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Muss Elterngeld versteuert werden?

Muss Elterngeld versteuert werden?

Elterngeld ersetzt dein Einkommen in der Elternzeit. Dieser Ersatz ist zwar steuerfrei, durch die Hintertür besteuert der Staat das Elterngeld aber doch. Wie das genau funktioniert und was das für dich und deine Steuerlast bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine Lohnersatzleistung?

Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, auch Entgeltersatzleistung genannt. Wenn das normale Arbeitseinkommen wegfällt, bekommst du in der Regel eine solche Ersatzleistung.

Weitere Lohnersatzleistungen sind das Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch das Kurzarbeitergeld.

Besteuerung des Elterngeldes

Das Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG). Leider führt der Bezug einer Lohnersatzleistung dazu, dass du für deine regulären steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlst. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt und dem damit verbundenen besonderen Steuersatz (§ 32b EStG). Zuerst ermittelt das Finanzamt den Steuersatz für dein Einkommen ohne das Elterngeld. Im nächsten Schritt dann den Steuersatz auf das Einkommen inklusive des Elterngeldes. Die endgültige Steuerlast ergibt sich aus dem regulären Einkommen, multipliziert mit diesem höheren Steuersatz. 

Was das finanziell für dich bedeutet, zeigt das folgende Beispiel für die Einkommensteuer 2026 einer kleinen Familie. 

Beispiel 1:

Das Einkommen der Eheleute beträgt 43.000 Euro. Weiterhin kommen 12.500 Euro Elterngeld dazu. Dadurch steigt der Steuersatz von 9,05% auf 12,94%. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Nur die 43.000 Euro reguläres Einkommen unterliegen dem höheren Steuersatz. Die Familie trägt also 5.564 Euro Steuern, statt 3.890 Euro ohne das Elterngeld. Ein Plus von 1.674 Euro in diesem Veranlagungszeitraum mit Elterngeld.

Einkommen (unversteuert)Elterngeld (nicht versteuert)SteuersatzSteuerlast
43.000 Euro0 Euro10,89%4.686 Euro
43.000 Euro12.500 Euro14,59%6.274 Euro
Differenz1.588 Euro

Nachzahlung auch für Einkommen unter dem Grundfreibetrag 

Der Grundfreibetrag ist ein steuerfreier Jahresbetrag, der jedem Einkommensteuerpflichtigen zusteht. Verdienst du unterhalb dieser Grenze, dann zahlst du keine Steuern. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für unverheiratete bzw. alleine zur Einkommensteuer veranlagte Personen bei 12.348 Euro (Stand: 2026). Bei Verheirateten und einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro (Stand: 2026). 

Wenn dein Einkommen regulär unter dem Grundfreibetrag liegt und du Elterngeld bekommst, trifft dich diese Regelung ebenfalls.

Beispiel 2:

Gemeinsam mit deinem Ehepartner beträgt das zu versteuernde Einkommen 24.500 Euro im Jahr 2026. Außerdem kommt ein Betrag von 6.500 Euro an Elterngeld hinzu. Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Die 24.500 Euro unterliegen dem höheren Steuersatz von 3,43 %. Du bzw. deine Familie trägt also eine Steuerlast von 840 Euro, obwohl das Familieneinkommen insgesamt eigentlich unter dem Existenzminimum liegt. 

Einkommen (unversteuert)Elterngeld (nicht versteuert)SteuersatzSteuerlast
23.000 Euro0 Euro0,00%0,00 Euro
23.000 Euro6.500 Euro3,60%828,00 Euro
Differenz828,00 Euro

Durch den Progressionsvorbehalt kommt es auch bei geringen Einkommen zu einer Steuerbelastung. Daher leg am besten monatlich einen Betrag vom Elterngeld zurück, damit dich die Nachzahlung im Steuerbescheid nicht unerwartet trifft.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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