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Das sind die größten Mythen rund um das Elterngeld Plus

Elterngeld Plus Mythen

Das Elterngeld Plus gibt es seit Juli 2015. Es ist in der Regel halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür erfolgt die Auszahlung doppelt so lange. Nach wie vor beantragen viele nur das Basiselterngeld. Dieser Artikel räumt mit den größten Mythen um das Elterngeld Plus auf.

Beide Elternteile müssen das Elterngeld Plus wählen

Nein, das ist nicht richtig. 

Unabhängig vom anderen Elternteil kannst du entscheiden, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen möchtest. Du kannst die Bezugsformen auch miteinander kombinieren. 

Ausnahme: In der Mutterschutzfrist nach der Geburt ist das Elterngeld Plus für Mütter nicht wählbar. Dies gilt allerdings nur, wenn ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Für den Vater gibt es für diesen Zeitraum keine Einschränkung bei der Wahl der Bezugsform.

Du musst nebenbei arbeiten, um Elterngeld Plus zu bekommen

Nein, das stimmt nicht.

Richtig ist, dass Elterngeld Plus die bessere Wahl ist, wenn du nebenbei arbeitest. Hintergrund ist, dass die Kürzung beim Elterngeld Plus in Verbindung mit einem Hinzuverdienst geringer ausfällt. 

Beim Basiselterngeld kommt es ab dem ersten Euro eines Hinzuverdienstes zu einer Kürzung. Beim Elterngeld Plus gibt es eine Faustformel: Übersteigt der Verdienst nach der Geburt die Hälfte des Verdienstes von vor der Geburt nicht, kommt es voraussichtlich nicht zu einer Kürzung. Voraussichtlich deshalb, weil es bereits vorher zu einer Kürzung kommen kann, je näher du am Maximalbetrag des Elterngeld Plus dran bist (900 Euro). 

Elterngeld Plus gibt es erst beim zweiten Kind

Nein, das ist nicht korrekt.

Für jedes Kind besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Dieses gibt es entweder in Form von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Auch eine Kombination der Bezugsformen ist möglich. Ob dabei ein oder bereits mehr Kinder in der Familie leben, spielt dabei keine Rolle.

Elterngeld Plus ist steuerfrei

Jein.

Ja, das Elterngeld ist steuerfrei. Und leider auch nein, ist es nicht, denn es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Finanzamt für die Steuererklärung einmal den Steuersatz auf das reguläre Einkommen berechnet. Zusätzlich erfolgt eine Berechnung des Steuersatzes mit dem regulären Einkommen und dem Elterngeld. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt dann mit dem tatsächlichen Einkommen ohne das Elterngeld, jedoch mit dem vorher ermittelten höheren Steuersatz. Dieser fällt beim Elterngeld Plus geringer aus, als beim Basiselterngeld. Das kommt daher, weil der Zahlungszeitraum doppelt so lang ist und der Betrag nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Dadurch kann es zu einer Begünstigung bei der Steuerbelastung kommen.

Arbeite so viel du willst im Elterngeld Plus-Bezug

Nein, das stimmt nicht.

Im Elterngeldbezug gibt es die maximale Stundengrenze von 30 Stunden in der Woche. Dies gilt beim Basiselterngeld und auch beim Elterngeld Plus. Bei einer Überschreitung dieser Arbeitszeit entfällt der Anspruch auf das Elterngeld komplett. 

Beim Elterngeld Plus wird ein Hinzuverdienst nicht angerechnet 

Nein, stimmt nicht.

Im Elterngeldbezug erfolgt immer eine Anrechnung eines Hinzuverdienstes. Beim Elterngeld Plus fällt lediglich die Kürzung geringer aus. Während beim Basiselterngeld ein Hinzuverdienst bereits ab dem ersten Euro zu einer Kürzung des Elterngeldes führt, ist der Effekt beim Elterngeld Plus abgemildert. Liegt der Verdienst im Elterngeldbezug nicht über 50% des Verdienstes von vor der Geburt, kommt es in der Regel nicht zu einer Kürzung. 

Elterngeld Plus gibt es erst nach dem 14. Lebensmonat

Nein, das ist nicht richtig.

Es gibt die Möglichkeit Elterngeld Plus auch vorher, also vor dem 15. Lebensmonat, zu bekommen. Bis zu diesem Monat gibt es auch das Basiselterngeld. Während der Bezug von Elterngeld Plus noch darüber hinaus möglich ist, gibt es das Basiselterngeld nach dem 14. Lebensmonat nicht mehr. 

Wichtig: Für Mütter mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse ist der Wechsel in das Elterngeld Plus im Anschluss an die Schutzfrist nach der Geburt möglich. 

Für 2 Monate Elternzeit gibt es kein Elterngeld Plus

Nein, stimmt nicht.

