Das Kindergeld dient der Grundversorgung von Kindern ab der Geburt. Es soll die Mehrausgaben für Kinder zumindest anteilig auffangen. Ob du Anspruch hast und wie viel es gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, hast du Anspruch auf Kindergeld
- Das Kindergeld ist einkommensunabhängig
- Es gibt 255 Euro pro Monat für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag
- Die Zahlung erfolgt bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind z.B. noch in Ausbildung oder Studium befindet
- Machst du eine Einkommenssteuererklärung, prüft das Finanzamt, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für dich ist
- Geringverdienende können zusätzlich einen Kinderzuschlag erhalten
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025.
Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, geregelt im Bundeskindergeldgesetz (kurz: BKGG). Eltern bekommen es für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung ihres Kindes. Es wird auf Antrag ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag gezahlt.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Großeltern, Pflegeeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie leben.
Dein Wohnort ist nicht in Deutschland? Möglicherweise kannst du dennoch Kindergeld beziehen. Mehr dazu erfährst du hier.
Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld beantragst du nach der Geburt. Dazu reichst du das Formular „Antrag auf Kindergeld“ bei deiner zuständigen Familienkasse ein.
NEU:
Seit Beginn des Jahres 2024 verschickt die Familienkasse an frischgebackene Eltern ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code. Dieser persönliche Zugangscode führt zu einem größtenteils vorausgefüllten Online-Antrag.
Wie du den Antrag stellst und wie du deine Familienkasse findest, haben wir dir in unserem Artikel über den Kindergeldantrag zusammengefasst.
Kindergeld im öffentlichen Dienst
Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, bekommst du das Kindergeld möglicherweise von deinem Dienstherren. Für weitere Informationen wende dich an deine zuständige Vergütungs- bzw. Besoldungsstelle.
Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld bekommt nur ein Elternteil (oder eine andere erziehungsberechtigte Person). Bist du anspruchsberechtigt, erfolgt die Auszahlung monatlich auf das von dir benannte Bankkonto.
Bei Paareltern
In einem gemeinsamen Haushalt legt ihr im Kindergeldantrag selbst fest, wer von euch das Kindergeld erhalten soll. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht den Empfänger bestimmen.
Bei getrennt lebenden Eltern
Lebst du getrennt vom anderen Elternteil, bekommt das Kindergeld derjenige, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Also dort, wo es lebt, betreut und versorgt wird.
Hält sich das Kind in nahezu gleichem Umfang in beiden Haushalten auf und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über den Zahlungsempfänger.
Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
In den letzten Jahren wurde das Kindergeld immer weiter erhöht. Seit 2023 macht es beim Kindergeld keinen Unterschied mehr, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist: Jedes Kind erhält den gleichen Betrag.
Seit 2025 | Seit 2023 | Seit 2021 | |
---|---|---|---|
1. + 2. Kind | 255 Euro | 250 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 255 Euro | 250 Euro | 225 Euro |
ab dem 4. Kind | 255 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Wenn du das Kindergeld beantragst, vergibt die Familienkasse die Kindergeldnummer. Die Endziffer dieser Nummer bestimmt den Auszahlungszeitpunkt.
Wann das im jeweiligen Kalendermonat der Fall ist, erfährst du hier: Auszahlungstermine 2025. Du kannst die Termine auch gebührenfrei unter der 0800 4555533 telefonisch erfragen.
Achtung: Du bekommst das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Lass dir also nicht zu viel Zeit mit dem Antrag.
Kindergeld und Kinderfreibetrag – was ist der Unterschied?
Generell gilt: Kindergeld oder Kinderfreibetrag – du kannst nur eins von beidem nutzen.
Das Finanzamt macht bei der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung für dich. Füll also immer unbedingt die Anlage „Kind“ der Einkommensteuererklärung aus! Ist die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags günstiger, wird deine Steuerlast (oder dein Guthaben) mit dem bereits erhaltenen Kindergeld verrechnet.
Für die meisten Familien ist das Kindergeld die günstigere Variante. Ab etwa 78.000 Euro Jahreseinkommen (beide Elternteile gemeinsam) ist der Kinderfreibetrag finanziell lohnenswerter. Dennoch musst du im Vorfeld den Kindergeldantrag stellen. Auch wenn du jetzt schon weißt, dass du den Kinderfreibetrag nutzen wirst.
Was ist der Kinderzuschlag?
Neben dem Kindergeld können Geringverdienende auf Antrag noch einen Kindergeldzuschlag erhalten – je Kind bis zu 292 Euro (Stand: 2024). Das ist derzeit auch der aktuelle Stand für das Jahr 2025. Wenn du einen Anspruch auf Kinderzuschlag hast, kannst du auch Leistungen über das Bildungspaket beziehen, z.B. für Schulbedarf.
Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel zum Kinderzuschlag.
Kindergeldanspruch ab 18 Jahren
Nach dem 18. Geburtstag musst du nachweisen, was dein Kind macht. Ob es noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder zwischen solchen Abschnitten steckt.
Alter des Kindes | Kindergeldanspruch |
---|---|
Geburt bis 18. Geburtstag | für alle Kinder |
18. - 21. Geburtstag | für Kinder ohne Beschäftigungsverhältnis, die bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind |
18. - 25. Geburtstag | für Kinder in Ausbildung / Studium |
für Kinder in der Übergangszeit (bis zu 4 Monate) zwischen Schulabschluss und Beginn von Ausbildung / Studium | |
für Kinder ohne Ausbildungsplatz (Bedingungen siehe unten) | |
für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen anerkannten Freiwilligendienst | |
nach dem 25. Geburtstag | für behinderte Kinder |
Bei Ausbildung oder Studium
Wenn dein Kind sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, besteht der Kindergeldanspruch in der Regel weiter. Die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wird ebenfalls mit einbezogen: Kindergeld wird in der Wartezeit für maximal 4 Monate weiterbezahlt.
Bei Arbeitslosigkeit
Der Anspruch besteht auch, wenn dein Kind bei der Arbeitsagentur als arbeits- oder ausbildungssuchend registriert ist. Das gilt jedoch höchstens bis zum 25. Geburtstag. Dazu muss es nachweisen, dass es sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht, etwa anhand von Bewerbungen. Wichtig: Alle 3 Monate muss sich das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeits- bzw. berufssuchend melden.
Bei Erwerbstätigkeit
Geht das Kind einer sogenannten „unschädlichen Erwerbstätigkeit“ nach, wird ebenfalls Kindergeld gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitszeit im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung, eine geringfügige Beschäftigung oder eine Erwerbstätigkeit mit maximal 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Kindergeldanspruch bei Kindern mit Behinderung
Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung für Kindergeld. Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein UND das Kind ist durch die Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich das Kind in Ausbildung befindet oder nicht.
- Arbeitsagentur.de: Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer (abgerufen am 16. Mai 2023)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892 (abgerufen am 16. Mai 2023)
- Familienportal.de: Kindergeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld (abgerufen am 16. Mai 2023)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/ (abgerufen am 16. Mai 2023)
- Gesetze im Internet: § 70 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__70.html (abgerufen am 16. Mai 2023)