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Elternzeit beantragen: Das ist zu beachten + Elternzeit Antrag Muster

Elternzeit beantragen

Du möchtest Elternzeit beantragen? Wir zeigen dir in diesem Artikel, worauf es ankommt. Du erfährst, wie du deinen Arbeitgeber informierst und welche Fristen es gibt. Außerdem findest du ein Antragsmuster zum Download.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur als Arbeitnehmer kannst du Elternzeit verlangen
  • Für den Antrag auf Elternzeit gibt es gesetzliche Fristen
  • Die Elternzeit musst du schriftlich beantragen z.B. per Einschreiben
  • Du kannst gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen, das geht aber auch später noch
  • Die Daten in deinem Antrag sind verbindlich, eine Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich

Wer kann Elternzeit beantragen?

Nur als Arbeitnehmer kannst du überhaupt in Elternzeit gehen. Diese ist geregelt in §15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Wenn du selbstständig bist, musst du dir selbst für dein Kind Zeit nehmen.

Fristen: Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Elternzeit kannst du vor und auch nach der Geburt beantragen. Grundsätzlich sind die Fristen vom Alter deines Kindes abhängig.

Du möchtest deine Elternzeit im Zeitraum

  • vor dem 3. Geburtstag des Kindes beginnen: 

    Reiche deinen Antrag spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber ein. Achtung: Beginnt deine Elternzeit in den 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag, gilt eine Antragsfrist von 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
  • ab dem 3. Geburtstag des Kindes beginnen:
    Dein Antrag muss spätestens 13. Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber sein.

Beispiel 1:
Eine Arbeitnehmerin wird Mama und ist vor der Geburt unentschlossen, wie lange sie Elternzeit nehmen will.

➤ Sie muss sich spätestens eine Woche nach der Geburt entscheiden und ihren Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Hintergrund: Ihr Mutterschutz nach der Geburt dauert mindestens 8 Wochen. Eine Woche nach der Geburt läuft diese dann noch 7 Wochen (Frist). So kann sie dann lückenlos von der Mutterschutzfrist in die Elternzeit gehen.

Beispiel 2:
Ein Papa plant direkt nach der Geburt für 4 Monate in Elternzeit gehen.

➤ Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin (ET) beim Arbeitgeber eingehen. Wesentlich früher sollte er ihn aufgrund des Kündigungsschutzes nicht einreichen.

Wann beginnt der elternzeitrechtliche Kündigungsschutz?

Erst jeweils eine Woche vor der Frist. Also 8 Wochen bzw. 14 Wochen vorher beginnt der besondere Kündigungsschutz aufgrund der Elternzeit. Dies ist besonders bei Vätern wichtig.

Eigentlich handelt es sich nicht um einen Antrag. Genauer gesagt ist es eine Mitteilung über Elternzeit. Umgangssprachlich heißt es Anmeldung von Elternzeit bzw. Antrag auf Elternzeit. Dies trifft jedoch nur zu, falls dein dritter Elternzeitabschnitt nach dem 3. Geburtstag beginnt. Diesen dürfte der Arbeitgeber auch ablehnen.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Wenn du in Elternzeit gehen möchtest, musst du dies in einem formlosen Anschreiben deinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Und damit ist wirklich ein Brief gemeint. Keine Mail, kein Fax.
Am besten gibst du deinen Antrag auf Elternzeit persönlich bei deinem Arbeitgeber ab. Lasse dir den Eingang schriftlich z.B. auf der Kopie des Anschreibens bestätigen. Alternativ sendest du deine Mitteilung per Einschreiben.

HINWEIS: Deine Angaben sind verbindlich! Einmal eingereicht, lassen sich die Zeiten nur noch mit Einverständnis deines Arbeitgebers ändern.

Was muss im Antrag auf Elternzeit drinstehen?

Folgendes sollte mindestens in deinem Anschreiben stehen:

  • deine Anschrift
  • die Anschrift des Arbeitgebers
  • Betreffzeile Verlängerung der Elternzeit
  • der Start- und Enddatum der Verlängerung

Weiterhin kannst du z.B. noch den Wunsch nach Teilzeitarbeit gleich mit aufnehmen. Dies ist jedoch auch später möglich. Die Fristen hierfür sind identisch mit denen für die Elternzeit. Wenn du mehr über die Voraussetzungen wissen möchtest, schau einmal in diesen Artikel: Teilzeit in der Elternzeit arbeiten.

Elternzeit beantragen: Vorlage Antrag (Download)

Mithilfe unseres Musterantrags auf Elternzeit erhältst du eine perfekte Vorlage. Hier kannst du alle Angaben schnell einfügen. Zusätzlich findest du ein paar Optionen. Schau einfach, was für dich passt.

Download:

Elternzeit Antrag Muster

Wo beantrage ich Elternzeit?

Du informierst deinen Arbeitgeber über deine Elternzeit. Hast du mehrere, informierst du alle, bei denen du in Elternzeit gehen möchtest.

Beispiel:
Ein Vater plant 4 Monate in Elternzeit zu gehen. Er ist hauptberuflich angestellt als Koch. Zusätzlich hat er einen Minijob in einem Golfclub, wo er die Rasenpflege übernimmt.

➤ Er kann sich nun entscheiden, ob er in beiden Jobs seine Elternzeit nehmen möchte. Da er das Elterngeld Plus beantragt, entscheidet er sich nur in seinem Anstellungsverhältnis als Koch die Elternzeit zu nehmen. Sein Minijob läuft in seiner Elternzeit weiter. Bis zu 32 Wochenstunden darf er arbeiten.

Wo beantrage ich Elternzeit, wenn ich arbeitslos bin?

Ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis kannst du leider keine Elternzeit bekommen. Wichtig für dein Arbeitslosengeld ist, dass die Kinderbetreuung geregelt ist. Denn: Um es zu erhalten, musst du vermittelbar sein.

Elternzeit als Vater beantragen

Die Elternzeit für den Vater ist umgangssprachlich auch als Vaterschaftsurlaub bekannt.
Väter haben grundsätzlich die gleichen Rechte, wie Mütter. Ein Unterschied ist jedoch der Kündigungsschutz. Väter haben nur eine Woche Zeit, in der sie den Antrag ohne Angst vor einer Kündigung einreichen können.

Mehr dazu und ein Antragsmuster nur für Väter findest du im Artikel über Elternzeit für den Vater.

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Hast du weitere Fragen zum Thema Elternzeit beantragen? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Moin,
    der Antragsgenerator berücksichtigt anscheinend nur Anträge für Mütter. Wenn ich als Vater ihn vom 1. Monat an stellen möchte, wird der Mutterschutz trotzdem berücksichtigt

    • Hallo Nils, dafür gibt es die Option „flexibles Datum“ auswählen. Damit kannst du jedes beliebige Datum als Start-und Endtermin eingeben.

  • Hallo,
    mein Mann beantragte bei unserer Tochter keine Elternzeit. Nun ist sie fast 4. Er möchte aber, wenn sie in die Schule kommt, Elternzeit nehmen. Ist dies möglich? Danke!

    • Hallo Anne,
      bis zum 8. Geburtstag ist noch Elternzeit möglich. Allerdings ist es so, da eure Tochter vor dem 1.7.2015 geboren wurde, kann dein Mann maximal noch 12 Monate Elternzeit nehmen, dafür gibt es eine Antragsfrist von 7 Wochen vor Beginn. Ab 8 Wochen vorher wirkt erst der Kündigungsschutz bei Elternzeit. Die Abgabe des Antrags sollte also gut geplant sein. Der Arbeitgeber muss diesem Antrag zustimmen und darf ihn auch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, da es sich um Zeiten nach dem 3. Geburtstag handelt.

  • Wenn die Geburt unseres Kindes für den 17. März geplant ist, kann ich dann z.Bsp. schon ab dem 11. März Elternzeit beantragen, um bei der Geburt mit relativer Sicherheit dabei sein zu können?? Oder noch eher??

    • Hallo Jens,
      als Beginn für die Elternzeit beim Mann gilt zunächst der errechnete Geburtstermin, wenn du von Anfang an dabei sein möchtest. Da nicht sicher ist, wann denn das Kind wirklich kommt (außer vielleicht bei einem geplanten Kaiserschnitt), müsstest du vorsorglich Urlaub nehmen, wenn du keine andere Regelung mit deinem Arbeitgeber finden kannst. Früher kannst du keine Elternzeit für das kommende Kind erhalten.

  • Hi, ich habe eine Frage. Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist 02.03.2019. Ich möchte beim Arbeitgeber die Elternzeit noch am Ende Januar beantragen. Ich plane 16 Monate Elterngeld nehmen: die erste zwei Monate werden in 8-wochigen Mutterschutzzeit/-geld berücksichtigt, dann gibt’s 6 Elterngeld Monate + 8 ElterngeldPlus Monate. Was für ein Datum soll ich schreiben als Beginn der Elternzeit und als Ende der Elternzeit? Soll ich schreiben 02.05.2019 als Beginn der Elternzeit und, dass ich ab dem 01.07.2020 zur Verfügung stehen werde?

    • Hallo Mariola,
      Beginn der Elternzeit kannst du erstmal nur anhand des errechneten Geburtstermins beantragen. Allerdings müsstest Du den Antrag erst eine Woche nach der Geburt stellen, sprich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Bei deinen Beispiel stündest du ab dem 2.7.2020 wieder zur Verfügung.

  • Hallo liebes Team,

    ich bin mir noch nicht sicher, ob ich ein oder zwei Jahre Elternzeit nehmen möchte. Laut einer Bekannten kann ich aber auch in den Antrag an den Arbeitgeber rein schreiben, dass ich gerne 2 Jahre nehmen möchte mir aber vorbehalte im 2. Jahr in Teilzeit wieder zu kommen. Ist sowas wirklich machbar?
    Damit würde man sich ja alles offen halten.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mfg
    Sarah

    • Hallo Sarah,
      grundsätzlich kannst du mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit früher beenden und wieder arbeiten. Dein Arbeitgeber muss dem allerdings nicht zustimmen, z.B. wenn er eine Ersatzkraft für diese Zeit eingestellt hat. Du kannst beantragen in Teilzeit früher wieder zu beginnen, aber auch hier gibt es einige Vorgaben die erfüllt sein müssen, zudem ist nicht jeder Job teilzeitgeeignet. Letztendlich ist es eine Frage der Absprache mit dem Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Du solltest in deinen Antrag auf Elternzeit den Wunsch nach Teilzeitarbeit einbringen und ab wann du es dir vorstellen kannst. Gibt es dann zum Beispiel keine Betreuungsmöglichkeit oder du möchtest es doch noch nicht arbeiten, gib deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid, damit er gut planen kann. Guck doch auch einmal in unseren Artikel zum Thema wie lange Elternzeit nehmen, vielleicht bringt dich das weiter: https://www.elterngeld.de/elternzeit-wie-lange/

  • Hallo, mein Kind ist jetzt viereinhalb Jahre, meine Frau hat ein Jahr lang Elterngeld bekommen. Wenn ich ( Ehemann ) jetzt noch Elternzeit nehmen möchte,bekomme ich dann auch noch Elterngeld oder muss ich den unbezahlt nehmen ?

    Mfg
    Michael

  • Hallo,
    bei uns ist der 03. April 2019 Stichtag . Wenn mein Mann seinen ersten Monat Elternzeit zum 03. April einreicht, das Kind aber z.B. erst am 10. April zur Welt kommt. Verschiebt sich die Elternzeit dann entsprechend nach hinten? Oder muss er dann vom 03. April an zuhause sein und mit mir abwarten?
    Danke für die Antwort.
    Viele Grüße
    Anni

    • Hallo Anni,
      ja genau, das Datum verschiebt sich dann, denn um einen Anspruch auf Elternzeit zu haben, muss das Kind auf der Welt sein. Am besten schreibt ihr rein „ab Geburt“ und den voraussichtlichen Entbindungstermin.

