Kindergeld bekommst du nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Welcher Elternteil den Kindergeldantrag stellen sollte, wie lange das rückwirkend geht und was du beifügen solltest, erfährst du jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur ein Elternteil kann Kindergeld beziehen
- Du kannst den Antrag auf Kindergeld online oder auf Papier ausfüllen
- Du brauchst deine und die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes für den Kindergeldantrag
- Das Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt
- Direkt zum Kindergeldantrag
Wer kann Kindergeld bekommen?
Geregelt ist das Kindergeld im Bundeskindergeldgesetz (kurz: BKGG). Grob gesagt können alle Eltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, Kindergeld bekommen.
Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es für das leibliche Kind, Kinder des Partners und auch adoptierte Kinder. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch ohne zusätzliche Voraussetzungen. Ab dem 18. Geburtstag kannst du es nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erhalten. Mehr Details dazu findest du in diesem Artikel.
Wer ist Antragsteller beim Kindergeld?
Nur ein Elternteil kann das Kindergeld für ein Kind erhalten. Daher gibt es die sogenannten „Berechtigten-Bestimmung“. Lebst du nicht dauernd getrennt vom anderen Elternteil, legst du mit ihr fest, wer das Kindergeld bekommen soll. Das klingt komplizierter, als es ist. Die Berechtigten-Bestimmung ist der Bereich im Antragsformular, in dem ihr unterschreibt.
Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht den Empfänger für euch bestimmen.
Wer muss den Kindergeldantrag unterschreiben?
Bei Elternpaaren:
Kurz gesagt: beide! Die Berechtigten-Bestimmung, also, wer das Kindergeld letztlich erhalten soll, ist Teil des Kindergeldantrags. Daher unterschreiben am Ende des Antrags beide Elternteile, zuerst derjenige, der das Kindergeld erhalten soll. Darunter der andere, der mit seiner Unterschrift zustimmt.
Bei Alleinerziehenden:
Wenn das Kind bei dir wohnt, erbringst du den Naturalunterhalt. Daher steht dir das Kindergeld zu. Der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung, darf aber das halbe Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Wann muss ich den Kindergeldantrag abgeben?
Sobald du die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes hast, kannst du den Antrag einreichen. Die ID-Nummer erhältst du automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern (Dauer ca. 2 bis 3 Wochen). Die Daten dafür bekommt das Zentralamt von der für dich zuständigen Einwohnermeldebehörde. Dort musst du dein Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt anmelden.
Rechne nicht sofort mit dem Kindergeld. Die Familienkasse braucht ungefähr 4 bis 6 Wochen für die Bearbeitung. Wichtig ist, dass du den Antrag vollständig ausgefüllt einreichst, um Rückfragen zu vermeiden.
Wie lange wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Das Kindergeld steht dir ab der Geburt zu. Auch wenn du anspruchsberechtigt bist: Die Familienkasse zahlt das Kindergeld für maximal 6 Monate rückwirkend aus (§ 66 Abs. 3 EStG). Reiche deinen Antrag am besten so schnell wie möglich ein, um kein Kindergeld zu verschenken.
Was muss ich dem Kindergeldantrag beifügen?
Bei Neugeborenen sind meist keine weiteren Unterlagen erforderlich. Wenn dein Kind in Deutschland geboren ist, musst du die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung nur auf Anfrage vorlegen.
Bei volljährigen Kindern:
Wenn dein Kind bereits volljährig ist, braucht die Familienkasse Belege, dass es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.
Diese Nachweise kannst du inzwischen ebenfalls online bei der Familienkasse einreichen. Offline kannst du die Anlagen „Schulbescheinigung (KG 5a)“ bzw. „Ausbildungsbescheinigung (KG 5b)“ nutzen. Wenn das Kind keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hat, nutzt du die Anlage KG 11a.
Bei einem volljährigen Kind mit Behinderungen:
Wenn es sich um ein Kind mit Behinderungen handelt, benötigst du einen amtlichen Nachweis der Behinderung. Das kann ein Behindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein.
Kindergeldantrag zum Herunterladen
Du hast zwei Möglichkeiten den Antrag auf Kindergeld abzugeben: klassisch in Papierform oder online.
Auf Papier:
Du kannst dir bei deiner zuständigen Familienkasse die entsprechenden Vordrucke abholen. Du findest aber auch online alle Anträge, Anlagen und Merkblätter zum Herunterladen und Ausdrucken.
Online:
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es ein Serviceportal für verschiedene Zwecke. Dort kannst du den Antrag online ausfüllen. Seit Anfang 2024 bekommen Eltern nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code. Dieser führt zu einem nahezu komplett ausgefüllten Kindergeldantrag.
Damit du das Kindergeld komplett papierlos online beantragen kannst, brauchst du ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Wenn du deine Steuererklärung bereits online abgibst, hast du dieses Zertifikat. Für neugeborene Kinder kannst du so den Antrag vollständig elektronisch ohne Unterschrift einreichen.
Ohne ELSTER-Zertifikat kannst du trotzdem alles online ausfüllen. Anschließend brauchst du jedoch einen Drucker und musst den Antrag unterschrieben auf Papier bei der zuständigen Familienkasse einreichen.
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- Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder (abgerufen am 8. Dezember 2022) - Familienkasse: Merkblatt Kindergeld (Stand: Juli 2022)
- Familienportal: Was Sie zum Kindergeld wissen müssen
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/faq (abgerufen am 8. Dezember 2022) - Gesetze im Internet: Bundeskindergeldgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/ (abgerufen am 8. Dezember 2022) - Bundesagentur für Arbeit: Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heide/presse/2024-53-neuer-weg-zum-kindergeld-familienkasse-schreibt-familien-direkt-nach-geburt-an (abgerufen 12. Juli 2024)