Lebst du in Deutschland, hast aber eine andere Staatsangehörigkeit? Dann kannst du dennoch unter bestimmten Umständen Elterngeld in Anspruch nehmen. Hierbei kommt es vor allem darauf an, ob du in Deutschland erwerbstätig bist oder dir das Recht zugesprochen wurde, in Deutschland zu bleiben. Unterschieden wird jedoch zwischen Bürgern aus EU-Staaten und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten. Ob dir Elterngeld zusteht, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- EU-Bürger sowie Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die in Deutschland erwerbstätig sind und oder in Deutschland leben, können (deutsches) Elterngeld erhalten.
- Bist du kein EU-Bürger, entscheidet dein Aufenthaltstitel darüber, ob du Elterngeld bekommen kannst oder nicht (voraussichtlich dauerhafter Aufenthalt).
- Grenzgänger sind Personen, die in unterschiedlichen Ländern leben und arbeiten.
- Für das Elterngeld gilt das Beschäftigungslandprinzip: Das Land, in dem du arbeitest, ist vorrangig für die Familienleistung zuständig.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2026.
Elterngeld für ausländische Mitbürger aus EU-Ländern
Stammst du aus einem der EU-Länder, der Schweiz oder hast einen Pass aus einem Land, das sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet, dann giltst du als ein freizügigkeitsberechtigter Ausländer.
Es gelten für dich dann die gleichen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld wie auch für deutsche Staatsbürger: Du musst in Deutschland erwerbstätig sein oder in Deutschland leben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Elterngeld für Grenzgänger
Gehörst du zu den Grenzgängern (leben und arbeiten in unterschiedlichen Ländern), kann Elterngeld für dich ebenfalls interessant sein. Hast du einen Arbeitsvertrag in Deutschland und lebst im EU-Ausland oder in der Schweiz, kannst du Elterngeld beantragen. Die Lohnersatzleistung steht dir in diesem Fall zu. Die Zusage zum Elterngeld basiert in diesem Fall auf dem Beschäftigungslandprinzip: Das Land, in dem du beschäftigt bist, ist vorrangig für Familienleistungen zuständig.
Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland und arbeiten beide Elternteile in der Schweiz oder im EU-Ausland, hast du ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Dies ist erst seit dem 1. Januar 2009 der Fall. Allerdings ist es auch hier dringend notwendig, dass die Vorgaben für das Elterngeld erfüllt sind. Arbeitet ein Elternteil im Ausland und ein Elternteil in Deutschland, erhältst du ebenfalls Elterngeld, da das Wohnland des Kindes hier die Grundlage für den Anspruch bildet.
Anders sieht es aus, wenn nur ein Elternteil im Ausland arbeitet und der andere Elternteil gar nicht arbeitet. In diesem Fall gilt die Vorgabe des Beschäftigungslandes. Allerdings hast du in diesem Fall möglicherweise Anspruch auf die Zahlung von Unterschiedsbeträgen, wenn die sozialen Leistungen in dem nachrangigen Land höher sind. Diesen Anspruch musst du jedoch geltend machen – das geschieht nicht automatisch.
Wichtig:
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland lebst und ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, gelten die Leistungen der Schweiz. Hier gibt es jedoch keine Familienleistungen. Daher kannst du in diesem Fall die Leistungen aus Deutschland in Anspruch nehmen.
Hinweis:
Wenn du Grenzgänger bist, ist es wichtig, zunächst in dem Staat die Familienleistungen zu beantragen, in dem du arbeitest. Die deutsche Elterngeldstelle wird den Antrag erst dann abschließend bearbeiten, wenn der Nachweis über die ausländische Familienleistung vorliegt, da diese Vorrang hat. Die Fristen für die Beantragung bleiben dabei gleich.
Elterngeld für ausländische Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten
Die Regelung für freizügigkeitsberechtigte Mitbürger aus dem Ausland ist klar definiert und einfach nachzuvollziehen. Was ist jedoch, wenn du aus einem Nicht-EU-Land stammst, keinen Schweizer Pass hast oder nicht aus einem Land kommst, das zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört? In diesem Fall bist du „nicht freizügigkeitsberechtigt“ und es gelten für dich andere Vorgaben in Bezug auf die Inanspruchnahme von Elterngeld.