Dies kommt zum Tragen, wenn du oder der andere Elternteil nur zwei Partnermonate nimmt und es in der Zeit einen Hinzuverdienst gibt. Dann ist es am sinnvoller, das Elterngeld Plus zu wählen. Umgerechnet ist es nur ein Monat mit Basiselterngeld. In den Richtlinien steht zwar, dass es mindestens zwei Monate sein müssen. Diese zwei Monate mit Elterngeld Plus bilden dabei eine Ausnahme. Dies führt jedoch dazu, dass ein Monat des Anspruchs verfällt, da dieser Monat nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist. 

Elterngeld Plus gibt es nur beim Partnerschaftsbonus

Nein, das ist nicht richtig.

Richtig ist, beim Partnerschaftsbonus gibt es ausschließlich das Elterngeld Plus.

Auch sonst kannst du Elterngeld Plus beantragen. Es ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit wählbar, auch wenn der andere Elternteil eine andere Bezugsform beantragt. 

Ausnahme: In der Mutterschutzfrist nach der Geburt kannst du kein Elterngeld Plus wählen. Dies gilt nur, sofern Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht. 

Beim Elterngeld Plus gibt es insgesamt weniger Elterngeld

Jein. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Besteht Anspruch auf den Geschwisterbonus, kann Elterngeld Plus zu einem geringeren Elterngeld führen. Hintergrund ist, dass der Geschwisterbonus nur bis zu einem gewissen Alter des Geschwisterkindes das Elterngeld erhöht.

Insgesamt kann es unter Umständen mehr Elterngeld sein, wenn du das Elterngeld Plus wählst und in Teilzeit arbeitest. Ohne Hinzuverdienst ist es eine Frage des finanziellen Bedarfs, ob Elterngeld Plus überhaupt für dich infrage kommt.

Beispiel 1: 

Eine Mutter verdiente im 12-monatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt 2.000 Euro netto. In Teilzeit verdient sie nach der Geburt 900 Euro bei 15 Stunden pro Woche. Es besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro / Monat
  • Nettoeinkommen nach der Geburt: 900 Euro / Monat
  • Wegfallendes Erwerbseinkommen: 1.100 Euro
  • Basiselterngeld pro Monat ohne Erwerbstätigkeit: 2.000 Euro x 0,65 (65%) = 1.300 Euro
  • Hälfte des Basiselterngeldanspruchs: 650 Euro (= Deckelungsbetrag)
  • Basiselterngeldanspruch bei Teilzeit: 715 Euro (65% von 1.100 Euro)
  • Elterngeld Plus Anspruch pro Monat: 650 Euro (1.300 Euro / 2 = 650 Euro), da 65% des wegfallenden Erwerbseinkommens höher sind als der Deckelungsbetrag
  • Basiselterngeld gesamt: 8.580 Euro (12 x 715 Euro)
  • Elterngeld Plus gesamt: 15.600 Euro (24 x 650 Euro)

Die Kombination Teilzeitjob und Elterngeld Plus führt, über die gesamte Laufzeit betrachtet, insgesamt zu einem höheren Elterngeld.

 

Beispiel 2:

Gleiche Grundvoraussetzungen wie in Beispiel 1. Die Mutter verdient nun nach der Geburt in Teilzeit allerdings 1.500 Euro statt 900 Euro.

  • Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro / Monat
  • Nettoeinkommen nach der Geburt: 1.500 Euro / Monat
  • Wegfallendes Erwerbseinkommen: 500 Euro
  • Basiselterngeld pro Monat ohne Erwerbstätigkeit: 2.000 Euro x 0,65 (65%) = 1.300 Euro
  • Hälfte des Basiselterngeldanspruchs: 650 Euro (= Deckelungsbetrag)
  • Basiselterngeldanspruch bei Teilzeit: 325 Euro (65% von 500 Euro)
  • Elterngeld Plus Anspruch pro Monat: 325 Euro (1.300 Euro / 2 = 650 Euro, allerdings erfolgt eine Begrenzung auf 325 Euro, da in diesem Fall die 65% des wegfallenden Erwerbseinkommens gelten, um keine Übervorteilung zu verursachen)
  • Basiselterngeld gesamt: 3.900 Euro (12 x 325 Euro)
  • Elterngeld Plus gesamt: 7.800 Euro (24 x 325 Euro)

Es erfolgt eine Anrechnung des Hinzuverdienstes auf das Elterngeld Plus. Der Anspruch verringert sich. Allerdings erhält die Mutter in dem Fall über 24 Monate 600 Euro mehr Gehalt. Die Elterngeldleistung wird ab Überschreiten der 50%-Marke gekürzt. Über die gesamte Bezugszeit erhält sie jedoch beim Elterngeld Plus mehr Elterngeld, als wenn sie Basiselterngeld beantragt und nebenbei arbeitet. 

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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