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Elterngeld und Mischeinkünfte: Wichtige Hinweise für dich

Schwangere zuckt die Schultern, auf ihren Händen 2 Symbole für Arbeit und Geld

Wenn du angestellt und nebenbei noch selbstständig tätig bist, gibt es beim Elterngeld eine Besonderheit: die Elterngeldstelle behandelt dich als selbstständig. In diesem Artikel erfährst du, was bei dir anders ist als bei reinen Arbeitnehmern. Worauf du unbedingt achten solltest und welche Wahlmöglichkeiten du hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast Mischeinkünfte, wenn du nicht nur als Arbeitnehmer tätig bist, sondern zusätzlich noch selbstständig bist.
  • Der Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr vor der Geburt.
  • Auf Antrag kannst du unter bestimmten Umständen den Bemessungszeitraum verschieben.
  • Rechtsstand im Artikel: Januar 2025

Was sind Mischeinkünfte?

Mischeinkünfte liegen vor, wenn du neben deiner Angestelltentätigkeit (§19 EStG) noch aus mindestens einer weiteren Einkunftsart Erwerbseinkommen erzielst.

Für das Elterngeld relevante Einkunftsarten gemäß dem Einkommensteuergesetz sind:

  • §13 EStG – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • §15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch Betrieb einer Photovoltaikanlage)
  • §18 EStG – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Diese Einkunftsarten zählen nicht mit bei der Ermittlung des Elterngeldes:

  • §20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen*
  • §21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*

*Ausnahme: Wenn diese beiden Einkunftsarten einer der vier vorgenannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, können diese ebenfalls relevant sein.

Beispiel 1: Du bist Vollzeit angestellt als Bürokraft. Nebenbei schreibst du Artikel über Veranstaltungen in der Region für verschiedene Zeitungen als Freiberuflerin. Du bist also angestellt UND hast eine Selbstständigkeit.

➞ Für das Elterngeld giltst du damit als selbstständig.

Beispiel 2: Du arbeitest halbtags als angestellte Verkäuferin. Nebenher vertreibst du abends und an Wochenenden bunte Plastikschüsseln etc. auf Kochpartys. Du bist angestellt und betreibst ein Nebengewerbe.

➞ Für das Elterngeld giltst du damit als selbstständig.

Beispiel 3: Du bist als Bühnenbildner in Vollzeit beim Theater angestellt. Nebenbei trainierst du ehrenamtlich die Kindermannschaft in einem Handballverein. Du bekommst dafür die sogenannte Übungsleiterpauschale.

➞ Für das Elterngeld giltst du als Angestellter, da die Übungsleiterpauschale steuerfrei ist (§3 Nr.26 EStG).

Photovoltaikanlagen
Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) auf Einfamilienhäusern (auch auf Dächern von Garagen und Carports und anderer Nebengebäude) von bis zu 30 kW (peak) sind zwangsweise steuerfrei bei der Einkommensteuer. Es liegen also keine Mischeinkünfte mehr vor. Ein separater Antrag beim Finanzamt ist nicht mehr notwendig.
Es handelt sich um eine rückwirkende Änderung zum 1. Januar 2022 durch das Jahressteuergesetz 2022.

Wann liegen Mischeinkünfte beim Elterngeld vor?

Beim Elterngeld liegen Mischeinkünfte vor, wenn in den zwei festgelegten Zeiträumen vor der Geburt eine Selbstständigkeit vorliegt.

Folgende Zeiträume sind maßgeblich:

  1. Die 12 Monate vor dem Kalendermonat der Geburt UND
  2. Das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt

Hast du in beiden oder auch nur in einem von beiden Zeiträumen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (§13, §15, §18 EStG), wirst du als selbstständig behandelt. Dein Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist also das Kalenderjahr vor der Geburt.

Zum Vergleich: Bei reinen Arbeitnehmern umfasst der Bemessungszeitraum die 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt bzw. die 12 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes (§2b Absatz 1 BEEG).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Option zum Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers sinnvoll sein (siehe unten Abschnitt „Bei Mischeinkünften“). Beispielsweise in einer Übergangsphase zur vollständigen Selbstständigkeit, wenn der Gewinn noch nicht sehr hoch ist.

Elterngeld und Mischeinkünfte: Der Bemessungszeitraum

Für das Elterngeld ist das Einkommen im Bemessungszeitraum entscheidend. Diesen musst du zuerst bestimmen.

Der Bemessungszeitraum bei Eltern mit Mischeinkünften ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Es gibt jedoch festgelegte Ausnahmen davon. Trifft eine oder mehrere auf dich zu, kommt auch ein weiter zurückliegendes infrage.

Wann kann ein älteres Jahr die Bemessungsgrundlage sein?

Die Ausnahmen sind gesetzlich festgelegt. Hast du im Kalenderjahr vor der Geburt

  • Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind (längstens bis zum 14. LM, Ausnahme Frühchenregelung) bezogen?
  • Mutterschaftsgeld für ältere oder gerade geborene Kinder erhalten?
  • kein oder weniger Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung erzielt?*
  • aufgrund der Corona-Pandemie ein geringeres Einkommen (nur in der Zeit vom 01. März 2020 bis 23. September 2022)?

*Für Geburtstage ab Mai 2025 auch ohne Nachweis, dass das Einkommen geringer ist.

Trifft einer oder mehrere dieser Gründe zu? Dann kannst du den Bemessungszeitraum verschieben. Wichtig: Verschieben geht nur auf Antrag. Es ist eine Möglichkeit, keine Verpflichtung. Ist also das Vorjahr der Geburt trotz der Ausnahmen besser als ein älteres Jahr, musst du den Antrag nicht stellen.

