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Das Familiengeld in Bayern: Höhe, Dauer und Anspruch

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Das Familiengeld gibt es nur in Bayern. Statt Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld können Familien mit kleinen Kindern das Familiengeld erhalten. Was das bedeutet, wie viel dir zusteht und wann, erklären wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Familiengeld wird für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt.
  • Die Zahlung erfolgt unabhängig von elterlichem Einkommen und Betreuung der Kinder.
  • Es gibt 250 Euro für das erste und zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind.
  • Wer Elterngeld bezogen hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen.
  • Die Zahlung selbst ist unabhängig vom Elterngeld und gilt nicht als Einkommen.
  • Das Familiengeld wird nicht mit dem Bürgergeld verrechnet.

Familiengeld als neue Familienförderung

Die bayerische Landesregierung hat eine einheitliche Förderung für alle Familien mit Kleinkindern ins Leben gerufen: das Familiengeld.

Damit sollen Familien in den ersten Jahren im Anschluss an den Bezug von Elterngeld unterstützt werden, unabhängig davon, ob das Kind in eine Betreuungseinrichtung geht oder nicht. Dabei geht Bayern nach dem Gießkannenprinzip vor. Denn ganz wie das Kindergeld ist das Familiengeld einkommensunabhängig. Das heißt, dass Bürgergeld Empfänger, Geringverdiener und eben auch wohlhabende Familien alle das Gleiche bekommen.

Wer erhält Familiengeld?

Familiengeld erhalten alle in Bayern ansässigen Familien oder Alleinerziehende für Kinder, die ein bzw. zwei Jahre alt sind, das heißt im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes. Eltern, die kein Elterngeld beantragt haben, können auch von der Förderung profitieren.

Auch Personen, die sorgeberechtigt aber nicht die leiblichen Eltern sind, haben unter bestimmten Umständen Anspruch, wenn das Kind bei ihnen lebt. Das Geld erhält natürlich immer nur eine Person. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Geld erhalten soll, muss derjenige zustimmen, der das Sorgerecht innehat.

Das Familieneinkommen ist irrelevant. Ebenso, ob du dein Kind zuhause betreust oder nicht.

Höhe und Bezugsdauer

Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro für dieses Kind. Wenn du schon ein Kind hast und danach Zwillinge bekommst, erhältst du für das erste Kind 250 Euro und jeweils 300 Euro pro Zwilling. Bei Drillingen bekommst du 300 Euro pro Drilling.

Es zählen alle Kinder im Haushalt, auch die des Lebenspartners. Ausschlaggebend ist der Anspruch auf Kindergeld.

Gezahlt wird das Familiengeld vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.

Ist das Familiengeld steuerpflichtig?

Nein! Das Familiengeld ist nicht steuerpflichtig. Es unterliegt auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wie es beispielsweise beim Elterngeld der Fall ist.

So stellst du den Antrag

In den allermeisten Fällen reicht der bestehende Elterngeld-Antrag aus, um im Anschluss das Familiengeld beziehen zu können. Lediglich diejenigen Eltern, die keinen Antrag auf Elterngeld gestellt hatten, können den Antrag auf Familiengeld online stellen.

Reiche den Antrag frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des 13. Lebensmonats ein. Zu früh gestellte Anträge werden nicht beachtet. Wenn du spät dran bist, bekommst du das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung.

Wie verhält sich das Familiengeld zu anderen Leistungen?

Familiengeld gilt nicht als Einkommen und muss daher nicht versteuert werden. Es ist auch nicht pfändbar.

Wenn du mehr als 12 Monate Elterngeld beziehst, weil du beispielsweise Partnermonate in Anspruch nimmst oder Elterngeld Plus beantragt hast, bekommst du das Familiengeld dennoch ab dem 13. Lebensmonat parallel. Denn die Leistung ist unabhängig vom Elterngeld-Bezug.

Das Familiengeld wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Laut einer Mitarbeiterin des ZBFS Infotelefons besteht auch ungeminderter Anspruch auf Wohngeld, weil das Familiengeld nicht als Einkommen dazu gerechnet wird.

Fazit

Das Leben mit Kindern ist oft nicht ganz billig. Das Familiengeld ist eine schöne Leistung für alle Familien in Bayern mit kleinen Kindern. Da es einkommensunabhängig und auch unabhängig vom Betreuungsstatus der Kinder ist, entfällt viel des vorherigen bürokratischen Wirrwarrs. Ob sich die Förderung in dieser Form halten kann, wird die Zeit zeigen. Vorerst wird es aber einigen Familien das Leben erleichtern.