  • Hallo,
    wir haben bereits unsere erste Elternzeit genommen und haben nun noch eine Frage zur Splittung. Unser Sohn ist am 13.04.17 geboren, daraufhin habe wir wie folgt Elterngeld beantragt und erhalten:
    ich: ohne Unterbrechung ab Geburt: 10Monate Elterngeld. 1Monat kein Elterngeld, 2Monate Elterngeld plus, im Anschluss 4Monate Partnerschaftsbonus
    mein Partner: 3 Monate Elterngeld von Aug.-November 2017, 4Monate Partnerschaftsbonus von Mai-September 2018

    Nun wollen wir im August 2019 noch einen Monat Elternzeit nehmen und ein letztes Mal vor Schuleintritt des Kleinen im Mai-Juli 2023 noch einmal 3Monate Elternzeit nehmen. Ist das möglich oder wäre die Splittung in 3 Teile dann schon verbraucht?
    Danke für die Antwort.
    Viele Grüße
    Mandy

    • Hallo Mandy,
      wenn ich es richtig verstehen, habt ihr bisher jeweils nur einmal Elternzeit genommen. Ihr könnt grundsätzlich die 36 Monate in bis zu 3 Teile aufteilen, maximal 24 Monate davon nach dem 3. Geburtstag. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könntet ihr auch mehr als 3 Zeitabschnitte nehmen. Liegt der dritte Zeitabschnitt (oder weitere Zeitabschnitte) nach dem 3. Geburtstag, was ihr ja so vorgesehen habt, dann kann der Arbeitgeber den weiteren Abschnitt aus betrieblichen Gründen ablehnen.

  • Hallo,
    meine Tochter ist am 31.12.2018 zur Welt gekommen 😉

    Nun möchte meine Frau folgende Lebensmonate Elternzeit nehmen : 1 und 2 sowie 10 und 11 und ich die Lebensmonate 3 bis 9 und 12 bis 14.

    Normalerweise würde ich ja von dem 31.02.2019 bis zum 30.09.2019 sowie vom 31.11.2019 bis zum 29.02.2020 Elternzeit beantragen.
    Nun ergibt sich folgendes Problem: den 31.02.2018 und den 31.11.2018 gibt es nicht und ich bin mir unsicher mit dem Enddatum 29.02.2020.
    Gibt es da irgendeine Regelung in meinem besonderen Fall?
    Daraus würde sich dann ja auch der Start- und Endtermin der Elternzeit meiner Frau ergeben…

    Vorab vielen Dank!

    Viele Grüße, Christian

    • Hallo Christian,
      ich konnte im Bundeselterngesetz und den Richtlinien keine Ausnahme finden, sodass die Fristberechnung nach § 188 BGB erfolgen müsste. In Absatz 3 heisst es „Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.“ D.h. gibt es wie im Februar weniger Tage in einem Monat ist das Ende der 28. oder 29. und in den Monaten mit 30 Tagen endet die Frist mit dem 30. Am besten fragt ihr in eurer Elterngeldstelle noch einmal nach bei so einem besonderen Fall.

  • Hallo zusammen,
    vorausgesetzt, der Arbeitgeber spielt bei den genannten Varianten mit:
    Was ist für mich der Unterschied, ob ich für ein Jahr in Elternzeit 30 h arbeiten gehe oder „normal“ in Teilzeit 30 h arbeiten würde?
    Die Auswirkungen bzw. der Vorteil der Elternzeit ist mir hierbei nicht klar.
    (Davor hätte ich zehn Monate Elternzeit mit Elterngeld gemacht; mein Freund würde dann vier Monate Elternzeit/-geld machen, während ich wie oben geschrieben reduziert arbeiten gehen würde.)
    Danke!

  • Hallo,
    mein Mann möchte dieses Jahr 2Monate in Elternzeit gehen. Unsere Tochter ist jetzt gerade 4 Monate alt. Wie muss ich bzw. er Elternzeit beantragen und Elterngeld?
    Habe gehört dass die Familienkasse ein Formular hat dass dem Arbeitgeber gegeben werden muss und dieser das ausfüllt. Auch soll der Arbeitgeber das mit dem Elterngeld regeln. Muss mein Mann daher kein Elterngeld selbst beantragen?
    Viele Grüße
    Sabine

    • Hallo Sabine,
      sofern du noch kein Elterngeld beantragt hast, solltest du es umgehend nachholen, denn es wird nur für 3 Monate rückwirkend ausgezahlt. Ihr als Eltern müsst jeweils einen eigenen Antrag auf Elterngeld ausfüllen. Den Antrag könnt ihr euch auf unserer Webseite herunterladen oder in der Elterngeldstelle abholen. Der Arbeitgeber bestätigt lediglich die Elternzeit und ggf. die Wochenarbeitszeit, wenn in Teilzeit gearbeitet wird. Hierfür gibt es kein Formular.

  • Hallo,
    ich würde gerne 4 Monate Elternzeit nehmen und danach 18 Monate in Elternteilzeit (30 Stunden/Woche) gehen. Wie muss ich das bei meinem Arbeitgeber „beantragen“? Nehme ich offiziell 22 Monate Elternzeit und schreibe dazu, dass ich 4 Monate voll und 18 Monate in Teilzeit mit 30 Stunden arbeite?

    Und: wenn ich in 3 Jahren, wenn mein Sohn 4 wird, noch mal Elternzeit nehmen will, kann ich das dann beantragen? Oder muss ich das jetzt schon machen?

    Viele Grüße
    Daniel

    • Hallo Daniel,
      dir stehen 36 Monate Elternzeit zu die du bis zum 8. Lebensjahr in bis zu 3 Teile aufteilen kannst. Von den 36 Monaten kannst du maximal 24 Monate für die Zeit nach dem 3. Lebensjahr aufsparen. In Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dem Antrag auf Teilzeit stellst du am besten zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (8 Wochen vorher besteht erst der Kündigungsschutz für Väter). Der Arbeitgeber muss aber der Teilzeitarbeit nicht zustimmen. Für die Zeitabschnitte nach dem 3. Geburtstag kannst du den Antrag dann zu gegebener Zeit stellen (spätestens 13. Wochen vorher), der Arbeitgeber hat aber das Recht diesen Abschnitt aus betrieblichen Gründen zu verweigern.

  • Hallo, ich habe bereits letztes Jahr, gleich mit der Geburt meines Kindes, zwei Monate Elternzeit genommen (Elterngeld Plus). Jetzt würde ich gerne meine zweite Elternzeit Phase nehmen, dieses Mal jedoch 4 Moante, weil meine Frau nur 11 Monate mit vollem Elterngeld in Anspruch nimmt. Beim Einreichen meines 1. Antrags habe ich die zweite Phase nicht mit angegeben. Was genau muss ich jetzt beim Antrag beachten? Ist es richtig das ich 13 Wochen vor Elternzeit Beginn den Antrag einreichen muss?

    • Hallo Mathias,
      am besten beziehst du dich auf den ersten Antrag und teilst der Elterngeldstelle die Veränderung mit, dass du nun doch noch weitere Monate in Anspruch nehmen möchtest. Die Veränderung unbedingt frühzeitig mitteilen und ggf. die entsprechenden Unterlagen (Bestätigung des Arbeitgebers einreichen), denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für 3 Monate gezahlt.
      Den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellst du spätestens 7 Wochen vor Beginn deiner weiteren Elternzeit, frühestens 8 Wochen davor. Erst wenn du Zeiten ab dem 3. Geburtstag beantragst bzw. diese in der Phase enthalten sind, gilt die längere Frist.

      • Hallo Yvonne, danke für deine Antwort. Meine Frage bezog sich auf den Arbeitgeber: Beim Einreichen meines 1. Antrags (vor einem Jahr) bei meinem Arbeitgeber, habe ich die zweite Phase (die ich jetzt beantragen will) beim Einreichen meines 1. Antrags nicht mit angegeben. Was genau muss ich jetzt beim zweiten Antrag für den Arbeitgeber beachten? Ich habe von einer Bindungszeit gelesen und befürchte, der AG könnte meinen Antrag auf Elternzeit ablehnen. Was für Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Vielen Dank.

        • Eigentlich muss man sich für die ersten 24 Lebensmonate festlegen, wann man Elternzeit nehmen möchte. Du kannst regulär innerhalb der Fristen deinen Antrag einreichen bei deinem Arbeitgeber, es ist jedoch möglich, dass er nicht zustimmt. Leider war es dein Versäumnis, den zweiten Zeitraum nicht mit anzugeben. Wenn dein Arbeitgeber darauf besteht, kannst du erst ab dem 25. LM wieder Elternzeit beantragen.

  • Hallo, ich wollte mal fragen, ob das Geburtsdatum bindend ist, für den Zeitraum der Elternzeit. Als Beispiel,das Geburtsdatum ist 22.05. Ich möchte Elternzeit beantragen vom 15.06.-14.07. Ist das möglich. Oder muss ich den 22.06.-21.07. Angeben?

    MfG

    • Hallo Thorsten,
      den Zeitraum für deine Elternzeit kannst du frei wählen, es wird nur empfohlen diese nach den Lebensmonaten des Kindes zu nehmen. Das hat den Hintergrund, dass ansonsten ggf. eine Anrechnung von Einkommen stattfindet, wenn du für diese Zeit auch Elterngeld beantragst. In diesem Fall könnte es dann zu Kürzungen beim Elterngeld kommen.

  • Hallo zusammen,

    ich bin etwas verwirrt. Unser Baby soll voraussichtlich am 18.02.2019 geboren werden. Ich hatte meinem AG mitgeteilt, dass ich dann ab dem 18.04.2019 bis zum 18.04.2020 die Elternzeit beantragen möchte (nach Ende des Mutterschutzes) und für ein Jahr in Elternzeit gehen möchte. Dieser teilte mir jedoch mit, dass ich den Mutterschutz nicht von der Elternzeit abziehen dürfte…die Elternzeit würde ja ab der Geburt beginnen. Wie verhalte ich mich hier?

    Vielen Dank im Voraus

    • Hallo Loi,
      die Mutterschutzfrist wird angerechnet, das ist korrekt. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 2 Satz 3 BEEEG „(…) Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes wird für die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den Sätzen 1 und 2 angerechnet. (…)“ somit beantragst du die Elternzeit ab dem errechneten Geburtstermin. Allerdings fällt das Ende immer auf den Tag davor, Beispiel Lebensmonat 1 = 18.02.19 bis 17.02.2019. Bedeutet, wenn du ein Jahr in Elternzeit gehen möchtest, dann müsstest du am 18.02.2020 (am Geburtstag deines Kindes) den ersten Tag wieder zur Arbeit gehen.

      • Hallo Yvonne, vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist ja nicht sicher, dass unser Baby am 18.02.2019 geboren wird. Evtl. kommt es eher zur Welt. Kann ich den Antrag (Frist ist ja 7 Wochen vor Beginn) auch nach der tatsächlichen Geburt abschicken? Gebe ich dann tatsächlich das Datum nach dem Mutterschutzzeitraum (8 Wochen) als Beginn der Elternzeit an und ziehe dann die 2 Monate Mutterschutz ab? Das ist noch nicht klar geworden. Vielen lieben Dank.

        • Hallo Loi,
          angenommen der Geburtstermin stimmt (18.02.2019), dann müsstest du den Antrag auf Elternzeit bis zum 25.02.2019 abgeben.
          Als Beginn stünde da der 16.04.2019 drin, da deine Mutterschutzfrist am 15.04.2019 enden würde.
          Wenn du ein Jahr in Elternzeit gehen möchtest, ist das Ende der 17.02.2020 und dann hast du 12 Monate Elternzeit verbraucht.

  • Hallo zusammen,
    meine kleine wird voraussichtlich am 06.04. auf die Welt kommen. Ich denke ich werde 2 Jahre Elternzeit beantragen, also vom Geburtstermin (voraussichtlich 06.04.2019) bis voraussichtlich 05.04.2021. Nun möchte mein Partner aber auch 2 Monate Elternzeit nehmen zwischendurch, im 3. und im 11. Monat der kleinen. Wird dies auf die Gesamtzeit von 3 Jahren Elternzeit aufsummiert?Sprich, wenn ich verlängern wollte nach dem 2. Jahr, würde das dann nur noch um 10 weitere Monate gehen oder zählt das immer pro Nase? als 3 Jahre Anspruch hab ich, 3 Jahre Anspruch hätte mein Partner?
    Danke vorab!! Viele Grüße

    • Hallo Sabine,
      die 3 Jahre bzw. 36 Monate Elternzeit stehen jeweils euch beiden als Elternteil, pro Nase, zur Verfügung.

