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So wirkt sich das Elterngeld auf die Rente aus

Rentenrechner: Rente berechnen in 2 Minuten

Wenn du gerade ein Kind erwartest, dann bist du vermutlich noch sehr lange von der Rente entfernt. Dennoch ist es wichtig zu prüfen, wie sich der Bezug von Elterngeld sowie die Erziehungszeiten auf deine Rente auswirken können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erziehungszeiten zählen bei der Rente mit einem Durchschnittsverdienst
  • Regulär bekommt die Mutter die Erziehungszeiten zugeschrieben
  • Sind beide Eltern gleichzeitig in Vollzeit-Elternzeit, kann nur ein Elternteil die Rentenpunkte sammeln
  • Ein Hinzuverdienst in Elternzeit erhöht den Rentenanspruch

Die Rente und das Elterngeld

Wer Anspruch auf Elterngeld hat und diesen auch nutzt, der wird für einen bestimmten Zeitraum seiner Arbeit nicht oder nur in einem geringen Umfang nachgehen. Das heißt auch, dass du in dieser Zeit aktiv keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlst oder geringere. Die Elterngeldstelle zieht Pauschalbeträge u. a. für die Rentenversicherung von deinem Elterngeld ab.

Den Bezugszeitraum für das Elterngeld behandelt die gesetzliche Rentenversicherung als einen Zeitraum für die Kindererziehung. Dies dient zur Absicherung der Eltern, damit die Erziehungszeit sich nicht negativ auf die Rente auswirken kann. Das heißt, während du Elterngeld beziehst, wird dies bei der Rentenversicherung als Zahlungszeitraum vermerkt. Du musst dir keine Gedanken darüber machen, dass dir Rentenzeiten oder Punkte abgezogen werden.

Der Abzug der Pauschalbeträge für die Sozialversicherung während der Elterngeld-Zeiträume erfolgt natürlich nur dann, wenn du rentenversicherungspflichtig bist. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, solltest du selbstständig sein.

Die Erziehungszeit bekommt automatisch die Mutter zugeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese dem anderen Elternteil zuordnen zu lassen. Wichtig ist dieser Punkt besonders dann, wenn ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht. Ihr bekommt nicht beide die Erziehungszeiten angerechnet. Hier müsst ihr eine Entscheidung treffen. Die Mitteilung dazu muss an die Rentenversicherung gehen. Wichtig: diese Mitteilung hat höchstens zwei Monate Rückwirkung und gilt ansonsten für in der Zukunft liegende Zeiträume.

Bei Lebenspartnern in eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es Besonderheiten. Bitte informiere dich bei deinem Rentenversicherungsträger.

Minijob in der Elternzeit – wie ist es mit den Rentenbeiträgen?

Du hast die Möglichkeit, in der Elternzeit einen Minijob anzunehmen und dir so noch Geld zusätzlich zu verdienen. In diesem Fall besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Von deinem Einkommen aus dem Minijob werden daher 3,6% (Stand: 2024) direkt an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Dein Arbeitgeber führt noch einmal einen Anteil ab.

Du hast die Möglichkeit, dich von der Rentenversicherungspflicht in deinem Minijob befreien zu lassen. Bedenke dabei jedoch, dass dieser Antrag nicht rückgängig gemacht werden kann. Möchtest du also auch nach der Elternzeit weiter in dem Minijob arbeiten, ist es besser, darüber nachzudenken, ob die Pflicht nicht bestehen bleiben sollte. Denn: als rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.

Teilzeit arbeiten in der Elternzeit – der Einfluss auf die Rentenbeiträge

Interessant dürfte die Frage sein, wie es mit der Rentenversicherung aussieht, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehst. Für die Dauer des Elterngeldbezuges endet deine Beitragspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn du innerhalb des Zeitraumes keiner sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehst.

Entscheidest du dich, in Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten, so können die Rentenansprüche gesteigert werden. Dies ist aber nur möglich, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Das heißt, von deinem Einkommen wird anteilig auch während des Elterngeldbezuges ein Beitrag an die Rentenversicherung abgeführt.