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Es tut mir leid. Ab einem gewissen Einkommen, benötigt man keine öffentliche Unterstützung mehr.
    Wie sollen sich die Bürger aneinander nähern, wenn man die obere Schicht, durch Geldgeschenke weiter nach oben drückt. Der Abstand von normal nach oben bleibt. Eigentlich kann man davon ausgehen, wenn auch oben verteilt wird, dass dann die nächste Luxuswohnung vermietet ist und dadurch die restlichen Mieten wieder teurer werden.
    Effekt ist, dass das Niveau steigt. Das an der Gesamtsituation nicht wirklich gedreht wurde und wenn, dann nur kurz.
    Ich kenne Eltern, zur Genüge, die Stabilität brauchen. Die trotz ihrer Vollzeitarbeit, sehr wenig zur freien Verfügung haben. Eltern, die beispielsweise, auf ein Auto angewiesen sind und es sich, trotz Vollzeitarbeit, nicht wirklich leisten können. Das sind Eltern, die ein Geldgeschenk dazu benutzen, ihr Auto halten zu können. Nicht um ein neues Auto zu kaufen. Muss man denn nicht genau da ansetzen?
    Bei den Eltern, die trotz Vollzeitarbeit, immer nur knapp über einem Existenzminimum sind?
    Wenn man armen Kindern eine Teilhabe ermöglicht, wer weis. Vielleicht wird dann was aus ihnen?
    Ich will niemand zu Nahe treten, wenn er gut verdient. Es muss nur langsam klar sein, dass eine Orientierung auch mal wieder von oben nach unten stattfinden muss. Wenn man Geld auch da verteilt wo es ist, bleibt es dort.
    Auch wenn alle Kinder gleich sind, sollen alle das Selbe bekommen. Das ist die Grundidee.
    Demnach müsste jedes Kind, weil es gleich ist, auch das Selbe übrig haben.
    Wir brauchen starke Kids. Kinder, die nicht nur reich sein wollen. Sondern Kinder, die ein Fundament haben.
    Es nützt nichts mehr, dem Reichtum hinterherzuschauen. Der Reichtum muss fühlbar werden. Dazu muss er
    näher kommen. Oben zu verteilen und gar zu verschenken ist kontraproduktiv.

  • „Laut Bayerischer Landesregierung bekommen alle Familien, die vorher Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld bezogen haben, insgesamt genauso viel oder sogar mehr Geld heraus. “
    stimmt gar nicht_ zumindest bei uns nicht, wir werden weniger und deutlich weniger bekommen.
    mit eine schöne Anrede „Geld an alle Familien, unabhängig von Einkommen“ wurden die Familien an der Nase herumgeführt… wenn man genauer nachrechnet.

  • Wie läuft das eigentlich, wenn die Geschwisterkinder schon älter sind als drei. Normalerweise würde beim landeserziehungsgeld das gerechnet, aber beim familiengeld nicht. Oder verstehe ich das falsch.

    • Doch, laut unserer Quellen zählen auch ältere Geschwisterkinder. Beispiel: Eine Familie hat drei Kinder im Alter von 2, 4 und 6. Das Zweijährige ist also das dritte Kind. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro statt 250 Euro monatlich. Für die älteren Kinder gibt es kein Familiengeld.

    • Hallo,

      wie im Abschnitt „Wie verhält sich das Familiengeld zu anderen Leistungen?“
      genannt, gilt Familiengeld nicht als Einkommen und ist daher nicht pfändbar.

    • Die Landesregierung schreibt dazu: „Das Familiengeld wird im Laufe des jeweiligen Lebensmonats des Kindes gezahlt. Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes.
      In der Regel erfolgt die laufende Zahlung innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.“. Es geht also nicht um Kalendermonate, sondern um Lebensmonate. Dein Kind hat mit dem 3. Geburtstag den 36. Lebensmonat vollendet und befindet sich nun im 37. Lebensmonat. Dieser wird unseres Erachtens nicht mehr bezahlt.

  • Wie sieht es aus wenn das Landeserziehungsgeld nach 6 Monaten wegfällt aber das Betreuungsgeld weiterhin bezahlt wird. Bekommt man automatisch das Familiegeld bezahlt oder muss man warten bis das Betreuungsgeld genau so wegfällt nach 22 Monaten, bzw nach 17 Monaten( wurde bereits 5 Monate bezahlt.

    Vielen Dank.

    • Laut der Bayerischen Landesregierung erfolgt keine zeitgleiche Zahlung von Familiengeld und den anderen Familienleistungen. Es wird aber geprüft, welche Zahlung höher ausfällt. Wenn es das Familiengeld ist, dann wird dieses anstelle des Betreuungsgeldes gezahlt. Frag aber zur Sicherheit telefonisch nach. Näheres findest du in den FAQ der ZBFS im Punkt „Wie verhält sich das Familiengeld zum Betreuungsgeld und/oder Landeserziehungsgeld?“.

