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Kindergeld 2024: Höhe, Anspruch & Hinweise

Kindergeld

Das Kindergeld dient der Grundversorgung von Kindern ab der Geburt. Es soll die Mehrausgaben für Kinder zumindest anteilig auffangen. Ob du Anspruch hast und wie viel es gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, hast du Anspruch auf Kindergeld
  • Das Kindergeld ist einkommensunabhängig
  • Seit Januar 2023 gibt es 250 Euro pro Monat für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag
  • Die Zahlung erfolgt bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind z.B. noch in Ausbildung oder Studium befindet
  • Machst du eine Einkommenssteuererklärung, prüft das Finanzamt, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für dich ist
  • Geringverdienende können zusätzlich einen Kinderzuschlag erhalten

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, geregelt im Bundeskindergeldgesetz (kurz: BKGG). Eltern bekommen es für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung ihres Kindes. Es wird auf Antrag ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag gezahlt.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Großeltern, Pflegeeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie leben.

Dein Wohnort ist nicht in Deutschland? Möglicherweise kannst du dennoch Kindergeld beziehen. Mehr dazu erfährst du hier.

Hinweis: Das Kindergeld wird zunächst bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Um es länger zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mehr dazu weiter unten im Artikel.

Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?

Das Kindergeld beantragst du nach der Geburt. Dazu reichst du das Formular „Antrag auf Kindergeld“ bei deiner zuständigen Familienkasse ein. Wie du den Antrag stellst und wie du deine Familienkasse findest, haben wir dir in unserem Artikel über den Kindergeldantrag zusammengefasst.

Kindergeld im öffentlichen Dienst

Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, bekommst du das Kindergeld möglicherweise von deinem Dienstherren. Für weitere Informationen wende dich an deine zuständige Vergütungs- bzw. Besoldungsstelle.

Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld bekommt nur ein Elternteil (oder eine andere erziehungsberechtigte Person). Bist du anspruchsberechtigt, erfolgt die Auszahlung monatlich auf das von dir benannte Bankkonto.

Bei Paareltern

In einem gemeinsamen Haushalt legt ihr im Kindergeldantrag selbst fest, wer von euch das Kindergeld erhalten soll. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht den Empfänger bestimmen.

Bei getrennt lebenden Eltern

Lebst du getrennt vom anderen Elternteil, bekommt das Kindergeld derjenige, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Also dort, wo es lebt, betreut und versorgt wird.
Hält sich das Kind in nahezu gleichem Umfang in beiden Haushalten auf und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über den Zahlungsempfänger.

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?

In den letzten Jahren wurde das Kindergeld immer weiter erhöht. Seit 2023 macht es beim Kindergeld keinen Unterschied mehr, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist: Jedes Kind erhält den gleichen Betrag.

Seit 2023Seit 2021Seit 2020
1. + 2. Kind250 Euro219 Euro204 Euro
3. Kind250 Euro225 Euro210 Euro
ab dem 4. Kind250 Euro250 Euro235 Euro

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Wenn du das Kindergeld beantragst, vergibt die Familienkasse die Kindergeldnummer. Die Endziffer dieser Nummer bestimmt den Auszahlungszeitpunkt.
Wann das im jeweiligen Kalendermonat der Fall ist, erfährst du hier: Auszahlungstermine 2024. Du kannst die Termine auch gebührenfrei unter der 0800 4555533 telefonisch erfragen.

Achtung: Du bekommst das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Lass dir also nicht zu viel Zeit mit dem Antrag.

Kindergeld und Kinderfreibetrag – was ist der Unterschied?

Generell gilt: Kindergeld oder Kinderfreibetrag – du kannst nur eins von beidem nutzen.
Das Finanzamt macht bei der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung für dich. Füll also immer unbedingt die Anlage „Kind“ der Einkommensteuererklärung aus! Ist die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags günstiger, wird deine Steuerlast (oder dein Guthaben) mit dem bereits erhaltenen Kindergeld verrechnet.

Für die meisten Familien ist das Kindergeld die günstigere Variante. Ab etwa 78.000 Euro Jahreseinkommen (beide Elternteile gemeinsam) ist der Kinderfreibetrag finanziell lohnenswerter. Dennoch musst du im Vorfeld den Kindergeldantrag stellen. Auch wenn du jetzt schon weißt, dass du den Kinderfreibetrag nutzen wirst.

Der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 beträgt 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf im Jahr 2024 liegt, wie auch im Vorjahr, bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Umgangssprachlich heißt es oft nur Kinderfreibetrag. Gemeint ist jedoch die Summe aus beiden Beträgen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Neben dem Kindergeld können Geringverdienende auf Antrag noch einen Kindergeldzuschlag erhalten – je Kind bis zu 292 Euro (Stand: 2024). Wenn du einen Anspruch auf Kinderzuschlag hast, kannst du auch Leistungen über das Bildungspaket beziehen, z.B. für Schulbedarf.

Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel zum Kinderzuschlag.

Kindergeldanspruch ab 18 Jahren

Nach dem 18. Geburtstag musst du nachweisen, was dein Kind macht. Ob es noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder zwischen solchen Abschnitten steckt.

Alter des KindesKindergeldanspruch
Geburt bis 18. Geburtstagfür alle Kinder
18. - 21. Geburtstagfür Kinder ohne Beschäftigungsverhältnis, die bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind
18. - 25. Geburtstagfür Kinder in Ausbildung / Studium
für Kinder in der Übergangszeit (bis zu 4 Monate) zwischen Schulabschluss und Beginn von Ausbildung / Studium
für Kinder ohne Ausbildungsplatz (Bedingungen siehe unten)
für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen anerkannten Freiwilligendienst
nach dem 25. Geburtstagfür behinderte Kinder

Bei Ausbildung oder Studium

Wenn dein Kind sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, besteht der Kindergeldanspruch in der Regel weiter. Die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wird ebenfalls mit einbezogen: Kindergeld wird in der Wartezeit für maximal 4 Monate weiterbezahlt.

Bei Arbeitslosigkeit

Der Anspruch besteht auch, wenn dein Kind bei der Arbeitsagentur als arbeits- oder ausbildungssuchend registriert ist. Das gilt jedoch höchstens bis zum 25. Geburtstag. Dazu muss es nachweisen, dass es sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht, etwa anhand von Bewerbungen. Wichtig: Alle 3 Monate muss sich das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeits- bzw. berufssuchend melden.

Bei Erwerbstätigkeit

Geht das Kind einer sogenannten „unschädlichen Erwerbstätigkeit“ nach, wird ebenfalls Kindergeld gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitszeit im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, eine geringfügige Beschäftigung oder eine Erwerbstätigkeit mit maximal 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.

In Ausnahmefällen kann das Kind ab 18 auch selbst das Kindergeld beziehen. Dazu muss es bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen.

Kindergeldanspruch bei Kindern mit Behinderung

Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung für Kindergeld. Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein UND das Kind ist durch die Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich das Kind in Ausbildung befindet oder nicht.

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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