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Wohneigentumsförderung für Familien – das neue Baukindergeld

Wohneigentum für Familien

Die Wohnförderung für Familien ersetzt das im Jahr 2022 ausgelaufene Baukindergeld. Statt eines Zuschusses gibt es nun einen zinsgünstigen Kredit. Aber nicht für alle Familien. Was du über die neue Eigentumsförderung wissen solltest, liest du jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohneigentumsförderung gibt es für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Nur für Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie
  • Die Förderung ist einkommensabhängig
  • Die Kreditsumme liegt zwischen 170.000 Euro und 270.000 Euro je nach Anzahl der Kinder und Klimafreundlichkeit
  • Immer erst den Förderantrag stellen, dann loslegen!

Was ist Wohneigentum für Familien (WEF 300)?

Wohneigentum für Familien ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW). Sie unterstützt Familien bis zu einem festgelegtem Haushaltseinkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutztem Wohneigentum. Wichtig: Es muss sich um ein klimafreundliches Haus handeln. Genaueres erfährst du weiter unten im Artikel.

Wer kann die Förderung für Wohneigentum für Familien (WEF 300) bekommen?

Gedacht ist die KfW-Förderung für junge Familien mit Kindern und geringen bis mittleren Einkommen. Gemeint ist damit sowohl das Einkommen des Antragstellers als auch des Ehe-/Lebenspartners (auch eheähnliche Gemeinschaft), die zukünftig im geförderten Haus gemeinsam leben. Die Förderung kannst du jedoch nur einmal in Anspruch nehmen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Du bewohnst die geförderte Immobilie als Eigentümer selbst (mind. 50% Miteigentumsquote).
  • In deinem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das neue Haus oder die Eigentumswohnung ist deine/eure einzige Wohnimmobilie.
  • Das Haushaltseinkommen liegt innerhalb der festgelegten Grenzen (siehe unten).
  • Das Baukindergeld (KfW 424) wurde von keinem (Mit-) Eigentümer bisher genutzt.
  • Es darf sich nicht um Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen handeln.

Welches Einkommen zählt für die Wohneigentumsförderung?

Es geht um das zu versteuernde Jahreseinkommen, welches du im Einkommensteuerbescheid findest. Entscheidend ist jedoch nicht das Einkommen aus dem Jahr, in dem du baust oder kaufst, sondern ein Durchschnittswert aus der Vergangenheit: nämlich das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres, für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021. Als Nachweis akzeptiert die KfW nur die Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt.

Für Familien mit einem Kind darf das Einkommen höchstens 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind steigt dieser Betrag um 10.000 Euro an. Hat dein Kind ein eigenes Einkommen, zählt das hier nicht mit rein.

Anzahl der KinderMax. Haushaltseinkommen
190.000 Euro
2100.000 Euro
3110.000 Euro
4120.000 Euro
ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind

Es gelten die Verhältnisse am Tag der Antragstellung. Zum Beispiel muss das Kind bereits geboren sein. Die Förderung steht dir jedoch auch zu, falls das Kind am Tag der Antragstellung bereits 18 Jahre alt wird.

Was wird beim Förderprogramm Wohneigentum für Familien gefördert?

Neben der Einkommensgrenze ist für die Förderung wichtig, dass der Neubau klimafreundlich ist. Dabei ist es jedoch egal, ob du ein Haus baust oder kaufst oder eine Eigentumswohnung. Kaufst du ein fertiges Haus, ist es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§640 BGB) noch förderfähig. Andere Bestandsimmobilien sind ausgeschlossen. Die Förderung beschränkt sich auf eine Wohneinheit.

Wann gilt ein Haus als klimafreundlich?

Ein Haus gilt als klimafreundlich, wenn es nur wenig Energie verbraucht. Es stößt wenig Treibhausgase aus und wird nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt. Um das zu erreichen, benötigst du Hilfe von Experten im Bereich Energieeffizienz.

Dabei unterscheidet die KfW-Bank zwei Förderstufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude

    Diese Stufe erreichst du mit einem Neubau, der die Anforderungen an ein Effizienzhaus (EH40) erfüllt.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

    Es muss sich bei dieser Förderstufe ebenfalls mindestens um ein Effizienzhaus 40 handeln. Zusätzlich müssen noch die Kriterien QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erfüllt sein. Nachzuweisen ist das mit einem Nachhaltigkeitszertifkat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (QNG.info). Die Abkürzung QNG steht für Qualitätsiegel nachhaltiges Gebäude.

Förderfähig in beiden Stufen sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Planung und Baubegleitung durch Experten sowie die Nachhaltigkeitzertifizierung ein. Wenn du Eigenleistungen erbringst, bekommst du nur die Kosten für das Material gefördert.

