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Elternzeit verlängern: So geht es

Elternzeit verlängern

Manchmal kommt alles anders als geplant. Du möchtest deine Elternzeit verlängern? Wir zeigen dir, unter welchen Voraussetzungen das geht und was du dabei beachten solltest. Außerdem findest du eine Vorlage für deinen Antrag auf Verlängerung zum Download.


Das Wichtigste in Kürze

  • Maximal 36 Monate Elternzeit sind möglich.
  • Eine Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder mehr Jahre Elternzeit muss dein Arbeitgeber genehmigen.
  • Verlängerung von zwei Jahren auf drei Jahren Elternzeit ist einfach möglich.
  • Fristen einhalten: Beachte unbedingt die unterschiedlichen Antragsfristen für Kinder vor und nach dem 3. Geburtstag.

Elternzeit verlängern: Was gibt es zu beachten?

Damit du deine Elternzeit verlängern kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast bisher weniger als 36 Monate Elternzeit beansprucht

    Insgesamt stehen dir 36 Monate Elternzeit je Kind zu. Maximal 24 Monate davon darfst du in die Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag legen.
  • Bisher hast du weniger als drei Abschnitte genommen

    Die Elternzeit von insgesamt 36 Monaten darfst du maximal in drei Zeitabschnitte einteilen, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt mehr Abschnitte. Achtung: Liegt der dritte Abschnitt im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes? Dann kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Du befindest dich nicht mehr im Bindungszeitraum
    Der Bindungszeitraum ist ein Zeitraum von 2 Jahren für Kinder unter 3 Jahren. Ab Beginn deiner ersten Elternzeit musst du dich für diesen Zeitraum – verbindlich – auf alle Elternzeiten gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen. Tust du das nicht, darf er deinen Antrag ablehnen. Für den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes gilt der Bindungszeitraum dann nicht mehr.

Tipp: Auch wenn du weniger als 2 Jahre Elternzeit genommen hast: Versuche dennoch zu verlängern. Suche rechtzeitig das Gespräch, um eine für alle Seiten passende Lösung zu finden. Solange du dich noch offiziell in Elternzeit befindest, kann dein Arbeitgeber dich nicht rauswerfen. Es besteht Kündigungsschutz gemäß §18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wann beginnt ein neuer Elternzeitabschnitt?

Bei einer nahtlosen Verlängerung für dasselbe Kind gilt eine Verlängerung NICHT als neuer Abschnitt.

Entsteht eine Lücke, beginnt danach ein neuer Elternzeitabschnitt. Das kann passieren, wenn du den neuen Abschnitt zu spät beantragt hast und nun bis zum neuen Beginn regulär arbeitest.

Wenn du direkt im Anschluss an deine Elternzeit für das eine Kind in die Elternzeit eines anderen Kindes startest, handelt es sich um einen neuen Abschnitt für dieses weitere Kind.

Fristen: Wann muss ich meine Elternzeit verlängern?

Genau wie bei deinem ersten Antrag auf Elternzeit gelten bestimmte Fristen. Es kommt auf das Alter deines Kindes an:

  • Vor dem 3. Geburtstag des Kindes:
    Ist dein Kind jünger als 3, musst du spätestens 7 Wochen, bevor deine bestehende Elternzeit ausläuft, deinem Arbeitgeber die Verlängerung mitteilen.
  • Ab dem 3. Geburtstag des Kindes (und in den 6 Wochen davor):
    Ist dein Kind bereits 3 Jahre alt oder deine Verlängerung fällt in die 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag? Hier musst du den Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Ende der bestehenden Elternzeit einreichen.

Wen muss ich über die Elternzeitverlängerung informieren?

Auf jeden Fall musst du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deinen Wunsch informieren. Beziehst du in der Verlängerung weiterhin Elterngeld? Informiere dann auch die Elterngeldstelle. Deiner Krankenversicherung musst du in der Regel nicht Bescheid geben, kannst es aber natürlich zur Sicherheit machen.

Das gehört in deinen Antrag auf Elternzeitverlängerung

Du hast dich entschieden, deine Elternzeit zu verlängern? Das geht nur schriftlich. Beachte dabei die Fristen je nach Alter deines Kindes!

In dein formloses Anschreiben gehört:

  • deine Anschrift
  • die Anschrift des Arbeitgebers
  • Betreffzeile Verlängerung der Elternzeit
  • der Start- und Enddatum der Verlängerung

Achtung: Lass dir den Eingang des Antrages am besten auch schriftlich bestätigen. So kannst du dich bei Problemen darauf berufen, dass du die Frist eingehalten hast. Den Antrag per Fax oder E-Mail einzureichen, ist nicht zulässig.

Muster-Antrag zum Download

Du kannst auch unser kostenloses Musterschreiben verwenden:

Elternzeit verlängern Muster zum Download

Wann darf der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen?

Grundsätzlich ist bei der Verlängerung der Elternzeit bei Arbeitnehmern zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:

  1.  Du hast ein Jahr Elternzeit beantragt und möchtest verlängern

    In diesem Fall ist laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 16 Absatz 3 BEEG) die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Dieser kann den Antrag also in dringenden Fällen auch ablehnen.
  2. Du hast zwei Jahre Elternzeit genommen und möchtest verlängern
    Hast du dich direkt für eine Elternzeit von zwei Jahren entschieden? Dann kannst du die Verlängerung auf drei Jahre mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit einreichen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nicht noch gesondert seine Zustimmung geben.

Was ist einfacher: Elternzeit verlängern oder Elternzeit verkürzen?

Es kommt ein darauf an. Bei der Verlängerung spielt es eine Rolle, wie alt dein Kind ist. Außerdem, ob du ab der Geburt nur ein oder gleich zwei Jahre Elternzeit genommen hast. Und natürlich auch der wievielte Abschnitt es wäre.

Bei der Verkürzung gibt es nur einen Grund, aus dem du deine Elternzeit vorzeitig beenden kannst. Nämlich bei einer erneuten Schwangerschaft. Zum Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt, darfst du eine bestehende Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber kann dem nicht widersprechen! Weiterer Vorteil: So lebt dein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder auf.

Elternzeit verlängern – was sind die Gründe?

Als Eltern müsst ihr die Elternzeit weit im Voraus planen und manchmal kommt einfach das Leben dazwischen. Es gibt verschiedene Hintergründe, warum du deine Elternzeit verlängern möchtest. Das sind die fünf häufigsten:

1. Du hast keinen Kita-Platz oder keine Tagesmutter
Grundsätzlich hast du in Deutschland ab dem 1. Geburtstag deines Kindes Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In vielen Regionen ist die Betreuungssituation sehr angespannt. Es ist also möglich, dass ihr keinen Platz bekommt. Zusätzlich sind die Aufnahmeregeln in den einzelnen Bundesländern auch sehr verschieden.

Beispiel:
Kita-Plätze in Berlin werden erst zum neuen Kita-Jahr vergeben. Es beginnt im August oder September. Ist dein Kind im Januar geboren, brauchst du eine Lösung ab dem 7. oder 8. Lebensmonat. Oder du kannst es erst mit 18 Monaten in die Kita geben.

2. Dein Kind ist nicht bereit für die Fremdbetreuung
Nicht jedes Kind ist nach einem Jahr bereit, in die Fremdbetreuung zu gehen. Auch hier gibt es unterschiedliche Ursachen wie eine Behinderung, die eine frühe Betreuung schwierig machen. Besonders diese Betreuungsplätze sind rar. Manche Kinder wiederum sind sehr sensible Charaktere und wären mit dieser Veränderung stark überfordert.

3. Du möchtest deine Elternzeit noch nicht beenden
Ein völlig unterschätzter, aber legitimer Grund bist du selbst! Bist du wirklich bereit, deine Elternzeit zu beenden? Vielleicht möchtest du doch länger zu Hause bleiben, um die ersten Schritte deines Kindes zu erleben? Dich beruflich neu orientieren oder einfach noch mehr Familienzeit genießen? Hör gut in dich hinein und entscheide dann.

4. Der Wechsel der Elternzeit ist nicht möglich
Die Elternzeit der Mutter endet, anschließend geht der Vater in die Elternzeit oder umgekehrt. Unvorhersehbare Dinge wie eine Trennung/Scheidung oder schwere Krankheit können den Plan durcheinanderbringen. Ist die Betreuung ohne eine Verlängerung nicht sichergestellt, kann der andere Elternteil seine Elternzeit verlängern.

5. Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
Du bist erneut schwanger und deine Elternzeit hört quasi kurz vor dem neuen Mutterschutz auf? Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du gehst wieder arbeiten oder entscheidest dich weiter zu Hause zu bleiben. Hier kommt es darauf an. Also wie lange du in Elternzeit warst, ob du einfach verlängern kannst oder eine Zustimmung brauchst. Tipp: die bestehende (verlängerte) Elternzeit kannst du dann zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden.

Was für Erfahrungen hast du beim Elternzeit verlängern gemacht? Schreib es uns in die Kommentare!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • sehr geehrte Damen
    ich würde sehr gerne meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern weil mein Kind absolute TrennungAngst hat. ich bekomme jetzt 280€ im Monat da ich auf 2 Jahre bin. was würde ich im 3.ten Jahr bekommen?

    ich bin etwas verzweifelt und weiß nicht weiter denn mit nix geht das ja alles nicht 🙁

    vielen herzlichen Dank

    • Hallo Anne,
      du hast insgesamt Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngeld Plus (Alleinerziehend plus 2 bzw. plus 4). Wenn du nicht arbeiten gehen magst oder kannst nach dieser Zeit, gibt es keine Möglichkeit im Elterngeldbezug noch einen Anspruch zu erwerben. Solltest du in Bayern leben, gäbe es noch das Familiengeld in Sachsen das Landeserziehungsgeld.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,
    ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Diese enden am 18.8. Die Eingewöhnung in der Kita beginnt allerdings erst am 27.8. Ist es möglich die Elternzeit auch nur um einen einzigen Monat zu verlängern und wenn ja, was passiert dann mit den restlichen 11 Monaten? Viele Grüße Sabrina

    • Hallo Sabrina,
      du hast Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Wie du diese Monate nimmst, bleibt dir überlassen (solange der Arbeitgeber mitmacht). Üblich sind bis zu 3 Zeitabschnitte, darüberhinaus ist es eine Abstimmungsfrage mit dem Arbeitgeber. Die Verlängerung in diesem Fall sollte unproblematisch sein. Stelle den Antrag rechtzeitig, spätestens 7 Wochen vor dem Beginn. Am besten schreibst du auch rein warum das nötig sein wird, dann hat dein Chef sicher Verständnis. Die restlichen Monate der Elternzeit kannst du bis zum 8 Geburtstag noch einlösen.

  • Hallo, nach der Geburt meines Kindes habe ich zunächst 25 Monate Elternzeit genommen und dann frühzeitig die Verlängerung auf 33 Monate eingereicht. Aus organisatorischen Gründen möchte ich nun – anders als gedacht – doch gerne die kompletten 36 Monate nehmen. Ist eine solche zweite Verlängerung möglich, bzw. wie ist die rechtliche Situation dabei? Danke und viele Grüße, Daniela

    • Hallo Daniela,
      du schreibst, dass du vorzeitig verlängert hast, d.h. du hattest zunächst nur ein Jahr beantragt? Wäre das der Fall, kann der Arbeitgeber eine weitere Verlängerung ggf. aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Allerdings gab es dazu aktuell ein Urteil (LAG Berlin, AZ. 21 Sa 390/18), welches im übertragenden Sinne zutreffend wäre. Am besten kündigst du die weitere Verlängerung fristgerecht, spätestens 7 Wochen vorher, schriftlich an. Sollten Gründe wie z. B. ein fehlender Betreuungsplatz dahinter stecken, kannst du diese auch mit aufführen.

  • Hallo!
    Ich habe aktuell 2 Jahre Elternzeit und möchte gerne doch auf 3 Jahre verlängern. Brauche ich dafür wirklich nicht die Zustimmung meine Arbeitgebers?

    • Hallo Sarah,
      eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Hier ein Auszug aus den Richtlinien 16.3.2: „(…)Keine Verlängerung i.S.v. § 16 Abs. 3 stellt die – nicht zustimmungspflichtige – Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit dar(…).“

      • Hallo Yonne,
        Danke für die Antwort, ich habe mich gerade telefonisch mit einem Anwalt drüber unterhalten und der meinte, dass es zwar das Urteil gibt, aber aktuell im Gesetz noch steht, dass eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. Also ist das wohl doch noch nicht so selbstverständlich????

        • Hallo Sarah,
          also in den Richtlinien zum BEEG steht unter 15.2 „(…) Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist nicht abhängig von der Zustimmung der Arbeitgeberseite (Ausnahme: Ablehnungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen, wenn es sich um den dritten Abschnitt handelt, der im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt, vgl. 16.1.3) (…).“ Es handelt sich nicht um den dritten Abschnitt bei dir und wenn du von vornherein 2 Jahre in Anspruch genommen hast dürfte es keinen Streitpunkt geben.

  • Ich hatte meinem Chef (weniger als 15 Mitarbeiter) eine Elternzeit von 1 Jahr mitgeteilt. Da wir nun aber erst nach 15 Monaten einen Kita-Platz bekommen, habe ich meinem Chef einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zukommen lassen. Gibt es eine Frist, bis wann er dem Antrag zugestimmt/abgelehnt haben muss? Ich befürchte, dass er den Antrag ablehnt und mich kündigen will. Und was mache ich,wenn er mir keine Bescheinigung über die Elternzeit ausstellt (rentenrelevant)?
    Danke&Grüße

    • Hallo Schirin,
      da du nur 12 Monate Elternzeit genommen hast (in den ersten 24 Monaten), kann der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen den Antrag schriftlich aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Spiele mit offenen Karten, nämlich dass die Betreuung deines Kindes früher nicht möglich ist, u. a. weil z. B. niemand anders einspringen kann. Wenn du in Elternzeit bist, dann hast du auch ein Recht auf eine entsprechende Bescheinigung.

  • Hallo ich hatte 14 Monate Elternzeit und Elterngeld. Musste nun aber die Elternzeit verlängern. Nur die Frage bis wann konnte ich nicht genau sagen. Da ich jetzt einen Platz bzw mein Arbeitsausfallsgeld einklagen muss. Mit meinen Arbeitgeber ist alles kein Problem. Wir haben uns bis jetzt mündlich geeinigt. So nun wollte ich ihn das noch schriftlich geben. Nur leider kann es passieren das nicht CH doch vor August einen Platz bekomme durch die Klage. Aber was schreibe ich für einen Zeitraum in das Schreiben rein.? Und wer zahlt denn in der Zeit die Krankenversicherung?
    Ich bin zur Zeit echt überfragt. Und welche Gelder kann ich beantragen das wir bissl mehr zum Leben haben.

    Danke für schnelle Antwort.

    • Hallo Carola,
      wende dich mit deiner Frage bitte an deinen Anwalt, mit dem du auch die Klage anstrebst oder an deine Krankenversicherung.

  • Liebes Elterngeld Team,
    ich bin aktuell in der Elternzeit meiner Tochter, die Ende Juli 2019, nach 2 Jahren, ausläuft. Ich habe aus eurem Artikel verstanden, dass ich ohne Probleme die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern kann.
    Nun meine Frage: Wenn ich auf 3 Jahre verlängere und dann wieder schwanger werde, kann ich dann ohne Probleme die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden?
    Vielen Dank für eure Antwort,
    Viele Grüße,
    Anna

    • Hallo Anna,
      ja die Beendigung bei erneuter Schwangerschaft ist möglich, der Arbeitgeber kann sich dagegen nicht wehren.

  • Hallo, ich habe damals eine Elternzeit von 2 Jahre eingereicht und die würde am 31.01.2020 enden. Würde gerne die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern, stimmt es wirklich das keine Zustimmung vom Arbeitgeber brauche?

    • Hallo Nadine,
      ja das stimmt. Es sei denn, es handelt sich um den dritten Teil deiner Elternzeit und um die Zeit nach dem 3. Geburtstag. Dann darf der Arbeitgeber das ggf. aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Deine Verlängerung solltest du frühzeitig ankündigen, Ablehnung ist in deinem Fall nicht möglich, weil du von 2 noch einmal auf 3 verlängerst.

  • Guten Tag,

    ich bin eine alleinerziehende junge Mutter & habe Elternzeit für ein Jahr beantragt. (Ich habe allerdings – eben weil ich Alleinerziehend bin – noch 2 Monate extra dazubekommen.) Somit endet meine Elternzeit offiziell Ende Juli 2019. Jedoch ist es bei mir ebenfalls nicht sicher, dass ich einen Krippenplatz in meiner Nähe bekomme. Anderweitig kann mein Kind niemand betreuen.
    Zudem bin ich auch arbeitssuchend. (Ich hatte zuvor bzw. während meiner Schwangerschaft bis zum Mutterschutz einen befristeten Arbeitsvertrag.)
    Meine Frage an Sie: Ist es denn möglich, dass ich meine Elternzeit -wie in meinem Fall beschrieben-auch verlängern könnte?
    Liebe Grüße
    Lisa

    • Hallo Lisa,
      sofern es keine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind gibt, kannst du dem Arbeitsmarkt nicht 100 % zur verfügung stehen. Kontaktiere am besten schnellstmöglich deinen Berater im Jobcenter und besprich dich mit ihm, was genau deine Möglichkeiten sind.

  • Hallo
    Ich habe das Problem, ich habe 2 Jahre eingereicht, diese enden im April ich erfahre aber erst im März, ob wir dieses Jahr noch eine Stelle im Kindergarten erwarten können. Wenn ich jetzt ein weiteres Jahr einreiche und im September dann doch einen Platz bekommen sollte, was passiert mit den restlichen Monaten der Elternzeit ? Kann ich sie mir mir „zurück“ holen?

    • Hallo Raquel,
      wenn du die Elternzeit verlängerst, dann kannst du sie mit Zustimmung deines Arbeitgebers, für den Fall dass du doch einen Kindergartenplatz bekommst, auch wieder verkürzen. Allerdings könnte er das auch ablehnen. Die Zeiten verfallen nicht, nur es ist wichtig zu wissen: Zeiten nach dem 3. Geburtstag sind zustimmungspflichtig, wenn du vorher wieder gearbeitet hast. Nimmst du nahtlos quasi die 3 Jahre, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.

  • hallo,

    nach der Geburt meiner Tochter war ich innerhalb eines Jahres zwei mal einen Monat zu Hause.
    Meine Tochter ist nun 13 Monate und ich würde gerne nochmal 1 ganzes Jahr in Elternzeit. Der Arbeitgeber muss hier ja nun zustimmen.

    Gibt es aber Bedingungen (wenn ja, welche) unter denen mein Chef dies nicht ablehnen kann? (ich arbeite in einem Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern)

    • Hallo Tom,
      du kannst deine Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitten nehmen, ggf. auch mehr, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wie du schreibst, hättest du dich eigentlich innerhalb der ersten 24 Monate festlegen müssen. Du kannst versuchen regulär einen Antrag frühestens 8 Wochen vor Beginn der neuen Elternzeit zu stellen (um den Kündigungsschutz zu haben). Bis zu 36 Monate stehen dir zu, 2 hast du bereits genommen, bleiben theoretisch noch 34 Monate. Es ist aber möglich, dass er sich auf die Regel beruft und dann wäre erst wieder ab dem 25. LM Elternzeit für dich möglich.

  • Liebes Elterngeld.de-Team,
    ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Diese Enden Anfang August 2019. Ich plane, erneut schwanger zu werden und dazwischen nicht arbeiten zu gehen.
    Sollte ich kurzfristig schwanger werden, kann ich die Elternzeit dann nur um paar Monate verlängern, also zum Beginn des Mutterschutzes, um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen??
    Oder könnte es dabei Probleme geben, da der Arbeitgeber zustimmen müsste?

    Wäre es vielleicht besser, die Elternzeit direkt um ein weiteres Jahr zu verlängern um dann zum Beginn der Mutterschutzfrist die Elternzeit wieder zu beenden? (So wie ich verstanden habe, habe ich darauf auch rechtlichen Anspruch).

    Ich würde schon gerne offen gegenüber meinem Arbeitgeber sein, möchte aber auch nicht mein volles Mutterschaftsgeld riskieren..

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

    • Hallo Anna,
      da du von Anfang an 2 Jahre beantragt hast, kannst du fristgerecht ohne Zustimmungspflicht des Arbeitgebers ein drittes Jahr nehmen. Dieses kannst du dann zu Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 vorzeitig beenden und erhältst wieder den Anspruch auf den Zuschuss des Arbeitgebers.

  • Hallo,

    ist es möglich,die Elternzeit um zwei Monate zu verlängern? Also von 12 auf 14 Monate. Ich bin alleinerziehend und beziehe das Basis-Elterngeld plus 2. Die 12 Monate enden im August,der Elterngeldbezug im Oktober. Leider habe ich mich entweder nicht richtig beraten lassen oder ich habe es falsch im Vorfeld verstanden. Ich möchte gerne einer Rückzahlung aus dem Weg gehen,da ich diese ganz gewiss nicht gebrauchen könnte und das Geld würde “hin und her geschoben“ werden.

    • Hallo Jess,
      du kannst es versuchen, eigentlich muss man sich jedoch zu Beginn für die ersten 24 Monate festlegen, aber ich würde es einfach versuchen. Du kannst aber auch ab September in das Elterngeld Plus wechseln, sofern du nur in Teilzeit (bis maximal 30 Stunden) wieder arbeiten gehst. Das Elterngeld Plus wird erst gekürzt wenn dein Verdienst nach der Geburt 50 % des Verdienstes vor der Geburt übersteigt.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,
    ich habe folgende Frage:
    Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate alt – ich hatte mir zur Geburt eine Elternzeit von 3 Monaten genommen. Jetzt würde ich aber gerne mehr Zeit mit ihm verbringen.
    Wie ich das verstehe, stehen mir ja 12 Monate zu – kann ich diese jetzt auch noch beantragen bzw. nehmen ? Eine zusätzliche Zeit wurde beim ersten Antrag nicht gemacht. Oder sind diese Zeiten jetzt verfallen ? Danke schon jetzt.

    • Hallo Rainer,
      du hast insgesamt, je Kind, Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Maximal 24 Monate darfst du nach dem 3. Geburtstag nehmen. Grundsätzlich wäre also Elternzeit für dich möglich. Elterngeld kannst du allerdings nicht mehr beantragen.

  • Hallo, ich hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt und die endet im Juli. Nun möchte ich mich gerne ab April testweise mit einem Geschäft selbständig machen für maximal 30 Stunden die Woche. Ist es trotzdem möglich die Elternzeit zu verlängern? Wäre ich dann weiterhin versichert?

    • Hallo Ronja,
      grundsätzlich kann dein Chef (mit und ohne Selbständigkeit) dir die Verlängerung verwehren, da du dich eigentlich für die ersten 24 Monate hättest festlegen müssen, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Du müsstest die Verlängerung rechtzeitig (spätestens 7 Wochen vor Beginn) beantragen. Weiterhin müsstest du dir die Aufnahme der Selbständigkeit von deinem Chef genehmigen lassen, beim Finanzamt anmelden und ggf. beim Gewerbeamt. Ob du weiterhin versichert bist, musst du mit deiner Krankenversicherung abklären, es kann sein, dass eine Beitragspflicht eintritt.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,

    was hat es mit der Frist auf sich? Ich habe ein Problem, dass mich mein Arbeitgeber nach meinen 12 Monaten Elternzeit nicht übernehmen kann, weil kein Platz auf einmal da ist. Das Problem ist, dass meine Elternzeit in drei Wochen endet. Ist es trotzdem möglich, dass ich noch das zweite Jahr beantrage? Viele Grüße Sabrina

    • Hallo Sabrina,
      du hättest dich für die ersten 24 Monate festlegen müssen wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Eine Verlängerung in deinem Fall jetzt, wäre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, wenn du diese mindestens 7 Wochen vor dem Ende der jetzigen Elternzeit beantragt hättest. Am besten lässt du das einmal durch einen Anwalt prüfen, ob das richtig ist, dass du nicht an deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst.

  • Hallo. Meine 24 Monate Elternzeit enden im Juli, nun überlege ich, ein weiteres Jahr Elternzeit zu nehmen. Wir haben allerdings auch schon einen Kitaplatz, den ich auch gern nutzen möchte, dann aber mit geringerer Stundenbuchung. Kann ich in Elternzeit sein und gleichzeitig mein Kind in halbtags in die Kita bringen? (Ich würde gern in einem anderen Job wochenends als Aushilfe arbeiten und tagsüber während der Kleine versorgt ist, teilzeit studieren im Fernstudium).

