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Alles über die Elterngeld Partnermonate

Ein junges Paar mit Baby im Arm und daneben der Schriftzug Elterngeld Partnermonate

Die Partnermonate: zwei extra Monate mit Elterngeld für Eltern, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen. Wer hat Anspruch darauf? Wie und wann du die Partnermonate nehmen kannst und ein paar Beispiele findest du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Partnermonate sind zwei extra Monate Elterngeld
  • Für Elternpaare und Alleinerziehende, wenn mindestens einer in zwei Monaten nach der Geburt weniger verdient
  • Nicht zu verwechseln mit dem Partnerschaftsbonus
  • Du kannst sie am Stück nehmen oder sie aufteilen (Neuregelung ab 1. April 2024 beachten!)
  • Einschließlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes in Form von Basiselterngeld möglich, danach nur noch mit Elterngeld Plus
  • Rechtsstand im Artikel: Januar 2025

Was sind die Partnermonate?

Wenn Eltern sich die Kinderbetreuung untereinander aufteilen, gibt es noch zwei Elterngeldmonate extra. Diese zwei zusätzlichen Monate heißen Partnermonate (umgangssprachlich auch Vätermonate). Regulär gibt es 12 Monate mit Elterngeld. Mit den Extramonaten also insgesamt 14 Monate.

Die Partnermonate gibt es nicht nur für Elternpaare, sondern auch für Alleinerziehende. Mehr über das Elterngeld für Alleinerziehende

Voraussetzungen für die Partnermonate

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld müssen noch zwei weitere Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein Elternteil ist erwerbstätig und
  • Nach der Geburt verdient einer von beiden Elternteilen in zwei Monaten weniger als vor der Geburt

Ist ein Elternteil gar nicht erwerbstätig, kann nur der arbeitende Elternteil die Partnermonate nehmen.

Neuregelung bei den Partnermonaten für Geburten seit 1. April 2024

Eltern können nur noch in einem Monat im ersten Lebensjahr das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. Sollen also beide Partnermonate in den ersten 12 Lebensmonaten liegen, muss der andere Elternteil in das Elterngeld Plus wechseln oder seinen Bezug pausieren. Dann kann der andere Elternteil auch Basiselterngeld erhalten.

Ausnahme: Diese Änderung gilt nicht für Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten. Ebenfalls nicht, wenn das Neugeborene eine Behinderung hat oder ein Geschwisterkind mit Behinderung im Haushalt lebt, für welches es den Geschwisterbonus gibt.

Andere Regelung für Geburten bis 31. März 2024

Für Geburten bis 31. März 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld nicht so stark eingeschränkt. Das Basiselterngeld gibt es jedoch längstens bis einschließlich des 14. LM (Ausnahme: Frühchenregelung). Ab dem 15. LM kann nur noch das Elterngeld Plus bezogen werden.

Wie viele Partnermonate kann ich nehmen?

Die Anzahl der Partnermonate hängt davon ab, für welche Bezugsform du dich entscheidest.

Partnermonate mit Basiselterngeld = 2 Monate

Möchtest du die Partnermonate in Form von Basiselterngeld nehmen, sind es genau zwei Lebensmonate. Beachte, dass es das Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat gibt (Ausnahme: Frühchenregelung), danach nur noch Elterngeld Plus. Unbedingt die Neuregelung für Geburten seit 1. April 2024 (siehe oben) im Blick haben.

Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeiten möchtest, solltest du das Elterngeld Plus wählen. Ändern sich deine Pläne, kannst du auch nachdem du den Elterngeldbescheid erhalten hast, die Bezugsform wechseln. Hierfür einfach ein Schreiben an die Elterngeldstelle senden und den Bezug für zukünftige Monate wechseln.

Partnermonate mit Elterngeld Plus = 4 Monate

Du möchtest die Partnermonate länger als zwei Monate nehmen? Das geht mit dem Elterngeld Plus. Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Monaten mit Elterngeld Plus. Du kannst also vier Monate als Partnermonate nutzen. Es ist auch möglich, nur zwei Monate mit Elterngeld Plus zu nehmen. Allerdings verfällt dann ein Monat mit Elterngeld. Dieser ist nicht übertragbar auf den anderen Elternteil.

Die Partnermonate mit Elterngeld Plus bieten sich besonders an, wenn du nebenbei in Teilzeit arbeiten möchtest (maximal 32 Stunden/Woche). Einen Hinzuverdienst rechnet die Elterngeldstelle immer auf dein Elterngeld an. Beim Elterngeld Plus fällt eine Kürzung jedoch milder aus, wenn es überhaupt dazu kommt. Beispiele zur Anrechnung des Hinzuverdienst beim Elterngeld.

