Manchmal kommt alles anders als geplant. Du möchtest deine Elternzeit verlängern? Wir zeigen dir, unter welchen Voraussetzungen das geht und was du dabei beachten solltest. Außerdem findest du eine Vorlage für deinen Antrag auf Verlängerung zum Download.
Das Wichtigste in Kürze
- Maximal 36 Monate Elternzeit sind möglich.
- Eine Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder mehr Jahre Elternzeit muss dein Arbeitgeber genehmigen.
- Verlängerung von zwei Jahren auf drei Jahren Elternzeit ist einfach möglich.
- Fristen einhalten: Beachte unbedingt die unterschiedlichen Antragsfristen für Kinder vor und nach dem 3. Geburtstag.
- Rechtsstand: Januar 2025
Elternzeit verlängern: Was gibt es zu beachten?
Damit du deine Elternzeit verlängern kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast bisher weniger als 36 Monate Elternzeit beansprucht
Insgesamt stehen dir 36 Monate Elternzeit je Kind zu. Maximal 24 Monate davon darfst du in die Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag legen. - Bisher hast du weniger als drei Abschnitte genommen
Die Elternzeit von insgesamt 36 Monaten darfst du maximal in drei Zeitabschnitte einteilen, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt mehr Abschnitte. Achtung: Liegt der dritte Abschnitt im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes? Dann kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. - Du befindest dich nicht mehr im Bindungszeitraum
Der Bindungszeitraum ist ein Zeitraum von 2 Jahren für Kinder unter 3 Jahren. Ab Beginn deiner ersten Elternzeit musst du dich für diesen Zeitraum – verbindlich – auf alle Elternzeiten gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen. Tust du das nicht, darf er deinen Antrag ablehnen. Für den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes gilt der Bindungszeitraum dann nicht mehr.
Wann beginnt ein neuer Elternzeitabschnitt?
Bei einer nahtlosen Verlängerung für dasselbe Kind gilt eine Verlängerung NICHT als neuer Abschnitt.
Entsteht eine Lücke, beginnt danach ein neuer Elternzeitabschnitt. Das kann passieren, wenn du den neuen Abschnitt zu spät beantragt hast und nun bis zum neuen Beginn regulär arbeitest.
Wenn du direkt im Anschluss an deine Elternzeit für das eine Kind in die Elternzeit eines anderen Kindes startest, handelt es sich um einen neuen Abschnitt für dieses weitere Kind.
Fristen: Wann muss ich meine Elternzeit verlängern?
Genau wie bei deinem ersten Antrag auf Elternzeit gelten bestimmte Fristen. Es kommt auf das Alter deines Kindes an:
- Vor dem 3. Geburtstag des Kindes:
Ist dein Kind jünger als 3, musst du spätestens 7 Wochen, bevor deine bestehende Elternzeit ausläuft, deinem Arbeitgeber die Verlängerung mitteilen. - Ab dem 3. Geburtstag des Kindes (und in den 6 Wochen davor):
Ist dein Kind bereits 3 Jahre alt oder deine Verlängerung fällt in die 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag? Hier musst du den Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Ende der bestehenden Elternzeit einreichen.
Wen muss ich über die Elternzeitverlängerung informieren?
Auf jeden Fall musst du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deinen Wunsch informieren. Beziehst du in der Verlängerung weiterhin Elterngeld? Informiere dann auch die Elterngeldstelle. Deiner Krankenversicherung musst du in der Regel nicht Bescheid geben, kannst es aber natürlich zur Sicherheit machen.
Das gehört in deinen Antrag auf Elternzeitverlängerung
Du hast dich entschieden, deine Elternzeit zu verlängern? Beachte dabei die Fristen je nach Alter deines Kindes und die Form!
Für Geburten bis 30. April 2025:
Du musst deine Verlängerung der Elternzeit in Schriftform bei deinem Arbeitgeber einreichen. Es geht leider nicht per Mail oder Fax.
Für Geburten ab 1. Mai 2025:
Du darfst deine Verlängerung der Elternzeit per Mail an deinen Arbeitgeber richten, die sogenannte Textform reicht aus.
Was sollte in dem Anschreiben bzw. der Mail stehen?
- Deine Anschrift
- Die Anschrift des Arbeitgebers
- Betreffzeile Verlängerung der Elternzeit
- Das Start- und Enddatum der Verlängerung
Achtung: Achte darauf, dass du eine Bestätigung über den Zugang hast. Für Geburten bis zum 30. April 2025 in Form eines Einschreibens oder persönliche Übergabe mit Eingangsstempel. Bei Geburten ab dem 1. Mai 2025 wäre es gut eine Zustellbestätigung zu haben. Entweder über das Mailprogramm oder eine Antwortmail des Arbeitgebers. So kannst du dich bei Problemen darauf berufen, dass du die Frist eingehalten hast.