    • Hallo Maj Ming,
      da du von Anfang an 2 Jahre Elternzeit genommen hast, kannst du um ein weiteres Jahr verlängern, ohne eine Zustimmung deines Arbeitgebers. Du darfst dein Kind in dieser Zeit auch betreuen lassen um z. B. einer Teilzeitarbeit nachzugehen und oder zu studieren.

  • Hallo,
    ich beziehe zur Zeit noch Elterngeld plus und möchte um ein Jahr verlängern. Ich weiss, dass mit in dem dritten Jahr kein Geld mehr zusteht. Meine Frage wäre: was ist, wenn ich in dem dritten Elternjahr mein 2. Kind bekomme? Habe ich Anspruch auf Elterngeld, wie ich es jetzt beziehe oder nur auf den Mindestsatz?

    • Hallo Jes,
      vermutlich hast du nur Anspruch auf den Mindestsatz, nur Monate mit Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten werden ausgeklammert.

  • Hallo!
    Folgendes Problem:
    Ich habe Elternzeit für 3Jahre genommen, diese Endet zum Geburtstag meines Kindes zum 28.6.2019. Den Kindergartenplatz bekomme ich erst ab 01.08.2019 und der Kindergarten hat Ferien noch bis zum 12.08.2019…
    Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll? Kann ich bis zum 12.08.2019 meine Elternzeit verlängern? Ich habe keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind…
    Bitte um eine schnelle Antwort…
    Danke Gruß Yvonne

    • Hallo Yvonne,
      insgesamt stehen dir 3 Jahre Elternzeit je Kind zu. Wenn du diese verbraucht hast, ist keine Verlängerung mehr möglich. Sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeit in der Familie durch Partner, Großeltern etc. gibt, solltest du dir eine Tagesmutter suchen, bis dein Kind in die Kita gehen kann.

  • Hallo,
    ich habe 24 Monate Elternzeit eingereicht (Endet im Mai 2019), und arbeite seit Juli 2018 wieder Teilzeit (30h) in Elternzeit. Nun steht für mich fest, dass ich nicht in Vollzeit zurückkommen möchte sondern noch ein weiteres Jahr (bis Mai 2020) mit 30h weiterarbeiten möchte.

    Ich verstehe aus dem Beitrag und der Gesetzesänderung, dass ich ohne Zustimmung meines Arbeitgebers die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängern kann (wenn fristgerecht eingereicht). Ist dies auch gegeben, wenn ich in Teilzeit weiterarbeiten möchte? Oder könnte es sein, dass mein Arbeitgeber mir zwar die Verlöbgerung nicht verwähren kann, wohl aber die Teilzeitbeschäftigung? Gibt es in dieser Konstellation etwas zu beachten beim Antrag, Weil mein Arbeitgeber mir sonst mein Wunsch verwehren könnte?

    Vielen Dank
    Carina

    • Hallo Carina,
      es gibt eigentlich keinen Grund dir die Verlängerung zu verweigern wenn du es rechtzeitig ankündigst, auch nicht im Zusammenhang mit der Teilzeitarbeit. Sollte er dir die Elternzeit nicht verlängern aber die Teilzeitarbeit fortführen wollen, würdest du den besonderen Kündigungsschutz der Elternzeit besteht, verlieren und wärst regulär nach vertraglichen Regeln oder eben den gesetzlichen Vorgaben kündbar.

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Seit Geburt meiner Tochter befinde ich mich für zwei Jahre in Elternzeit, die zum 30.09.2019 endet. Die Elternzeit könnte ich ja nun ohne Zustimmung des Arbeitgebers um ein Jahr verlängern. Könnte ich ab dem 3. Jahr Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung (20Std/Woche) bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen? Benötige ich hierfür die Zustimmung meines vorherigen Arbeitgebers und unter welchen Bedingungen könnte er mir dies ablehnen?

    Danke vorab für eine möglichst zeitnahe Antwort.

    Viele Grüße Yvonne

    • Hallo Yvonne,
      du darfst in Teilzeit arbeiten, allerdings muss dein Arbeitgeber zustimmen, denn letztlich ruht dein Arbeitsverhältnis bei ihm ja nur während der Zeit der Elternzeit. Eine Ablehnung ist möglich, wenn er deine Arbeitskraft selbst nutzen möchte oder du bei einem Konkurrenten arbeiten wollen würdest.

  • Hallo,
    ich bin zur Zeit arbeitslos und überlege nun noch einmal in Elternzeit zu gehen, da mein Sohn (7 Jahre) die erste Klasse besucht und auf Grund seiner Absencen Epilepsie und einer frühkindlichen Entwicklungsstörung dort von einer Inklusionskraft betreut wird. Ich merke nun das er diese intensive Betreuung auch zu Hause benötigt. Jetzt ist meine Frage ob es möglich wäre, noch einmal in Elternzeit zu gehen. Ich hatte für meinen Sohn bereits 2 Jahre Elternzeit (2011-2013) und war zuletzt von 2016-2018 mit meiner Tochter in Elternzeit.
    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

    • Hallo Katja,
      dir stehen je Kind bis zu 36 Monate Elternzeit zu, die du bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst. Halte am besten einmal Rücksprache mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter.

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Ich bin zur Zeit in Elternzeit (2 Jahre, läuft noch bis Juni 2019) und möchte gern noch ein drittes Jahr anhängen. Habe zur Zeit keine Arbeitsstelle. Was muss ich beachten, wenn ich das dritte Jahr beantragen möchte?
    Viele Grüße Jennifer

    • Hallo Jennifer,
      nimm am besten einmal Kontakt zu deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter auf und besprich das in Ruhe.

  • Liebes Elterngeldteam,
    ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt, um die Zeit bis zum Beginn bei der Tagesmutter zu überbrücken, möchte ich direkt anschließend weitere 2 Monate Elternzeit beantragen. Kann ich dann nochmal Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre beantragen, wenn es in den Kindergarten geht?

    • Hallo Marti,
      eigentlich muss man sich in den ersten 24 Monaten festlegen, wann man Elternzeit nimmt. Es kann sein, dass dein Chef die zusätzlichen Monate nicht genehmigt. Wenn du vor dem 3. Lebensjahr noch einmal Elternzeit nehmen möchtest (und der Abschnitt nach den 12 Monaten genehmigt wird), dann ist das der Dritte Zeitabschnitt und muss auch von deinem Arbeitgeber abgesegnet werden. Eine Aufteilung in mehr als 3 Zeitabschnitte, wenn du deine 36 Monate noch nicht ausgeschöpft haben solltest, ist vom Einverständnis deines Chefs abhängig, wenn du dann nochmal nach dem 3. Geburtstag in Elternzeit gehen möchtest.

  • Hallo liebes Elterngeldteam,
    folgende Situation:
    Und zwar ist meine Tochter am 30.04.2017 geboren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit eingereicht also d.h. ich würde am 29.4.19 wieder beginnen,ich möchte jetzt noch auf das 3 Jahr verlängern.
    Habe aber leider die 7 Wochen Frist verpasst,diese wäre glaube ich am 11.3.19 gewesen!?
    Und ich habe den Antrag aber erst am 12.3.19 abgegeben.
    Inwiefern verschiebt es sich jetzt mit der Elternzeit?
    Also wie läuft es wenn man sich um paar Tage verspätet hat mit der Abgabe?!
    Muss ich zwischendurch dann Arbeiten?
    Meine Chefin wird da nicht sehr kulant sein und auf die Frist bestehen.
    Danke

    • Hallo Jacqueline,
      leider bist du tatsächlich einen Tag zu spät gewesen. Der Beginn verschiebt sich entsprechend um einen Tag. Theoretisch schuldest du an diesem Tag deiner Chefin deine Arbeitsleistung. Wenn es hart auf hart kommt, dann kannst du für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen. Leider wäre das so, dass das Entgelt für diesen „Arbeitstag“ dann auf das Elterngeld angerechnet wird, sofern du noch welches bekommst.

  • Liebes Elterngeldteam,
    ich bin zur Zeit in Elternzeit (2 Jahre). Meine Elternzeit endet am 11.06.2019. Ich möchte nun nicht zu meinem Arbeitgeber zurückkehren, sondern ab dem 12.08.2019 eine erneute Ausbildung zur Erzieherin beginnen. Da dies eine rein schulische Ausbildung ist, muss ich mich selbst krankenversichern und den Beitrag alleine tragen (bin 36 Jahre alt und ledig).
    Sobald ich die Schule beginne kann ich mich als Fachschüler versichern und zahle dann einen vergünstigten Beitrag.
    Da ich ab dem 11.06.19 nicht den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen möchte, würde ich gerne die Elternzeit um 2 Monate verlängern und meine Kündigung zum Ende der Elternzeit einreichen. Ist das so machbar?
    Danke und Grüße
    Rebekka

    • Hallo Rebekka,
      du kannst deine Elternzeit verlängern, eine Zustimmung deines Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, gelten die vertraglichen Kündigungsvorschriften bzw. wenn nichts vereinbart ist, die gesetzlichen. Du solltest erst die Elternzeit verlängern und weben das durch ist und du den Platz für die Ausbildung hast, alles mit der Krankenkasse geklärt ist, dann erst die Kündigung einreichen.

  • Hallo
    Habe folgende Frage. Habe einen 13 Monaten alten Jungen. Habe kein Elterngeld oder Elternzeit genaommen da da meine Frau zuhause ist. Würde aber im Sommer für 4 Wochen Elternzeit beantragen damit wir gemeinsam einen längeren Urlaub machen können. Ist dies möglich? Wenn ja auf was sollte ich beachten? Bin ich mit meiner Familie in dem Zeitraum Krankenversichert?
    Danke in Voraus.

    • Hallo Hakan,
      dir stehen 36 Monate Elternzeit zu. In dieser Zeit bist du weiter krankenversichert wie davor auch, sprich wenn du gesetzlich versichert warst, dann bleibst du gesetzlich versichert oder wenn du privat krankenversichert warst, dann bleibst du privat krankenversichert. Bist du allerdings privat versichert, musst du den kompletten Beitrag in der Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) alleine tragen.

  • Guten Tag,
    meine Elternzeit läuft eigtl am 27.05.19 aus weil mein Sohn da 2 wird. Ich habe erst ab August/September einen KiGa Platz und im September kommt mein nächstes Wunder. Muss ich die Elternzeit jetzt verlängern bis 6 Wochen vor ET und dann in die „neue“ Elternzeit gehen damit ich wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld etc. Habe? Oder wie muss ich vorgehen? Ich hoffe das ist verständlich. Liebe Grüße

    • Hallo Michele,
      wenn das nicht bereits die 3. Verlängerung ist, kannst du das ohne weiteres tun. Der Arbeitgeber muss dann auch nicht zustimmen. Und es läuft genauso wie du beschrieben hast, bzw. zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist „kündigst“ du die alte Elternzeit und dein Zuschuss vom Arbeitgeber lebt dann wieder auf und du bekommst auch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

  • Hallo, ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich ein Jahr in Elternzeit gehen möchte, sollte ich jedoch im ersten Jahr merken, dass ich doch zwei Jahre zu Hause bleiben möchte – bekomme ich dann im zweiten Jahr überhaupt Elterngeld? Im ersten Jahr wurde mir ja dann quasi „der gesamte Betrag“ ausgezahlt, oder?

    • Hallo Anna,
      dein Anspruch beträgt 12 Monate mit Basiselterngeld. Sollte dir nach 6 Monaten Bezugsdauer auffallen, dass du noch länger in Elternzeit bleiben möchtest, kannst du die Bezugsvariante auf das Elterngeld Plus wechseln und so die Zeit mit Elterngeld verlängern. Allerdings musst du dich eigentlich für 24 Monate festlegen ab der Geburt, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Es wäre also möglich, dass der Arbeitgeber der Verlängerung nicht zustimmt.

  • Hallo,
    unser Kind wird am 18.04.2019 zwei Jahre alt, meine Frau hat auch solange die elternzeit beantragt, Elterngeld wurde auch auf 24 Monate verteilt. Wie ich mitbekommen habe, wird sind jetzt mit Verlängerung auf ein weiteres Jahr etwas spät dran. 7 Wochen-Frost ist vorbei. Stimmt es? Generell, muss man auch die Elterngeldstelle über eine Verlängerung benachrichtigen oder Antrag stellen? Falls wir uns mit dem Arbeitgeber auf einen weiteren Jahr, wie geplant, einigen sollten.

    Vielen Dank im Voraus

    • Hallo Edgar,
      eine Verlängerung muss 7 Wochen vorher beantragt werden, wird der Antrag später eingereicht, verschiebt sich der Beginn der „neuen“ Elternzeit entsprechend. Deine Frau sollte einmal Kontakt zu ihrem Arbeitgeber aufnehmen und das besprechen. Sollte sie die Zeit mit Urlaubstagen überbrücken müssen, dann werden diese auf das Elterngeld angerechnet und auch die maximale Stundenzahl mit max. 30 Std./Wo. im Lebensmonat sind zu beachten. Wenn euer Anspruch auf Elterngeld aufgebraucht ist und ihr keinen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchtet, braucht ihr die Elterngeldstelle nicht informieren. Anderenfalls reicht ein Zweizeiler.

  • Hallo.
    Wenn ich meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängere und dann merke ich brauche die kompletten 3 Jahre nicht. Kann ich dann später nochmal ein paar Monate elternzeit nehmen?

    • Hallo SH,
      ja, du kannst die Elternzeit vorher kündigen, allerdings hat der Arbeitgeber dann ein Widerspruchsrecht, welches er innerhalb von 4 Wochen nutzen muss, wenn er deine vorzeitige Rückkehr ablehnt. Die noch nicht verbrauchten Monate bleiben bestehen, aber die erneute Genehmigung obliegt auch hier dem Arbeitgeber. Wenn du deine Elternzeit in mehr als 3 Teile teilst, ist auch hier die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

  • Ich habe „nur“ 22 Monate Elternzeit vereinbart, möchte nun aber länger bei meinem Kind bleiben. Ist eine Verlängerung auf 3 Jahre ohne Zustimmung des AG möglich? Danke!

    • Hallo Catherine,
      in der Regel musst du dich für die ersten 24 Monate festlegen. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber darauf besteht, dass du dies nicht getan hast, dann könntest du erst ab dem 25. LM wieder in Elternzeit gehen, wenn du die neue Elternzeit rechtzeitig 7 Wochen vorher beantragst. Er könnte also deinen Antrag ablehnen, dies müsste er innerhalb von 4 Wochen tun, nachdem er deinen weiteren Antrag erhalten hat. Tut er dies nicht, kannst du nahtlos in den zweiten Teil deiner Elternzeit starten.

  • Hallo nochmals
    Habe noch eine Frage .
    Habe vor z.b. Von 29.06.19 bis zum 03.08.19 Elternzeit zu beantragen sind 5 Wochen. Ist dieses möglich? Oder muss mann auf was bestimmtes achten? Wegen dem Arbeitsgeber. Mein Sohn ist dann 16 Monate. Würde mir auch Elterngeld zustehen. Wenn ich 2 Monate Elternzeit nehme? Habe keinen Elterngeld bezogen nur meine Frau Basis Elterngeld für 12 Monate.
    Danke im Voraus.

    • Hallo Hakan,
      du bekommst nur Elterngeld, wenn du mindestens 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmst. 5 Wochen reichen leider nicht aus und es wäre auch so, dass dir für die anderen Wochen dann das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet wird, da du zwar Elternzeit für 5 Wochen nehmen kannst, nicht aber das Elterngeld, das geht nur für ganze Lebensmonate.

      • Hallo
        Also habe ich kein anspruch auf Elterngeld Ok. Kann ich den die Elternzeit so nehmen wie es mir passt zum Beispiel von 29.06.19 bis zum 03.08.19.volle 5 Wochen . Oder muss ich was bestimmtes beachten? Wie zum Beispiel der kleine kam am 06.02.18 muss ich immer volle Monate 06.7 bis 05.08 nehmen. Dies wäre wichtig zu wissen damit ich den Antrag korrekt machen kann.
        Danke im Voraus für die hilfreichen Infos.

        • Wenn du kein Elterngeld bekommen kannst, dann hast du freie Wahl für die Elternzeit. Lediglich in Bezug auf deinen Urlaubsanspruch wäre es sinnvoll keinen kompletten Kalendermonat zu nehmen, da ansonsten der Arbeitgeber den Jahresurlaub kürzen darf.

  • Guten Abend, ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese enden im Juli diesen Jahres. Mein Arbeitgeber frägt bereits seit Oktober letzten Jahres, wie es bei mir weiter geht. Auf dessen drängen hab ich nun vorzeitig mitgeteilt, dass ich das dritte Jahr anhängen möchte. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem mein Arbeitgeber mir mitteilt, dass ich vergessen habe mich für ein weiteres Jahr, also bis zum 4. Geburtstag meines Kindes festzulegen. Er setzt mir hierfür eine Frist bis zum 1.4. Kann mein Arbeitgeber die Festlegung für weitere 2 Jahre verlangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Hallo Gela,
      du hast insgesamt einen Anspruch je Kind von 36 Monaten. Das bedeutet auch, wenn du das dritte Jahr direkt an die 2 Jahre anschließen möchtest, ist dein Anspruch verbraucht. Gesetzlich ist nur vorgesehen, dass du dich innerhalb der ersten 24 Lebensmonate gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen musst. Das dritte Jahr solltest du auf jeden Fall noch einmal schriftlich beantragen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers benötigst du nicht, wenn du nahltlos in Elternzeit bleiben möchtest. Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Ende der jetzigen Elternzeit eingereicht werden.

  • Hallo, ich möchte meinen Elternzeit eigentlich nur um einen Monat verlängern (ohne Gehalt). Mein Arbeitgeber gewährt mir das nur, mit der Bedingung, dass ich, länger als einen Monat zu Haus (ca. 2 1/2 Monate ohne Gehalt).
    Darf das mein Arbeitgeber überhaupt?

    • Hallo Lisa,
      mir ist nicht ganz klar ob du deinen Anspruch auf Elternzeit (36 Monate je Kind) bereits verbraucht hast, oder ob es nur um eine Verlängerung deiner bestehenden Elternzeit geht und du noch Monate übrig hast. Wenn du diese Verlängerung innerhalb der ersten 24 Monate beantragst, dann kann dein Arbeitgeber dies ablehnen. Von 24 Monate auf 36 Monate kannst du ohne Zustimmung verlängern. Außerhalb dieser Zeit (36 Monate) kannst du unbezahlten Urlaub nehmen. Dafür und für die Dauer der Elternzeit darf er keine Vorschriften machen über die Anzahl der Monate.

  • Hallo.
    Ich musste meine Elternzeit um einen Monat verlängern da die Eingewöhung in der Krippe nicht gut voran geht . Der Arbeitgeber hat ohne weiteres zugestimmt. Muss ich das nun noch irgendwo anders melden ?

  • Hallo,

    Ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt. Diese sind nun fast vorbei und mein Mann nimmt im Anschluss 2 Monate Elternzeit. In seinen 2 Monaten werde ich 30 Stunden die Woche arbeiten. Da wir aber erst später einen Kita-Platz bekommen, muss ich danach noch 3 Monate nehmen bwz. verlängern und werde in dieser Zeit nicht arbeiten.
    Ist es sinnvoller die Elternzeit zu verlängern oder neu zu beantragen?

    • Hallo Juliana,
      eigentlich musst du dich für die ersten 24 LM festlegen mit der Elternzeit, es könnte also sein, dass dein Arbeitgeber der Verlängerung nicht zustimmt. Da die Betreuung deines Kindes nicht gewährleistet ist, wird es voraussichtlich aber kein Problem sein. Ob du verlängern kannst oder dann nochmal in Elternzeit gehst nach zwei Monaten, solltest du einmal mit deinem Arbeitgeber abstimmen, es kommt natürlich auch auf deine Tätigkeit an, welche Variante möglicherweise sinnvoll ist.

  • Hallo, ich würde gerne meine Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern. Mein Chef besteht auf Teilzeit was mir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich ist zu arbeiten. Wo beantrage ich denn die Verlängerung der Elternzeit? Und wenn ich in der Elternzeit im 3. Jahr aus finanziellen Gründen einen 450 Euro Job gerne annehmen möchte, kann dies der Arbeitgeber ablehnen bzw muss ich diesen genehmigen lassen?

    • Hallo Kerstin,
      du kannst von 2 auf 3 Jahre ohne Zustimmung deines Arbeitgebers verlängern, wenn du den Antrag bei deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Elternzeit stellst. Sofern du noch Elterngeld beziehst, musst du dies auch der Elterngeldstelle mitteilen. Wenn du dann allerdings einen Nebenjob in einem anderen Betrieb ausüben möchtest, musst du dir die Zustimmung deines Arbeitgebers holen.

  • Ursprünglich habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt. Nur möchte ich nach Ablauf dieses Jahres (im Nov 2019) gerne meine Elternzeit verlängern als Teilzeit in Elternzeit. Muss ich dies-neben dem formlosen Antrag bei meinem Abeitgeber – auch einer behördlichen Institution/Familienkasse melden?

    • Hallo Amelie,
      du kannst den Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen, dieser muss der Verlängerung deiner Elternzeit jedoch nicht zustimmen, da du nur ein Jahr beantragt hast. Er könnte sich darauf berufen, dass du dich eigentlich für die ersten 24 Lebensmonate hättest festlegen müssen. Wenn er Zustimmt und du auch noch weiterhin Elterngeld beziehst, solltest du der Elterngeldstelle die Verlängerung zeitnah mitteilen.

  • Guten Tag, ich habe vor der Geburt meiner Tochter in einem 450€ Job gearbeitet und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Diese geht bis Dezember 2019. Ab August 2019 geht mein Kind in eine Krippe. Habe ich trotzdem Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit auf drei Jahre?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nina

    • Hallo Nina,
      du kannst von 2 Jahren auf die 3 Jahre verlängern, auch wenn dein Kind in die Krippe geht und du nur einen Minijob hattest.

  • Hallo,
    Ich habe Zwillinge und für jedes einzelne jeweils 1 Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt möchte ich diese gerne um 2 Jahre verlängern. Wie ist da die Situation? Benötige ich da die Zustimmung vom Arbeitgeber?

    • Hallo Kat, die ersten 24 Monate, in denen du dich festlegen musstet wie lange du in Elternzeit gehen wirst sind vorbei. Es sollte einer Verlängerung bzw. einem neuen Abschnitt der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers nichts entgegenstehen. Beantrage sie dennoch am besten frühzeitig.

  • Hallo! Ich habe zur Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG eingereicht. Dieses endet Mai 2020. Nun haben wir leider für dieses Jahr keinen Kita-Platz bekommen. Nächstes Jahr sieht das hoffentlich anders aus. Um ihm allerdings zu ersparen von Mai 2020 (wo ich wieder arbeiten müsste) bis Kita-Beginn im Herbst sich extra noch bei einer Tagesmutter einzugewöhnen, würde ich meine Elternzeit gerne verlängern. Grundsätzlich weiß ich ja nun, dass der Arbeitgeber das nach den ersten beiden Jahren nicht einfach ablehnen darf, aber könnte ich meine Elternzeit auch lediglich um 6 Monate und nicht direkt um ein ganzes Jahr verlängern? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

    • Hallo Sandra,
      du kannst über die Dauer der Verlängerung selbst entscheiden. Lediglich Teilmonate sind nicht möglich und es sind insgesamt bis zu 3 Zeiträume für Elternzeit möglich, dies solltest du dabei im Hinterkopf behalten. Möchtest du mehr Unterteilungen, müsstest du dies individuell mit dem Arbeitgeber abstimmen.

  • Hallo,
    ich habe zur Geburt meiner Tochter am 03.08.2017 Elternzeit für 2 Jahre beantragt und Rückkehr in Teilzeitarbeit nach 1,5 Jahren.
    Jetzt arbeite ich auch im Moment Teilzeit in Elternzeit für 20 stunden/Woche.
    Ich möchte das ausstehende halbe Jahr, sowie das eine (fehlende dritte Jahr) nicht verschenken und mir offen halten nochmal 1,5 Jahre bis zum 8. Lebensjahr komplett zuhause bleiben!
    Was muss ich jetzt beachten? Muss ich einfach nur ein Jahr Elternzeit, also das dritte, bis 7 Wochen vor dem 03.08.2019 schrifltich verlängern/beantragen und das Datum offen halten? Wobei ich es ja im Anschluss nicht nehme sondern erstmal in Teilzeit weiter arbeiten möchte.
    Vielen Dank vorab für eine Antwort meiner Frage.