    • Hallo Felix,
      grundsätzlich kann der Arbeitgeber Zeiten vor dem 3. Geburtstag nicht verwehren. Elterngeld erhältst du jedoch nur, wenn du noch einen zweiten Monat Elternzeit nimmst.

  • Ich habe 2 Fragen zum Urlaubsanspruch:
    1) Resturlaub: Ist der mir zustehende Resturlaub der vertraglich festgehaltene minus bereits genommene Tage oder werden beim Resturlaub bereits Kürzungen um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat vorgenommen, die ich in dem Jahr in Elternzeit bin? (Also z.B. wenn mein Kind am 05.05.19 kommt bleiben mir bei 30 Urlaubstagen nur noch 15 Resturlaubstage für 2019? Oder bleiben mir die vollen 30 , natürlich minus bereits genommene?)
    2) Wenn ich in der Elternzeit nach z.B. 6 Monaten Basiselterngeld mit ElterngeldPlus für 4 Monate in Teilzeit wieder beginne zu arbeiten, gilt die Kürzung des Jahresurlaubs um 1/12 pro vollen Monat für die 6 Monate Basiselterngeld oder entfällt die Kürzung durch die Teilzeitarbeit in den 4 Monaten? Diese 6 + 4 Monate liegen im gleichen Kalenderjahr.

    • Hallo Marietta,
      zu 1.: Ja, die Berechnung ist ähnlich, wie am Ende eines Kalenderjahres oder Vertragsende. Entscheidend ist der Urlaubsanspruch vor Beginn der Elternzeit. Tatsächlich erwirbst du ja monatlich jeweils erst deinen Urlaubsanspruch. Deinen offenen Urlaub, den du vor Beginn der Elternzeit nicht genommen hast, muss dein Arbeitgeber nach der Elternzeit gewähren, im laufenden Jahr nach der Elternzeit oder im Folgejahr (§17 BEEG). Für den weiteren Jahresurlaub kann er von einer Kürzung in Höhe von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat deiner Abwesenheit in deiner Elternzeit Gebrauch machen, muss er aber nicht. Es ist also unklar ob du 30 Tage minus genommene Tage hast oder weniger. Viele Arbeitgeber berechnen das schon und teilen den verbleibenden Urlaubsanspruch mit dem Bestätigungsschreiben über die Elternzeit mit.
      zu 2.: Monate in denen du nicht arbeitest, kann der Arbeitgeber entsprechend kürzen. Wenn du in Teilzeit wieder beginnst, muss für diesen Zeitraum gesondert ein Urlaubsanspruch berechnet werden, das hängt u. a. ab von der Anzahl der Tage, die du dann arbeitest. Arbeitest du weniger Stunden, aber ebenso viele Tage wie vorher, gilt dein Urlaubsanspruch wie im Vertrag. Aber Achtung, die Urlaubstage aus der Teilzeitarbeit unterliegen nicht den besonderen Verfallsregeln und sind unbedingt zuerst zu nehmen.

  • Hallo mein Sohn ist am 12.11.2018 auf die Welt gekommen. Ich habe vor der Geburt gearbeitet und bekommen Elterngeld auf 24 Monate aufgeteilt. Nun möchtet mein Mann die 2 Monate Väterurlaub nehmen! Wann müssen wir die Antrag bei der Arbeitgeber abgeben ? Und würdet mein Mann für die 2 Monate Elterngeld bekommen?? Und wenn ja, wo müssen wir beantragen??

    • Hallo Jittima,
      ja, die Partnermonate kann dein Mann bekommen. Den Antrag auf Elternzeit muss er frühesten 8 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber abgeben. Wenn er die 2 Monate nicht am Stück nehmen möchte, dann müssen in dem Antrag die Zeiträume in den ersten 24 Lebensmonaten enthalten sein. Den Antrag auf Elterngeld stellt ihr bei der Elterngeldstelle.

  • Hallo,

    da ich das noch nicht ganz verstanden habe frage ich mal nach: ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (bis September 2019) und errechneter ET ist der 22.04.19.
    So wie ich es verstanden habe, muss ich einen Antrag für Elternzeit und Elterngeld beantragen.
    Wenn ich also die 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, beantrage ich eine Elternzeit von 16 Monaten (2 Monate Mutterschutz + 14 Monate mit Elterngeld)? Und müsste dann im Antrag als Antragszeit 22.04.19 – 21.08.2020 stehen?

    Viele Dank und Grüße

    • Hallo Esra,
      du beantragst Elternzeit bei deinem Arbeitgeber und Elterngeld bei der Elterngeldstelle.
      Elternzeit: Die Elternzeit umfasst auch die Monate des Mutterschutzes, Beginn ist jedoch immer der erste Tag des Mutterschutzes. Die Monate des Mutterschutzes werden nur“ mitgerechnet sozusagen. Beginn wäre in deinem Fall also der 18. Juni, sofern das Kind am ET zur Welt kommt und bei 14 Lebensmonaten (mit Elterngeld) würde diese am 21.6.2020 enden. Dein Arbeitsvertrag endet jedoch im September 2019 und verlängert sich dadurch nicht. Vermutlich wird dein Arbeitgeber dir nur bis zum Ende des Vertrages die Elternzeit bescheinigen.
      Elterngeld: Die Mutterschutzmonate nach der Geburt werden jedoch wie Monate mit Basiselterngeld behandelt, Elterngeld gibt es ab dem Tag der Geburt. Wenn du Alleinerziehende bist, dann gibt es insgesamt (mit dem Mutterschutz nach der Geburt) 14 Monate Elterngeld, sonst nur 12 beim Basiselterngeld.

  • Hallo, ich hab mal eine Frage: mein Kind ist noch nicht geboren, errechneter Termin ist 28.05.19 ich würde gern jetzt schon den Antrag machen. Mein AG sagt da Termin ja nicht fix ist und sich verschieben kann, soll ich auf dem Antrag nur die Angabe machen wie viele Monate Elternzeit ich nehme. Will sofort nach Mutterschutz Frist in die Elternzeit bis zum 22. Lebensmonat meines Kindes. Wären dann ja theoretische 20 Monaten Elternzeit in Anschluss an die Mutterschutz Zeit (Das sind ja 2 Monate). Oder soll ich 22 Monate angeben obwohl davon 2 Mutterschutz sind? Was soll nun auf dem Antrag angeben? Mein AG ist da absolut nicht hilfreich alles wird schwammig formuliert und nur mach mal, will aber sicher gehen dass ich das richtig mache …

    • Hallo Nina,
      die Elternzeit beginnt einen Tag nach dem Ende des Mutterschutzes. In deinem Fall ist das der 24.07.2019 und geht bis 27.03.2021 (22. Monate). Die Monate des Mutterschutzes zählen zwar für die Elternzeit mit, musst du aber nicht extra beantragen, vereinfacht gesagt. Du kannst aktuell nur vom errechneten Termin ausgehen, am besten gibst du dazu die Lebensmonate an, denn kommt dein Kind früher oder später, ist es deutlicher wie deine Elternzeit „sich verschieben“ soll.

  • Hallo, muss das Datum vom Elterngeldantrag mit dem Datum vom Elternzeitantrag beim Arbeitgeber übereinstimmen ?
    Mein Sohn wurde am Freitag Abend 22.2.19 geboren. Ich habe mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass mein 1. Elternzeitmonat ab dem 26.2.19 beginnt und am 25.3.19 endet.
    Beim Online Antrag vom ZBFS kann ich nur die Lebensmonate des Kindes anhaken, wodurch mein Elterngeldantrag am 22.2.19 beginnen und am 21.3.19 enden würde.
    kann ich den Antrag so stellen oder habe ich hier dann Nachteile zu erwarten ?
    bzw. wer meldet welches Datum an wem und kann ich den Antrag so einreichen ?

    • Hallo Josef,
      wenn du die Elternzeit nicht nach den Lebensmonaten deines Kindes nimmst, führt das immer zur Anrechnung von deinem Gehalt und somit zur Kürzung von deinem Elterngeld. Besprich dich doch einmal mit deinem Arbeitgeber.

  • Hallo,
    ich möchte jeweils 1 Monat Vaterschaftsurlaub beantragen. Den ersten Monat nach der Geburt und den zweiten nach ca. 12-13 Monaten – noch unbekannt.
    Kann ich zwei separate Anträge stellen oder müssen in meinem ersten Antrag beide Termine datiert sein?

    • Hallo Christian,
      du musst dich für die ersten 24 Monate nach der Geburt festlegen, anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem zweiten Monat nicht zustimmt. D. h. du musst beide Monate bereits in den Antrag mit aufnehmen. Das birgt ein gewisses Risiko in Bezug auf die mögliche Kündigung seitens des Arbeitgebers, wenn man die Monate aufsplittet, aber davon sollte die Entscheidung nicht primär abhängen. Wenn du nur zwei Monate nehmen möchtest, dann müsstest du den zweiten Monat spätestens im 14. LM nehmen.

  • Mein Mann möchte gern den 2.und 4 und dann nochmal 13.und 15.lebensmonat als elternzeit beantragen. Ist dies denn möglich es so gesplittet aufzuteilen?

    • Hallo Bianca,
      wenn dein Mann den Partnermonat mit Elterngeld Plus beantragt ja. Achtet darauf, dass mit dem ersten Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber alle Monate bereits beantragt werden müssen, die dein Mann innerhalb der ersten 24 LM nehmen möchte.

  • Hallo liebe Experten,

    Ich habe vorzeitig meine Elternzeit beendet, um eine neue Stelle in einer anderen Stadt (selber AG) annehmen zu können.

    Ich hatte ursprünglich 24 Monate Elternzeit beantragt und den Rest auf später übertragen. Nun habe ich die Elternzeit nach circa 16 Monaten vorzeitig beendet.

    Ich gehe davon aus, dass ich die restlichen 8 Monate noch mit den bereits übertragenen zwölf Monaten zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann.

    Ist dies richtig? Und kann dieser Zeitpunkt auch schon während der ersten drei Lebensjahre sein?

    Besten Dank!

    • Hallo Katja,
      innerhalb der ersten 24 Monate musstest du dich festlegen, wie lange du Elternzeit nimmst. Du hast diese vorzeitig beendet und kannst die restlichen Monate dann ab dem 25. Lebensmonat wieder beanspruchen. Vor dem 3. Geburtstag deinem Kindes beträgt die Antragsfrist 7 Wochen. Möchtest du in den 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag deine Elternzeit beginnen, beträgt die Antragsfrist hier bereits 13. Wochen. Das gilt ebenfalls für Zeiten ab dem 3. Geburtstag.

  • Hallo,
    ich plane meine Elternzeit 2 Monate ab Geburt meines Sohnes zu nehmen. Kann ich diese während der laufenden zwei Monate um einen Monat verlängern?

    Viele Grüße,

    Nic

    • Hallo Nic,
      du musst dich eigentlich für die ersten 24 Lebensmonate festlegen, damit dein Arbeitgeber planen kann. Möglicherweise ist dein Chef flexibel, einen Anspruch hast du darauf aber nicht, er muss es also nicht genehmigen.

  • Hallo,
    ich habe eine Frage wegen Elternzeit beim 2. Kind:

    Unser 1. Kind ist am 28.02.17 geboren,
    meine Frau war vom 26.04.17 bis 27.02.19 in Elternzeit.
    Danach gab es eine Verlängerung vom 28.02.19 bis zum 01.04.19 (Beginn Mutterschutz 2. Kind 02.04.19).
    Unser 2. Kind ist am 09.05.19 geboren.

    Meine Frau möchte jetzt Elternzeit für das 2. Kind vom
    10.07.19 bis 09.07.22 nehmen.
    Im Anschluss vom 10.07.22 bis 08.06.23 soll die restliche Elternzeit vom 1. Kind genommen werden.

    Der Arbeitgeber teilte uns mit, dass dies nicht gehen würde,
    da laut seiner Aussage Ansprüche vom 1. Kind verloren gehen würde.

    Ist diese Aussage richtig?
    Wie ist die Elternzeit zu beantragen, damit nichts verfällt?

    Die Elternzeit wurde jetzt vom 10.07.19 bis 08.05.21 genehmigt.

