Erwartest du ein Baby, stehst du früher oder später vor der Frage, wie hoch dein Elterngeld ausfällt. Das Elterngeld beträgt 65 – 67% des Elterngeldnettos. Mindestens bekommst du 300 Euro Elterngeld, der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro. Bist du allerdings Geringverdiener, kann die Ersatzrate dein Elterngeld noch erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch als Geringverdiener kannst du Elterngeld erhalten.
- Du bekommst mindestens 300. Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.
- Liegt dein Elterngeldnetto unter 1.000 Euro gibt es zusätzlich eine Ersatzrate für dich.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025.
Wer gehört zu den Geringverdienern in Bezug auf das Elterngeld?
Elterngeld ist eine (Lohn-)Ersatzleistung. Es ist ein Ausgleich dafür, dass du aufgrund der Betreuung deines Kindes nicht oder nur wenig arbeiten kannst. Weiterhin ist das Elterngeld einkommensabhängig. Wenn du angestellt bist, zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Bist du selbstständig, zählt dein Einkommen des Kalenderjahres im Jahr vor der Geburt des Kindes. In der Regel beträgt das Elterngeld 65 bis 67% des Elterngeldnettos (nicht Gehaltsnetto).
Wenn du sehr wenig verdient hast im Bemessungszeitraum, bekommst du mehr Elterngeld. Die 65% gibt es bei einem Elterngeldnetto von mehr als 1.240 Euro. Zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro sind es 66%, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro 67%.
Doch wie sieht es aus, wenn du unter 1.000 Euro verdienst? In diesem Fall giltst du als Geringverdiener und es besteht die Möglichkeit, dass zu den 67% noch eine Ersatzrate bekommst.
Wie erfolgt die Erhöhung der Ersatzrate?
Liegt dein Elterngeldnetto unter 1.000 Euro, erfolgt bei Elterngeldstelle mit deinem Elterngeldantrag die Berechnung der Ersatzrate. Abhängig davon, wie weit dein Verdienst unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate. Angesetzt wird hier pro 20 Euro ein Prozentpunkt.
Ab einem Verdienst von 340 Euro oder weniger bekommst du allerdings wieder nur den Mindestsatz von 300 Euro, sammelst aber wertvolle Rentenpunkte. Nutze zur Berechnung auch unseren Elterngeldrechner.
Wann erhalten Antragsteller das Mindestelterngeld von 300 Euro?
Interessant ist nun die Frage, wann du nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro bekommst. Liegt dein Bemessungseinkommen bei 300 Euro oder weniger, bekommst du mindestens die 300 Euro beim Basiselterngeld für 12 Monate. Entscheidest du dich für das Elterngeld Plus, bekommst du 150 Euro für bis zu 24 Monate. Wird dein Kind wesentlich zu früh geboren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen länger Elterngeld (Frühchenregelung).
Du bekommst ebenfalls 300 Euro Basiselterngeld, wenn du vor der Geburt gar nicht gearbeitet hast und oder Empfänger von Sozialleistungen bist (z.B. Bürgergeld). Dabei ist es unwichtig, wie hoch die Sozialleistung ist. Die Leistungen werden nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.
Sonderfall Mehrlingsgeburten – wie ist es hier bei Geringverdienern?
Erwartest du Zwillinge oder sogar Drillinge? In diesem Fall greift die Regel für Geringverdiener nur für das erste Mehrlingskind. Für dieses Kind beantragst du Elterngeld und bekommst, sofern du unter die Geringverdienerregelung fällst, auch die Ersatzrate. Für jedes weitere Mehrlingskind aus dieser Schwangerschaft hältst du den sogenannten Mehrlingszuschlag. Dieser liegt bei 300 Euro beim Basiselterngeld bzw. bei 150 Euro beim Elterngeld Plus.
Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld für Geringverdiener? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 22. März 2022)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 22. März 2022)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 25. Auflage (April 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 22. März 2022)
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