    • Hallo Melanie,
      wenn du derzeit in Elternzeit bist und in Teilzeit arbeitest, dann verbraucht sich dein Anspruch trotzdem. Das bedeutet, wenn du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast (bis 2.8.2019) dann hast du noch 12 Monate Elternzeit übrig, die du bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst. Wenn du nicht im 3. Lebensjahr noch komplett in Elternzeit sein möchtest, sondern erst „irgendwann“ bis zum 8. Lebensjahr, dann musst du zunächst nichts unternehmen. Möchtest du um ein drittes Jahr direkt im Anschluss verlängern, kannst du dies bereits jetzt bei deinem Arbeitgeber beantragen, spätestens 7 Wochen vorher.
      Wichtig ist noch zu beachten, ab dem 3. Lebensjahr gilt eine Antragsfrist von 13 Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit.

      • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
        das sich mein Anspruch durch die Teilzeitrückkehr verbraucht war mir leider nicht klar, das ist ja schade.
        Hätte ich denn das Recht meinem AG jetzt zu sagen ich will doch nochmal zwei Monate(Juni, Juli) bis 02.08.2019, also innerhalb der Elternzeit, zuhause bleiben?

        • ja das geht. Die Frist mit den 7 Wochen musst du aber dennoch einhalten. Dir bleibt dann noch „ein Teil“ von deiner Elternzeit übrig.

  • Hallo liebes elterngeldteam,
    Ich als vater hab 3 Monate elternzeit beantragt und bekommen jetz möchte ich es um 3 monate verlängern, da meine Frau kein deutsch kann kaum was versteht und noch nicht bereit ist allein auf das Kind aufzupassen würde ich es um 2 monate verlängern bis meine Eltern und Familie aus dem Urlaub zurück sind deren Urlaub beträgt 6 Wochen. muss das mir mein Chef zustimmen und die Verlängerung bestätigen oder muss er das nicht.

    • Hallo Jonas,
      dein Chef muss der Verlängerung leider zustimmen. Je nachdem was für ein Verhältnis du zu deinem Chef hast, würde ich die Situation genau so erklären. Alles Gute.

  • Einen schönen guten Tag , meine Frage ist wie folgt… ich habe 10 Monate Elternzeit beantragt, von denen 9 Monate nun leider vorbei sind und mein Partner hat drei Monate, von denen er zwei am Ende ran hängt sodass wir auf 12 Monate kommen. Jetzt ist es so das ich mich noch nicht abkapseln mag und doch lieber die kompletten 12 Monate nehmen möchte…. kann ich das und kann mein Partner die 2 Monate dort dann ran hängen?

    Wo muss ich mich melden?

    Tausend Dank
    Monique

    • Hallo Monique,
      ihr habt insgesamt einen Elternzeitanspruch von 36 Monaten. Du kannst versuchen deine Elternzeit zu verlängern, allerdings muss man sich für die ersten 24 Lebensmonate vorher festlegen. Es wäre also möglich, dass dein Arbeitgeber das nicht genehmigt. Beachte auch unbedingt bei deinem Folgeantrag, dass du nur den vollen Anspruch auf 36 Monate nutzen kannst, wenn du mindestens 12 Monate vor dem 3. Lebensjahr genommen hast. Du kannst maximal in 3 Zeitabschnitte teilen (es sei denn der Arbeitgeber genehmigt mehr) und es sind maximal 24 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr möglich. Die Frist zur Verlängerung der Elternzeit beträgt eigentlich 7 Wochen vor dem Beginn. Am besten suchst du einmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und ihr findet gemeinsam eine Lösung.

      Davon zu unterscheiden ist der Elterngeldanspruch. Je Kind stehen euch als Eltern gemeinsam 12 Monate Basiselterngeld zu und möglicherweise die 2 Partnermonate. Ihr könnt den Antrag auf Elterngeld jederzeit für zukünftige Monate ändern, hierfür einfach formlos ein Schreiben an die Elterngeldstelle richten.

  • Hallo,

    Ich als Vater hatte ingesamt 8 Monate Elternzeit ( 3M in TZ und 5M in VZ ) mit einer Unterbrechung von 2 Monaten.
    Meine Elternzeit endet am 6.8.19.
    Unser Sohn wird am 7.6 1 Jahr.
    Ich würde aber gerne Verlängern.
    Brauche ich dafür die Zustimmung vom AG?
    Und in welcher Frist muss ich die Ankündigung machen vor Ende der Elternzeit 7 oder 13 Wochen ?

    Danke im Voraus.

    • Hallo Stefan,
      wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du bereits Elternzeit in 2 Teilabschnitten genommen. Grundsätzlich sind bis zu 3 Teile möglich (oder mehr, wenn der Arbeitgeber zustimmt), der dritte Teil kann jedoch aus dringenden betrieblichen Gründen von deinem Arbeitgeber abgelehnt werden. Hinzu kommt, dass du dich eigentlich für die ersten 24 Lebensmonate hättest festlegen müssen, wann und wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Vor der 3. Lebensjahr beträgt die Frist für den Antrag auf Elternzeit 7 Wochen (frühestens 8 Wochen vorher stellen). Versuche es einfach und stelle den Antrag. Alles Gute.

  • Hallo, ich habe 2014 Zwillinge bekommen und war für 2 Jahre in Elternzeit. Danach bin ich mit 30 Std. wieder eingestiegen und würde nun gerne ein weiteres Jahr EZ nehmen. Welche Frist muss ich beachten? Kann der AG es ablehnen? Und wäre ich weiterhin über die gesetzliche KK versichert? Danke und Gruß

    • Hallo Nadin,
      die Frist beträgt 13 Wochen vor dem Beginn der gewünschten Elternzeit, da deine Zwillinge älter als 3 und jünger als 8 Jahre sind. Es ist wahrscheinlich erst dein zweiter Elternzeit-Abschnitt, aber der Arbeitgeber kann diesen dennoch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, da es die Zeit nach dem 3. Geburtstag ist. Die Krankenversicherung läuft regulär weiter wie auch vor deiner Elternzeit, wenn du weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis bist und dieses nur aufgrund der Elternzeit dann ruht. Warst du vorher gesetzlich krankenversichert bist du es weiterhin in der Elternzeit. Ebenso verhält es sich wenn du privat krankenversichert bist (hier sind in der Elternzeit die Beiträge dann allein zu leisten).

  • Guten Tag, ich habe 10 Monate Elternzeit beantragt und wollte zum 01.09.2019 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt hat mein Mann seine Arbeitsstelle gekündigt und wir ziehen zum 01.10.2019 in eine andere Stadt. Da ich dort keine Arbeitsstelle habe, möchte ich nun meine volle Elternzeit von drei Jahren nutzen. Muss mir mein jetziger Arbeitgeber die vollen drei Jahre genehmigen oder kann ich kündigen und bekomme trotzdem die drei vollen Jahre?

    Danke für Ihre Antwort!

    • Hallo Valentina,
      am besten versuchst du die Elternzeit zunächst zu verlängern. Eigentlich muss man sich für die ersten 24 Lebensmonate gegenüber dem Arbeitgeber festlegen, wie lange man in Elternzeit gehen möchte, dennoch solltest du es versuchen. Dein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss übrigens keine Begründung enthalten.

  • Hallo Valentina, ich hatte eine Frühgeburt und somit habe ich bis zum 19. statt bis zum 24. Lebensmonat Anspruch auf Elterngeld (mein Mutterschutz war nämlich länger). Gilt dann auch diese Regel mit den ersten zwei Jahren des Kindes und keine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig, wenn ich um 10 Monate verlängere?

    Und regelt eigentlich der Arbeitgeber das, das ich weiterhin krankenversichert bin und die Rentenpunkte angerechnet werden?

    Danke im Voraus.

    • Hallo Sabrina,
      der Antrag auf Elternzeit ist für die ersten 24. LM verbindlich zu stellen beim Arbeitgeber. Das ist unabhängig davon ob es eine Frühgeburt war oder nicht. Man kann immer versuchen die Frist zu verlängern beim Arbeitgeber, er kann sich jedoch auf diese Regel berufen.
      Wenn du vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert warst, bist du es auch in der Elternzeit, solange dein Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Elternzeit ruht. Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch bei der Rente berücksichtigt. Hierfür musst du einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen und die Geburtsturkunde vorlegen.

      • Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Gut zu wissen, ich muss sowieso bei der Rentenversicherung einen Kontoänderungsantrag stellen.

  • Ich habe ein Riesen Problem, ich habe ein Schreiben von meinem Ag erhalten das meiner Verlängerung der Elternzeit nicht stattgegeben wird. Ich musste außerplanmäsig meine Ez um 3 Monate verlänger, da wir keinen Betreuungngsplatz zum Offiziellen Ende bekommen haben. Mein Ag teilte mir mit das ich ab dem 25.05.2019 als unendschuldigt auf Arbeit fehle. Ich wusste leider auch nicht das es eine Frist gobt die ich einhalten muss, um meine Ez problemlos zu verlängern. Was kann ich tun?

    • Hallo Franziska,
      leider schreibst du nicht, wie lange du bereits Elternzeit hattest. Wenn es 2 Jahre waren, dann hast du Anspruch auf eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers, allerdings ist auch hier die Frist von den 7 Wochen vor Beginn der weiteren Elternzeit einzuhalten. Allerdings verschiebt sich die neue Elternzeit dann nur, wenn du den Antrag zu spät gestellt hast, auf eben 7 Wochen nach Einreichung. Für die ersten 24 Monate musstest du dich verbindlich festlegen, warst du kürzer in Elternzeit muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht zustimmen. Am besten suchst du einmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und klärst die Situation. Alles Gute.

  • Hallo liebe Yvonne,

    auch ich habe eine dringende Frage!
    Kind 1 ist am 19.19.2015 geboren worden und ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen (bis 18.10.2017). Kind 2 kam am 16.10.2017 zur Welt, ich hatte meine Elternzeit von Kind 1 zum 4.9.2017 vorzeitig beendet wegen Mutterschutz. Nun möchte ich die restliche Elternzeit meiner Kinder nehmen, und zwar am liebsten zuerst die von Kind 1 (Rest 1 Jahr und 44 Tage), weil wir evtl Kind 3 planen und ich Angst habe, dass diese Zeit sonst verfallen könnte. Geht das auch? Oder müsste der Arbeitgeber da zustimmen?

    Vielen herzlichen Dank schon mal für die Hilfe!
    Katharina

    • Hallo Katharina,
      du hast insgesamt 36 Monate Elternzeit-Anspruch je Kind. Du kannst diese Zeiten bis zum 8. Geburtstag nehmen, davon zwischen dem 3. und 8. Geburtstag maximal jeweils 24 Monate. Zusätzlich darfst du die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte teilen, mehr nur in Abstimmung mit deinem Arbeitgeber.
      Die Übertragung der Elternzeit für dein erstes Kind endet am 18.10.2023, bis dahin müsstest du den Rest genommen haben. Du müsstest den Antrag 13. Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber stellen, da dein erstes Kind bereits 3 Jahre alt ist. Da es nicht der dritte Abschnitt ist, kann der Arbeitgeber ihn eigentlich nicht aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

      • Liebe Yvonne, vielen herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Da bin ich ja nun noch gut in der Zeit und werde das Schreiben die Tage an meinen Arbeitgeber rausschicken.

        Viele Grüße
        Katharina

  • Hallo Yvonne , mein Sohn ist am 18. September 1 Jahr alt und somit ist meine Elternzeit auch vorbei. Würde aber gerne Elternzeit verlängern 1 Jahr. Meine ehemalige Chefin hat mich aber nach der Elternzeit gekündigt. Sie war sowieso nicht einverstanden das ich Schwanger wurde. Und ja es steht ja überall man braucht das OK vom Arbeitgeber aber hab ich ja so nicht mehr kannst du mir sagen ob es auch OHNE oder wie es sonst funktioniert? Ganz liebe Grüße Stephanie 🙂

    • Hallo Stephanie,
      ohne Arbeitsverhältnis gibt es auch keine Elternzeit. Am besten nimmst du Kontakt zum Jobcenter auf und besprichst dort alles einmal in Ruhe. Bedenke, dass du keine Leistungen erhältst, solange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
      Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, bleibst du es, solange du noch Elterngeld beziehst, danach musst du unbedingt Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Was du berichtest klingt nach einer ungerechtfertigten Kündigung und je nachdem wie lange du von der Kündigung schon Kenntnis hast, wäre es vielleicht sinnvoll einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

  • Hallo Yvonne, ich habe 2 Jahre Elterngeld Plus beantragt, dieses endet am 15.7. Ich habe einen Kitaplatz zum 02.09. plus Eingewöhnung und keinen Arbeitgeber, da mein Vertrag nach 2 Jahren auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert wurde. Ich habe 2 Fragen, zum einen kann ich vom 15.7. bis 15.9 etwa die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und bin dann Krankenversichert? Ausserdem überlege ich die Eingewöhnung noch ein bisschen nach hinten zu schieben, das wäre dann die selbe Frage, bin ich in der Zeit Versichert? Danke! Viele Grüsse Jana

    • Hallo Jana,
      wenn du keinen Arbeitgeber hast, liegt auch keine Elternzeit mehr vor. Mit dem Ende der Elterngeldzahlung endet auch die beitragsfreie Zeit in der Krankenversicherung. Hier musst du unbedingt aktiv werden, nimm am besten einmal Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf bzw. prüfe ob du dich bei deinem Mann mit versichern lassen kannst.

  • Hallo Yvonne,
    aktuell befinde ich mich im zweiten Jahr Elternzeit (Läuft bis 21.10.2019) und Arbeit seit 06/2019 in Teilzeit.

    Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 10.01.2019. Für die ersten Januar Tage werde ich den Urlaub aus der Mutterschutzzeit nehmen.

    Ich möchte meine Teilzeit in Elternzeit bis zum 31.12.2019 verlängern um dann ohne vorzeitiges Ende meiner ersten Elternzeit auf Basis meines alten 40 Stunden Vertrages in den Mutterschutz gehen (wegen der besseren Berechnung von Mutterschafts- und Elterngeld).

    Diese kurzzeitige Verlängerung möchte ich allerdings erst mit der Verkündigung der Schwangerschaft machen (die Frist von sieben Wochen wird so eingehalten) und frage mich, ob der Arbeitgeber aufgrund der Schwangerschaft eine Einspruchsmöglichkeit hat, oder ich andere Fallstricke übersehen habe.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
    Freundliche Grüße
    Isabel

    • Hallo Isabel,
      du kannst, da du 2 Jahre Elternzeit genommen hast, diese normal (unter Einhaltung der Frist) verlängern, es bedarf dazu keiner Zustimmung deines Arbeitgebers. Du hast dann weiterhin das Recht, die Elternzeit vorzeitig zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden. Da hat der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit das abzulehnen. Du kannst natürlich Urlaubstage zum Überbrücken nehmen, kannst aber auch die Elternzeit einfach bis in den Januar verlängern und diese vorzeitig beenden. In diesem Moment lebt dein ursprünglicher 40 Std. Vertrag wieder auf und du hast Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

  • Was ist wenn ich keine 7 Wochen mehr bis Zum Ende der Elternzeit habe, habe ich dennoch die Möglichkeit einen Monat zu verlängern? Grund ist ich bekomme den Krippenplatz später als gedacht.

    • Hallo Janine,
      du solltest den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit schnellstmöglich einreichen bei deinem Arbeitgeber. Mit Pech beruft er sich auf diese 7 Wochenfrist. Der Beginn verschiebt sich dann bei verspäteten Antrag entsprechend nach hinten und du müsstest für die Zeit dazwischen gucken ob du Urlaubstage nehmen kannst oder jemand anders das Kind betreuen kann. Achtung, bei Urlaubstagen und gleichzeitigen Bezug von Elterngeld kann es zu Kürzungen kommen beim Elterngeld kommen.

  • Ich arbeite bei einem ambulanten pflegedienst und war in der schwangerschaft vom arbeitgeber freigestellt. In dieser zeit habe ich mein grundgehalt ohne zulagen erhalten. Ich bin momentan das zweite jahr in elterzeit und habe diese gerade um ein weiteres jahr verlängern müssen, da mein sohn noch nicht bereit ist für eine fremdbetreuung. Wir planen nun ein weiteres kind und ich bin unsicher wie ich meinem arbeitgeber gegenüber vorgehen soll. Soll ich im falle einer schwangerschaft die elternzeit unterbrechen? Bekomme ich dann in der freistellung, in die ich dann sofort wieder komme, überhaupt geld? Oder erst wenn die mutterschutzfrist beginnt?

    • Hallo Kitty,
      normalerweise steht dir im Beschäftigungsverbot das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zu, das schließt auch Zulagen etc. mit ein. Deinem Arbeitgeber entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er 100 % deines Gehaltes über die sogenannte Umlage 2 von der Krankenkasse zurück erhält.
      Du hast derzeit deine Elternzeit von 2 auf 3 Jahres verlängert, das ist ein normaler Prozess und völlig in Ordnung. Wenn du jetzt noch einmal schwanger wirst, dann kannst du die aktuelle Elternzeit zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Dein Arbeitgeber kann da auch nicht widersprechen. In dem Moment lebt dein „normaler“ Arbeitsvertrag wieder auf und du bekommst in der Schutzfrist die 13 Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung (vorausgesetzt du bist gesetzlich pflichtversichert) und dazu bekommst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber, wenn dein kalendertägliches Arbeitsentgelt 13 Euro übersteigt. Maßgeblich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Auch diesen Zuschuss bekommt der Arbeitgeber übrigens über das Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet.

  • Hallo Yvonne,

    ich befinde mich momentan in 6 monatiger Elternzeit (im Einvernehmen mit meinem Arbeitgeber). Nun habe ich allerdings gekündigt zum Ende der derzeitigen Elternzeit (Ende derzeitige Elternzeit: 22.09. ; Ende Arbeitsvertrag: 30.09.) Kann ich in diesem Fall meine Elternzeit einfach um einen Monat verlängern (wir haben theoretisch noch 7 Monate „zur Verfügung“ weil meine Freundin im Beschäftigungsverbot ist)? Und wenn ja wie gehe ich dabei vor?

    Beste Grüße,
    Jonas

    • Hallo Jonas,
      ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Da du selbst gekündigt hast, bekommst du zunächst keine Leistungen vom Jobcenter, könntest also z. B. ohne Kürzung durch ALG I weiter Elterngeld beziehen sofern noch Monate offen sind. Am besten nimmst du einmal Kontakt zum Jobcenter auf und besprichst alles dort, auch wie es mit der Krankenversicherung dann aussieht usw.

  • Hallo,
    ich befinde mich momentan in Elternzeit. Mein Kind ist am 21.11.17 geborgen, die Elternzeit läuft bis 20.11.19. Da ich nach der Geburt ja noch in Mutterschutz war, meine Frage: Habe ich dann überhaupt 2 Jahre Elternzeit genommen? Oder sind es durch den Mutterschutz weniger?
    Ich bin jetzt wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 25.12.19. Kann ich bis dahin meine Elternzeit verlängern ohne dass mir mein Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld flöten geht?

    • Hallo Valerie,
      der Mutterschutz wird auf die Elternzeit mit angerechnet, du hast also am 20.11.2019 genau 2 Jahre Elternzeit genommen. Theoretisch müsstest du am 21.11.2019 wieder arbeiten, bis der neue Mutterschutz dann am 25.12.2019 beginnt. Du kannst aber auch deine Elternzeit verlängern und diese dann vorzeitig, einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, wieder beenden. Dadurch hast du dann wieder Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

  • Hallo liebe Yvonne,

    Meine Frau möchte die Elternteil verlängern.
    Wir hatten nur 1 Jahr beantragt.
    Wir würden fristgerecht das zweite & dritte Jahr noch zusätzlich beantragen. Unsere Frage: wieviel Elterngeld bekommen wir ? & wieviel dürfen wir dazuverdienen.

    Vorab vielen vielen Dank.

    Liebe Grüße

    • Hallo Johannes,
      der Arbeitgeber deiner Frau muss dieser Verlängerung zustimmen. Am besten rechtzeitig (mindestens 7 Wochen vorher) beim Arbeitgeber beantragen.
      Wenn deine Frau in diesem 1 Jahr Elternzeit Basiselterngeld bezogen hat, dann bekommt ihr kein Elterngeld mehr, da euer Anspruch aufgebraucht ist. Mit ist der Hinzuverdienst nicht relevant und kann daher unbegrenzt erfolgen (vorbehaltlich weiterer Unterstützungsleistungen wo eine Anrechnung erfolgen könnte). Wenn ihr in Bayern wohnt, könntet ihr ab dem 13. Lebensmonat noch Familiengeld bekommen.

      • Hallo Yvonne, das heißt ich kann auch im Voraus planen 1 Jahr Elternzeit mit vollem Geld (Basiselterngeld) und 1 Jahr Elternzeit wo ich in Teilzeit arbeite ohne Elterngeld und bin dann beim Verdienst frei? Lieben Dank, Nina

        • Hallo Nina,
          wenn du kein Elterngeld mehr beziehst in den Monaten mit Teilzeitarbeit, musst du beim Verdienst nicht aufpassen. Wichtig ist nur, dass du die Stundengrenze pro Woche einhältst – maximal 32 Std. in der Woche im Lebensmonatsdurchschnitt. Nur so bleibt der Anspruch auf Elternzeit bestehen.

  • Hallo
    Meine 2 Jahre Elternzeit sind fast vorbei und ich bin mir nicht sicher was ich tun muss, wenn ich um ein Jahr verlängern möchte. Bin ich dann noch versichert und muss ich das irgendwo meldem außer beim Arbeitgeber?
    Liebe Grüße Bianca

    • Hallo Bianca,
      es reicht aus, wenn du rechtzeitig vor Ablauf deiner jetzigen Elternzeit diese verlängerst bei deinem Arbeitgeber. Wenn du von vornherein 2 Jahre beantragt hast, dann kann er den Antrag auch nicht ablehnen. Rechtzeitig bedeutet, vor dem 3. Geburtstag deines Kindes gilt eine Frist von 7 Wochen vor dem Ende der alten Elternzeit. Die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Am besten informierst du deine Krankenkasse auch über die Verlängerung.

  • Hallo,

    Heißt „Elternzeit kann maximal bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. “ das, dass es spätestens am 7te Geburstag starten soll, und spätestens am 8te Geburstag enden soll?
    Mein Sohn ist im April 2012 geboren und wird 8 Jahre alt im April 2020. Ich möchte das drittes Jahr Elternzeit ab Januar 2020 bis Januar 2021 beantragen und Teilzeit im Elternzeit (30Std/Woche) ausüben . Würde es noch gehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße,
    Manuela

    • Hallo Manuela,
      Elternzeit ist längstens bis einen Tag vor dem 8. Geburtstag deines Sohnes möglich, unabhängig davon, wieviele Monate du von den insgesamt 36 Monaten noch übrig hast. Da dein Kind vor dem 1.7.2015 geboren wurde, musst du, sofern du es noch nicht hast, beantragen, dass du die 12 Monate in die Zeit nach dem 3. Geburtstag übertragen möchtest. Das ist ohne Frist möglich. Mehr als 2 Zeitabschnitte darfst du aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers wählen (insgesamt auf die 36 Monate betrachtet). Wenn der Übertragung zugestimmt wurde und du die Elternzeit noch nehmen möchtest, musst du diese 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beantragen.

      Ps.:Solltest du zwischendurch den Arbeitgeber gewechselt haben, ist dieser nicht an die Vereinbarung gebunden, die du mit deinem vorherigen Arbeitgeber getroffen hast. Bedeutet, dass dieser letzte Teil deiner Elternzeit dann auch komplett verfallen kann.

  • Hallo Yvonne,

    ich bin momentan in meiner 2-jährigem Elternzeit. Anfang diesen Jahres wurde ich aufgrund der Betriebsschließung gekündigt. Kann ich trotzdem eine Verlängerung der Elternzeit beantragen? Wenn ja wo und wie? Ich würde gerne das dritte Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Ohne die Verlängerung der Elternzeit werden aber, soweit ich informiert, bin meine Sozialleistungen nicht weiter übernommen.

    • Hallo Nadine,
      bitte wende dich umgehend an das für dich zuständige Jobcenter um deine Ansprüche auf ALG und Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen zu klären. Ohne bestehenden Arbeitsvertrag besteht leider, entgegen deiner Annahme, keine Elternzeit mehr.

