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Elterngeld für Geringverdiener

Elterngeld für Geringverdiener

Erwartest du ein Baby, stehst du früher oder später vor der Frage, wie hoch dein Elterngeld ausfällt. Das Elterngeld beträgt 65 – 67% des Elterngeldnettos. Mindestens bekommst du 300 Euro Elterngeld, der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro. Bist du allerdings Geringverdiener, kann die Ersatzrate dein Elterngeld noch erhöhen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch als Geringverdiener kannst du Elterngeld erhalten.
  • Du bekommst mindestens 300. Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.
  • Liegt dein Elterngeldnetto unter 1.000 Euro gibt es zusätzlich eine Ersatzrate für dich.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Wer gehört zu den Geringverdienern in Bezug auf das Elterngeld?

Elterngeld ist eine (Lohn-)Ersatzleistung. Es ist ein Ausgleich dafür, dass du aufgrund der Betreuung deines Kindes nicht oder nur wenig arbeiten kannst. Weiterhin ist das Elterngeld einkommensabhängig. Wenn du angestellt bist, zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Bist du selbstständig, zählt dein Einkommen des Kalenderjahres im Jahr vor der Geburt des Kindes. In der Regel beträgt das Elterngeld 65 bis 67% des Elterngeldnettos (nicht Gehaltsnetto).

Wenn du sehr wenig verdient hast im Bemessungszeitraum, bekommst du mehr Elterngeld. Die 65% gibt es bei einem Elterngeldnetto von mehr als 1.240 Euro. Zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro sind es 66%, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro 67%.

Doch wie sieht es aus, wenn du unter 1.000 Euro verdienst? In diesem Fall giltst du als Geringverdiener und es besteht die Möglichkeit, dass zu den 67% noch eine Ersatzrate bekommst.

Wie erfolgt die Erhöhung der Ersatzrate?

Liegt dein Elterngeldnetto unter 1.000 Euro,  erfolgt bei Elterngeldstelle mit deinem Elterngeldantrag die Berechnung der Ersatzrate. Abhängig davon, wie weit dein Verdienst unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate. Angesetzt wird hier pro 20 Euro ein Prozentpunkt.

Ab einem Verdienst von 340 Euro oder weniger bekommst du allerdings wieder nur den Mindestsatz von 300 Euro, sammelst aber wertvolle Rentenpunkte. Nutze zur Berechnung auch unseren Elterngeldrechner.

Beispiel 1: Du hast im Bemessungszeitraum einen monatlichen Verdienst von jeweils 520 Euro. Dein durchschnittliches Erwerbseinkommen ist also 520 Euro. Davon zieht die Elterngeldstelle pauschal einen Betrag von 102,50 Euro (Stand: 2024) für Werbungskosten ab. Das ist ein Zwölftel des Arbeitnehmerpauschbetrages in Höhe von 1.230 Euro (gem. § 9a Nr. 1a EStG). Dein Bemessungseinkommen beträgt also 417,50 Euro. 67% bekommst du mindestens. Du liegst 5582,50 Euro unter dem Grenzbetrag von 1.000 Euro. Das heißt, du erhältst 29,1% extra (582,50 Euro : 2 Euro x 0,1% = 29,1%). Das Elterngeld beträgt 96,1% deines Bemessungseinkommens. Es liegt in dem Fall bei 401,22 Euro. Es ist ein Plus beim Basiselterngeld in 12 Monaten in Höhe von 1.214,64 Euro (12x 101,22 Euro) im Vergleich zum Mindestelterngeld von 300 Euro.

Beispiel 2: Hast du einen Verdienst in Höhe von 600 Euro, liegt dein Entgelt in der sogenannten Gleitzone. Die Elterngeldstelle zieht davon pauschale Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Auch 1/12 des Arbeitnehmerpauschbetrages in Höhe von 102,50 Euro (Stand: 2024). Das Elterngeld liegt dann bei 399 Euro. Das ist beim Basiselterngeld in 12 Monaten ein Plus von 1.188 Euro (12x 99 Euro) im Vergleich zum Mindestelterngeld von 300 Euro.

Wann erhalten Antragsteller das Mindestelterngeld von 300 Euro?

Interessant ist nun die Frage, wann du nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro bekommst. Liegt dein Bemessungseinkommen bei 300 Euro oder weniger, bekommst du mindestens die 300 Euro beim Basiselterngeld für 12 Monate. Entscheidest du dich für das Elterngeld Plus, bekommst du 150 Euro für bis zu 24 Monate. Wird dein Kind wesentlich zu früh geboren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen länger Elterngeld (Frühchenregelung).

Du bekommst ebenfalls 300 Euro Basiselterngeld, wenn du vor der Geburt gar nicht gearbeitet hast und oder Empfänger von Sozialleistungen bist (z.B. Bürgergeld). Dabei ist es unwichtig, wie hoch die Sozialleistung ist. Die Leistungen werden nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.

Sonderfall Mehrlingsgeburten – wie ist es hier bei Geringverdienern?

Erwartest du Zwillinge oder sogar Drillinge? In diesem Fall greift die Regel für Geringverdiener nur für das erste Mehrlingskind. Für dieses Kind beantragst du Elterngeld und bekommst, sofern du unter die Geringverdienerregelung fällst, auch die Ersatzrate. Für jedes weitere Mehrlingskind aus dieser Schwangerschaft hältst du den sogenannten Mehrlingszuschlag. Dieser liegt bei 300 Euro beim Basiselterngeld bzw. bei 150 Euro beim Elterngeld Plus.

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Geringverdiener? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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