Hinweis: Bist du unsicher, wie es in deinem Fall mit den Rentenbeiträgen und der Anerkennung aussieht, kannst du dich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

Hinweise zu den Kindererziehungszeiten

Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet bis zu drei Erziehungsjahre an. Das heißt, auch wenn der Elterngeldbezug schon abgeschlossen ist, kannst du dir noch mehr Erziehungszeiten anrechnen lassen. Bei diesen Kindererziehungszeiten (Mütterrente) wirst du durch die Rentenversicherung als Durchschnittsverdiener gesehen.

Das heißt, es erfolgt eine Gutschrift der darauf basierenden Beträge. Erziehst du mehrere Kinder, verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der du gleichzeitig mehrere Kinder erzogen hast.

Hast du weitere Fragen zum Thema Elterngeld und Rente? Dann schreib uns einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    muss ich bei meiner Rentenversicherung angeben, dass ich in Elternzeit gehe, bzw. Elterngeld beziehe oder erfolgt dies automatisch? Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen, das erste Jahr Elterngeld beziehen und im 2. Jahr entweder einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    B.Eickels

    • Hallo Bettina,
      die Rentenversicherung geht automatisch davon aus, dass die Mutter die Elternzeit nimmt. Nur wenn in dieser Zeit auch der Vater in Elternzeit geht, hat man zwei Monate Zeit dies rückwirkend zu melden. Allerdings können nur einem Elternteil die Zeiten angerechnet werden bei gleichzeitiger Elternzeit, da müsst ihr entscheiden, was sinnvoller ist.

      • Hallo Yvonne, ich habe dasselbe „Problem“. Gelten die zwei Monate, mit denen man dies rückwirkend melden kann, ab Ende der Elternzeit oder ab Beginn?
        Hintergrund: Ich habe bis Ende Juli 50%-Teilzeit (Grundlage: Elternzeit) gearbeitet, nachdem ich ein Jahr Vollzeit Elternzeit mit Elterngeld genommen habe. Sollte es rückwirkend ab Ende der Elternzeit gelten, könnte ich mir ja die beiden Jahre noch anrechnen lassen (wenn meien Freundin bestätigt, dass ich „überwiegend“ das Kind erzogen habe), oder?

        Vielen Dank!
        Daniel

        • Hallo Daniel,
          grundsätzlich nimmt die Rentenkasse an, dass die Mutter die Kindererziehung übernimmt und bucht dort die entsprechenden Zeiten im Rentenkonto. 2 Monate rückwirkend meint sozusagen „währenddessen“ hast du 2 Monate Zeit, den Antrag zu stellen, dass diese Zeiten dir zugerechnet werden. Da es bei dir um einen langen Zeitraum geht, solltest du dich trotzdem einmal mit der Rentenkasse in Verbindung setzen ob es eine Möglichkeit gibt.

    • Hallo V Spanner,
      wenn du rentenversicherungspflichtig bist ja. Als Selbstständiger trifft das nicht. Vom Elterngeld-Brutto werden pauschale Beträge für die Rentenversicherung abgezogen und die Rentenkasse merkt diese Zeiten als Erziehungszeiten vor. Jedoch gilt das nur für einen Elternteil. Wenn ihr gleichzeitig in Elternzeit geht, müsst ihr der Rentenversicherung mitteilen, wem sie die Zeiten anrechnen sollen. Ohne Mitteilung werden diese Zeiten nur der Mutter zugerechnet.

  • Hallo,

    Meine Frau ist Ärztin (Angestellt) und ist von der gesetzlichen Rente befreit und zahlt ins Vorsorgewerk der Ärztekammer ein. Während der Elternzeit nur den minimalen Pflichtbeitrag.
    Wurde dennoch mit dem Elterngeld in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und hat sie später Anspruch hierauf?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Uli,
      deine Frau zahlt den Pflichtbeitrag im Versorgungswerk weiter, um weiterhin Rentenansprüche für diese Jahre zu erhalten.
      In der gesetzlichen Rentenversicherung begründet sie für die Kindererziehungszeiten tatsächlich Ansprüche ohne Beitragszahlungen. Hierfür ist jedoch ein Antrag erforderlich. Bitte wendet euch an die Rentenversicherung für eine weiterführende Beratung.