  • Hallo Yvonne,
    ich hatte mich auf 1 Jahr Elternzeit eintschieden, jetzt möchtexich aber verlängern. Darf ich auch anstatt 1 Jahr z.B nur 10 Monate verlängern? Und werde ich nach 1 Jahr Elternzeit iwie Geld bekommen?
    Ich danke dir vorab.

    • Hallo Gökcin,
      eigentlich muss man sich für die ersten 24. LM festlegen. Wenn du den Antrag auf Verlängerung bei deinem Arbeitgeber stellst, so kann er sich darauf berufen und dir die Verlängerung versagen. Um wieviele Monate oder Tage du verlängerst, bleibt dir überlassen, bedenke aber, dass du nicht mehr als 3 Abschnitte insgesamt nehmen darfst um deine 36. Monate insgesamt zu verbrauchen.

  • Hallo Frau Nagel ,

    Ich möchte ab März Teilzeit in Elternzeit arbeiten , nun habe ich etwas mehr als 2 Jahre EZ beantragt bis Ende Juli. Sollte ich vor Beantragung der Teilzeitstelle die Elternzeit verlängern um gewiss nur Teilzeit arbeiten zu müssen? Da ich eine 2. Schwangerschaft plane beende ich dann die EZ vorm Mutterschutz, um den AG Zuschuss von vor der EZ zu erhalten? Oder sollte ich erst während ich arbeite die Elternzeit bis Mutterschutz verlängern … wie ist die richtige Vorgehensweise ? Erst Antrag Elternzeitverlängerung, dann Teilzeitantrag oder zusammen? LG und Danke !

    • Hallo MeHa,
      wenn du deine Elternzeit verlängern möchtest, dann stelle am besten rechtzeitig den Antrag. Wenn du von Anfang an 24 Monate genommen hast, ist diese Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmungspflichtig durch den Arbeitgeber, wohl aber, wenn du beantragst in Teilzeit arbeiten zu wollen. Du solltest daher beides zusammen beantragen, damit dein Arbeitgeber weiss, woran er ist.

  • Hallo!
    Wie gehe ich bei Wiedereinstieg in Teilzeit in Elternzeit vor? Erst Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern und dann Teilzeit beantragen oder parallel ? Kann ich dann die Elternzeit und die Teilzeitstelle bei erneuter Schwangerschaft einfach wieder kürzen um mein altes Gehalt im Mutterschutz zu erhalten ?
    Danke für die Hilfe

    • Hallo Leni,
      am Besten mit der Verlängerung den Teilzeitwunsch mitteilen. Wenn du von 2 auf 3 Jahre verlängerst, dann ist dies nicht zustimmungspflichtig durch den Arbeitgeber, jedoch die Teilzeitarbeit schon. Diese kann er dir verweigern. Solltest du erneut schwanger werden, kündigst du die bestehende Elternzeit zu einen Tag vor dem neuen Mutterschutz auf, sodass dein alter Vertrag und somit dein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder auflebt.

  • Liebe Yvonne,
    ich möchte demnächst fristgerecht meine derzeitige Elternzeit von zwei Jahren um 3 Monate verlängern und zum Ende dieser Elternzeit kündigen, um nahtlos eine neue Stelle anzunehmen (wir sind umgezogen).
    Kann ich später (z.B. zum Schuleintritt) die restlichen 9 Monate bei dem neuen Arbeitgeber nehmen oder verfallen sie?

    Tausend Dank im Voraus und liebe Grüße!

    • Hallo Franziska,
      wenn du zum Ende einer Elternzeit kündigen möchtest, dann musst du dies spätestens 3 Monate (!!!) vor dem Termin schriftlich tun (z.B. Elternzeitende 28.12., Kündigung muss bis zum 28.9.eingehen). Wenn du bisher nur 2 Teile Elternzeit hattest, darfst du noch einen dritten Abschnitt nehmen. Dieser Teil verfällt am Tag des 8. Geburtstag, vorher kannst du diese Zeit auch bei einem anderem Arbeitgeber noch beanspruchen.

  • Hallo Fr. Nagel.
    Ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit meines 2. Kindes, der am 23. 11. 19 drei Jahre alt wird. Meine Elternzeit endet am 22.01.2020,weil mein 2. Kind während der 2-jährigen Elterzeit des ersten Kindes(*27.12.14) geboren wurde und ich die verbliebenen Wochen Elternzeit hinten dran gehängt habe. Nun denke ich drüber nach, das verbleibene Jahr Elternzeit vom ersten Kind hinten anzuhängen. Im Antrag an den Arbeitgeber müsste ich nun vom 22.01.2020 ausgehen, sowohl was die 7 Wochen Frist angeht, sowohl als auch für den Beginn der neuen Elterzeit. Und der erste Arbeitstag wäre dann der 23.01.2021? Stimmt das so alles? Herzlichen Dank für Ihre Antwort
    Gruß

    • Hallo Isabell,
      dein erstes Kind fällt noch unter die alte Elternzeitregelung. Die Frist zur Anmeldung beträgt 7 Wochen vor deren Beginn. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Kritisch könnte hier sein, dass du die verbliebenen Wochen dieser zunächst 2-jährigen Elternzeit bereits genommen hast, ohne das dritte Jahr anzuschließen. Denn vor dem 01. Juli 2015 war nur die Unterteilung in 2 Abschnitte möglich. Mit Zustimmung des Arbeitgebers dürfen es aber auch hier mehr als 2 Abschnitte sein.

  • Liebe Yvonne,
    Meine 2 jährige Elternzeit endet am 19.09.2019
    Ich möchte nun das dritte Jahr dranhängen, habe aber die 7 Wochen Frist verpasst und erst heute den Antrag auf Verlängerung losgeschickt.
    Muss mein Arbeitgeber dem Antrag nun trotzdem zustimmen?
    Liebe Grüße Johanna

    • Hallo Johanna,
      dein Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass du zunächst zum Ende der ersten Elternzeit deiner Arbeitspflicht nachkommst. Der Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich, sodass der Beginn erst 7 Wochen nach der Einreichung des Antrags liegt. Mitunter sehen die Arbeitgeber jedoch darüber hinweg, mit Pech musst du die Zeit mit Urlaub etc. überbrücken. Da es sich erst um den zweiten Abschnitt handelt und dieser in der Zeit vor dem 3. Geburtstag liegt, kann er dem eigentlich nicht widersprechen.

  • Guten Tag liebe Yvonne

    Hätte auch mal eine Frage
    Würde gerne meine Elternzeit von 2 Jahren auf 3 Jahre verlängern (Ende 2. 21.01.2020)
    Wie sieht es denn dann mit Leistungen aus?
    Würde mich über Antwort freuen
    Liebe Grüße
    Michelle

  • Hallo Yvonne

    ich habe als Papa nun ab Geburt 3 Monate Elternzeit beantragt und verbraucht.

    Wenn ich nun verlängern möchte (ohne Elterngeld) ich verstehe das ganze mit den Zeitabschnitten nämlich nicht… Einmal schreibt man das man Elternzeit solange nehmen kann also (12 Monate von 0 – 3 Jahre) und (24 Monate von 3 – 8 Jahre) bis es verbraucht ist und dann bin ich einbisschen verwirrt.

    Bei mir geht es um die Zeit mit meinem Kind und nicht um das Elterngeld meine Frage kann ich nun beliebig beim Arbeitgeber verlängern oder ist dies so einfach nicht möglich?

    Als Papa möchte ich nicht 1 oder 2 Jahre sofort nehmen müssen sondern das ganze in kleine Monaten aufteilen.

    Könntest du mir ein Beispiel machen damit ich das ganze verstehen kann?

    Viele Grüße

    Asareos

    • Hallo Asareos,
      so wie du es gerne machen möchtest funktioniert es nur, wenn dein Arbeitgeber das ganze genehmigt. Insgesamt, also in den 36 Lebensmonaten die du Anspruch auch Elternzeit hast bis zum 8.Lebensjahr, darfst du nur 3 Zeitabschnitte nehmen es sei denn der Arbeitgeber stimmt dem zu, dass es mehr sein dürfen. Wenn du einmal den Arbeitgeber wechseln musst, dann wäre der neue Arbeitgeber aber nicht mehr an diese individuelle Vereinbarung gebunden.
      Zusätzlich gibt es die Regel, dass du dem Arbeitgeber mitteilen musst, wie du in den ersten 24. Lebensmonaten nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest. Das heißt, wenn du nun 3 Monate in Elternzeit warst und keine weiteren Monate beantragt hast bevor dein Kind 2 Jahre als wird, dann ist eigentlich keine Elternzeit für dich mehr möglich. Erst wieder ab dem 2. Geburtstag, es sei denn, dein Chef genehmigt es, du kannst es also versuchen einen Antrag zu stellen. Hierbei unbedingt immer die Antragsfristen von 7 Wochen einhalten.
      Von den 3 Zeitabschnitten insgesamt, darfst du maximal 24 Monate nach dem 3. Geburtstag und vor dem 8. Geburtstag nehmen. Angenommen die 24 Monate wären dein 3. Abschnitt, könnte der Arbeitgeber diesen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Frist in diesen Zeitraum für den Antrag auf Elternzeit beträgt 13 Wochen.

  • Ich habe große Schwierigkeiten meine Elternzeit von 1 auf 3 Jahre zu verlängern. Eigentlich war der Plan nach 16 Monaten wieder zu arbeiten. War fest so vereinbart. In dieser Zeit wurde mir aber mitgeteilt, dass man mich nach Rückkehr kündigen muss (personelle Veränderungen). Da es ein Kleinbetrieb ist, Nun habe ich Verlängerung eingereicht doch diese wurde abgelehnt. Der Fall liegt jetzt beim Anwalt und ich mache mir große Sorgen. Eine Fremdbetreuung ist momentan eigentlich überhaupt nicht möglich. Er fremdelt so extrem. MUTTER sein könnte so schön sein wenn man nicht um solche Dinge so kämpfen müsste.
    Achja, da mein Mann in Österreich arbeitet fällt für uns auch ohne Elternzeit (bestehendes Arbeitsverhältnis) das Kindergeld und Familiengeld bald komplett weg 🙁

    • Hallo Sony,
      die Verlängerung von 1 Jahr kann schwierig sein, da der Arbeitgeber sich darauf berufen darf, dass du dich für die ersten 24. LM festgelegt hast.
      Wenn ihr weiterhin in Deutschland lebt, dein Mann aber in Österreich arbeitet, ist das Land vorrangig die Familienleistung an euch zu zahlen. Fällt es niedriger aus als in Deutschland, bekommt ihr hier die Differenz.

  • Guten Tag. Mein Arbeitgeber hat 4 Monate vor Arbeitsantritt meine Verlängerung von 2 auf 3 Jahre abgelehnt mit der Begründung das Personal fehlen würde. In 4 Monaten findet man doch wohl eine Mfa oder?
    Liebe Grüße

    • Hallo Lennart,
      eine Verlängerung von 2 auf 3 Jahre sollte eigentlich keine Probleme geben, wenn die Fristen eingehalten wurden, was bei dir der Fall ist. Der Arbeitgeber muss die Interessen beider Seiten betrachten, hier ein Urteil dazu: Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2011, Aktenzeichen: 9 AZR 315/10. Suche am besten noch einmal in Ruhe das Gespräch, erläutere möglicherweise auch die Gründe für die Verlängerung.

  • Guten Abend,

    Ich möchte meine Elternzeit von Kind Nr. 2 von beantragten 2 auf 3 Jahre verlängern.
    Die Elternzeit läuft noch bis 08.06.20.
    Die Elternzeit ging Nahtlos von Kind 1 (3 Jahre Elternzeit) zu Kind 2.
    Kann ich den Antrag jetzt schon stellen oder gibt es Probleme wenn der Antrag zu früh eingeht? Gibt es generell Probleme weil ich ja bei Kind 1 schon 3 Jahre in Elternzeit war.

    Liebe Grüße und vielen Dank!

    • Hallo Franziska,
      grundsätzlich sind immer die Fristen zu beachten um die Elternzeit zu verlängern (7 Wochen vor dem 3. Geburtstag bzw. 13. Wochen nach dem 3. Geburtstag, bzw. bei Beginn 6 Wochen vor 3. Geburtstag) . Je früher du den Antrag aus der Elternzeit heraus stellst, desto fairer ist es für den Arbeitgeber und seine Planung. Dir stehen 3 Jahre Elternzeit je Kind zu, es sollte zu keinen Problemen kommen.

  • Hallo,
    Ich habe nach der Geburt meiner Tochter 2 Jahre elternzeit genommen. Diese endet am 14.02.2020.
    einen Kindergartenplatz können wir frühestens im August/September 2020 bekommen. Daher möchte ich meine elternzeit um ein Jahr verlängern und wenn meine Tochter den Platz bekommt wieder verkürzen. Das Problem ist, dass ich nach der elternzeit nicht mehr zu meinem Arbeitgeber zurück möchte. Was wäre also, wenn meine Tochter im September 2020 in den Kindergarten ginge, ich wieder arbeiten gehen möchte, aber den Arbeitgeber wechseln werde. Kann ich dann einfach mein Arbeitsverhältnis kündigen und bekomme die restlichen nicht genommenen Monate wieder ‚zurück‘?

    • Hallo Lisa,
      du kannst deine Elternzeit verlängern. Der vorzeitige Beendigung, wenn du den Kitaplatz bekommen hast, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Weiterhin ergibt sich das „Problem“, dass wenn du zum Ende der Elternzeit dein Anstellungsverhältnis kündigen möchtest, du das 3 Monate vorher tun musst. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch deine Elternzeit. Wenn du noch Monate übrig hast und einen dritten Teil nehmen möchtest, kannst du das auch bei einem anderen Arbeitgeber tun. Die Antragsfristen hierfür sind entsprechend einzuhalten.

  • Hallo,
    ich hatte bei meinem jetzigen AG zwei Jahre Elternzeit beantragt und genommen (August 17-19) und arbeite jetzt normal in Teilzeit wieder. Das verbleibende dritte Jahr würde ich gern irgendwann nach dem 3. Geburtstag nehmen. Wie verhält sich das wenn ich kündige und dann einen neuen AG habe. Kann ich das auch bei jeder anderen Firma irgendwann unter Einhaltung der 13 Wochen nehmen? Muss der neue AG dann zustimmen?

    • Hallo Melli,
      die verbleibenden Elternzeit kannst du auch bei einem anderen Arbeitgeber nutzen. Solltest du allerdings mehr als 3 Teile Elternzeit vereinbart haben, muss der neue Arbeitgeber dem nicht zustimmen und er kann bei Zeiträumen zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr aus dringenden betrieblichen Gründen eine Elternzeit ablehnen.

  • Hallo Ivone,

    ich habe für mein erstes Kind gleich 2 Jahre EZ genommen. Diese endet am 01.03.20.
    Ich werde ab dem 01.04.20 erneut in Mutterschutz sein. Kann ich die Elternzeit fürs Kind 1 einfach um 1 Monat verlängern? (Ich habe noch ca. 16 Wochen Zeit dafür.) Oder muss ich um 1 Jahr verlängern und dann wieder um 11 Monate kürzen, (was mir sinnlos erscheint.)
    Muss ich dem AG einen Grund für die Verlängerung angegeben? Kann ich jetzt nur um den 1 Monat verlängern und über die 2. Schwangerschaft erst im Dezember informieren?

    • Hallo Kariam,
      du könntest die Elternzeit so verlängern wie du geschrieben hast. Es macht so gesehen keinen Unterschied ob du ein weiteres Jahr verlängerst oder einen Monat. Die neue Schwangerschaft berechtigt dich dazu, die dann bestehende Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Die verbleibende Zeit darfst du später neu beanspruchen. Deinem Arbeitgeber gegenüber wäre es fair mit offenen Karten zu spielen, dass du erstmal nicht wiederkommst. Einen Grund für die Verlängerung musst du aber nicht nennen.

  • Hallo liebes Elternzeit-Team, ich habe im Mai 2013 eine Tochter geboren, für die ich 3 Jahre Elternzeit genommen habe. Für eine weitere Tochter (Janur 2017) habe ich ebenso 3 Jahre genommen. Nun läuft die Elternzeit bald ab und ich habe gelesen, dass man für Kinder, die ab 2015 geboren sind, 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3 und 8 Lebensjahr nehmen kann. Dann habe ich wiederum gelesen, dass einem nur 3 Jahre Elternzeit zustehen. Alles sehr verwirrend. Kann ich nun weitere Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen bzw. steht mir diese überhaupt zu? Vielen Dank schon mal für eure Mühe

    • Hallo Anne-Marie,
      es sind 3 Jahre Elternzeit. Ab dem Geburtsjahr 2015 darf man 24 Monate von den insgesamt 3 Jahren in den Zeitraum vom 3. bis zum 8 Geburtstag legen. Vor 2015 waren es nur 12 Monate. Wenn du bereits 2x 3 Jahre Elternzeit genommen hast, steht dir ohne ein weiteres Kind keine Elternzeit mehr zu.

  • Ich habe 2 Jahre Elternzeit bis Feb 2020 eingereicht und arbeite seit September Teilzeit in der Elternzeit. Nun möchte ich meine Elternzeit und meine Elternteilzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Wir verhält sich das, wenn wir nun ein zweites Kind planen? Wie wäre hier das geschickteste Vorgehen?
    Bekäme man im nächsten Mutterschutz dann das Nettogehalt vor dem ersten Kind auch wenn man Teilzeit gearbeitet hat? (siehe obenstehenden blauen Kasten)
    Was wäre, wenn ich meine Elternzeit nicht verlängere und im ab Februar 2020 in einem Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft wäre? Würde ich dann mein Nettogehalt von vor Kind 1 bekommen, weil ich theoretisch wieder Vollzeit arbeiten gekommen wäre?

    • Hallo Tina,
      eine Verlängerung deiner Elternzeit von 2 auf 3 Jahre ist kein Problem. Wenn du vorher wieder Schwanger bist, beendest du diese bestehende Elternzeit zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dadurch lebt dein ursprünglicher Vertrag wieder auf und du bekommst dein Mutterschaftsgeld auf dieser Basis. Anders beim Elterngeld. Dort werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet. Wenn Monate mit Elterngeld (bis 14. LM max.) enthalten sind, werden ältere Monate herangezogen.
      Verlängerst du deine Elternzeit nicht, arbeitest regulär auf Basis des ursprünglichen Vertrages, dann erhältst du im Falle eines Beschäftigungsverbotes den Mutterschutzlohn auf dessen Grundlage.

  • Guten Tag,
    ich möchte meine einjährige Elternzeit um 4 Monate verlängern. Mein Mann hat den Antrag fristgerecht persönlich abgegeben, aber der Empfang hat eine Bestätigung verweigert. Auf eine E-Mail an die Personalabteilung erhielt ich keine Reaktion. Welche Rückmeldepflicht hat der Arbeitgeber mir gegenüber? Letztendlich muss ich die Versorgung meines Kindes sicherstellen?

    • Hallo Britta,
      eine Verlängerung in deinem Fall liegt im Ermessen des Arbeitgebers, denn für die ersten 24. Monate musstest du dich in deinem Antrag eigentlich festlegen. Darauf kann er sich nun berufen. Es ist nun etwas kritisch, da du keine Bestätigung über den Eingang hast. Eine Rückmeldung muss er schriftlich an dich richten. Sollte der ursprüngliche Antrag verloren sein, kann er natürlich nicht antworten. Ich würde noch einmal das Gespräch suchen mit deinem Vorgesetzten und ihn bitten den Sachverhalt aufzuklären. Sollte das alles nichts helfen, ist die Frage ob du dich anwaltlich unterstützen lassen solltest.

  • Liebe Yvonne,
    ich hätte auch mal eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit. Allerdings ist es bei mir etwas komplizierter… Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit meiner Tochter, die am 31.01.2020 nach zwei Jahren endet. Ich habe mich im August 2019 zurückgemeldet und gesagt, dass ich gerne mit 50% wieder einsteigen möchte. Dieses wurde genehmigt und schriftlich festgehalten. Nun ist es so, dass ich wieder schwanger bin und offiziell am 08.03.2020 in den Mutterschutz gehen werde. Für fünf Wochen zurückzukehren, ist natürlich irgendwie blöd. Daher nun meine Frage: Könnte ich die erste Elternzeit meiner Tochter verlängern, nach fünf Wochen wieder abbrechen und das volle Gehalt im Mutterschutz bekommen? Oder würde ich eh nur die 50% bekommen, weil ich dieses schon so vereinbart hatte? Ich danke dir sehr für eine Antwort.

    • Hallo Sabrina,
      eigentlich sollte es da kein Problem geben, wenn du deine Entscheidung noch einmal änderst. Du wirst die Fristen einhalten und teilst dann am besten auch gleich deine neue Schwangerschaft mit und den neuen Beginn der Mutterschutzfrist. Möglicherweise ist es relevant, was du deinem Arbeitgeber in eurer schriftlichen Vereinbarung genau unterschrieben hast. Im Zweifel solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
      Wenn du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz unterbrichst, lebt (vorbehaltlich deiner unterschriebenen Vereinbarung) dein ursprünglicher Vertrag wieder auf und du hast Anspruch auf den vollen Arbeitgeberzuschuss.

      • Liebe Yvonne,
        ich häng mich da mal dran da es bei mir genau das Gleiche ist. Meine Frage wäre noch: Reiche ich erst den Antrag auf Verlängerung der EZ ein und warte bis dieser bestätigt wird und sende dann die MItteilung auf Unterbrechung zum nächsten Mutterschutz hinterher? Oder kann ich das problemlos alles in einem Anschreiben/Antrag abfrühstücken?

        Viele Grüße,
        Lisa

        • Hallo Lisa,
          wenn du auch nach 2 Jahren eine Verlängerung einreichst, sollte sich kein Problem ergeben. Es besteht aufgrund der neuen Schwangerschaft zusätzlich noch wieder (weiter) Kündigungsschutz. Somit kannst du alles in einem Antrag schreiben, da dir bereits der neue Mutterschutzbeginn bekannt ist. Es kommt immer ein wenig darauf an, wie es weiter geplant war mit dem Arbeitgeber und was davon einzuhalten ist. Möchtest du dort wieder nach der zweiten Elternzeit beginnen, solltest du mit offenen Karten spielen.

  • Hallo Frau Nagel,

    Ich bin momentan im 8. Monat schwanger und vom Arbeitgeber freigestellt. Mein Mutterschutz beginnt zum 08.12.19. ich plane gerade die Beantragung von elterngeld und Elternzeit. Wer bezahlt mir das 2. und 3.lebensjahr wenn ich gleich für die ersten 12 Monaten das elternbasisgeld beantrage? Wie kann ich das am besten beantragen??

    • Hallo Logani,
      für das 2. bzw. 3. Jahr gibt es kein Geld, es sei denn du lebst in Bayern (Familiengeld) oder Sachsen (Landeserziehungsgeld). Je Kind hast du Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngeld Plus.

  • Hallo Yvonne, ich habe eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit. Ich habe ursprünglich 14 Monate beantragt und dann mit Zustimmung des Arbeitgebers um 4 weitere Monate verlängert. Ist es prinzipiell möglich nochmal es zu verlängern? Ich würde es jetzt gerne auf insgesamt 24 Monate verlängern wollen. Die Frist um es zu beantragen wäre wieder 7 Wochen vor Ablauf der bereits beantragten Elternzeit? Vielen Dank, Martina

    • Hallo Martina,
      mit Zustimmung deines Arbeitgebers ist dies sicherlich möglich.Dieser Verlängerung muss er jedoch nicht zustimmen. Spätestens 7 Wochen vorher müsstest du es anmelden, früher wäre in diesem Fall wenn du nicht wiederkommen möchtest fair.

  • Hallo, ich hab eine Frage: Bevor ich Entbunden habe war ich befristet angestellt. Jetzt bin ich 1. Jahr in Elternzeit. Will aber verlängern. Wie verlängere ich um 1. Jahr wenn das Arbeitsamt zuständig ist? Würde mich um Antwort sehr freuen! ☺️

    • Hallo Alexandra,
      ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt es in dem Sinne keine Elternzeit. Beim Arbeitsamt kannst du nur geführt werden, wenn du vermittelbar bist. Möchtest du dich weiterhin in Vollzeit um dein Kind kümmern dann trifft das nicht zu. Melden solltest du dich dort dennoch einmal. Am besten nimmst du auch einmal Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf. Ohne Elterngeldbezug kann es sein, dass du eigene Versicherungsbeiträge zahlen oder dich über deinen Mann versichern müsstest.