  • Hallo,
    Wollte mal fragen wie es bei meinem Fall ist ob sie mir da weiter helfen können.
    Ich habe erst meinen elterngeld antrag auf 2 Jahre gesplittet. Bleibe aber 2 Jahre zuhause u bin in elternzeit. Nur mit dem Geld wirds das erste Jahr sehr knapp und hab ein Schreiben aufgesetzt das ich es gern auf ein Jahr ändern lassen würde. Hab noch kein elterngeld erhalten weil mein Mutterschutz noch bis zum 09.03.2019 dauert. Falls dieser bewilligt werden sollte, bekomme ich dann ab dem 13.ten LM von meinem Sohn (29.12.2018 geboren) das familiengeld? U wenn mein Sohn 2 Jahre alt wird geh ich ja wieder vollzeit arbeiten. Kriege ich dann im zweiten u dritten Lebensjahr trotzdem das familiengeld? Ab da wird er dann wohl ein halbes oder dreivierteljahr in die Kindergrippe müssen u wenn er 3 Jahre alt ist kommt er in Kindergarten wo wir auch schon einen Platz haben. Hoffe ich konnte es verständlich schreiben.

    • Hallo Saskia, das Familiengeld ist unabhängig vom Elterngeld und auch unabhängig von anderem Einkommen. Es wird im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt, egal ob dieses eine Kita besucht oder nicht. Also ja, du bekommst das Familiengeld, sofern du in Bayern lebst. Alles Gute!

  • Wie es scheint sehen die Verantwortlichen, dass Kinder nur 3Jahre alt werden, danach scheinen sie sich in Luft aufzulösen. Richtig wäre es jedem Kleinkind in Bayern ab den 3. Lebensjahr kostenfrei einen Kindergartenplatz kostenfrei anzubieten und nicht jedes Jahr X Milliarden in den Länderausgleich zu vernichten damit andere dies praktizieren können. Anscheinend sind bayrische Politiker nicht hell genug um dies zu verstehen.

  • Hallo!
    Wird das Familiengeld immer ab dem 12. Monat gezahlt oder ist es abhängig davon ob der Mann ebenfalls Elternzeit hatte, sprich gesamt 14 Monate Elternzeit. Kind wurde am 13.01.2018 geboren.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Barbara,
      das Familiengeld wird parallel ab dem 13. Lebensmonat gezahlt. Siehe Abschnitt „Wie verhält sich das Familiengeld zu anderen Leistungen?“.
      Beste Grüße und alles Gute!

  • Wir arbeiten beide Vollzeit , bekommen wir das dann auch ? Oder ist es für Familien gedacht die Unterstützung vom Amt bekommen ?lg

  • Wir beziehen jetzt Wohngeld und ab September 2019 Familiengeld da das Eltergeld endet.und die Frage war, ob das Familiengeld auf Wohngeld angerechnet wird.

    • Hallo Noel,
      wir haben für dich beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) nachgefragt. Am 1.2.2019 gab es eine Einigung zwischen Freistaat Bayern und Bund. Das Familiengeld wird nun definitiv nicht mehr auf Grundsicherung und ähnliche Leistungen angerechnet, also auch nicht auf das Wohngeld. Das heißt, ihr habt auch weiterhin Anspruch darauf. Alles Gute!

  • Hallo ,
    mein Sohn ist am 18.06.2017 geboren, ab den 16 ten Lebensmonat erhalten wir 250 Euro als Familiengeld aber nicht mehr die 150 Euro als Betreuungsgeld ! würde die nicht parallel bezahlt
    Lg

  • hallo, ich bitte sie um hilfe, ich bezieh harz4 mein tochter ist jetzt 15 monaten und familiengeld wird immer noch angerechnet.was soll ich machen.danke

  • Hallo habe mal eine frage.
    Mein Kind wird jetzt zwei Jahre im August und bekommen vielleicht ein krippenplatz bekomme ich die 250 Euro weiter bis zum 3 Jahr weiter gezahlt. Bitte um Info

  • Hallo, ich habe 3 kinder. Der Älteste ist 6 die anderen, 2 und 1. Ich bekomme jeden Monat 300 euro und ein Tag drauf 250 Euro Familiengeld. Ist das so richtig? Weil ich lese hier nur das man ab dem 3. Kind 300 Euro bekommt aber nicht das man 250Euro plus die 300 Euro bekommt…oder habe ich das übersehen. Möchte keine Probleme haben.

