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Der Elterngeld Geschwisterbonus: Das musst du wissen

Elterngeld Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus ist ein willkommenes Plus für dein Elterngeld. Denn: Lebt mehr als ein Kind im Haushalt, steigen auch die Kosten. Wann du den Geschwisterbonus erhältst, wie hoch er ist und wie lange du ihn bekommst, zeigen wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst den Geschwisterbonus nicht ohne eine andere Elterngeldform wie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen
  • Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Geschwisterkinder bestimmte Altersgrenzen noch nicht überschritten haben
  • Der Geschwisterbonus beträgt 10% vom Elterngeld, mindestens 75 Euro im Monat und 37,50 Euro beim Elterngeld Plus
  • Für Mehrlinge gibt es keinen Geschwisterbonus, dafür einen Mehrlingszuschlag

Was ist der Elterngeld Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus ist keine eigene Bezugsform wie etwa das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus. Es ist ein Bonus, der auf dein Elterngeld aufgeschlagen wird. Vorausgesetzt, du hast mindestens ein weiteres Kind. Außerdem muss dieses Geschwisterkind auch in deinem Haushalt leben.

Wichtig: Bei unverheirateten Eltern muss es sich um weitere leibliche oder adoptierte Kinder handeln (Adoptionspflege läuft). Ist es „nur“ das leibliche Kind des Lebensgefährten, gibt es für dich keinen Geschwisterbonus.

Voraussetzungen für den Geschwisterbonus

Es ist erforderlich, dass du die Kinder selbst betreust und erziehst sowie nicht in Vollzeit arbeiten gehst. Diese Voraussetzungen gelten für den Bezug von Elterngeld und dem zusätzlich möglichen Geschwisterbonus gleichermaßen.

Den Geschwisterbonus gibt es außerdem nur, wenn die weiteren Kinder im Haushalt bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten.

In deinem Haushalt

  • lebt mindestens ein weiteres Kind, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • leben mindestens zwei weitere Kinder, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • lebt mindestens ein weiteres Kind unter 14 Jahren mit einer Behinderung*

* Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 20%, Nachweis muss mit Feststellung gem. § 152 Abs. 1 SGB IX oder durch den Schwerbehindertenausweis erfolgen

Geschwisterkinder im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) sind nur eigene Kinder, die mit dir in deinem Haushalt leben.

Geschwisterbonus für Adoptivkinder

Adoptivkinder bzw. Kinder in Adoptionspflege zählen ebenfalls zu den eigenen Kindern. Hier ist eine Altersgrenze von 14 Jahren zu beachten. Bei einer Haushaltsaufnahme nach dem 14. Geburtstag wird der Bonus nicht mehr gewährt.

Wie lange gibt es den Geschwisterbonus?

Du bekommst den Geschwisterbonus, bis die älteren Geschwisterkinder die vorgenannten Altersgrenzen überschreiten. Trifft dies zu, entfällt Bonus ab dem darauffolgenden Lebensmonat. Das Elterngeld läuft regulär weiter, nur eben ohne den Bonus. Vorausgesetzt natürlich, du hast noch weitere Monate Anspruch auf Elterngeld.

Beispiel:
Lilly hat zwei Kinder, die sie selbst in ihrem Haushalt betreut und erzieht. Für Kind 2 (Tochter) erhält sie nach der Mutterschutzfrist das Basiselterngeld 1.300 Euro und zunächst auch den Geschwisterbonus 130 Euro (10% von 1.300 Euro). Insgesamt also 1.430 Euro.

Im 8. Lebensmonat von Kind 2 feiert ihr Sohn seinen 3. Geburtstag. Ab dem 9. Lebensmonat fällt der Geschwisterbonus für die Tochter weg. Lilly bezieht nur noch das Basiselterngeld in Höhe von 1.300 Euro.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Wie auch beim Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus kommt es auf deinen Verdienst vor der Geburt an. Das Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum ist entscheidend für die Höhe deines Elterngeldes. Auch, ob du eventuell einen Hinzuverdienst während des Elterngeldbezugs hast.

Berechnung des Geschwisterbonus

Beim Basiselterngeld beträgt er 10% von deinem einkommensabhängigen Elterngeld. Mindestbetrag sind 75 Euro. Beim Elterngeld Plus die Hälfte, also 37,50 Euro.

