Das Elterngeld ist einkommensabhängig und damit für alle Eltern verschieden. Den Mindestbetrag können beinahe alle erhalten. Doch was steht dir genau zu? Mehr darüber in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe deines Elterngeldes ist einkommensabhängig.
- Das Mindestelterngeld beim Basiselterngeld beträgt 300 Euro und beim Elterngeld Plus 150 Euro je Lebensmonat.
- Vereinfacht kannst du mit 65% von deinem Nettogehalt als Elterngeld rechnen.
- Du kannst die Höhe deines Elterngeldes beeinflussen.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Elterngeld
Die beliebteste Familienleistung, das Elterngeld, bekommst du als Mutter oder Vater, wenn du:
- dein Kind selbst betreust und erziehst
- mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
- entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest
- und in Deutschland lebst
Hinweis: Wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt von beiden Elternteilen gemeinsam 200.000 Euro übersteigt, gibt es leider kein Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt diese Grenze ebenso. Zum 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze noch einmal auf 175.000 Euro.
Die Wahl der Bezugsform
Das Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Bezugsformen:
- Basiselterngeld
- Elterngeld Plus
- Partnerschaftsbonus
Du kannst dich nach der Geburt bzw. nach Ende der Mutterschutzfrist für das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus entscheiden. Der Partnerschaftsbonus, vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus, ist an einige Bedingungen geknüpft. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zum Partnerschaftsbonus.
Das Mindestelterngeld
Basiselterngeld
Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, beträgt das Mindestelterngeld 300 Euro für 12 Monate. Wenn zusätzlich ein Anspruch auf die Partnermonate besteht, sogar für bis zu 14 Lebensmonate. Kommt dein Kind wesentlich zu früh auf die Welt (6 Wochen vor dem errechneten Termin und früher), eine „Frühchenregelung“. Du kannst dann mehr Elterngeldmonate erhalten.
Kind kommt zu früh... | Anspruch auf Basiselterngeld für... |
---|---|
mind. 6 Wochen | 13 Lebensmonate |
mind. 8 Wochen | 14 Lebensmonate |
mind. 12 Wochen | 15 Lebensmonate |
mind. 16 Wochen | 16 Lebensmonate |
Elterngeld Plus
Wenn du das Elterngeld Plus wählst, kannst du 150 Euro für bis zu 24 Monate erhalten. Die tatsächliche Bezugsdauer hängt davon ab, ob du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung hast. Auch ob du die Frühchenregelung in Anspruch nehmen kannst, spielt eine Rolle. Zeiten mit Mutterschaftsgeld, behandelt die Elterngeldstelle wie Monate mit Basiselterngeld.
Insgesamt betrachtet, bekommst du die gleiche Summe Elterngeld bei beiden Bezugsformen. Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn du eine Teilzeitarbeit aufnimmst, kann es zu Kürzungen bei deinem Elterngeld kommen. Aber: Mit der Wahl der richtigen Bezugsform bekommst du, möglicherweise, in Summe sogar mehr Elterngeld heraus (Beispiel).
Das maximale Elterngeld
Wo ein Mindestbetrag ist, gibt es meist auch einen Maximalbetrag. So auch beim Elterngeld. Es ist wieder zu unterscheiden zwischen beiden Bezugsformen.
Basiselterngeld
Maximal gibt es 1.800 Euro für 12 Monate beim Basiselterngeld. Mit den Partnermonaten, die du auch als Alleinerziehende nutzen kannst, bis zu 14 Monate.
Elterngeld Plus
Ohne einen Hinzuverdienst beträgt das maximale Elterngeld Plus 900 Euro für bis zu 24 Monate. Die genaue Dauer hängt davon ab, ob dir Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht. Zeiten mit Mutterschaftsgeld behandelt die Elterngeldstelle wie Monate mit Basiselterngeld. Das führt zu weniger Elterngeldmonaten, jedoch in Summe nicht zu weniger Elterngeld!
