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Corona: Wie du Nachteile beim Elterngeld vermeidest

Corona: So vermeidest du Nachteile beim Elterngeld!

Die Corona-Krise stellt viele Arbeitgeber, Eltern und die es werden vor neue Herausforderungen. Kurzarbeit sichert zunächst die Arbeitsplätze, führt aber zu finanziellen Einbußen, die sich voraussichtlich auch auf dein Elterngeld auswirken. Dieser Artikel zeigt dir Möglichkeiten auf, wie du die Krise auch positiv für deinen aktuellen oder zukünftigen Elterngeldbezug nutzen kannst.

Wenn dein Kind bereits geboren wurde

Wenn du bzw. der andere Elternteil derzeit Elterngeld bekommst, gibt es durch die Corona-Krise vielleicht eine Chance, euer Elterngeld zu erhöhen und noch die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus zu beantragen.

Kurzarbeit als Chance auf Elterngeld

Wenn du bisher aufgrund deiner Arbeit keine Elternzeit nehmen konntest, dann klappt es vielleicht jetzt durch die Kurzarbeit. War bisher an eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht zu denken und jetzt arbeitest du maximal 32 Stunden in der Woche? Dann solltest du einmal prüfen, ob du noch Elterngeld beantragen kannst. Dies können die Partnermonate sein oder wenn der andere Elternteil in Teilzeit arbeitet und / oder auch in Kurzarbeit, ist auch der Partnerschaftsbonus eine Option. Aber Vorsicht: die Voraussetzungen müssen in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten erfüllt sein.

Beispiel:

Du erfüllst die Voraussetzungen für das Elterngeld ab April 2021.

Variante 1:

Der andere Elternteil bezieht aktuell noch Elterngeld und arbeitet zwischen 25 und 30 Stunden*. Du warst bisher der Hauptverdiener und bist jetzt zwischen 25 und 30 Stunden* erwerbstätig.

  • Ein Tausch des Elterngeldbezuges auf dich ist für zukünftige Lebensmonate möglich und führt, je nach Einkommen, zu einem höheren Elterngeld
  • Prüfe einmal, ob der Partnerschaftsbonus in Frage kommt, um für 4 aufeinanderfolgende Monate Elterngeld Plus zu erhalten
Variante 2:

Der andere Elternteil hat bereits 12 Monate Basiselterngeld bezogen. Der letzte Bezugsmonat liegt weniger als 3 Lebensmonate zurück.

  • Sofern noch keine Partnermonate genommen wurden, solltest du überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und diese jetzt schnellstmöglich beantragen
  • Wenn du und der andere Elternteil in Kurzarbeit/Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden* in der Woche arbeitet, kommt für euch möglicherweise der Partnerschaftsbonus in Frage

* für Geburten seit 01. September 2021 sind zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche möglich!

Wird das Kurzarbeitergeld auf das Elterngeld angerechnet?

***UPDATE 19. März 2022: Änderung Elterngeldgesetz aufgrund von COVID-19
Die Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie wurde verlängert:

  • Einnahmen im Bezugszeitraum bleiben für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 23. September 2022 unberücksichtigt, wenn dir diese als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen (§27 Abs. 4 BEEG). Darunter fallen u.a. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I.

Stand 20. Mai 2020: Änderung Elterngeldgesetz aufgrund von COVID-19
Die Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie besagt:

  • Einahmen im Bezugszeitraum bleiben für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 unberücksichtigt, wenn dir diese als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen (§27 Abs. 4 BEEG). Darunter fallen u.a. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I.

Stand 7. Mai 2020: Änderung beim Elterngeld beschlossen
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I wegen Corona die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren. Die Ausnahme gilt rückwirkend vom 1. März 2020.

Stand 7. April 2020: 
Die Bundesregierung wird für Eltern, die wegen Corona Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, eine Ausnahme schaffen. Das bedeutet, dass diese beiden Leistungen, wenn sie wegen Corona bezogen werden, das Elterngeld nicht reduzieren werden.

