Du bist schwanger, selbstständig und fragst dich, ob du Elterngeld bekommst, wenn das Baby geboren ist? Die gute Nachricht vorab: Ja, auch du kannst Elterngeld bekommen. Wir zeigen dir, worauf es bei Selbstständigen ankommt und wie du mehr für dich und deine Familie herausholst.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige
- Wann gelte ich als Selbstständig beim Elterngeld?
- Elterngeld als Selbstständige beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?
- Als Selbstständige Elterngeld beziehen und trotzdem arbeiten – geht das?
- Elterngeld erhöhen: Optimierungsstrategien für Selbstständige
- Besonderheiten für selbstständige Mütter
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige erhalten Elterngeld unter Vorbehalt ausgezahlt
- Bemessungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr
- Du darfst im Bezugszeitraum bis zu 32 Wochenstunden arbeiten
- Gewinne werden auf dein Elterngeld angerechnet und führen möglicherweise zu einer Kürzung
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025
Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige
Auch wenn du selbstständig bist, kannst du Elterngeld erhalten. Ein Elterngeldanspruch besteht, wenn du:
- mit deinen Kindern in einem Haushalt lebst
- deine Kinder nach der Geburt selbst betreust und erziehst
- deinen Wohnsitz in Deutschland hast
- gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden / Woche erwerbstätig bist
Zur Auswahl stehen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Grundlegende Informationen zu den Bezugsformen und -dauer findest du hier:
- Alles zum Elterngeld im Überblick
- Elterngeld Plus oder Basiselterngeld?
- Elterngeld Partnerschaftsbonus
Die Elterngeldhöhe ist einkommensabhängig
Du bekommst ungefähr 65% von deinem Gewinn abzüglich Steuern als Elterngeld. Basis ist entweder deine Gewinnermittlung oder Bilanz, wenn dein Steuerbescheid noch nicht vorliegt.
Das Mindestelterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro (Basiselterngeld). Wichtig zu wissen: Du bekommst dein Elterngeld zunächst unter Vorbehalt ausgezahlt, da dein Verdienst im Bezugszeitraum nur geschätzt werden kann. Mehr dazu weiter unten.
Wann gelte ich als Selbstständig beim Elterngeld?
Die Elterngeldstelle betrachtet das Kalenderjahr vor der Geburt und die 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Bist du in diesem Zeitraum selbstständig bzw. hattest Einkünfte aus einem Gewerbe? Dann ist dein Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr.
Basis für die Berechnung bei einer reinen Selbstständigkeit ist das Erwerbseinkommen im jeweiligen Bemessungszeitraum vor der Geburt.
Beispiel:
Geburt des Kindes im April 2025. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist also das Kalenderjahr 2024.
Selbstständig und angestellt, anderer Bemessungszeitraum?
Übst du mehrere Tätigkeiten aus, also bist nicht nur selbstständig, sondern auch angestellt? Dann erzielst du sogenannte Mischeinkünfte. Dein Bemessungszeitraum ist regulär ebenfalls das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Für das Elterngeld ist dann dein Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer und dein Gewinn aus der Selbstständigkeit die Bemessungsgrundlage.
Vorteil: Hast du nur einen niedrigen Gewinn, kannst du möglicherweise den Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers wählen. Das sind dann die 12 Monate vor dem Monat der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Mehr erfährst du in unserem Artikel über Elterngeld und Mischeinkünfte.
Elterngeld als Selbstständige beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?
Du beantragst dein Elterngeld bei deiner Elterngeldstelle. Deinen Elterngeldantrag kannst du erst nach der Geburt einreichen, da du die Geburtsurkunde beifügen musst. Außerdem benötigt die Elterngeldstelle neben dem Antragsformular mit Anlagen:
- den letzten Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt – falls dieser nicht vorliegt, die Einnahmen-Überschussrechnung/Bilanz des Vorjahres
- Bescheinigung über das Krankentagegeld (Mutterschaftsgeld) oder Negativbescheinigung der Krankenversicherung, wenn du keins bekommen hast
- Vorausschau für die Monate im Bezugszeitraum, voraussichtlicher Gewinn
Versuche, den Antrag vollständig ausgefüllt und gleich mit allen nötigen Anlagen einzureichen. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist schwer vorherzusehen. Lege dir am besten eine Rücklage für die Zeit an.
Als Selbstständige Elterngeld beziehen und trotzdem arbeiten – geht das?
