Elterngeld ersetzt dein Einkommen in der Elternzeit. Dieser Ersatz ist zwar steuerfrei, durch die Hintertür besteuert der Staat das Elterngeld aber doch. Wie das genau funktioniert und was das für dich und deine Steuerlast bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist eine Lohnersatzleistung?
Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, auch Entgeltersatzleistung genannt. Wenn das normale Arbeitseinkommen wegfällt, bekommst du in der Regel eine solche Ersatzleistung.
Weitere Lohnersatzleistungen sind das Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch das Kurzarbeitergeld.
Besteuerung des Elterngeldes
Das Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG). Leider führt der Bezug einer Lohnersatzleistung dazu, dass du für deine regulären steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlst. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt und dem damit verbundenen besonderen Steuersatz (§ 32b EStG). Zuerst ermittelt das Finanzamt den Steuersatz für dein Einkommen ohne das Elterngeld. Im nächsten Schritt dann den Steuersatz auf das Einkommen inklusive des Elterngeldes. Die endgültige Steuerlast ergibt sich aus dem regulären Einkommen, multipliziert mit diesem höheren Steuersatz.
Was das finanziell für dich bedeutet, zeigt das folgende Beispiel für die Einkommensteuer 2026 einer kleinen Familie.
Beispiel 1:
Das Einkommen der Eheleute beträgt 43.000 Euro. Weiterhin kommen 12.500 Euro Elterngeld dazu. Dadurch steigt der Steuersatz von 9,05% auf 12,94%. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Nur die 43.000 Euro reguläres Einkommen unterliegen dem höheren Steuersatz. Die Familie trägt also 5.564 Euro Steuern, statt 3.890 Euro ohne das Elterngeld. Ein Plus von 1.674 Euro in diesem Veranlagungszeitraum mit Elterngeld.
| Einkommen (unversteuert) | Elterngeld (nicht versteuert) | Steuersatz | Steuerlast |
|---|---|---|---|
| 43.000 Euro | 0 Euro | 10,89% | 4.686 Euro |
| 43.000 Euro | 12.500 Euro | 14,59% | 6.274 Euro |
| Differenz | 1.588 Euro |
Nachzahlung auch für Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist ein steuerfreier Jahresbetrag, der jedem Einkommensteuerpflichtigen zusteht. Verdienst du unterhalb dieser Grenze, dann zahlst du keine Steuern. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für unverheiratete bzw. alleine zur Einkommensteuer veranlagte Personen bei 12.348 Euro (Stand: 2026). Bei Verheirateten und einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro (Stand: 2026).
Wenn dein Einkommen regulär unter dem Grundfreibetrag liegt und du Elterngeld bekommst, trifft dich diese Regelung ebenfalls.
Beispiel 2:
Gemeinsam mit deinem Ehepartner beträgt das zu versteuernde Einkommen 24.500 Euro im Jahr 2026. Außerdem kommt ein Betrag von 6.500 Euro an Elterngeld hinzu. Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Die 24.500 Euro unterliegen dem höheren Steuersatz von 3,43 %. Du bzw. deine Familie trägt also eine Steuerlast von 840 Euro, obwohl das Familieneinkommen insgesamt eigentlich unter dem Existenzminimum liegt.
| Einkommen (unversteuert) | Elterngeld (nicht versteuert) | Steuersatz | Steuerlast |
|---|---|---|---|
| 23.000 Euro | 0 Euro | 0,00% | 0,00 Euro |
| 23.000 Euro | 6.500 Euro | 3,60% | 828,00 Euro |
| Differenz | 828,00 Euro |
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- Familienportal.de: Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-viel-elterngeld-kann-ich-bekommen–124616 (abgerufen 19.12.2025) - Finanztip.de: So funktioniert der Progressionsvorbehalt
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/progressionsvorbehalt/ (abgerufen 19.12.2025) - bmf-steuerrechner.de: Berechnung und Informationen zur Einkommensteuer
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml (abgerufen 19.12.2025) - smartsteuer.de: Elterngeld
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/elterngeld/#D063111400003 (abgerufen 19.12.2025) - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 28. Auflage (Oktober 2025)
- Bild Young couple managing finances, reviewing their bank accounts using laptop computer and calculator at modern kitchen. Woman and man doing paperwork together, paying taxes online on notebook pc – Bilder WAYHOME studio / Shutterstock.com