    • Hallo Benjamin,
      die Aussage des Arbeitgebers erschließt sich mir nicht. Die Übertragungsfrist für die restliche Elternzeit für euer erstes Kind endet am 27.02.25, einen Tag vor dem 8. Geburtstag. Bis dahin verfällt die restliche Zeit nicht. Allerdings ist es dann der dritte Abschnitt für das erste Kind (der dann zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr genommen wird) und daher darf der Arbeitgeber diesen, aus wichtigen betrieblichen Gründen, ablehnen.
      Die Begrenzung der beantragten Elternzeit für euer zweites Kind kann ich leider nicht nachvollziehen. Deine Frau darf, wenn sie es möchte, die vollen 3 Jahre am Stück nehmen und der Arbeitgeber muss diese auch so akzeptieren. Allerdings enden die 36 Monate am 8.5.2022 weil die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird, nicht am 9.7.22. Die dritte Elternzeit für das erste Kind müsstet ihr dann vom 9.5.22 noch einmal beantragen. Sucht unbedingt zeitnah (!!!) noch einmal das Gespräch und protokolliert unbedingt alles (gegenzeichnen lassen). Sicher wird es eine Lösung geben.

  • Hallo 🙂

    mein kleiner Wurm kommt voraussichtlich am 23.07.2019.
    ich würde gerne nächstes Jahr im Oktober 2020 wieder arbeiten (so für ca. 16-24h pro Woche).
    Das ist mit meinen Arbeitgeber soweit auch schon ausgemacht.

    Mir stellt sich jetzt nur die Frage, was genau schreibe ich denn jetzt für Monate in den Elternzeitantrag?
    23.07.19 bis 22.07.20 = 1 Jahr = 12 Monate
    bis 22.08. = 13 Monate
    bis 22.09. = 14 Monate (im September ist Eingewöhnungsphase in der Krippe)
    ab 01.10. = 14 Monate und 1 Woche (?)

    Liebe Grüße

    • Hallo Marlen,
      am besten nimmst du die Lebensmonate für den Antrag. Die Elternzeit beginnt „offiziell“ erst nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt, obwohl diese Zeit dann auf die Elternzeit angerechnet wird. Wenn dein Kind tatsächlich am 23.7.2019 geboren wird, dann beginnt deine bis zum 30.7.2019 zu beantragende Elternzeit am 18.9.2019 (Ende der Schutzfrist 17.9.2019).

      In Bezug auf das Elterngeld ist es übrigens nicht sinnvoll mitten in einem Lebensmonat wieder mit der Arbeit zu beginnen, da dann evtl. erhaltenes Elterngeld gekürzt wird aufgrund des Gehaltes (je nachdem wie hoch das Gehalt ist und welche Bezugsform du gewählt hast). Wenn du nur Basiselterngeld beantragst und nur 12 Monate erhältst sollte das jedoch kein Problem sein, da der Bezug dann bereits beendet ist.

      Vielleicht magst du unseren Antragsgenerator nutzen, den findest du hier: https://www.elterngeld.de/elternzeit-beantragen/#Elternzeitantrag_online_erstellen

  • Hallo 🙂
    ich bin ein wenig verwirrt: Eine Frage.. meine kleine kommt voraussichtlich am 16.11.2019 zur Welt. Ich würde gern 18Monate Elternzeit nehmen. Ist es überhaupt möglich 18 Monate zu nehmen? Gern 6 Monate Voll und Rest halbieren. Wie müsste ich dies beim Arbeitgeber beantragen bzw. richtige Datum erteilen?
    Ich freue mich auf deine Rückmeldung.

    Gruß

    Jenny

    • Hallo Jenny,
      völlig richtig beschrieben von dir: wenn du die ersten 6 Monate Basiselterngeld beziehst und dann in das Elterngeld Plus wechselst, dann ist noch ein Anspruch von 12 Monaten übrig und du kommst insgesamt auf 18 Monate.
      Zum Antrag auf Elternzeit bei deinem Arbeitgeber gibst du am besten an, in welchen Lebensmonaten du diese in Anspruch nehmen möchtest (für die ersten 24 LM verbindlich anzugeben). Genaue Termine sind schwierig, da der Geburtstermin sich verschieben kann. Am besten nutzt du unseren Elternzeitantragsgenerator und stellst die Lebensmonate dort ein. Den Antrag auf Elternzeit muss spätestens eine Woche nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber vorliegen.

  • Hallo,

    ich möchte gerne 2×1 Monate Elternzeit nehmen.

    Errechneter Geburstermin = 23.01.20
    Elternzeit vom 23.01.20 – 22.02.20
    Elternzeit vom 23.07.21 – 22.08.21

    Muss ich die Elternzeit vom 23.07.21 – 22.08.21 bereits in dem ersten Antrag beantragen oder kann ich die Elternzeit vom 23.07.21 – 22.08.21 wieder spätestens 7 Wochen vor beginn beantragen?

    • Hallo Kim,
      für die ersten 24 Lebensmonate musst du dich gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen, wann du in Elternzeit gehen möchtest. Am besten beantragst du die Elternzeit nach Lebensmonaten, da sich das Datum noch einmal verschieben kann.

      • Hallo Frau Nagel,

        ich glaube hier ist ein Missverständnis, ich bin der Vater Kim =männlich.

        Muss ich meine beiden Monate gleich im ersten Antrag aufführen auch wenn ich einen Monat Elternzeit erst im 20. Lebensmonat nehmen will? Oder kann ich den zweiten Elternzeitmonat (23.07.21 – 22.08.21) auch später beantragen?

        • Hallo Kim,
          die Regel mit den 24 Lebensmonaten gilt sowohl für den Vater als auch für die Mutter. Beantragst du den zweiten Monat erst 7 Wochen davor, so kann der Arbeitgeber diese Elternzeit ablehnen und sich auf die 24 Monatsregel berufen.

  • Hallo Frau Nagel,

    danke für die tolle Hilfe.

    Letzte Verständnis Frage: Ich muss also meine beiden geplanten Elternzeitmonate nicht innerhalb der ersten 12 Monate nehmen, sondern kann diese auch so wie von mir geplant nehmen?

    • Das kommt ein wenig darauf an, wie lange die Mutter auch Elterngeld bezieht z. B. nach dem 14. LM muss der Bezug von Elterngeld lückenlos sein. Wenn deine Frau solange Elterngeld Plus bekommt, dann kannst du deine zweite Elternzeit so nehmen. Wenn nicht, dann müsstest du diese spätestens ab dem 15. LM beginnen.

  • Meine Frau wird nur in den ersten 12 Monaten BasisElterngeld beziehen, bedeutet es dass ich meine Elternzeit ebenfalls in den ersten 12 LM oder 14 nehmen muss?

    • Nach dem 14. LM muss der Bezug des Elterngeldes lückenlos sein. Wenn deine Frau nur die 12 Monate Elterngeld bezieht, würde das bedeuten, dass du den zweiten Monat spätestens im 15. LM nehmen musst um Anspruch auf Elterngeld zu haben oder eben entsprechend früher.

  • Hallo,

    ich möchte erfragen, ob unsere Überlegungen richtig ist:

    errechneter Geburtstermin = 23.01.20
    Frau Elternzeit = bis 22.01.22 (2 Jahre)
    Mann Elternzeit =
    23.01.2020 – 22.02.20 (1. Lebensmonat Elternzeit)
    23.09.20 – 22.10.20 (9. Lebensmonat Elternzeit)
    23.06.21 – 22.07.21 (18. Lebensmonat Elternzeit)
    23.07.21 – 22.08.21 (19. Lebensmonat Elternzeit)

    Ist diese Variante in Verbindung mit dem ElterngeldPlus (ohne Zuverdienst) möglich & sinnvoll?
    Ich sehe hier den Vorteil gegenüber der Elternzeit in Verbindung mit dem BasisElterngeld, dass mein Mann insgesamt 4 Monate innerhalb von 24 Monaten Elternzeit beantragen kann & das Elterngeld für meinen Mann insgesamt identisch ist zum BasisElterngeld nur halt zur Hälfte, sehe ich das richtig?

    • Hallo Maleen,
      grundsätzlich ist in Bezug auf die Elternzeit so möglich, diese Zeiten müsste dein Mann jedoch alle in einem Antrag bereits beantragen, da die Elternzeiten für die ersten 24. Lebensmonate gegenüber dem Arbeitgeber festzulegen sind.

      Elternzeit und Elterngeld sind getrennt voneinander zu betrachten. Wenn du selbst bis zum 17. LM z. B. Elterngeld Plus bekommst, dann kann dein Mann auch im 18. und 19. LM noch Elterngeld bekommen. Wenn du dich für das Basiselterngeld entscheidest und nur 12 Monate Elterngeld erhältst, dann funktioniert die Planung (nur in Sachen Elterngeld) so nicht, da das Elterngeld nach dem 14. LM lückenlos gezahlt werden muss. Dann müsste dein Mann, um Elterngeld bekommen zu können lt. eurer Planung den 1. und den 9. LM in Form von Basiselterngeld nehmen.

  • Hallo Frau Nagel,
    Unser voraussichtlicher Geburtstermin findet am 24.09.2019 statt.
    Frau Elternzeit vom 23.09.19 bis zum 23.01.20 + 2 Monate Mutterschutz vorher. Ihr Arbeitsvertrag läuft leider Ende Januar aus.
    Ist es richtig, dass dann mir (Mann) noch 8 Monate Elternzeit mit Elterngeld zustehen?

    • Hallo Rudolf,
      Elternzeit stehen euch beiden jeweils 36 Monate zu. Um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, ist ein bestehendes Anstellungsverhältnis erforderlich. Das bedeutet, die Elternzeit deiner Frau endet mit dem Arbeitsvertrag im Januar. Sie sollte unbedingt zeitnah mit dem Jobcenter und der Krankenversicherung sprechen, welche Möglichkeiten bestehen.
      Das Elterngeld erhaltet ihr nur 12 Monate plus ggf. die 2 Partnermonate je Kind. Der Bezug des Elterngeldes kann auch ohne ein Beschäftigungsverhältnis weiter laufen, aber beachtet dabei beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie ALG I, dass eine Anrechnung erfolgt.

    • Hallo Katja,
      leider schreibst du nicht, ob du 2 Jahre zu Beginn der Elternzeit beantragt hast z. B. denn hier wäre die Verlängerung kein Problem. Selbst wenn der Vertrag befristet ist, würde die Verlängerung soweit greifen, bis der Vertrag endet. Ohne bestehenden Arbeitsvertrag gibt es jedoch keine Elternzeit mehr.

  • Hallo!

    Mein errechneter Geburtstermin ist der 24.09.19. Nun muss aber aus medizinischen Gründen ein geplanter Kaiserschnitt gemacht werden. Der ist für den 06.09.19 geplant. Beginn Mutterschutz war der 13.08.19 und somit dann ja am 19.11.19 das Ende. ( oder geht mir durch den frühen Geburtstermin etwas verloren? ) Ich möchte gerne die vollen 12 Monate alleine mit Elternzeit nutzen und parallel dazu Elterngeld beantragen. Stimmt es dann, dass ich den Elternzeitantrag erst bis zum 01.10.19 vorlegen muss? Und wäre die errechnete Elternzeit dann vom 20.11.19-23.09.20?
    Ich möchte keine falschen Daten in den Anträgen angeben. Und es kommt mir etwas komisch vor die Elternzeit ab Geburt zu beantragen.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sid mir weiterhelfen können. Vielen Dank im Voraus.

    • Hallo Jenny,
      dein Mutterschutz beginnt am 13.08.2019 und wenn am 06.09.2019 der Kaiserschnitt durchgeführt wird, dann verlängert sich dein Mutterschutz nach der Geburt um die nicht genutzte Zeit von vor der Geburt. Bedeutet, dein Mutterschutz endet am 19. November 2019. Elternzeit musst du bei deinem Arbeitgeber spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen eigentlich, spätestens aber 7 Wochen vor dem Beginn der gewünschten Elternzeit. Normalerweise passt das mit der Schutzfrist der 8 Wochen nach der Geburt (1 Woche danach = 7 Wochen). Du bist vor Kündigungen geschützt für 4 Monate nach der Geburt. Solange die Abgabe rechtzeitig erfolgt, passiert dir nichts. Die Elternzeit wird ab der Geburt gerechnet, Beginn ist für den Antrag der 20.11.2019. Wenn du 12 Monate in Anspruch nehmen möchtest ist der Zeitraum 20.11.2019 bis 05.09.2019.

