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Elternzeit für den Vater: Das musst du wissen!

Elternzeit Vater

Auch als Vater kannst du Elternzeit nehmen. Aber wie viele Monate stehen dir zu? Bis wann musst du den Antrag absenden und was soll da hinein? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen. Natürlich findest du auch ein Muster für deinen Elternzeitantrag zum Herunterladen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast als angestellter Vater Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit
  • Die 36 Monate kannst du in bis zu drei Abschnitte aufteilen
  • Stelle deinen Antrag immer schriftlich, nicht per E-Mail oder telefonisch
  • Beachte unbedingt die Antragsfrist von mindestens 7 bzw. 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn
  • Du kannst deine Partnerin entlasten und sorgst für mehr gemeinsame qualitative Zeit als Paar/Familie

Was ist Elternzeit?

„Elternzeit ist eine berufliche Auszeit für angestellte Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.“

Die Voraussetzungen für die Elternzeit einmal im Überblick:

  • Du bist Arbeitnehmer
  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Während der Elternzeit bist du entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig

Wie viel Elternzeit steht Vätern zu?

Du kannst bei deinem Arbeitgeber für bis zu 36 Monate, also 3 Jahre Elternzeit verlangen. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten, bekommst dann jedoch auch kein Gehalt. Als Ausgleich kannst du Elterngeld beantragen oder auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Wie viele Monate Elternzeit soll ich als Vater nehmen?

Wenn du dich für eine Elternzeit entschieden hast, bleibt noch die Frage offen: wie lange? Das ist für jeden Papa sehr individuell. Wir haben dir einmal 5 Fragen zusammengestellt, die dir dabei helfen können, dich zu entscheiden. Hier kannst du die Übersicht mit den Fragen downloaden.

Wenn du auch Elterngeld beantragen möchtest, musst du mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen. Die Voraussetzungen sind ähnlich, wie bei der Elternzeit.

Wie soll ich die Elternzeit als Vater aufteilen?

Die Aufteilung bzw. Verteilung der Elternzeit stellt viele Familien vor eine Herausforderung. Schließlich kann keiner in die Zukunft blicken.

Wichtig sind 3 Dinge:

  1. Du darfst die 36 Monate maximal in 3 Abschnitte aufteilen
.
    Ausnahme: dein Arbeitgeber genehmigt mehr Abschnitte. Solltest du einmal den Arbeitgeber wechseln, ist der andere nicht daran gebunden!
  2. Du musst all deine Elternzeit-Abschnitte innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren auf einmal gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen
.
    Besonders wichtig, wenn du deine Elternzeitmonate aufsplitten möchtest. Angenommen du bleibst im 1. Lebensmonat zu Hause und noch einmal im 12. Lebensmonat. Dann gehören beide Zeiten in einen Elternzeitantrag (§16 Absatz 1 BEEG)! Die 2 Jahre laufen ab Beginn der ersten Elternzeit für das gleiche Kind.
  3. Maximal 24 Monate deiner Elternzeit darfst du zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes nehmen.
    Handelt es sich um den 3. Elternzeitabschnitt, kann der Arbeitgeber ihn ablehnen. Dies kann er jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen.

Urlaubskürzung aufgrund der Elternzeit

Wenn du mehr als einen Kalendermonat elternzeitbedingt abwesend bist, darf der Arbeitgeber dir den Jahresurlaub kürzen. Und zwar um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit.

Wie du das umgehen und deinen Urlaubsanspruch erhalten kannst, erfährst du in unserem Artikel zum Thema Elternzeit & Urlaub.

Wie beantrage ich Elternzeit als Vater?

Du solltest den Antrag auf Elternzeit schriftlich bei deinem Arbeitgeber einreichen. Umgangssprachlich ist übrigens immer die Rede von Elternzeit beantragen bzw. Antrag auf Elternzeit. Genau genommen handelt es sich um eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber über deine Elternzeit.

