Bekomme ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld vom Chef?
Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Kurz vor dem Jahresende ist es eine willkommene Finanzspritze. Ob du in der Elternzeit oder in der Mutterschutzfrist einen Anspruch darauf hast, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Auch ohne vertragliche Regelung kann dir Weihnachtsgeld zustehen
- Mutterschutzzeiten dürfen beim Weihnachtsgeld nicht ausgenommen werden
- Rückzahlungsklauseln sind nur eingeschränkt zulässig
- Weihnachtsgeld und Elterngeld kannst du zeitgleich ohne einen Nachteil beziehen
Was ist Weihnachtsgeld?
Namensgeber für das Weihnachtsgeld ist der Auszahlungszeitpunkt. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung entweder im November oder Dezember eines Jahres. Eine weitere Bezeichnung ist Weihnachtsgratifikation. Mit diesem Geld belohnt dein Chef deine Betriebstreue. Er zahlt es für vergangene und zukünftige Dienste.
Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer im Mutterschutz
Als Mutterschutz bezeichnet das Mutterschutzgesetz den Zeitraum von 6 Wochen vor und, in der Regel, 8 Wochen nach der Geburt. Befindest du dich zum Zeitpunkt der Weihnachtsgeldzahlung im Mutterschutz, darf dieser Zeitraum dein Weihnachtsgeld nicht mindern. Das sogenannte Diskriminierungsverbot verbietet deinem Arbeitgeber, dass er die Zeiten deines Mutterschutzes bei deiner Weihnachtsgratifikation anteilig kürzen darf. Das Verbot gilt auch für Zeiten, in denen ein Beschäftigungsverbot vorliegt (EuGH, Urteil vom 21.10.1999, RS C-333/97).
Schließt dein Vertrag aus, dass du Weihnachtsgeld in der Mutterschutzfrist bekommst, ist diese Vertragsklausel nicht zulässig. Diese Klausel ist dann komplett nichtig (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2014, AZ 20 CA 10147/13).
Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer in Elternzeit
Entscheidend ist die Regelung in deinem persönlichen Arbeitsvertrag. Gibt es eine Klausel, die es dir explizit zuspricht, bekommst du es auch in der Elternzeit. Möglich wäre außerdem eine Formulierung, die auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verweist. Regeln diese zusätzlichen Dokumente die Zahlung der Weihnachtsgratifikation, bist du ebenfalls auf der sicheren Seite.
Denkbar ist leider auch eine Formulierung, die deinen Weihnachtsgeldanspruch ausschließt. In diesem Fall gibt es kein oder nur anteiliges Weihnachtsgeld. Anteilig meint, dass dein Anspruch sich um die Elternzeitmonate verringert. Fraglich ist, ob die Regelung rechtmäßig ist (siehe vorheriges Urteil AG Köln).
Anspruchsbegründung ohne Regelung im Arbeitsvertrag
Es gibt zwei Varianten, wie du trotz einer fehlenden Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld haben kannst:
1. Unsichtbarer Anspruch
Erhalten deine Kollegen alle Weihnachtsgeld nur du nicht? Und gibt es dafür keinen nachvollziehbaren Grund, warum wer dieses Extrageld bekommt? In so einem Fall kann dein Anspruch auf der Basis vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Du darfst es bei deinem Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen einfordern.
2. Anspruch aus betrieblicher Übung
Wie war das in den letzten 3 Jahren? Bekamst du da immer Weihnachtsgeld? Wenn ja, gab es jeweils ein Begleitschreiben, dass sich kein Rechtsanspruch darauf begründet? Falls nicht, darfst du dich auch in diesem Jahr auf dein Weihnachtsgeld freuen. Denn zahlt der Arbeitgeber 3 Jahre in Folge ohne Vorbehalt (Freiwilligkeitsvorbehalt) Weihnachtsgeld, so begründet sich der Anspruch auch ohne feste Aufnahme der Formulierung zum Weihnachtsgeld in den Arbeitsvertrag.
Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zahlt
Bist du der Meinung, dir steht Weihnachtsgeld zu? Dann weise deinen Arbeitgeber schriftlich auf deinen Anspruch hin. Hierfür hast du 2 Monate Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Termin, an dem dein Weihnachtsgeld üblicherweise fällig war. Fordere deinen Chef in dem Anschreiben auf, dir das Geld so schnell wie möglich zu überweisen.
Manche Arbeitsverträge enthalten besondere Ausschlussfristen. Am besten wirst du sofort aktiv, damit dein Anspruch nicht verfällt. Reagiert dein Arbeitgeber nicht auf dein Schreiben, bleibt nur die Klage.
Was gilt bei Kündigung?
Oftmals gewähren Unternehmen Weihnachtsgeld nur unter der Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag besteht. Endet dein Arbeitsverhältnis vor diesem genannten Stichtag, dann entfällt dein Anspruch auf das Weihnachtsgeld. In so einem Fall kommt es konkret auf die Formulierung der Klausel an. Im Zweifel ziehe einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu, wenn dein Arbeitsverhältnis sowieso endet.
Rückzahlung
In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine sogenannte Rückzahlungsklausel. Enthält dein Vertrag so eine Regelung nicht und dein Arbeitgeber nimmt die Rückabwicklung dennoch vor, solltest du dich dagegen wehren. Ist eine derartige Formulierung Bestandteil deines Vertrages, muss diese eindeutig und klar sein.
Weihnachtsgeld im Elterngeldbezug
Der Bezug von Elterngeld und Weihnachtsgeld ist parallel möglich. Bei der Weihnachtsgeldzahlung handelt es sich in der Regel um eine Einmalzahlung. Diese erhöht dein Elterngeld vor der Geburt nicht. Auch nach der Geburt erfolgt keine Anrechnung auf das Elterngeld. Es kommt nicht zu einer Kürzung. Du musst nicht auf das Weihnachtsgeld verzichten, nur weil du Elterngeld bekommst.
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- Haufe.de: Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
https://www.haufe.de/personal/entgelt/weihnachtsgeld/weihnachtsgeld-wer-hat-anspruch_78_386498.html (abgerufen am 11.11.2019) - Smart Mama: Weihnachtsgeld trotz Mutterschutz und Elternzeit? So gibt's Extra-Geld vom Christkind
https://www.smart-mama.de/weihnachtsgeld-trotz-mutterschutz-und-elternzeit-so-gibts-jetzt-extra-geld-vom-christkind/ (abgerufen am 11.11.2019) - Focus.de: Weihnachtsgeld in der Elternzeit: Habe ich Anspruch? https://praxistipps.focus.de/weihnachtsgeld-in-elternzeit-habe-ich-anspruch_97753 (abgerufen am 11.11.2019)
- Bild: Decorated Christmas tree on blurred background. – Bilder IgorAleks / Shutterstock.com