  • Hallo,

    Wie läuft das nach der Zahlung des letzten Eltergeldes ab?
    Ich bleibe 3 Jahre bei meinem Sohn zuhause und habe das Elterngeldes auf 2 Jahre gestreckt. Wird dann das dritte Jahr automatisch Beiträge bezahlt oder muss ich da etwas melden?

    • Hallo Nicole,
      während der Elternzeit bist du so versichert, wie auch in der Zeit mit Elterngeldbezug. Verändern sich die Verhältnisse während der Zeit, wenn du dich zum Beispiel selbstständig machst, halte bitte Rücksprache mit deiner Krankenversicherung.

  • Sehr geehrte Frau Nagel,
    Ich befinde mich in Elternzeit. Im ersten Jahr erhalte ich Elterngeld, für die restlichen 2 Jahre nicht mehr. Werden alle 3 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt?
    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Alena

  • Hallo,

    meine Tochter wurde am 21.08.2017 geboren und ich habe im Anschluss an die Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Im August 2019 habe ich mit 15 Stunden wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt möchte ich gerne mein drittes Elternjahr nehmen aufgrund von Corona.

    1.) was heißt dies für meine Rente ? Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt
    2.) muss ich in meinem Antrag auf Elternzeit schon angeben dass ich eventuell Teilzeit oder auf 450 Euro Basis arbeiten möchte in einem anderen Unternehmen?
    3.) wenn ich im Sommer merke, dass Corona sich entspannt hat und ich wieder arbeiten könnte, kann ich die Elternzeit verkürzen?

    Vielen Dank

    • Hallo Silke,
      zu 1. wenn dir die Kindererziehungszeiten angerechnet werden, werden für deine Rente Beiträge wie für einen Durchschnittsverdienst aller Versicherten angerechnet. Hast du sonst ein höheres Einkommen, geht dir ein wenig Rente verloren. Umgerechnet bringt dir die Erziehungszeit ca. 30 Euro Rente im Monat. Je Kind gibt es immer 3 Jahre Kindererziehungszeiten, unabhängig davon, ob du die Elternzeit beanspruchst oder nicht.
      zu 2. Für die Planung deines Arbeitgebers wäre es gut mit anzugeben, ob du arbeiten möchtest bei ihm in der Elternzeit und wenn ja wie viele Stunden. Ansonsten gilt eine Frist für den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit von 7 Wochen vor deinem gewünschten Beginn. Dein Arbeitgeber hat einen Monat Zeit den Antrag abzulehnen. Wenn du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, brauchst du eine Erlaubnis von deinem regulären Arbeitgeber, weil dein Arbeitsvertrag dort nur ruht.
      zu 3. An diesem Punkt wärst du auf das Entgegenkommen deines Chefs angewiesen, einer Verkürzung muss er nicht zustimmen

  • Hallo Yvonne,
    zuerst vielen Dank, dass du dir für mich Zeit nimmst.
    Ich habe das ganze Jahr 2019 und 2020 Elternzeit gehabt. Nun habe ich auf die Rentenbescheide von 2019 und 2020 geschaut und festgestellt, dass sich nichts getan hat und meine zu erwartende Rente fast gleich ist. Zahlt nicht der Staat weiterhin in mein Rentenkonto ein? Woher weiss ich denn, wie hoch meine Rente nun tatsächlich sein wird?
    LG Kathrin

  • Hallo Yvonne,
    Ich bin seit fast zwei Jahren in Elternzeit und möchte nun mit einem 450€ Job wieder in den Beruf bei einem neuen Arbeitgeber einsteigen. Allerdings möchte ich die mir für drei Jahre zustehenden Rentenpunkte (Mütterrente) auch für drei Jahre anrechnen lassen. Muss ich bei Antritt des Minijobs etwas beachten? Muss ich zum Beispiel einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung stellen?

    Viele Grüße und danke für die Hilfe
    Judith

    • Hallo Judith,
      die Kindererziehungszeiten bekommst du mit oder ohne Arbeit zugerechnet. Für Fragen, welche Vorteile oder Risiken der Verzicht auf die Versicherungspflicht beinhaltet, wende dich bitte an deinen Arbeitgeber und oder an die Rentenversicherung.

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