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Landeserziehungsgeld 2024: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen

landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern, die es in dieser Form nur noch in Sachsen gibt. Wir erklären, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat und mit wie viel Geld du rechnen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landeserziehungsgeld gibt es nur noch in Sachsen. (Bayern hat jetzt stattdessen das Familiengeld eingeführt)
  • Sachsen will Eltern unterstützen, die ihre Kinder zuhause betreuen und dadurch Verdienstausfälle haben.
  • Lediglich Personengruppen mit geringem Einkommen haben Anspruch. Wird die Einkommensobergrenze überschritten, verringert sich der Auszahlungsbetrag.
  • Maximal gibt es 300 Euro, längstens 12 Monate lang.
  • Die Höhe hängt von der Zahl der Kinder und dem Alter bei Antragstellung ab.

Was ist das Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld ist eine Familienleistung, die Eltern mittlerweile nur noch im Freistaat Sachsen erhalten, wenn sie für ihre Kleinkinder keinen Betreuungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung in Anspruch nehmen und wenig Einkommen haben.

Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben das Programm mittlerweile ersatzlos auslaufen lassen. Bayern hat im September 2018 Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld im sogenannten Familiengeld zusammengeführt.

Warum wird Landeserziehungsgeld gezahlt?

Mit dieser Leistung will Sachsen seit ein paar Jahrzehnten gering-verdienende Eltern unterstützen, die nach dem Bezug des Elterngeldes auch weiterhin nicht oder nur in Teilzeit arbeiten wollen, um sich zuhause um ihr Kind kümmern zu können. Außerdem soll dem Betreuungsnotstand entgegengewirkt werden.

Hier setzt die Kritik des Konzepts des Landeserziehungsgeldes an. Denn gerade Eltern, wie z.B. Alleinerziehende, die Vollzeit arbeiten müssen, um ihre Familie ernähren zu können, gehen mitunter leer aus. Mittlerweile ist man eher an einem Ausbau der Kinderbetreuung interessiert, als an einem Anreiz für Eltern zuhause zu bleiben. Deshalb haben alle anderen Bundesländer diese Form der Unterstützung mittlerweile abgeschafft. Es ist zu erwarten, dass das Landeserziehungsgeld bald auch in Sachsen einer anderen Form der Familienunterstützung weicht.

Voraussetzungen für den Bezug von Landeserziehungsgeld

Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben Personen, die

  • ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben
  • für das Kind sorgeberechtigt sind
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben
  • das Kind selbst betreuen und erziehen
  • maximal in Teilzeit (30 Stunden) arbeiten
  • ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten
  • für das Kind keinen Platz in einer Kita oder anderen geförderten Einrichtung in Anspruch nehmen. (Ausnahme: Antragsteller befindet sich in Ausbildung)

Auch andere Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Im Einzelfall solltest du dies mit der Behörde direkt klären.

In dieser Höhe wird es gezahlt

Die Höhe der Zahlungen ist abhängig davon, wie viele Kinder du hast. Das Landeserziehungsgeld beträgt monatlich:

  • 150 Euro für das erste Kind
  • 200 Euro für das zweite Kind
  • 300 Euro ab dem dritten Kind

Die Leistung wird in voller Höhe bis zu einem pauschalierten jährlichen Nettoeinkommen von

  • bis zu 24.600 Euro bei Paaren und
  • bis zu 21.600 Euro bei Alleinerziehenden

ausgezahlt. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 3.140 Euro. Sobald die monatliche Einkommenshöchstgrenze überschritten wird, verringern sich die Zahlungen entsprechend. Beträge von weniger als 10 Euro werden nicht mehr ausgezahlt.

Ab drei Kindern bekommst du das Landeserziehungsgeld unabhängig vom Einkommen in voller Höhe.

Diese Nachweise benötigst du

Der wichtigste Nachweis ist der Einkommensnachweis deines Partners, bei Alleinerziehenden entfällt dieser natürlich. Arbeitest du in Teilzeit (eine Beschäftigung auf 520 Euro Basis muss nicht nachgewiesen werden), musst du dir Arbeitszeitbescheinigung und Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen.

