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Elterngeld – Das Wichtigste im Überblick

Elterngeld Basics

Beim Elterngeld den Durchblick zu bekommen, ist gar nicht leicht. So viele Fachbegriffe und Anforderungen, da raucht einem erst mal der Kopf. In diesem Artikel stellen wir dir die wichtigsten Begriffe und Fakten rund ums Elterngeld vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung vom Staat.
  • Die Höhe deines Elterngeldes ist einkommensabhängig.
  • Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist abhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig bist.
  • Das Elterngeld ist steuerfrei, wird jedoch durch die Hintertür besteuert (Progressionsvorbehalt).
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Was ist Elterngeld eigentlich?

Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung vom Staat. Diese fängt deinen Einkommensverlust auf, wenn du dein Säugling oder Kleinkind versorgst und weniger oder gar nicht arbeiten kannst. Es gibt nicht „das Elterngeld“, sondern es wird unterschieden zwischen folgenden Bezugsformen:

  • Basiselterngeld

    Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro für 12 Monate*
  • Elterngeld Plus
    Mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro für bis zu 24 Monate*. Das ist doppelt so lange, aber du bekommst (ohne Hinzuverdienst!) genauso viel Elterngeld, wie beim Basiselterngeld.
  • Partnerschaftsbonus
    Bekommst du ausschließlich in Form von Elterngeld Plus (s.o.) für mindestens zwei und höchstens vier aufeinanderfolgende Monate. Da du hier zwingend einen Hinzuverdienst hast, kommt es meist zu einer Kürzung deines Elterngeldes. Mehr dazu weiter unten.

Du kannst die unterschiedlichen Bezugsformen miteinander kombinieren, musst du aber nicht.

*Ausnahme: Frühchenmonate

Wenn du in einem Beitrag nur „Elterngeld“ liest, ist überwiegend das Basiselterngeld gemeint.  Beim Partnerschaftsbonus immer genau hinschauen, denn es gibt auch noch die Partnermonate – die sind schnell zu verwechseln. Mehr dazu weiter unten.

Mehr Elterngeldmonate bei Frühchen

Kommt dein Kind wesentlich vor dem errechneten Geburtstermin (kurz: ET), gibt es mehr als die klassischen 12 Monate mit Elterngeld. Hintergrund ist, dass der Mutterschutz nach der Geburt länger andauert bei einer Frühgeburt. Es sind dann 12 statt 8 Wochen nach der Geburt plus die nicht genutzte Mutterschutzfrist von vor der Geburt (6 Wochen). Also 18 Wochen insgesamt.

Das Plus an Elterngeldmonaten ist gestaffelt, je nachdem wie früh dein Kind auf die Welt kommt. Bei mindestens 6 Wochen vor dem Termin gibt es einen Monat dazu, für mindestens 8 Wochen zu früh zwei Monate. Bei mindestens 12 Wochen drei und bei mindestens 16 Wochen zu früh vier Monate mehr Elterngeld.

Wer bekommt Elterngeld?

Es ist sehr genau geregelt, wer für welches Kind Elterngeld erhält. Es gibt also Elterngeld für

  •  Elternpaare
  •  Alleinerziehende
  •  Getrennt Erziehende

Für folgende Kinder gibt es Elterngeld:

  • leibliches Kind
  • leibliches Kind der Ehefrau/Ehemannes
  • Leibliches Kind der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners
  • Adoptivkind, auch wenn Adoptivverfahren noch läuft (Adoptionspflege), das Kind muss jedoch jünger als 8 Jahre sein
  • In besonderen Fällen auch für Enkelkind/Urenkelkind, Nichte, Neffe, Schwester, Bruder, wenn die Eltern schwer krank, behindert, gestorben sind

Für Pflegekinder bekommst du kein Elterngeld. Hier gibt es andere Leistungen vom Jugendamt.

