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So eröffnest du ein Kinderkonto für dein Kind

So eröffnest du ein Kinderkonto

Ein Kinderkonto gibt Kindern Verantwortung über die eigenen Finanzen und lässt sie wie Erwachsene am wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Allerdings nicht ganz, denn durch Einschränkungen im Zahlungsverkehr schützt der Gesetzgeber sie vor den Risiken bargeldloser Geldgeschäfte. Was ein  Taschengeld- oder Kinderkonto ausmacht, wie du es eröffnest und was es dabei zu beachten gibt, erklären wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Banken bieten ein Kinderkonto kostenlos an
  • Kinder- oder Jugendkonten lassen sich nicht überziehen
  • Zum Konto sollte ohne Aufpreis eine Geldkarte gehören
  • Eine Kontoeröffnung ist nur nach Zustimmung beider Eltern möglich
  • Das Guthaben eines Kinderkontos steht dem Kind zu

Wozu ein Kinderkonto?

Mit einem Kinderkonto erhalten Kinder einen Eindruck vom bargeldlosen Zahlungsverkehr und entwickeln gleichzeitig ein Gespür für Geld. Auf diese Weise lernen sie, nach eigener Verantwortung mit ihren Mitteln zu wirtschaften. Ein eigenes Konto stärkt zudem das Selbstbewusstsein, weil es ein Stück Freiheit bedeutet.

Auf das Girokonto für Kinder sollten beispielsweise Geldgeschenke zum Geburtstag, die Belohnung für ein gutes Zeugnis, der Lohn für einen Schülerjob oder das Taschengeld fließen. Ein solches Konto wird häufig auch als Taschengeldkonto bezeichnet. Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt, mit der Zahlung von Taschengeld bereits im Grundschulalter zu beginnen. Wie viel Geld dafür angemessen ist, siehst du in der Taschengeldtabelle von Babelli.de.

Handelt es sich um eine langfristige Sparanlage, eignen sich andere Modelle eher als das Kinder- oder Taschengeldkonto. Dort können etwa Geldgeschenke zur Geburt des Kindes oder monatliche Beträge angespart werden, die einem Sparziel folgen. Ein solches Ziel könnte beispielsweise der Führerschein oder das erste eigene Auto sein. Wie du für deine Kinder sparen kannst, zeigen wir in diesem Artikel.

Darauf kommt es beim Kinderkonto an

Im Regelfall gibt es das Kinderkonto ohne Gebühren. Dennoch gibt es Leistungen, die bei einigen Banken Kosten verursachen. Zunächst solltest du verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Beachte dabei die folgenden Punkte:

  • Altersbeschränkung:
    Bis zu welchem Alter gilt das Konto als Jugend- oder Kinderkonto? In einigen Fällen kann dein Kind noch nach dem 18. Geburtstag von den Vorteilen profitieren. Mitunter findest du Kontoangebote, die für junge Menschen bis 30 Jahre gelten oder zumindest für die Dauer eines Studiums oder einer Ausbildung zum Gratistarif weiterlaufen. Eine Kostenfalle kann dort lauern, wo ein Kinderkonto automatisch in ein reguläres Konto umgewandelt wird, sobald dein Kind die Volljährigkeit erreicht.
  • Automatennetz:
    Damit sich dein Kind jederzeit selbständig mit Bargeld versorgen kann, ist ein gutes Automatennetz von Vorteil. Die Giro-Card sollte nicht nur gratis sein, sondern auch Kosten fürs Geldabheben vermeiden. Achte darauf, dass dein Spross möglichst bundesweit und gebührenfrei an Bares kommt und nicht nur an wenigen Automaten in deiner Region.
  • Zusatzleistungen:
    Neben dem Girokonto speziell für Kinder oder Jugendliche bestehen weitere Angebote. Du kannst beispielsweise ein Tagesgeldkonto oder Depot für deinen Nachwuchs eröffnen. Hierfür gibt es mitunter bessere Renditen als auf einem Basiskonto. Allerdings solltest du vorab einen Blick auf mögliche Gebühren richten.
  • Weitere versteckte Kosten:
    Zu dem Kinderkonto sollte selbstverständlich eine Giro-Karte gehören. Manche Banken geben zudem eine Kreditkarte als Prepaid-Version heraus. Geldkarten sollten deinem Kind grundsätzlich keine Kosten verursachen. Dasselbe gilt für alle weiteren Dienstleistungen (z. B. Banking App, Online- oder Telefon-Banking usw.), die das Kinderkonto bietet.

