Wenn du gerade ein Kind erwartest, dann bist du vermutlich noch sehr lange von der Rente entfernt. Dennoch ist es wichtig zu prüfen, wie sich der Bezug von Elterngeld sowie die Erziehungszeiten auf deine Rente auswirken können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Erziehungszeiten zählen bei der Rente mit einem Durchschnittsverdienst.
- Regulär bekommt die Mutter die Erziehungszeiten zugeschrieben.
- Sind beide Eltern gleichzeitig in Vollzeit-Elternzeit, kann nur ein Elternteil die Rentenpunkte sammeln.
- Ein Hinzuverdienst in Elternzeit erhöht den Rentenanspruch.
- Rechtsstand im Artikel: März 2025.
Die Rente und das Elterngeld
Wer Anspruch auf Elterngeld hat und diesen auch nutzt, der wird für einen bestimmten Zeitraum seiner Arbeit nicht oder nur in einem geringen Umfang nachgehen. Das heißt auch, dass du in dieser Zeit aktiv keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlst oder geringere. Die Elterngeldstelle zieht Pauschalbeträge u. a. für die Rentenversicherung von deinem Elterngeld ab.
Den Bezugszeitraum für das Elterngeld behandelt die gesetzliche Rentenversicherung als einen Zeitraum für die Kindererziehung. Dies dient zur Absicherung der Eltern, damit die Erziehungszeit sich nicht negativ auf die Rente auswirken kann. Das heißt, während du Elterngeld beziehst, wird dies bei der Rentenversicherung als Zahlungszeitraum vermerkt. Du musst dir keine Gedanken darüber machen, dass dir Rentenzeiten oder Punkte abgezogen werden.
Die Erziehungszeit bekommt automatisch die Mutter zugeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese dem anderen Elternteil zuordnen zu lassen. Wichtig ist dieser Punkt besonders dann, wenn ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht. Ihr bekommt nicht beide die Erziehungszeiten angerechnet. Hier müsst ihr eine Entscheidung treffen. Die Mitteilung dazu muss an die Rentenversicherung gehen. Wichtig: diese Mitteilung hat höchstens zwei Monate Rückwirkung und gilt ansonsten für in der Zukunft liegende Zeiträume.
Bei Lebenspartnern in eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es Besonderheiten. Bitte informiere dich bei deinem Rentenversicherungsträger.
Minijob in der Elternzeit – wie ist es mit den Rentenbeiträgen?
Du hast die Möglichkeit, in der Elternzeit einen Minijob anzunehmen und dir so noch Geld zusätzlich zu verdienen. In diesem Fall besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Von deinem Einkommen aus dem Minijob werden daher 3,6% (Stand: 2025) direkt an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Dein Arbeitgeber führt noch einmal einen Anteil ab.
Du hast die Möglichkeit, dich von der Rentenversicherungspflicht in deinem Minijob befreien zu lassen. Bedenke dabei jedoch, dass dieser Antrag nicht rückgängig gemacht werden kann. Möchtest du also auch nach der Elternzeit weiter in dem Minijob arbeiten, ist es besser, darüber nachzudenken, ob die Pflicht nicht bestehen bleiben sollte. Denn: als rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Teilzeit arbeiten in der Elternzeit – der Einfluss auf die Rentenbeiträge
Interessant dürfte die Frage sein, wie es mit der Rentenversicherung aussieht, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehst. Für die Dauer des Elterngeldbezuges endet deine Beitragspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn du innerhalb des Zeitraumes keiner sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehst.
Entscheidest du dich, in Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten, so können die Rentenansprüche gesteigert werden. Dies ist aber nur möglich, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Das heißt, von deinem Einkommen wird anteilig auch während des Elterngeldbezuges ein Beitrag an die Rentenversicherung abgeführt.
Hinweis: Bist du unsicher, wie es in deinem Fall mit den Rentenbeiträgen und der Anerkennung aussieht, kannst du dich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Hinweise zu den Kindererziehungszeiten
Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet bis zu drei Erziehungsjahre an. Das heißt, auch wenn der Elterngeldbezug schon abgeschlossen ist, kannst du dir noch mehr Erziehungszeiten anrechnen lassen. Bei diesen Kindererziehungszeiten (Mütterrente) wirst du durch die Rentenversicherung als Durchschnittsverdiener gesehen.
Das heißt, es erfolgt eine Gutschrift der darauf basierenden Beträge. Erziehst du mehrere Kinder, verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der du gleichzeitig mehrere Kinder erzogen hast.
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- Familienportal.de: Muss ich während der Elternzeit Beiträge zur Rentenversicherung zahlen? https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-rentenversicherung-zahlen–124868 (abgerufen am 06.09.2021)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“, 26. Auflage (Juli 2022)
- Berücksichtigung der Erziehung von Kindern unter 3 Jahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html (abgerufen am 06.09.2021)
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