Muss Elterngeld versteuert werden?

Elterngeld ersetzt dein Einkommen in der Elternzeit. Dieser Ersatz ist zwar steuerfrei, durch die Hintertür besteuert der Staat das Elterngeld aber doch. Wie das genau funktioniert und was das für dich und deine Steuerlast bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine Lohnersatzleistung?

Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, auch Entgeltersatzleistung genannt. Wenn das normale Arbeitseinkommen wegfällt, bekommst du in der Regel eine solche Ersatzleistung.

Weitere Lohnersatzleistungen sind das Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch das Kurzarbeitergeld.

Besteuerung des Elterngeldes

Das Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG). Leider führt der Bezug einer Lohnersatzleistung dazu, dass du für deine regulären steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlst. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt und dem damit verbundenen besonderen Steuersatz (§ 32b EStG). Als erstes ermittelt das Finanzamt den Steuersatz für dein Einkommen ohne das Elterngeld. Im nächsten Schritt dann den Steuersatz auf das Einkommen inklusive des Elterngeldes. Die endgültige Steuerlast ergibt sich aus dem regulären Einkommen, multipliziert mit diesem höheren Steuersatz. 

Was das finanziell für dich bedeutet, zeigt das folgende Beispiel für die Einkommensteuer 2021 einer kleinen Familie. 

Beispiel 1:

Das Einkommen der Eheleute beträgt 35.000 Euro. Weiterhin kommen 12.500 Euro Elterngeld dazu. Dadurch steigt der Steuersatz von 9,29% auf 13,79%. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Nur die 35.000 Euro reguläres Einkommen unterliegen dem höheren Steuersatz. Die Familie trägt also 4.827 Euro Steuern, statt 3.250 Euro ohne das Elterngeld. Ein Plus von 1.577 Euro in diesem Veranlagungszeitraum mit Elterngeld.

Einkommen (unversteuert)Elterngeld (nicht versteuert)SteuersatzSteuerlast
35.000 Euro0 Euro10,37%3.630 Euro
35.000 Euro12.500 Euro14,72%5.152 Euro
Differenz1.522 Euro

Nachzahlung auch für Einkommen unter dem Grundfreibetrag 

Der Grundfreibetrag ist ein steuerfreier Jahresbetrag, der jedem Einkommensteuerpflichtigen zusteht. Verdienst du unterhalb dieser Grenze, dann zahlst du keine Steuern. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für unverheiratete bzw. alleine zur Einkommensteuer Veranlagte bei 10.908 Euro (Stand: 2023). Bei Verheirateten und einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 21.816 Euro (Stand: 2023). 

Wenn dein Einkommen regulär unter dem Grundfreibetrag liegt und du Elterngeld bekommst, trifft dich diese Regelung ebenfalls.

Beispiel 2:

Gemeinsam mit deinem Ehepartner beträgt das zu versteuernde Einkommen 21.000 Euro im Jahr 2023. Außerdem kommt ein Betrag von 6.408 Euro an Elterngeld hinzu. Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Die 21.000 Euro unterliegen dem höheren Steuersatz von 3,41 %. Du bzw. deine Familie trägt also eine Steuerlast von 716,10 Euro, obwohl das Familien-Einkommen insgesamt eigentlich unter dem Existenzminimum liegt. 

Einkommen (unversteuert)Elterngeld (nicht versteuert)SteuersatzSteuerlast
17.500 Euro0 Euro0,00%0,00 Euro
17.500 Euro4.680 Euro2,75%481,25 Euro
Differenz481,25 Euro

Durch den Progressionsvorbehalt kommt es auch bei geringen Einkommen zu einer Steuerbelastung. Daher leg am besten monatlich einen Betrag vom Elterngeld zurück, damit dich die Nachzahlung im Steuerbescheid nicht unerwartet trifft.

Hast du weitere Fragen zur Versteuerung von Elterngeld oder den Progressionsvorbehalt? Dann schreib uns einen Kommentar!

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  • Ich habe in 2020 nur Elterngeld in Höhe von 5760 € erhalten.
    Dazu habe ich eine Bonuszahlung meines Arbeitgebers für 2019 in Höhe von 590 € erhalten. Darauf sind keine Abzüge getätigt worden.
    Sonst hatte ich keine weiteren Einkünfte. Muss ich Steuern zahlen.

    • Hallo Sabrina,
      du bist aufgrund des Elterngeldes dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wenn dein Einkommen mit Lohnersatzeinkommen (Elterngeld) unterhalb des Grundfreibetrages (2020: 9.408) bleibt, kommt es voraussichtlich nicht zu einer Steuerbelastung.

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