Sparzinsen fürs Kinderkonto
Bei manchen Banken werden Kinder noch fürs Sparen belohnt. Häufig gibt es fürs Kontoguthaben deutlich bessere Zinsen als du sie als Erwachsener erhältst. Sichere deinem Kind nach Möglichkeit diesen Vorteil. Wer im Kindes- oder Jugendalter erkennt, dass sich Sparen lohnt, kann später meist effektiver mit seinen Einnahmen haushalten.

Das gilt bei Sozialleistungen und Freibeträgen

Wie jedem erwachsenen Bankkunden auch steht Kindern ein Steuerfreibetrag zu. Solange die Zinserträge unter 801 Euro pro Jahr liegen, greift der Freistellungsauftrag. Anderenfalls werden Abgaben in Form von Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und vor allem Abgeltungssteuer auf diese Gewinne fällig. Beantragt die Freistellung zusammen und am besten gleich in dem Moment der Kontoeröffnung. Aber Vorsicht: Du darfst dein eigenes Kapital nicht auf dem Kinderkonto „zwischenparken“, um selbst Steuern zu sparen.

Bei Empfängern von Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld (früher Hartz IV) ist es besonders wichtig, dass das Kinderkonto eindeutig dem Nachwuchs gehört. Nur dann rechnen Ämter das vorhandene Guthaben nicht zum Vermögen der Eltern hinzu. Gibt es Ungereimtheiten bei der Zuordnung des Jugendkontos, kann sich das negativ auf den Leistungssatz auswirken.

Das Konto ist vor Überziehung geschützt

Ein Kinderkonto unterscheidet sich nur in Details von einem „richtigen“ Konto, wie du es kennst. Ein wichtiges Merkmal ist, dass darüber keine Schulden gemacht werden können. Eine Überziehung und das Abgleiten in den Dispo (inklusive teurer Dispozinsen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bekommt das Kind eine Giro- oder sogar Kreditkarte, kann diese nur bei ausreichender Deckung verwendet werden. Das schreibt der Gesetzgeber den Banken aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger vor.

Zusätzlich hast du als Elternteil bei der Kontoeröffnung eine bestimmte Mitsprache. Das betrifft vor allem die Karten- oder Kontofunktionen, die mit Bezahlen ohne Bargeld, Überweisen oder Barabhebungen zusammenhängen. Im Normalfall kannst du als Erziehungsberechtigter die Limits setzen. Wie weit deine Kontrolle solcher Angelegenheiten geht, kann von Bank zu Bank variieren. Daher solltest du dich darüber im Vorfeld kundig machen. Verwechsle deine Mitsprache allerdings nicht mit Bevormundung. Über das Geld auf dem Konto sollte dein Kind als Inhaber freie Hand haben.

Diese Komplikationen solltest du kennen

Beim Kinderkonto solltest du ein paar Dinge kennen, damit Eröffnung und Nutzung reibungslos über die Bühne gehen. Hier zwei wichtige Aspekte, die Komplikationen mit sich bringen können.

Zahlungsschwierigkeiten

Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann ernsthafte Schwierigkeiten bis hin zu einem Inkassoverfahren verursachen. Wird an der Kasse zur Bezahlung per Giro-Karte lediglich die Unterschrift verlangt, lauert dort eine Stolperfalle. Im Gegensatz zur PIN-Abfrage stellt sich erst später heraus, ob ausreichend Guthaben auf dem Konto war. Im ungünstigsten Fall bleibt das Geschäft oder der Händler zunächst auf der Rechnung sitzen. Tritt er seine Forderungen an ein Inkassounternehmen ab, das sich an dein Kind wendet. Meist lassen sich solche „Missgeschicke“ durch schnelles Handeln rückgängig machen.

Kontaktiere in einem solchen Fall umgehend den betroffenen Markt, schildere die Situation und begleiche die Rechnung. Der Verkäufer wusste schließlich nicht, dass dein Sprössling beim Einkauf noch minderjährig war. Darauf kannst du theoretisch verweisen und erklären, dass du als Erziehungsberechtigter dem Kauf nicht zugestimmt hast. Unter Juristen gilt ein solches Geschäft als „schwebend unwirksam“. Allerdings solltest du eine gütliche Einigung Rechtsstreitigkeiten vorziehen. Im Regelfall kannst du damit auch die überteuerten Aufschläge des Inkassobüros noch umgehen. Gebühren für die Rücklastschrift können seitens der Bank dennoch anfallen. Am besten ist daher: Wenn Kartenzahlung, dann nur über die Verwendung der PIN-Nummer. Oder eben direkt in bar.