Achtung: Für Spitzenverdiener gibt es kein Elterngeld!
Grundsätzlich besteht nur Anspruch auf Elterngeld, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Entscheidend ist das zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Als Elternpaar bzw. getrennt Erziehende und auch für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 200.000 Euro. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt die Grenze weiter auf 175.000 Euro.

Achtung: Andere Einkommensgrenze für Geburten bis 31. März 2024!
Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld liegt für Geburten bis zum 31. März 2024 bei 300.000 Euro für Elternpaare. Für Alleinerziehende gilt ein Einkommen von maximal 250.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist eine steuerliche Rechengröße. Du findest sie auf deinem Einkommensteuerbescheid.

Weitere Voraussetzungen für das Elterngeld

Du erfüllst die oben genannten Anforderungen? Dann ist zusätzlich noch Folgendes wichtig:

  • Du musst dein Kind selbst betreuen und erziehen

    Hierbei darfst du dir natürlich Hilfe holen, z.B. durch eine Tagesmutter oder KiTa.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

    Für die Zeit des Elterngeldbezuges musst du mit deinem Kind zusammen leben. Die Meldeadresse kann hierbei abweichend sein.
  • Du bist gar nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig (max. 32Std.)
    Arbeiten darfst du während des Elterngeldbezuges. Allerdings maximal 32 Stunden pro Woche im Lebensmonatsdurchschnitt (NICHT Kalendermonat, es sei denn, das Kind ist am 1. eines Monats geboren).
  • Du lebst in Deutschland

    Auch wenn du aus einem EU- oder Drittland kommst, kannst du Eltern bekommen. Unter anderem ist wichtig, ob du dich dauerhaft in Deutschland aufhältst und ob arbeiten darfst. Mehr dazu im Artikel Elterngeld für Ausländer.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Einkunftsarten überhaupt Erwerbseinkommen im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind.

Folgende Einkunftsarten zählen mit für die Berechnung deines Elterngeldes:

  • Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  • Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • Selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)
  • Nichtselbstständige Arbeit (§ 19 EStG)

Außerdem gibt es eine Mischform aus den vorgenannten Einkunftsarten. Also z.B. wenn du angestellt und nebenberuflich noch selbstständig bist, erzielst du sogenannte Mischeinkünfte. Du wirst dann als Selbstständiger behandelt.

Tipp: Auch ein Minijob zählt mit für dein einkommensabhängiges Elterngeld. Auch wenn dieser steuerfrei ist, gib ihn fürs Elterngeld unbedingt mit an!

Welcher Zeitraum ist wichtig für das Elterngeld?

Entscheidend für die Höhe deines Elterngeldes ist dein Einkommen im sogenannten Bemessungszeitraum. Für den Bezugszeitraum ist die Höhe deines Elterngeldes davon abhängig, ob du einen Hinzuverdienst hast und wie hoch dieser im Vergleich zu vor der Geburt ist.

Bemessungszeitraum
Einkommen in einem festgelegten Zeitraum von maximal 12 Monaten, welches die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde legt. Der Zeitraum unterscheidet sich, je nachdem, womit du dein Einkommen erzielst:

  • Für Angestellte
    Bei den Müttern sind es  12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für Väter und Beamtinnen 12 Monate vor dem Monat der Geburt.
  • Für Selbstständige und Eltern mit Mischeinkünften (angestellt und selbstständig)
    Der Bemessungszeitraum ist hier das Kalenderjahr vor der Geburt.

Bezugszeitraum

Der Zeitraum in dem du dein Elterngeld ausgezahlt bekommst.

Lässt sich der Bemessungszeitraum verschieben?

Es kommt darauf an. Nur unter fest definierten Voraussetzungen lässt sich dein Bemessungszeitraum verschieben. Der Fachbegriff dafür ist „Ausklammern“. Beispielsweise, wenn du im Bemessungszeitraum für dein Kind Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bekommen hast oder schwangerschaftsbedingt erkrankt warst. Mehr dazu: Wann du deinen Bemessungszeitraum verschieben kannst.