Partnermonate mit Basiselterngeld UND Elterngeld Plus = 3 Monate

Du hast natürlich auch die Möglichkeit, deine Extramonate mit Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu nehmen. Die beiden Bezugsformen kannst du mischen und so auf drei Lebensmonate mit Elterngeld kommen.

Wie werden die Partnermonate berechnet?

Beim Elterngeld ist für die Höhe immer das Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt entscheidend. Daher gibt es keine separate Berechnung für die Partnermonate, da du sie in Form von Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus bekommst.

Wenn du dein Basiselterngeld vor der Antragstellung einmal ungefähr ausrechnen möchtest, kannst du mit 65% von deinem Gehaltsnetto rechnen. Mindestens gibt es 300 Euro, maximal 1.800 Euro.

Genauer geht das mit unserem kostenlosen Elterngeldrechner. Hier kannst du dein Einkommen vor der Geburt genau erfassen und auch einen Hinzuverdienst während deiner Bezugsmonate.

Wann kann ich die Partnermonate nehmen?

Wann du die zusätzlichen Elterngeldmonate im Bezugszeitraum nimmst, entscheidest du. Als Mutter scheiden allerdings Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld direkt nach der Geburt aus. Sonst kannst du sie am Stück nehmen oder splitten, wie es für eure Familie sinnvoll ist.

Dabei sind drei Dinge wichtig:

  1. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate Elterngeld nehmen, um überhaupt Elterngeld zu erhalten

    Plane unbedingt immer mindestens zwei Monate ein. Denn nimmst du nur einen Monat und erhältst dafür Elterngeld, musst du diesen einen Monat wieder zurückzahlen.
  2. Das Basiselterngeld gibt es nur bis einschließlich des 14. Lebensmonats*
    Wenn du nur zwei Monate Elterngeld als Partnermonate nehmen möchtest, wählst du am besten das Basiselterngeld. Hierfür stehen dir nur die Lebensmonate 1 bis 14 zur Verfügung.
  3. Der Elterngeldbezug muss ab dem 15. Lebensmonat lückenlos sein*
    Ab dem 15. Lebensmonat darfst du keine Pause im Elterngeldbezug mehr einlegen. Selbst wenn noch Anspruch besteht, durch eine Pause verfallen die weiteren Monate. Ein abwechselnder Bezug zwischen beiden Elternteilen ist jedoch möglich.

* Ausnahme: Frühchenmonate

Zusätzlich unbedingt die Neuregelung seit 1. April 2024 beachten (siehe oben)!

Kann ich die Partnermonate splitten?

Ja, das geht. Es kann sogar sinnvoll sein – im Rahmen der Neuregelung seit dem 1. April 2024 ist es auch meistens nötig. Besonders wenn du nicht in Teilzeit arbeitest in der Zeit, in der du diese Extramonate nimmst. Hintergrund ist, dass dein Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit (Elternzeit) 1/12 deines Urlaubs kürzen darf (§17 Absatz 1 BEEG). Wenn dein Kind am 1. eines Monats geboren ist, kannst du davon leider nicht profitieren.

Beispiel:
Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage
Geburtstag des Kindes: 6. Januar
Elternzeit: 6. März bis 5. Mai (=2 Lebensmonate)

Nur im Monat April ist er vollständig abwesend, im März und Mai nur teilweise. Für den April darf der Arbeitgeber 1/12 des Urlaubsanspruchs kürzen. Das sind in diesem Fall 2 Tage, bleiben also nur 22 Tage Urlaubsanspruch.

Abwandlung:
Urlaubsanspruch Vater: 24 Tage
Geburtstag des Kindes: 6. Januar
Elternzeit: 6. März bis 5. April und 6. Juni bis 5. Juli (=2 Lebensmonate)

Er ist keinen Kalendermonat vollständig abwesend. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch nicht kürzen.

Du möchtest die Elterngeldmonate bzw. deine Elternzeit aufteilen?

Achte unbedingt darauf, dass alle deine Elternzeiten innerhalb von zwei Jahren (Bindungszeitraum) im Antrag auf Elternzeit enthalten sind (ab Beginn der ersten Elternzeit gerechnet). Weiterhin darfst du deine 36 Monate Elternzeit maximal in 3 Abschnitte aufteilen.

Keine Kürzung bei Teilzeitarbeit

Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, darf keine Kürzung deines Urlaubs aufgrund des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes erfolgen, da du nicht abwesend bist. Allerdings kann es zur Kürzung deines Urlaubsanspruchs bei Teilzeitarbeit kommen.

Partnermonate: Wann muss ich mich entscheiden?

