Diese Kosten rund um die Schwangerschaft & Geburt kannst du steuerlich geltend machen
In der Schwangerschaft entstehen einige Ausgaben für Geburtsvorbereitungskurse, Medikamente und bestimmte Untersuchungen. Welche davon möglicherweise deine Steuerlast senken können, beschreiben wir in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Es bedarf für alle Aufwendungen einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
- Es müssen Quittungen / Rechnungen gesammelt werden.
- Die Fahrtkosten z.B. zur Geburtsvorbereitung können geltend gemacht werden.
- Erst wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist, wirken sich die Aufwendungen aus.
- Erstlingsausstattung fürs Baby / Kindermöbel etc. sind nicht steuerlich abziehbar.
Medizinische Notwendigkeit
Bei allen Aufwendungen rund um die Schwangerschaft und die Geburt ist eines für die steuerliche Abziehbarkeit als sogenannte außergewöhnliche Belastung sehr wichtig: Es muss sich um medizinisch notwendige Maßnahmen oder Medikamente handeln.
Ein gutes Beispiel sind Nahrungsergänzungsmittel gegen die morgendliche Übelkeit. Sofern ein Arzt dir dies „verschreibt“ oder empfiehlt (grünes Rezept), kannst du die Aufwendungen hierfür berücksichtigen.
Ebenso verhält es sich bei Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Kassenmaß hinaus gehen. Wenn der Arzt diese bei dir als notwendig erachtet (Attest), dann kannst du die Rechnung steuerlich geltend machen.
Welche Ausgaben kannst du abziehen?
Die nachfolgende Auflistung umfasst die häufigsten Aufwendungen, die während einer Schwangerschaft anfallen können und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Kursgebühren für den Geburtsvorbereitungskurs
- Kursgebühren für die Schwangerschaftsgymnastik, wenn diese ärztlich verordnet wurde
- Ausgaben für Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Kosten für IGeL Leistungen in der Schwangerschaft z.B. Nackenfaltenmessung
- Rechnungen für die Hebamme
- Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt
- Fahrtkosten zur Schwangerschaftsgymnastik und zum Geburtsvorbereitungskurs
- Fahrtkosten ins Krankenhaus zur Entbindung
Künstliche Befruchtung
Eine künstliche Befruchtung, als letzter Schritt sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, ist sehr teuer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Aufwendungen für maximal 3 Behandlungszyklen. Den Anteil den du selbst trägst, darfst du als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung eintragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn vorher freiwillig eine Sterilisation vorgenommen wurde.
Außergewöhnliche Belastung / Zumutbare Belastung
Grundsätzlich sind die vorgenannten Aufwendungen abziehbar. Es gibt jedoch eine Einschränkung, denn die Ausgaben wirken sich erst aus, wenn die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten wurde. Es gibt keinen fixen Betrag dafür, sondern das hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.
Einkünfte | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung | 1 bis 2 Kinder | 3 Kinder und mehr |
---|---|---|---|---|
Bis 15.340€ | 5% | 4% | 2% | 1% |
15.341 - 51.130€ | 6% | 5% | 3% | 1% |
Über 51.130€ | 7% | 6% | 4% | 2% |
Wie rechnest du deine zumutbare Belastung aus?
Hier ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 51.920 Euro. Es sind in einem Kalenderjahr Krankheitskosten in Höhe von 4.725€ entstanden.
Jetzt wird mehrstufig gerechnet:
Nebenrechnung | Stufen lt. Tabelle | Zumutbare Belastung |
---|---|---|
51.920€ | 1.) 15.340€ x 2% = | 306,80€ |
2. ) (51.130€ - 15.340€) x 3% = | 1.073,70€ | |
./. 51.130 Euro = 790 Euro | 3. ) 790€ x 4 % = | 31,60€ |
insgesamt | 1.412,10€ |
Als außergewöhnliche Belastung abziehbar:
4.725,00€ Krankheitskosten abzgl. 1.412,10€ zumutbare Belastung = 3.312,90€
Von den 4.725€ können also 3.312,90€ als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuerveranlagung abgezogen werden und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wichtig: Die außergewöhnliche Belastung ist im Mantelbogen der Steuererklärung immer mit den vollen Krankheitskosten (hier: 4.725€) anzugeben. Sofern es Erstattungen von der Krankenkasse oder einer Zusatzversicherung zu den Aufwendungen gegeben hat, müssen diese separat ebenfalls in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ich habe eine Zusatzversicherung die eigentlich alles erstattet. Darf ich trotzdem eine aussergewöhnliche Belastung eintragen?
Nein, denn wie das Wort Belastung schon sagt, geht es darum diejenigen steuerlich zu entlasten, die belastet sind. Wenn alle Aufwendungen erstattet werden, liegt keine Belastung mehr vor.
Ich habe nicht mehr alle Rechnungen und Quittungen für Kurse, weiß aber was alles gekostet hat, kann ich die Werte so in die Steuererklärung eintragen?
Das geht leider nicht. Du solltest die Ausgaben anhand von Rechnungen oder eben Quittungen belegen können. Am besten versuchst du eine Kopie beim Anbieter des Kurses zu erhalten.
Ich komme nicht über die zumutbare Belastung. Soll ich die Ausgaben, die ich hatte trotzdem in das Steuerformular eintragen?
Es ist sinnvoll das trotzdem einzutragen, falls sich am Steuerbescheid einmal etwas ändert und es vielleicht doch abziehbar wird. Die entsprechenden Belege solltest du unbedingt auch aufbewahren.
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