Vereinfachte Berechnung
Wenn du dein Elterngeld einmal ungefähr ausrechnen möchtest, kannst du mit 65% von deinem aktuellen monatlichen Nettogehalt rechnen. Das Ergebnis ist nur ein Annäherungswert. Dein Gehaltsnetto und das Elterngeld-Netto mit dem die Elterngeldstelle dein Elterngeld berechnet, sind verschieden.
Das tatsächliche Elterngeld liegt bei 65 bis 67% vom Elterngeld-Netto:
Wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, erhältst du 67% Elterngeld. Die Ersatzrate sinkt um 0,1% je 2 Euro Mehrverdienst (Beispiel: 1.220 Euro = 66% Elterngeld). Unter 65% sinkt es jedoch nicht (siehe § 2 Abs. 2 BEEG).
Für eine genauere Berechnung kannst du unseren Elterngeldrechner nutzen:
Was wirkt sich auf die Höhe deines Elterngeldes aus?
Für das Elterngeld geht es um das durchschnittliche Einkommen im Bemessungszeitraum 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Veränderungen wie beispielsweise
- deiner Gehaltshöhe,
- Monate ohne eine Beschäftigung,
- oder Monate mit Lohnersatzleistungen wie ALG I usw.
wirken sich daher auf dein Elterngeld aus.
Vor der Geburt
Nicht alle Bestandteile deines Gehaltes fließen in die Berechnung deines Elterngeldes ein. Das trifft beispielsweise auf steuerfreie Zuschläge, sowie alle Zahlungen, die nicht monatlich in deiner Gehaltsabrechnung auftauchen zu. Darunter fallen meist Weihnachts- oder Urlaubsgelder sowie Provisionen oder Boni. Ein Firmenwagen hingegen wirkt sich vor der Geburt positiv auf dein Elterngeld aus.
Deine Steuerklasse spielt ebenfalls eine große Rolle bei der Elterngeldhöhe. Allerdings kannst du nur Einfluss darauf nehmen, wenn du verheiratet bist. Die günstigste Steuerklasse ist die Steuerklasse III. Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, welche im Bemessungszeitraum für das Elterngeld überwiegend gültig war. Um deine Elterngeldhöhe positiv zu beeinflussen, musst du sie rechtzeitig vor oder in der Schwangerschaft wechseln.
Nach der Geburt
Wendet dein Arbeitgeber dir nach der Geburt eine Einmalzahlung z.B. anlässlich der Geburt zu – freue dich darüber! Die Elterngeldstelle rechnet diese nicht auf dein Elterngeld an. Ebenso verhält es sich mit weiteren Zahlungen, wenn diese nicht monatlich kommen. Der Firmenwagen ist ein Beispiel für eine monatliche Gehaltsposition (geldwerter Vorteil). Nach der Geburt führt ein Firmenwagen meist zur Kürzung deines Elterngeldes.
Deine Steuerklasse kannst du allerdings problemlos nach der Geburt wechseln. Dieser Wechsel beeinflusst dein Elterngeld für diesen Bezugszeitraum nicht mehr.
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- Gesetze im Internet: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ (abgerufen am 27.03.2024) - bmfsfj.de: Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/193910/c442d57373d11b4f508c1eceaa0661b7/20220309-richtlinien-beeg-data.pdf (abgerufen am 27.03.2024) -
familienportal.de: Auf welche Steuerklasse kommt es für die Berechnung meines Elterngelds an, wenn ich die Steuerklasse gewechselt habe?https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/auf-welche-steuerklasse-kommt-es-fuer-die-berechnung-meines-elterngelds-an-wenn-ich-die-steuerklasse-gewechselt-habe–124670 (abgerufen am 27.03.2024)
- Bundesregierung.de: Fragen und Antworten zur Elterngeldreform
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-elterngeld-reform-1786952 (abgerufen am 02.08.2021) - bmfsfj.de: Fragen und Antworten zur Neuregelung beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588 (abgerufen am 27. März 2024) - Bild: Search money business with white background. ShutterOK / Shutterstock.com