Maximal gibt es 180 Euro beim Basiselterngeld und 90 Euro beim Elterngeld Plus als Geschwisterbonus.

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Wo kann ich den Geschwisterbonus beantragen?

Es gibt kein gesondertes Antragsformular für den Geschwisterbonus. Er ist an eine Elterngeldbezugsform wie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus gekoppelt.

Wenn du den Elterngeldantrag für dein weiteres Kind ausfüllst, beantragst du den Bonus automatisch. Du trägst das Geschwisterkind / die Geschwisterkinder mit Geburtsdatum in den Antrag ein und die Elterngeldstelle prüft den Anspruch.

Was ist der Unterschied zwischen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

Der Geschwisterbonus ist an bestimmte Altersgrenzen gekoppelt. Sind Geschwisterkinder im neuen Bezugszeitraum außerhalb dieser Altersgrenzen, gibt es nur dein einkommensabhängiges Elterngeld.

Der Mehrlingszuschlag hängt davon ab, ob du Mehrlinge geboren hast. Das Elterngeld gibt es nur einmal, nicht für jeden Mehrling. Als Ausgleich gibt es den Zuschlag – zum Beispiel für das zweite oder dritte Kind dieser Schwangerschaft. Und zwar so lange, wie du Elterngeld beziehst. Mehr dazu in unserem Artikel Mehrlingszuschlag beim Elterngeld: Was steht mir zu?

Wie zählen Mehrlinge beim Geschwisterbonus?

Bei Mehrlingsgeburten erscheint die Zählung vielleicht zunächst unfair. Denn für jeden weiteren Mehrling erhältst du keinen Geschwisterbonus. Alle Mehrlinge zählen wie ein Kind.

Anders verhält es sich, wenn ein weiteres Kind im Elterngeldbezugszeitraum auf die Welt kommt. Leben „Mehrlingsgeschwister“ im Haushalt, z.B. Zwillinge, dann zählen diese jeweils einzeln für den Geschwisterbonus.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Geschwisterbonus

Wenn ich Elterngeld Plus beziehe, erhalte ich den Geschwisterbonus dann länger?

Unter Umständen ja! Solange die Bedingungen für den Geschwisterbonus erfüllt sind, bekommst du im Bezugszeitraum vom Elterngeld Plus auch den Bonus. Also mindestens 37,50 Euro zusätzlich zu deinem Elterngeld.

Das gilt aber auch umgekehrt! Sollte zeitnah die Voraussetzung für den Bonus nicht mehr erfüllt werden, kann es sinnvoll sein, zunächst das Basiselterngeld zu nutzen.

Kann ich auch nur den Geschwisterbonus bekommen? Oder muss ich dafür Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen?

Nein, der Geschwisterbonus ist eine Erhöhung des einkommensabhängigen Elterngeldbezugs und wird nicht separat gezahlt. Der Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus ist also erforderlich.

Ist es sinnvoll, dass der andere Elternteil seine Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des älteren Geschwisterchens nimmt?

Ja, das kann sinnvoll sein. Wenn Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, könnt ihr in diesem Zeitraum vom Bonus profitieren.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Guten Tag,

    Beim Elterngeld Plus reduziert sich der Geschwisterbonus um die Hälfte,wenn ich es richtig lese. Wird dieser dann auch nur bis zum 3. Geburtstag der älteren Geschwister bezahlt?

    Somit würde ich ja insgesamt weniger Geld erhalten als als wenn ich das Basiselterngeld erhalten würde?

    Stimmt das so?

    Mit freundlichen Grüßen
    MH

    • Hallo Michael,
      ja, die Altersgrenzen gelten unabhängig von der Bezugsform. Allerdings ist es möglich, die Bezugsform noch einmal zu wechseln, um z.B. vom vollen Geschwisterbonus zu profitieren. Das Basiselterngeld gibt es jedoch längstens bis zum 14. Lebensmonat.

  • Guten Tag,
    Wir haben ein Kind – 23 Monate alt, das andere Kind 2 Wochen alt. Meine Frau nimmt 2 Jahre Elternzeit. Als Vater arbeite ich Vollzeit, können wir die Geschwisterbonus beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen MW

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