Stand 23. März 2020
Leider wird auch das Kurzarbeitergeld, ebenso wie jeder andere Hinzuverdienst, auf dein Elterngeld angerechnet. Mindestens erhältst du jedoch 300 Euro beim Basiselterngeld bzw. 150 Euro beim Elterngeld Plus.

Anderer Job bei Kurzarbeit

Freiwillig
Grundsätzlich sind Nebenjobs vom Arbeitgeber zu genehmigen. Wenn du derzeit gar nicht in deinem Job arbeiten kannst, aber etwas tun möchtest, benötigst du dennoch die Zustimmung von deinem Chef. Wenn du diese bekommst, solltest du bei deinem weiteren Job darauf achten, dass du sehr kurze Kündigungsfristen vereinbarst. Wenn es nämlich in deinem normalen Job weitergeht, musst du deine Arbeitskraft wieder vollständig zur Verfügung stellen können.

Verpflichtend
Die Agentur für Arbeit ist berechtigt dir andere Arbeit zuzuweisen, während du in Kurzarbeit bist. Eine Verweigerung führt zum Verlust des Kurzarbeitergeldes und zu einer Sperre für weitere Monate, ähnlich wie beim Arbeitslosengeld.

Hinzuverdienst zum Kurzarbeitergeld
Wenn du bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob hattest, erfolgt keine Anrechnung des Hinzuverdienstes auf das Kurzarbeitergeld.

Nimmst du erst während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit auf, erfolgt keine Anrechnung, wenn deine aktuelle Vergütung aus dem Hauptjob, Kurzarbeitergeld und Nebenjob zusammen dein reguläres Brutto nicht übersteigen.

Dein Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, also durch die Hintertür der Einkommensteuer. Nimmst du einen Minijob auf, kannst du diesen steuerfrei einstreichen. Ein Minijob ist außerdem komplett anrechnungsfrei beim Kurzarbeitergeld.

Wichtig: Wenn du während des Kurzarbeitergeldes eine Nebentätigkeit aufnimmst, solltest du das Einverständnis von deinem Hauptarbeitgeber dafür haben. Lege ihm zusätzlich unbedingt eine Nebeneinkommensbescheinigung vor (Vordruck der Agentur für Arbeit). 

Betriebsbedingt gekündigt – was jetzt?

Wenn dir aufgrund der aktuellen Corona-Krise oder kurz vorher gekündigt wurde, kannst du der Situation noch eine positive Wendung geben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn du bisher der Besserverdiener warst und der andere Elternteil aktuell noch Elterngeld bezieht. Es kann jetzt sinnvoll sein, dass du das Elterngeld beantragst und den Anspruch auf Arbeitslosengeld hinten anstellst. Wichtig ist, dass du dich trotzdem beim Arbeitsamt melden musst. Jedoch kannst du deinen Anspruch aufgrund von Elterngeld aufschieben. Der Wechsel des Antragstellers wirkt für zukünftige Monate. Am besten also zeitnah den Antrag auf Elterngeld einreichen. 

Worauf es dabei ankommt

Es sollten noch mindestens zwei Anspruchsmonate übrig sein, damit sich eine Änderung lohnt. Grund hierfür ist die Mindestbezugsdauer, die beim Elterngeld zwei Monate beträgt.

Wichtig ist auch, dass das Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat lückenlos bezogen werden muss. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt weiterhin nur für bis zu 3 Monate vor Beginn des Lebensmonats, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist.

Beispiel:

Du erfüllst die Voraussetzungen für das Elterngeld seit April 2021.