  • Hallo Yvonne, meine Elternzeit ist abgelaufen, die 7 Wochen Frist daher verstrichen. Aufgrund eines befristeten Vertrages ist kein Arbeitgeber für mich zuständig. Ist es dennoch möglich, die Elternzeit zu verlängern bzw. zu beantragen?

    • Hallo Jojo,
      wenn dein Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen ist, hast du keinen Anspruch mehr auf Elternzeit. Regulär wäre die Arbeitsagentur für dich zuständig, wenn du erwerbsfähig und somit auch vermittelbar bist. Letzteres ist u.a. ja abhängig von der Betreuungssituation deines Kindes. Melden solltest du dich da am besten trotzdem und auch bei der Krankenversicherung. Bekommst du kein Elterngeld mehr, kann es sein, dass du dich selbst versichern musst (oder über deinen Mann z.B.).

  • Hallo Yvonne, ich hatte ursprünglich 14 Monate Elternzeit beantragt und wollte diese gerne verlängern,da mir mein Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass er momentan gar keine Verwendung für mich habe. Die Verlängerung wurde schriftlich abgelehnt – allerdings ohne Begründung. Mündlich hieß es dazu nur, man wisse ja nicht, was in einem halben Jahr oder Jahr sei und ob man mich dann einsetzen könne. Ist das wirklich rechtens? Ich weiß, dass abgelehnt werden kann, wenn nach „billigem Ermessen“ entschieden wurde. Aber ohne Begründung kann ja keiner sagen, ob das der Fall ist. Was wäre denn hier ein griffiger Grund für eine Ablehnung?
    Vielen Dank für deine Antwort und liebe Grüße, Kathi

    • Hallo Kathi,
      das klingt etwas merkwürdig. Dein Arbeitsplatz ist „frei“ zuhalten bzw. dir ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Keine „Verwendung“ ist also kein Argument, wenn deine Rückkehr nach 14 Monaten von vornherein eigentlich geplant war. Richtig ist, dass er der Verlängerung nicht zustimmen muss, da du dich für die ersten 24. LM hättest festlegen müssen. Andererseits ist die fehlende Begründung denke ich ein Punkt, an dem du angreifen kannst. Ich denke es wäre sinnvoll sich an einen Fachanwalt zu wenden. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.

  • Hallo Yvonne!

    Ich bin mit meiner zweiten Tochter in Elternzeit. Ich habe 1,5 Jahre EZ eingereicht die bis Ende Mai geht. Jetzt habe ich schon frühzeitig Einen Kitaplatz bekommen und würde schon im April wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Da die Kita nur bis 15:30 betreut bedeutet das für mich, dass ich nur bis höchstens 14:45 arbeiten kann. Meine Koordinatorin hat mir jetzt Zeiten unter anderem von 10:30 – 16:30 Uhr angeboten. Das funktioniert natürlich nicht.
    Jetzt meine Frage.
    Kann ich überhaupt einen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten haben?
    Es ist ein großes Krankenhaus indem ich arbeite und ich weiß nicht inwieweit ich dagegen angehen kann.
    Und meine EZ verlängern geht meines Wissens auch nur mit Zustimmung des AG. Oder?

    • Hallo Bine84,
      also am besten ist, du erweiterst deinen Antrag auf Elternteilzeit bzw. stellst einen weiteren Antrag auf Neuverteilung der Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber weiß aktuell vermutlich nicht, welches Bedürfnis du hast, um 14.45 Uhr gehen zu müssen. Gebe klar an, welche Arbeitszeit für dich in Frage kommt (früheste Beginn und späteste Endzeit), da du sonst dein Kind nicht betreuen kannst. Wichtig ist, dass es auch keine andere Person in dieser Zeit kann. Falls es zu einer Klage kommt, musst du dies belegen können. Hast du so keinen Erfolg, wende dich an den Betriebsrat. Die Verlängerung der Elternzeit ist in diesem Fall zustimmungspflichtig, da du weniger als 24 Monate genommen hast. Da aber der Betreuungsplatz ja an den Arbeitsplatz / die Teilzeit geknüpft ist, sollte eine Lösung gefunden werden. Einen Anspruch „früher“ zu beginnen, hast du übrigens nicht. Bevor es eskaliert, schaue einmal ob ab Juni eine andere Arbeitszeit möglich ist und beginne dann. Nutze sonst die Zeit ab April ein wenig für dich.

  • Hallo Frau Nagel, in Ihrem Bericht steht dass die Elternzeit ohne die Zustimmung des Arbeitgebers für das 3. Jahr erweitert werden kann. Gilt dies auch wenn man bereits das 1. Elternzeitjahr auf zwei Jahre verlängert hat und eben jetzt nochmals verlängern möchte?

    • Hallo Seli18,
      du bist aus dem Bindungszeitraum von 24 Monaten raus. Die weitere Verlängerung ist ohne Zustimmung mit einem rechtzeitigen Antrag möglich.

  • Hallo Yvonne,

    ich befinde mich momentan in der zweijährigen EZ mit meinem 1. Kind. Diese möchte ich nun um 1 weiteres Jahr verlängern aber trotzdem ab September in Teilzeit wieder arbeiten gehen. Mein Gedanke: wenn ich in der EZ wieder schwanger werde und das 2. Kind noch in der EZ zur Welt kommt bzw. sich der Mutterschutz mit der EZ überschneidet bekomme ich nochmal das volle Mutterschaftsgeld wie vom 1. Kind ist das richtig? Wenn das 2. Kind aber erst nach der EZ zur Welt kommt entsteht mir dann ein großer Nachteil daraus, dass ich theoretisch noch EZ hatte – dass mir die Monate mit 0,-€ berechnet werden oder wird es dann nur anhand der Teilzeitbeschäftigung berechnet und müsste dann ca. die Hälfte sein? Vielen Dank und viele Grüße

    • Hallo Sandy,
      wenn du in der bestehenden Elternzeit noch einmal schwanger wirst und Mutterschutz beginnt, beendest du die alte Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes einfach. Dann hast du Anspruch auf den Zuschuss und die verbleibende Elternzeit nimmst du später. Für die Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 spielt folgendes eine Rolle: Bemessungszeitraum sind immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Sind darin Monate mit Elterngeld für das 1. Kind enthalten (bis LM 14 längstens) dann werden diese ausgeklammert und ältere Monate (von vor der 1. Schwangerschaft) genommen. Trifft das nicht zu, zählt dein (Teilzeit)Verdienst.

  • Hallo, ich bin zu Beginn meiner Schwangerschaft berufsbedingt direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen und habe während dieser Zeit mein Grundgehalt bekommen . Nach der Geburt meiner Tochter habe ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, welche nun bald abläuft . Nun würde ich die Elternzeit gerne um 1 Jahr verlängern. Sollte ich während dieser Zeit (verlängerte Elternzeit) erneut schwanger werden, bestünde ja theoretisch für mich wieder ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann bis zur Geburt des zweiten Kindes wieder mein Grundgehalt bekommen oder würde aufgrund der Elternzeit gar kein Beschäftigungsverbot bestehen und ich bekäme während der Schwangerschaft kein Geld (Elterngeld wurde im 1. Jahr voll ausgezahlt)? Vielen Dank

    • Hallo Sarah,
      wenn du in Elternzeit bist, gibt es kein Beschäftigungsverbot, es sei denn, du arbeitest bereits wieder in Teilzeit. Dann bekommst du jedoch auch nur das Teilzeitgehalt weiter bezahlt. Dieses führt dann zu einem niedrigeren Elterngeld.
      Die Elternzeit von 1 auf 2 Jahre zu verlängern ist abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser darf sich darauf berufen, dass du eigentlich dich für die ersten 24 Monate im Voraus festlegen musst.

  • Hallo, ich bin z.Z. in Elternzeit vom 13. bis zum 24. Lebensmonat meines Kindes und arbeite währenddessen in Teilzeit. Habe ich einen Anspruch darauf, die Elternzeit für ein weiteres Jahr zu verlängern und weiterhin in TZ zu arbeiten?

    • Hallo Steffen,
      nach den ersten 24. Lebensmonaten, kannst du neu über die Elternzeit entscheiden. Beantragst du diese nahtlos im Anschluss an den 24. Lebensmonat, gilt dies sogar nicht als „neuer Abschnitt“. Für die Verlängerung musst du die neue bzw. verlängerte Elternzeit rechtzeitig beantragen. Die Frist beträgt 7 Wochen für die Zeit vor dem 3. Geburtstag. Du hast gleichzeitig zur Elternzeit nochmals den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. gem. § 15 BEEG „müssen sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von 4 Wochen einigen.“ Dazu gibt es auch ein Urteil: BAG Urteil vom 10.02.2013, 9 AZR 461/11

  • Hallo, ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen die bereits in neun Wochen/ ende märz endet. Ich möchte sie verlängern bis Juli und dann dauerhaft in Teilzeit arbeiten um die restlichen Monate Elternzeit aufzusparen. Falls das nicht klappt kann ich eventuell zu Juli die Elternzeit dann nochmal verlängern um bis zum Ablauf des 3. Jahres TZ in Elternzeit zu arbeiten? Also ist zweimal verlängern ohne Unterbrechung möglich?

    • Hallo Sina,
      eine Verlängerung ist möglich. Wenn du dazwischen nicht in deinem ursprünglichen Vertrag (von vor der Schwangerschaft) arbeitest, zählt es auch nicht als weiterer Abschnitt. Mit der Teilzeitarbeit ohne Elternzeit bist du nicht vor einer Kündigung geschützt. Gegenüber deinem Arbeitgeber solltest du jetzt bereits angeben, wie du es dir vorstellst. damit er planen kann und ihn nicht mit noch einer weiteren Verlängerung aus der Verlängerung überraschen. Halte unbedingt die Fristen für deinen Verlängerungsantrag ein.

  • Guten Tag,
    Ich habe eine frage und zwar hab ich ein Jahr elternzeit genommen und mein Freund am Ende meiner Elternzeit 2 Monate. Ich würde jetzt aber gerne um einen Monat verlängern da ich sonst auf Grund der schließzeit in der Kita für ein halbes Jahr keinen Urlaub mehr habe. Geht das denn wenn mein Freund auch in elternzeit ist oder muss er dann den einen Monat arbeiten gehen?

    LG Sandra

    • Hallo Sandra-Kim,
      grundsätzlich ist es möglich auch parallel in Elternzeit zu gehen. Bezüglich der Verlängerung kommt es auf deinen Arbeitgeber an. Er ist nicht verpflichtet dieser Verlängerung zuzustimmen. Wenn du bereits wieder gearbeitet hast, dann handelt es sich auch um einen neuen Abschnitt deiner Elternzeit, nicht um eine Verlängerung. Maximal ist die Aufteilung der Elternzeit in 3 Abschnitte möglich.

  • Hallo liebe Yvonne,

    Ich hatte für 2 Jahre Elternzeit mit 1 Jahr Elterngeld beantragt,diese endet am 6.5.2020. Am 1.4. 2019 hab ich aber als Aushilfe auf 440 Euro wieder bei meinem Chef angefangen auszuhelfen. Nun planen wir unser 2. Kind und überlegen ob es Sinn macht auf 3 Jahre zu verlängern, und wieviel Elterngeld ich (bei einem Fall das es mit dem 2.kind klappt) Dan bekommen würde. Falle ich Dan noch auf mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft oder wird das vom Aushilfsjob berechnet? Ganz liebe Grüße und vielen Dank

    • Hallo Kathi,
      das ist unabhängig von der genommenen Elternzeit. Die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wurde in der Zeit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt, wird dieses längstens bis zum 14. LM (für dich nur bis LM 12 wg. Ende der Bezugszeit) ausgeklammert. In diesen Zeitraum kommst du nicht mehr hinein. Es zählt also dein Aushilfslohn für die neue Berechnung.

  • Ich habe vor der Geburt ein Jahr Elternzeit beantragt und dann schnell gemerkt, dass ich gern noch das zweite Jahr Zuhause bleiben will und hätte auch keinen Kita Platz bekommen. Die Verlängerung ging ohne Probleme durch. Nun geht meine Tochter ab September in die Kita. Ich möchte sie aber gern die erste Zeit nur vormittags schicken und habe nochmal eine Verlängerung beantragt beim AG. Nun bin ich zum Personalgespräch eingeladen. Welche Optionen hat der AG?

    • Hallo Susi,
      ich würde mir erstmal keine so großen Gedanken um das Personalgespräch machen. Gute Arbeitgeber nutzen ein solches Gespräch, um Ziele zu klären und Aufgabenverteilung abzustimmen, vielleicht eine Fortbildung anzubieten usw.
      Nach 24 Monaten Elternzeit darfst du dich neu entscheiden und weiterhin Elternzeit nehmen. Wenn dies lückenlos ist, gilt dies auch nicht als neuer Abschnitt. Ablehnen kann der Arbeitgeber diese weitere Verlängerung nicht, wenn du den Antrag rechtzeitig gestellt hast.

  • Hallo 🙂
    ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt, die am 19.April 2020 endet. Ich würde dann gerne 50% arbeiten, allerdings wünschen wir uns noch ein zweites Kind. Wäre es dann sinnvoller die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und währenddessen Teilzeit arbeiten zu gehen? Wie ist das dann wenn das 2. Kind während der Elternzeit noch auf die Welt käme und wie, wenn es erst später käme? Wie soll ich am besten vorgehen? Ich habe allerdings schon einen formlosen Antrag auf Teilzeit nach meiner Elternzeit gestellt. Kann ich jetzt überhaupt verlängern und gleichzeitig Teilzeit beantragen? Vielen Dank schon mal vorab

    • Hallo Niki,
      Bemessungszeitraum für dein weiteres Kind, sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Nur bei einer kurzen Geburtenfolge kannst du das Elterngeld von vor der ersten Geburt erreichen, da maximal die ersten 14. Monate mit Elterngeld ausgeklammert werden.
      Teilzeitarbeit und Elternzeitteilzeit unterscheiden sich nur im Kündigungsschutz. Arbeitest du nur in Teilzeit, kannst du regulär gekündigt werden. Bis zu 7 Wochen vor Ablauf deiner jetzigen Elternzeit kannst du deine Elternzeit noch verlängern und zeitgleich auch Teilzeitarbeit beantragen. Die Verlängerung darf dein Arbeitgeber nicht ablehnen, die Teilzeitarbeit hingegen schon.

  • Hallo!
    Ich habe direkt zwei Jahre Elternzeit genommen, die Ende Juli enden. Leider beginnen genau an diesem Datum die Sommerferien im Kindergarten, die ich gerne noch zu Hause bleiben würde (aufgrund von Betreuungsproblemen).
    Kann ich die elternzeit auch einen Monat, oder noch besser drei Wochen verlängern? Ist sowas möglich?
    Liebe Grüße und tausend dank für Ihre Mühe!

    • Hallo Mareike,
      du kannst deine Elternzeit, unter Einhaltung der Fristen (7 Wochen vorher), einfach verlängern. Um wieviel, kannst du dabei nach Bedarf bestimmen. Sofern du „lückenlos“ verlängerst, zählt es auch nicht als neuer Abschnitt.

  • Hallo liebe Yvonne,
    Bei mir geht es auch um eine Verlängerung nach 2 Jahren Elternzeit, die leider nur auf 19Monate berechnet wurden, da ich ein Früchchen (3 Monate zu früh) zur Welt gebracht habe. Ich war vor meiner Schwangerschaft arbeitstätig, jedoch nur befristet, was natürlich ausgelaufen ist. Da mein Eltern Geld leider nicht ganz reicht habe ich beim jobcenter um Aufstockung gebeten. Was auch mehr oder weniger funktioniert. Als ich die Anträge gestellt habe, sagte mir eine Angestellte vom Jobcenter, dass sie ihr beim Jobcenter auch 3 Jahre Elternzeit vergeben. Leider hab ich dies damals kaum Beachtung gegeben. Nun Stelle ich aber fest dass mein kleiner als Früchchen hinterherhinkt und nicht seines Alters entsprechend die Fortschritte macht, die sein sollten. Meine Frage ist, was ich jetzt machen kann um ein drittes jahr Elternzeit zu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen Vienna

    • Hallo Vienna,
      bitte wende dich an deine zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter. Ohne einen ruhenden Arbeitsvertrag gibt es in dem Sinne keine Elternzeit. Welche Leistungen dir zustehen kann sie dir besser individuell auf dich zugeschnitten beantworten, wenn du aufgrund der Kinderbetreuung nicht bzw. noch nicht arbeiten kannst,

  • Hallo, ich hatte 14 Monate Elternzeit für meinen Sohn jetzt 4 Jahre alt und 24 von meiner Tochter jetzt 2,5 Jahre alt genommen. Seit meine Tochter 1 ist arbeite ich in Teilzeit, mittlerweile ohne Elternzeit (ohne besonderen Kündigungsschutz) wieder. Kann ich einfach wenn die Kinder zur Schule gehen die verbleibenden Monate Elternzeit fristgerecht mit 13 Wochen anmelden, oder muss ich vorab auch eine Verschiebung der Monate nach den dritten Geburtstag beantragen? Ich weis dass für Zeiten nach dritten Geburtstag die Arbeitslosen Versicherung anders berechnet wird. Vielen Dank jetzt schon mal.

    • Hallo Michaela,
      genau, dein Sohn ist nach dem 30.06.2015 geboren, da entfällt die Übertragung der Monate in die Zeit nach dem 3. Geburtstag. Du darfst die Monate mit der angesprochenen Frist (mind. 13 Wochen vorher, max. 14 Wochen davor) gegenüber deinem Arbeitgeber beantragen. Für die Zeit nach dem 3. Geburtstag darf er die Zeiten allerdings ablehnen. Hierfür müssen jedoch wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Bei der Arbeitslosenversicherung verhält es sich so, dass die Zeiten nach dem 3. Geburtstag nicht als Anwartschaftszeiten gewertet werden. Solltest du nach deiner Elternzeit deine Arbeit verlieren, können dir entscheidende Monate für die Beantragung vom ALG I fehlen. Sollte das ein Thema bei dir sein, kannst du freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Hierzu berät die Agentur für Arbeit.

  • Guten Tag Frau Nagel, folgende Frage: ich habe 24 Monate Elternzeit beantragt und angekündigt, nach 12 Monaten mit 75% zurückzukommen. Nun gestaltet sich die Suche nach geeigneter Betreuung sehr schwierig und ich möchte unsere Tochter auch noch nicht mit 9 Monaten (Kita-Start 01.08., ebenso Tagesmutter) in die Betreuung geben. Ich würde gerne noch ein volles Jahr zu Hause bleiben und eben nicht mit 75% zurück. Was gehört in den Antrag? Ist dieser Wunsch überhaupt durchsetzbar? Freue mich über eine kurze Einschätzung! Danke und Grüße, Ulrike

    • Hallo Ulrike,
      je rechtzeitiger du deinen Arbeitgeber darüber informierst, umso besser. Die Betreuung deiner Tochter muss für deine Rückkehr sichergestellt sein. Ich würde bereits jetzt einen Antrag auf Elternzeitverlängerung ohne Teilzeitarbeit bzw. mit späterem Teilzeitbeginn stellen. Möglicherweise wird dein Arbeitgeber nicht erfreut sein. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wäre dies ein geeigneter Zeitpunkt. Ob dieser Sachverhalt noch mit versicherbar ist, kann dir ein Versicherungsmakler beantworten.

  • Hallo,

    unser Sohn ist im Mai 2018 geboren. Ich hatte direkt eine 2-jährige Elternzeit beantragt. Ich würde nun gerne nochmals bis 31.12.20 die Elternzeit verlängern, damit wir in Ruhe die Kita-Eingewöhnung machen können.
    Nun meine Frage: sollte ich zum 01.01.21 noch nicht arbeiten gehen können, könnte dann nochmals eine Verlängerung bis Mai 2021 erfolgen um die maximale Elternzeit zu nutzen? Vielen Dank vorab!

    • Hallo Silvia,
      deinen Anspruch auf Elternzeit von 36 Monaten darfst du ganz ausschöpfen. Hast du eine kürzere Elternzeit beantragt, musst du fristgerecht eine Verlängerung bekannt geben. Vor dem 3 Lebensjahr sind das spätestens 7 Wochen vor dem Tag ab dem die Verlängerung beginnt. Du kannst deinem Arbeitgeber auch bereits jetzt Bescheid geben, damit er besser planen kann. In der Elternzeit bist du vor einer Kündigung geschützt. Eine Verlängerung ist auch kein „neuer“ Abschnitt. Daher kannst du dieses Jahr schauen, ob du noch ins Jahr 2021 verlängerst. Frist von 7 Wochen spätestens, gilt weiterhin.

  • Hallo Frau Nagel,
    im Juni 2020 endet meine 3-jährige Elternzeit nach der Geburt der zweiten Tochter. Ich habe allerdings die ebenfalls 3-jährige Elternzeit der ersten Tochter 10 Monate vor Anlauf mit Eintritt in den Mutterschutz beendet. Ist es möglich (und wenn ja wie), meine jetzige Elternzeit um diese 10 Monate zu verlängern? Welcher Bemessungszeitraum für den Arbeitgeberzuschuss würde dann gelten? Momentan bin ich in Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt, da mein Teilzeitantrag beim alten Arbeitgeber abgelehnt wurde.
    Danke für eine kurze Auskunft und viele Grüße!
    Anna

    • Hallo Anna,
      seit der Geburt deiner ersten Tochter hat sich das Gesetz ein wenig verändert. Wenn ich dich richtig verstanden habe, wurde deine erste Tochter vor dem 1.7.2015 geboren. Für diesen Zeitraum muss nicht genommene Elternzeit noch „übertragen“ werden. Vielleicht wurde das damals bei der vorzeitigen Beendigung durch den neuen Mutterschutz bereits veranlasst? Falls nicht, kannst du die Übertragung der 10 Monate in die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag noch beantragen. Hierzu musst du noch keine konkreten Daten nennen, wenn du noch nicht weißt, wann du diese Monate genau nehmen möchtest. Hier kommst du zum ausführlichen Artikel: https://www.elterngeld.de/elternzeit-geburten-vor-dem-1-juli-2015/

  • Liebe Yvonne, ich habe bei den Antworten kein Konstrukt gefunden, welches zu meiner Frage passt…also:
    Kind geboren Februar 2014
    Erster Abschnitt:Elternzeit genommen im ersten Lebensjahr für ein Jahr.

    Zweiter Abschnitt: Elternzeit gekommen von September 2019- Bis September 2020.

    Wir wissen, das der dritte Abschnitt nur mit Einwilligung des AG geht.
    Können wir nun den 2. ABSCHNITT verlängern? Unsere Tochter ist 6.
    Ich habe gelesen, dass man nach dem 3 Lebensjahr nur 12 Monate nehmen darf , wenn das Kind vor Juli 2015 geboren wurde.

    Ich bin bei einem Riesen Arbeitgeber tätig und meiner Meinung nach ersetzbar.
    Vielen lieben Dank, Ellay

    • Hallo Ellay,
      für deine im Jahr 2014 geborene Tochter gilt noch die von dir angesprochene „alte“ Regelung zur Elternzeit. Maximal 12 Monate dürfen dabei, auf Antrag, in die Zeit vom 3. bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden. Diese Monate hast du im September 2019 begonnen. Für eine Verlängerung sehe ich keine Möglichkeit. Sofern dein Mann noch Elternzeitmonate zur Verfügung hat, könnte er noch 12 Monate übertragen lassen und nehmen. Auf dich sind die Monate nicht übertragbar.

  • Hallo Frau Nagel,
    durch die Schul- und Kitaschließung wg. Corona fällt unsere Eingewöhnung nun für 5 Wochen ins Wasser. Ich möchte daher die Verlängerung der EZ beantragen. Theoretisch müsste ich im Mai wieder arbeiten und war bis dahin 19 Monate daheim. Kann mein Arbeitgeber ablehnen, mit der Begründung ich soll für die Zeit eben Überstunden bzw Urlaub nehmen und das an meine EZ anhängen oder ist dies kein wichtiger Grund?
    Danke vorab.
    VG

    • Hallo Kristin,
      ich gehe davon aus, dass eine Verlängerung auch auf Basis der Begründung „entfallene Eingewöhnung“ kein Problem darstellt. Wenn es allerdings betriebsnotwendig ist, dass du wieder beginnst, weil du z.B. in einem für Corona systemrelevanten Beruf tätig bist, könnte es schwierig werden. Auch und besonders dann, wenn es eine alternative Betreuungsmöglichkeit durch andere Familienmitglieder gibt vielleicht. Stell den Antrag auf Verlängerung so früh wie möglich, damit dein Arbeitgeber sich darauf einstellen kann.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,

    ich hätte folgende Frage:
    ich befinde mich bis zum 03.05. noch in meiner 2-jährigen Elternzeit. Am 04.05. wäre mein erster Arbeitstag. In Zeiten von Corona bin ich mir allerdings nicht sicher, wie ich diesen antreten kann, da ich mich um 2 Kinder kümmern muss, falls die Schulen und Kitas länger geschlossen bleiben.
    Welche Möglichkeiten habe ich? Könnte ich auch die Elternzeit um nur 1 Monat verlängern?

