider nicht. Eure Aufteilung klappt nur, wenn euer Kind vor dem 1. April 2024 geboren wird. Leider schreibst du nicht, wann dein ET ist. Ab dem 1. April 2024 kann nur noch in einem Monat (in den ersten 12 Lebensmonaten) parallel das Basiselterngeld bezogen werden. In den Mutterschutzfristen kannst du auch deinen Bezug nicht pausieren oder in das Elterngeld Plus wechseln, um das zu umgehen. Dein Freund müsste also den zweiten Monat später nehmen, also z.B. im 13. LM oder 1 Monat Basiselterngeld und 2 Monate mit Elterngeld Plus.

      Mit dem Antragsformular in Bayern könnt ihr in einem Antrag beide euer Elterngeld beantragen.

  • Guten Tag,
    Ich habe eine Frage zum Elterngeldbezug in den Partnerschaftsmonaten.
    Unsere Tochter ist am 06.08.23 geboren. Mein Partner würde seine Partnerschaftsmonate gerne vom 25.5.-25.7.24 nehmen. Bekommt er dann für einen Monat das volle Elterngeld und für die beiden anderen Monate jeweils den Anteil? Oder nur für den vollen Lebensmonat unserer Tochter?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Hallo Joana,
      Elterngeld wird nach Lebensmonate gezahlt. Besonders, da er nur zwei Monate nehmen möchte und auch das Basiselterngeld beziehen wird, ist der von dir genannten Zeitraum ungünstig. Gehalt und Elterngeld werden quasi zeitgleich bezogen, es kommt zur Anrechnung auf das Elterngeld und somit zu einer Kürzung. Wenn möglich, sollte die Elternzeit nach Lebensmonaten des Kindes genommen werden.

  • Hallo Frau Nagel,

    wir planen derzeit die Aufteilung unserer Elternzeit und den Bezug des Elterngelds. Das Kind soll im August diesen Jahres kommen. Der Plan sieht vor:

    Mutter:
    -7 Monate Elternzeit + Bezug Basiselterngeld in Monaten 1-7 nach Geburt

    Vater:
    -2 Monate Elternzeit + Bezug Elterngeld plus in Monaten 1 & 2 nach Geburt
    -7 Monate Elternzeit + Bezug Basiselterngeld in Monaten 7-13
    -2 Monate Elternzeit + Bezug Elterngeld plus in Monaten 14-15

    Meine Fragen hierzu:

    1. Ist die Gesamtlänge des Anspruchs auf Elterngeldbezug so wie im Beispiel möglich?
    2. Ist es möglich mit der neuen Regelung der Partnermonate den Elterngeldbezug so wie dargestellt aufzuteilen? Das heißt wir hätten einen Monat (Monat 7) parallel Basiselterngeld und in Monat 1 hätte nur die Mutter Basiselterngeld und der Vater für Monat 1&2 Elterngeldplus?
    3. Zählt diese Aufteilung für den Vater als 3 oder 2 Abschnitte? Zwischen Monat 7-15 wäre er durchgängig in Elternzeit, wir würden nur gerne die Art der Bezüge in Monat 14 & 15 ändern.

    Über eine Rückmeldung hierzu würden wir uns sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Lina,
      ihr habt 16 Lebensmonate Elterngeld verteilt, das sind 2 Monate zu viel (max. 14 LM). In den ersten 12 Lebensmonate darf nur in einem Monat der Bezug von Basiselterngeld parallel stattfinden, bei euch wäre das der 7. LM. Wenn die Elternzeit nicht unterbrochen wird, handelt es sich nicht um einen neuen Abschnitt.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,

    vielen Dank für Ihre sehr informative Internetseite. Leider bin ich mir angesichts unseres Vorhabens und der neuen Gesetze immer noch unsicher:

    Meine Frau nimm 24 Monate Elterngeld Plus. Kann ich in Monat 1 unmittelbar nach der Geburt sowie in Monat 14 Basiselterngeld beantragen? (Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der zweiten Zeit, geht hier auch z.B. Monat 18 oder 24?). Vielen Dank

    • Hallo Benjamin,
      wenn deine Frau nur das Elterngeld Plus nimmt und dein zweiter Lebensmonat außerhalb der ersten 12 Lebensmonate liegt, gibt es kein Problem. Falls deine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung hat, bitte beachten, dass diese Lebensmonate wie Monate mit Basiselterngeld behandelt werden und die Bezugsdauer beim Elterngeld Plus sich entsprechend verkürzt. Daher wäre der 24. LM für dich nicht mehr möglich, da ab dem 15. LM der Elterngeldbezug lückenlos erfolgen muss (abwechselnd zwischen den Eltern wäre in Ordnung) und es auch kein Basiselterngeld mehr gibt. Ausnahme hier wäre nur, wenn euch Kind wesentlich zu früh auf die Welt kommt.

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