Bist du unentschlossen, ob du die Extramonate nehmen möchtest? Du kannst dich sowohl als Mutter als auch als Vater später noch für Elterngeldmonate entscheiden. Achte nur darauf, dass nicht zu einer Unterbrechung des Bezuges nach dem 14. Lebensmonat kommt. Ein abwechselnder Bezug beider Elternteile ist kein Problem.

Tipp: Du kannst den Zeitraum für die Auszahlung deines Elterngeldes auch dann noch anpassen, wenn du den Antrag bereits eingereicht hast. Gleiches gilt, wenn dir schon dein Elterngeldbescheid vorliegt. Eine Änderung ist für zukünftige Monate möglich. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben an die Elterngeldstelle.

Beispiele: Aufteilung der Partnermonate

Hier findest du ein paar Beispiele, wie sich die Partnermonate aufteilen lassen und wie du auch zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wechseln kannst.

Beispiel Elterngeldbezug mit Basiselterngeld "Der Klassiker 12+2 Modell"
Bespiel 1

Beispiel 1: Elternteil 1 bezieht 12 Monate lang Basiselterngeld. Elternteil 2 wählt für die Monate 13 und 14 die Partnermonate in Form von Basiselterngeld. Dies ist die klassische Variante.

Beispiel Elterngeldbezug mit Basiselterngeld "Unterstützer-Modell"
Beispiel 2

Beispiel 2: Elternteil 1 bezieht ebenfalls 12 Monate lang Basiselterngeld. Elternteil 2 teilt die beiden Partnermonate auf den Lebensmonat 1 und 14 auf und bezieht dort ebenfalls Basiselterngeld.

Beispiel Elterngeldbezug mit Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Beispiel 3: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 13 und 14 die Partnermonate in Form von Basiselterngeld.

Beispiel Elterngeldbezug Elterngeld Plus beide Elternteile

Beispiel 4: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 11 bis 14 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel Elterngeldbezug Elterngeld Plus beide Elternteile

Beispiel 5: Elternteil 1 bezieht nur 2 Monate lang Basiselterngeld, geht dann 8 Monate arbeiten und wählt in Monat 11 bis 14 Elterngeld Plus. Elternteil 2 wählt für die Monate 3 bis 10 Basiselterngeld und nimmt im Anschluss 4 Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel Elterngeldbezug Elterngeld Plus beide Elternteile

Beispiel 6: Elternteil 1 bezieht 2 Monate lang Basiselterngeld und dann 20 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 14 Monate arbeiten und wählt für die Monate 15 bis 18 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel Elterngeldbezug Elterngeld Plus beide Elternteile

Beispiel 7: Elternteil 1 bezieht 10 Monate lang Basiselterngeld und dann 4 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 14 Monate arbeiten und wählt für die Monate 15 bis 18 die Partnermonate in Form von Elterngeld Plus.

Beispiel Elterngeldbezug Elterngeld Plus beide Elternteile

Beispiel 8: Elternteil 1 bezieht 6 Monate lang Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus. Elternteil 2 geht die ersten 13 Monate arbeiten und wählt für Monat 14 bis 16 die Partnermonate. Monat 14 in Form von Basiselterngeld und Monat 15 und 16 in Form von Elterngeld Plus.

Was ist der Unterschied zwischen Partnermonaten und Partnerschaftsbonus?

Auch wenn Partnermonate und Partnerschaftsbonus ähnlich klingen, bitte nicht verwechseln.
Der Partnerschaftsbonus sind noch einmal bis zu vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus für beide Elternteile. Diese sind an weitere Bedingungen geknüpft. Unter anderem ist die Voraussetzung, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Lebensmonat arbeiten müssen. Bei den Partnermonaten hingegen kannst du arbeiten, es ist jedoch keine Bedingung. Mehr zum Partnerschaftsbonus.

Wo trage ich die Partnermonate im Elterngeldantrag ein?

Die Partnermonate sind keine eigene Bezugsform, wie z.B. der Partnerschaftsbonus. Auf deinem Elterngeldantrag kannst du dafür regulär Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder eine Kombination aus beiden ankreuzen.

Elterngeld Partnermonate und die Idee dahinter

Väter mit Elterngeldbezug

Der Väterreport 2021 der Bundesregierung zeigt, dass immer mehr Väter in Elternzeit gehen. Im Jahr 2009 lag ihr Anteil bei rund 24 Prozent. Zehn Jahre später nutzten bereits 44 % der Väter die Chance, einige Wochen beim Nachwuchs zu bleiben.

Diese Veränderung ist zu großen Teilen dem Elterngeld und den damit verbundenen Partnermonaten zu verdanken. Durch die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung gibt es 14 statt 12 Monate Elterngeld.

Umfrage: Werdet ihr die Partnermonate nutzen?

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld Partnermonate? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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