Bareinzahlungen

Häufig machen Direktbanken den Unterschied aus, was ein kostenfreies Konto betrifft. Nicht so verhält es sich beim Kinderkonto. Dort bieten die meisten Filialbanken ebenfalls eine Kontoführung zum Nulltarif an. Schließlich lassen sich darüber die Kunden von morgen werben und binden. Eine Einzahlung von Bargeld auf das Kinderkonto ist in einer Filiale möglich und sollte keinen Cent extra kosten. Möchte dein Kind sein Taschengeld oder Geldgeschenke vom Geburtstag einzahlen, geht das bei Direktbanken nur beschränkt oder überhaupt nicht.

Bedenke diesen Aspekt vorher. Die Lösung liegt beim Kinderkonto einer Direktbank darin, dass ein Automatennetz vorhanden ist, welches auch Einzahlungen ohne Gebühren ermöglicht. Die Alternative besteht ansonsten nur darin, dass dein Kind sein Erspartes in bar dir übergibt, damit du es auf sein Konto überweist.

Der schnellste Weg zum Kinderkonto

Bereits ab dem 7. Lebensjahr werden bei einigen Banken solche Konten angeboten. Minderjährige gelten dann bis zum Erreichen der Volljährigkeit als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, das Vertragsgeschäfte nur dann zulässig sind, wenn eine Zustimmung der Eltern vorliegt. Ausgenommen sind davon nur Rechtsgeschäfte, die ausschließlich Vorteile bringen oder unter den sogenannten „Taschengeld-Paragraphen“ nach § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fallen. Damit werden Kinder und Heranwachsende unter 18 Jahren vor Nachteilen geschützt, die ihnen etwa aus Unwissenheit oder Leichtsinn durch Verträge entstehen können.

Hier der Guide mit den wichtigsten Tipps für die Kontoeröffnung:

  1. Achte beim Vergleich von Kinderkonten darauf, dass es idealerweise keinerlei Kosten verursacht.
  2. Denk daran, dass für die Eröffnung eines Kinderkontos die Erlaubnis beider Elternteile notwendig ist. Neben einer Geburtsurkunde des Kindes sind womöglich noch weitere Dokumente (Heiratsurkunde, Sorgerechtserklärung, Ausweise usw.) erforderlich. Gerade Patchwork-Familien, Partner mit verschiedenen Familiennamen oder geschiedene Eheleute sollten vorab bei der Bank nachfragen, welche Unterlagen genau verlangt sind.
  3. Lass dein Kind nicht außen vor. Nimm dir Zeit, mit ihm über sein erstes eigenes Konto zu sprechen und Fragen oder Bedenken auszuräumen. Erläutere ihm, dass es künftig eigenverantwortlich mit seinem Kinderkonto haushalten wird.
  4. Der Kontoeröffnung steht nichts mehr im Weg. Geht am besten gemeinsam zu einer Bankfiliale oder nehmt die Eröffnung online bei einer Direktbank vor. Dann erfolgen Antragstellung sowie Identifizierung über das Post- oder Video-Ident-Verfahren.

Arbeitsvertrag als einzige Ausnahme
Minderjährige benötigen zur Eröffnung eines Kontos nur dann keine Zustimmung von Elternseite, wenn sie bereits einen Arbeitsvertrag haben. Dieser wiederum setzt die Erlaubnis der Eltern voraus, berechtigt aber gleichzeitig zur Führung eines eigenen Kontos. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichgesetzt wird.

Schule fürs Leben

Spätestens mit Beginn eines Schülerjobs, Studiums oder einer Ausbildung braucht dein Kind ein eigenes Konto, auf das Bafög oder Lohn fließt. Empfehlenswert ist es, bereits früher daran zu denken. Bereite deinen Nachwuchs schon in jungen Jahren auf das Verwalten der eigenen Finanzen vor, indem du ein Konto für ihn eröffnest. Ein Kinderkonto bringt so gut wie keine Risiken mit sich, da es nicht überzogen werden kann. Das Kinderkonto trägt mit dazu bei, die finanziellen Fähigkeiten auszuprägen. Jungen Menschen fällt es leichter, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen, eigene Verantwortung zu übernehmen und die Vorteile des Sparens zu begreifen.

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Elterngeld.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Wenn er nicht arbeitet, zaubert er für seinen Sohn oder geht mit ihm auf Zahnmonster-Jagd. Was ihn antreibt erfahrt ihr hier.

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