Was ist ein Effizienzhaus?

Die Bezeichnung „Effizienzhaus“ ist ein sogenannter energetischer Standard für Wohngebäude.
Zwei Kriterien sind dafür ausschlaggebend:

1. Gesamtenergiebedarf (Primärenergiebedarf)
Wie hoch ist der Energiebedarf für das gesamte Haus

2. Wärmedämmung (Transmissionswärmeverlust)
Wie gut dämmt die Hülle des Gebäudes, wie viel Wärmeverlust gibt es

Wie funktioniert Wohneigentum für Familien?

Die Wohneigentumsförderung für Familien kannst du in Form eines zinsgünstigen Kredites in Anspruch nehmen. Wie hoch der Kredit ist, hängt von der Förderstufe ab, die das Haus erreichen wird:

Anzahl der KinderMax. HaushaltseinkommenFörderstufe 1
Max. Kreditbetrag
Förderstufe 2
Max. Kreditbetrag
190.000 Euro170.000 Euro220.000 Euro
2100.000 Euro170.000 Euro220.000 Euro
3110.000 Euro200.000 Euro250.000 Euro
4120.000 Euro200.000 Euro250.000 Euro
ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind220.000 Euro270.000 Euro

Zinssätze und Laufzeiten

Bei der Finanzierung gibt es zwei Varianten zur Auswahl. Zum einen das Annuitätendarlehen mit Zinssätzen von 0,01% bis 2,90% pro Jahr – abhängig von der gewählten Laufzeit. Bindungszeitraum für die Zinsen, ebenfalls abhängig von der Laufzeit, liegt bei 10 oder 20 Jahren.

Zum anderen ein endfälliges Darlehen mit einem effektiven Jahreszins von 0,86%. Diese Zinssätze gelten erst einmal für einen Zeitraum von 10 Jahren. Läuft die Finanzierung länger, macht die Bank dir vor dem Ablauf ein neues Angebot.

Achtung: Nutzt du die Immobilie nicht mehr selbst und/oder verkaufst sie, informiere umgehend die KfW-Bank. Der Zinssatz steigt ab dem Zeitpunkt, in dem du dort nicht mehr selbst wohnst, um 1%p.a., also pro Jahr.

Wann muss ich den Antrag für die Wohneigentumsförderung stellen?

Du musst den Kreditantrag VOR Beginn deines Bauvorhabens stellen. Die KfW gewährt die Kredite für diese Förderung über Finanzierungsinstitute wie Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Du kannst also deinen Finanzierungspartner selbst auswählen.

Was heißt „vor Beginn des Bauvorhabens“? Als Vorhabenbeginn sieht die KfW-Bank den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungen und Beratungsleistungen darfst du vorher in Anspruch nehmen.

In 6 Schritten zur Wohneigentumsförderung für Familien

  1. Suche dir einen Energieberater oder Nachhaltigkeitsberater

    Für die Planung und die Baubegleitung eines klimafreundlichen Baus braucht es Fachwissen. Nur diese Experten stellen dir die BzA – die Bestätigung zum Antrag aus, die du für den Antrag bei der KfW brauchst.
  2. Wähle deinen Finanzierungspartner
    Ob du zu deiner Hausbank oder einer anderen Bank gehst, bleibt dir überlassen. Tue es aber unbedingt vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Für das Gespräch braucht du folgende Unterlagen:

    • Die Bestätigung zum Antrag von Energie-/Nachhaltigkeitsexperten
    • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für 2024: Bescheide 2021 und 2022)
    • Geburtsurkunde von allen deinen Kindern unter 18 zum Zeitpunkt der Antragstellung

    Lasse das Gespräch auf dem Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ dokumentieren. Danach kannst du schon ein Bauunternehmen beauftragen, wenn du möchtest. Achtung: dein Förderantrag kann noch abgelehnt werden!


  3. Zusage der KfW-Bank abwarten
    Mit der Zusage der KfW sind die Fördermittel für dich reserviert.
  4. Kreditvertrag abschließen 

    Nach der Zusage der KfW kannst du jetzt deinen Kreditvertrag unterschreiben.
  5. Bauvorhaben starten

    Jetzt kannst du spätestens die Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder auch schon mit dem Bau starten.
  6. Bestätigung über den Abschluss des Bauvorhabens bei der KfW einreichen

    Und zum Abschluss noch ein wenig Bürokratie: Von deinem Experten für Energieeffizienz brauchst du, wenn alles fertig ist, die BnD – Bestätigung nach Durchführung. Diese gibst du an deine Bank.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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