Muster-Antrag zum Download
Du kannst auch unser kostenloses Musterschreiben verwenden:
Wann darf der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen?
Grundsätzlich ist bei der Verlängerung der Elternzeit bei Arbeitnehmern zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:
- Du hast ein Jahr Elternzeit beantragt und möchtest verlängern
In diesem Fall ist laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 16 Absatz 3 BEEG) die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Dieser kann den Antrag also in dringenden Fällen auch ablehnen. - Du hast zwei Jahre Elternzeit genommen und möchtest verlängern
Hast du dich direkt für eine Elternzeit von zwei Jahren entschieden? Dann kannst du die Verlängerung auf drei Jahre mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit einreichen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nicht noch gesondert seine Zustimmung geben.
Was ist einfacher: Elternzeit verlängern oder Elternzeit verkürzen?
Es kommt ein darauf an. Bei der Verlängerung spielt es eine Rolle, wie alt dein Kind ist. Außerdem, ob du ab der Geburt nur ein oder gleich zwei Jahre Elternzeit genommen hast. Und natürlich auch der wievielte Abschnitt es wäre.
Bei der Verkürzung gibt es nur einen Grund, aus dem du deine Elternzeit vorzeitig beenden kannst. Nämlich bei einer erneuten Schwangerschaft. Zum Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt, darfst du eine bestehende Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber kann dem nicht widersprechen! Weiterer Vorteil: So lebt dein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder auf.
Elternzeit verlängern – was sind die Gründe?
Als Eltern müsst ihr die Elternzeit weit im Voraus planen und manchmal kommt einfach das Leben dazwischen. Es gibt verschiedene Hintergründe, warum du deine Elternzeit verlängern möchtest. Das sind die fünf häufigsten:
1. Du hast keinen Kita-Platz oder keine Tagesmutter
Grundsätzlich hast du in Deutschland ab dem 1. Geburtstag deines Kindes Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In vielen Regionen ist die Betreuungssituation sehr angespannt. Es ist also möglich, dass ihr keinen Platz bekommt. Zusätzlich sind die Aufnahmeregeln in den einzelnen Bundesländern auch sehr verschieden.
Beispiel:
Kita-Plätze in Berlin werden erst zum neuen Kita-Jahr vergeben. Es beginnt im August oder September. Ist dein Kind im Januar geboren, brauchst du eine Lösung ab dem 7. oder 8. Lebensmonat. Oder du kannst es erst mit 18 Monaten in die Kita geben.
2. Dein Kind ist nicht bereit für die Fremdbetreuung
Nicht jedes Kind ist nach einem Jahr bereit, in die Fremdbetreuung zu gehen. Auch hier gibt es unterschiedliche Ursachen wie eine Behinderung, die eine frühe Betreuung schwierig machen. Besonders diese Betreuungsplätze sind rar. Manche Kinder wiederum sind sehr sensible Charaktere und wären mit dieser Veränderung stark überfordert.
3. Du möchtest deine Elternzeit noch nicht beenden
Ein völlig unterschätzter, aber legitimer Grund bist du selbst! Bist du wirklich bereit, deine Elternzeit zu beenden? Vielleicht möchtest du doch länger zu Hause bleiben, um die ersten Schritte deines Kindes zu erleben? Dich beruflich neu orientieren oder einfach noch mehr Familienzeit genießen? Hör gut in dich hinein und entscheide dann.
4. Der Wechsel der Elternzeit ist nicht möglich
Die Elternzeit der Mutter endet, anschließend geht der Vater in die Elternzeit oder umgekehrt. Unvorhersehbare Dinge wie eine Trennung/Scheidung oder schwere Krankheit können den Plan durcheinanderbringen. Ist die Betreuung ohne eine Verlängerung nicht sichergestellt, kann der andere Elternteil seine Elternzeit verlängern.
5. Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Du bist erneut schwanger und deine Elternzeit hört quasi kurz vor dem neuen Mutterschutz auf? Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du gehst wieder arbeiten oder entscheidest dich weiter zu Hause zu bleiben. Hier kommt es darauf an. Also wie lange du in Elternzeit warst, ob du einfach verlängern kannst oder eine Zustimmung brauchst. Tipp: die bestehende (verlängerte) Elternzeit kannst du dann zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden.
Was für Erfahrungen hast du beim Elternzeit verlängern gemacht? Schreib es uns in die Kommentare!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternzeit
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832 (abgerufen am 03. November 2022) - Familienportal.de: Elternzeit
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit (abgerufen am 3. November 2022) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 25. Auflage (April 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit:
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 3. November 2022)