Mehrlingszuschlag beim Elterngeld: Was steht mir zu?

Bekommst du in einer Schwangerschaft mehr als ein Kind, sind die weiteren Kinder Mehrlinge. Der Mehrlingszuschlag ist dafür da, deine zusätzlichen Kosten abzudecken. Was das konkret für deinen Anspruch auf Elterngeld bedeutet und wie viel dir insgesamt zusteht, klärt dieser Artikel.

Gibt es mehrfach Elterngeld bei Mehrlingen?

Die Antwort ist leider nein. Bei Mehrlingen bekommst du das einkommensabhängige Elterngeld und dazu gibt es den Mehrlingszuschlag. Diese Regelung besteht in dieser Form seit dem 01.01.2015. Du findest sie im § 2 a Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Elterngeldmonate bei Mehrlingen

Leider gibt es nicht mehrfach Elterngeld für Mehrlinge. Möglicherweise bekommst du aber mehr Monate mit Elterngeld. Denn besonders bei einer Mehrlingsschwangerschaft ist es nicht selten, dass die Kinder wesentlich zu früh auf die Welt kommen. Zwar gilt auch bei Mehrlingen der Grundsatz: Es gibt 12 Monate Elterngeld (plus Partnermonate und oder Partnerschaftsbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).

Kommen die Kinder jedoch VOR Beginn der Mutterschutzfrist auf die Welt, gibt es für die Eltern mehr Monate mit Elterngeld. Es zählt für die Beurteilung der Zeitraum zwischen dem tatsächlichen Tag der Geburt und dem offiziell errechneten Geburtstermin des Arztes bzw. der Hebamme.

Kind kommt zu früh...Anspruch auf Basiselterngeld für...
mind. 6 Wochen13 Lebensmonate
mind. 8 Wochen14 Lebensmonate
mind. 12 Wochen15 Lebensmonate
mind. 16 Wochen16 Lebensmonate

Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?

Für den erstgeborenen Mehrling gibt es das einkommensabhängige Elterngeld. Wenn du dich für das Basiselterngeld entscheidest, dann bekommst du für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind einen Zuschlag von 300 Euro. Beim Elterngeld Plus sind es 150 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind (siehe Elterngeldrechner).

Beispiel:

Sandra bekommt Drillinge. Als Erstes ist Josha da, dann Nina und als Letztes kommt Kiran auf die Welt. Für Josha erhält Sandra das einkommensabhängige Elterngeld. Sie entscheidet sich für das Basiselterngeld, welches in ihrem Fall 1.200 Euro beträgt. Für Nina und Kiran gibt es jeweils den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Sandra erhält jeden Monat 1.800 Euro Basiselterngeld.

Der Mehrlingszuschlag in Zahlen

Nachfolgend findest du einen Überblick, wie viel Mehrlingszuschlag du zu deinem einkommensabhängigen Elterngeld bekommen kannst:

MehrlingeMehrlingszuschlag BasiselterngeldMehrlingszuschlag Elterngeld Plus
Zwillinge300 Euro150 Euro
Drillinge600 Euro300 Euro
Vierlinge900 Euro450 Euro
Fünflinge1200 Euro600 Euro
usw.

Mutterschutzfrist bei Mehrlingen

Die reguläre Schutzfrist nach der Geburt beträgt 8 Wochen. Im Falle von Mehrlingen verlängert sich diese auf insgesamt 12 Wochen ab der Geburt. Das ist besonders wichtig für deine Elterngeldplanung. Besteht in der Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung plane unbedingt ein, dass du in dieser Zeit nur das Basiselterngeld bekommst. Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt entspricht Monaten mit Basiselterngeld. Erst nach Ende der Schutzfrist kannst du in das Elterngeld Plus wechseln.

Mindestelterngeld mit Mehrlingen

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro. Mit Zwillingen liegt das Mindestelterngeld also bei 600 Euro (300 Euro Basiselterngeld + 300 Mehrlingszuschlag). Entscheidest du dich nach der Mutterschutzfrist für das Elterngeld Plus, gibt es 300 Euro (150 Euro Elterngeld Plus + 150 Euro Mehrlingszuschlag).

Höchstbetrag beim Elterngeld mit Mehrlingen

Das maximale einkommensabhängige Elterngeld beträgt 1.800 Euro. Bei Mehrlingen gilt dieser Höchstbetrag ebenfalls, jedoch kommt der Mehrlingszuschlag obendrauf. Erhältst du aufgrund deines hohen Verdienstes das maximale Elterngeld und bekommst Drillinge, gibt es 2.400 Euro Elterngeld (1.800 Euro Basiselterngeld + Mehrlingszuschlag 600 Euro für 2 Mehrlinge). Beim Elterngeld Plus wären es 1.200 Euro (900 Euro Elterngeld Plus + Mehrlingszuschlag 300 Euro für 2 Mehrlinge).

Gibt es den Geschwisterbonus für Mehrlinge?

Bei Zwillingen und Drillingen liegt die Vermutung nahe, es gäbe auch den Geschwisterbonus. Die Kinder sind schließlich Geschwister. Wie oben beschrieben, gibt es das Elterngeld nicht mehrfach, wenn du Mehrlinge bekommst. Ebenso verhält es sich mit dem Geschwisterbonus. Den Mehrlingszuschlag und den Geschwisterbonus gibt es nicht parallel für die Mehrlingskinder. Kommt noch ein weiteres Kind nach den Mehrlingen auf die Welt, zählen diese wie Einzelgeburten pro Kopf. Umgekehrt kann es sein, dass du für die Mehrlinge Geschwisterbonus bekommst, weil die Mehrlinge noch Geschwister haben. Weitere Informationen zum Geschwisterbonus findest du hier.

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