Variante 1:

Der andere Elternteil bezieht aktuell noch Elterngeld. Du warst bisher der Hauptverdiener und bist jetzt nicht mehr erwerbstätig

  • Ein Tausch des Elterngeldbezuges auf dich ist für zukünftige Lebensmonate möglich und führt je nach Einkommen zu einem höheren Elterngeld

Anspruch auf weitere staatliche Unterstützungsleistungen prüfen

Wenn dein Einkommen aufgrund der Corona-Krise und / oder dem Kurzarbeitergeld unter einen bestimmten Betrag sinkt, kannst du Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen wie den Notfall-Kinderzuschlag oder auch Wohngeld haben. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Wenn du aktuell Schwanger bist

Die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (für Mütter) bzw. 12 Monate vor der Geburt (für Väter und Beamtinnen) sind der Bemessungszeitraum für dein zukünftiges Elterngeld. 

Lohnersatzleistungen 

Wenn du in diesem Zeitraum eine Lohnersatzleistung beziehst, wie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch Kurzarbeitergeld, dann fließen die Monate mit diesen Ersatzleistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz mit Null in die Berechnung ein. Dein Elterngeld fällt also geringer aus.

Aufgrund der besonderen Situation durch Corona, kündigte die Bundesfamilienministerin jedoch in der Pressekonferenz am 23. März 2020 an, dass die Bundesländer eine alternative Berechnungsgrundlage in Bezug auf das Kurzarbeitergeld finden sollen. Familien, die von der Krise mit Kurzarbeitergeld betroffen sind soll kein Nachteil daraus entstehen. Wie genau die alternative Berechnung aussehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Weiterhin könnte es in jedem Bundesland zu einer anderen Regelung kommen. 

***UPDATE 19. März 2022: Elterngeldgesetz geändert
Auf Antrag können Monate mit Kurzarbeitergeld im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 23. September 2022 ausgeklammert werden (§2b Absatz 1 Satz 3 BEEG n. F.).

Kurzarbeit

Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, was Kurzarbeitergeld grundsätzlich für das spätere Elterngeld bedeutet. Kurz gesagt heißt es: Weniger Gehalt = weniger Elterngeld. Sprich deinen Arbeitgeber unbedingt darauf an. Vielleicht findest du zusammen mit ihm einen Ausweg.

Fall 1: Kurzarbeit ist in deinem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag geregelt

Der Arbeitgeber darf die Kurzarbeit anordnen. Du kannst dem nicht widersprechen. In vielen Tarifverträgen sind Schwangere von der Regelung ausgenommen. Ist dies nicht der Fall und es sind vielleicht nur bestimmte Abteilungen im Betrieb von Kurzarbeit betroffen, frag nach einem Wechsel in eine andere Abteilung. Nimm Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf, auch wenn die Regelung eindeutig erscheint. 

Fall 2: Kurzarbeit ist nicht in deinem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag geregelt

Der Arbeitgeber benötigt deine Zustimmung. Diese kannst du verweigern. Suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, was Kurzarbeit in deiner Situation bedeutet. 

Je nachdem wie weit du bereits in deiner Schwangerschaft bist, kann es helfen dem Arbeitgeber folgendes anzubieten:

  • Überstunden nehmen
  • (alte) Urlaubstage nehmen
  • Zustimmung zur Kurzarbeit für einen befristeten Zeitraum zustimmen
  • Der Kurzarbeit nur zustimmen, wenn die Gehaltsdifferenz im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nachgezahlt wird

Eine Verweigerung kann zu einer (Änderungs-)Kündigung führen. Aufgrund deiner Schwangerschaft muss die zuständige Aufsichtsbehörde der Kündigung zustimmen. In „besonderen Fällen“ könnte diese wirksam sein. Ob die Corona-Krise und damit verbundener Abbau von Stellen etc. darunter fällt, ist derzeit völlig unklar. In so einem Fall suche dir bitte unbedingt rechtlichen Beistand! Prüfe außerdem, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch möglich ist, wenn du keine hast.

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Dein Arbeitgeber kann, auf freiwilliger Basis, einen Zuschuss (Aufstockungsbetrag) zum Kurzarbeitergeld zahlen. Dieser ist steuerfrei und wirkt sich daher leider nicht auf die Höhe deines Elterngeldes aus.

