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Kindergrundsicherung: Das müssen Eltern wissen

Kindergrundsicherung

Die Bundesregierung plant eine Kindergrundsicherung, denn: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht! Die neuen Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut der aktuellen Bertelsmann-Studie dazu sind erschreckend. Was sich ändern soll, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kindergrundsicherung soll die vielen einzelnen Leistungen für Kinder zusammenfassen
  • Alle Familien mit Kindern sollen Zugang zur Grundsicherung haben
  • Besonders einkommensschwache Familien sollen bessere Unterstützung erhalten
  • Über ein digitales Portal sollen Anträge unkompliziert eingereicht werden können
  • Start der Kindergrundsicherung ist für 2025 geplant

Was ist die Kindergrundsicherung?

Unter dem Begriff Kindergrundsicherung will die Bundesregierung alle Familienleistungen wie z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag zusammenfassen. Statt Kindergeld soll es zukünftig einen sogenannten Garantiebetrag geben. Außerdem, je nach Einkommen der Familien, noch einen Zusatzbetrag. Orientieren soll sich der Betrag am kindlichen Existenzminimum.

Ungefähr alle zwei Jahre gibt es einen Bericht der Bundesregierung über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern. Der letzte Bericht ist vom 02.11.2022 für das Jahr 2024 (14. Existenzminimumsbericht).

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?

Der Garantiebetrag soll sich an dem derzeitigen Kindergeld orientieren. Aktuell gibt es je Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. Einkommensschwache Familien sollen daneben einen Zusatzbeitrag erhalten, gestaffelt nach dem jeweiligen Einkommen.

Was sind die Vorteile der Kindergrundsicherung?

Alle Anträge sollen zukünftig bequem online über ein Portal gestellt werden können. Zusätzlich soll es einen digitalen „Kindergrundsicherung Check“ geben. Derzeit haben Familien oft nicht den Überblick, welche Leistungen ihnen zustehen und wohin sie sich wenden müssen. Ziel der umfassenden Reform: Mehr Geld für Kinder in einkommensschwache Familien zu bringen und das Leben aller Kinder spürbar zu verbessern. Statt einer „Holschuld“ der Familien, soll die finanzielle Unterstützung zur Serviceleistung des Staates werden.

Warum dauert es noch so lange, bis die Kindergrundsicherung startet?

Es ist eine sehr große Reform. Viele Sozial- und Steuergesetze müssen dafür geändert, das Budget muss im Haushaltsplan eingerechnet werden. Derzeit fehlt dafür u.a. noch die Berechnung des Existenzminimums. Auch die Inflationsrate in 2025 ist noch nicht absehbar. Die eigens für die Grundsicherung gegründete Arbeitsgruppe soll bis Herbst 2023 Vorschläge machen und ein Konzept erarbeiten.

Kindergrundsicherung – Die größte Sozialreform

Die Kindergrundsicherung ist bereits im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung verankert. Federführend ist die Partei Die Grünen, der auch die aktuelle Bundesfamilienministerin Lisa Paus angehört.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus sieben Bundesministerien ist nun bis Ende 2023 mit der Konzeption der Kindergrundsicherung befasst. Die Familienförderung soll moderner werden und finanzielle Leistungen für Kinder und Jugendliche in einer Grundsicherung zusammenfassen. Kurz: Es soll einfacher werden!

Zeitliche Entwicklung:

  • August 2023: Bundesfamilienministerin Paus und Bundesfinanzminister Lindner einigen sich auf ein Budget von 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung
  • Januar 2023: Bundesfamilienministerium versendet ein Eckpunktepapier an die anderen Ministerien zur weiteren Abstimmung zum Thema Kindergrundsicherung
  • Juni 2022: Ergänzung der Arbeitsgruppe Kindersicherung um Mitglieder des Bundesinnenministeriums aufgrund der Digitalisierung
  • März 2022: Gründung der Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung bestehend aus Mitgliedern der Bundesministerien der Finanzen, der Justiz, für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung, und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • November 2021: Die Kindergrundsicherung wird im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition als politisches Ziel festgelegt

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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