    • Hallo, wir denken, dass du 300 Euro für dein Einjähriges (ab dessen 13. Lebensmonat) und 250 Euro für dein zweijähriges Kind (bis zum 36. Lebensmonat) erhältst. Denn das Familiengeld wird pro Kind ausgezahlt, das in dieser Altersgruppe liegt. Deshalb müsste es so seine Richtigkeit haben.

      Wenn dein Zweijähriges 3 Jahre alt wird, bekommst du dann nur noch die 300 für das dritte Kind, bis dieses ebenfalls 3 ist.

      Alles Gute 🙂

  • Hallo. Ich habe mich verwirrt,
    Ich bekomme drittes Kind im Oktober, dann kann ich zuerst Elterngeld bekommen 14 Monate pro 300 Euro , danach Betreuungsgeld 150 Euro ab 15 Monat und dann noch Familiengrld für Bayern 300 Euro. Das ist alles ohne Kondergeld !!!??
    Können Sie mir sagen , was kann man bekommen bis Kind 3 Jahre alt ist , da ich es verstehe nicht , was mit was gleichzeitig kommt.

    Vielen Dank.
    Ely

    • Hallo Ely,

      Du solltest folgende Leistungen bekommen:

      1. 14 Monate Elterngeld, wenn dein Partner auch 2 Monate Elterngeld bekommt oder wenn du alleinerziehend bist. Sonst nur 12 Monate inklusive Mutterschaftsgeld.
      2. ab 1. Geburtstag 300 Euro Familiengeld bis Kind 3 Jahre alt ist (nur wenn du in Bayern lebst)
      3. Von Geburt an Kindergeld

      Das heißt du bekommst 3 Jahre lang im Monat 300 Euro plus Kindergeld.

      Betreuungsgeld gibt es nicht mehr.

      Viele Grüße und alles Gute

  • Hallo Anke,

    erst einmal danke für den Aufwand und die Mühe, die offensichtlich in den Artikel geflossen sind. Dieser hat mir mehr geholfen, als die offiziellen seiten / PDF’s .

    Allerdings störe ich mich massiv an folgendem Absatz:

    „Verwaltungstechnisch bedeutet dies sicherlich viel weniger Aufwand. Ob es sich moralisch und in Sachen Landeshaushalt durchsetzen kann, wird sich zeigen.“

    Ist es den heut zu Tage nicht mal mehr Möglich einen sachlichen Artikel über Elterngeld zu verfassen ohne das man einen moralischen Zeigefinger heben muss?

    • Hallo Pat, danke für das Lob.
      Ich habe das Wort „moralisch“ entfernt, wenn es dir so aufstößt.
      Konstruktive Kritik ist klasse! Allerdings bin ich der Meinung, dass Kritik auch in einem überwiegend sachlichen Artikel erlaubt sein muss. Schließlich ist Elterngeld.de keine Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums. Vielmehr versuchen wir als Eltern, anderen Eltern und ihren Kindern wirklich weiterzuhelfen. Das schließt auch Rückschlüsse und persönliche Meinungen mit ein (auch wenn ich/wir immer versuchen, alle Seiten darzustellen). Das sieht vielleicht nicht jeder genauso, aber es ist unsere Überzeugung. Wir halten das Bayerische Familiengeld für eine gute Sache, die aber vielleicht noch etwas nachgebessert werden muss.
      Viele Grüße und alles Gute, Anke

  • Hallo,

    ich habe Zwillinge (26 Monate alt) sind meine ersten und einzigen Kinder, erhalte ich dann pro Kind 250 € oder wegen Mehrlinge 300 € ?

    VG

    • Hallo Mina,
      wenn du in Bayern lebst, erhältst du für jeden der Zwillinge 250 Euro. Wenn du drei Kinder hättest, würdest du für das 3. Kind 300 Euro bekommen.
      Beste Grüße

  • Hallo,
    Meine Tochter wurde am 20.10.2015. geboren.
    Was brauche ich von Dokumenten zu Antrag stellen?
    Wissen Sie….welche Geld können wir warten?
    Danke im voraus.

    LG
    Tatjana

    • Hallo Tatjana,
      das Familiengeld in Bayern gibt es nur bis zum 3. Geburtstag. Es ist leider zu spät für einen Antrag.
      Alles Gute, Anke

  • Meine Tochter ist jetz am 15.11.2019 3 geworden bekomme ich diesen Monat noch Kindergeld und ab nächsten keins mehr oder jetz auch keins mehr.
    Lg Lili

    • Hallo Lili,
      Kindergeld bekommst du bis zum 18. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Das Familiengeld hingegen, wenn du in Bayern lebst, gibt es nur bis zum 3. Geburtstag eines Kindes. Die Zahlung für den 36. Lebensmonat wurde innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem 15.10. ausgeführt. Das war leider die letzte Familiengeldzahlung.

