Du planst ein Kind zu adoptieren und fragst dich, ob dir Elternzeit und Elterngeld zustehen? Grundsätzlich ist das der Fall. Es gibt dabei jedoch einige Besonderheiten im Vergleich zu leiblichen Eltern. Welche das sind, erfährst du jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch bei einer Adoption hast du Anspruch auf Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld.
- Statt des Geburtstermins zählt das Aufnahmedatum in deinen Haushalt.
- Für die Dauer der Leistung und die Höhe gelten die gleichen Regeln wie für biologische Eltern.
- Beim Elterngeld wird der Geschwisterbonus gewährt, nicht aber der Mehrlingszuschlag.
- Bei Adoptionen aus dem Ausland sind spezielle Unterlagen mit dem Elterngeldantrag einzureichen.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Was ist eine Adoption?
Bei einer Adoption nimmst du rechtlich gesehen ein fremdes Kind als dein eigenes an – ohne dass du mit ihm biologisch verwandt bist. Die biologische Elternschaft endet, sobald beide leiblichen Eltern in die Adoption eingewilligt haben.
Ist das Kind bereits in deiner Familie, solange das Adoptionsverfahren noch läuft, heißt dies Adoptionspflege. Nicht zu verwechseln mit Pflegekindern.
Wie lange gibt es Elternzeit bei Adoption?
Es gelten die gleichen Vorgaben wie auch bei biologischen Eltern. Das Kind darf nicht älter als 8 Jahre sein. Und nur für Arbeitnehmer stehen je Elternteil 36 Monate Elternzeit zur Verfügung. Weitere Informationen zur Elternzeit.
Wann beginnt die Elternzeit bei Adoption?
Auch bei einer Adoption musst du die Elternzeit deinem Arbeitgeber fristgerecht mitteilen. Hier ist jedoch das Aufnahmedatum in deinen Haushalt für den Beginn der Elternzeit entscheidend, nicht der errechnete Geburtstermin.
Für Kinder unter 3 Jahren gilt: Spätestens 7 Wochen vorher musst du deinen Arbeitgeber informieren. Jedoch erst 8 Wochen davor, bist du vor einer Kündigung geschützt. Ist das Kind bereits älter, beträgt die Frist 13 Wochen. Der Kündigungsschutz beginnt dann 14 Wochen davor.
Manchmal ist nicht absehbar, wann ein Kind in die Familie kommt. Kürzere Anmeldefristen sind bei Adoptionspflege möglich. Informiere hier deinen Arbeitgeber so früh, wie es geht.
Mutterschutz bei Adoption
Die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sind nur für die leibliche Mutter vorgesehen. Adoptierst du ein Kind, kannst du diese nicht nutzen.
Anspruch auf Hebamme bei Säuglingsadoption
Nimmst du einen fremden Säugling als dein eigenes Kind an, hat dieser Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Abgerechnet wird sie normalerweise über die Krankenkasse, in der das Baby gesetzlich versichert ist. Tipp: Hole dir vorher eine Zusage der Krankenkasse, dass sie die Kosten übernimmt. Hast du das Kind privat versichert, halte Rücksprache mit der Versicherung.
Wie ist das Adoptivkind krankenversichert?
Ob du dein Adoptivkind gesetzlich oder privat versicherst, kannst du entscheiden. Informiere dich bei deiner Krankenversicherung über die Konditionen. Wenn du mehr über die Vor- und Nachteile der Versicherungsformen erfahren möchtest, schau gern einmal in unseren Artikel: Die Krankenversicherung für dein Kind
Elterngeld bei Adoption
Wenn du ein Kind adoptierst, beginnt der Elterngeldanspruch mit dem Tag der Aufnahme in deinen Haushalt. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft – du es also zunächst nur in Adoptionspflege nimmst.
Ab dem 8. Geburtstag des Adoptivkindes kannst du kein Elterngeld mehr erhalten. Nimmst du also ein älteres Kind auf, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Auch hier gilt: Ein Elternteil muss für mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen. Endet die Adoptionspflege unverschuldet (z.B. nach einem Monat), bleibt es ausnahmsweise für diesen kürzeren Zeitraum bestehen.
Partnermonate bei Adoption
Die Partnermonate sind zwei Monate extra Elterngeld. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil hat in mindestens zwei Monaten nach der Geburt weniger Einkommen, als davor.
