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Elterngeldstellen

Wer zahlt das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes. Es bedeutet, dass der Bund auch das Geld dafür bereitstellt. Allerdings verwalten die einzelnen Bundesländer das Elterngeld. Deshalb gibt es keine zentrale Anlaufstelle, sondern viele verschiedene Elterngeldstellen mit eigenen Ansprechpartnern. Bis auf vier Bundesländer nutzen die übrigen ein bundeseinheitliches Antragsformular. In den meisten Bundesländern kannst du mittlerweile den Elterngeldantrag schon online ausfüllen und meist auch digital einreichen. Hier findest du die Elterngeldstellen nach Bundesländern sortiert:

Ab wann Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Du solltest dir jedoch nicht zu viel Zeit lassen, denn du kannst es nur für maximal 3 Lebensmonate rückwirkend beantragen. Gibst du ihn später ab, erhältst du nicht mehr die volle Leistung.

Muss das Elterngeld versteuert werden?

Elterngeld an sich ist steuerfrei, jedoch zählt es zum Einkommen dazu. Es bestimmt daher auch mit über den Einkommensteuersatz, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zu Elterngeld und Steuern.

Wichtiger Hinweis

Deine Ansprechpartner bei den Elterngeldstellen sind natürlich geschulte Fachkräfte und du kannst ihnen grundsätzlich vertrauen. Ihre Pflicht ist es allerdings, die Elterngeldanträge auf Korrektheit oder Formfehler hin zu prüfen. Sie schauen nicht danach, ob du mit den getroffenen Entscheidungen den maximalen Nutzen aus dem Elterngeld herausholst. Deshalb ist es wichtig, dass du dich nicht nur auf die Elterngeldstelle verlässt. Informiere dich am besten selbst über das Thema Elterngeld, wie du es verbessern und gestalten kannst.  Die spannenden Tricks für mehr Elterngeld kannst du in unserem Elterngeld Onlinekurs lernen.

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