Gibt es weitere Kinder im Haushalt, benötigst du zusätzlich Nachweise über die Kindergeldzahlungen für diese Kinder. Für das Kind, für welches du das Erziehungsgeld beantragst, musst du die Geburtsurkunde im Original (für Elterngeld/soziale Zwecke) beifügen, sofern du vorher keinen Antrag auf Elterngeld gestellt hast.

Bei Ausländern sind weitere Nachweise nötig (Pass, Aufenthaltstitel etc.).

Vier Hinweise zum Antrag

  1. Zeitpunkt der Antragstellung
    Den Antrag solltest du frühestens 3 Monate vor Auslaufen des Elterngeldes stellen. Denn Landeserziehungsgeld wird erst im Anschluss gezahlt.
  2. Brutto oder Netto angeben?
    Einzureichen ist der steuerpflichtige Jahresbruttolohn, die Berechnung des Nettoeinkommens nimmt die Behörde selbst vor.
  3. Welches Jahr zählt beim Partner?
    Wenn du das Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr beantragst, ist für das Einkommen des Partners des Antragstellers (sofern vorhanden) das Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgeblich. Beantragst du das Geld für das dritte Lebensjahr, zählt das Kalenderjahr nach der Geburt.
  4. Welche Nachweise bei Teilzeitarbeit des Antragstellers?
    Übt der Antragsteller selbst eine zulässige Tätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden (wurde im SächsLErzGG nicht angepasst nach der Elterngeldreform!) aus, muss er sich Stundenzahl und voraussichtlichen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn für den Bezugszeitraum vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.

Zuständig ist die Elterngeldstelle

Den Antrag kannst du bei der zuständigen Elterngeldstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellen. Eine Auflistung aller Elterngeldstellen (PDF) findest du hier.

So lange gibt es Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld kannst du frühestens drei Monate vor Leistungsanspruch beantragen. Die Leistung bekommst du ab Antragstellung und maximal einen Monat rückwirkend.

Die Bezugsdauer hängt vom Alter deines Kindes, der Zahl deiner Kinder und davon ab, ob das Kind nach dem 14. Lebensmonat teilweise in einer öffentlichen oder geförderten Kita untergebracht wurde.

Bezugsbeginnim 2. Lebensjahrim 3. Lebensjahr
ohne Besuch einer Kita nach dem 14. Lebensmonat mit Besuch einer Kita
1. Kind5 Monate9 Monate5 Monate
2. Kind6 Monate9 Monate6 Monate
ab 3. Kind7 Monate12 Monate7 Monate

Landeserziehungsgeld in den übrigen Bundesländern

Bayern

Bayern hat am 01.09.2018 das bayrische Landeserziehungsgeld mit dem bayrischen Betreuungsgeld im Familiengeld zusammengeführt.

Thüringen

Thüringen zahlte Landeserziehungsgeld für Kinder, die bis zum 30.06.2015 zur Welt kamen. Die Förderung ist also bereits ausgelaufen.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zahlte das Landeserziehungsgeld nur noch für Kinder, die bis zum 30.09.2012 geboren wurden.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Eltern nur noch bei Kindern, die bis zum 01.05.2002 zur Welt kamen.

Alle anderen Bundesländer

In den meisten anderen Bundesländern gibt es andere Formen der Unterstützung für Eltern, wie z.B. den Kita-Gutschein in Berlin und Hamburg. Landeserziehungsgeld wurde dort aber bisher nicht angeboten.

Wird Landeserziehungsgeld mit anderen Leistungen verrechnet?

Nein, denn Landeserziehungsgeld wird nicht als Einkommen gewertet und daher auch nicht mit Sozialleistungen wie Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) oder Wohngeld verrechnet. Du musst es daher nicht versteuern und es kann auch nicht gepfändet werden.

Nützliche Links

Hast du einen guten Tipp in puncto Landeserziehungsgeld für andere Eltern? Teile ihn gern mit uns in einem Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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