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Private Krankenversicherung in der Elternzeit: Das musst du wissen

Private Krankenversicherung Elternzeit

Wie ist das mit der privaten Krankenversicherung in der Elternzeit? Grundsätzlich zahlst du deine Beiträge zur Krankenversicherung selbst. Wenn du angestellt bist, zahlt dir dein Arbeitgeber jedoch etwas dazu. Wer zahlt in dieser besonderen Zeit die Beiträge? Antworten dazu findest du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung musst du in der Elternzeit weiterzahlen
  • Bist du angestellt, entfällt bereits im Mutterschutz der Zuschuss deines Arbeitgebers
  • Eventuell hat dein Partner Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Familienangehörigen
  • Arbeitest du Teilzeit in Elternzeit, übernimmt der Arbeitgeber wieder einen Teil deiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Während du arbeitest, übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte deiner privaten Krankenversicherungsbeiträge.

Der Maximalbetrag deines Arbeitgebers hängt von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenversicherungen im Monat (2023: 4.987,50 Euro) ab. Sein Anteil liegt bei 7,30% (14,6% allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung + 1,6% durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 16,1% : 2 = 8,1%). Du bekommst also maximal 403,99 Euro. Bei einem sehr hohen Beitrag bekommst du sogar weniger als die Hälfte.

Der Arbeitgeberzuschuss entfällt beim PKV-Beitrag während der Elternzeit und bereits im Mutterschutz. Eine Ausnahme hiervon sind Beamte.

Beispiel 1:
Angenommen der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung liegt bei 510 Euro. Die Hälfte sind 255 Euro, also deutlich unter dem Maximalbeitrag.

  • Monatliches Nettoeinkommen: 5.575 Euro.
  • Arbeitgeberzuschuss: 255 Euro
  • Dein PKV Anteil vor der Elternzeit: 255 Euro
  • Dein PKV Anteil während der Elternzeit: 510 Euro

Beispiel 2:
Der monatliche Beitrag zur PKV liegt bei 825 Euro. Die Hälfte sind 412,50 Euro. Maximal darf der Arbeitgeber 403,99 Euro dazugeben.

  • Monatliches Nettoeinkommen: 6.300 Euro.
  • Arbeitgeberzuschuss: 403,99 Euro
  • Dein PKV Anteil vor der Elternzeit: 421,01 Euro
  • Dein PKV Anteil während der Elternzeit: 825 Euro

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung?

Wenn du privat krankenversichert bist, brauchst du eine private Pflegeversicherung. Auch dafür bekommst du normalerweise von deinem Arbeitgeber etwas dazu.

Der gesetzliche Beitragssatz liegt bei 3,05%. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Die Obergrenze bestimmt wieder die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2023: 4.987,50 Euro). Maximal bekommst du also 76,06 Euro.

Bereits im Mutterschutz und in der Elternzeit trägst du jedoch auch diesen Beitrag allein.

Zuschuss für Familienangehörige in Elternzeit

Hier kommt es auf das „was wäre wenn“ an:
Wäre bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Familienversicherung möglich? Dann wären dort der andere Elternteil und deine Kinder in der Elternzeit kostenlos ebenfalls versichert. Trifft das bei euch zu?

  • Ja:
    Du kannst sowohl für deinen Beitrag als auch für privat versicherte Familienangehörige (in Elternzeit) die finanzielle Unterstützung erhalten. Vorausgesetzt, du bist nicht selbst in Elternzeit. Obergrenze bleiben aber insgesamt die rund 404 Euro monatlich.
  • Nein:
    Ist der andere Elternteil und dein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es keine zusätzliche Hilfe von deinem Arbeitgeber. Normalerweise bleibt die GKV aber in der Elternzeit beitragsfrei.

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber immer die Hälfte der PKV zahlt, gilt bei Teilzeitarbeit nicht. Er soll keine höhere Belastung haben, als es bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern der Fall wäre. Höchstens gibt es jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

Ein Beispiel:
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung einer Teilzeitarbeitnehmerin liegt bei monatlich 400 Euro. Sie verdient von Januar bis August 2.450 Euro.

Berechnung Arbeitgeberzuschuss PKV:

  • 2.450 Euro x 16,1% = 394,45 Euro : 2 = 197,22 Euro.

Sie bekommt monatlich 197,22 Euro als Arbeitgeberzuschuss.

Ab September erhöht sich ihr Entgelt auf 2.675 Euro.

  • 2.675 Euro x 16,1% = 430,67 Euro : 2 = 215,33 Euro

Hier ist die Höchstgrenze zu beachten: Ihr PKV Beitrag liegt bei 400 Euro. Die Hälfte sind 200 Euro. Sie bekommt monatlich daher nur 200 Euro über die Gehaltsabrechnung.

ACHTUNG: Während der Elternzeit oder danach könntest du durch Teilzeitbeschäftigung unter die Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 Euro) rutschen. Dann müsstest du in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung bekommen. Wende dich unbedingt an deine private Krankenversicherung!

Private Krankenversicherung in Elternzeit für Beamte

Für Beamte und Beamtinnen läuft es in der Elternzeit anders als bei regulären Arbeitnehmern. Hier zahlt der Dienstherr die sogenannte Beihilfe zur Krankenversicherung auch in Elternzeit weiter. Je nach Besoldungsgruppe ist sogar noch ein zusätzlicher monatlicher Zuschuss drin. Für weitere Informationen wende dich am besten an deinen Dienstherren.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Selbstständige und Beamte sind nicht versicherungspflichtig. Unabhängig vom Einkommen können sie sich daher eine private Krankenversicherung suchen.

Arbeitnehmern steht diese Art der Krankenversicherung erst zu, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versicherungspflichtgrenze) überschreiten. Im Jahr 2023 liegt diese bei 66.600 Euro.

Bild: 46229543 Ivan Kmit / Adobe Stock

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Hallo,
    schöner Artikel. Aber ich bin noch auf der Suche nach zusätzlichen Information:
    Ich bin aktuell privat versichert, verheiratet und habe 3 Kinder. Wenn ich als Vater jetzt aber Elternzeit nehme, in der Elternzeit Teilzeit arbeite und dadurch unter die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenkasse falle, kann ich dann in die gesetzliche Versicherung wechseln?
    Wie lange muss ich dafür in Teilzeit arbeiten?
    Wenn wir dann eine gesetzliche Familienversicherung abschließen wollen, wer muss diese abschließen (meine Frau oder ich oder der von uns mit dem höheren Gehalt)?
    Was passiert, wenn ich wieder Vollzeit arbeite und dadurch über die Beitragsbemessungsgrenze falle?

    (Elterngeld beziehen wir nicht mehr)

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