Das Schriftstück kannst du:

  • persönlich abgeben

    Lass dir den Eingang dann auf einer Kopie mit Datum bestätigen. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten kommen sollte, bist du so auf der sicheren Seite.
  • per Einschreiben schicken

    Bei einem Einschreiben hast du den Nachweis, dass und wann dein Antrag eingegangen ist. Speichere ihn dir am besten gut ab oder drucke ihn aus. Lege ihn zur Kopie des Anschreibens in deinen Unterlagen.

ACHTUNG: Bitte den Elternzeitantrag nicht telefonisch, per E-Mail (auch nicht mit gescannten Anschreiben als Anhang) senden. Auch kein Fax. Auf diese Weise gilt der Antrag nicht als wirksam gestellt.

Elternzeit Antrag Musterdownload

Mithilfe unseres Vordruckes erhältst du ein perfektes Muster, in dem sich alle Angaben schnell einfügen lassen. Neben deinem Namen und deiner Adresse sollte auch die Anschrift des Arbeitgebers vermerkt sein.

Elternzeitantrag Vater Muster

Wann muss ich die Elternzeit als Vater beantragen?

Der Zeitpunkt, wann du als Vater deinen Elternzeitantrag stellst, ist sehr wichtig. Es geht darum, dich vor einer möglichen Kündigung des Arbeitgebers zu schützen. Daher solltest du eine bestimmte Frist für deinen Elternzeitantrag einhalten.

Fristen für den Elternzeitantrag

Hier sind zwei Anmeldefristen zu unterscheiden. Diese sind abhängig vom Alter deines Kindes zum Zeitpunkt deiner Elternzeit.

  • Für Kinder vor dem 3. Geburtstag:
    Frühestens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn kannst du deinen Antrag auf Elternzeit stellen.
  • Für Kinder ab dem 3. Geburtstag*:
    Frühestens 14 Wochen, spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn kannst du deinen Antrag auf Elternzeit stellen.

*und in den 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag

Ab wann besteht Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz beginnt für dich als Vater erst eine Woche, bevor du den Antrag spätestens stellen kannst (§18 BEEG). Reichst du den Antrag früher ein, riskierst du eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Während du dich in Elternzeit befindest, kann der Arbeitgeber dich nicht kündigen. Ausnahmen sind z.B. die Insolvenz des Betriebes oder wenn dein befristeter Vertrag während der Elternzeit ausläuft.

Achtung: Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch die Elternzeit.

Nach Ende deiner Elternzeit hat der Arbeitgeber wieder die Möglichkeit, dich ganz regulär zu kündigen – nach vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen. Der Kündigungsschutz besteht für jeden Abschnitt deiner Elternzeit!

Beispiel:
Angenommen, du teilst deine Elternzeit auf. Du nimmst z.B. den ersten Monat und dann noch den 13. Lebensmonat deines Kindes. Aufgrund des Bindungszeitraums (2 Jahre) musst du beide Zeiträume auf einmal beantragen.

In den Monaten zwischen den beiden Elternzeiten darfst du regulär gekündigt werden. Aber: ab 8 Wochen vor dem zweiten Abschnitt, besteht wieder Kündigungsschutz.

Die Frauen bzw. werdenden Mütter sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab Beginn der Schwangerschaft vor einer Kündigung geschützt. Der Schutz besteht während der Mutterschutzfrist und darüber hinaus bis zu 4 Monate nach der Geburt fort. Schließt sich eine Elternzeit an, greift dafür der Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Muss der Arbeitgeber dem Antrag auf Elternzeit zustimmen?

Da es sich so gesehen um eine Mitteilung an den Arbeitgeber handelt, muss er nicht zustimmen, sondern ist zur Annahme verpflichtet. Es gibt jedoch bestimmte Konstellationen, wo eine Zustimmung erforderlich ist.

