Der Steuerklassenwechsel – für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein sehr beliebter Trick, um auf legalem Weg mehr Elterngeld zu erhalten. Worauf du dabei unbedingt achten solltest (Fristen) und wo du Hilfe bekommst, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wer kann die Steuerklasse wechseln?
- Beeinflusst die Steuerklasse die Höhe des Elterngeldes?
- Wer sollte wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen?
- Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?
- Wann muss ich die Steuerklasse für mehr Elterngeld wechseln?
- Steuerklasse zu spät gewechselt, was nun?
- Steuerklassenwahl für die Zeit nach der Geburt
- Auswirkung des Elterngeldes auf die Einkommensteuer
Das Wichtigste in Kürze
- Der Steuerklassen-Trick funktioniert nur für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften.
- Der Steuerklassenwechsel erfolgt auf Antrag beim Finanzamt.
- Die neue Steuerklasse sollte mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten.
- Ein Wechsel ist spätestens bis 30.11. eines Jahres für das laufende Jahr möglich.
- Vor der Geburt steht dadurch voraussichtlich monatlich weniger Geld zur Verfügung.
- Rechtsstand im Artikel: Oktober 2025
Wer kann die Steuerklasse wechseln?
Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können derzeit zwischen drei verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen:
- IV – IV
Beide Partner sind in der Steuerklasse IV. Nach einer Heirat vergibt das Finanzamt diese Kombination automatisch. - IV Faktor – IV Faktor
Diese Steuerklasse mit Faktor gibt es nur auf Antrag. Hier wird der sogenannte Splittingvorteil durch die Heirat in der Steuertabelle bereits während des Jahres berücksichtigt. Die Steuerabzüge vom Gehalt erfolgen bereits annähernd so, wie bei der Steuererklärung im Folgejahr. Es besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. - III – V bzw. V – III
Ein Partner ist in der Steuerklasse III (höheres Netto-Einkommen), der andere in der Steuerklasse V (niedrigeres Netto-Einkommen). Dies ist günstiger, sofern ein Partner ca. 60% oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt. Diese Kombination ist nur auf Antrag wählbar. Sie verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und kann außerdem zu Nachzahlungen im Rahmen der Veranlagung führen
Beeinflusst die Steuerklasse die Höhe des Elterngeldes?
Ja! Denn durch eine günstigere Steuerklasse fällt das Nettogehalt höher aus. Die Elterngeldberechnung funktioniert ähnlich wie eine Gehaltsabrechnung. Daher lohnt es sich als verheiratete Eltern, die Steuerklasse rechtzeitig vor der Geburt zu ändern.
Beispiel:
Manuela ist verheiratet und verdient im Bemessungszeitraum 2.700 Euro brutto monatlich. Sie ist in der ungünstigen Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1.570 Euro Gehalt netto ausgezahlt. In dieser Steuerklasse beträgt ihr Elterngeld 956 Euro monatlich (Stand: 2025). Sie möchte als Mutter länger in Elternzeit gehen. Sie wechselt rechtzeitig in die Steuerklasse III und bekommt sie ca. 2.100 Euro Nettogehalt. Ihr Elterngeld beträgt dann 1.304 Euro. Das sind 348 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.176 Euro auf 12 Monate gerechnet!
Wer sollte wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen?
Es gibt zwei Fälle, in denen sich ein Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern für das Elterngeld lohnt:
1) Eure aktuelle Steuerklassenkombination ist IV/IV
Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit gehen möchte, sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Elternteil bekommt die Steuerklasse V.
2) Eure aktuelle Steuerklassenkombination ist III/V
Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit gehen möchte, sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Elternteil bekommt die Steuerklasse V, auch wenn er der Besserverdiener ist.
Achtung: In beiden Fällen habt ihr gemeinsam vor der Geburt eures Kindes monatlich weniger Nettogehalt zur Verfügung. Besonders bei Beispiel 2! Denn die Abzüge für den Besserverdiener in der Steuerklasse V sind sehr hoch. Der Auszahlungsbetrag ist entsprechend niedrig. Aber keine Sorge: Dies ist lediglich eine Verschiebung. Durch die Einkommensteuerklärung gleicht sich das wieder aus. Zu viel gezahlte Steuern bekommt ihr nach der Steuererklärung wieder zurück (vorbehaltlich der Steuer auf andere zu verrechnende Sachverhalte, wie z.B. Elterngeld).
Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?
Auf Antrag könnt ihr als Eheleute die Steuerklasse verändern – mit einem bestimmten Antragsformular. Das Formular heißt „Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ (früher: Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern). Ausgefüllt und unterschrieben reicht ihr es anschließend bei eurem Wohnsitzfinanzamt ein.
Wie schnell erfolgt ein Steuerklassenwechsel?
Wenn ihr den Antrag einreicht, gilt der Steuerklassenwechsel immer erst ab dem folgenden Kalendermonat. Davon gibt es eine Ausnahme: das Jahr der Eheschließung. Hier ist eine rückwirkende Antragstellung zum Monat der Heirat möglich (längstens bis 30.11. eines Jahres).
Übrigens: Wir helfen euch gern beim Steuerklassenwechsel im Rahmen unserer Elterngeldberatung. Mehr Informationen zur Elterngeldberatung
Wann muss ich die Steuerklasse für mehr Elterngeld wechseln?