  • Liebe Yvonne, unsere Tochter ist am 23.02.2017 geboren. In den ersten 24 Monaten hatten ich(im ersten Lebensjahr) und mein Mann (im zweiten Lebensjahr) Elternzeit genommen. Nun überlege ich wieder in die Elternzeit zu gehen (voraussichtlich für die nächsten 8-12 Monate). Am dritten Geburtstag meiner Tochter (23.02.2020) möchte ich mit meiner Elternzeit beginnen. Welche Fristen soll ich dabei beachten? Wann soll ich meinen Antrag beim Arbeitgeber einreichen? Macht es Sinn in Bezug auf die Frist einige Tage früher mit der Elternzeit zu beginnen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Eli

    • Hallo Eli,
      für die Zeit ab dem dritten Geburtstag musst du eine Frist von 13 Wochen einhalten um die Elternzeit zu nehmen. Wenn du am 23.02.2020 beginnen möchtest, dann müsstest du den Antrag spätestens am 22.11.2019 (24.11. = Sonntag) stellen.

  • In der Erklärung wird was vom splitten der Zeit für Väter erklärt. Unser errechneter geburtstermin ist der 15.12.19. Ich möchte im ersten und 9. Kindsmonat vaterzeit beantragen in dem zur Verfügung gestellten Rechner geht ein Splitt aber nicht. Wie schaut es da bei der Formulierung im Antrag aus? Einfach so reinschreiben? LG lars

    • Hallo Lars,
      genau, das kannst du so im Antrag formulieren. Wichtig ist, dass du alle Abschnitte, die du bis zum 24. Lebensmonat nehmen möchtest, mit aufführst. Bis zu 3 Abschnitte sind in der Elternzeit von 36 Monaten insgesamt möglich. Weitere Abschnitte muss der Arbeitgeber nicht genehmigen, kann es aber.

  • Hallo liebe Yvonne,
    Ich habe eine frage meine Freundin und ich wohnen nicht mehr zusammen, wir sind getrennt, ich bin Ausländer, ich mache in Momenten eine Ausbildung als Hotelfachmann im zweitnlehjhar, ich habe Bestätigung für mein Arbeitgeber für meine elternzit bekommen , darf ich noch als Vater die elternzeit beantragen, meine Tochter ist 4 Monate alt.

    Danke voraus
    Liebe Grüße
    Emmanuel

    • Hallo Emanuel,
      ja du hast Anspruch auf Elternzeit für deine Tochter. In dieser Zeit musst du dich nachweislich um deine Tochter kümmern. Ob du auch Elterngeld erhalten kannst in dieser Zeit, läßt sich so pauschal schwierig beantworten. Du musst mit deiner Tochter dafür auch in einem gemeinsamen Haushalt leben.Zusätzlich hängt es auch ein wenig von deiner Aufenthaltsgenehmigung ab. Am besten gehst du einmal mit einer Kopie deiner Aufenthaltsgenehmigung zu einer Elterngeldstelle, die können sicher weiterhelfen.

  • Guten Morgen Yvonne,

    ich befinde mich im Moment in einer ziemlichen Zwickmühle:
    Meine Elternzeit endet am 21.12.19 nach 26 Monaten Elternzeit und ich möchte auch wieder arbeiten. Leider funktioniert die Eingewöhnung bei der Tagespflege überhaupt nicht und ich habe nur noch bis ca. Ende des Monats Zeit, meine Elternzeit zu verlängern (7 Wochen Frist). Wir hoffen aber, dass bei unserem Sohn es doch noch klappt, aber dann ist ggf. die Frist zur Verlängerung um…

    Daher 2 Fragen: Kann ich meine Elternzeit direkt im Anschluss auch nur um 3-4 Monate verlängern oder muss die gesamte Zeit von 10 Monaten anhängen?

    Frage 2: Wenn ich meinen Job antrete und ca. 3 Monate arbeite und dann feststelle, dass er überhaupt nicht klappt, kann ich dann erneut wieder in die Elternzeit einsteigen und kann mein Arbeitgeber das ablehnen?

    Über eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße,

    Sabrina

    • Hallo Sabrina,
      du darfst deine Elternzeit insgesamt in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Ich gehe davon aus, dass die 26 Monate ein Abschnitt waren? Wenn dir mit einer Verlängerung um 3-4 Monate erstmal geholfen ist, kannst du das natürlich versuchen. Klappt es nicht und du verlängerst noch einmal, dann müsstest du die restlichen Monate komplett nehmen. Es sei denn der Arbeitgeber stimmt mehr als 3 Abschnitten zu.

      Wichtig: Solltest du den Arbeitgeber wechseln müssen, wäre der neue Arbeitgeber nicht an diese individuelle Regelung mit den Abschnitten gebunden und der Rest verfällt.

      Liegt der 3. Abschnitt im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Geburtstag, darf der Arbeitgeber diesen aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Es kann natürlich dennoch zu Problemen kommen, da dein Arbeitgeber so keine Planungssicherheit hat, wann du zurückkommst und für wie lange.

      Verkürzen darfst du die Elternzeit, falls die Eingewöhnung dann doch klappt übrigens nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Hierzu besteht auf seiner Seite aber keine Verpflichtung.
      Das ganze kommt natürlich immer auch ein wenig auf das Verhältnis an, welches du zu ihm hast.

  • Hallo Yvonne. Ich habe auch eine Frage zum Thema Elternzeit da ich gelesen habe dass es eine Bindungsfrist gibt für die ersten zwei Jahre. Mein Mann war direkt nach der Geburt unseres Sohnes 2 Monate in Elternzeit gewesen. Unser Sohn ist jetzt 2 Jahre alt. Er möchte nächstes Jahr noch einmal zwei Monate Elternzeit vor seinem dritten Geburtstag machen. Geht das wenn wir das jetzt einreichen? Oder hätten wir dies schon beim ersten Antrag mit angeben müssen? Vielen Dank für deine Antwort!

    • Hallo Pw,
      es gibt diese Bindungsfrist für die ersten 24. LM des Kindes. Nach dem 24. LM ist das kein Problem weitere Elternzeit zu beantragen. Hierfür müsst ihr euch nur an die Antragsfristen halten. Normal sind es 7 Wochen vor Beginn. Wenn die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag beginnen soll bzw. innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem 3. Geburtstag, gilt eine Frist von 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn. Insgesamt könnt ihr die Elternzeit von 36 Monaten in bis zu drei Zeitabschnitte einteilen.

  • Hallo Yvonne,
    Ich bin alleinerziehend und würde gerne die ersten 13 Monate der Elternzeit, sowie das Elterngeld nach der Geburt (Mutterschutz) beantragen und einen weiteren Monat (den 14.), ein halbes Jahr später, also im 19LM.
    Ist es möglich alle 14 Monate als Basiselterngeld zu beantragen oder muss der separate Monat als Elterngeld plus laufen, da er auf den 19LM und nicht auf den 14 LM fällt? Und ist die Unterbrechung beim Arbeitgeber ebenfalls so möglich?
    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
    Gruß Käthe

    • Hallo Käthe,
      es gibt nur bis zum 14. Lebensmonat das Basiselterngeld. Weiterhin ist es so, dass nach dem 14. Lebensmonat keine Lücke mehr im Elterngeldbezug sein darf. Deine Planung mit der Elternzeit würde zwar so funktionieren, jedoch bekommst du im 19. LM kein Elterngeld mehr. Du müsstest dafür vorher bereits auf das Elterngeld Plus umstellen um es durchgängig bis dahin zu erhalten. Du könntest dann auch parallel in Teilzeit arbeiten gehen.
      Deine Elternzeit darf Lücken haben, du müsstest in deinem ersten Antrag auf Elternzeit jedoch alle Elternzeiten in den ersten 2 Jahren angeben. Zu empfehlen sind die „Lücken“ aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes nicht unbedingt. Am sichersten ist Teilzeitarbeit in Elternzeit.

  • Hallo 🙂
    sollte ich lieber zu viel Elternzeit beantragen und danach verkürzen oder eher zu wenig und danach verlängern? Was ist sicherer? Der ET ist Mitte Mai und wir können noch nicht sagen, ob wir ab dem 1. Geburtstag einen Kita-Platz/Betreuungsplatz bekommen, da bei uns das Kita-Jahr immer im August/September beginnt und nur teilweise etwas im April/Mai mal frei wird. Daher dachte ich, dass ich erst 12 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantrage und dann ggf verlängere, wenn es doch nicht passt. Ich möchte nämlich schon bald den Antrag bei meinem Arbeitgeber vorlegen, damit alles im vorfeld erledigt ist. Danke schon im Voraus 🙂

    • Hallo Isa,
      beide Fälle sind schwierig. Du musst dich für die ersten 24. LM gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest. Nimmst du weniger, bist du für die Verlängerung auf das Entgegenkommen deines Chefs angewiesen. Umgekehrt leider aber auch, denn dein Chef muss einer Verkürzung der Elternzeit nicht zustimmen. Wenn du dir unsicher bist, dann beantrage lieber mehr Zeit. Im Zweifel hast du noch Zeit für eine Fortbildung oder einfach Zeit für dich.

  • Guten Tag Yvonne,

    Wäre es auch möglich, in dem Elternzeit Antrag nur zu erwähnen das man evtl ein paar Stunden in der Woche arbeiten würde. In dem Fall keine genaue Stunden Angabe zu machen.
    Und wie formuliert man das dann am besten?

    Freundliche Grüße Katharina

    • Hallo Katharina,
      du solltest deinem Arbeitgeber gegenüber unbedingt mitteilen, wenn du in Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Damit er planen kann, wäre es auch wichtig, ihm mitzuteilen ab welchem Monat und wenn möglich dich auch auf einen Stundenumfang festzulegen. Am besten nimmst du erstmal die untere Grenze die du dir vorstellen kannst. Sollte dein Chef auf mehr bestehen oder du mehr arbeiten wollen, sollte sich das in einem Gespräch klären lassen.

  • Hallo, warum kann es eventuell Einbußen beim Elterngeld geben, wenn man man flexible Zeiträume bei der Elternzeit wählt, also nicht nach Lebensmonaten?

  • Hallo Yvonne,
    ich habe mich mittlerweile schon ein bisschen zum Thema Elterngeld eingelesen. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist am 14.08.2020 und ich möchte dann bis zum 31.12.2021 bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Elterngeld wollen wir für 12 (mich) + 2 (Freund) Monate beantragen. Habe ich dann irgendwelche Einbußen?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort:)

  • Hallo Yvone,
    Da es bei uns der erste Kind ist kennen wir uns gar nicht mit diesen Themen aus und ich muss ehrlich sagen vielen Dank für die Infos die in diesen Web sind. Ich habe aber ein paar Unklarheiten und ich wollte Sie ja mal nachfragen: Mein Entbindungstermin ist am 17.06.20 und wir möchten es 12+2 nehmen. Ich 12 und mein Mann 2. Wir haben uns überlegt dass er nach dem geplanten Urlaub dass er hat, einen Monat Elternzeit zu nehmen quasi von 08.07.2020-07.08.2020 und den anderen Monat im Juni 2021. Würde es so funktionieren oder sollen wir es lieber anders machen und nicht direkt nach dem Urlaub beantragen?
    Danke im Voraus.

    • Hallo Deni,
      wenn dein Mann Urlaub hat, kann er ihn nehmen. Für diese Urlaubszeit könnt ihr jedoch kein Elterngeld beantragen. Wichtig wäre, dass dein Mann die Elternzeit nach Lebensmonate des Kindes wählt, da es sonst zu Kürzungen beim Elterngeld kommen kann. Innerhalb der ersten 14. LM kann dein Mann Elternzeit nehmen und Basiselterngeld bekommen. Er muss unbedingt beide Monate auf einmal in seinem Elternzeitantrag bei seinem Arbeitgeber bekannt geben. In der Zeit nach dem ersten Elternzeitmonat ist er bis zum Beginn des zweiten Elternzeitmonats regulär kündbar.

  • Hallo Yvonne,

    ich habe zwei Fragen zum Elternzeitantrag. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.03.2020. Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und mein Mann hat geplant für 2 Monate Elternzeit zu nehmen, etwa im 6. und 14. Lebensmonat unseres Kindes. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann meine Elternzeit endet, ist es der 27.03.2022 oder der 27.01.2022, da die beiden Elternzeitmonate meines Mannes bei mir quasi abgezogen werden?