  • Du möchtest eine weitere (bisher nicht angekündigte) Elternzeit im Bindungszeitraum nehmen

    Der Arbeitgeber kann zustimmen, ist jedoch nicht verpflichtet dazu. Zum Beispiel, wenn du die Elterngeld Partnermonate beantragt hast, aber nur einen Monat Elternzeit bei deinem Arbeitgeber. Er darf sich auf den Bindungszeitraum (2 Jahre ab deiner ersten Elternzeit für das gleiche Kind) berufen und ablehnen.
  • Dein dritter Abschnitt der Elternzeit liegt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag

    Der Arbeitgeber dürfte dir deine Elternzeit verwehren – aus dringenden betrieblichen Gründen. Diese muss er dir schriftlich mitteilen, und zwar innerhalb von 4 Wochen nach deinem Antrag.

Väterzeit ab der Geburt: Was, wenn das Kind früher/später kommt?

Besonders, wenn du im ersten Lebensmonat in Elternzeit gehen möchtest, stellt sich diese Frage. Denn: Der errechnete Termin (ET) muss nicht dem tatsächlichen Geburtstermin entsprechen. Du gehst für deinen Antrag jedoch vom errechneten Termin aus.

Das Kind kommt früher:
Kommt das Kind früher auf die Welt, ist das ein dringender Grund, die Elternzeit früher zu beginnen. Hast du deine Elternzeit ab der Geburt fristgerecht gestellt (ausgehend vom ET), beginnt deine Elternzeit mit dem Tag der Geburt.

Das Kind kommt später:
Deine Elternzeit kann erst mit der Geburt des Kindes beginnen. Ist der errechnete Termin überschritten und du möchtest bereits zu Hause bleiben? Dann musst du Urlaub oder Überstunden nehmen. Solange das Kind nicht auf der Welt ist, schuldest du deinem Arbeitgeber ansonsten deine Arbeitsleistung.

Ist Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich?

Ja, du kannst in deiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Maximal 32 Stunden pro Woche (im Lebensmonatsdurchschnitt). Großer Vorteil: Du bist in dieser Zeit vor einer Kündigung geschützt.
Leider ist Teilzeitarbeit nicht in jedem Betrieb möglich. Mehr Informationen dazu im Artikel Teilzeitarbeit in der Elternzeit.

Vorsicht: Wenn du gleichzeitig Elterngeld beziehst, achte auf deine Bezugsform. Beim Basiselterngeld kommt es ab dem ersten hinzuverdienten Euro zu einer Kürzung deines Elterngeldes. Beim Elterngeld Plus fällt die Kürzung milder aus, bzw. es muss erst gar nicht dazu kommen.

Vor- und Nachteile der Elternzeit als Vater

Vorteile:

  • Du kannst Zeit mit deinem Kind verbringen, ohne den Stress eines (vollen) Arbeitstages.
  • Durch mehr Zeit mit deinem Kind wirst du eine intensivere Bindung aufbauen. Dein Kind profitiert in seiner Entwicklung davon.
  • Du hast mehr Zeit mit deiner Familie. Ihr schafft gemeinsame Erinnerungen (z.B. durch Reisen) und stärkt so auch eure Paarbeziehung.
  • Die Zeit kann nützlich sein, um neue Kraft zu tanken. Und auch um herauszufinden, ob der Job/die Arbeitsstelle noch das Richtige ist.
  • Du bist eine Entlastung für die Mama im Alltag. Sie kann dadurch möglicherweise auch leichter in den Beruf zurückkehren.

Nachteile:

  • Manchmal verstehen Kollegen nicht, dass du als Vater Elternzeit nimmst und verhalten sich unkollegial/unfair.
  • Es besteht die Gefahr einer Kündigung durch den Arbeitgeber: z.B. bei Nichteinhaltung der Fristen für den Antrag auf Elternzeit.
  • Kindererziehungszeiten bei der Rente werden automatisch der Mutter zugerechnet! Gehst als Vater länger/allein in Elternzeit, solltest du aktiv werden.

FAQ – Häufige Fragen zu Elternzeit für Väter

Kann ich Elternzeit als Vater nehmen, wie ich will?

Grundsätzlich bist du nur an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Bis zu 36 Monate kannst du nehmen. Maximal 24 Monate davon in der Zeit ab dem 3. bis zum 8. Geburtstag. Dabei sind insgesamt höchstens 3 Abschnitte möglich. Unter Einhaltung der Antragsfristen (s.o.) kannst du also Elternzeit nehmen, wie du magst.