Rechtzeitig! Eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder bereits vor der Schwangerschaft. Hintergrund: Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag.
Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben, ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein.
Keine der Steuerklassen überwiegt, was gilt dann?
Wenn in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes keine der Steuerklassen überwiegt, verwendet die Elterngeldstelle die zuletzt gültige Steuerklasse für die Berechnung deines Elterngeldes.
Steuerklasse zu spät gewechselt, was nun?
Es kommt auf die erreichten Monate in der neuen Steuerklasse an. Zwei Szenarien sind denkbar.
Aktuell bist du als Frau in der Steuerklasse III und kommst auf…
- … genau 5 Monate bis zum Mutterschutz?
Dann hast du Glück. Nur als Mutter bzw. Arbeitnehmerin kannst du auf Antrag auf die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen (Kalender-)Monat verzichten (§2b Absatz 1 BEEG). Dies ist ein extra Kreuzchen im Elterngeldantrag. Länger zu verzichten ist nicht unbedingt von Vorteil, da der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei ist. Er erhöht also dein Elterngeld nicht. Auch wenn du mit dem Zuschuss und dem Geld der Krankenkasse auf dein ursprüngliches Nettogehalt kommst. - … weniger als 5 Monate bis zum Mutterschutz?
Leider kam der Wechsel für ein höheres Elterngeld zu spät. Auf das Mutterschaftsgeld wirkt er sich trotzdem positiv aus. Es sei denn, der Wechsel findet ausschließlich zur Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld statt. Dies muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
Hinweis: Der Bemessungszeitraum für angestellte Väter sind die 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Hier gibt es nachträglich keine Möglichkeit, auf mehr Monate zu kommen. Es ist keine Ausklammerung aufgrund von Mutterschutz möglich.
Steuerklassenwahl für die Zeit nach der Geburt
Für die Zeit nach der Geburt habt ihr die Wahl. Es hat keinen Einfluss auf euer jetziges Elterngeld, ob ihr die Lohnsteuerklasse nach der Geburt verändert. Die Elterngeldstelle vergleicht euer Bruttoeinkommen vor und nach der Geburt. Die Berechnung des Elterngeldanspruchs bleibt auf Basis der überwiegend gültigen Steuerklasse im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Änderungen der Lohnsteuerklasse nach der Geburt bleiben unberücksichtigt.
Ist ein Elternteil zunächst Vollzeit beim Kind, kann der andere in die günstigere Steuerklasse wechseln. So habt ihr monatlich im Elterngeldbezug ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.
Fängt auch der andere Elternteil wieder an zu arbeiten? Ihr könnt ihr die Lohnsteuerklasse auch mehrmals im Jahr verändern. Längstens bis 30. November eines Jahres (§ 39 Absatz 6 EStG). Beachtet dabei, dass der Wechsel immer erst ab dem Folgemonat gilt.
Auswirkung des Elterngeldes auf die Einkommensteuer
Das Elterngeld selbst ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, wenn du Elterngeld beziehst, kommt es voraussichtlich zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuer. Der Bezug von Elterngeld (Lohnersatzleistung) verpflichtet dich dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Was ist der Progressionsvorbehalt beim Elterngeld?
Das Finanzamt schaut sich einmal dein Einkommen mit und einmal ohne Elterngeld an. Für dein Einkommen mit Elterngeld entsteht ein höherer Steuersatz. Dieser kommt nun für dein Einkommen ohne Elterngeld zur Anwendung. Daher ist es wichtig, hierfür ein paar Rücklagen zu bilden. So wirst du nicht von der Zahlungsaufforderung im Steuerbescheid überrascht.
Beispiel Progressionsvorbehalt durch das Elterngeld
| Elternpaar | ohne Elterngeld | mit Elterngeld | Mehrbelastung |
|---|---|---|---|
| Elterngeld | 0 Euro | 10.000 Euro | |
| Zu versteuerndes Einkommen | 30.000 Euro | 30.000 Euro | |
| Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer | 30.000 Euro | 30.000 Euro | |
| Steuersatz | 10,00% | 14,00% (wg. Progressionsvorbehalt) | |
| Steuer | 3.000 Euro | 4.200 Euro | + 1.200 Euro |
| Elterngeld | 10.000 Euro | ||
| Zu versteuerndes Einkommen | 40.000 Euro | ||
| Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer | 40.000 Euro | ||
| Steuersatz | 14,00% |
Fazit: Durch das Elterngeld kommt es bei diesem Elternpaar zu einer Mehrbelastung bei der Einkommensteuer in Höhe von 1.200 Euro.
Hast du weitere Fragen zum Elterngeld und dem Steuerklassenwechsel? Dann schreib uns einen Kommentar!
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- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 16. August 2022)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 16. August 2022)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 26. Auflage (Juli 2022)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 16. August 2022)
- Haufe.de: Elterngeld / Steuerklasse beeinflusst Elterngeldhöhe
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/elterngeld-3-steuerklasse-beeinflusst-elterngeldhoehe_idesk_PI42323_HI7279739.html (abgerufen am 16. August 2022) - Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-steuerklassen.html (abgerufen 29.07.2024)










