Close Elterngeld.deElterngeld.de

Bekomme ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld vom Chef?

Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Kurz vor dem Jahresende ist es eine willkommene Finanzspritze. Ob du in der Elternzeit oder in der Mutterschutzfrist einen Anspruch darauf hast, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch ohne vertragliche Regelung kann dir Weihnachtsgeld zustehen
  • Mutterschutzzeiten dürfen beim Weihnachtsgeld nicht ausgenommen werden
  • Rückzahlungsklauseln sind nur eingeschränkt zulässig
  • Weihnachtsgeld und Elterngeld kannst du zeitgleich ohne einen Nachteil beziehen

Was ist Weihnachtsgeld?

Namensgeber für das Weihnachtsgeld ist der Auszahlungszeitpunkt. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung entweder im November oder Dezember eines Jahres. Eine weitere Bezeichnung ist Weihnachtsgratifikation. Mit diesem Geld belohnt dein Chef deine Betriebstreue. Er zahlt es  für vergangene und zukünftige Dienste.

Das Weihnachtsgeld ist zu unterscheiden vom 13. Gehalt. Hierbei handelt es sich um eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter. Es ist ein fest vereinbarter Bestandteil des Jahresgehalts. Du bekommst es zu einem vereinbarten Termin. Dein Chef bezahlt es dir für die geleistete Arbeit im laufenden Jahr.

Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer im Mutterschutz

Als Mutterschutz bezeichnet das Mutterschutzgesetz den Zeitraum von 6 Wochen vor und, in der Regel, 8 Wochen nach der Geburt. Befindest du dich zum Zeitpunkt der Weihnachtsgeldzahlung im Mutterschutz, darf dieser Zeitraum dein Weihnachtsgeld nicht mindern. Das sogenannte Diskriminierungsverbot verbietet deinem Arbeitgeber, dass er die Zeiten deines Mutterschutzes bei deiner Weihnachtsgratifikation anteilig kürzen darf. Das Verbot gilt auch für Zeiten, in denen ein Beschäftigungsverbot vorliegt (EuGH, Urteil vom 21.10.1999, RS C-333/97).

Schließt dein Vertrag aus, dass du Weihnachtsgeld in der Mutterschutzfrist bekommst, ist diese Vertragsklausel nicht zulässig. Diese Klausel ist dann komplett nichtig (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2014, AZ 20 CA 10147/13).

Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer in Elternzeit 

Entscheidend ist die Regelung in deinem persönlichen Arbeitsvertrag. Gibt es eine Klausel, die es dir explizit zuspricht, bekommst du es auch in der Elternzeit. Möglich wäre außerdem eine Formulierung, die auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verweist. Regeln diese zusätzlichen Dokumente die Zahlung der Weihnachtsgratifikation, bist du ebenfalls auf der sicheren Seite.

Denkbar ist leider auch eine Formulierung, die deinen Weihnachtsgeldanspruch ausschließt. In diesem Fall gibt es kein oder nur anteiliges Weihnachtsgeld. Anteilig meint, dass dein Anspruch sich um die Elternzeitmonate verringert. Fraglich ist, ob die Regelung rechtmäßig ist (siehe vorheriges Urteil AG Köln).

Anspruchsbegründung ohne Regelung im Arbeitsvertrag

Es gibt zwei Varianten, wie du trotz einer fehlenden Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld haben kannst:

1. Unsichtbarer Anspruch 

Erhalten deine Kollegen alle Weihnachtsgeld nur du nicht? Und gibt es dafür keinen nachvollziehbaren Grund, warum wer dieses Extrageld bekommt? In so einem Fall kann dein Anspruch auf der Basis vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Du darfst es bei deinem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen einfordern. 

2. Anspruch aus betrieblicher Übung 

Wie war das in den letzten 3 Jahren? Bekamst du da immer Weihnachtsgeld? Wenn ja, gab es jeweils ein Begleitschreiben, dass sich kein Rechtsanspruch darauf begründet? Falls nicht, darfst du dich auch in diesem Jahr auf dein Weihnachtsgeld freuen. Denn zahlt der Arbeitgeber 3 Jahre in Folge ohne Vorbehalt (Freiwilligkeitsvorbehalt) Weihnachtsgeld, so begründet sich der Anspruch auch ohne feste Aufnahme der Formulierung zum Weihnachtsgeld in den Arbeitsvertrag. 

Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zahlt

Bist du der Meinung, dir steht Weihnachtsgeld zu? Dann weise deinen Arbeitgeber schriftlich auf deinen Anspruch hin. Hierfür hast du 2 Monate Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Termin, an dem dein Weihnachtsgeld üblicherweise fällig war. Fordere deinen Chef in dem Anschreiben auf, dir das Geld so schnell wie möglich zu überweisen. 

Manche Arbeitsverträge enthalten besondere Ausschlussfristen. Am besten wirst du sofort aktiv, damit dein Anspruch nicht verfällt. Reagiert dein Arbeitgeber nicht auf dein Schreiben, bleibt nur die Klage. 

Was gilt bei Kündigung?

Oftmals gewähren Unternehmen Weihnachtsgeld nur unter der Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag besteht. Endet dein Arbeitsverhältnis vor diesem genannten Stichtag, dann entfällt dein Anspruch auf das Weihnachtsgeld. In so einem Fall kommt es konkret auf die Formulierung der Klausel an. Im Zweifel ziehe einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu, wenn dein Arbeitsverhältnis sowieso endet.

Rückzahlung

In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine sogenannte Rückzahlungsklausel. Enthält dein Vertrag so eine Regelung nicht und dein Arbeitgeber nimmt die Rückabwicklung dennoch vor, solltest du dich dagegen wehren. Ist eine derartige Formulierung Bestandteil deines Vertrages, muss diese eindeutig und klar sein.

Zulässige Rückzahlungsverpflichtungen:

  • Bei einem Betrag über 100 Euro bis hin zu einem Monatsgehalt, ist eine Verpflichtung dieser Art nur zulässig, wenn ein Arbeitnehmer vor dem 31.03. des Folgejahres ausscheidet. 
  • Liegt die Zahlung bei einem bis zwei Monatsgehältern, dann ist diese Verpflichtung im Vertrag zulässig, wenn ein Arbeitnehmer vor dem 30.06. des Folgejahres austritt.
  • Übersteigt das Weihnachtsgeld zwei Monatsgehälter, darf eine gestaffelte Rückzahlung im Vertrag stehen (bis 31.03. 1,5 Gehälter, bis 30.06. 1 Gehalt, bis 30.09. 1/2 Monatsgehalt)

Bei einer Weihnachtsgeldzahlung von bis zu 100 Euro ist die Vereinbarung einer Rückzahlungsverpflichtung nicht möglich.

Weihnachtsgeld im Elterngeldbezug 

Der Bezug von Elterngeld und Weihnachtsgeld ist parallel möglich. Bei der Weihnachtsgeldzahlung handelt es sich in der Regel um eine Einmalzahlung. Diese erhöht dein Elterngeld vor der Geburt nicht. Auch nach der Geburt erfolgt keine Anrechnung auf das Elterngeld. Es kommt nicht zu einer Kürzung. Du musst nicht auf das Weihnachtsgeld verzichten, nur weil du Elterngeld bekommst.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

>