Statt der Zeit vor der Geburt betrachtet die Elterngeldstelle bei einer Adoption die Zeit vor dem Tag der Haushaltsaufnahme.
Geschwisterbonus bei Adoption
Den Geschwisterbonus beim Elterngeld gibt es auch für Adoptiveltern. Entscheidend für die Altersberechnung ist der Tag der Aufnahme in den Haushalt – nicht das tatsächliche Alter. Das spielt allerdings trotzdem eine Rolle. Denn der Geschwisterbonus wird höchstens bis zum 14. Geburtstag gezahlt.
Wie der Geschwisterbonus genau funktioniert, erfährst du in unserem Artikel zum Geschwisterbonus.
Partnerschaftsbonus bei Adoption
Besteht Anspruch auf Elterngeld, ist auch der Bezug des Partnerschaftsbonus möglich. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei biologischen Eltern. Kurz gesagt: Es gibt zwei bis vier Monate extra mit Elterngeld Plus. Dafür müssen beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden im Lebensmonatsdurchschnitt parallel arbeiten.
Was passiert mit dem Partnerschaftsbonus, wenn die Adoption währenddessen scheitert?
Es kann leider passieren, dass das Verfahren noch während der Adoptionspflege scheitert. Für das Elterngeld gilt: Bis zum Ende des Lebensmonats, in dem die Adoptionspflege endet, gibt es den Bonus (gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BEEG). Allerdings gilt das nur, wenn die Adoption unverschuldet entzogen wird.
Ein Beispiel:
Ein Elternpaar hat ein zweijähriges Mädchen in Adoptionspflege. Ab dem Tag der Haushaltsaufnahme sind die Eltern anspruchsberechtigt. Beide beziehen gemeinsam insgesamt 14 Lebensmonate Basiselterngeld. Im Anschluss daran beantragen sie vom 15. bis 18. Lebensmonat den Partnerschaftsbonus. Im 18. Lebensmonat scheitert leider die Adoption. Da die Eltern keine Schuld am Scheitern der Adoption trifft, zahlt die Elterngeldstelle den Partnerschaftsbonus bis zum Ende des 18. Lebensmonats.
Elterngeld beantragen bei Adoption
Grundsätzlich kannst du das Elterngeld mit einem aktuellen Antragsformular beantragen. Welche Unterlagen die Elterngeldstelle von dir braucht, ist im Elterngeldantrag angegeben. Es kommt unter anderem darauf an, wie du dein Geld verdienst.
Besondere Nachweise durch die Adoption erforderlich
Zum einen musst du eine Kopie der Adoptionsurkunde einreichen. Zum anderen einen Nachweis über die Aufnahme des Kindes in den Haushalt (z.B. Bestätigung des Jugendamtes).
Sonderfall: Kind aus dem Ausland
Handelt es sich um eine Adoption aus dem Ausland, benötigt die Elterngeldstelle weitere Nachweise.
Du brauchst unbedingt die ausländische Geburtsbescheinigung des Kindes. Zusätzlich legst du die Bescheinigung nach Artikel 23 Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ) bei. Weitere Möglichkeit: die Bescheinigung über die Begleitung der Auslandsadoption durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (nach §2d Adoptionsvermitllungsgesetz (AdVermiG). Wenn schon ein positiver Feststellungsbeschluss vom Familiengericht vorliegt, dann reiche auch diesen in Kopie mit ein.
Kindergeld bei Adoption
Auch Adoptiveltern bekommen auf Antrag Kindergeld. Die Leistung gibt es vom Monat der Haushaltsaufnahme bis zum 18. Geburtstag. Mehr zum Kindergeld.
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- Familienportal.de: Steht uns Elterngeld auch für unser adoptiertest Kind zu?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation/steht-uns-elterngeld-auch-fuer-unser-adoptiertes-kind-zu–124694 (abgerufen am 25.05.2023) - Gesetze im Internet: § 7 Antragstellung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html (abgerufen am 25.05.2023) - Familienportal.de: Adoptiveltern
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/adoption/adoptiveltern (abgerufen am 25.05.2023) - BMFSFJ.de: Adoption und Adoptionsvermittlung
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/adoption (abgerufen am 25.05.2023) - Bild: LIGHTFIELD STUDIOS, Adobe Stock