Ja klar, das geht! Allerdings nur in Teilzeit. Achte auf die Obergrenze von 32 Wochenstunden im Lebensmonatsdurchschnitt. Kommst du darüber, verlierst du deinen Elterngeldanspruch. Und: Die Elterngeldstelle rechnet jeden Hinzuverdienst auf dein Elterngeld an.
Unser Tipp: führe Stundenlisten und kontrolliere dich selbst. Sollte die Elterngeldstelle eine Liste anfordern, bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du während des Elterngeldbezugs weiterhin arbeitest, schaue dir unbedingt das Elterngeld Plus an. Zu einer Anrechnung kommt es auch beim Elterngeld Plus, allerdings ist eine Kürzung hier weniger schlimm, als beim Basiselterngeld. Kommt es immer zu einer Kürzung? Nicht unbedingt! Fällt dein Gewinn nach der Geburt geringer aus – und zwar weniger als 50% im Vergleich zu vor der Geburt – kommt es voraussichtlich nicht zu einer Kürzung.
Verdienst bei Beantragung angeben
Dein Elterngeld bekommst du unter Vorbehalt ausgezahlt. Zusätzlich möchte die Elterngeldstelle im Elterngeldantrag von dir wissen, wie hoch dein Zuverdienst im Bezugszeitraum ungefähr ist. Je genauer du die Angabe machen kannst, desto besser. Denn: Nach Ende des Bezugszeitraums findet eine Überprüfung statt. Dir geht jedoch kein Elterngeld verloren.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Du hast in den Bezugsmonaten mehr Gewinn als ursprünglich angegeben
Auf den ersten Blick schön. In Bezug auf das Elterngeld jedoch eher problematisch. So kommt es voraussichtlich zu einer Rückzahlung von Elterngeld.
b) Du hast in den Bezugsmonaten weniger Gewinn als ursprünglich angegeben
Keine Sorge, in so einem Fall gibt es für dich eine Nachzahlung von Elterngeld. Allerdings nur, wenn du das maximale Elterngeld noch nicht erreicht hattest.
Elterngeld erhöhen: Optimierungsstrategien für Selbstständige
Wenn du selbstständig bist, kannst du mit bestimmten Strategien dein Elterngeld erhöhen. Welche davon zu dir und deiner Familie passen, hängt auch vom Beruf ab, dem du nachgehst. Dennoch kann es hilfreich sein, die verschiedenen Optionen zu kennen:
1. Einkommen im Jahr vor der Geburt erhöhen
Der Bemessungszeitraum ist für selbstständige (werdende) Eltern das Kalenderjahr vor der Geburt. Im Idealfall liegt dir schon dein Steuerbescheid des Vorjahres vor. Sonst ist zunächst deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) oder Bilanz die Grundlage für die Berechnung.
Früh planen und Steuerberater informieren:
Planst du ein Kind, achte auf deinen Gewinn – im für die Berechnung relevanten Jahr. Informiere unbedingt deinen Steuerberater, denn: Gewöhnlich ist das Ziel, den Gewinn möglichst gering zu halten und in der Folge die Steuerlast. Beim Elterngeld ist das genau andersherum. Du solltest ein hohes Jahreseinkommen erzielen, damit du auch ein hohes Elterngeld erhalten kannst. Bist du bereits im maximalen Elterngeld, ist das natürlich nicht nötig.
Ist das Jahr bereits vorbei?
Noch ist nicht alles verloren. Wurde deine Steuererklärung noch nicht erstellt, gibt es möglicherweise Wahlrechte. In Absprache mit dem Steuerberater lässt sich da vielleicht noch was machen.
Steuerklassenwechsel wirkt sich nicht aus
Wenn du nur selbstständig bist, ist die Grundlage für die Elterngeldberechnung immer die Steuerklasse IV (auch, wenn du nicht verheiratet bist). Bist du auch noch angestellt, kommt es darauf an, welches Einkommen überwiegt.
2. Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums
Bei fest definierten Ausnahmen kannst du deinen Bemessungszeitraum verschieben. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nennt sie „Ausklammerungstatbestände“. Trifft einer oder mehrere auf dich zu, kann auch ein weiter zurückliegendes Jahr für das Elterngeld zählen.