Kündigung / Aufhebungsvertrag vor Beginn der Kurzarbeit

Ist dir vor Beginn der Kurzarbeit eine Kündigung zugegangen oder du hast selbst gekündigt, gilt die Kurzarbeit für dich nicht. Du bist, sofern möglich, verpflichtet deine ganze Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und entsprechend besteht Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Gehalt, bis das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung / des Aufhebungsvertrages endet. 

Kündigung / Aufhebungsvertrag während der Kurzarbeit

Dein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erlischt, wenn du während der Kurzarbeit kündigst oder einen Aufhebungsvertrag schließt. 

Selbstständige Eltern

Wenn du noch dieses Jahr Nachwuchs erwartest, dann ist das Kalenderjahr vor der Geburt (2020) für die Berechnung deines Elterngeldes relevant. 

Kommt das Kind erst in 2022, ist das Jahr 2021 die Bemessungsgrundlage für dein Elterngeld. Daher sollte das Jahr 2021 so gut wie möglich ausfallen. Hier kommt es natürlich darauf an, in welchem Bereich deine Selbstständigkeit liegt. Kannst du deine Leistung statt persönlich aufgrund von Corona online anbieten oder dein Produktangebot an die erhöhte Nachfrage in einem anderen Bereich verändern oder erweitern? Wenn du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, können auch Abschläge und Vorauszahlungen zum Jahresende für Leistungen, die du dann im Jahr 2022 ausführst, dein Ergebnis verbessern. Wende dich am besten hierfür an deinen Steuerberater.

Bemessungszeitraum verschieben

Unter bestimmten Umständen kannst du, auf Antrag (!), den Bemessungszeitraum verschieben. Dies ist möglich wenn du:

  • Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind (maximal bis 14. LM) bezogen hast
  • Aufgrund der Schwangerschaft erkrankt warst und du deswegen weniger oder gar kein Einkommen hattest

Von dieser Verschiebung solltest du nur Gebrauch machen, wenn das vorletzte Jahr tatsächlich besser war.

Hinweis: Die Änderung des Elterngeldgesetzes in Bezug auf die Ausklammerung vom 20. Mai 2020 bzw. 3. Dezember 2020 gelten laut der Richtlinien mit Stand 9/2021 auch für Selbstständige und Eltern mit Mischeinkünften.

Je nachdem in welchem Monat du bist, kann die zusätzliche Aufnahme eines Minijobs dein Elterngeld noch verbessern.

Was gilt für Auszubildende in Bezug auf Kurzarbeit?

Als Azubi bekommst du für mindestens 6 Wochen deine volle Ausbildungsvergütung bezahlt (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Diese Frist kann auch länger sein, hier kommt es auf die Vereinbarung im Tarif- und / oder Arbeitsvertrag an. Deine Ausbildung muss weiter gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, kann erst nach der vorgenannten Frist Kurzarbeit angeordnet werden. Entsprechendes gilt für die Vergütung.

Was gilt für Praktikanten / Werkstudenten in Bezug auf Kurzarbeit?

Als Praktikant oder Werkstudent bekommst du nur Kurzarbeitergeld, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld. Übst du nur einen Minijob aus, kann es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen. Wenn das Unternehmen dich trotzdem an sich binden möchte, gibt es eine „Wiedereinstellungszusage“.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Ist der Punkt unter „Selbstständige Eltern“ noch aktuell nach der Gesetzesänderung? Ich habe das so verstanden, dass bei massiven Umsatzeinbrüchen durch Corona im Jahr 2020 für das 2021 geboren Kind auch das Jahr 2019 als Bemessungsgrundlage genommen werden kann

    • Hallo Jack,
      das Gesetz ist zwar vom Bundestag verabschiedet, muss aber noch durch den Bundesrat. Es ist zwar von Erleichterungen für Nichtselbstständige und Selbstständige die Rede. Jedoch wird in dieser Folge davon gesprochen, dass Monate mit ALG I und Kurzarbeitergeld wegen Corona auf Antrag ausgeklammert werden können. Das trifft in der Regel auf einen Selbstständigen nicht zu. Auch die Befristung von März 2020 bis Dezember 2020 steht dem entgegen. Wir veröffentlichen umgehend eine Aktualisierung sobald das Gesetz und die Richtlinien online sind.