Die Kernfrage ist: Ist dein Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich dauerhaft oder nicht? Kannst du nachweisen, dass du einer Arbeit in Deutschland nachgehst und der Vertrag nicht befristet ist, dann hast du die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Zudem kannst du durch eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis einen Nachweis erbringen. Gehen wir davon aus, dass du eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Diese kannst du in Kopie beim Antrag für Elterngeld beifügen. Hast du eine Aufenthaltserlaubnis, dann ist es möglich, dass du kein Elterngeld erhalten kannst. Abhängig ist die Zusage oder Ablehnung davon, ob du die Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland hast oder hattest. Ist dies nicht der Fall, kannst du kein Elterngeld beziehen.
Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis eines Härtefalles hast, musst du für den Bezug von Elterngeld wenigstens drei Jahre in Deutschland leben und hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) haben.
Wichtig zu wissen: Eine besondere Regelung gilt für dich dann, wenn du aus Marokko, Algerien, Tunesien oder der Türkei stammst. Grund dafür ist, dass hier ein Assoziationsabkommen mit Deutschland besteht. Solange du Arbeitnehmer bist, ist dein Anspruch auf Elterngeld unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis. Dafür ist die Versicherung in einer der Sozialversicherungen notwendig. Dies kann eine Versicherung in der Rentenversicherung oder auch in der Arbeitslosenversicherung sein. Außerdem gibt es Ausnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Wann erhältst du kein Elterngeld?
Nicht freizügigkeitsberechtigte Mitbürger, die aus dem Ausland kommen, erhalten aus verschiedenen Gründen kein Elterngeld. Hast du lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit du eine Ausbildung in Deutschland machen kannst, bist du nicht für den Bezug von Elterngeld berechtigt. Wurde dir die Aufenthaltserlaubnis ausgesprochen, weil du aus einem Kriegsland kommst, besteht ebenfalls kein Anrecht auf Elterngeld, es sei denn, du gehörst zu den oben genannten Menschen, die auf der Basis eines Härtefalles seit mehr als drei Jahren in Deutschland leben und hier auch arbeiten oder Sozialleistungen beziehen.
Dies gilt auch dann, wenn du die Aufenthaltsgewährung nur hast, weil du durch Deutschland einen vorübergehenden Schutz erhalten hast.
Wenn deine Arbeitserlaubnis eine Grenze aufweist und somit ein Höchstzeitraum erkennbar ist, wird dein Antrag auf Elterngeld ebenfalls abgelehnt werden.
Wie hoch ist das Elterngeld für ausländische Bürger und Bürgerinnen?
Erfüllst du die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld, hast du den Anspruch auf dieselbe Höhe, die auch den deutschen Bürgern zusteht. Du hast die Möglichkeit, zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus zu wählen oder beide Varianten nach Belieben zu kombinieren. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Elterngeldzahlungen für bis zu 14 Lebensmonate des Kindes. Bei Elterngeld Plus kann dieser Anspruch auf bis zu 28 Lebensmonate erhöht werden.
Der Basisbetrag liegt bei 300 Euro. Grundlage für die Berechnung ist dein Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt deines Kindes, wenn du angestellt bist. Bist du selbstständig, wird das Einkommen aus dem Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes für die Berechnung genutzt. Der Höchstbetrag liegt bei einer Zahlung von 1.800 Euro pro Monat. Was genau dir zusteht, kannst du mit unserem Elterngeldrechner berechnen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Erhalten Asylbewerber Elterngeld?
Asylbewerber, die sich in Deutschland nur vorübergehend geduldet aufhalten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld, es sei denn, sie sind marokkanische, tunesische, algerische oder türkische Staatsangehörige. Hier kann eine Duldung ausreichend sein.
Was ist, wenn ich nur eine Ausbildung in Deutschland absolviere?
Wenn du nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung in Deutschland erhalten hast, erhältst du kein Elterngeld. Das gilt auch dann, wenn deine Arbeitserlaubnis begrenzt ist.
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- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 19.12.2025)
- Familienportal.de: Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 19.12.2025)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ 28. Auflage (Oktober 2025)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html (abgerufen am 19.12.2025)