    Weiterhin habe ich vor nach ca. 1 1/2 Jahren Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ich weiß aber noch nicht wie viele Stunden und auch noch nicht sicher ab wann genau, je nachdem, wann wir einen Platz in der KITA bekommen und auch wie es mit unserem Kind so klappen wird. Sollte ich dies dennoch vorab im Elternzeitantrag vermerken, dass ich vorhabe Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und ungefähre Angaben machen, z. B. ab September 2021 und ca. 25 Wochenstunden?

    Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.

    Lieber Gruß
    Kathrin

    • Hallo Kathrin,
      ja, wenn du in Teilzeit wieder in der Elternzeit einsteigen möchtest, solltest du dies deinem Arbeitgeber mitteilen. Hier solltest du Angaben in Lebensmonate machen, z.B. ich möchte ab Lebensmonat XX wieder mit 25 Stunden beginnen zu arbeiten.
      Ob die beiden Monate von deiner Elternzeit abgezogen werden, hängt von den Umständen ab. Ist dein Mann berufstätig und nimmt Elternzeit, hat er Anspruch auf die Partnermonate. Das sind dann zwei zusätzliche Monate (12+2). Ist dies nicht so, verringert sich dein Anspruch (12-2).

  • Hallo Yvonne,
    da meine Frau selbständig ist muss sie keinen Antrag stellen. Ich habe meinen Arbeitgeber bereits mündlich mitgeteilt das ich ab Geburt Elternzeit nehmen werde. Der ET ist am 22.05.
    Wie formuliere ich richtig in meinem Antrag das ich ab dem Geburtstag für einen Monat und ab den ersten Geburtstag für einen Monat Elternzeit nehmen möchte ?

    Wir möchten das Basiselterngeld beantragen 12+2, sie würde es in den ersten 12 Monaten und ich im 1 und 13 Monat beziehen, das sollte ja so funktionieren oder ?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke.

    • Hallo Pasquale,
      du gehst für deinen Antrag vom errechneten Geburtstermin aus und dass du im 1. und im 13. LM in Elternzeit gehen möchtest. Diesen reichst du frühestens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen davor bei deinem Arbeitgeber ein. Erst ab dann greift der Kündigungsschutz für dich für den ersten Elternzeitmonat. In der Pause zwischen den Elternzeitmonaten bist du regulär kündbar. Verschiebt sich das Geburtsdatum nach hinten, bist du dennoch verpflichtet arbeiten zu gehen, bis das Kind kommt/auf der Welt ist.

  • Hallo guten Abend,
    ich (Vater) möchte Elternzeit vom 10. Lebensmonat bis zum 22. Lebensmonat meines Kindes beantragen. Im gleichen Antrag möchte ich Teilzeit in Elternzeit 30h/Woche ab dem 12. Lebensmonat bis zum 22. Lebensmonat beantragen. Frage ist nun, falls mein Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit ablehnt ist dann dennoch meine Elternzeit vom 10.-22. Monat genehmigt? Ich möchte nämlich nur so lange Elternzeit nehmen wenn auch die Teilzeit genehmigt wird. Ohne die Genehmigung der Teilzeit möchte ich nur vom 10.-12. Lebensmonat Elternzeit. Hoffe die Problematik ist verständlich.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Viele Grüße

    • Hallo Tom,
      du hast nur die Möglichkeit beide Varianten in deinen Antrag reinzuschreiben. Dein Arbeitgeber kann der Teilzeitarbeit zustimmen, muss es aber nicht. Da gibt es keine Garantie. Stelle den Antrag rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn des 10. LM, frühestens 8 Wochen vorher. Viel Erfolg.

  • Hallo Yvonne,
    ich habe nun einige Recherchen angestellt, um ein Musterformular für den Antrag einer 2. Elternzeit meine Sohnes (2014 geboren, bisher abgenommene Elternzeit 14 Monate inkl. Vater) an die Personalabteilung zu finden. Ich habe nun gesehen, dass ich vor dem dritten Geburtstag einen Übertrag hätte beantragen müssen. Das habe ich leider nicht getan. Kann ich nun keine weitere Elternzeit nehmen? Mein Vorgesetzter hat der zweiten Elternzeit für 3 Monate bereits mündlich zugestimmt. Über eine Rückmeldung wäre ich sehr glücklich und dankbar. Beste Grüße, Janine

    • Hallo Janine,
      für die Übertragung der der von dir angesprochenen Monate gibt es zum Glück keine Frist. Diesen kannst du formlos bei deinem Arbeitgeber stellen. Darin kannst, musst du aber noch keine genauen Daten nennen. Maximal darfst du 12 Monate in die Zeit vom 3. bis zum 8. Geburtstag übertragen. Mit dem Abschnitt den du bereits genommen hast, sind dann die 2 maximal möglichen Abschnitte erreicht. Die weiteren 9 möglichen Monate verfallen in diesem Fall. Hier haben wir einen eigenen Artikel dazu: https://www.elterngeld.de/elternzeit-geburten-vor-dem-1-juli-2015/

  • Hallo Yvonne,
    ich bin etwas erstaunt wegen der Kündigungsmöglichkeit für den Partner und Deine Empfehlung, die Elternzeit dort wirklich erst 7,5 Wochen vor Beginn anzuzeigen. Heißt das dann, dass der Elterngeldantrag für den Partner auch erst dann gestellt werden sollte, wenn sein Arbeitgeber die Elternzeit bestätigt hat?
    Danke für die Rückmeldung,
    Katharina

    • Hallo Katharina,
      der besondere Kündigungsschutz greift für die Väter erst ab 8 Wochen vor der geplanten Elternzeit. Spätestens 7 Wochen vorher MUSS der Arbeitgeber informiert werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, was eine Kündigung angeht, gibt es diese Empfehlung.
      Der Antrag auf Elterngeld kann zwar vorher eingereicht werden, ist dann aber nicht vollständig, was oftmals zu einer längeren Bearbeitungsdauer führt, als wenn man alles auf einmal einreicht.

  • Hallo 🙂 Danke für diese tolle Seite! Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden und würde mich über ein kleines Feedback von Dir freuen Liebe Yvonne 🙂 Mein ET ist der 28.07.20 und ab da möchte ich gerne Elterngeldplus für 20 Monate beantragen. Mein Mann möchte gerne den 1. Lebensmonat, 14. Lebensmonat sowie Lebensmonat 21-24 Elterngeldplus nehmen. Somit wäre unser Anspruch doch 100Prozent ausgeschöpft richtig? Ich möchte nach den 20 Monaten Elternzeit wieder in Teilzeit in meiner alten Stelle beginnen. Die Stunden habe ich aber noch nicht festgelegt. Gibt es eine Frist die ich einhalten muss um die Teilzeit mit meiner Chefin zu besprechen? Mein Mann möchte den Elternzeit Antrag über die oben genannten Monate gerne demnächst einreichen. Da er ein sehr gutes Verhältnis zu seiner Chefin hat könnte er es doch auch schon vor den 8 Wochen einreichen oder? Müssen wir da etwas beachten? Was wäre außerdem in dem Fall wenn mein Mann innerhalb der nächsten 2 Jahre doch merkt er würde gerne noch einen weiteren Monat – also 25 auch noch Elternzeit nehmen wollen – könnten wir dies dann noch nachreichen?
    Danke und Liebe Grüße
    Alisa 🙂

    • Hallo Alisa,
      danke für dein Lob 🙂
      Zu beachten ist, dass du nicht direkt nach der Geburt in das Elterngeld Plus wechseln kannst, wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse hast (wird wie Basiselterngeld behandelt). Kommt das Kind früher, wird die nicht genutzte Schutzfrist hinten dran gehängt und du hast keine 20 Monate mehr zur Verfügung, weil du dann einen Monat mehr Mutterschaftsgeld/Basiselterngeld bekommst. Dir stehen 12 Monate zur Verfügung und deinem Mann die Partnermonate. In Form von Basiselterngeld 2, mit Elterngeld Plus 4. Die Monate 21-24 kann dein Mann nur Elterngeld Plus bekommen, wenn ihr beide den Partnerschaftsbonus nutzt. Sprich ihr arbeitet beide in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit. Mehr dazu auch hier: https://youtu.be/igbqEq1SPeA
      Wenn dein Mann bereits den 1. LM nimmt, dann darf er nach dem 24. LM neu über die Elternzeit entscheiden. Die Antragsfrist sind 7 Wochen vorher. Gleiches gilt für den Antrag auf Teilzeitarbeit. Aber Achtung: Die Elternzeit darf maximal in 3 Abschnitte eingeteilt werden. Eine Verlängerung direkt im Anschluss an einen Elternzeitmonat zählt nicht als Verlängerung.

  • Hallo Yvonne,
    ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema Elterngeld und Elternzeit. Ich möchte die Elternzeit demnächst schon vor dem Entbindungstermin beantragen. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist am 12.07.2020. Ich plane für 14 Monate Elterngeld für mich zu beantragen (10 Monate Basiselterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus). Die Elternzeit würde ich allerdings gerne bis zum 30.09.2021 beantragen, sodass mein erster Arbeitstag der 01.10.2020 wäre. Grund hierfür ist, dass ich bzgl. der Eingewöhnung in der Kinderkrippe auf der sicheren Seite sein will und demenspechend nicht schon (in Lebensmonaten gerechnet) zum 12.09.2021 wieder einsteigen möchte.

    Nun habe ich 2 Fragen: Ist es möglich, Elternzeit nicht in Lebensmonaten zu beantragen? Habe ich dann irgendwelche Einbußen beim Elterngeld?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort:)
    Michelle

    • Hallo Michelle,
      nein Einbußen hast du nicht zu befürchten, da dein Wiedereinstieg erst nach dem Elterngeldbezugszeitraum wieder startet. Die 14. Monate sind am 11.09.2021 vorbei, da gibt es kein Problem. Elternzeit wird empfohlen nach Lebensmonaten zu nehmen. Es ist keine Vorschrift und daher ist die Verlängerung, so wie du sie beschreibst, möglich.

  • Hallo Yvonne,
    ich möchte gerne für 24 Monate Elterzeit nehmen und mein Mann ab der Geburt 1 Monat und ca. nach 9 Monaten einen Monat. Mein Entbindungstermin ist der 20.10.20. Nach der Berechnung bin ich ab dem 08.09.2020-15.12.2020 in Mutterschutz und vom 16.12.2020-19.10.2020 in Elterzeit. Muss ichden Mutterschutz auch schriftlich beantragen? Was passiert wenn mein kleiner früher oder später auf die Welt kommt? Muss der Antrag neu gestellt werden wenn ich den Antrag (Elternzeitantrag) bereits bei meinem AG abgegeben habe? Muss ich nach der Entbindung einen Änderungsantrag zusenden?

    Ich bitte um Kurze Rückmeldung.

    Danke & Grüße

    • Hallo Fatme,
      der Mutterschutz ist eine gesetzliche Frist. Diese musst du nicht beantragen. Es sei denn du möchtest auf die Frist vor der Geburt verzichten, dann teilst du deinem Arbeitgeber dies schriftlich mit.
      Bezüglich des Elternzeitantrags: Stelle ihn nach Lebensmonaten. Dann ist eine Korrektur oder Klarstellung nach der Geburt nicht nötig. Die meisten Arbeitgeber deuten den Antrag aber auch so um, wenn du ihn mit konkreten Daten gestellt hast. Es ist nur ein errechneter Termin. Die Kinder haben ihren eigenen Kopf, wann sie genau auf die Welt wollen.

  • Hallo Yvonne,

    eigentlich habe ich mich mit dem Thema Elterngeld und ElterngeldPlus schon ausführlich beschäftigt, allerdings ist mir einiges noch nicht ganz klar.

    Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen, mein Mann wird keine Elternzeit nehmen. Nun ist es doch so, dass ich (da wir keine Partnerschaftsmonate in Anspruch nehmen) keine vollen 24 Monate nehmen kann, sondern 22 Monate. Habe ich das richtig verstanden?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Annhelen

    • Hallo Annhelen,
      die Elternzeit und das Elterngeld sind getrennt voneinander zu betrachten. Du kannst 24 Monate Elternzeit nehmen, auch wenn dein Mann keine Elternzeit nimmt.
      Beim Elterngeld ist es so, dass die Mutterschutzfrist nach der Geburt zwingend Monate mit Basiselterngeld sind. Daher ergibt sich die kürzere Bezugszeit.12 Monate Elterngeld – 2 Monate Mutterschutzfrist = 10 Monate x 2 wg. Elterngeld Plus = 20 Monate. Insgesamt kommst du so auf 22 Monate Bezugszeit.