    • Hallo Tanja,
      du kannst deine Elternzeit verlängern, hierfür gilt die reguläre Antragsfrist von 7 Wochen vorher. Aufgrund von Corona solltest du einmal Rücksprache mit deinem Arbeitgeber halten, ob er eine kürzere Frist zulässt. Ansonsten verschiebt sich der Beginn entsprechend des Antragsdatums und du würdest zunächst arbeiten gehen müssen oder Urlaub nehmen. Die Bundesregierung plant jedoch eine Lohnfortzahlung für Eltern, die aufgrund von Corona und fehlender Betreuungsmöglichkeiten, nicht arbeiten gehen können. Wenn es weitere Informationen dazu gibt, informieren wir darüber in einem extra Artikel.

  • Guten Tag Frau Nagel,
    ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Ich habe zwei Jahre genommen, die Zeit endet am 17.05.2020. Ich erwarte gerade unser zweites Kind und würde am 04.07.2020 bereits wieder in den Mutterschutz übergehen. Da es sich nicht lohnt die wenigen Wochen wieder in den Job zurückzukehren (Verdienst minus Sprit = +/- Null) möchte ich verlängern. Die Verlängerung ist laut meinem Arbeitgeber kein Problem. Nun frage ich mich, wem ich diese Verlängerung noch mitteilen muss und ob ich überhaupt Anspruch auf weiteres Elterngeld habe? Vor dem ersten Mutterschutz habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt von Kind Nr. 2 möchte ich wieder zwei Jahre in Elternzeit gehen.

    Können Sie mir Auskunft geben, wie ich vorgehen muss und was mir zusteht? Herzlichen Dank!

    • Hallo DaisyOrchid,
      die Verlängerung musst du schriftlich mindestens 7 Wochen vor dem Ende deiner jetzigen Elternzeit bei deinem Arbeitgeber einreichen. Für die Verlängerung steht dir kein Elterngeld mehr zu. Ausnahme wäre, wenn du in Bayern (Familiengeld) oder Sachsen (Landeserziehungsgeld) wohnst. Für dein weiteres Kind besteht neuer Anspruch auf Elterngeld. Allerdings bekommst du für das zweite Kind nur das Mindestelterngeld von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.

  • Hallo,

    Ich als Vater habe direkt nach der Geburt 2 Monate elternzeit genommen. Meine Frau 12 Monate. Kann ich an die 2 Monate direkt noch 1 Monat ran hängen? Denn aufgrund der momentanen Situation sind wir auf kurzarbeit eingeteilt. Würde ich für den Monat noch Elterngeld bekommen?

    • Hallo Oliver,
      mit deinem Antrag auf Elternzeit hast du dich für die ersten 24 Lebensmonate festgelegt, welche und wieviele Monate du nehmen möchtest. Weitere Elternzeit in dieser Zeit muss dein Arbeitgeber nicht akzeptieren. Wenn du es versuchen möchtest, dann solltest du die Frist von 7 Wochen vorher einhalten. Elterngeld würdest du nur bekommen, wenn ihr die Bezugsdauer deiner Frau verkürzt, da du die beiden Partnermonate bereits ausgeschöpft hast.

  • Guten Tag Frau Nagel,
    ich habe 2Jahre Elternzeit beantragt, diese endet am 07.07.2020. Nun bin ich wieder schwanger, errechneter Termin ist der 13.11.2020. Ich möchte die Elternzeit verlängern bis zu Beginn des Mutterschutzes anfang Oktober. Verlängere ich die Elternzeit um ein Jahr und füge dem schreiben gleich bei, dass ich zu Beginn des Mutterschutzes diese unterbreche? Oder nur verlängern bis Mutterschutz? In welchem Fall bekomme ich dann während des Mutterschutzes das gleiche Geld wie vor Kind 1? Wenn ich bis zum Mutterschutz während der Elternzeit noch Teilzeit arbeiten würde, wird dann dieser Verdienst für den Mutterschutz angerechnet?
    Danke, liebe Grüße,
    Pauline

    • Hallo Pauline,
      Bemessungszeitraum für das Elterngeld deines zweiten Kindes ist von Oktober 2019 bis September 2020. In dieser Zeit kannst du keine Elterngeldmonate mehr ausklammern (längstens bis 14.LM). Du würdest aktuell nur das Mindestelterngeld von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus bekommen. Wenn du noch in Teilzeit beginnst zu arbeiten, kannst du dein Elterngeld noch ein wenig erhöhen. Allerdings wird für die Berechnung der Durchschnitt deines Einkommens in den 12 Monaten als Basis genommen.
      Deine Elternzeit kannst du bis einen Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängern. Dann lebt ab dem Mutterschutz dein ursprünglicher Vertrag von vor der Schwangerschaft wieder auf und du bekommst den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis deines ursprünglichen Gehaltes.

  • Guten Tag Frau Nagel, vielen Dank für ihren Beitrag. 💐

    Ich hätte auch eine Frage: Ich befinde mich aktuell am Ende meiner 2 jährigen Elternzeit. (Tochter Ende März 2 Jahre alt) Aufgrund eines späteren KiTa Platzes, musste ich um eine Verlängerung dessen bitten, welche genehmigt wurde (Arbeitsbeginn nun Juni 20).

    Jetzt aber, dank Corona, kann aufgrund des Eingewöhnungs-Rückstaus, unsere Eingewöhnung nicht stattfinden und ich sehe aktuell keinen anderen Ausweg, meine Elternzeit erneut zu verlängern. Ist dies denn ein weiteres Mal überhaupt möglich? Habe ich aufgrund des damit verbundenen Gehaltsausfall irgendwelche Rechtsansprüche? Denn wir brauchen eigentlich dieses Geld.

    Ich wäre Ihnen für eine Antwort unglaublich dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen
    LD

    • Hallo LD,
      du kannst die Elternzeit noch weiter verlängern. Hierfür musst du die Frist von 7 Wochen vorher spätestens einhalten. Derzeit gibt es keine Regelung zur Entschädigung außer der Lohnfortzahlung für Eltern über maximal 6 Wochen. Der Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt, bekommt es auf Antrag erstattet. Hierfür darf es u.a. keine andere Betreuungsmöglichkeit geben. Ferienzeiten usw. in denen Kitas geschlossen sind fallen nicht in dieser Zeit. Diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen besteht nur einmalig nach aktuellem Stand. Am besten nimmst du einmal Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf. Vielleicht ist Elternteilzeit eine Möglichkeit.

  • Hallo,

    ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und würde gerne um ein weiteres Jahr verlängern. Da ich in dem zweiten Jahr kein Geld bekommen würde, wäre meine Frage ob man Anspruch auf Gelder hätte.?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Hallo Steffy,
      wenn du nicht in Sachsen oder Bayern lebst gibt es keine weitere Unterstützung. Du kannst prüfen ob du den Kinderzuschlag erhalten kannst. Weitere Auskunft erhältst du bei der Familienkasse online.
      Sofern du noch Elterngeld Monate offen hast, kannst du diese in Elterngeld Plus Monate verändern. Elterngeld Plus beträgt nur die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt.

  • Hallo liebe Yvonne,
    mein ET wäre der 07.07.2020. Nun beschäftige ich mich gerade mit der Elternzeit. Ich hatte zunächst überlegt bis zum 31.10.2021 in Elternzeit zu gehen und ab dem 01.11.2020 in Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stehen. Sollte ich dann jedoch eine Verlängerung der Elternzeit beantragen, könnte mein AG diese ablehnen.
    Nun meine Frage: Wäre es nicht am sinnvollsten Elternzeit direkt für 2 oder sogar 3 Jahre zu beantragen und Teilzeit in Elternzeit trotzdem ab 01.11.2021?? Dann müsste ich keine Verlängerung mehr beantragen und der AG könnte diese auch nicht ablehnen. Zudem gilt ja auch der Kündigungsschutz während der 3 Jahre und ich könnte dennoch bereits in TZ arbeiten. Habe ich das richtig verstanden?
    Lieben Dank und herzliche Grüße,
    Sarah

    • Hallo Sarah,
      wenn du dir unsicher bist, versuche es noch einmal anders anzugehen. Wie sieht es finanziell aus, welche monatlichen Belastungen hast du. Höre außerdem in dich hinein, was dir wichtig ist. Es ist richtig, dass der Arbeitgeber deine Verlängerung nach einem Jahr ablehnen kann. Nach 2 Jahren kann er nicht ablehnen. Das heißt, das 3. Jahr könntest du dir offen halten. Der besondere Kündigungsschutz besteht während der Elternzeit, solange du sie beantragst/verlängerst. Teilzeit in Elternzeit darfst du mit einer 7 wöchigen Frist beantragen. Für die bessere Planung wäre es für deinen Chef jedoch wichtig zu wissen ob und ab wann du dir eine Teilzeitarbeit vorstellen kannst.

  • Hallo Yvonne,

    ich beziehe Elterngeld für 20 Monate, d.h. ich bekomme bis Ende Mai 2020 EG. Bin in Elternzeit bis Ende Juli 2020. Ich bin seit längerem nun Alleinerziehende mit meiner Tochter. Damit ich eine Wohnung etc. nehmen konnte, bin ich auf SGB II angewiesen. Mir wurde auch alles bewilligt bis eben Ende Juli 2020, weil ich dann wieder meine Beschäftigung nachkomme. Durch die Corona Krise und Berufspendlerin (über 1h Fahrtweg) bin ich nun beim überlegen 6 Monate zu verlängern. Mein Chef musste Kurzarbeit auch den Mitarbeitern bekannt geben. Enge vertraute meiner Kolleginnen haben auch gemeint das dies mit Sicherheit zugestimmt wird (bin mit EZ 12 Jahre im Unternehmen).

    Nun meine Frage, EG bekomme ich nicht, da ist das Jobcenter für mich zuständig. Muss ich dies überhaupt erstmal dort anfragen ob ich das darf, wegen den Leistungen die ich dort erhalte?

    Kita Platz ist mir schon bestätigt worden.

    Da die Arbeit über 1h fahrtweg ist bin ich überhaupt beim überlegen mich nicht neu umzuorientieren. Nur durch die Corona Krise haben fast alle Firmen keine Besetzung und es ist Mitte Juli wo niemand weiß was bis dahin ist. Deshalb die Überlegung EZ zu verlängern.

    Wenn das JC mitspielt, 7 Wochen vorher die Verlängerung beantragen. D.h. 20.7.20 arbeite ich wieder, Ende Mai Antrag stellen oder kann ich den auch jetzt schon beantragen? Haben Sie da ein Musterbeispiel?
    Wenn das JC nicht mitspielt muss ich definitiv meine Arbeitszeit ändern – wann müsste ich dies bekanntgeben? Vorher hatte ich 31h. War jeden Samstag auch da. Das ist nicht mehr möglich.

    Vielen lieben Dank für deine Antwort im Voraus. Bleiben Sie gesund.

    VG Steffi

    • Hallo Steffi,
      wie wäre denn ohne Corona die Vereinbarung nach deiner Elternzeit gewesen?
      Hattest du denn volle 2 Jahre Elternzeit? Dann hättest du die Möglichkeit deine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu verlängern. Dies kannst du auch schon vor den 7 Wochen tun. Weiterhin kannst du zeitgleich Teilzeitarbeit beantragen. Hier gilt die gleiche Frist wie bei der Elternzeit, spätestens 7 Wochen vorher. Der Teilzeitarbeit muss der Arbeitgeber jedoch nicht zustimmen.
      Wie das mit den weiteren Leistungen aussieht, kläre bitte einmal mit dem Jobcenter.

  • Ich bräuchte auch mal Ihren Rat!
    Juli 2018 ist mein Sohn zur Welt gekommen! Ich habe 1 Jahr elternzeit genommen! Seit Juli 2019 bin ich wieder am arbeiten!
    Ich würde aber jetzt gerne doch noch 2 Jahre Elternzeit nehmen! Ist dieses überhaupt möglich? Lg jessica

    • Hallo Jessica,
      je Kind stehen dir bis zu 36 Monate Elternzeit zu. Die verbleibenden 24 Monate darfst du also noch nehmen. Wichtig ist, dass du diese eigentlich erst ab dem 25. Lebensmonat wieder nehmen darfst, da dein Arbeitgeber sich darauf berufen kann, dass du dich für die ersten 24. LM festgelegt hattest. Für den Antrag gilt eine 7 wöchige Frist vor dem gewünschten Beginn. Frühestens 8 Wochen vorher greift der besondere Kündigungsschutz.

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen. Diese endet im Sep 2020. Ich möchte nun doch noch verlängern da ich meinen Sohn noch nicht abgeben möchte in eine Kita. Außerdem möchte ich beim Wiedereinstieg nur Teilzeit arbeiten.
    Muss ich das beim Verlängerungsantrag gleich mit angeben oder soll ich das lieber bei einem persönlichen Gespräch mit dem Chef bzw. der Personalabteilung besprechen?

    Vielen Dank und Grüße
    Ivana

    • Hallo Ivana,
      der Verlängerung der Elternzeit nach einem Jahr muss dein Arbeitgeber nicht zustimmen. Es gibt die Bindungsfrist von 24 Monaten, auf die dein Chef sich berufen kann.
      Wenn du eine Verlängerung beantragst, dann mache das so früh wie möglich (spätestens 7 Wochen vorher) und deinen Teilzeitwunsch kannst du gleich mit angeben. Ein zusätzliches persönliches Gespräch schadet sicherlich nicht.

  • Kann ich aufgrund der gelockerten Regelungen den Elterngeldzeitraum von 12 auf 14 Monate verlängern? Mein Mann wollte eigentlich den 13. und 14. Monat Elternzeit nehmen, aber seine Firma steht viel besser da als meine, sodass wir entschieden haben, dass ich auch noch den 13. und 14. Monat mache. Vielen Dank für die Antwort.

    • Hallo Anne,
      nein, du kannst nicht die Partnermonate beim Elterngeld von deinem Mann „übernehmen“. Diese sind nicht übertragbar. Wenn du den 13. und 14. Lebensmonat mit Elterngeld nehmen möchtest, dann müsstest du noch offene Elterngeldmonate von Basiselterngeld in Elterngeld Plus ändern.
      Deine Elternzeit kannst du nicht ohne weiteres Verlängern. Dein Arbeitgeber muss der Verlängerung zustimmen, da du dich eigentlich für die ersten 24 LM festlegen musst.
      Die Bundesregierung nimmt jedoch gerade Lockerungen für die Corona-Zeit vor. Es kann sein, dass dein Mann die beiden Monate noch später nehmen kann.

  • Hallo Yvonne,

    bei mir geht es auch um eine Verlängerung der Elternzeit, jedoch die meines Mannes.
    Das 1. Kind ist im August 2017 geboren,
    das 2. Kind im Oktober 2019.
    Mein Mann hat die Elternzeit für das erste Kind vom September 2019(also nach dem 2. Geburtstag des 1. Kindes) bis Februar 2021 genommen.
    Kann diese Elternzeit über den Februar 2021 verlängert werden mit der Elternzeit des 1. Kindes?

    Falls die Verlängerung der 1. Elternzeit nicht möglich ist, kann im Anschluss die Elternzeit für das 2. Kind beginnen?

    Besten Dank und viele Grüße
    Meli

    • Hallo Meli,
      es können immer 24 Monate für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr „aufgespart“ werden. Für Kind 1 sind also nach Ende der Elternzeit in 2.21 noch 18 Monate übrig. Einer Verlängerung nach weniger als 24 Monaten Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen. Nach dem 3. Geburtstag gilt eine 13 Wochen Frist für den Antrag.
      Weiterhin muss man sich für die ersten 24 LM eines Kindes gegenüber seinem Arbeitgeber festlegen wann man Elternzeit nehmen möchte. Wenn in 2.21 die Elternzeit für Kind 2 in Anspruch genommen werden soll, ist auch dies zustimmungspflichtig durch den Arbeitgeber (da diese 2 Jahre noch nicht um sind). Damit keine Elternzeit für Kind 2 verfällt, wäre es gut diese ab 2.21 zu beantragen. Es ist also beides möglich, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

      • Vielen vielen Dank Yvonne! Gerade zu diesem Thema der Überschneidungen gibt es nicht viele Infos im Netz, das war sehr hilfreich. Danke.

      • Hallo Yvonne, kurze Rückfrage: Wir würden das genauso beantragen wie von Dir vorgeschlagen also ab 2.21 neue Elternzeit fürs 2. Kind. Ist dann eine Zustimmung des Arbeitgebers wirklich erforderlich? Im BEEG steht „Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden.“ Also nach 18 Monaten Elternzeit fürs 1. Kind direkt die Elternzeit fürs 2. Kind ohne Zustimmung des AG? Vielen Dank, Meli

        • Das ist korrekt. Mir ging es dabei mehr um den Bindungszeitraum von 2 Jahren für die Kinder unter 3 Jahren (§16 BEEG). Dieser ist für das 2. Kind noch nicht „abgelaufen“.

  • Hallo Yvonne, ich habe 1 Jahr Elternzeit/ Elterngeld beantragt.
    Nun muss ich diese verlängern, da unser Grippenplatz leider erst 2 Monate nach Ende der Zeit beginnt.
    Welche Finanziellen Möglichkeiten stehen mir zu, bzw. darf ich in der Elternzeit Abends arbeiten gehen?
    Liebe Grüße

    • Hallo Mary,
      dein Arbeitgeber muss der Verlängerung nicht unbedingt zustimmen, da du dich für 24 Monate festlegen musst eigentlich. Wenn du eine Verlängerung beantragst, dann so schnell wie möglich, spätestens 7 Wochen vor dem Ende deiner jetzigen Elternzeit. Wenn du für einen anderen Arbeitgeber arbeiten werden möchtest in deiner Elternzeit, dann muss dein Chef aus dem aktuell durch die Elternzeit ruhenden Vertrag zustimmen. Wenn du in Bayern oder Sachsen wohnst gibt es weiterführende Betreuungsleistungen in Form von Familiengeld bzw. Landeserziehungsgeld.

  • Hallo Yvonne,

    ich hätte eine Frage 😊

    Meine Tochter wird am 10.07.2020 ein Jahr alt.
    Ich habe keine Elternzeit genommen und habe nach dem Mutterschutz angefangen wieder Vollzeit zu arbeiten.
    Mein Mann hatte zwei Monate (01.01.20 – 09.03.20) Elternzeit genommen.

    Nun möchte ich zwei Monate Elternzeit nehmen (10.07. – 09.09.20).
    Jetzt meine Frage:
    Einen Kitaplatz haben wir ab dem 01.08.20 bekommen.
    Leider ist es aber noch nicht klar, wann wir mit der Eingewöhnung beginnen können und ob überhaupt…
    Kann ich während der Elternzeit (7 Wochen vor dem Ablauf der Elternzeit) eine Verlängerung beantragen?

    Vielen Dank!
    Schöne Grüße
    Jannet

    • Hallo Jannet,
      wenn du deine Elternzeit jetzt beantragst, musst du dich für einen Zeitraum von 24 Monaten (Bindungszeitraum) festlegen. Nimmst du nur zwei Monate und möchtest / musst dann verlängern, darf dein Arbeitgeber dies ablehnen. Andersherum, wenn du länger Elternzeit nimmst und früher wieder starten möchtest, muss dein Chef auch das nicht akzeptieren. Aufgrund der aktuellen Situation ist das natürlich wirklich schwierig abzuschätzen. Je nachdem wie gut das Verhältnis zu deinem Chef ist, würde ich das Gespräch suchen und die Lage erklären.

  • Hallo Yvonne,

    meine 2-jährige Elternzeit läuft Ende Sep 2020 aus. (Elterngeld-Plus)
    Ich möchte gerne dann wieder in TZ arbeiten, weiß aber nicht, ob diese verrückte Corona Zeit es zulässt. (Betreuung der Kids im KiGa zZt noch ungewiss)

    Meine Frage, kann ich meine EZ auch nur um 6 Mon verlängern?
    Muss der Arbeitgeber dem zustimmen?
    Dann hat sich einiges vllt ja beruhigt.

    Bin gespannt auf ihre Antwort.
    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüße

    • Hallo Sina,
      du kannst deine EZ verlängern. Die Dauer der Verlängerung darfst du bestimmen. Du hast noch 12 Monate zu deiner Verfügung. Am besten teilst du deinem Arbeitgeber deinen Wunsch bereits jetzt mit. Spätestens 7 Wochen vor dem Ende deiner jetzigen EZ musst du ihn informieren.

  • Hallo Yvonne.
    Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und würde diese nun doch gerne verlängern. Allerdings Ist die 7 Wochen Frist schon abgelaufen.
    Was kann passieren, oder was habe ich nun dadurch für einen Nachteil?

    Falls es möglich ist zu verlängern, dürfte ich wenn mal „Not am Mann“ ist auch einspringen?

    Lg Janine

    • Hallo Janine,
      einer Verlängerung deiner Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen. Am besten schickst du deinen Antrag auf Verlängerung umgehend an deinen Chef (Einschreiben, persönlich mit Bestätigung). Da du nur 12 Monate genommen hast, muss er der Verlängerung sowieso zustimmen. Dass du nun die Frist nicht einhalten kannst ist zwar ärgerlich aber nicht mehr zu ändern. Wenn es doof läuft, lehnt er deine Verlängerung ab und beruft sich auf die Bindungsfrist von 2 Jahren. Erst nach Ablauf von 24 Monaten dürftest du neu über deine Elternzeit entscheiden. Aber besondere Zeiten erfordern auch besondere Lösungen. Wenn er ablehnt, musst du deiner Arbeitspflicht nach dem Ende deiner EZ nachkommen. Wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest, gilt auch hier eine Frist. Innerhalb der Elternzeit von 7 Wochen, außerhalb 3 Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung.

  • Hallo,

    meine Frage:
    Elternzeit von September 2018 – September 2020, jetzt würd ich gerne bis November 2020 verlängern.

    Falls meine Chefin mir dann keinen Arbeitsplatz zusichern kann, kann ich dann direkt im Anschluss bis September 2021 verlängern?

    Somit wäre die Elternzeit in 3 Blöcke unterteilt und an die siebenwöchige Frist würd ich mich natürlich halten.

    Spricht also irgendetwas dagegen? Sollte ich besser direkt bis Juli 2021 verlängern?

    • Hallo Regina,
      die zwei Jahre zu Beginn sind ein Block. Wenn du bis November verlängerst ein weiterer. Nimmst du dann noch eine Verlängerung vor, wäre es der dritte Teil deiner Elternzeit und damit dein letzter. Gehen würde das so. Wenn du direkt bis Juli 21 verlängerst, kannst du nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers die Zeit verkürzen. Wenn du keinen weiteren Teil für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag aufsparen möchtest, kannst du diese Stückelung vornehmen. Übrigens: es ist auch möglich mehr Elternzeitabschnitte mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren als 3. Wechselst du allerdings den Arbeitgeber ist der neue Arbeitgeber daran nicht gebunden.

  • Hallo Yvonne,
    Ich befinde mich In der 1 jährigen Elternzeit. Nun hat mein Arbeitgeber bei mir angefragt, ob ich diese verlängern möchte, da aktuelle im ganzen Unternehmen durch die Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet wurde. Mir würde das in die Karten spielen, da unser Sohn sonst nur einen Mont für die Eingliederung bei der Tagesmutter hätte. Kann der Arbeitgeber ein Schreiben ausstellen, das einvernehmlich um einen Monat verlängert wird. Ich möchte natürlich ungern wegen einem Monat Verlängerung eins der drei Kontingent der Beantragung nutzen. Da ich vielleicht später noch zweimal Elternzeit beantragen möchte.
    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Danke und viele Grüße

    • Hallo Paula,
      nahtlose Verlängerungen zählen nicht als neuer Abschnitt. Nur wenn du zwischenzeitlich an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, beginnt danach ein neuer Abschnitt.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage an Sie. Mein Sohn ist am 25.September 2018 geboren und ich habe Elternzeit zwei Jahre bei meinem Arbeitgeber genommen. jetzt will ich das dritte Jahr noch verlängern aber ich habe das Problem,dass er mir nicht seit Wochen antwortet. Ich habe ein Brief mit Einschreiben geschickt,dann noch zweimal an ihn geschrieben,ich habe noch einem stellvertretendem Direktor geschrieben,aber die melden sich nicht. Ich wollte jetzt noch einmal das Brief per Einschreiben mit Rückschein morgen abschicken und einen Zeugen lassen,dass er mir unterschreibt,dass ich alles abgeschickt habe,aber auch wenn ich das noch habe,wie soll ich umd wo meine Elternzeit verlängern? Schöne Grüße, Kristina Protic.