Wenn du angestellt und selbstständig bist, zählen für die Elterngeldberechnung beide Erwerbseinkommen. Es sei denn, du wählst den Arbeitnehmerzeitraum.

Bei Mischeinkünften: Option zum Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers

Hast du nur geringe Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit? Dann gibt es eine Möglichkeit, den Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers zu bekommen. Dies musst du im Antrag extra auswählen – es ist also nur auf Antrag (§2b Absatz 4 BEEG) möglich. Weiterhin ist es an zwei Bedingungen geknüpft.

Sieh dir deinen durchschnittlichen Gewinn der folgenden Zeiträume an:

  1. im abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum (meist Kalenderjahr) vor der Geburt und
  2. im steuerlichen Veranlagungszeitraum der Geburt, bis einschließlich zum Kalendermonat vor der Geburt des Kindes

Liegt der durchschnittliche Gewinn pro Monat unter 35 Euro für beide Zeiträume? Wenn ja, darfst du den Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers wählen.

Beispiel: Du bist als werdende Mama angestellt und hast zusätzlich noch ein selbstständiges Nebeneinkommen. 
Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Jahr 2023 betrugen 390 Euro und im Geburtsjahr von Januar bis Oktober 2024 bei 250 Euro. Geburt ist am 15. November 2024.

➞ Prüfung der Option: du dürftest den Bemessungszeitraum einer Arbeitnehmerin auf Antrag (!) wählen. Du hast im Jahr 2023 weniger als 420 Euro Gewinn und durchschnittlich in den Monaten vor der Geburt weniger als 35 Euro.

Wie kann ich Nachweise für die Option erbringen?

Du möchtest die Option und somit den Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers für das Elterngeld wählen? Hierfür musst du der Elterngeldstelle ein paar Nachweise vorlegen.

Die Entscheidungsgrundlage ist in der Regel der Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser noch nicht vor, gilt die (vorläufige) Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Hinweis: Basiert die Entscheidung auf einer vorläufigen EÜR, bleibt es dabei. Auch, wenn der Einkommensteuerbescheid später z.B. einen höheren Gewinn ausweist.

Was sind die Vor- und Nachteile der Option zum Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers?

Vorteil:
Der Bemessungszeitraum umfasst die 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt bzw. 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz beginnt. Unter Umständen bedeutet das für dich mehr Elterngeld.

Nachteil:
Es zählt im Bemessungszeitraum nur dein Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Im Bezugszeitraum wird der Hinzuverdienst dennoch angerechnet.

Wie wird das Elterngeld bei Mischeinkünften berechnet?

Um dein Elterngeld grob auszurechnen, kannst du zunächst mit 65% deines Nettogehalts rechnen. Sofern du einen Gewinn erzielst mit deiner Selbstständigkeit, kannst du so dein Elterngeld positiv beeinflussen. Ein Verlust aus der Selbstständigkeit geht mit null in die Elterngeldberechnung ein. Für eine genauere Berechnung empfehlen wir dir den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung.

Die Höhe des Elterngeldes ist jedoch auch im Fall von mehreren Einkunftsarten gedeckelt. Maximal gibt es 1.800 Euro im Lebensmonat beim Basiselterngeld oder 900 Euro beim Elterngeld Plus.

Welche Steuerklasse zählt für das Elterngeld bei Mischeinkünften?

Die Elterngeldstelle verwendet die Steuerklasse, welche im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag. Achte unbedingt darauf, falls du deinen Bemessungszeitraum verschieben möchtest, z.B. durch die oben vorgestellte Option zum Arbeitnehmerzeitraum.

Weiterhin gibt es folgende Besonderheit in Bezug auf die Steuerklasse bei Mischeinkünften:

  • Dein Einkommen als Arbeitnehmer ist höher als der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit
    Wenn dein Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit überwiegt: Es gilt die Steuerklasse, welche auch für die Gehaltsabrechnungen im Bemessungszeitraum am häufigsten verwendet wurde.
  • Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit ist höher als aus der nichtselbstständigen Tätigkeit
    In diesem Fall wendet die Elterngeldstelle für die Elterngeldberechnung die Steuerklasse IV an. Dies gilt unabhängig vom Familienstand. Es ist also nicht relevant, ob du verheiratet bist oder nicht.

Mit einem „Trick“ zu mehr Elterngeld beim zweitem Kind?

Wenn du bisher nur angestellt bist, dich jedoch gern selbstständig machen möchtest, dann ist die Elternzeit ideal geeignet dafür. Wenn es nicht klappt, kannst du in deinen alten Job zurückkehren oder es auch parallel laufen lassen.

Zusätzlicher Vorteil bei einer weiteren Schwangerschaft:
Dein Bemessungszeitraum wechselt vom Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt bzw. des Mutterschutzes auf das vorherige Kalenderjahr. Die Aufnahmen einer Selbstständigkeit bzw. die Anmeldung eines Gewerbes hilft also möglicherweise dabei, deinen Bemessungszeitraum zu verschieben. Rechne es am besten einmal durch – für einige Eltern ergibt sich dadurch deutlich mehr Elterngeld.

Von vielen wird dies als „Elterngeldtrick“ bezeichnet, um das Elterngeld aufzubessern. Du solltest die Selbstständigkeit jedoch unbedingt ernsthaft betreiben. Es sollte u.a. für andere (nicht nur Familie, Freunde, Nachbarn) erkennbar sein, dass du selbstständig bist und mehr als einen Auftraggeber hast.  Am besten lässt du dich von einem Steuerberater dazu beraten.

Die Elterngeldstelle richtet sich bei solchen Neugründungen nach der Einschätzung des Finanzamtes. Der Elterngeldbescheid ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung bei so einer Konstellation. Er kann also noch einmal geändert werden.

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld und Mischeinkünfte? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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