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Mutterschaftsgeld beantragen: So geht’s!

Mutterschaftsgeld

Was ist eigentlich das Mutterschaftsgeld? Wer kann es bekommen, wie und wann wird es beantragt? Und was ist der Unterschied zum Elterngeld? Antworten auf diese und einige weitere Fragen findest du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung
  • Die Zahlung erfolgt für die Mutterschutzfristen und den Tag der Geburt
  • Nicht alle (werdenden) Mütter haben Anspruch auf diese Leistung
  • Die Höhe hängt bei Angestellten vom Nettogehalt vor dem Mutterschutz ab, maximal gibt es 13 Euro pro Kalendertag
  • Ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht nur bei einem Gehalt von mehr als 390 Euro im Monat
  • Selbstständige haben unter Umständen nur Anspruch auf das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Höhe von 210 Euro
  • Rechtsstand im Artikel: Januar 2026

Was ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich auch Mutterschutzgeld) ist eine Lohnersatzleistung. Da du in der Regel ab Beginn der Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Termin (ET) nicht arbeitest, bekommst du es als Ersatz für dein Gehalt. Auch für den Tag der Entbindung selbst und die Schutzfrist nach der Geburt des Kindes gibt es Mutterschaftsgeld.

Geregelt ist das Mutterschaftsgeld im Mutterschutzgesetz (§19 MuSchG). Das Gesetz schützt dich als werdende Mutter und auch nach der Geburt u.a. vor finanziellen Nachteilen.

Wer bekommt das Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hast du als

  • Arbeitnehmerin/Angestellte

Weiterhin besteht der Anspruch für dich als Frau, wenn du

  • dich in einer betrieblichen Berufsbildung befindest (i.S. §26 BBiG)
  • als Praktikantin tätig bist (i.S. §26 BBiG)
  • mit Behinderung, in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bist
  • als Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) oder des
  • Bundesfreiwillendienstgesetzes (BFDG) arbeitest

Weitere Voraussetzung: Du bist als werdende Mutter selbst gesetzlich krankenversichert. Eine Familienversicherung reicht hier leider nicht aus.

Wenn du privat oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bist, kannst du möglicherweise das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (kurz: BAS) bekommen. Zur Mutterschaftsgeldstelle des BAS.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Als Selbstständige kommt es auf die Art deiner Versicherung an:

Bei privater Krankenversicherung
Als privat Krankenversicherte bekommst du leider maximal das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung (früher Bundesversicherungsamt). Es sei denn, du hast eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Achte hier unbedingt auf die vertragliche Wartezeit, bis die Versicherung greift bzw. ab wann du sie in Anspruch nehmen kannst.

Bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, kannst du Mutterschaftsgeld erhalten. Allerdings nur, wenn du dich mit Anspruch auf Krankengeld dort versichert hast. Ob du es mitversichert hast, erfährst du bei deiner Krankenversicherung.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Lohnersatzleistung kann unterschiedlich hoch ausfallen. Es kommt darauf an, wie du als Frau krankenversichert bist. Auch dein Nettoverdienst als werdende Mutter spielt eine Rolle.

Mutterschaftsgeld bei eigener gesetzlicher Krankenversicherung

Es kommt auf den Durchschnitt deines Nettogehaltes vor Beginn des Mutterschutzes an. Genauer gesagt auf die letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate davor. Maximal gibt es 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag.

Liegt dein Gehaltsnetto über 13 Euro pro Tag, also über 390 Euro im Monat? Dann hast du Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§20 Abs. 1 MuSchG).

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Die Basis für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Reduziert um den Anteil, den du von der Krankenkasse bekommst. Insgesamt sollte das Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss demnach deinem vorherigen Nettogehalt entsprechen. Du bekommst den Zuschuss zum selben Zeitpunkt, wie auch sonst dein Gehalt ausgezahlt.

TIPP: Wenn du in deiner Elternzeit wieder schwanger bist, kannst du deine Elternzeit vorzeitig beenden. Und zwar zu einem Tag, bevor dein neuer Mutterschutz beginnt. So erwirbst du wieder Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Nicht genutzte Elternzeit kannst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen (Verfallsregeln beachten!).

Mutterschaftsgeld und Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst dein Nettogehalt. Bist du in einer günstigen Steuerklasse (z.B. III), ist dein Netto besonders hoch. In der Folge fällt auch dein Zuschuss relativ hoch aus.

Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Beispiel:
Der Mutterschutz von Sanne beginnt am 16. September. Basis für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind die drei regelmäßigen Nettogehälter Juni, Juli und August. Insgesamt 4.950 Euro.

4.950 Euro : 90 Kalendertage (3x 30 Tage) = 55 Euro

55 Euro Nettogehalt pro Tag
– 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
= 42 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber pro Tag

Bis zum 15. September bekommt sie noch regulär ihr Gehalt. Ab dem 16. September dann den Arbeitgeberzuschuss. Der Auszahlungszeitpunkt ist der gleiche, wie auch sonst bei ihrem Gehalt. Zusammen mit dem Geld von der Krankenkasse, erhält Sanne also das gleiche Netto, wie vor der Schutzfrist.

Wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Damit du dein Mutterschaftsgeld beantragen kannst, benötigst du die Bescheinigung „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist die Ausfertigung für die Krankenkasse, das andere für deinen Arbeitgeber. Diese stellt dir deine Gynäkologin oder deine Hebamme aus.

Muster „Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstag“
Muster „Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstag“

Antrag auf Mutterschaftsgeld VOR der Geburt

Das Exemplar der o.g. Bescheinigung für die Krankenkasse ergänzt du auf der Rückseite noch um deine persönlichen Daten und Unterschrift. Die zweite Bescheinigung ist für deinen Arbeitgeber. Die Krankenkasse und der Arbeitgeber regeln normalerweise alles Weitere unter sich, wenn sie die Bescheinigungen vorliegen haben.

Antrag auf Mutterschaftsgeld NACH der Geburt

Damit du auch nach der Geburt das Mutterschaftsgeld bekommst, braucht deine Krankenkasse die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung deines Kindes. Diese trägt den Vermerk „Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“. Bei vielen Krankenkassen kannst du diese digital einreichen oder auf dem Online-Portal hochladen. Nach der Bearbeitung bekommst du dann die Zahlung für die Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Die Bescheinigung über das erhaltene Mutterschaftsgeld bekommst du normalerweise automatisch. Du benötigst diese für den Elterngeldantrag.

Wann beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Frühestens 7 Wochen vor deinem errechneten Termin (ET) bekommst du die Bescheinigung „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ von deiner Frauenärztin oder Hebamme.

Angestellte und Selbstständige MIT Krankentagegeldanspruch
Am besten reichst du die Bescheinigung dann zügig bei deiner Versicherung ein. So bekommst du mit Beginn des Mutterschutzes die erste Abschlagszahlung von deiner Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt.

Selbstständige OHNE Krankentagegeldanspruch
Wenn du selbstständig bist, ohne eigene Krankentagegeldversicherung, brauchst du die Bescheinigung ebenfalls. Zusätzlich musst du einen Antrag auf Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) ausfüllen.

Wo trage ich das Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung ein?

Im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (Formular ESt 1 A) trägst du dein Mutterschaftsgeld auf der Rückseite ein. Dort gibt es den Punkt Einkommensersatzleistungen.

Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Eigentlich ist das Mutterschaftsgeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG). Das Gleiche gilt für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Beide unterliegen jedoch, genau wie auch das Elterngeld, dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Finanzamt wendet einen etwas höheren Steuersatz auf dein tatsächliches Einkommen an, als es ohne Mutterschaftsgeld der Fall gewesen wäre. So kann es zu einer Nachzahlung bei der Veranlagung kommen. Lege dir am besten eine kleine Rücklage dafür an.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Der Unterschied liegt zum einen in der Berechnung. Für das Mutterschaftsgeld erfolgt die Berechnung anhand des Gehaltsnettos in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Das Elterngeld berechnet sich anhand des Einkommens im Bemessungszeitraum. Meist die 12 Monate vor dem Monat der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes.

Ein weiterer Unterschied ist die auszahlende Stelle. Das Mutterschaftsgeld kommt von der Krankenkasse, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber. Das Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle aus.

Warum wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Mutterschaftsgeld ist, genau wie auch das Elterngeld, eine Lohnersatzleistung. Beide Leistungen erfüllen den gleichen Zweck: Sie ersetzen deinen Lohn bzw. dein Gehalt.
Auch wenn die Ersatzleistungen oftmals geringer ausfallen als dein Gehalt, bekommst du nur eine der Leistungen.

Zusammentreffen von Ansprüchen

Für die Zeit ab der Geburt hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und auch auf das Elterngeld. Die Elterngeldstelle schaut sich an, welche Leistung höher ausfällt. Es findet also ein Vergleich statt.

Fall 1: Das Mutterschaftsgeld ist höher (in den meisten Fällen)
Fällt das Mutterschaftsgeld zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers höher aus als das Basiselterngeld, bleibt es beim Mutterschaftsgeld. Trotzdem gelten beim Elterngeld die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld nach der Entbindung als verbraucht.

Fall 2: Das Elterngeld ist höher
Wenn das Basiselterngeld höher ausfällt als das Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss, bekommst du die Differenz von der Elterngeldstelle. Ab der Geburt gilt das Basiselterngeld in diesem Fall ebenfalls als verbraucht.

FAQ – Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Haben Hausfrauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Da es sich hier um eine Lohnersatzleistung handelt, besteht für Hausfrauen kein Anspruch.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld bei einem Minijob?

Du bekommst bis zu 13 Euro von der Krankenversicherung, wenn du selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist. Verdienst du in deinem Minijob mehr als 390 Euro im Kalendermonat? Dann gibt es zusätzlich auch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Ohne eigene Versicherung bzw. bei einer privaten Krankenversicherung gibt es die 210 Euro einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Je nach Höhe deines Verdienstes bekommst du zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Haben Beamtinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Als Beamtin bekommst du während der Mutterschutzfrist deine ganz normalen Dienst- und Anwärterbezüge nach der Beamtenbesoldungstabelle. Dir entsteht kein Verdienstausfall. Entsprechend hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Bezüge in der Zeit nach der Entbindung behandelt die Elterngeldstelle jedoch wie Basiselterngeld.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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