  • Hallo Yvonne!
    Da mein AG eine große Behörde ist und mein Elternzeit-Antrag über den Dienstweg gehen muss, würde ich mich sicherer fühlen ihn schon vor der Geburt zu stellen. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen.

    Ist das okay? Wie formuliere ich die mutmaßlich errechneten Fristen und die notwendige Anpassung im Nachhinein?

    Vielen Dank vorab.

    Gruß Franzi 🙂

    • Hallo Franzi,
      als Frau bist du durchgängig während der Schwangerschaft vor einer Kündigung geschützt. Du darfst den Antrag auch vor der Geburt stellen. Der späteste Zeitpunkt ist eine Woche nach der Geburt, da der Antrag 7 Wochen vor dem Beginn bei deinem Arbeitgeber sein muss.

      Am besten formulierst du den Antrag anhand des ET und nach Lebensmonaten. So kann nach der Geburt ganz leicht eine Umdeutung erfolgen.

  • Hallo. Gibt es auch Anträge für die Verkürzung der Elternzeit? Ich habe 18 Monate beim Arbeitgeber beantragt. Möchte aber doch nach 14 Monaten schon wieder arbeiten gehen. Lg

    • Hallo Nicki,
      nein, die gibt es nicht. Suche am besten einmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Er muss einer Verkürzung deiner Elternzeit jedoch nicht zustimmen.

  • Hallo Yvonne, ich habe eine Frage zum schriftlichen Antrag auf Elternzeit. Mein Mann möchte die ersten 2 Monate nach der Geburt unseres Kindes (ET 04.12.2020) in Elternzeit gehen (das ist hier im Vordruck ja schon angegeben, also so weit, so klar..) und dann nochmal im September 2021, da unser ältestes Kind da in die Schule kommt. Wie kann man das schriftlich festhalten? Er möchte dann nicht den Kalendermonat September nehmen, sondern abhängig vom ET dann eben z.B. Ende August – Ende September (zeitgleich mit dem Bezug von Elterngeld).
    Danke u. herzliche Grüße,
    Mia Dumont

    • Hallo Mia,
      er kann den Antrag einfach anhand des ET stellen mit der Angabe der Lebensmonate. Wenn das Kind auf der Welt ist, kann man die Daten dann nochmal mit dem Arbeitgeber abgleichen. Normalerweise klappt das aber so.

  • Hallo Yvonne,

    Ich habe vor das Elterngeld Plus voll auszuschöpfen. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, wie viel Anspruch ich dann habe. Heißt das ich kann 20 oder 24 Monate Zuhause bleiben? Die ersten 8 Wochen werden zwingend als Basiselterngeld gezahlt, falls ich das richtig verstanden habe und wenn ich 24 Monate Elternzeit nehmen würde, würde ich ab dem 21. Monat kein Elterngeld mehr bekommen, oder wie darf ich das verstehen? Und das ist unabhängig von den Partnermonaten, oder?

    Lieben Gruß, Angela

    • Hallo Angela,
      du darfst auch 36 Monate zu Hause bleiben, wenn du es möchtest. Leider gibt es das Elterngeld nicht über die komplette Dauer. Wenn du das Elterngeld möglichst lange beziehen möchtest, dann kannst du erst nach Ende der Mutterschutzfrist in das Elterngeld Plus wechseln. Kommt dein Kind pünktlich, dann kannst du ab dem 3. Monat Elterngeld Plus erhalten und insgesamt 22 Monate Geld bekommen. Kommt dein Kind früher, kannst du erst später in das Elterngeld Plus wechseln und die Bezugsdauer verkürzt sich entsprechend.

  • Hallo Yvonne,

    unser Kind soll im Dezember zur Welt kommen und ich würde gerne Vorab die Formalitäten bezüglich Elternzeitantrag bei meinem Arbeitgeber erledigen.

    Ich habe dazu auch schon den Generator oben verwendet.

    Aber es stellt sich mir jetzt die Frage wie es abläuft wenn der ET früher oder später sein sollte? Muss ich dann nochmal einen Antrag stellen bzw. ein Schreiben erfassen, welches mit den korrekten Daten versehen ist? Oder ergibt sich das Ganze dann dann mit der Mutterschutzfrist und eventuell Kopie Geburtsurkunde?

    Herzlichen Dank im Voraus!

    • Hallo Luisa,
      in der Regel ergibt sich das dann anhand des Geburtsdatums. Wenn du dich sicherer fühlst, kannst du nach der Geburt die Daten noch einmal mit deinem Arbeitgeber abstimmen.

  • Liebe Yvonne,

    ich habe mir die obigen Artikel zur Elternzeit zwar mehrmals durchgelesen, habe aber dennoch ein paar Fragen.
    Und zwar möchte ich im ersten Lebensjahr unseres Kindes 12 Monate in Elternzeit gehen. Mein Partner möchte insgesamt zwei Mal parallel zur mir (beispielsweise den ersten und den zehnten LM) in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Habe ich es richtig verstanden, dass sich in diesem Fall mein Elterngeldanspruch bzw. Elternzeit und/oder der meines Mannes verringert? Oder hätten wir in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Elterngeld im 13. und 14 LM, weil mein Mann die Elternzeit (zwei Monate) parallel zu meiner nehmen möchte?
    Sollte dies zutreffen, wäre es also besser, wenn man die Elternzeit nicht parallel nimmt, sondern mein Partner beispielsweise den 13 und 14.LM unabhängig von mir?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort und viele Grüße!

    Tatjana

    • Hallo Tatjana,
      Elternzeit und Elterngeld sind getrennt voneinander zu betrachten. Als Eltern habt ihr beide Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit je Kind.
      Der Elterngeldanspruch beträgt insgesamt 12 Monate je Kind ggf. plus die Partnermonate und eventuell falls möglich auch zusätzlich den Partnerschaftsbonus. Wenn Anspruch auf Partnermonate besteht, dann reduziert sich dein Anspruch nicht. Die Monate darf dein Mann bis zum 14. LM auswählen wie es am besten passt. Mehr dazu findest du in diesem Artikel mit Video hier: https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnermonate/

  • Hallo, ich möchte nach der Geburt unserer Tochter 13 Monate in Elternzeit gehen. Die Personalabteilung hat mir nun geraten, dass ich in meinen Antrag einen Absatz schreiben soll, in denen ich mit vorbehalte die restlichen Monate bis zum 8. Lebensjahr nutzen zu können.

    Wie schreibt man sowas tatsächlich?

    Mit freundlichen Grüßen
    Laureen

    • Hallo Laureen,
      die „Übertragung“ der restlichen Elternzeit für die Zeit nach dem 3. Lebensjahr ist überholt. Das Gesetz wurde angepasst und für Geburten nach dem 1.7.2015 brauchst du das nicht mehr in den Elternzeitantrag aufnehmen. Die restlichen nicht verbrauchten Monate werden automatisch übertragen.

  • Hallo,

    ich habe vor 4 Monate Elternzeit zu nehmen. Muss ich bei meinem Arbeitgeber im Elternzeit-Antrag direkt alle Monate festlegen. Oder kann ich mehrere Anträge einreichen, und diese immer sieben Wochen vor dem jeweiligen Monat abgeben.

    Die gleiche Frage habe ich bezüglich des Elterngeldes. Kann ich erstmal ein Monat Elterngeld beantragen und wenn ich mir sicher bin, wann ich die anderen drei Monate Elternzeit nehme einen zweiten Antrag für die restlichen drei Monate Elterngeld schicken?

    • Hallo Matthäus,
      du musst alle Zeiten auf einmal bei deinem Arbeitgeber beantragen. Gleiches gilt für den Antrag bei der Elterngeldstelle. Kommt es nachträglich zu einer Veränderung, kannst du diese nachreichen.

  • Hallo Yvonne,
    dein Video hat uns schon mal sehr weitergeholfen 🙂
    Wir haben eine Frage, die uns unter den Nägeln brennt. Ich schildere dir mal den Fall:
    Ich möchte für die ersten 12 Monate Elterngeld und Elternzeit beantragen. Im gleichen Zeitraum möchte auch mein Freund 2 Monate Elterngeld und Elternzeit beantragen. Insgesamt kommen wir dann auf 14 Elterngeldmonate. Wir sind parallel in Elternzeit. Geht das insbesondere mit dem Elterngeld? Bei der Elternzeit ist es nach unserem Verständnis kein Problem.
    Danke und viele Grüße
    Vanessa

    • Hallo Vanessa,
      ja, ihr könnt parallel in Elternzeit gehen und oder auch parallel das Elterngeld beziehen. Auch unterschiedliche Bezugsformen sind parallel möglich.

  • Hallo Yvonne, meine Frau will nach der Geburt für 36 Monate zuhause bleiben, ist es da möglich für mich als Papa auch zuhause zu bleiben für 2 Monate?
    Lg

    • Hallo Nick,
      jedem Elternteil stehen 36 Monate Elternzeit je Kind zu. Du darfst aber natürlich auch nur 2 Monate davon nehmen, wenn du möchtest.

  • Hallo Ivonne,

    ich habe eine Frage. Unsere Tochter ist aktuell einen Monat alt. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet und will Elterngeld plus beantragen. Ich (Vater) habe 2 Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angemeldet (den 1. und den 18. Lebensmonat). Mein erster Monat Elternzeit ist jetzt vorbei. Elterngeld habe ich noch nicht beantragt, will ich aber jetzt mit meiner Frau zusammen machen.

    In dem Bericht oben steht, dass Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Monate gezahlt wird. Bedeutet das, dass ich für den 18. Lebensmonat meiner Tochter, also meinen zweiten Monat Elternzeit zwar Elternzeit nehmen kann, aber kein Elterngeld bekommen werde? Falls ja, macht es Sinn zu versuchen den zweiten Zeitraum zu ändern, bspw. auf den 10. Lebensmonat und muss mein Arbeitgeber dem zustimmen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Philipp

    • Hallo Philipp,
      wenn deine Frau im 18. Lebensmonat noch Elterngeld bezieht oder mindestens bis zum 17. Lebensmonat, dann könntest du auch noch Elterngeld bekommen. Allerdings gibt es nach dem 14. LM nur noch das Elterngeld Plus. Das wäre dann ein Monat mehr, oder ihr verzichtet auf den „3. Monat“. Einer Verschiebung deiner Monate muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Probieren kannst du es natürlich.

  • Liebe Yvonne, vielen Dank für die Tipps, die du hier zum Elterngeld gibst. Ich habe am Wochenende versucht, meine Fragen zu klären und zu fast allem eine Antwort gefunden. Dafür schon einmal vielen Dank!

    Eine Sache ist mir aber leider nicht klar geworden, daher möchte ich hier die Frage stellen. Ich plane Elternzeit von Geburt bis zum 2. Geburtstag mit der optionalen Verlängerung bis zum 3. Geburtstag. Kann ich dieses Abfolge beantragen:
    LM 1-12: Mutterschutz und Basiselterngeld
    LM 13&14: Vollzeitarbeit und mein Mann nimmt Basiselterngeld
    LM 15-18: Partnermonate, beide Arbeiten Teilzeit
    LM 19-24: Teilzeit während Elternzeit mit der Option einer Verlängerung bis LM 36.

    (LM = Lebensmonat)

    Ist das möglich? Darf ich auch in der Elternzeit 2 Monate. Vollzeit arbeiten?

    Vielen Dank für deine Einschätzung!

    • Hallo Nicole,
      während der Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Vollzeitarbeit wäre eine Unterbrechung der Elternzeit und somit der Beginn eines neuen Abschnitts ab dem 15. LM. Es besteht das Risiko einer Kündigung für diese Zeit. Außerdem verbrauchst du so einen Abschnitt mehr. Insgesamt darfst du deine 36 Monate Elternzeit in maximal 3 Abschnitte aufteilen.
      LM 15-18 könnt ihr den Partnerschaftsbonus so wählen, wenn ihr beide in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden arbeitet.