So wird dein Elterngeld berechnet

Die Berechnung des Elterngeldes sieht ähnlich aus, wie eine Gehaltsabrechnung. Von deinem Bruttoeinkommen zieht die Elterngeldstelle Steuern sowie pauschale Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. ab. So erhält sie dein individuelles Elterngeld-Netto. Vorsicht: das entspricht nicht deinem Gehaltsnetto. Für einen schnellen Überblick kannst du unseren Elterngeldrechner verwenden oder mit 65% von deinem Gehaltsnetto rechnen.

Hast du kein Einkommen im Bemessungszeitraum, bekommst du trotzdem den Mindestbetrag. Bei einem sehr hohen Einkommen kommt allerdings es zu einer Deckelung. Eine detaillierte Berechnung würde an dieser Stelle zu weit führen. Wenn es dich interessiert, kannst du es in unserem Artikel zum Elterngeld-Netto nachlesen.

Elterngeld Partnermonate ausnutzen

Weitere zwei Lebensmonate mit Elterngeld gibt es durch die Partnermonate. Eine der Voraussetzungen: mindestens ein Elternteil verdient nach der Geburt in mindestens zwei Monaten weniger Geld als zuvor. Dann besteht voraussichtlich Anspruch auf dieses Extra für den zweiten Elternteil bzw. auch für Alleinerziehende. Natürlich kannst du zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beide Bezugsformen miteinander kombinieren. Fazit: 14 Lebensmonate mit Elterngeld insgesamt.

Neuregelung für Geburten ab dem 1. April 2024:

Für Geburten ab dem 1. April 2024 kann in den ersten 12 Lebensmonaten nur noch in einem Lebensmonat gemeinsam das Basiselterngeld bezogen werden. Eine gleichzeitige Elternzeit ist weiterhin möglich. Nur der parallele Bezug von Basiselterngeld wird eingeschränkt. So klappt es: Ein Elternteil müsste im ersten Lebensjahr den Bezug pausieren oder in das Elterngeld Plus wechseln, damit der andere im gleichen Zeitraum einen weiteren Monat mit Basiselterngeld bekommen kann. Achtung: Wenn Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, gelten diese Lebensmonate als Basiselterngeldmonate. Eine Unterbrechung oder Wechsel in das Elterngeld Plus ist für diese Lebensmonate nicht möglich.

Ausnahme: Diese Regelung gilt NICHT für Eltern mit einer vorzeitigen Geburt (mindestens 6 Wochen vor dem ET) und bei Mehrlingsgeburten. Ebenso ausgenommen von der Neuregelung ist der Elterngeldbezug für neugeborene Kinder mit einer Behinderung und Geschwisterkinder mit Behinderung, für welches die Eltern den Geschwisterbonus erhalten. Wenn eine oder mehrere Ausnahmen auf dich zutreffen, gilt die alte Regelung wie bei Geburten bis 31. März 2024.

Achtung: Alte Regelung für Geburten bis 31. März 2024

Die Partnermonate können (beinahe) frei gewählt werden. D.h. parallel, nacheinander oder auch abwechselnd. Zu beachten ist hierbei, dass es das Basiselterngeld nur bis einschließlich des 14. LM gibt (Ausnahme Frühchenregelung). Die Partnermonate kannst du jedoch auch in Form von Elterngeld Plus beanspruchen.

Mit dem Partnerschaftsbonus zusätzliche Elterngeldmonate sichern

Noch einmal bis zu vier weitere Lebensmonate mit Elterngeld Plus gibt es durch den Partnerschaftsbonus. Für beide Elternteile bzw. einfach für Alleinerziehende. Achtung: Nicht verwechseln mit den Partnermonaten!