        • Hallo Isabell,
          bei Mischeinkünften gilt immer der Zeitraum für Selbstständige. Das Kalenderjahr vor der Geburt ist der Bemessungszeitraum.

          • Und wenn ich dann 2020 als Bemessungsgrundlage habe. Dort aber Monate mit Kurzarbeit die ich ausklammere. Gilt dann 2019?

  • Hallo Yvonne, ich bin extra in Steuerklasse III gewechselt um mehr Eltergeld zu bekommen, nun ist es so, das mein Arbeitgeber ab Juni Kurzarbeit angemeldet hat und dies auch mich betrifft. Durch die Änderung beim Elterngeld wegen Covid 19 kann man diese Monate ja ausklammern aus der Berechnung. Dies würde somit aber auch bedeuten, das ich den Vorteil des Steuerklassenwechsels verliere wenn ich die Monate mit Kurzarbeit ausklammere und somit nicht mehr als 6 Monate in der besseren Steuerklasse bin. Sehe ich das richtig?

    • Hallo Jessica,
      das ist leider richtig. Es zählen die Lohnsteuermerkmale in den Bemessungsmonaten. Klammerst du Monate aus, um weiter zurückliegende Monate für die Berechnung einzubeziehen, dann kann es sein, dass du die erforderlichen 6 Monate nicht erreichst. Hier solltest du einmal durchrechnen, was günstiger ist. Die Ausklammerung aufgrund von Kurzarbeit erfolgt nur auf Antrag.

  • Hallo Yvonne,
    vielen Dank für die wertvollen Infos! Ist aber finde ich irgendwie traurig, wenn ein Gesetzt im Sinne „Damit Eltern beim Elterngeld keine Nachteile entstehen“ (= Zitat BMFSJ), verabschiedet wird, aber im gleichen Zug Nachteile entstehen, wenn man die Monate mit Kurzarbeit ausklammert und dadurch z.B. vom Steuerklassenwechsel nicht mehr profitiert oder in der Vergangenheit weniger verdient oder kein Einkommen hatte. Aber ja, besser als gar nichts und trotzdem nicht fair und nicht wie versprochen „Damit keine Nachteile entstehen“…

    Wie/wo kann ich die Monate mit Kurzarbeit eigentlich ausklammern? Wird es da einen aktualisierten Antrag geben, oder muss man das in der Verdienstbescheinigung kennzeichnen?

    • Hallo Andy,
      in vielen Bundesländern gibt es zusätzliche Vordrucke für die Ausklammerung der Monate mit Kurzarbeit. Du kannst aber auch einen Zweizeiler mit einreichen und entsprechende Nachweise (Gehaltsabrechnungen für die Kurzarbeit und weitere Einkommensnachweise für den weiter zurückliegenden Zeitraum). Die Ausklammerung ist keine Pflicht. In manchen Fällen – ohne Einkommen in der Vergangenheit – kann es sinnvoll sein diese nicht in Anspruch zu nehmen, wenn die Kurzarbeit nicht Null ist/war.

      • Hallo Yvonne,
        meine Frau betrifft genau dieser von dir beschriebene Fall, dass sie im Bemessungszeitraum Kurzarbeitergeld bezogen hat, damit aber mehr „verdient“ hat als in den Monaten vor der Kurzarbeit.
        Ich hatte es jetzt so verstanden dass Monate im Bemessungszeitraum, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wurde, mit Null gewertet werden wenn man sie nicht ausschließt und somit den Bemessungszeitraum nach vorne verschiebt.
        Ist das so korrekt? Welche Möglichkeiten gibt es noch den Bemessungszeitraum meiner Frau zu optimieren?
        Viele Grüße
        Tobias