  • Hallo, ich habe mal eine Frage.
    Mein Mann hat am 1.1. 2021 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen (erstmal befristet auf 1.9.21). Unser Kind kommt am voraussichtlich am 30.6.21 auf die Welt. Er würde gerne die ersten 2 Lebensmonate in Elternzeit gehen. Geht dies? Oder hat er durch die neue befristete Arbeitsstelle keinen Anspruch?

    • Hallo Bernadette,
      auch in befristeten Arbeitsverhältnissen darf Elternzeit genommen werden. Diese verlängert das Arbeitsverhältnis jedoch in der Regel nicht (Ausnahme: Azubis, wissenschaftliche Mitarbeiter). Die Elternzeit dauert auch maximal nur so lange an, wie der Arbeitsvertrag läuft.

  • Hallo, Ich möchte direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Nun bin ich unsicher bzgl. der Frist zur Beantragung beim Arbeitgeber. Es heißt einerseits 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, allerdings wird im Video erklärt, dass bereits der Mutterschutz als Elternzeit angerechnet wird. Welche Frist gilt nun? 7 Wochen vor Mutterschutz oder 7 Wochen vor Elternzeit / Ende des Mutterschutzes.

    Im Voraus bereits Danke
    Lg Juliane

    • Hallo Juliane,
      spätestens eine Woche nach der Geburt musst du bei deinem Arbeitgeber deinen Antrag auf Elternzeit eingereicht haben. Das entspricht 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn, wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz nach der Geburt beginnen soll. Unabhängig davon, wird die nachgeburtliche Schutzfrist auf die Elternzeit angerechnet. Als Mutter kannst du deinen Antrag auf Elternzeit auch bereits vor Beginn deines Mutterschutzes stellen, wenn du es möchtest. Du bist umfänglich vor einer Kündigung aufgrund des Mutterschutzgesetzes geschützt.

  • Hallo, wir haben zur Beantragung der Elternzeit meiner Frau das obige Antragsmuster benutzt. Nachdem nun aufgrund der Pandemie unsere Kind nicht wie geplant im Kindergarten eingewöhnt werden kann, wollte meine Frau bei ihrem Arbeitgeber die Elternzeit um 6 Monate verlängern. Dieser (nach einem Chefwechsel) hat nun ein Problem damit diese Verlängerung zu genehmigen, da meine Frau hinterher eigentlich in Teilzeit wechseln wollte, im Antrag aber „..stehe ihnen wieder voll zu Verfügung.“ steht. Unsere Betreuungseinrichtung bietet aber nur VÖ bis 13:30 Uhr an, dass wussten wir beim Elternzeitantrag aber noch nicht.
    Kann er uns da wirklich so einfach einen Strick draus drehen und uns die Verlängerung der Elternzeit und die Teilzeitarbeit nicht genehmigen?

    Liebe Grüße
    Christoph

    • Hallo Christoph,
      leider schreibst du nicht, wie lange deine Frau ursprünglich Elternzeit beantragt hat. Waren es weniger als 24 Monate, muss der Arbeitgeber einer Verlängerung nicht zustimmen. Er darf sich dabei auf den sogenannten Bindungszeitraum berufen. Bei euren Änderungswünschen innerhalb dieses Zeitraums seid ihr leider immer auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Sind die 24 Monate bereits abgelaufen und wurden zu Beginn gleich 2 Jahre Elternzeit beantragt, ist eine Verlängerung ohne Zustimmung möglich (Fristen beachten, spätestens 7 Wochen vor gewünschten Beginn). Der Eingewöhnungsstau durch die Pandemie trifft sehr viele Eltern. Vielleicht hilft eine Bescheinigung des Kindergartens und ein persönliches Gespräch weiter. Mündliche Absprachen unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

  • Hallo,
    Mein Partner und ich haben Basiselterngeld beantragt sprich 12+2 , allerdings bin ich als Mutter direkt nach dem Mutterschutz wieder in Vollzeit arbeiten gegangen
    Ich wollte gerne im Juni und September Gebrauch von meinen 2 Monaten Elternzeit machen, aber man teilte mir mit, dass meinem Partner diese dann von seinen 12 abgezogen werden , weil ich ja schon den 1.und 2. Lebensmonat zu Hause war.

    Ist das in diesem Falle richtig , dass Mutterschutz = Elternzeit ist ?

    Danke und Gruß

    • Hallo Christina,
      ja das ist korrekt. Nachzulesen hier: § 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG. Die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Diese beginnt also ab der Geburt. Und ja, wenn du noch Elterngeldmonate beanspruchen möchtest, werden diese bei deinem Mann abgezogen. Weitere Möglichkeit: Partnerschaftsbonus nach Ende der Elterngeldmonate deines Mannes.

  • Liebe Yvonne, heute habe ich Stichtag und mir ist gerade aufgefallen, dass gemäß Rechner:
    – Ende Mutterschutzes 21.6.
    – Beginn Elternzeit 26.6. (ab Lebensmonat 3)

    Was ist denn mit den Tagen dazwischen? Oder kann ich den Antrag dann nicht nach Lebensmonaten stellen?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    • Hallo Nicole,
      die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Der Mutterschutzes nach der Geburt zählt bereits mit. Du wählst als Beginn einfach den ersten Lebensmonat aus. Der Rechner gibt den Beginn der Elternzeit automatisch einen Tag nach Ende des Mutterschutzes an.

  • Hallo und vielen Dank für die Hinweise auf dieser Seite. Ein paar Fragen hätte ich dennoch:
    1) Ich arbeite derzeit (vor Geburt des Kindes) bereits in Teilzeit (24 St./Woche) und plane nach ca. 12-14 Lebensmonaten wieder 24 Stunden/Woche zu arbeiten. Ich wollte aber dennoch 24 Monate Elternzeit beantragen, um einen Puffer zu haben. Elternzeit verkürzen bzw. den Termin für den Wiedereinstieg für Teilzeit in Elternzeit bestimmen geht ja in der Regel ohne Zustimmung des Arbeitgebers, oder?
    2) Wenn ich vor der Geburt des Kindes bereits in Teilzeit gearbeitet habe, kann ich dann auch in der Elternzeit Teilzeit arbeiten (wieder 24 Stunden)?
    3) Wenn ich 24 Monate Elternzeit beantragt habe (mit dem Hinweis nach 12-14 Lebensmonaten wieder in Teilzeit zurück zu kommen), dann kann ich später auch das 3. Jahr Elternzeit nehmen ohne auf die Zustimmung des AG angewiesen zu sein, oder?
    4) Wenn man nach 12-14 Lebensmonaten wieder in Teilzeit anfängt zu arbeiten, macht es dann mehr Sinn die Elternzeit zu beenden (um so die restlichen Monate für später aufzusparen) oder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten und liebe Grüße!

  • Hallo Yvonne,
    Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen mein Verlobter nimmt keine Elternzeit. Wie muss ich das denn mit den Lebensmonaten im Antrag angeben ? Und habe ich das richtig verstanden das man nur für 12 Monate Basisgeld bekommen kann und ab den 13 Monat dann Elterngeldplus?? Aber man kann zusätzlich noch paar Stunden arbeiten gehen wenn man finanziell nicht mit den elterngeldplus kalt kommt? Lg

    • Hallo Manuela,
      wenn du 12 Monate Basiselterngeld bekommen hast, dann ist dein Bezug ausgeschöpft. Zusätzliche Monate kannst du dann nur noch mit dem Partnerschaftsbonus erhalten. Hierfür müssen beide Elternteile in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.

  • Liebe Yvonne,
    mein Freund möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Einen ab ET und einen im kommenden Jahr 2022. Müssen wir schon einen konkreten Monat (egal ob Kalender- oder Lebensmonat) festlegen für 2022? Oder reicht ein Hinweis im ersten Antrag, dass ein zweiter Monat genommen wird und dieser dann auch fristgemäß beantragt wird?

    Viele liebe Grüße
    Steffi

  • Hallo Yvonne, ich wäre dir so dankbar, wenn du mir helfen würdest.
    Mein Sohn ist am 24.06.19 auf die Welt gekommen hatte damals für 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun habe ich währen der Elternzeit meine Tochter auf die Welt gebracht am 28.12.20. Habe der Personalabteilung 3 mal mit per Einschreiben meinen Antrag zugesendet. Jetzt meinen Sie das es nicht angekommen ist und ich es noch mal schreiben soll und einen richtigen wo es gültig ist mit bestimmten Begriffen. Wie kann ich dem Personalabteilung per Mail schreiben soll es jetzt per e Mail schreiben. Meine Tochter ist mittlerweile 10 Monate und ich habe immer noch keinen Elterngeld erhalten, dadurch mir dieses schreiben fehlt und ich es bei der L-Bank nicht einreichen kann. Sonst will mor L – Bank jetzt auch nicht zahlen weil es überfällig ist. Viele Grüße und bedanke mich im voraus. Olcay

    • Hallo Olcay,
      mit dem Einschreiben hast du einen Nachweis darüber, ob ein Schreiben angekommen ist. Gehe einmal in die Sendungsverfolgung der Post und drucke die Nachweise aus. Wir gehen einmal davon aus, dass eines der drei Anschreiben angekommen ist. Den Nachweis plus dein Anschreiben sendest du noch einmal per Einschreiben mit Rückschein an deinen Arbeitgeber. Ebenso reichst du diese Unterlagen bei der Elterngeldstelle ein und teilst mit, dass du keine Bestätigung bisher erhalten hast. Wenn alles nichts hilft, brauchst du einen Anwalt.

  • Hallo! Mein Mann hat für 1,5 Jahre elternzeit (2 Monate ganz und den Rest Teilzeit) nach der Geburt eingereicht. Die ersten 2 Jahre sind ja für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Hat mein Mann dann ein halbes Jahr elternzeit “verloren” oder hat er dann immer noch 1,5 Jahre Anspruch? Nur kann er diese erst nach dem 2. Lebensjahr nehmen.

    • Hallo Marina,
      der sogenannte Bindungszeitraum von 2 Jahren soll den Arbeitgebern eine gewisse Planungssicherheit geben. Am Anspruch auf die insgesamt bis zu 36 Monate ändert das vorerst nichts. Wenn sein Arbeitgeber einverstanden ist, kann er auch direkt verlängern. Beruft sich der Arbeitgeber auf den Bindungszeitraum, kann dein Mann erst nachdem die 2 Jahre um sind weitere Monate nehmen. Es gelten dann immer die entsprechenden Antragsfristen.

  • Hallo ich habe am 15.12.21 entbunden.
    Muss ich in den Antrag für meinen Arbeitgeber nun den 15.12. Oder den 10.2.22( Ende des Mutterschutz) als Beginn meiner Elternzeit eintragen?
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • Hallo Danica,
      offiziell beginnt deine Elternzeit direkt am Tag nach Ende des Mutterschutzes. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt zählt jedoch rechnerisch bereits dazu für die 36 Monate, die dir zur Verfügung stehen. Wenn du es dir leicht machen möchtest, kannst du schreiben, dass du im Anschluss an die Mutterschutzfrist direkt in Elternzeit gehen möchtest und gibst dann die Dauer und das Ende an.

  • Hallo Yvonne,

    ich habe bereits 2 Abschnitte Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber in den ersten beiden Lebensjahren genommen (insgesamt 6 Monate Elternzeit). Ich möchte nun bei meinem neuen Arbeitgeber meinen dritten Abschnitt über den 3.Geburtstag meines Kindes nehmen. Start Elternzeit 03.05., Dauer 4 Monate, 3.Geburtsag Kind 03.07. Benötigt mein neuer Arbeitgeber einen Nachweis über die bereits genommene Elternzeit? Wie verhält es sich mit der Frist? Gelten hier 7 Wochen, da der Abschnitt ja im 3. und 4. Lebensjahr ist?
    Vorab besten Dank
    Viele Grüße Marco

    • Hallo Marco,
      dein aktueller Arbeitgeber darf eine Bescheinigung über bereits genommene Elternzeit von deinem vorherigen Arbeitgeber einfordern (§16 Abs. 1 Satz 7 BEEG).

      Die einzuhaltende Frist beim Beginn 3.5. vor dem 3. Geburtstag (3.7.) deines Kindes beträgt spätestens 7 Wochen vorher (frühestens 8 Wochen vorher für den Kündigungsschutz).

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