Elterngeldstellen – Wer zahlt das Elterngeld?
Das Elterngeld ist generell eine Leistung des Bundes, was bedeutet, dass der Bund auch das Geld dafür bereitstellt. Allerdings verwalten die einzelnen Bundesländer das Elterngeld und deshalb gibt es keine zentrale Anlaufstelle, sondern viele verschiedene Elterngeldstellen mit eigenen Ansprechpartnern und auch eigenen Antragsformularen. In einigen Bundesländern kann man mittlerweile den Elterngeldantrag schon online einreichen, in den meisten muss dies jedoch noch auf dem Postweg erfolgen. Es macht in jedem Fall Sinn, bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle im Vorfeld anzurufen und nachzufragen. Hier finden Sie die Elterngeldstellen nach Bundesländern sortiert:
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Ab wann kann man Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Sie sollten sich jedoch nicht zu viel Zeit lassen, denn es kann nur für maximal 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Der Zeitraum zum Beantragung beträgt also 3 Monate, danach erhält man nicht die volle Leistung.
Wird das Elterngeld versteuert?
Elterngeld an sich ist sozialabgabenfrei, jedoch zählt es mit zum Einkommen dazu und bestimmt daher auch mit über den Einkommensteuersatz. Es ist damit progressionsrelevant.