Beim Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die du erhältst, wenn du dein Kind nach der Geburt zu Hause betreust und du dadurch keiner oder nur einer eingeschränkten Arbeit nachgehen kannst. Doch wie sieht es aus, wenn du dich noch in der Ausbildung befindest?
Das Wichtigste in Kürze
- Während einer Ausbildung zählen die dafür aufgewendeten Stunden nicht mit im Sinne des Elterngeldgesetzes.
- Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann parallel zum Elterngeldbezug weiterlaufen
- Du bekommst einen Geringverdieneraufschlag bei der Berechnung deines Elterngeldes, wenn deine Ausbildungsvergütung gering ist.
- Auch in Ausbildung kannst du das Elterngeld Plus wählen.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025
Gesonderte Bestimmungen für Eltern in Ausbildung
Wenn du dich in einer Ausbildung befindest, giltst du als nicht voll erwerbsfähig. Dies ist definiert im § 1 Abs. 6 BEEG. Dadurch unterliegst du nicht den Vorgaben, die Eltern erfüllen müssen, die bereits in einem Angestelltenverhältnis stehen oder selbstständig sind.
Du bist nicht dazu angehalten, die Ausbildung während der Elternzeit und des Bezuges von Elterngeld zu unterbrechen. Gehst du weiter deiner Ausbildung nach und erhältst auch weiter eine Vergütung, steht dir der Mindestsatz von 300 Euro zu. Da du vor der Geburt des Kindes nicht weiter berufstätig warst, kannst du lediglich die 300 Euro erhalten.
Anrechnung von Elterngeld auf die Berufsausbildungsbeihilfe
Erhältst du Berufsausbildungsbeihilfe und möchtest zusätzlich den Grundbetrag an Elterngeld beantragen, stellt sich die Frage, ob dieser auf das BAB angerechnet wird. Du erhältst auch dann BAB, wenn du weiter deine Ausbildung machst und Elterngeld beziehst. Anders sieht es aus, wenn du in Elternzeit gehst. Während der Elternzeit bist du nicht berechtigt, BAB zu beziehen. Die Berechtigung tritt erst dann wieder ein, wenn du die Ausbildung fortsetzt. Hier musst du jedoch einen neuen Antrag stellen.
Hinweis: Gehst du in Elternzeit und erhältst ausschließlich den Mindestsatz an Elterngeld, dann kann dir möglicherweise eine Aufstockung durch ALG II oder Wohngeld zustehen. Hierzu kannst du dich vor Ort bei deiner Agentur für Arbeit beraten lassen.
Berechnungsformel bei einer höheren Ausbildungsvergütung
Das Elterngeld erhalten auch Geringverdiener. Zu diesen kannst du gehören, wenn du mehr als 300 Euro Ausbildungsvergütung erhältst. Hier gibt es eine spezielle Berechnungsformel. Normalerweise erhältst du 67% deines Nettogehalts, wenn dieses bei 1.000 – 1.200 Euro lag. Liegst du darunter, dann kannst du bis zu 100% erhalten. Die Höhe der Berechnungsgrundlage kommt auf die Differenz zu 1.000 Euro. Pro 2 Euro, die du unter 1.000 Euro liegst, erhältst du zusätzlich 0,1 Prozentpunkte.
Hast du beispielsweise ein Nettoeinkommen vor der Geburt in Höhe von 520 Euro. Zunächst wird eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102,50 Euro abgezogen (Stand: 2025, es gilt nach §2e BEEG weiterhin der Programmablaufplan zum 01.01.2024). Dann hast du zu den 1.000 Euro eine Differenz von 582,50 Euro. Gerechnet auf 2 Euro-Schritte erhältst du 29,1 Prozentpunkte Aufschlag. Du erhältst von deinem Bemessungseinkommen 96,1% Elterngeld. Nutze zur Berechnung deines Elterngeldanspruchs unseren Elterngeldrechner.
Elterngeld Plus für Auszubildende
Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Du kannst statt bis zu 14 Monate Elterngeld, somit bis zu 28 Monate Elterngeld erhalten. Entwickelt wurde das Elterngeld Plus für Eltern, die in den Bezugsmonaten wieder in Teilzeit arbeiten gehen möchten. Aber auch dann, wenn du in der Ausbildung bist, kann dies vielleicht interessant sein.
Du hast die Möglichkeit, dich für die Halbierung der Elterngeldmonate zu entscheiden. Du erhältst dann über den doppelten Bezugszeitraum hinweg die Hälfte des dir zustehenden Elterngeldes.
Dadurch hast du zwar monatlich weniger Elterngeld zu deiner Ausbildungsvergütung, diese Zahlungen erfolgen jedoch über einen längeren Zeitraum. In Anspruch genommen wird dies teilweise dann, wenn die Ausbildung nicht unterbrochen wird oder der Partner zusätzlich zum Einkommen der Familie beiträgt.
Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Auszubildende? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 13. Dezember 2021)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 13. Dezember 2021)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 24. Auflage (September 2021)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 13. Dezember 2021)
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