Viele Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Beide Elternteile müssen gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden die Woche (Durchschnitt pro Lebensmonat) in Teilzeit arbeiten. Für Alleinerziehende gelten die Voraussetzungen für einen allein. Wichtig ist, dass die Voraussetzung in mindestens zwei Lebensmonaten erfüllt sein müssen, höchstens vier Lebensmonate sind möglich. Und: Diese Monate müssen aufeinanderfolgend sein.

Geschwister und Mehrlinge beim Elterngeld

Ein paar Besonderheiten ergeben sich, wenn es bereits Geschwisterkinder gibt oder auch bei Mehrlingen.

Geschwisterkinder

Leben bereits Geschwisterkinder mit im Haushalt, kann sich das positiv auf dein Elterngeld auswirken. Allerdings nur, wenn diese noch nicht zu alt sind.

Lebt also neben dem Kind, für das du Elterngeld beantragst, mindestens

  • ein weiteres Kind in deinem Haushalt, das noch keine 3 Jahre alt ist oder
  • zwei weitere Kinder, die beide noch keine 6 Jahre alt sind oder
  • ein weiteres Kind mit einer Behinderung, welches noch keine 14 Jahre alt ist

gibt es den Bonus.

Zusätzlich zu deinem einkommensabhängigen Elterngeld bekommst du 10% davon als Geschwisterbonus. Mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro beim Elterngeld Plus.

Mehrlinge

Nach Mehrlingsschwangerschaften gibt es leider kein Elterngeld pro Mehrlingskind. Es gibt für ein Kind das einkommensabhängige Elterngeld. Für jeden weiteren Mehrling dieser Schwangerschaft gibt es nur einen Zuschlag – den Mehrlingszuschlag.

Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, beträgt der Mehrlingszuschlag 300 Euro je Lebensmonat. Beim Elterngeld Plus sind es 150 Euro. Du bekommst also dein individuelles Elterngeld zzgl. diesen Zuschlag. Bei Zwillingen gibt es den Zuschlag einmal, bei Drillingen zweimal usw.

Das Elterngeld ist steuerfrei, oder?

Ja und auch wieder nein. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Gemeint ist, dass du quasi durch die Hintertür doch Steuern auf dein Elterngeld zahlst. Behalte das unbedingt im Hinterkopf und bilde dir eine kleine Rücklage, damit dich eine Steuernachzahlung nicht unvorbereitet trifft. Mehr dazu in diesem Artikel.

Elterngeld beantragen

Ohne einen Elterngeldantrag bekommst du leider kein Elterngeld. Du kannst dir in der Elterngeldstelle in deiner Nähe einen Papiervordruck abholen. In vielen Bundesländern ist auch bereits ein digitaler Antrag möglich. Wir bieten dir online die Antragsformulare für dein Bundesland an.

Bereite den Antrag rechtzeitig vor, damit du nicht in Stress kommst, die geforderten Nachweise zusammenzusuchen, denn: Die Elterngeldstelle zahlt das Elterngeld maximal 3 Lebensmonate rückwirkend aus, nachdem du den Antrag eingereicht hast.

Tipps und Tricks für mehr Elterngeld

Wenn du mehr aus deinem Elterngeld herausholen möchtest, lohnt es sich früh zu planen. Für Verheiratete gibt es beispielsweise mehr Elterngeld durch einen Steuerklassenwechsel. Drei weitere Beispiele für ein höheres Elterngeld findest du hier. Schau dich gern weiter auf unserer Webseite und unserem YouTube-Kanal kostenlos um.

Du möchtest ganz kompakt alles zu den Themen Elterngeld und auch Elternzeit erfahren? Dann ist unser Elterngeld Onlinekurs bestimmt etwas für dich! Oder raucht dir jetzt schon der Kopf und du möchtest lieber einen Experten ranlassen? Dafür empfehlen wir dir eine Elterngeldberatung.

Egal für welchen Weg du dich entscheidest, wir wünschen dir alles Gute!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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