    • Hallo Kristina,
      die Verlängerung von 2 auf 3 Jahre kann in der Regel ohne Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen. Üblicherweise bekommst du ein Bestätigungsschreiben, das ist richtig. Wenn du jedoch nachweisen kannst, dass du deine Verlängerung rechtzeitig per Einschreiben angekündigt hast und dies auch angekommen ist, solltest du auf der sicheren Seite sein. Kannst du vielleicht mit einem Kollegen oder einer Kollegin sprechen was gerade im Betrieb los ist? Vielleicht gab es einen Wechsel in der Chefetage oder durch Corona ist vieles durcheinander.

  • Hallo,

    Ich habe nach der Geburt meines Kindes 22 Monate Elternzeit beantragt die im Oktober enden. Ich habe einen unbefristeten Aufbeitsvertrag. Nun hat mein Mann einen neuen Job in einem anderen Bundesland angenommen und wir ziehen um, sodass ich meine alte Arbeitsstelle nicht wieder antreten kann. Im neuen Bundesland müssen wir erst einen Kitaplatz finden sodass ich auch dort nicht sofort einen neuen Job beginnen kann. Wenn ich nun kündige erhalte ich ja auch kein ALG 1 da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund der Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehe. Mein eigentliches Problem ist aber die Krankenversicherung. Mein Mann ist privat versichert und unser Kind über ihn auch. Ich müsste mich als Hausfrau ja freiwillig gesetzlich versichern und die Beiträge zahlen. Kann ich, um das zu umgehen, meine Elternzeit auch um 1 Jahr bei meinem alten Arbeitgeber verlängern um beitragsfrei versichert zu bleiben? Mein Arbeitgeber kann mich in der Elternzeit ja auch nicht kündigen, sodass der Arbeitsvertrag in der Zeit weiter ruht. In dem Jahr könnten wir uns um eine Betreuung für das Kind und ich mich um einen neuen Job kümmern.
    Oder gilt das dann als Versicherungsbetrug, da ich ja vorhabe zu das Arbeitsverhältnis zu beenden sobald ich eine neue Stelle habe?

    Mit meinem Arbeitgeber könnte ich darüber sprechen und solange alles rechtens ist, bin ich mir auch sicher er würde der Verlängerung zustimmen.

    Vielen Dank schon mal für ihre Antwort.

    • Hallo Pauline,
      wenn du deine Elternzeit verlängerst und in der Zeit kein weiteres Einkommen hast, dann kannst du beitragsfrei versichert bleiben bei deiner Krankenkasse, wenn vor dem Eintritt in die Elternzeit eine Pflichtversicherung bestand und wenn dein Vertrag durch die Elternzeit ruht.
      Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber einer Verlängerung nicht zustimmen muss, da du weniger als 24 Monate Elternzeit genommen hast.

  • Guten Tag,
    ich habe 22 Monate Elternzeit (bis Juli 2021)und möchte diese um 2 Monate verlängern..also auf volle 2 Jahre.
    Muss mein Arbeitgeber dieser Verlängerung zustimmen? Und
    muss ich einen Grund angeben?
    Liebe Grüße

    • Hallo Antonia,
      dein Arbeitgeber muss der Verlängerung zustimmen. Den Grund anzugeben z.B. fehlende Kinderbetreuung oder ähnliches ist sicher hilfreich, damit er wohlwollend deinem Antrag zustimmt.

  • Hallo 🙂
    Ich habe Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Diese sind nun im November rum, mein Kleiner wird dann 2 Jahre. Ich arbeite seit letztem Jahr auf Teilzeit in einer anderen Firma und möchte in die alte eigentlich nicht mehr zurück. Ein zweites Kind ist in Planung. Wäre es nun sinnvoll, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern, bzw. habe ich dadurch irgendeinen Vorteil oder soll ich kündigen in der alten Firma?

    • Hallo StepByStepGirl,
      um zum Ende einer Elternzeit ein Anstellungsverhältnis zu kündigen gilt eine Frist von 3 Monaten. Diese kannst du bereits nicht mehr einhalten. Möglich wäre ein Aufhebungsvertrag. Für dich ändert sich jedoch erstmal nichts, wenn du die Elternzeit bei deinem ursprünglichen Arbeitgeber um das dritte Jahr verlängerst. Es sei denn du möchtest dir das aufsparen für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag. Einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigst du die Elternzeit von Kind 1 und dann lebt dein ursprünglicher Vertrag und damit der Arbeitgeberzuschuss wieder auf. Es sei denn dein Gehalt bei deinem neuen Arbeitgeber ist höher.

  • Hallo,
    Ich hab bis jetzt ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen,da mir der Kindergarten durch die derzeitige Corona Pandemie kein genaues Eintrittsdatum für die Eingewöhnung in der Krippe sagen konnte und alles vom Datum immer weiter nach hinten gerutscht ist, habe ich meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber fristgemäß um 6 Monate verlängert. Zur Zeit bekomme ich aber nur noch das Kindergeld (204€)und kann damit (und mit dem Geld von meinem Freund) gerade so die Miete abdecken (beide Mindestlohn). Was könnte ich zur Unterstützung noch beantragen bzw. hätten wir noch auf irgendetwas Anspruch?

  • Hallo Frau Nagel,
    Am 27. 12. 2018 ist mein Sohn geboren ich habe mich für 2 Jahre elternzeit endschieden.
    Wir haben heute den 2 Tag kita Eingewöhnung doch mir geht es gar nicht gut dabei er ist noch so klein und ich möchte gerne noch ein weiteres Jahr bei ihn bleiben. Natürlich bemerkt er das auch das es mir gar nicht gut damit geht obwohl ich versuche es mir nicht anmerken zu lassen. Was kann ich tun um ein weiteres Jahr zu bekommen und welche Gelder könnte ich dan beantragen? Wir leben in Nordhorn Niedersachsen

  • Liebe Yvonne,
    Ich habe eine unbefristete Teilzeitstelle und befinde mich noch in meiner zweijährigen Elternzeit bis März 2021.
    Habe vor Ablauf des ersten Jahres mal angefragt ob mein Chef mich schon brauchen würde (wir hatten damals vereinbart dass wir in Kontakt bleiben weil er meinte es wäre gut wenn ich nach einem Jahr komme)
    Er meinte die Auftragslage sei sehr schlecht und mal sehen wie alles weitergeht. Nun kam noch Corona und das Büro wurde aufgelöst und in Homeoffice umgelagert.
    So wie es im Moment aussieht wird meine Stelle gar nicht mehr benötigt und ich bin am überlegen wie ich am besten vorgehe. Nochmal vorsichtig nachfragen wie es aussieht (ob er mich überhaupt noch braucht) oder gleich nächstes Jahr in der 7 Wochen Frist vor Ablauf der zwei Jahre einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen?! Ich bin nämlich unverheiratet und wäre ohne Abreitstelle dann auch nicht krankenversichert, zum Jobcenter möchte ich nicht. Da es ein sehr kleiner Betrieb ist (ca 5 Leute) kann er mich nach Ablauf der Elternzeit aufgrund der betrieblichen Umstände leicht kündigen trotz unbefristeter Anstellung.
    Eine weitere Frage:
    Ich würde wenn ich das dritte Elternzeitjahr mache evtl als Tagesmutter arbeiten (maximal auf minijob Basis), muss ich das dem Arbeitgeber in Elternzeit dann mitteilen?!

    Vielen Dank!

    • Hallo Ilona,
      eine Verlängerung deiner Elternzeit ist auf jeden Fall möglich. Dir steht es natürlich auch frei einen neuen Job zu suchen und selbst zu kündigen. Da höre am besten einmal in dich hinein.
      Wenn du einen Nebenjob aufnimmst in deiner Elternzeit oder dich selbstständig machst, benötigst du immer die Zustimmung deines Arbeitgebers. Anderenfalls kann das zu einer fristlosen Kündigung führen.

  • Hallo, ich würde gerne meine Elternzeit von 1 Jahr auf 2 verlängern, vielleicht auch nur um ein halbes Jahr… . Ginge das? Ich weiß ich muss bei meinem Arbeitgeber anfragen, ob er zustimmt. Was wäre denn mit dem Geld. Bekomme ich dann nur die Hälfte von dem was ich jetzt bekomme?
    Danke und liebe Grüße Sandra

    • Hallo Sandra,
      genau dein Arbeitgeber kann der Verlängerung um das zweite Jahr Elternzeit zustimmen, er muss es aber nicht.
      An deinem Elterngeld ändert das erstmal nichts. Wenn du noch offene Monate hast, dann könntest du diese in Elterngeld Plus umwandeln. Du kannst aber auch alles so lassen, bekommst dann allerdings für die Verlängerung kein Geld (außer in Bayern oder Sachsen).

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe 2 Jahre und 3 Monate Elternzeit genommen. Jetzt wollte ich gerne wieder bei meiner Arbeitsstelle mit reduzierten Stunden anfangen. Leider sind wir uns nicht einig, was die Stunden betrifft. Ich überlege nun meine Elternzeit noch einmal um 3 Monate zu verlängern u.a., damit ich Zeit habe mich woanders zu bewerben. (Ich bräuchte ja keine Zustimmung vom AG.)
    Meine Fragen:
    Gilt diese Verlängerung als 2.Abschnitt auch wenn diese direkt an die erste Elternzeit anschließt? Ich habe hierzu nämlich unterschiedliche Infos gelesen und weiß nun nicht, was richtig ist.
    Dann noch die Frage nach Kündigungsfristen: wenn ich noch während der Elternzeit kündigen würde, wäre diese so wie im Vertrag festgelegt (in meinem Fall 2 Monate zum Monatsende). Und wenn ich am Ende meiner Elternzeit kündigen würde 3 Monate lt. Elternzeitgesetz? Gilt das umgekehrt für den AG auch oder hat der AG mir gegenüber die normale Frist (=2 Monate zum Monatsende)?
    Wie ist das, mein Kind ist am 14.8. geboren wegen der Kündigungsfrist zum Monatsende?
    Danke für deine Hilfe.

    • Hallo Stefanie,
      eine Verlängerung direkt im Anschluss an eine bestehende Elternzeit gilt nicht als neuer Abschnitt.
      In deiner Elternzeit bist du vor einer Kündigung deines Arbeitgebers geschützt. Dieser kann dir erst nach deiner Elternzeit wieder nach den gesetzlichen, vertraglichen und oder tariflichen Bestimmungen kündigen.
      Eine Eigenkündigung ist jederzeit möglich – direkt zum Ende der Elternzeit gilt allerdings die besondere Frist von 3 Monaten gem. § 19 BEEG.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein letzte Arbeitgeber war
    Vom 18.07.2018 bis 13.04.2019
    16.04.2019ist mein Kind geboren. Ich bin in Elternzeit. Letzte Elterngeld bekomme ich 15.02.2021.
    Ich mochte gerne nachfragenwas soll ich weiter tun, wann sollte ich mich melden? Mein Kind wurde 15.02.21 erst 22 Monate jung. Kann ich Elternzeit Verlängerung beantragen? Wenn ja, wo und wie ist das mit Krankenversicherung. Ich muss es monatlich selbst bezahlen, oder habe ich Anspruch auf Arbeitslosgelt fur die Zeit? Oder eine Hilfe von Staat? Und wird meine Krankenversicherung bezahlt. Wo soll ich das, bezuglich eingentlich die erste Schritte machen? DANKE fur Ihre Antwort im Voraus

    • Hallo Miroslava,
      Ohne Arbeitgeber gibt es in dem Sinne keine Elternzeit. Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (für mindestens 15 Stunden), dann kannst du aber auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Bitte melde dich zeitnah beim Arbeitsamt und deiner Krankenkasse und bespreche das weitere Vorgehen für die Zeit nach Ende des Elterngeldes.

  • Hallo,
    meine Elternzeit endet im März 2021, nun erwarte ich im November 2020 unser zweites Kind. Der Antrag zur Unterbrechung der Elternzeit ist bereits auf dem Weg zu meinem Arbeitgeber. Wann und wie (gibt es einen Vordruck?) muss ich der Elterngeldstelle die Unterbrechung mitteilen?

    • Hallo Janetta,
      am besten informierst du die Elterngeldstelle über diese beiden Sachverhalte (Vorzeitiges Ende Mutterschutz) und den neuen ET. Am Elterngeld ändert das, bis zum neuen Elterngeld erstmal nichts. Im neuen Elterngeldantrag gibst du das ältere Geschwisterkind regulär an.

  • Gibt es eigentlich ein Form oder Frist,in welcher ein Arbeitgeber einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ablehnen kann/muss?ich hatte lediglich 14monate Elternzeit beantragt,konnte aufgrund der Corona-auflagen aber die Eingewöhnung nicht rechtzeitig starten. Auch ist meine Tochter noch nicht so weit ganztags fremd betreut zu werden& die sich ständig ändernden Vorgaben des Landes lassen derzeit keine kontinuierliche Betreuung zu. Ich hatte daher um eine Verlängerung um 2monate gebeten,dieser Antrag wurde nach 1 Woche telefonisch abgelehnt-ist das so überhaupt rechtens?

    • Hallo Retapo,
      die Ablehnung deiner Verlängerung kann rechtssicher nur schriftlich erfolgen. Hast du es nach 4 Wochen nicht schriftlich, dann könnte das als Genehmigung gelten. Arbeitsrecht hat jedoch seine Tücken. Wenn möglich lasse dich anwaltlich unterstützen.
      Der Arbeitgeber muss bei einer Verlängerung seine und deine Interessen wohlwollend betrachten. Lehnt er ab, muss er dir begründen warum genau er die Verlängerung ablehnt. Leider handelt es sich bei dir um eine Verlängerung innerhalb des Bindungszeitraums. Der Arbeitgeber kann also ablehnen. Allerdings sind die Gründe stark eingeschränkt.

  • Liebe Yvonne,

    meine 2–jährige Elternzeit endet zum Ende des Jahres. Während der Elternzeit sind wir weggezogen, somit kann ich bei meinem AG nur vom home office aus tätig sein, was kein Problem darstellen würde. Nun bin ich am Überlegen meine Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und mich währenddessen freiberuflich/ selbstständig zu machen ( auch um Geld dazu zu verdienen, da das Elterngeld ja wegfällt) und meinem AG anzubieten ihn somit zu unterstützen. Muss ich hierbei irgendetwas beachten?

    Was wäre, wenn ich in dem 3. Jahr Elternzeit schwanger werden würde?

    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Maria

    • Hallo Maria,
      wenn du dich in deiner Elternzeit selbstständig machen möchtest, brauchst du dafür die Zustimmung von deinem Arbeitgeber. Du kannst mit der selben Tätigkeit nicht bei deinem Arbeitgeber angestellt sein (auch wenn der Vertrag ruht) und auch selbstständig für ihn arbeiten. Dazu solltest du dich, wenn du das vorhast, bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Weiterhin empfehle ich die Rücksprache mit deiner Krankenkasse, da voraussichtlich eigene Beiträge auf dich zukommen durch die Selbstständigkeit.
      Eine neue Schwangerschaft im 3. Elternzeitjahr stellt kein Problem dar. Die Elternzeit kannst du vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Beachte unbedingt die Verschiebung deines Bemessungszeitraums für das neue Elterngeld, wenn du Selbstständig bist.

  • Hallo Yvonne,
    Meine 24-monatige Elternzeit endet bald. Seit ein paar Monaten bin ich in Elternteilzeit tätig.
    Nun möchte ich die Elternzeit aus versch. Gründen um das 3. Jahr verlängern, was meiner Information nach problemlos möglich sein sollte, aber nur, wenn ich auch weiterhin in (Eltern-)Teilzeit arbeiten kann. Anderenfalls würde ich eher in Vollzeit oder in „normaler“ Teilzeit arbeiten wollen. Gibt es eine Möglichkeit die Elternzeit nur unter der Voraussetzung zu verlängern, dass auch die (Eltern)teilzeit weiterhin genehmigt wird? Kann ich beides in einen Antrag schreiben? Oder kann es auch passieren, dass die Elternzeit zwar verlängert wird aber der AG die Teilzeit ablehnt? Dann stände ich weiteres Jahr ohne Gehalt da und das soll nicht passieren.
    Danke und VG,
    Krissy

    • Hallo Krissy,
      das dritte Jahr ist, da du bereits zwei Jahre genommen hast nicht zustimmungspflichtig bei deinem Arbeitgeber. Es sollte kein Problem geben, wenn du den Antrag rechtzeitig stellst. Wenn du weiterhin in Teilzeit arbeiten möchtest, dann musst du das erneut (fristgerecht) beantragen. Da du bisher in Teilzeit tätig bist, wird es schwierig für deinen Arbeitgeber dies abzulehnen. Es wäre jedoch möglich. Je nachdem wie das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber ist, würde ich das Gespräch suchen. Eine Verknüpfung von beiden Teilen, also Elternzeit und Teilzeit als Bedingung würde ich nicht formulieren. Der Nachteil an der normalen Teilzeitarbeit ohne Elternzeit ist, dass du möglicherweise nicht wieder auf Vollzeit aufstocken kannst. Der Schutzmantel der Elternzeit wäre auch noch einmal unter dem Aspekt des Kündigungsschutzes sinnvoller.

  • Guten Tag, vielleicht werde ich hier fündig oder es gibt einen Verweis auf eine Quelle.

    Ich habe als Vater zwei Monate Elternzeit beantragt, von welcher ich bereits einen Monat in Anspruch genommen habe. Dies jedoch bei meinem vorherigen Arbeitgeber.

    Nachdem ich nunmehr den Arbeitgeber gewechselt habe, möchte ich den zweiten Monat gerne (aus freien Stücken) „stornieren“, sprich: nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Hierzu erhalte ich jedoch von der zuständigen Kommunalbehörde die Auskunft, dass ich rechtlich daran gebunden sei und diesen zweiten Monat zwingend in Anspruch nehmen muss. Ansonsten hätte ich die für den ersten Monat erhaltenen Leistungen in vollem Umfang zurück zu zahlen.

    Hierbei beruft man sich, jedoch nur fernmündlich, auf §4 des BEEG.

    Gibt es hierzu ggf. eine Art Präzedenzfall oder eine Information, derer man sich behelfen kann?

    Herzlichen Dank.

    • Hallo Thomas,
      der Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn du mindestens 2 Monate in Anspruch nimmst. Wenn du den vorher geplanten Monat aufgrund eines Jobwechsels nicht mehr nehmen möchtest oder kannst, hast du das Elterngeld im ersten Monat zu unrecht erhalten. Der Elterngeldbescheid wird aufgehoben und das Elterngeld zurückgefordert.
      Wenn du den zweiten Monat später nehmen möchtest, kannst du das innerhalb der ersten 14. LM mit Basiselterngeld machen. Danach nur noch mit Elterngeld Plus und der Bezug muss ab da auch lückenlos sein. Erforderlich ist ein neuer Antrag auf Elternzeit mit Einhaltung der Fristen bei deinem neuen Arbeitgeber.

  • Hallo, eine Kollegin von mir (Lehrerin) arbeitet wieder und möchte nun nochmal Elternzeit nehmen. Wie schnell könnte sie die nehmen und wie früh muss man sie beantragen? Vielen Dank schon mal. Lara

  • Hallo liebe Frau Nagel,
    Ich bin in Elternzeit bis August 2021 und ich möchte gerne verlängern aber in einem anderen Bundesland. Ist das möglich?

    • Hallo Kristina,
      eine Verlängerung deiner Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber. Solange du dich überwiegend selbst um dein Kind kümmerst, ist dein Aufenthaltsort für den Arbeitgeber in diesem Punkt nicht entscheidend. Sofern du in ein anderes Bundesland umgezogen bist und noch Elterngeld bekommst, bist du verpflichtet dies der Elterngeldstelle mitzuteilen.

  • Hallo Liebes Team von Elterngeld.de ,

    Ich muss Ende Juli 2021 wieder arbeiten, aber meine Tochter bekommt ein KITA-Platz erst Mitte September, ich brauche aber noch 2 Wochen für Eingewöhnungsphase , also ich wäre dann eher ab 1. Oktober frei zum Arbeiten(falls alles gut klappt) . Meine Frage ist, bekomme ich dann noch weiterhin Elterngeld ? Muss ich die Verlängerung schriftlich an ein Arbeitgeber reichen?

    • Hallo Mirian,
      du hast insgesamt einen Anspruch auf 12 Monate mit Basiselterngeld. Wenn du deine Elternzeit verlängerst, könntest du auch bei der Elterngeldstelle eine Änderung des Elterngeldes beantragen und zukünftige Monate in Elterngeld Plus wählen. Mehr als die 12 Monate gibt es insgesamt jedoch nicht.
      Der Verlängerung deiner Elternzeit muss dein Arbeitgeber nicht zustimmen, wenn du bisher weniger als 24 Monate beantragt hattest. Wenn du ihm die Situation schilderst, lässt er aber bestimmt mit sich reden. Du solltest ihn unbedingt rechtzeitig darüber informieren und die Verlängerung beantragen.

  • Liebe Yvonne,

    derzeit arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Ich würde nun gerne nach dem 2. Geburtstag meines 2. Kindes im April nochmal Elternzeit einreichen bis Herbst, um in Teilzeit zu arbeiten, und danach voraussichtlich in Vollzeit zu gehen. Seit der Geburt war ich durchgängig in Elternzeit (1. Abschnitt).

    Dabei hatte ich im Hinterkopf, dass ich ja, wenn ich doch lieber etwas länger in Teilzeit bleiben möchte oder Vollzeit doch nicht gut klappt, ggf. einfach mit 7 Wochen Vorlauf die Elternzeit verlängern bzw. erneut beantragen kann.

    Um ganz sicher zu gehen, dass das möglich ist, hatte ich bei einer Expertin von meinem Arbeitgeber nachgefragt. So richtig Bescheid wusste die Dame wohl auch nicht, denn im Termin meine sie, das ginge wie oben beschrieben, jetzt klingt es in einer Mail im Nachgang als ginge es nicht. Sie schreibt irgendetwas von einer Zustimmungspflicht auch im 3. Lebensjahr, die laut ihr aber gar nicht im Gesetz steht.

    Leider bin ich als Nicht-Juristin nun komplett verwirrt. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du Licht ins Dunkel bringen könntest.

    Viele Grüße
    J

    • Hallo Judith,
      wenn du von Beginn an 2 Jahre Elternzeit genommen hast, kannst du ohne Zustimmung des Arbeitgebers um das dritte Jahr verlängern (Fristen beachten!). Wenn du weiterhin auch im 3. Jahr in Teilzeit arbeiten möchtest, musst du das regulär, wie auch deine Verlängerung der Elternzeit fristgerecht bei deinem Arbeitgeber beantragen. Vor dem 3. Geburtstag sind das mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn. Meldet er sich innerhalb 4 Wochen nicht, gilt dein Antrag auf Teilzeitarbeit als genehmigt. Gegen die Verlängerung der Elternzeit darf er sich nach Ablauf des Bindungszeitraumes wie bei dir nicht wenden.

      • Liebe Yvonne, was passiert, wenn ich zum Beispiel bis November verlängere und ich dann im August merke, dass Vollzeit mit 2 kleinen Kindern doch keine gute Idee ist? Kann ich dann auch einfach weiter verlängern ?

        Viele Grüße und lieben Dank
        Judith

        • Hallo Judith,
          du kannst unter Einhaltung der Beantragungsfristen entweder einen neuen Elternzeitabschnitt beantragen, aber da bleiben nicht so viele Monate übrig (insgesamt Elternzeit max. 36 Monate). Dann wäre es noch möglich, wenn du deine Elternzeit ausgeschöpft hast, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Je nach Betriebsgröße kannst du einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. Damit hättest du eher die Chance auf eine Rückkehr zu deiner Vollzeitstelle als mit einem regulären Teilzeitantrag.