  • Meine Tochter wird im Januar 3 Jahre alt, bekommen aber erst im September 20 ein Kiga Platz! Kann ich für diese Zeit eine Art „ Betreuungsgeld“ o.Ä beantragen? Das Familiengeld geht ja nur bis zum 3 Lebensjahr

    • Hallo Simi,
      nach dem Familiengeld ist keine weitere Geldleistung für Betreuung vorgesehen. Je nach Situation kommt vielleicht Hartz IV in Frage oder Kinderzuschlag. Am besten vereinbarst du einmal einen Gesprächstermin im Jobcenter.

  • Hallo mein Name ist Sandra. Ich habe 3 Söhne, 16 Jahre,12 Jahre und 21 monate! Ab dem 3. Kind bekomme ich 300 Euro familiengeld? Ich bekomme aber nur 250 Euro! Warum ist das so? Vielen Dank und viele Grüße

    • Hallo Sandra,

      da scheint dem Amt ein Fehler unterlaufen zu sein. Eventuell wurde eins deiner Kinder nicht gezählt? Frag am besten direkt beim Amt nach, was du jetzt tun musst.

      Alles Gute!

    • Hallo Ina,

      wenn du in Bayern wohnst, ja.
      Für das Familiengeld ist es egal, ob du die Kinder zuhause betreust oder in der Kita.

      Alles Gute

  • Hallo.
    Mein Sohn wurde am 11.04.2020 3 Jahre alt.
    Bekomme ich dieses Monat noch eine Auszahlung? (Geldeingang immer am 16. eines Monats)

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo, ich frage für eine Bekannte die 4 Kinder hat (13, 11, 6 und 10 Monate )ob es das Familiengeld auch für Personen die Hartz 4 empfangen zusteht? Wenn ja ,hat es dann eine Auswirkung auf das job center?

  • Leider ist es nicht Steuerfrei so wie es behauptet. Meine Frau erhält das Geld steuerfrei aufs Konto beim Jahresausgleich jedoch wird es mir als zusätzliches Einkommen angerechnet. Leider müssen wir seit dem sogar schon als Familie Steuervorauszahlung leisten, auch auf Anfrage kann man das Bayrischefamilien Geld nicht ablehnen.

  • Hallo,

    Oktober-Kind Krippengeld!!!

    Mein Kind wird im Oktober drei Jahre alt und wir starten jetzt im Januar mit der Kinderkrippe (190 Euro).
    100 Euro werden als Krippengeld bezuschusst, was ist in den Monat September-Dezember???!!!

    Unser Kindergarten nimmt erst ab 3-Jahren die Kinder in den Kindergarten, und der Wechsel ist immer August & Januar!
    Jetzt müssen wir von September bis Dezember die 190 Euro komplett selber tragen!!??

    Sprich alle Kinder die nach dem August auf die Welt gekommen sind, deren Eltern sind hier finanziell benachteiligt.

    Geht es noch jemanden so??

  • Hallo, darf ich den mal fragen was ist wenn mein Kind im Februar das 3. Lebensjahr erreicht hat? Ich bin allein erziehende Mama gehe auf Teilzeit arbeiten und bekomme Hilfe vom Jobcenter. Gibt es Möglichkeiten dann noch irgendwo finanzielle Unterstützung zu beantragen? Da 250 Euro ja doch recht viel sind die auf einmal fehlen. Vorallem weil mein Kind ja erst im September in kika geht.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Stefanie,
      ist dein Kind zwei oder drei Jahre alt geworden? Sobald es drei Jahre alt ist, gibt es leider kein Familiengeld mehr (in anderen Bundesländern gibt es solche Hilfen gar nicht). Wenn dein Geld nun nicht reicht, müsstest du beim Jobcenter beantragen, dass die Aufstockung erhöht wird.

      Alles Gute für euch!

  • Hallo,
    wo kann ich eine Bankdatenänderung, ein Kontowechsel angeben? Bzw, meldet sich die Behörde wenn das Geld auf meinem alten Konto nicht mehr eingezahlt werden kann ?

    • Hallo Anja,
      bei einer Änderung solltest du selbst aktiv Kontakt zur Behörde aufnehmen und diese Veränderung mitteilen, damit du das Geld rechtzeitig erhältst. Für diese Zwecke gibt es einen Vordruck beim ZBFS „Änderungsmitteilung“, den du verwenden kannst.

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