Das sind die Ausnahmen:
- Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind
längstens bis zum 14. Lebensmonat (Ausnahme Frühchenregelung) - Mutterschaftsgeld
für ältere oder gerade geborene Kinder. Nicht gemeint ist das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung. - Schwangerschaftsbedingte Erkrankung
wodurch du weniger oder kein Einkommen hattest (ohne Überprüfung für Geburten ab Mai 2025) - Für Geburten ab Mai 2025: Bezug von Krankentagegeld in den Mutterschutzfristen für privat versicherte Selbstständige
Bei entsprechendem Versicherungsvertrag sind Selbstständige mit privater Versicherung nun Arbeitnehmerinnen gleichgestellt. - Geringeres Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie
gilt für den Zeitraum 01. März 2020 bis 23. September 2022 (musst du nachweisen können)
3. Den Elterngeldbezug unterbrechen
Eine sehr sinnvolle Variante kann es sein, den Bezug von Elterngeld zu unterbrechen. In den ersten 14 Lebensmonaten geht das. Nach hinten raus verlängerst du auf diese Weise natürlich deinen Bezugszeitraum. Es hat aber durchaus Vorteile.
Warum lohnt sich diese Strategie?
Du profitierst davon, weiter für deine Kunden arbeiten zu können – auch während du dein Kind betreust. Kannst du abschätzen, dass du innerhalb der ersten 14 Lebensmonate deines Kindes Zahlungseingänge hast? Oftmals kannst du sogar den Zeitpunkt der Rechnungsstellung selbst bestimmen. Bitte deine Kunden, die Rechnung innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu bezahlen – in deinem Pausenmonat. Denn: Einkommen aus den Monaten, in denen du kein Elterngeld beziehst, rechnet die Elterngeldstelle nicht auf dein Elterngeld an.
Beispiel:
Dein Kind wird am 10. Januar geboren und du erwartest im April die Zahlung einer großen Rechnung.
➤ Nimm nun für die ersten drei Lebensmonate das Elterngeld in Anspruch und pausiere es im 4. Lebensmonat (10. April bis 9. Mai). In dieser Zeit kann die Zahlung ohne Gefahr einer Anrechnung eingehen. Ab dem 5. Lebensmonat kannst du deinen Bezug ganz einfach fortsetzen.
Wichtig: Entweder planst du es weit im Voraus und gibst es bereits in deinem Elterngeldantrag so an. Oder du musst der Elterngeldstelle die Änderung nachträglich, aber rechtzeitig vor dem betreffenden Lebensmonat mitteilen.
4. Nur den Mindestbetrag beim Elterngeld in Anspruch nehmen
Vielleicht kannst oder möchtest du nicht mit deiner Arbeit pausieren. Dann gibt es noch diese Möglichkeit, nämlich von vornherein nur den Mindestbetrag beim Elterngeld zu beantragen. Du brauchst dann kein weiteres Einkommen im Bezugszeitraum nachzuweisen.
Achtung: Stundenlisten darf die Elterngeldstelle dennoch anfordern. Denn die Obergrenze von 32 Stunden pro Woche gilt trotzdem.
Besonderheiten für selbstständige Mütter
Je nachdem, wie du versichert bist, bekommst du keine Mutterschaftsleistungen wie eine Arbeitnehmerin. Ausnahme: Versicherung mit Krankentagegeld.
Kläre frühzeitig mit deiner Krankenversicherung, ob du Mutterschaftsgeld bekommen kannst – zum Beispiel bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung, wenn du nicht nur den ermäßigen Beitragssatz gewählt hast. Es ist sogar rückwirkend möglich, wenn du den Beitrag nachzahlst. Das kann sich lohnen, denn es gibt 70% deines Einkommens der letzten 12 Monate als Mutterschaftsgeld (in Form von Krankengeld).
Vorteil beim Elterngeld ohne Mutterschaftsgeld der Krankenversicherung
Bekommst du kein Mutterschaftsgeld von deiner Versicherung, kannst du direkt ab der Geburt z.B. das Elterngeld Plus wählen. Du kannst auch flexibel mit den Elterngeldmonaten anfangen. Das gilt auch, wenn du nur das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) bekommst.
Einmalige Mutterschaftsleistung
Wenn du als Mama selbstständig und privat krankenversichert bist, kannst du auf Antrag das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bekommen. Es sind 210 Euro. Die Elterngeldstelle rechnet es nicht auf dein Elterngeld an.
Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Selbstständige? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 18.07.2025)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 18.07.2025)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 27. Auflage (Dezember 2023)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 18.07.2025)