Ist Vaterurlaub und Elternzeit das Gleiche?

Jein. Es soll eine sogenannte Familienstartzeit eingeführt werden, welche auch Vaterurlaub heißt. Gemeint sind damit dann aber 2 Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit und nicht die „Väterzeit“ also (meist) unbezahlte Elternzeit.

Wird das Gehalt in der Elternzeit als Vater weitergezahlt?

Es kommt darauf an. Gehst du vollständig in Elternzeit? Dann schuldest du deinem Arbeitgeber in dieser Zeit keine Arbeitsleistung und er dir kein Gehalt. Arbeitest du in Teilzeit in deiner Elternzeit, bekommst du das für diesen Zeitraum vereinbarte Gehalt.

Wie sind deine Erfahrungen? Hast du als Vater Elternzeit genommen? Schreib uns deine Erfahrungen in die Kommentare!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Leider wird nicht darauf hingewiesen, dass der Vater die Rentenversicherung informieren muss, dass seine Elternzeit seinem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Das innerhalb von 2 Monate.

  • Hallo Yvonne,
    zählt der Partnerschaftsbonus als zusätzlicher Block in der Elternzeit oder gehört er zu den maximal 3 Blöcken die man nehmen darf.
    Konkret würde ich gerne den 1., 6. und 10. Monat Elternzeit(Basis) nehmen.
    Zusätzlich dann noch den 16-19. Monat in Teilzeit zusammen mit meiner Frau den Partnerschaftsbonus. Geht das oder muss ich einen Block streichen bzw. zusammenlegen?
    Vielen Dank im Voraus!
    Grüße
    Sascha

    • Hallo Sascha,
      Elternzeit: Ein neuer Abschnitt beginnt immer dann, wenn du zwischendurch an deinen Arbeitsplatz zurückgekehrt bist. Das ist bei dir der Fall. Somit wäre der 16. – 19 Lebensmonat der vierte Abschnitt. Wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, könnt ihr das so regeln. Ob du dann noch weitere Abschnitte nehmen darfst, hängt ebenfalls von deinem Arbeitgeber ab.
      Bedenkt bei eurer Planung, dass nach dem 14. Lebensmonat der Bezug ununterbrochen fortgeführt werden muss von mindestens einem Elternteil.

  • Hallo Yvonne,

    zu der Thematik Urlaubskürzung in der Elternzeit hätte ich eine Frage zu der Regelung, wenn der 1. bzw. letzte Tag auf einen Feiertag/Samstag fällt.

    Für bspw. 29.05.-28.06.2024 wäre für den gesamten Juni die Arbeitswochen Mo-Fr in der Elternzeit und der 29.06. dann ein Samstag. Würde das bedeuten, dass der Arbeitgeber anteilig den Urlaub kürzen kann?

    Vielen Dank vorab und herzliche Grüße
    Frank

    • Hallo Frank,
      es geht um vollständige Kalendermonate der Abwesenheit. Wenn der 29.06. der erste Tag nach deiner Elternzeit ist, aber ein Wochenende und du regulär nicht an Wochenenden arbeitest, dann kann der Arbeitgeber deswegen nicht kürzen. Du bekommst dein Gehalt ja auch für Wochenenden und Feiertage weiterhin gezahlt.

    • Hallo Petra,
      ja, der Anspruch besteht u.a. wenn der Kindsvater mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Bei den sogenannten getrennt Erziehenden, müssen beide Elternteile einen Haushalt mit dem Kind haben. Für den Anspruch auf Elterngeld ist es zudem erforderlich, dass das Kind zu je 1/3 bei beiden Elternteilen ist. Erfüllt ein Elternteil dies nicht, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Weitere Voraussetzungen: Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen, in der Elternzeit entweder nicht oder mit maximal 32 Std./Woche erwerbstätig. Auch ein gemeinsamer Haushalt nur für die Zeit der Elternzeit (z.B. Vater zieht ausschließlich für die 2 Partnermonate zu Mutter und Kind) wäre eine denkbare Lösung.

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