  • Hallo Yvonne, ich wende mich an Sie zum Thema Verlängerung der Elternzeit. Mein erstes Kind wurde 06/17 geboren und ich habe beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. Mein 2. Kind wurde 09/18 geboren. Ich habe dann die Elternzeit unterbrochen und entsprechend neu beantragt bis 09/2021, also für 3 Jahre. Nun möchte ich aufgrund der aktuellen Betreuungsengpässe meine Elternzeit maximal ausschöpfen. Nun stellt sich mir folgende Frage: wie viele Monate stehen mir aus der ersten Elternzeit noch zu? Muss ich dann für das 3. Elternzeitjahr meines ersten Kindes noch einen separaten Antrag stellen? Mir wurde gesagt, dass das 3. Jahr verfallen sei, da ich nur 2 beantragt habe? Aber es steht mir doch gesetzlich zu, oder? Jedoch bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers, korrekt? Sorry, Fragen über Fragen.
    Ist es generell sinnvoll, in dem Schreiben um die maximale Inanspruchnahme der Elternzeit zu bitten und auf Reaktion des Arbeitgebers zu warten?
    Besten Dank vorab für Ihre Unterstützung, Katharina

    • Hallo Katharina,
      erstmal vorausgeschickt: da ist nichts verfallen! Aufgrund der Geburt deines zweiten Kindes sind noch Monate übrig geblieben. 36 Monate stehen dir je Kind zu und maximal 24 Monate darfst du in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr nehmen. Du bist hier auf der sicheren Seite. Die zweijährige Bindungsfrist ist abgelaufen und es handelt sich auch nicht um den dritten Abschnitt (sondern um den Zweiten), daher dürfte sich hier eigentlich kein Problem ergeben. Wichtig: Die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr musst du spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn anmelden, frühestens 14 Wochen vorher beginnt der besondere Kündigungsschutz dazu, wenn du dich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in Elternzeit befinden solltest. Weiterhin kann der Arbeitgeber nicht einfach so pauschal „nein“ zu deiner Elternzeit sagen. Es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen. Die meisten Arbeitgeber scheitern an dieser Stelle.

  • Hallo,
    Ich möchte gerne meine Elternzeit verlängern! Diese würde eigentlich im Oktober 2021nach 26 Monaten enden! Meine Tochter ist im August 2019 geboren worden!
    Kann ich die Elternzeit bis März 2022 verlängern oder muss ich sie bis August 2022 verlängern?
    Und wenn ich sie nur bis März verlängere, könnte ich sie dann ggf. noch einmal verlängern?
    Danke schonmal für die kommende Antwort
    Kim

    • Hallo Kim,
      da du zu Beginn gleich mehr als 2 Jahre Elternzeit genommen hast, kannst du ohne weiteres deine Elternzeit ohne Zustimmung deines Arbeitgebers verlängern. Beachte hier die Verlängerungsfristen: spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Verlängerungsbeginn vor dem 3. Geburtstag! Dies ist dann kein neuer Abschnitt und du darfst wählen wie lange. Du kannst auch im Anschluss auch noch einmal verlängern. Es gilt die gleiche Frist. Du darfst die Verlängerung aber auch schon früher einreichen. Es besteht in deiner Elternzeit der besondere Kündigungsschutz.

  • Hallo Yvonne,

    ich bin aktuell in Elternzeit (insgesamt 2 Jahre die noch bis zum 26.07.2021 läuft. Jetzt bin ich erneut schwanger und müsste rein rechnerisch 2 Monate arbeiten bis der neue Mutterschutz beginnt. Kann ich die Elternzeit verlängern und dann gleichzeitig zum Beginn des Mutterschutzes wieder vorzeitig beenden? Gruß Anna

    • Hallo Anna,
      ja das geht. Unbedingt die Fristen beachten: spätestens 7 Wochen vor Beginn der Verlängerung beantragen. Du bist jedoch vor einer Kündigung geschützt. Du könntest deine Verlängerung also auch vorzeitig mitteilen.

  • Hallo Yvonne,

    danke schonmal für deine Zeit!
    Ich habe beim ersten Kind drei Jahre Elternzeit genommen, die jetzt am 17.05. vorbei wären. Allerdings wurde vor zwei Wochen meine zweite Tochter geboren und ich habe die Elternzeit nicht vorzeitig beendet. Wie ist es nun mit der Elternzeit? Verlängert sich diese automatisch mit de Geburt des neuen Kindes? Ich habe die ssw letztes Jahr im November meinem Arbeitgeber mitgeteilt.

    Danke dir schon mal fur die Antwort!!
    Liebe Grüße!

    • Hallo Gabi,
      du hättest eine neue Elternzeit für dein jetzt geborenes Kind spätestens eine Woche nach der Geburt mitteilen müssen. Deine erste Elternzeit ist aufgebraucht. Theoretisch erwartet dein Arbeitgeber deine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende deiner jetzigen Mutterschutzfrist. Wenn du den Antrag jetzt stellst, verschiebt sich der Beginn. Die Frist beträgt 7 Wochen vor Beginn. Bis dahin schuldest du eigentlich deine Arbeitsleistung wie ursprünglich vereinbart. Ich würde den Antrag einreichen und mit dem Arbeitgeber reden. Vielleicht hast du Glück und kannst nahtlos in Elternzeit gehen. Anderenfalls besteht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen.

  • Hallo Yvonne,
    ich bin derzeit in Elternzeit, habe erst ein Jahr beantragt dann ein zweites. Das zweite Jahr endet im Oktober. Im Februar meinte meine Firma sie würden mich gerne auf Geringverdiener nehmen nur einen Tag die Woche für 30 Std. im Monat.
    Da jetzt was privates dazwischen kam kann ich diese Arbeit nicht mehr weitermachen. Meine Frage ist jetzt wenn ich den 450 Euro Job kündige kann ich dann ab Oktober ein drittes Jahr Elternzeit nehmen oder nicht mehr.
    LG

    • Hallo Roswitha,
      ohne ein Arbeitsverhältnis, kannst du keine Elternzeit beantragen. Der Antrag muss aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis kommen.

  • Hallo Yvonne,
    ich habe eine Frage.

    Wenn ich die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängern möchte und evtl. trotzdem wieder früher arbeiten möchte was ist zu beachten? Gibt es auch eine Kündigungsfrist für die Elternzeit bevor ich wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten darf?

    • Hallo Yvonne,
      einer vorzeitigen Beendigung deiner Elternzeit muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Du kannst als Ausweg einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen während deiner Elternzeit. Die Stundenobergrenze für die Elternzeit ist hierbei zu beachten (max. 30 Stunden/Wo. für Geburten bis 31.08.2021)

  • Hallo Yvonne
    Ich habe meinen Sohn im Mai 2020 geboren und habe 2Jahre Elternzeit genommen,stehe noch in einem Arbeitsverhältnis und habe im Juli 2020 aber schon meine Kündigung unterschrieben zum mai2022 da es zwischen der Chefin und mir zu Unstimmigkeiten kam.Kann ich eine Verlängerung der Elternzeit trotzdem beantragen oder hab ich keinen Anspruch darauf?ich bekomme aber auch nur ein Jahr Elterngeld.Müsste ich dann zum Arbeitsamt?
    Danke schonmal im voraus liebe Grüße Claudia

    • Hallo Claudia,
      durch die Kündigung ist keine Verlängerung der Elternzeit mehr möglich. Dein Arbeitsverhältnis endet zum Mai 2022. Ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist keine Elternzeit möglich. Das Vertragsende solltest du der Agentur für Arbeit unbedingt bereits melden (und deiner Krankenversicherung). Am besten vereinbarst du ein Beratungsgespräch mit deinem Sachbearbeiter, welche Möglichkeiten es für dich gibt.

  • Hallo liebe Yvonne,
    Bei mir geht es auch um eine Verlängerung nach 2 Jahren, dies Endet 27.04.22 & habe fest gestellt das ich noch ein weiteres Jahr nehmen möchte .
    Die kleine wird mit 2,1/2 in den der Kita gehen voher geht es nicht(so kann die eingewöhnen phase. Bin allein Erziehend.

    Was muss ich jetzt tun um 1 weiteres Jahr zu beantragen , wer muss alles Informiert werden?
    Sollte ich direkt den Arbeitgeber sagen das ich dann nach dem 1 Jahr Verlängerung in Teilzeit gehe ?

    • Hallo Kim Lisa,
      die Verlängerung nach zwei Jahren um ein weiteres Jahr ist ohne weitere Zustimmung des Arbeitgebers umsetzbar. Du informierst deinen Arbeitgeber am besten so früh wie möglich darüber, dass du noch ein Jahr anhängen möchtest. Spätestens musst du dies 7 Wochen vor dem gewünschten (Verlängerungs-)Beginn tun. Am besten per Einschreiben oder persönlich abgeben mit Eingangsbestätigung.
      Am Ende der Elternzeit lebt dein ursprünglicher (Vollzeit-)Vertrag wieder auf. Möchtest du nicht in Vollzeit arbeiten, musst du spätestens 3 Monate vor dem Wiedereinstieg einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen bei deinem Arbeitgeber. Besser wäre Brückenteilzeit.

  • Hallo Yvonne,
    ich stehe kurz vor der Geburt meines ersten Sohnes und muss nun meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber (große Firma) einreichen. Ich plane es aktuell so, dass ich ca. ein Jahr komplett in Elternzeit gehe bis zum Kita Start. Das zweite Jahr würde ich gerne während der Elternzeit in Teilzeit wieder einsteigen (mit ca. 25-30 Stunden). Aktuell ist die Betreuungssituation noch nicht klar (zum Beispiel wann beginnt die Kita, wie viele Stunden Betreuung sind möglich). Daher kann ich zu diesem Zeitpunkt schlecht einschätzen, ob ich direkt nach einem Jahr wieder in Teilzeit starten kann und mit wie vielen Stunden.
    Mein Arbeitgeber meinte nun, ich sollte erst den generellen Antrag auf 2 Jahre Elternzeit einreichen und sobald die Kita Situation klar ist, den zweiten Antrag auf Teilzeit mit genauer Angabe der Stunden und der Verteilung auf die Wochentage. Meine Sorge bei diesem Vorgehen ist, dass am Ende die Teilzeit in Elternzeit nicht genehmigt wird.
    Alternativ könnte ich natürlich den Teilzeitantrag bereits jetzt einreichen (mit geschätztem Starttermin und geschätzter Stundenzahl, dieser müsste dann aber im Nachgang noch einmal angepasst werden).
    Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Alexandra

    • Hallo Alexandra,
      wichtig ist, dass dein Arbeitgeber Kenntnis darüber hat, dass du in Teilzeit wieder arbeiten möchtest und ab wann. Du kannst es schon mit beantragen, musst es aber aller spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn tun. Ablehnen kann dein Arbeitgeber es sowohl jetzt, als auch später. Weiterhin hat er das Recht die Verteilung der Tage und Stunden zu bestimmen. Den meisten Arbeitgebern ist daran gelegen, die Arbeitskraft in Anspruch zu nehmen, und folgt deinen Vorschlägen. In der Regel gibt es einen Gesprächstermin für den Wiedereinstieg, rechtzeitig vorher. Die Kombination aus beiden Anträgen jetzt, ist sinnvolle ebenso auch schon die Vereinbarung des Zeitraums für ein Gespräch.

  • Hallo liebe Yvonne,
    Ich hatte von Anfang 2 Jahre Elternzeit beantragt und elterngeld plus über die 2 Jahre bezogen. Nun würde ich gerne um ein weiteres Jahr verlängern für meinen Arbeitgeber wäre dies kein Problem. Allerdings frage ich mich was mir finanziell zusteht im 3. Jahr, da ich alleinerziehend bin.
    Liebe Grüße Alina

  • Hallo Yvonne,
    meine Frau hat insgesamt 3 Jahre Elternzeit genommen. Dadurch das wir kein Kindergartenplatz bekommen haben, haben wir mit dem Arbeitgeber ausgemacht, das die Elternzeit für 1 Jahr verlängert wird.
    Nun haben wir ein Schreiben von der Krankenkasse meiner Frau bekommen (Kind ist bei ihr mitversichert), das die Mitgliedschaft seit 2 Monaten nicht mehr besteht, somit auch kein Versicherungsschutz.
    Beim Anruf in der Krankenkasse kam die Auskunft das der Arbeitgeber nur 3 Jahre Elternzeit die Beiträge für die Krankenkasse bezahlt.
    Ärgerlich für uns, das keine kurze Info zum Versicherungstand vom Arbeitgeber kam…..gut das nichts passiert ist!
    Meine Frage: Ist das so überhaupt richtig? Wie sieht das mit Rentenversicherung, Pflegeversicherung, usw. aus? Wo kann ich mich hinwenden?
    Vielen Dank schonmal… 🙂

    • Hallo Stephan,
      gesetzlich gibt es 3 Jahre Elternzeit je Elternteil. Eine Verlängerung ist darüber hinaus nicht vorgesehen. Während dieser Elternzeit ist, ohne weiteres Einkommen, eine beitragsfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Nach Ablauf der Elternzeit, ist die Versicherung entweder durch die (Wieder-)Aufnahme der Arbeit oder durch die Agentur für Arbeit abgedeckt. Da die reguläre Elternzeit beendet ist, müsste deine Frau sich entweder selbst oder über dich familienversichern.
      Bei der Rentenversicherung gibt es auch nur die 3 Jahre Erziehungszeit (muss über ein gesondertes Formular auch beantragt werden, geht nicht automatisch!). Ist deine Frau jetzt ohne Beschäftigung, zahlt niemand Rentenbeiträge. Ob eine freiwillige Weiterzahlung durch euch möglich ist, müsstet ihr bei der Rentenversicherung erfragen.
      Alles Gute!

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe für meine erste Tochter zwei Jahre EZ genommen. Da wir bis vor kurzen keinen Betreuungsplatz für unsere erste Tochter hatten, habe ich die EZ um ein Jahr bis 29.6.2022 verlängert.
    Vor 4 Wochen haben wir nun doch einen Kita Platz ab Oktober gefunden. Daher möchte ich ab Dezember TZ in EZ arbeiten.
    Nun bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich Mitte Februar in den Mutterschutz gehen.
    Ich habe in deinem Artikel gelesen, dass ich bei einer erneuten Schwangerschaft in der EZ meinen alten Nettolohn im Mutterschutz erhalte. Gilt das auch, wenn ich ab Dezember für ca 2,5 Monate 15/Woche TZ in EZ arbeite?

    Danke schon einmal für deine Antwort und liebe Grüße

    Christina

    • Hallo Christina,
      in diesem Fall berechnet sich dein Mutterschaftsgeld/der Arbeitgeberzuschuss auf Basis des Teilzeitarbeitsverhältnisses. Wäre also entsprechend weniger.

  • Hallo,
    meine Elternzeit endet nach 2 Jahren am 13.5.2022. Ist es möglich, bis zum Kiga Start im August 2022, nur 2-3 Monate des 3. Elternzeit-Jahres zu nehmen? Verfallen dann die restlichen 9-10 Monate oder können diese später noch genommen werden?
    Grundsätzlich darf ja Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr genommen werden…heißt das, vorher beantragt oder auch tatsächlich bis dahin auch genommen?
    Vielen Dank!!!
    Viele Grüße
    Vera

    • Hallo Vera,
      Elternzeit darf längestens bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Nach dem 8. Geburtstag kannst du für dieses Kind nicht mehr in Elternzeit sein. Du kannst deine Elternzeit, wenn du von Anfang an 2 Jahre und mehr genommen hast verlängern. Offene Monate darfst du später noch beanspruchen.

  • Hallo,

    ich würde gerne bei der Elterngeldstelle in Hessen mein Elterngeld verlängern. Wo kann ich dies tun? Im Online-Portal Elterngeld.hessen.de kann man bisher nicht verlängern, sondern nur den Antrag neu stellen. Gibt es daher ein Formular, das ich nutzen kann? oder muss ich der Elterngeldstelle eine Email schreiben?

    • Hallo Lena,
      wenn du an deinem Bezug etwas verändern möchtest, musst du der Elterngeldstelle einen Brief schreiben. Hierfür gibst du u.a. im Anschreiben an, auf welchen Elterngeldbescheid du dich beziehst und was du ändern möchtest.

  • Hallo Yvonne ,
    Ich möchte meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern , würde aber gern in dem 3ten Elternzeit Jahr schon in Teilzeit arbeiten (beim jetzigen Arbeitgeber). Ich weiß, das dies grundsätzlich möglich ist Aber ist der Antrag auf Teilzeit auch erst mit der Verlängerung der Elternzeit möglich oder hätte ich das von Beginn an mitteilen müssen .
    Lieben dank für deine Rückmeldung.
    Diana

    • Hallo Diana,
      das ist optional. Die Frist ist die gleiche, wie für die Verlängerung der Elternzeit. Also kannst du es ruhig zusammen in einem Anschreiben mitteilen.

  • Hallo Yvonne, ich wende mich an Sie zum Thema Verlängerung der Elternzeit. Mein erstes Kind wurde 08/16 geboren und ich habe beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. Habe dann mein 3 Jahr Elternzeit beantragt bis 08/19 , bin Schwanger geworden. Mein 2. Kind wurde 03/19 geboren. Ich habe dann die Elternzeit unterbrochen und entsprechend neu beantragt, Elternzeit Kind 2 bis 03/2022, also für 3 Jahre. Nun möchte ich aufgrund der aktuellen Betreuungsengpässe meine verbleibenden Monate von Kind 1 dranhängen.
    Nun stellt sich mir die Frage: kann ich die Monate von 04/19-08/19 vom ersten Kind dranhängen.
    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. Marie

    • Hallo Marie,
      ja, das geht. Die Frist für die Beantragung der weiteren Elternzeit beginnt spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn, da dein Kind älter als 3 Jahre ist.

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und möchte nun ein weiteres halbes Jahr zu Hause bleiben. Kann ich das machen oder ginge nur ein volles weiteres Jahr?
    Das Elterngeld bekomme ich dann nicht mehr, aber wie gestaltet sich das dann mit den Beiträgen für die Kranken-/ Rentenversicherung etc? Muss man dann diese Kosten tragen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    Sahar

  • Hallo Yvonne,
    Ich habe für meine Zwillinge 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Keine gesonderten Zeiten für Kind 1 oder Kind 2 festgelegt. Nun bin ich seit dem sie 1 Jahr sind spontan bereits auf 450€ Basis wieder angefangen. Mein AG möchte gerne bis Ende März wissen für wie viele Stunden ich wieder komme nach der Elternzeit. Da wir aber noch keinen Krippen/Kitaplatz haben, überlege ich die Elternzeit zu verlängern. Kann ich in diesem Fall auch problemlos das 3. Jahr verlangen? Familiäre Betreuung kann ich nicht mehr als 1x/Wo abdeckeln. Somit kann ich nicht mehr Stunden arbeiten ohne Betreuungsplätze. Wollte aber vermeiden das mein Anspruch auf mehr Stunden verfällt. Ich bin irritiert und freue mich auf Antwort.
    Liebe Grüße
    Anja

    • Hallo Anja,
      bezüglich der Elternzeit schau unbedingt einmal in diesen Abschnitt hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-bei-zwillingen/#Elternzeit_bei_Zwillingen Dir bzw. euch stehen 6 Jahre Elternzeit zu!
      Grundsätzlich lebt dein ursprünglicher Vertrag nach der Elternzeit wieder auf. Wenn das noch keine Option ist, wäre eine Verlängerung der Elternzeit sicherlich gut, damit du nicht in der „Teilzeitfalle“ festhängst. Da du dich nach der Geburt für die ersten 24 LM festgelegt hast, steht einer Verlängerung nichts im Wege.

  • Liebe Yvonne, ich habe 10 Monate Elternzeit eingereicht und möchte nun um 1 Monat verlängern. Somit beginne ich keine neuen Abschnitt, oder? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage? Da ich einen zweiten Abschnitt auch bereits genehmigt habe, möchte ich vermeiden, dass dann bereits alle drei verbraucht sind. Vielen Dank und viele Grüße Nicole

    • Hallo Nicole,
      wenn du zwischen den Abschnitten nicht deinen ursprünglichen Vertrag wieder aufnimmst (z.B. durch Urlaubstage, tatsächliche Arbeit etc.), handelt es sich nicht um einen neuen Abschnitt. Dein Arbeitgeber muss deinen zusätzlichen Monat jedoch nicht genehmigen, da du dich für die ersten 24 Monate festlegen musstest. Er darf sich auf diesen sogenannten Bindungszeitraum berufen.

  • Hallo Yvonne, mein erstes Kind kam am 25.07.2018 auf die Welt (2 Jahre Elternzeit beantragt), zweites Kind kam am 18.07.2020 auf die Welt (erste Elternzeit gekündigt bis Mutterschutz, dann erneut 2 Jahre bis 17.07.2022 beantragt). Nun möchte ich meine Elternzeit erneut verlängern auf Ende Feb 2024.
    Theoretisch blieben mir dann noch fast 5 Monate (genauer gesagt 4 Monate und 24 Tage, oder?) Elternzeit übrig. Könnte ich diese auch monatsweise später noch nehmen (möchte sie für die Schulanfangszeit aufheben)?
    Grundsätzlich oder nur mit Genehmigung vom Arbeitgeber? Oder gehen die restlichen fast 5 Monate dann verloren, weil man diese zB nur halbjährlich oder jährlich nehmen kann?
    Viele Grüße
    Victoria

    • Hallo Victoria,
      die gute Nachricht ist, du kannst deine Elternzeit natürlich noch nachholen. Nur monatsweise kannst du sie nicht nehmen. Hintergrund ist, dass du maximal 3 Abschnitte Elternzeit insgesamt nehmen darfst (je Kind). Viermal einen Monat zu nehmen, geht also nicht, es sei denn dein Arbeitgeber ist mit mehr Abschnitten einverstanden. Zeiten zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag darf der Arbeitgeber ablehnen, wenn es sich um den 3. Abschnitt handelt.

  • Hallo Yvonne,
    meine Elternzeit läuft im Juli aus. Ich möchte Mitte September wieder anfangen zu arbeiten, allerding bei einem neuen Unternehmen.
    Kann ich die Elternzeit auf Mitte September verlängern oder muss es ein voller Monat sein? Ich würde die Verlängerung meinem jetzigen Arbeitgeber dann relativ kurzfristig mitteilen (mind. 7 Wochen vorher) da ich mich neu bewerbe und dann vermutlich auch nicht so früh weiß wann ich mit dem neuen Job starte.
    Ist das Vorgehen so richtig oder würdes du mir etwas anderes raten?
    Lieben Dank und viele Grüße!

    • Hallo Lena,
      hast du denn bereits 2 Jahre Elternzeit (oder mehr) genommen? Nur dann ist eine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Für die Verlängerung behalte Folgendes im Hinterkopf:

      1. Du kannst die Elternzeit nicht ohne Weiteres vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber müsste damit einverstanden sein. Einzige Ausnahme: der Beginn eines neuen Mutterschutzes.
      2. zum Ende einer Elternzeit zu kündigen unterliegt besonderen Regeln. Gemäß §19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kannst du nur mit einer Frist von 3 Monaten das Arbeitsverhältnis beenden. Je nach Dauer der Jobsuche könntest du dich damit blockieren.

      Nach der Elternzeit gilt die reguläre (vertraglich) vereinbarte Kündigungsfrist. Möglicherweise hast du noch Resturlaubsanspruch. Dich jetzt umzusehen ist sicher nicht verkehrt. Viel Erfolg und alles Gute.

  • Ich habe als ZFA gearbeitet. Mein Chef hat die Praxis aus Altersgründen geschlossen. Habe mir bis jetzt auch keine Arbeit mehr gesucht,weil ein 3 Kind in Planung war und es auch funktioniert hat. Mein erstes kind ist 2018 geboren, dass zweite 2020 und ich habe dazwischen immer wieder als ZFA gearbeitet. Meine Frage: kann ich meine Elternzeit vom ersten bzw. vom zweiten Kind dranhängen? Es würde um die Rentenversich. und Krankenversicher. gehen. Freue mich über eine Antwort

    • Hallo Marianne,
      ohne Anstellungsverhältnis gibt es keine Elternzeit. Wenn du wieder einen Job hast, kannst du wieder Elternzeit beanspruchen. Auch für deine Kinder, die schon älter sind, längstens bis zum 8. Geburtstag. Wenn es sich um den 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag handelt, darf der Arbeitgeber dies aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bereits genommene Elternzeit ist auf Wunsch des Arbeitgebers nachzuweisen.

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