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Schnelle Antworten zum Thema Elterngeld

Elterngeld FAQ - Häufige Fragen zum Elterngeld

Elterngeld – das Buch mit sieben Siegeln, das beinahe alle Eltern zur Verzweiflung bringt. Spätestens wenn du vor dem umfangreichen Antrag sitzt, schwirren dir viele Fragen im Kopf herum. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern:

  • für dein leibliches Kind
  • für das leibliche Kind deiner Frau oder deines Mannes
  • für dein Adoptivkind
  • in besonderen Fällen auch für dein Enkelkind / Nichte oder Neffe / Schwester oder Bruder

Es sichert die Lebensgrundlage für deine Familie.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst, kannst du Elterngeld bekommen:

  • du betreust und erziehst dein Kind selbst*
  • du lebst mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • du bist gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • du lebst in Deutschland

* du darfst dich auch durch eine Tagesmutter oder Kita unterstützen lassen

Zusätzlich gibt es eine Einkommensgrenze, die eingehalten werden muss. Für Elternpaare und auch Alleinerziehende gibt es nur Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt maximal 200.000 Euro beträgt. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt die Grenze noch einmal auf 175.000 Euro.

Achtung: Andere Einkommensgrenzen für Geburten bis 31. März 2024

Ist dein Kind bis 31. März 2024 geboren, gelten andere Einkommensgrenzen. Hier gilt: Elternpaare dürfen im Jahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 Euro nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden sind es 250.000 Euro.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld gibt es nur auf Antrag. Du brauchst ein spezielles Formular – jedes Bundesland hat ein eigenes. Du bekommst es in deiner Elterngeldstelle oder Online. Hier geht es zum Elterngeldantrag.

Du möchtest nichts mit dem Papierkram zu tun haben? Kein Thema, wir übernehmen das gern für dich. Mehr Infos findest du hier.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Deinen fertigen Elterngeldantrag reichst du bei der Elterngeldstelle in deinem Wohnbezirk ein. Wo du diese findest, kannst du in dieser Übersicht herausfinden.

Wann kann ich Elterngeld beantragen?

Wenn dein Kind auf der Welt ist, kannst du das Elterngeld direkt nach der Geburt beantragen. Am besten lässt du dir nicht zu viel Zeit.  Du bekommst das Elterngeld rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate ausgezahlt. Vor der Geburt kannst du den Antrag jedoch schon vorbereiten (das ist unser Tipp).

Welche Unterlagen brauche ich für das Elterngeld?

Das kommt darauf an, ob du erwerbstätig bist oder nicht. Folgende Unterlagen brauchst du immer:

  • die Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck Elterngeld im Original
  • den Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt
  • Kopie vom Personalausweis (oder Reisepass)

Die weiteren Unterlagen richten sich danach wie du dein Einkommen erzielst. Mehr dazu hier.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Die Höhe deines Elterngeldes hängt von deinem durchschnittlichen Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt ab. Vereinfacht kannst du mit 65% von deinem Nettoeinkommen rechnen. Maximal bekommst du 1.800 Euro Elterngeld.

Geringverdiener erhalten einen höheren Einkommensersatz. Wenn du vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro im Durchschnitt verdienst, giltst du als Geringverdiener. Weitere Informationen zum Elterngeld für Geringverdiener findest du hier.

Ohne Einkommen steht dir das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro zu.

Bemessungszeitraum

  • Für Mütter: 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes
  • Für den anderen Elternteil/Beamtinnen: 12 Monate vor der Geburt
  • Für Selbstständige und Eltern Mischeinkommen: das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr (Wahlrecht auf Behandlung wie Arbeitnehmer: bei Mischeinkommen unter bestimmten Voraussetzungen)

Wie erhöhe ich mein Elterngeld?

Je früher du vor der Geburt dran bist, desto mehr Möglichkeiten gibt es. 

Tipps:

  • Steuerklasse wechseln
  • Sinnvolles Ausnutzen von Elterngeld Plus
  • Der richtige Anspruchsteller

Zum ausführlichen Artikel kommst du hier.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Grundsätzlich gibt es das Elterngeld ab der Geburt. Die Dauer hängt davon ab, für welche Bezugsform du dich entscheidest.

Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Lebensmonate. Beantragen beide Elternteile das Elterngeld, gibt es bis zu 14 Lebensmonate Elterngeld. Vorausgesetzt mindestens ein Elternteil verdient in der Zeit weniger als vor der Geburt. Diese zwei Extramonate sind die Partnermonate. Mehr Infos zu den Partnermonaten (auch für Alleinerziehende) gibt es hier.

Elterngeld Plus kannst du doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Einen Basiselterngeldmonat kannst du in zwei Elterngeld Plus Monate umwandeln. Du kannst mit dem Elterngeld Plus sogar insgesamt mehr Elterngeld bekommen.

Für Frühcheneltern gibt es im Hinblick auf die Bezugsdauer Besonderheiten. Hier ein Überblick:

Kind kommt zu früh...Anspruch auf Basiselterngeld für...
mind. 6 Wochen13 Lebensmonate
mind. 8 Wochen14 Lebensmonate
mind. 12 Wochen15 Lebensmonate
mind. 16 Wochen16 Lebensmonate

Außerdem gibt es noch den Partnerschaftsbonus. Das sind bis zu vier Extramonate mit Elterngeld Plus. Hierfür ist es erforderlich, dass beide Elternteile gleichzeitig in vier Monaten am Stück zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten. Zum ausführlichen Artikel zum Partnerschaftsbonus geht es hier.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Elterngeld aus?

Die Elterngeldstelle rechnet ähnlich wie in einer Gehaltsabrechnung. Von deinem durchschnittlichen Einkommen zieht sie Steuern und Sozialabgaben in pauschaler Form ab. Das Ergebnis ist dein Elterngeld-Netto. Wie auch beim Gehalt beeinflusst die Steuerklasse dein Netto.

Wenn du verheiratet bist, kannst du durch eine rechtzeitige Veränderung deiner Steuerklasse vor der Geburt dein Elterngeld verbessern. Mehr zu diesem Steuerklassen-Trick erfährst du hier.

Wo trage ich das Elterngeld in der Steuererklärung ein?

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb gehört das Elterngeld in die Steuererklärung. Du findest die passende Zeile im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt „Sonstige Angaben und Anträge“ und dort unter „Einkommensersatzleistungen“.

Du möchtest wissen, was der Progressionsvorbehalt für deine Steuerlast bedeutet? Wir erklären es dir in diesem Video.

Was darf ich zum Elterngeld dazuverdienen?

Die schlechte Nachricht: Wenn du das einkommensabhängige Basiselterngeld beziehst, dann führt jeder Hinzuverdienst zu einer Kürzung deines Elterngeldes. Die gute Nachricht: Bekommst du nur das Mindestelterngeld, kürzt die Elterngeldstelle das nicht mehr.

Beim Elterngeld Plus kommt es auf die Höhe deines Hinzuverdienstes an. Als Faustformel gilt Folgendes: Wenn du nicht mehr als 50% deines Einkommens vor der Geburt erzielst, dann kommt es voraussichtlich nicht zu einer Kürzung. Zwei Beispiele findest du hier.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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