        • Hallo Tobias,
          die Monate mit Kurzarbeitergeld können ausgeklammert werden. Das ist ein Angebot und keine Pflicht. Stellt ihr den Antrag nicht, wird ganz regulär der Bemessungszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Beachtet aber, dass sowohl das Kurzarbeitergeld, also auch ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfrei sind und daher nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließen. Schau dich gern für weitere Tipps auf unserer Webseite oder Youtubekanal um. Kompakt zusammengestellte Informationen bekommst du in unserem Elterngeld-Videokurs.

  • Hallo Yvonne, mich würde interessieren wie es 2021 weiter gehen soll. Mein Arbeitgeber wird sehr wahrscheinlich die vollen 24 Monate Kurzarbeit ausnutzen. D. h. eine Schwangerschaft im nächsten Jahr würde für mich aufgrund meiner Kurzarbeit erhebliche Einbußen bedeuten. Ist eine Verlängerung der Gesetzesänderung geplant?

    • Hallo Mareen,
      aktuell gibt es dazu keine offizielle Information. die Regelung für das Kurzarbeitergeld wurde verlängert um ein Jahr. Der entsprechende §27 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz noch nicht. Ich denke das werden die nächsten Wochen zeigen, ob hier eine weitere Anpassung folgt. Wenn es Neuigkeiten gibt, fügen wir das in den Artikel ein.

  • Mein Kind kommt Mitte März ich war bis April 2020 in Elternzeit und sollte ab Mai wieder anfangen zu arbeiten. Ich hatte Mai und Juni wegen Corona 2 Monate 100% Kurzarbeit, Juli-September 50 % Kurzarbeit und die Restlichen Monate 4 Tage Kurzarbeit. Heisst dass, ich bekomme, wenn mein Kind kommt gar kein Elterngeld? Ich wollte wieder Elterngeld Plus für 22 Monate nehmen, aber mit 150 Euro im Monat kommen wir dann nicht weit. Ich habe gehört, dass die Kurzarbeitsmonate eigentlich mir Vollem Gehalt berechnet werden sollen um so keine Nachteile entstehen. Ist dies also nicht der Fall?

    Vielen Dank für deine Antwort.

    • Hallo MT,
      Monate mit Kurzarbeit aufgrund von Corona können auf Antrag (!) ausgeklammert werden. Siehe rote Hinweisbox im Artikel.

  • Hallo Yvonne,
    die Regelung wurde wie ich gelesen hab entsprechend verlängert. Meine Frau hat letztes Jahr betriebsbedingt ihren Job verloren und hat aufgrund der aktuellen Situation auch noch keine neue Stelle. Trifft die Regelung auch für uns zu?

    • Hallo Fried,
      ja, laut den Richtlinien dürfen Monate mit Arbeitslosigkeit im Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2021 aufgrund von Corona auch ausgeklammert werden. Den Nachweis darüber kann deine Frau durch Bescheinigungen des ehemaligen Arbeitgebers z.B. erbringen. Die Ausklammerung erfolgt jedoch nur auf Antrag. Diesen bitte immer zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld einreichen.

  • Es stimmt leider nicht ganz, dass durch KUG kein Nachteil beim Elterngeld entsteht. Man kann zwar auf Antrag die Monate ausklammern in denen man geringeres Einkommen hatte, muss aber dafür für die entsprechenden Anzahl an Monaten die Gehaltsabrechnungen aus der Vergangenheit, also vor den üblichen 12 Monaten einreichen und diese dienen dann als Berechnungsgrundlage.
    Wer da kein Einkommen hatte, hat Pech gehabt.

    • Hallo Lisa,
      dieser Fall ist bisher nicht geregelt. Wenn du davon betroffen bist kannst du versuchen Widerspruch einzulegen und zu beantragen, dass du das Elterngeld erhältst, welches dir ohne die Pandemie zugestanden hätte.

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