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Das Familiengeld in Bayern: Höhe, Dauer und Anspruch

Mutter, Vater und Baby im Vordergrund und mit einem Antrag, im Hintergrund die bayerische Alpenlandschaft

Das Familiengeld gibt es nur in Bayern. Statt Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld können Familien mit kleinen Kindern das Familiengeld erhalten. Was das bedeutet, wie viel dir zusteht und wann, erklären wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Familiengeld wird für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt.
  • Die Zahlung erfolgt unabhängig von elterlichem Einkommen und Betreuung der Kinder.
  • Es gibt 250 Euro für das erste und zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind.
  • Wer Elterngeld bezogen hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen.
  • Die Zahlung selbst ist unabhängig vom Elterngeld und gilt nicht als Einkommen.
  • Das Familiengeld wird nicht mit dem Bürgergeld verrechnet.
  • Achtung: Nur noch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden!

Familiengeld als neue Familienförderung

Die bayerische Landesregierung hat eine einheitliche Förderung für alle Familien mit Kleinkindern ins Leben gerufen: das Familiengeld.

Damit sollen Familien in den ersten Jahren im Anschluss an den Bezug von Elterngeld unterstützt werden, unabhängig davon, ob das Kind in eine Betreuungseinrichtung geht oder nicht. Dabei geht Bayern nach dem Gießkannenprinzip vor. Denn ganz wie das Kindergeld ist das Familiengeld einkommensunabhängig. Das heißt, dass Bürgergeld Empfänger, Geringverdiener und eben auch wohlhabende Familien alle das Gleiche bekommen.

Achtung: Das Familiengeld gibt es nur noch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden!

Familien, die derzeit das Familiengeld beziehen oder bewilligt bekommen haben, sind nicht von der Änderung betroffen.
Was bisher bekannt ist: Stattdessen soll ein Kinderstartgeld eingeführt werden, welches nur noch halb so hoch ist wie das Familiengeld. 3.000 Euro sollen einmalig am 1. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden.

Wer erhält Familiengeld?

Familiengeld erhalten alle in Bayern ansässigen Familien oder Alleinerziehende für Kinder, die ein bzw. zwei Jahre alt sind, das heißt im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes. Eltern, die kein Elterngeld beantragt haben, können auch von der Förderung profitieren.

Auch Personen, die sorgeberechtigt aber nicht die leiblichen Eltern sind, haben unter bestimmten Umständen Anspruch, wenn das Kind bei ihnen lebt. Das Geld erhält natürlich immer nur eine Person. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Geld erhalten soll, muss derjenige zustimmen, der das Sorgerecht innehat.

Das Familieneinkommen ist irrelevant. Ebenso, ob du dein Kind zuhause betreust oder nicht.

Höhe und Bezugsdauer

Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro für dieses Kind. Wenn du schon ein Kind hast und danach Zwillinge bekommst, erhältst du für das erste Kind 250 Euro und jeweils 300 Euro pro Zwilling. Bei Drillingen bekommst du 300 Euro pro Drilling.

Es zählen alle Kinder im Haushalt, auch die des Lebenspartners. Ausschlaggebend ist der Anspruch auf Kindergeld.

Gezahlt wird das Familiengeld vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.

Ist das Familiengeld steuerpflichtig?

Nein! Das Familiengeld ist nicht steuerpflichtig. Es unterliegt auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wie es beispielsweise beim Elterngeld der Fall ist.

So stellst du den Antrag

In den allermeisten Fällen reicht der bestehende Elterngeld-Antrag aus, um im Anschluss das Familiengeld beziehen zu können. Lediglich diejenigen Eltern, die keinen Antrag auf Elterngeld gestellt hatten, können den Antrag auf Familiengeld online stellen.

Reiche den Antrag frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des 13. Lebensmonats ein. Zu früh gestellte Anträge werden nicht beachtet. Wenn du spät dran bist, bekommst du das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung.

Wie verhält sich das Familiengeld zu anderen Leistungen?

Familiengeld gilt nicht als Einkommen und muss daher nicht versteuert werden. Es ist auch nicht pfändbar.

Wenn du mehr als 12 Monate Elterngeld beziehst, weil du beispielsweise Partnermonate in Anspruch nimmst oder Elterngeld Plus beantragt hast, bekommst du das Familiengeld dennoch ab dem 13. Lebensmonat parallel. Denn die Leistung ist unabhängig vom Elterngeld-Bezug.

Das Familiengeld wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Laut einer Mitarbeiterin des ZBFS Infotelefons besteht auch ungeminderter Anspruch auf Wohngeld, weil das Familiengeld nicht als Einkommen dazu gerechnet wird.

Fazit

Das Leben mit Kindern ist oft nicht ganz billig. Das Familiengeld ist eine schöne Leistung für alle Familien in Bayern mit kleinen Kindern. Da es einkommensunabhängig und auch unabhängig vom Betreuungsstatus der Kinder ist, entfällt viel des vorherigen bürokratischen Wirrwarrs. Ob sich die Förderung in dieser Form halten kann, wird die Zeit zeigen. Vorerst wird es aber einigen Familien das Leben erleichtern.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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